1881 / 134 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

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bestellungen suchen wollen, sollen hierzu abgabenfrei auf Grund von Gewerbe⸗Legitimationskarten zugelassen werden, welche von den Be⸗ hörden des desmattcganre⸗ ausgefertigt sind.

Die mit einer Gewerbe⸗Legitimationskarte versehenen Gewerbe⸗ treibenden (Handlungsreisenden) dürfen wohl Waarenmuster, aber keine Waaren mit sich führen. 1

Die Ausfertigung dieser Karten soll nach dem (unter C. anlie⸗ genden) Muster erfolgen. 8 .

Bis zum Schlusse des Jahres 1881 sollen Gewerbe⸗Legitimations⸗ karten der bisher vereinbart gewesenen Form in Anwendung und Gel⸗ tung bleiben; bis dahin sollen die Karten auch, wie bisher, den Rei⸗ enden die Befugniß gewähren, aufgekaufte Waaren nach dem Bestim⸗ mungsorte * Wenen dagegen die Befugniß, aufgeka mitzunehmen,

Die verkragschlichenden Theile werden sich seitig Mittheilung darüber machen, welche Behörden zur Ert von Gewerbe⸗ Legitimationskarten befugt sein sollen, und welche Vorschriften bei Ausübung des Gewerbebetriebes 8 beachten sind.

rtiges Pretokoll soll ohne besondere Ratifikation, als den Austausch der Ratifikationen des heutigen Vertrages, auf es Bezug hat, von den vertragschließenden Theilen genehmigt

und bestätigt angesehen werden. wie oben. 8 1 (1. 8.) Karl Heinrich von Boetticher. (lv. He.

Protokoll.

Nachdem bei den Verhandl⸗ über den am beutigen Tage 82 Handelsvertrag nsch Deutschland und der Schweiz sich ergeben hatte, mit dem Ablaufe des unter dem 13. Mai 1869 abgeschlossenen s. und Zollvertrages die zur Zeit bestebenden Vereinbarungen des gegenseitigen Schußzes der Rechte an lite⸗ rarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst in Deutschland einer⸗ seits und in der Schweiz andererseits ihr Eude erreichen, auf Seiten

1 icßenden Theile aber der Wunsch . erkennen gegeben beider vertragschließenden e a

war, den wechselseitigen Schutz jener Rechte, Heher heegemn Fesen eei dehe de ehegzer barungen, auch fernerhin zu isten, Ferlafchhne⸗ 8* nachfolgende Verabredung in das gegenwärtige otokoll niedergelegt: 1 Betreff des gegenseitigen Schutzes der Rechte an litera⸗ Fisch⸗ missen und Werken der Kunst sollen, soweit diese Er⸗ gnisse und Werke nicht als Erzeugnisse und Werke inländischer Ur⸗ das Gebiet eizeris idgenossens Bestimmungen der Schweiz a lossenen rei maßgebend sein. 2 tritt an ie Stelle der im Artikel 6 dieser Uebereinkunft vorgesehenen

Anmeldung und Eintragung die Anmeldung bei dem Stadtrath und die Eintragung in die bei diesem geführte 2 und Eintragung sind nach den für die Werke inländischer rheber 9

maßgebenden Bestimmungen zu bewirken. ie Febengertee Verabredunn sell vom 1. Jeli 1861. an in L bis 30. Juni 1886 in Kraft bleiben.

etecere Kdck⸗geterseeir Feaeürg ecan

Tage seine Absich Fi e abred

Faee bint absccen e ür dlcsclte in Geltn (ir wan ülrafe 1— 92 an welchem der eine —2 andere

vertragschließenden wird. Zeder vertrag⸗

schlichenden Theile sol sein, dieselbe schon früber v— eingetretene 1 g— ein ber e darin Gevenftände cine

worden ist.

Die Zollfreiheit für die Einfuhr der zur Veredelung gesch! Waaren ist abweichend vom Inhalt des seüiber geltenden Gewichte 16 Buchführ nicht stipulirt worden, weil Herfür das eigene Interesse des Landes, 21. die der Trödler 736, die der in welchem die Veredelungsarbeit bewirkt werden soll, eine aus⸗ Konfiszirt wurden in dieser reichende Bürgschaft gewährt. Ueberdics könnte die Uebernahme ver⸗ Hel Verpflichtungen in dieser Richtung Berufungen Seitens anderer die Rechte der Meistbegünstig ießender Staaten hervor⸗

8 Iten Waaren vereinbart] 19. 1879 auf des anderen vertragschließenden Theils veredelten 82 1 voe ss e 401

rufen und dadurch zu einer Ausdehnung Verkehrs 82 den eigenen wirthschaftlichen Interessen nicht im

Das Erforderniß 2 einheimischen

racht werden sollen, 6 T

war schon in dem Handelsvertrag mit Oesterreich⸗Ungarn vom 16. De⸗ des Fischercigesehes 42 Gewerbtreihende denunzirt. Auf dem Land⸗ 1878 vereinbart. Eine Verpflichtung, die zollfreie Einfuhr ö; gingen 438 000 kg Roggen, 130000 ke Gerste und

solcher in das Gebies anderen vertragschli Theils 2; 000 kg Hafer cin.

edelung aus dann tten, wenn dieselben Ueber den Fleischkonsum Berlins e’ we

nicht im Inlande erzeugt konnte in diesem nicht/ während der übernommen werden, da t Ee.28, BEI1“ 63 309 705 kg

. berechem 5 . 8 hr⸗ ie Hand zu einer Abf der des Stat rbuc n EFr e

Ja ,— Grundsätzen auf

im Tarif fes⸗ Näre geboten wäre. Es ist neuen deutsch⸗sc. ri Vertrage beiden Thei ausdrücklich das Recht w der einheimischen Erzeugung zu ver⸗

n für besondere Fälle Vorf treffen, ist im unter V. Litt. F. eine Frist 4152 welche eventuell auf werden kann, vorgesehen.

Die as daee Leier gelassene Theilung der im öeöe 28 ee aadien Feree et. künftighin nur dann aufrecht erhalten werden, wenn Fesls sa⸗

Zu Artikel 10 des Vertrages und Ziffer IX. des Schlußprotokolls. Nachdem in dem Verkehre p tschland den niß zum

dem

wischen und die 2 der aren für worden 8 gleiche dem

die der in Art, 6 erwähnten Waaren der vrees aer gehren 3 bis 4 Monaten ausreichend. de erh 12 Monate

Deu Befug entzogen es zweckmäßig, diesem Ges in Deutschland und der Schweiz Begrenzung Gewerbe⸗Legitimationskarte mf nes glag LIen * Oesterreich⸗Ungarn eine dem Bedürfnisse mehr entsprechende Fassung

gegeben worden. 88 Zu Artikel 11 des Vertrages. Deutschland und anderen Staaten, insbese auch bEn

garn, vereinbarten —2 89 b E“ einheitliche der

inneren crfahren Ee cs benigels de 1 der Cier (12 512 f 18 140 g09 kg Obst (17 463 978 b v1““ Z2 dem Prvtokel v Metren 5 191 2149 8 Braunkoblen 2. Prvef aa gersennge der Rechtr an literarischen (500 881 129 Pr Meprchefe e; 8

Erzeugnissen und Werken der in Deutschland einerscits und in 8 Zu 8⁸ baoasaae 187 30 r Waaren ein und der Schweiz andererseits waren bisher maßgebend: 575 885 950 kg aus. Unter ersteren befanden sich 9075 000 kg

1 die Uebercinkunft dem Bunde und BWeizen (2 662 500 Ein⸗ als Eö“ der 3 vom 13. Mai 1809, deren Bestimmungen durch Auswechse⸗ (208 Ssh., breingang), 324 50 kg Brennholz licher Deklarationen im 2 1873 auch zwischen Elsaß⸗ (+ 291 557 600 kg), 91 975 000 kg ( 87 920 000 kg),

zogen. 8 Berlin, den 23. Mai 1881. N Boetticher.

Denkschrift.

Der Handels⸗ und Zollvertrag mischen und der Schweiz vom * Mai 1869, 2 8 8 EEe Re⸗ gierung wegen tigten ion

1 Januar 1880 f worden war, ist mit einer

len Modifikation zunächst bis zum 30. Juni 1880 und sodann mittelst der Uebereinkunft vom 1. Mai 1880 Lis zum 30. Juni 1881 (R.⸗G.⸗Bl. S. 149) verlängert worden.

Der inzwischen erfolgte Abschluß der kommerziellen Verhand⸗ lungen mit Oesterreich⸗Ungarn ließ es auch auf deutscher Seite thun⸗ lich und zweckmäßig erscheinen, in eine Verstän mit der i über den Abschluß eines förmlichen neuen Handelsvertrages einzu⸗ treten. Demgemäß sind kommissarische Verhandlungen mit der Schweiz unter Theilnahme der an die Schweiz angrenzen deutschen Bundesstaaten und Elsaß⸗Lothringens am 12. Mai d. J. cröffnet worden, welche am 23. desselben Monats zur Unterzeichnung des an⸗ liegenden Vertrags geführt haben.

Der Inhalt des nenen Vertrags unterscheidet sich, abgesehen von redaktionellen oder sonstigen materiell unerheblichen Aenderungen von dem des 1869 er Vertrags in folgenden Punkten:

Aus dem in Art. 2 des Vertrags erwähnten Verzeichniß gegen⸗ seitig zollfreier Artikel (Anlage A.) sind in Wegfall gekommen Wein⸗ trauben sowie „von Salzsiedereien die Mutterlauge“. Der letzter⸗ wähnte Artikel war schon seit 1. Januar 1880 von der vertrags⸗ mäßigen Bindung ausgeschlossen. Außerdem sind die Ziffern 4 bis 7 der Anlage A. mit den betreffenden Bestimmungen des neuen deut⸗ schen Zolltarifs in Uebereinstimmung gebracht.

In den in Art. 4 erwähnten Bestimmungen über die Behand⸗ lung des grenznachbarlichen Verkehrs (Anlage B.) ist bei §. 1 der Artikel „Pottasche⸗ in Wegfall gekommen. Außerdem sind die in §. 2 Ziffer 2 der Anlage B, erwähnten Erleichterungen ausdrücklich auf den „gewöhnlichen kleinen Grenzverkehr“ beschränkt worden. e Schlußprotokoll Ziffer IV. für diesen Verkehr eine bestimnte räumliche Grenze bis zu 15 km von der gemeinschaftlichen Landesgrenze ab vereinbart. Nachdem verschiedene der beim Grenz⸗ verkehr in Betracht kommenden seither zollfreien Artikel durch den neuen deutschen Zolltarif zollpflichtig geworden sind, waren diese Aenderungen, um Mißbräuche zu vermeiden, nothwendig. Die Breite des Grenzbezirks ist nach lokalen Verhältnissen eine verschiedene, bleibt aber thatsächlich im Allgemeinen hinter der jetzt festgesetzten Maxrimal⸗ grenze von 15 km zurück. Die Annahme dieser letzteren Grenze konnte zu Bedenken keinen Anlaß geben, zumal für die in dem Gesetz, be⸗ tresfend die Statistik des Waarenverkehrs zugelassenen Grenzverkehrs⸗

Aeemn 55 Genme⸗ besteht.

Der in Artikel 5 des bestehenden Vertrags unter Ziffe . geführte zolltreie Verkehr mit „Glocken und Tellern .“ Stroh zum Flechten“ tc. ist im neuen Vertrag in Wegfall gekommen, weil bei diesem Verkehr der Natur der Sache nach sichernde Identi⸗ tätskontrolen nicht anwendbar sind. Der Verkehr war übrigens auch seither von keiner irgend erheblichen Bedeutung.

Bei dem Veredelungsverkehr mußte die Kaiserliche Regierung vor Allem auf Erhaltung des Stickereiverkehrs entscheidenden Werth legen. Das Besticeen aus der Schweiz eingeführter baumwollener Gewebe beschäftigt in Bayern, Württemberg, Baden und Hoben⸗ zollern Hunderte von Familien aus den ärmeren Bevölkerungsklassen.

Der Arbeitsverdienst bei diesem als Hausindustrie betriebenen Erwerbszweig beträgt im Jahre mehrere Millionen Mark. Dieser Verkehr ist, wie auch der übrige Veredelungsverkehr in Artikel 6 des neuen Vertrages im Wesentlichen dadurch aufrecht erhalten worden, daß beiderfeits dir Zollfreiheit für die Wiedereinfuhr der im Gebiete

bechener und der in 22 gebracht worden sind, 133 836 500 kg Steinkohlen (+ 115 337 400 kg), 273 122 800 kg 2 F Bapern, Württemberg und Hessen] Bau⸗ und 1,eb 29 8940 1g) 1 G34 182 250 Ir Steine —2 und der Gidgenossenschaft andererseits vom und Cemenk (†.1,337978 700 1g). Jußerdem famen 776 Flöße

16. Oktober 1869, 2 mit 568 000 kg bartem und 52 772 400 kg weichem Holz an. Die „9) die Uebereinkunft zwischen Baden und der Schweiz von dem Zahl S Segelschiffe betrug 36 788 mit 3 345 666 250 kg

Tage. haltlich stimmen diese Verabredungen im Wesentlichen überein. Die Bemühungen des Herausgebers, Materialien zu den Jahres⸗ aber von beiden anerkannt, daß E“ ee arbeitenden zu sammeln, haben den Erfolg ge⸗ den

issen mehr völlig gerecht werden. bereits 1879 d ige Daten hab öffentli 8 so sind 28, an literarischen und Enesmeser für 1879 derartige Daten haben veröffentlicht wer chen durch die Reichsges neu und 3

Es stellen sich hiernach in Berlin die Ausgaben für ein e Rei ge.] Ehepaar mit 3 Kindern pro auf 1403 ö regelt. der Schweiz ist eine Seie. -42 8 Sene. Ferr⸗ mit 2 aurergesellen 1 (Schneidergesellen) (in Frank⸗

sgeß ecelgt it. wecen kede Kheile h Gareue dn vehmen hebe. ser 8 . ree),se Ser wie an

a. M. 981 1295 ℳ); Ehepaare ohne Kinder 1096 (Arbeite

in, im g r inneren Gesetz⸗ in einer Lampenfabrik) bow. 1243 (selbständiger Schuhmacher)

der vertr zu ordnen sein möchte. Aus dieser Eine (Schneiderin) mit einem Kinde bedarf 600 ℳ,

erklärt sich der Vorbehalt elbe unter ein ein 751 (Tischlergeselle) bis 1251 (Maschinen⸗

Nr. 2 des Protokolls vom 23. 1881 ist. vor⸗ bauarbciter), eine einzelne Frau 525 (Textil⸗Arbciterin) bzw.

läufigen weiteren Verständi über den wechselseitigen Schutz der 593 ).

literarischen Fewnrrse nin Perke der K 88 es deshalb. Die Berlin⸗Charlottenburger Pferde⸗Eisenbahn befuhr weil die zur noch maßgebenden sämmt- Ende 1879 18 768 m Geleise mit 38 en und 17 kleinen Wagen; lich mit dem Handels⸗ und Zolbvertrage vom 13. Mai] sie beförderte im Jahre 1879 auf der Hauptbahn in 113 612 Fahrten 1869 ihr Ende erreichen. Wegen des prorisorischen Charakters] 2 694 364 Personen (gegen 118600 fahrten und 2 628 807 Personen dieser erschien es zu an den bisherigen ver. in 1878), auf der Westendlinie in 47 984 Fahrten 235 857 Personen Hergesfise Grundsätzen nichts zu ändern, und nur an (1878: 56 888 Fahrten und 180 494 Personen). nach und von dem die der verschiedenen sakte, in welchen dieselben sich logischen Garten in 49704 Fahrten 529 260 sonen (1878: niedergelegt finden, einen und zwar denjenigen treten zu 516 Fahrten und 565 446 Personen). Bei der Großen Berliner lassen, Inhalt schon den weitaus größten Theil des Pf⸗ n waren Ende 1879 124 188,27 m Geleise im Betriebe Reichsgebietes maßgebend war. In einem Punkte mußte deßungeach⸗ inkl. 2232 m von der Riederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn erpach⸗ tet eine sachliche Aenderung dorgenommen werden. Nach den teten und 8037,85 m für Rechnung der Großen internationalen Pferde⸗ bestehenden 1X“ muß nämlich die Anmeldung solcher Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft betriebenen, aber ohne die für die Gewerbe⸗ schweizerischen Werke, Ans deren der Verfasser das BAuestellung gelcgten Grtrageleise; im Jahre 1879 wurden 478 508 ein⸗ Recht der Uebersetzung 5b vorbehalten will, an 5 ver⸗ und 853 901 zweispännige, überhaupt 1 382 409 Fahrten und 6242 634 chiedenen Amtsstellen, Berlin, München, Stuttgart, Wagenkilometer zurückgesegt und käglich 121 767 Personen befördert, Karlsruhe und Darmstadt, erfolgen. war eine Ver⸗ 8 80 127 in 1878; im Ganzen war die Frequenz um 6 400 000

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einfachung unerläßlich und es ist zu dem Behufe von derjenigen Ein⸗ sonen größer als im Vorjahre. Den stärksten Verkehr zeigte der richtung Gebrauch gemacht worden, welche, in Gestalt einer bei dem enannte dritte Pfingstsciertag (3. Juni) mit 153 735 Personen, den Stadtrath in Leipzig zu führenden Eintragsrolle, zum Schutze der schwächsten der 5. Dezember mit 52 812 Personen. Die Neue Ber⸗ entsprechenden Rechte deutscher Autoren für das Inland durch Reichs⸗ liner Pferdebahn⸗Gesellschaft hatte Ende 1879 eine Bahnlänge von gesetz geschaffen ist. 8580 m, auf welcher in 124 298 Fahrten 2 124 388 Personen beför⸗

Was endlich die Dauer des Handelsvertrags betrifft, so hätte die, dert wurden. Auf sämmtliche Pferdebahnen kamen 520 Betriebs⸗

Kaiserliche Regierung eine vertragsmäßige Regelung unserer Handels⸗ störungen und 98 Unglücksfälle vor. 1

beziehungen mit der Schweiz für einen längeren Zeitraum, etwa auf p Ie Berliner emum hrts⸗Gesellschaft hatte im 10 Jahre, gewünscht. Die L.2 zielenden Anträge sind jedoch von Jahre 1878 79 6 Dampser zu 16 und 6 zu 8 Pferdekräften im der Schweizerischen Regierung worden. Betriebe, welche 228 245 Personen beförderten und 17 768 Meilen

urücklegten; 1878 wurden 201 972 Personen befördert. 8

1 17 H roschken waren Ende 1879 -1508 I. und 3281 II. Klasse vorhanden mit 7388 Pferden, ferner standen 255 Thorwagen mit 432 Statistische Nachrichten. Pferden und 166 Omnibus mit 1233 Pferden in deettst. Anf

den Bahnhöfen erhielten 539 390 Droschken Fuhren, gegen 530 ³

Dem Statistischen Jahrbuch der Stadt Berlin, im Vorfahre. Die stärkste Wagenfrequenz zeigte bei den vom 7. Ok⸗ 7. Jahrgang (herausgegeben von Richard Böckh, Direktor des stati⸗ tober bis 3. November 1879 vorgenommenen ver leichenden Zählungen stischen Burcaus der Stadt Berlin, Verlag von Leonhard Simion die Leipzigerstraße zwischen dem Leipzigerplatz und der Wilbelmstraße, 1881) entnehmen wir Folgendes über Markt⸗ und Gewerbe⸗ wo an Wochentagen von Morgens 6 bis Abends 10 Uhr im Durch⸗ wesen in Berlin im Jahre 1879: Zu den 4 Jahrmärkten waren schnitt täglich 7325 Wagen mit 9620 Pferden verkehrten.

7657 Stellen angewiesen, 2 weniger als im Vorjahre; für den Weih⸗ Die Omnibus⸗Aktien⸗Gesellschaft befuhr 15 Lnien von nachtsmarkt 3190 Verkaufsstellen, gegen 2784 in 1878. An Wochen⸗ 72,4 km Länge; ihre Wagen legten im Jahre 1879 4 247 023,8 km marktkarten waren 4386 ausgestellt, gegen 4206 im Vorjahre; an zurück, 1 888 717,1 km weniger als im Jahre 1878. Sie beförderte Dienstscheinen für die Dienstmänner von 7 Instituten 8192, gegen im Ganzen 11 640 686 Personen, gegen 13 211 529 in 1878. Im 7898 in 1878; an selbständigen Dienstmännern waren 374 gegen Ganzen wurden durch die Pferde⸗Eisenbahnen, Omnibus und Dampf⸗ 398 im Vorjahre, und an Reinigungsdienern 206, gegen 195 in 1878 schiffe befördert: 1877 42 903 7609, 1878 46 490 453, 1879 vorhanden. Es kosteten im Durchschnitt (verglichen mit 1878) 1 kg] 52 487 087 Perso Weizen schwer 20,51 (21,29 ℳ), mittel 19,10 (19,91) ℳ, leicht 8 17,51 (17,58) ℳ; Roggen 14,31 (14,31) bzw. 13,64 (13,38) 5 13,10 (12,66) ℳ; Gern 17,93 (18,23) ℳ, 15,58 (15,90) ℳ, 12,27 (11,94) ℳ; Hafer 14,50 (15,60) ℳ, 13,31 (13,66) ℳ, 12,16 (11,04) ℳ; 100 kg Stroh 4,58 (4,17) ℳ; Heu 5,08 (4,75) ℳ; Kartoffeln 5,72 (5,14) ℳ; 1 kg Rindfleisch von der Keule 1,34 8. ℳ., Bauch⸗ fleisch 1,10 (1,10) ℳ, Schweinefleisch 1,20 (1,24) ℳ, Kalbfleisch 1,23

(1,24) ℳ, Hammelfleisch 1,17 (1,87) ℳ, geräucherten Speck 1,51 (1,56) ℳ, Butter 2,24 (2,27) ℳ, 1 Schock Eier 2,96 (2,99) Am!