1882 / 10 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

[1775] Oeffentliche Ladung. In Sachen, betreffend die Abstellung 1) der den Weidegenossenschaften Seesen, Lan⸗ elsheim, Astfeld, Wolfshagen, Herrhausen, adenhausen (inkl. Neue⸗ und Oberhütte), ferner

dem braunschweigischen Domainenfiskus wegen der

Domaine Stauffenburg inkl. Vorwerk Fürsten⸗

hagen zustehenden Weideberechtigungen;

2) der den Weidegenossenschaften Seesen und Herrhausen zustehenden Mastberechtigungen in den fiskalischen oberharzischen Forsten 8 steht Termin anauf Sonnabend, den 18. März1882,

Morgens 10 Uhr,

im Kokemüller'schen (vormals Hahn schen) Gast⸗

hause zur „Stadt Hannover“ in Goslar,

X. rücksichtlich der erst im Laufe des Verfahrens für stattnehmig erkannten Erweiterungen, nämlich Abstellung: 3

a. der Weideberechtigung der Domaine Stauffen⸗

burg (inkl. Vorwerk Fürstenhagen) in den fis⸗

errhausen in den fiskalischen oberharzischen orsten,

zur Ermittelung der Betheiligten und ihrer Rechte. Alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Theilungsgegenstände zu machen haben, namentlich die Grundherren, werden zur Anmeldung, und Klarmachung ihrer Ansprüche oder Widersprüche in obigem Termine unter der Verwarnung hierdurch aufgefordert, daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach den Angaben der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend an⸗ gesehen werden sollen.

Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be⸗ thelligten dritten Personen, insbesondere den Zehnt⸗ herren, Gutsherren, Pfandgläubigern, Hütungs⸗, Fischerei⸗ oder sonstigen Servitutberechtigten nach⸗ gelassen, ihr etwaiges Interesse bei dem Ge⸗ schaͤfte, soweit sie es für nöthig halten, zu beachten.

Jeder, der seine Rechte im anstehenden Temine nicht anmeldet, hat es sich beizumessen, wenn deren Sicherstellung unterbleibt.

B. Rücksichtlich des ganzen Verfahrens: zur förmlichen Eröffnung, Verdeutlichung und Voll⸗ ziehung des von Königlicher General⸗Kommission zu hehghheen genehmigten statt Plans aufgestellten Re⸗ zesses.

Dazu werden die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts⸗, Dienst“, Erbenzins⸗ und Lehnsherren, als Lehns⸗ und Fideicommißfo⸗ ger, oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung in Beziehung auf Ausführung der Thei⸗ lung zusteht, vorgeladen, unter Freistellung einer vor⸗ gängigen Einsicht oder abschriftlichen Mittheilung des Rezesses und unter Androhung des Ausschlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die rezeßmäßige Ausführung.

Ur die Ausbleibenden, sowie für diejenigen Be⸗ theiligten, welche obgleich erschienen, den Termin vor der Vollziehung eigenmächtig verlassen oder ihre Unterschrift ohne Angabe genügender Gründe ver⸗ weigern, wird die Urkunde als vollzogen angenommen werden.

Ausdrücklich wird noch bemerkt, . die für die Berechtigten als Abfindung festgestellten Jahres⸗ renten gekündigt sind und die an Stelle derselben tretenden Kapitalbeträge in je ungetrennter Summe am 1. Oktober 1882 zur Auszahlung gelangen. DHosterode, den 14. Dezember 1881.

Die verordnete Theilungs⸗Kommission.

Rasch, Richter, Amtshauptmann. Oekonomie⸗Kommissair. 11776] Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Abstellung der den Weidegenossenschaften Harlingervode, Bündheim, eustavt⸗Harzburg, Schlewecke und Seesen, der Stadt Goslar, den braunschweigschen Domänen⸗ fiskus wegen der Domäne Harzburg bezw. des so⸗ genannten Molkenhauses und dem Grafen Stolberg⸗ Wernigerode wegen der Meierei Schluft zustehen⸗ den Weideberechtigungen in den fiskalischen oberharzi⸗ schen Forsten steht Termin an auf Sonnabend, den 18. März 1882, 1 Morgens 10 Uhr, im Kokemüllerschen (vormals Hahnschen) Gasthause zur „Stadt Hannover“ in Goslar. A. Rücksichtlich der erst im Laufe des Verfahrens ür stattnehmig erkannten Erweiterung, nämlich Ab⸗ stellung, der Weideberechtigung der Weidegenossen⸗ chaft Schlewescke in den featschen oberharzischen 758 zur Ermittelung der Betheiligten und ihrer Rechte. Alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Theilungsgegenstände zu machen haben, namentlich die Grundherren, werden zur Anmeldung und Klarmachung ihrer Ansprüche der Widersprüche in obigem Termine unter der Verwarnung hierdurch aufgefordert,, daß im Falle des Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach den Angaben der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend ange⸗ sehen werden sollen. Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be⸗ heiligten dritten Personen, insbesondere den Zehnt⸗ bherren, Gutsherren, Pfandgläubiger, Hütungs⸗, oder sonstigen Servitut⸗Berechtigten nach⸗ eelassen, ihr etwaiges Interesse bei dem Geschäfte, seroe sie es für nöthig halten, zu beachten. IZeder, der seine Rechte im anstehenden Termine nicht anmeldet, hat es sich beizumessen, wenn deren Scicherstellung unterbleibr. B. Rücksichtlich des ganzen Verfahrens: zur förmlichen Eröffnung, Verdeutlichung und Voll⸗ jiehung des von Königlicher General⸗Kommission zu genehmigten statt Plans aufgestellten Re⸗ zesses. 2 Dazu werden die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts⸗, Dienst⸗, Erbenzins⸗ und Lehnsherren, als Lehns⸗ und

Berechtigten als Abfin gekündigt sind und die an Stelle derselben tretenden Kapitalbeträge 1. Oktober 1882 zur Auszahlung gelangen.

[1777]

Weidegenossenschaften Harlingerode, Neustadt⸗Harzburg, Schlewecke und Seesen, der Stadt Goslar, dem braunschweigschen Domäͤnen⸗ fiskus wegen der Domäne Harzburg bezw. des sogenannten Mol berg⸗Wernigerode wegen der Meierei Schluft zu⸗ stehenden Weideberechtigungen oberharzischen Forsten sind die als Abfindung fest⸗

kalischen oberharzischen Forsten, gestellten Jahresrenten von den Berechtigten gekün⸗ b. 8 Mastberechtigung der Weidegenossenschaft digt und gelangen die an Stelle derselben trekenden

Kapitalbeträge 1. Oktober 1882 zur Auszahlung.

theüon f Kapitalentschädigungen sind folgende:

1“

Ausdrücklich wird noch bemerkt, daß die für die Abfindung festgestellten Jahresrenten in je ungetrennter Summe am Ssterode, den 27. Dezember 1881. Die verordnete Theilungs⸗Kommission. Rasch, R Amtshauptmann. Oekonomie⸗Kommissär.

Oeffentliche Ladung. betreffend die Abstellung der den Bündheim,

In Sachen,

kenhaufes und dem Grafen Stol⸗

in den fiskalischen

in je ungetrennter Summe am

Die von der Königlichen Finanz⸗Direktion, Ab⸗ für Forsten zu Hannover, zu leistenden

a. an die Weidegenossenschaft Har⸗

lingerode . . . . . . . 3104 79 b. an. die Weidegenossenschaft

Bunbheim 11219 92 c. an die Weidegenossenschaft Neu⸗

stadt⸗Harzburg . . . . . 3562 33 d. an. die Weidegenossenschaft

Schlewece 8904 08 e. an die Weidegenossenschaft

Feesen 76768 67. f. an die Stadt Goslar 1690 71. g. an die Braunschweig⸗Lüne⸗

burgsche Kammer, Direktion der

Domänen zu Braunschweig,

wegen der Domäne Harzburg

bezw. des sogenannten Molken⸗

bauseszs 1602 18 h. an Graf Stolberg⸗Werni⸗

gerode wegen der Meierei

Schkuukt 55 Auf Grund der §§. 25 und 26 des Gesetzes vom

13. Juni 1873, sowie der §§. 164 und folgende und der §§. 308 und folgende der Ablösungs⸗Ordnung vom 23. Juli 1833 werden alle unbekannten Pfand⸗ läubiger, Erbenzins⸗, Dienst⸗, Guts⸗ und Lehns⸗ erren, Lehns“ und Fideikommißfolger oder sonstigen dritten Personen, welche an die zu zahlenden Ent⸗ schädigungen Ansprüche zu machen haben, oder welche der Auszahlung der Abfindungssumme an die von den Vertretern der Berechtigten zur Empfang⸗ nahme der Gelder beauftragten Bevollmächtigten widersprechen zu können vermeinen, zu dem behuf Anmeldung und Wahrnehmung ihrer Rechte und Ansprüche auf Sonnabend, den 18. März 1882, Morgens 10 Uhr, im Kokemüller’schen (früher Hahn’'schen) Gast⸗ hause zur „Stadt Hannover“ in Goslar, ange⸗ setzten Termine unter dem Verwarnen vorgeladen, daß die im Termine nicht angemeldeten Rechte un⸗ berücksichtigt bleiben und nicht weiter geltend zu machen sind, vielmehr von der Verhandlung ausge⸗ schlossen werden, daß ferner die Entschädigungen an die im Theilungsverfahren bekannt gewordenen Be⸗ rechtigten mit der Wirkung bezahlt werden, daß die vestherrschaft von allen Ansprüchen aus den abge⸗ ellten Rechten befreit wird. Osterode, den 26. Dezember 1881. Die Theilungs⸗Kommission. Rasch, Richter,

Amtshauptmann. Oekonomie⸗Kommissär.

[1778] Oeffentliche Ladung. In Sachen, betreffend die Abstellung 1) der den Weidegenossenschaften Seesen, Langels⸗

heim, 1g Wolfshagen, Herrhausen, Badenhausen, (incl. Neue⸗ und Oberhütte), ferner der Domäne Stauffenburg incl. Vorwerk Fürstenhagen zustehenden Weideberechtigungen; 2) der den Weidegenossenschaften Seesen und Herr⸗ hausen zustehenden Mastberechtigungen in den fiskalischen oberharzischen Forsten,

8* die als Abfindung festgellten Jahresrenten von een Berechtigten gekündigt und gelangen die an

Stelle derselben tretenden Kapitalbeträge in je un⸗

Ferreniet Summe am 1. Oktober 1882 zur Aus⸗

zahlung. Die von der Königlichen Finanz⸗Direktion, Ab⸗

theilung für Forsten, zu Hannover zu leistenden

Kapitalentschädigung sind folgende: a. an die Weidegenossenschaft Seesen 6624 93 b. an die Weidegenossenschaft Lan⸗

gelsheim 08

37

9

iüdfe Weidegenossenschaft Ast⸗ an die Weidegenossenschaft Wolfshagen an die Weidegenossenschaft Herr⸗ an die Weidegenossenschaft Ba⸗ denhausen (incl. Neue⸗ und Oberhütte) an die Braunschweig⸗Lüne⸗ burgsche Kammer, Direktion der Domänen zu Braunschweig, wegen der Domäne Stauffen⸗ burg und des Vorwerks Fürsten⸗

c.

d.

1947 2177 1799

50 43

2 2

e.

9

f.

2263 88

g.

2462 25

hagen, Auf Grund der §§. 25 und 26 des Ge 13. Juni 1873, sowie der §§. 164 Efsehen dahe und der §§. 308 und folgende der Ablösungs⸗Ord⸗ nung vom 23. Juli 1833 werden alle unbekannten Pfandgläubiger, Erbenzins⸗, enst Guts⸗, und Lehns⸗ herren, Lehns⸗ und Fideikommißfolger oder sonstigen dritten Personen, welche an die zu zahlenden Entschädi⸗

keniscgg⸗ oder aus sonstigem Grunde eine inwirkung in Beziehung auf Ausführung der Thei⸗ lung zusteht, vorgeladen, unter Freistellung einer vorgängigen Einsicht oder abschriftlichen Mittheilung des Rezesses und unter Androhung des Ausschlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die rezeß⸗

ige . ür die Ausbleibenden, sowie für diejeni e⸗ Wheligten, weiche obgleich E““ Unterschrift llziehung eigenmaͤchtig verlassen oder ihre gabe genügender Gründe ver⸗

weigern, wird die v vollzogen angenommen

gungen Ansprüche zu machen haben, oder welche der Auszahlung der Abfindungssumme an die 82 Vertretern der Berechtigten zur Empfangnahme der Gelder beauftragten Bevollmächttgten widersprechen zu können vermeinen, zu dem behuf Anmeldung und Wahrnehmung ihrer Rechte und Ansprüche au Sonnabend, den 18. März 1882,

„Morgens 10 Uhr,

im Kokemüller'schen (früher ö Gasthause zur „Stadt Hannover“ in Goslar, angesetzten Termine unter dem Verwarnen vorgeladen, daß die im Termine nicht angemeldeten Rechte unberück⸗

sind, vielmehr von der Verhandlung ausgeschlossen

werden Theilungsverfahren bekannt gewordenen Berechtigten

mit der . herrschaft von allen Ansprüchen aus den abgestellten

Rechten befreit

[1815]

85 Rechtsanwalt Ka neralsubstituten gegen den Uhrm bei Plase in Pommern, enthalts,

wegen im Jahre 1879 gelieferter Waaren, mit dem Antrage auf

daß ferner die Entschädigungen an die im Wirkung bezahlt werden, daß die Forst⸗

wird. Ssterode, den 26. Dezember 1881. Die Theilungs⸗Kommifsion. Rasch, Richter, Amtshauptmann. Oekonomie⸗Kommissär.

Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Johann Gustav Blümchen jun.

u Berlin, Alexanderstraße 40, vertreten durch den

8 hier, Alexanderstraße 2, als Ge⸗ res Justizraths Heilbron, klagt

acher A. Götz, früher zu Lekowsort

jetzt unbekannten Auf⸗

0. 299, 1881, Civilkammer 10

kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 413 80 nebst 6 % Zinsen seit dem 9. November 1879, und

vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Ur⸗ theils gegen Sicherheitsleistung.

Der Kläger hat ferner beantragt: .“ die bei dem Stellmacher Ziemann in Klein Sabow von dem Beklagten hinterlegten 500 wegen der Forderung des Klägers von 413 80 nebst Zinsen und eines Kostenpausch⸗ quantums von 100 behufs Sicherung der zufünftigen Zwangsvollstreckung mit Arrest zu belegen,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

lung des Rechtsstreits vor die zehnte Civilkammer

des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüden⸗

straße 59, 2 Treppen, Zimmer 79,

auf den 17. April 1882, Vormittags 10 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage und des Arrestgesuches be⸗

kannt gemacht. Berlin, den 6. Januar 1882.

1 Karaus, 66 Gerichtsschreiber

ddes Königlichen Landgerichts I.,

Civilkammer 10.

11817 Oeffentliche Zustellung.

Die Direktion der Kapital⸗Versicherungs⸗Anstalt zu Hannover, vertreten durch den Rechtsanwalt Fr. Rautenberg daselbst, klagt gegen die Ehefrau des Dachdecker⸗ und Maurermeisters Stephan Rudolph, Elise, geb. Hoffmann, Aufenthalt derselben unbe⸗ kannt, wegen rückständiger Pnsen aus einem Dar⸗ lehne von 30 000 für die Zeit vom 1. Juli bis ult. September 1881, mit dem Antrage, Beklagte auf ihre Kosten zu verurtheilen, der Klägerin zu zahlen 337 50 nebst 4 ½ % Zinsen seit 4. Oktober 1881, auch die Subhastation des ver⸗ hypothecirten Grundstücks Nr. 1 am Misburger⸗ damm (Heidorn Fol. 5— behuf Befriedigung wegen dieser Anspruüche zu gestatten. Klägerin ladet die

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

lung des s des Königlichen Landgerichts zu Posen auf

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen

Auszug der Klage bekannt gemacht.

[1819]

treten durch den Rechtsanwalt Litthauer in Schrimm, klagt gegen den Schneidergesellen Anton Rozmiarek, zunbekannten Aufenthalts, wegen 173 5 Kläger als früherer Vormund und Verwa Vermägens des Beklagten an letzteren zahlt hat, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 173 5 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. April 1881, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Schrimm

auf den ⸗8. März 1882, Vormittags 9 Uhr. Auszug der Klage bekannt gemacht.

[1823]

Margaretha, durch den Justizrat genannten, dem gegenwärtigen Aufenthalte nach unbe⸗ kannten Ehemann wegen böslicher dem Antrage auf Trennung der Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen 9 streits vor die dritte Civilkammer des Körndglichen Landgerichts zu Essen auf

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zu

Auszug der Klage bekannt gemacht.

haben:

Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkammer II. a. des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf Dienstag, den 28. März 18822 Vormittags 10 Uhr, 1“ mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der durch Gerichtsschluß vom 5. Ja⸗ nuar 1882 gestatteten öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hannover, den 7. Januar 1882.

Kurth, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

118161 Oeffentliche Zustellung.

Der Bürgermeister a. D. Heinrich Adolf Mohr⸗ hoff aus Hannover, vertreten durch den Rechtsanwalt Hr. Grote zu Hannover, klagt gegen den Bildhauer Johannes Struͤven aus Hannover, jetzt unbekannten zufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen 1) dem Kläger das hier fragliche Darlehen von

32 000 nebst 5 % Zinsen vom 1. Mai 1881

zurückzuzahlen,

2) dem Kläger das ihm verpfändete Grundstück

Nr. 11, der Sextrostraße mit allen Aufkünften

davon seit Zustellung der Klage herauszugeben

und 3) dem Kläger die Subhastation hiehen verpfändeten Grundstücks zu gestatten, um sich aus dem Ver⸗ kauf desselben im Wege der Zwangsvollstreckung wegen seines Anspruchs von 32 000 nebst 5 % Zinsen vom 1. Mai 1881 und Kosten be⸗ friedigt zu machen 2 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer IVa. des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf den 24. April 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Constabel, Gerichtsschreibergeh. des Königlichen Landgerichts.

[1813] Oeffentliche Zustellung.

86

8 8 8 1““ schließlich derer des dem Rechtsstreit vorauf⸗ gegangenen Mahnverfahrens zu tragen, Rechtsstreits vor die erste Civilkammer

den 2. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr,

Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Pruefer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Der Wirth Casimir Tomczak in Niestabin, ver⸗

welche er des zu viel ge⸗

A

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Ganger, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Ebefrau des Bergmanns Georg Büttner, geb. Fichen. zu Bochum, vertreten

Markhoff, klagt gegen ihren

Die

Verlassung wit

Verhandlung des Rechts⸗

den 28. April 1882, Vormittags 11 Uhr,

gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Essen, den 30. Dezember 1881. Gerichtsschreiberei des Königlichen Land Hirsch.

gerichts.

[1794] Aufgebot. Laut am 16. v. Mts. hier verlautbarter Verträg

1) der Großköthner Heinrich Alves in Boitzun als Vormund der minderjährigen Kinder des weiland Beibauers Conrad Deicke, Besitzer le Reihestelle, Brandkassennummer 21 in Boitzm⸗

sowie die Ehefrau des Arbeitsmanns Häftr,

geb. Burose, verwittwete Deicke, als Miterbe der Stelle, Brandkassennummer 21, in Boitzum, die Firma Philipp Mannheim in Eldagsen als

Besitzerin der Reihestelle, Brandkassennummer 7,

in Boitzum,

die ihnen auf Grund des Firxationsrezesses vom

22. Oktober 1845 für ihre gedachten Stellen an die

Königliche Klosterkammer, als Besitzerin der Wül⸗

finghäusener Klosterforst, zustehenden Holzberech⸗

tigungen der Königlichen Klostertammer für eine von deser zu zahlende Entschädigung für immer über⸗ assen.

Die Holzberechtigungen bestehen in der alljährlichen,

spätestens bis zum 1. Dezember durch Anweisung

auf dem Stamm zu erfolgenden Lieferung von

45 ⁄⁄ rm oder rund 4,79 rm Buchen⸗Scheit⸗ und

Knüppelholz und 4 rm Buchenreisig für jede Stelle. Auf Antrag der Königlichen Klosterkammer werden

alle Diejenigen, welche an die gedachte Holzberech⸗

tigung Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fidei⸗ kommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte⸗ insbesondere auch Servituten und Realberechtigungan zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solce

Ansprüche bis zu dem auf

Dienstag, den 28. Februar 1882, torgens 10 Uhr,

vor hiesigem Amtsgerichte angesetzten Termine an⸗

zumelden, widrigenfalls das etwaige Recht für da

sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Er⸗ werber verloren geht. Calenberg, den 9. Januar 1882. 8 Königliches Amtsgericht. gez. Schlüter. Beglaubigt: 1111“ Pape, Sekretär, Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts Calenberg.

[1820] Vorladung. Auf Anstehen von Peter Helfen, Tagelöhner uu Losheim, für welchen der unterzeichnete, zu Trier wohnende Rechtsanwalt Güntzer im Armenrechte fortoccupirt, ladet dieser den Nicolaus Petry, Ackerer, ohne bekannten „Wohn⸗ und Aufenthaltsort, hiermit vor, am Freitag, den 24. Februar 1882, 3 Vormittags 9 Uhr, in der Amtsstube des Königlichen Notars Dorst m Wadern zu erscheinen, um bei Aufstellung der Be⸗ dingungen, welche der Versteigerung der in der Expertise vom 26. Februar 1878 und in dem Urtheile vom 7. Oktober 1881 näher bezeichneten Immobilien zu Grunde gelegt werden sollen, zugegen zu sein und seine Interessen wahrzunehmen. 9 Trier, den 16. Dezember 1881. 8 gez. Güntzer, 1 Rechtsanwalt.

2

—⁸½

Der Brauer Herrmann Schulz zu Topper bei Pinne, vertreten durch die Rechtsanwälte Mehring und Lischke zu Posen, klagt gegen den Vorwerks⸗ besitzer Johann Gustav Schulz aus Neufeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem in der Gottlieb und Dorothea Schulzschen Nachlaßsache

20. September 1 8 unterm 9. November 1876 genehmigten Erbrezesse mit dem Antrage:

den Beklagten zu verurtheilen, als persönlicher Schuldner, sowie zur Vermeidung der Zwangs⸗

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Vor⸗ steum⸗ bekannt gemacht. 8 8 Trier, den 5. Januar 1882. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts; Oppermann.

8

[1827] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 4. Mai 1881 ist das Dokument üͤber die auf dem Grundstücke Netzbruch Band II. Blatt Nr. 53, früher Band 1. Fol. 217 Nr. 55 in der III. Abtheilung

Vollstreckung in das Grundstück Neufeld Nr. 43 an den Kläger 1500 nebst 5 % Zinsen seit dem 26. September 1880, ferner 5 % Zinsen von 7175 94 vom 26. September 1880 bis 26. September 1881, und 80,80 Zinsen⸗ rest von derselben Summe für die Zeit vom

sichtigt bleiben und nicht weiter geltend zu machen

26. September 1879 bis zum 26. September 1880 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits ein⸗

unter Nr. 4 für die drei Geschwister Püpke einge⸗ tragenen 498 Thlr. 19 Sgr. 9 ¾ Pf. Muttererbe, be⸗

stehend aus dem Erbrezeß vom 27. Februar 1815 und dem Hypothekenschein vom 8. Rovember 1817 für kraftlos erklärt worden. Friedeberg N. / M., den 31. Dezember 1881. önigliches Amtsgericht