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dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.
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Bekanntmachung, betressend die Uebereinkunft mit den Nieder⸗ landen wegen gegenseitigen Schutzes der Waaren⸗
1 1 zeichen. 8 Vom 19. Januar 1882.
Zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden ist durch Auswechselung von Erklärungen der deiderseitigen Re⸗ gierungen eine Uebereinkunst dohin getroffen worden,
daß bezüglich der Waarenzeichen die Angehörigen des Tzutschen Reichs in den Niederlanden sowie in deren Kölonien und die niederländischen Staatsangehörigen n Deutschland denselben S wie die eigenen Ange⸗ hörigen genießen sollen, daß serner die Angehörigen des einen Landes, um in dem anderen ihren Waaren⸗ 88 den Schutz zu sichern, die in diesem Lande durch ie Gesetze oder Verordnungen vorgeschriebenen Be⸗ dingungen und Förmlichkeiten zu erfüllen haben. Die Uebereinkunft soll vom Tage ihrer Bekanntmachung an in Anwendung treten und bis nach erfolgter Kündi⸗ gung durch den einen oder den anderen der vertrag⸗ schließenden Theile in Kraft bleiben.
Dies wird mit Bezug auf §. 20 des Ges tzes über Markenschutz vom 30. November 1874 hierdurch ve senunher
Berlin, den 19. Jnuar 1882.
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.
Nachdem die Ninderpest im Kreise Waldenburg erloschen und demnach der Regierung ok für seuchenfrei erklärt wor⸗ den ist, werden die Amtsblattverordnungen vom 8. Dezember 1881 (Amtsbl. S. 345 und 346), vom 11. Dezember 1881 (Amtsbl. S. 347), vom 14 Dezember 1881 (Amtsbl. S. 353) und vom 17. Dezember 1881 (Amtsbl. S. 356) hiermit wieder aufgehoben.
Dagegen wird bis auf Weiteres Folgendes angeordnet:
1) Für den Kreis Waldendurg bleidt die nach Maßgabe der Amtsblattverordnung vom 8. Dezember 1881 (Amtsbl. S. 346) eingeführte EEE noch fortbestehen.
2) In den Kreisen Waldenburg, Schweidnitz, Striegau, Reichenbach und Neurode wird die in der gedachten Amtsblatt⸗ Verordnung eingeführte Anzeigepflicht in Kraft erhalten.
Jeder der Rinderpest verdächtige Krankheits⸗ oder Todes⸗ fall ist sofort der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Dieselbe Pflicht fer Anzeige tritt ein, sobald in einem Rindviehbestand
innerhalb acht Tagen zwei oder mehr Erkrankungs⸗ oder Todesfälle vorkommen.
Auf die erhaltene Anzeige von einer verdächtigen Er⸗ krankung ist von der Ortspolizeibehörde sofort der beamtete Thierar t herbeizuholen, um die Krankheit an Ort und Stelle
3) Aus den verseucht gewesenen Ortschaften Alt⸗Lässig,
in konstatiren.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: 8 1
von Boetticher.
Die Nummer 3 des ab zur Ausgade gelangt, enthalt unter 3 Nr. 1457 die Bekanntmachung, detreffend die Uebereinkunft mit den RNiederlanden wegen gege eitigen Schutzes der Waarenzeichen. Vom 19. Januar 1882. Berlin, den 23. Januar 1882. 1 Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Didden.
Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute
Königreich Preußen.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der bisherige Bureau⸗Diätarius Adolph Wilhelm Kreutzer ist zum Geheimen direnden Sekretär und Kal⸗ kulator beim Ministerium fü dwirthschaft, Domänen und Forsten ernannt worden.
Bekanntmachung.
Nachdem der Bahnhof der Nieverschlesisch⸗Märkischen — hierselbst die nung „Schlesischer Bahnhof“ 8 hat, wird die auf diesem Bahnhofe besteyende Zollerpedition sortan als Amtsfirma die Bezeichnung: gheee Haupt⸗Steuer⸗Amt für auslän⸗ dische Gegenstände zu Berlin, Zollexpedition au f dem Schlesischen Bahnhofe“ führen. Berlin, den 19. Januar 1882. Provinzial⸗Steuer⸗D Hellwig.
Bekanntmachung.
dem am 27. d. Mts. im Königlichen Opernhause stattfinden⸗ den Eehm Aen. ist: 8 1) die Anfahrt der Wagen nur von den Linden aus gestattet am Haupteingange, Thür Nr. 1 (der Universität gegen⸗ I 1 d a 80. esz 1 (am Opernplatz). . ie ahrt find att: “
2 vom Haupteingange Nr. 1 nach der Schloßbrücke und nach den Linden zu (die Wagen haben sich vor dem Opern⸗ hause Front nach demselben aufzustellen);
d. von der Thür Nr. 3 nach den Linden zu (die Wagen haben sich auf dem sterten Theile des Opernplatzes bis zur Behrenstraße aufzustellen).
Gröftnung des Hauses erfolgt um 7 ½ Uhr; ein früheres der würde zwecklos sein. 8 aher werden zugleich ersucht, die Anweisungen
e d lens ꝛc. ihren Kutschern schon vor der Anfahrt ü es . ahrt der Wocgen dadurch nicht behindert und Berlin, den 21. nar 1882. 2 Polizei⸗Präsidium von Madai.
. 328 des St. G.
I1
Fellhammer, büveea, enn und Ober Salzbrunn im Kreise Waldenburg dürfen Rindvieh und andere Wiederkäuer, owte Dunger, Rauhfutter, Stroh und andere Streumaterialien über
die Grenzen der Feldmark hinaus nicht ausgeführt werden.
4) Aus den in Nr. 3 angeführten Ortschaften dürfen Lumpen nicht ausgeführt werden. 5) Die von Viehmärkten im Kreise Walden⸗ burg 8* Vrehn 1 6) Der Ankauf von Viehstücken in verseucht gewesenen Gehöften und Ortschasten des Kreises Waldendurg ist nur mit Genehmigung des Königlichen Landraths gestattet. Die Genehmigung ist nicht zu ertheilen, bevor nicht mindestens drei Wochen vom Zeitpunkt, an dem der Ort für seuchen⸗ frei erklärt wurde, an gerechnet, verstrichen sind. unterliegen den Bestimmungen des und des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (R. G. Bl. S. 95). 18 Breslau, den 21. Januar 1882. 52 Königlicher Regierungs⸗Präsident. Frhr. von Innaeekx.
FMss
Nichtamtliches. “ Deutsches Reich. “
Preußen. Berlin, 23. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König hielten gestern in gewohnter Weise das Ordensfest ab. 9 1
Heute nahmen Se. Majestät den Vortrag des Wirklichen Geheimen RNaths von Wilmowski entgegen und empfingen später mit Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin den Besuch Ihrer Durchlauchten des Fürsten und der Fürstin von Schwarzburg⸗Sondershausen, den Se. Majestät im Laufe des Nachmittags erwiderten.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am Sonnabend den General⸗Feld⸗ marschall Frhrn. von Manteuffel, begab Sich Nachmittags 4 Uhr nach dem Englischen Hause und führte daselbst in der öffentlichen Sitzung des Central⸗Comités der Victoria⸗National⸗ Invalidenstiftung den Vorsitz. 1 6
Um 5 Uhr erschienen Ihre Majestäten bei den Kron⸗ prinzlichen Herrschaften zum Diner. .
Am Abend besuchten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hobeiten die Kronprinzlichen Herrschaften mit Ihren König⸗ lichen Hoheiten der Prinzessin Christian zu Schleswig⸗Holstein und der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen die Vorstellung im 854282 Sich die g u.“
stern begaben Sie ie Kronprinzlichen schaften — dem Kon ulichen Schlosse, um dem Ordensfeste beizu⸗ wohnen.
— Se. Hoheit der Landgraf Alexis von Hessen, welcher zur Theilnahme an den Sitzungen des Herrenhauses nach Berlin gekommen war, ist wieder abgereist.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.
— Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung
— In der heutigen (32.) Sitzung des Reichstages, welcher die Staats⸗Minister Bitter und von Boetticher und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien des⸗ selden beiwohnten, theilte der Präsident zunächst mit, daß dem Hause die am 28. Mai 1881 zu Galatz unterzeichnete Zusatz⸗ akte zur Donauschiffahrtskonvention zugegangen sei. Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben war die dritte Berathung eines Gesetzes, betreffend die Erhebung einer Berufsstatistik, sowie die Vornahme einer Viehzählung im Jahre 1882, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert angenommenen Kommissionsbeschlüss⸗ zu dem Gesetze in Nr. 72 der Drucksachen.
Von dem Abg. von Wedell⸗Malchow war ein Antrag einge bracht, mit den berufosstatistischen Aufnahmen eine Viehzählung zu verbinden, wie das ansänglich von der Regierung beabsich⸗ tigt gewesen sei.
Der Abg. Kraecker führte aus, daß er mit der Vorlage an sich nicht unzufrieden sei, allein er wünsche dieselbe in vielen Punkten erweitert.
Der Abg. Frohme betonte gleichfalls, daß seine Partei die Vorzüge einer solchen Aufnahme zu würdigen wisse. Die Ar⸗ 1 beiterkreise verfolgten diese Verhandlungen mit Aufmerksam⸗ keit. Um so mehr habe man sich gewundert, daß die Erhebun⸗ gen nicht auch auf die Hausindustrie ausgedehnt werden sollten. Dieselbe sei bis jetzt unkontrolirbar gewesen, und doch rufe sie nicht weniger Schädigung hervor, als die Fabrikindustrie.
Die Generaldiskussion wurde hierauf geschlossen. .
In der Spezialdiskussion ergriff zu §. 1 der Abg. von Wedell⸗Malchow das Wort, um seinen Antrag, den §. 1 in der Fassung der 4. wiederherzustellen, zu motiviren. Die Gründe, die gegen die Verbindung der — zählung mit den berufsstatistischen Aufnahmen geltend gem worden, seien hinfällig.
Nachdem der Aa. Dirichlet noch einmal die Gründe herporgehoben, welche die Kommission veranlaßt, die Vieh⸗
lung fast einstimmig abzulehnen, ergriff das Wort der Abg. hr. von Göler, um für den Antrag Wedell einzutreten. liege im Interesse der Landwirthschaft, daß von der Lage derselben ein klares Bild entworfen würde, und ebenso sei es nothwendig, daß dies bald geschehe.
Der Abg. Dr. Franz widersprach aus fiskalischen Gründen dem Antrage. Auch duͤrfe ein Werk von solcher Wichtigkeit für die Landwirthschaft, wie die Vi⸗ hzählung, nicht als bloßer Appendix der Berufsstatistik aufgefaßt werden.
Bundesrathskommissar, Geh. Reg. Rath Bödiker, trat, von dem Standpunkte ausgehend, daß die echahmg für die Erreichung der Zwecke einer richtigen landwirthschaft⸗ lichen Berufsstatistik von großem Interesse sei, für die Wieder⸗ einfügung derselben ein. Der Abg. von Wedell⸗Malchow sprach noch einmal für, der Abg. Franz wiederholt gegen den Antrag. Der Staats⸗Minister von Boetticher betonte, daß das siskalische Interesse die Kombination der Berufsstatistik mit der Vieh⸗
hlung erheische. Hierauf wurde §.71 der Vorlage nach den
schlüssen zweiter Lesung angenommen, der Antrag von Wedell abgelehnt. Die übrigen Paragraphen wurden ohne Debatte genehmigt. Bei Schluß des Blattes erfolgte die Berathung der Resolutionen.
— Eine erlittene Untersuchungshaft, welche nach §. 60 Str.⸗G.⸗B. bei Fällung des Urtheils auf die erkannte Strafe ganz oder theilweise angerechnet werden darf, kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strass., vom 22. November 1881, nach Verkündung des Urtheils durch nach⸗ trägliche Entscheidung des Richters nicht mehr in Anrechnung gebracht werden.
— Als Aerzte haben sich ni eelassen die en: Dr. Goerges, Dr. Hell und Dr. Werler in Berlin, Assistenz⸗ Arzt Dr. Schlacke in Rathenow, Dr. Huth in Friesack, Dr.
bauten. Die Spezialdebatte ist
des Reichstages besindet sich in der Ersten Beilage.
serlohn, Dr. Robert in Bonn und Dr. Potjan in Marien⸗ ide. Bayern. München, A.
Fengen in Velten, Dr. — in Belgern, Dr. Schütte in he
Januar. (W. T. B.) Durch eine Königliche Botschaft ist die Session der 8. mern bis zum 28. k. M. verlängert worden. Der setzentwurf betreffs eines außerordentlichen Kredits 9 die 2. dürfnisse des Heeres wurde von der IE“ nach dem Antrage des Ausschusses mit 113 gegen 28 der sog. Extremen, angenommen. Die Kammer trat sodann in Generaldebatte über die in Folg: v 8Zer. 3 eingebrachte außerordentliche Illase, denah ver
es empfiehlt Ablehnung der Vorlage. AFea verra⸗ die Vorlage und bemerkte: die Ablehnung derselben werde zwar die Schlagfertigkeit der Armee nicht direkt schädigen, aber sanitäre Erwägungen ließen die Annahme der Vorlage wünschenswerth erscheinen.
Hessen. Darmstadt, 20. Januar. Die bevorstehenden 9 der Zweiten Kammer über den Entwurf des neuen Staatsbudgets geben dem „Irkf. Jour. „Veranlassung. eine übersichtliche Darstellung der hessischen Finanzen zu geben. Die Gesammteinahme beträgt 17 295 837,14 ℳ