Argumentation nicht verstanden hätten. habe
trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 57 ℳ 37 ₰ bei Vermeidung der Zwangsver⸗
“
Argument sehr stark verwerthet, daß man die Hamburger mit e gee geten Klugheit allein solle entscheiden lassen. Die Herren in Hamburg würden sich dadurch nicht sehr geschmeichelt fühlen. Denn man sage doch mit anderen Worten: der Reichstag möge machen, was er wolle, die Hamburger seien doch so schlau, den Reichstag zu überlisten. Mit dieser An⸗ spielung auf die kaufmännische Schlauheit, auf die Ueberlegen⸗ heit, die sich zu helfen wisse, thue man den Hamburgern ent⸗ schieden Unrecht. Auch nütze die Rechte dieses Hauses ihrer Sache schwerlich, wenn sie fort und fort sage: Der Reichstag ziehe die Hamburger hinein in schwierige Ver⸗ hältnisse, doch habe man den Trost, die Hamburger würden sich bei ihrer Klugheit wieder herauszuziehen wissen. Wenn der Abg. Windthorst zur Motivirung seines Votums auf die sonst drohende Gefahr einer gänzlichen Einverleibung Ham⸗ burgs hingewiesen habe, so habe er die Logik dieser Deduktion nicht begreifen können. Er verstehe nicht, wieso die 49. Mil⸗ lionen Hamburg vor irgend einem annexionslustigen Reichs⸗ Regenten oder Reichs⸗Minister schützen sollten. Wenn der Abg. von Kleist⸗Retzow sage, er (Redner) hätte Wehklagen über die an Hamburg zu zahlenden 40 Millionen erhoben, so müsse er konstatiren, daß er genau im Gegentheil sich nicht im Mindesten an die 40 Millionen stoße, wenn sie seiner Ansicht nach zum Nutzen von Hamburg verwendet würden. Sein Argument sei darauf hin⸗ ausgelaufen, daß er gesagt habe, er glaube, man stifte eher Schaden. Die Herren hätten ihm in gewissen Umschreibungen den Vorwurf illoyalen Auftretens gegen die Kommission ge⸗ macht, der vorzusitzen er die Ehre gehabt habe. Halte man ihn für so leichtsinnig und beschränkt, daß er nicht wüßte, welche Waffe man daraus machen könnte, wenn er sich einen solchen Fehler zu Schulden kommen lasse? Seine Argumentation sei gerade darauf hinausgelaufen, zu zeigen, daß die Kommission mit aller Anstrengung nicht im Stande gewesen sei, das Bedürf⸗ niß zu befriedigen, weshalb sie ins Leben gerufen sei, nämlich hinreichende Argumente wirthschaftlicher Natur für diese For⸗ derung herauszufinden, und er müsse falsch argumentirt haben, wenn er hier die Kommission als eine leichtsinnige, mangel⸗ hafte bezeichnet habe, vorausgesetzt, daß er zu einer so illoyalen und unartigen Prozedur fähig wäre. Gerade das Gegentheil habe er gesagt. Ihm scheine es darum, daß jene Herren seine Um so empfindlicher
Wenn ihm sonst
ihn dieser Vorwurf getroffen. im Hause Slicheleien gesagt würden, da steche er wieder, dafür habe er seinen Humor. Aber dieser Vorwurf, daß er gegen eine Kommission, der vorzusitzen ihm eine be⸗ sondere Eyre gewesen sei, nachträglich herabsetzende Vorwürfe gemacht haben solle, berühre ihn schmerzlich. Er habe darum aus dem stenographischen Bureau eine neue, unkorrigirte Uebersetzung des Stenogramms bringen lassen, das er mit Erlaubniß des Herrn Präsidenten hier gleich verlesen werde. (Redner verlas die betreffende Stelle des Stenogramms.) Er
Retzow veranlassen werde, ihm Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, wie er das an ihrer Stelle bei einem gleichen Falle gewiß thun würde. ¹
Der Abg. Freiherr von Minnigerode erklärte, der Vor⸗ dner habe sich darüber beklagt, daß man ihm das Wort hätte abschneiden wollen. Dem gegenüber verdiene wohl be⸗ merkt zu werden, daß der Vorredner in derselben Diskussion zweimal das Wort genommen habe. Mit Rücksicht auf die Geschäftslage habe seine (des Redners) Partei geglaubt die Diskussion schließen zu sollen. Er habe nicht die Meinung, daß die Schlauheit der Hamburger Kaufleute den Reichstag
hoffe, daß dasselbe auch die Abgg. von Kardorff und Kleist⸗
en m — Kommission hätten allerdings als sie aus dem Mnnde des erkenne er gern die Un⸗ Abg. Bamberger an. Nach einigen persönlichen Abg. Staudy in seinem
die Hamburger anführen zu köm des Abg. Bamberger über die unangenehm berührt, umsomehr, 5 Vorsitzenden gekommen seien. Indeß parteilichkeit der Geschäftsleitung des Die Debatte — emerkungen wies der Referen — 5 n Seglannwost auf die wirthschaftlichen Vortheile des Aäse äsles von Hamburg hin. Wenn auch nur für 50 ℳ Rühh nge6 Hamburger Bevölkerung in Zukunft aus dem Zol konr sumirt werde, dann betrage der Gewinn jährlich S Wc 1 Mark, wogegen die Verzinsung der Anleihe mit 1 600 000 % icht ins Gewicht falle. 1 3 3 86 Darauf 1— in namentlicher Abstimmung §. 2 mit 171 gegen 102 W E“ .3 lautet übereinstimmend mit 8. r 1 8 1 tete erler ist befugt, die Mittel zur Deckung dieser Summe im Wege des Kredits flüssig zu machen und zu denß Zwecke in demjenigen Nominalbetrage, welcher zur Beschaffung 8 bezeichneten Betrages erforderlich sein wird, eine verzinsliche, na 5 den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 zu ver⸗ waltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugeben. Hierzu lag ein Antrag des Abg. Richter (Hagen) vor, dem Paragraphen folgenden Zusatz zu geben: Die auf Grund dieses Gesetzes jährlich zu verwendenden Beträge sind in den Reichshaushalts⸗Eiat des betreffenden Jahres aufzunehmen. Der Abg. Richter (Hagen) richtete zunächst an die Ver⸗ treter der Regierung die Frage, ob sie gegen seinen Antrag, der ganz in der Natur der Sache liege, etwas einzuwenden haben. 3 b Der Bundesrathskommissar Regierungs⸗Rath Neumann erklärte, er halte den Antrag für entbehrlich, da das in dem⸗ selben Verlangte selbstverständlich sei. Der Abg. Richter (Hagen) erinnerte daran, daß bei der Marineanleihe ein Zusatz, wie er ihn jetzt beantrage, gemacht worden sei, um damit die Möglichkeit auszuschließen, daß die Regierung ohne die etatsmäßige Bewilligung der einzelnen Raten über die bewilligte Gesammtsumme verfüge. Es sei kein Grund vorhanden, von der bei früheren Anleihen beob⸗ achteten Form abzuweichen.
Vorlage:
angefragt, ob die Regierung die Voraussetzung, von der der Richtersche Antrag ausgehe, zugebe, der Finanz⸗Minister für Preußen habe das für selbstverständlich erklärt. Nachdem der Staats⸗Minister Bitter dies bestätigt hatte, wurde der §. 3 in der Fassung der Kommission mit großer Mehrheit, der Antrag Richter gleichfalls angenommen. §. 4, welcher nach der Vorlage lautet: — 8 Die Bestimmungen in den §8. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Marine⸗ und Telegraphenverwaltung (Reichs⸗Gesetzblatt S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen Anwendung. sowie Einleitung und Ueberschrift des Gesetzes wurden debatte⸗ los angenommen, und die auf dasselbe bezüglichen Petitionen durch diese Beschlüsse für erledigt erklärt. — Es folgte die Berathung der von der Kommission bean⸗ tragten Resolution, welche lautet: 28 „die Erwartung auszusprechen, daß — in Gemäßheit des zwischen dem Bundesrathe und dem Senate der Stadt Hamburg auf Grund des an den hanseatischen Herrn Ministerresidenten gerichteten Schreibens des Herrn Reichskanzlers vom 27. Mai v. J. erzielten Einverständnisses — die Befreiung von jeder zollamtlichen Behandlung für die zwischen der See und dem Freihafengebiet Hamburg und umgekehrt unter Zollflagge und Leuchte transitirenden Schiffe eine dauernde Einrich⸗ tung sein werde und daß dieselbe, falls sie sich später als ungeeignet
erweisen sollte, nur durch eine solche Einrichtung ersetzt werde,
Die gestrigen Aeußerungen
Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, er habe in der Kommission
welche eine größere Erschwerung des Transitverkehrs nicht mi I bringt“. 1.“
Der Abg. Frhr. von Minnigerode beantragte mitR darauf, daß das Schicksal dieser Resolution für das 88 vieler Abgeordneten in der dritten Lesung entscheiden s dem sonstigen Gebrauch entgegen, Berathung stimmung über die Resolution schon in zweiter Lesung 8
men. 1 Fueregn Abg. Dr. Windthorst und der Präsident traten din Meinung bei, die Resolution wurde zur Debatte gestel 8 ergriff aber Niemand das Wort und dieselbe wurde einfiing
ngenommen. 8 Es folgte die dritte Berathung des zu Berlin am a, vember 1881 unterzeichneten Konsularvertrages Griechenland, auf Grund der in zweiter Berathung 8 verändert angenommenen Vorlage.
Hierzu beantragten die Abgg. Dr. Kapp und Genasen
Der Reichstag wolle beschließen: 1
den Herrn Reichskanzler aufzufordern, dafür Sor wollen, daß bei Gelegenheit des Austausches der Ra Konsularvertrages zwischen dem Deutschen Reiche und protokollarisch konstatirt werde, daß mit dem Satze: „Pourvu que ces actes aient été soumis aur ircitz 3 timbre d'enregistrement ou à toute autre tars ari, position établie dans le pays oð ils devront resmir eg Sexecutien.“ “ nicht beabsichtigt worden ist, die Gültigkeit oder Uröäicga . von einem deutschen Konsul in Griechenland legalistnn aben der Verwendung von Stempeln, Registrirungsgebüer d⸗ 82
lagen des Landes abhängig zu machen, in welchen Ausführung gelangen soll, sondern daß vielmehr welche aus der unterlassenen Entrichtung solch wachsen, lediglich nach den Gesetzen des Landes ch sollen, in welchem der Akt zur Ausführung gelangt.
In der Debatte über denselben erklärte
kommissar, Wirkl. Legations⸗Rath Dr. Frhr. von stge daß ein Grund zur Deklaration der betreffenden Fhfeag nicht vorliege, da dieselbe sich in verschiedenen anderen titn Verträgen unbeanstandet finde und nach der Auff
Reichsregierung derselben keine andere Beseutung ie als die vom Abg. Kapp gewünschte.
Nach kurzer Debatte, an welcher sich die Abgg. Mn
und Lipke betheiligten, wurde der Antrag Kapy dh und der Konsularvertrag in der Fassung der zweite unverändert genehmigt.
Als dritter Gegenstand stand auf der Tagesordnhet dritte Berathung der zu Bern am 3. November v. J itz zeichneten internationalen Reblauskonvention im unterm 17. Dezember 1881 in Bern unterzeichneten h. erklärung, auf Grund der in zweiter Berathung unverite angenemmenen Vorlagen.
Der Abg. Dr. Thilenius als Referent der Petitioneln mission theilte mit, daß inzwischen wieder eine Anzahl Peh tionen eingegangen seien, die sich für eine baldige Regel des internen Rebverkehrs ausgesprochen hätten. Er some wie der Abg. Schulze⸗Delitzsch müßten auf die Gefahr einer weitna Verseuchung bisher intakter Gebiete aufmerksam macha, wenn nicht schleunigst der interne Rebverkehr den erforder⸗ lichen Beschränkungen unterworfen werde. Beide Abgeolr⸗ neten empföhlen daher den hierauf bezüglichen, bereits in zweiter Lesung angenommenen Antrag der Pelitionskom⸗ mission.
Ohne Debatte wurde hierauf die Konvention und die Beschlüsse der Petitionskommisson ebenso wie in zweiter Lesung genehmigt.
Hierauf vertagte sich um 4 ¾ Uht das Haud auf Mon⸗
tag 12 Uhr.
überlisten werde, sondern er glaube, keine besseren Zeugen als
‧,
4 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ rezister nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 2ℳ 88
. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
und Grosshandel. 7. Literarische Anzeigen.
9. Familien-Nachrichten.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage.
Deffentlicher Anzeiger —
5. Industrielle Etablissements,
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Cs., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annonren⸗Bureanx.
Fabriken
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
[1350] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Ernst Ludwig Riedel zu Meerane klagt gegen den Handelsmann Gotthilf Ottomar Fiedler zu Meerane wegen 57 ℳ 37 ₰ Zinsen zu 4 ½ %, von 2250 ℳ Kapital auf die Zeit vom 15. März bis 15. September 1881, mit dem An⸗
termine den Wechsel
steigerung des für die geklagte Forderung verpfändeten Erundstüücs Folium 1486 des Grundbuchs für Mee⸗ rane und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Meerane auf den 14. März 1882, Vormittags 9 Uhr.
„Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird
dieser Auszug der bekannt gemacht. re
2 t Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
88646] Oeffentliche Zustellung. Der Schmied Theodor Treder zu Zempelburg klagt gegen den Schlossermeister Gustav Mahlke aus Zempelburg, jetzt ohne bekannten Aufenthalt in Amerika, wegen 289 Mark 64 Pf. Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten unter Kostenlast zu ver⸗ urtheilen, an ihn 289 Mark 64 Pf. zu zahlen, und das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Zempelburg auf den 27. März 1882, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 1 Zempelburg, den 19. Januar 1882. 1 Strömer, 89 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Be ss. Aufgebot.
Auf den Antrag des Kaufmanns A. Schlett,
2gg
dem ꝛc.
Fee den mtsgericht. schreiber.
Friedrichs zu Unna, indossirt von der Firma Venn u. Schlett an die H
Lambrechts u. Comp., hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebots⸗
20. September 1882, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den G vorzulegen, erklärung desselben erfolgen wird.
Unna, den 16. Januar 1882.
Königliches Amtsgericht. (gez.)
Auf Antrag der Herren Vorstandsbeamten des Königlichen Landgerichts zu Kiel wird die durch den früheren hiesigen Gerichtsvollzieher kraft Auftrags Edmund Koch, zur Zeit in Glückstadt, bestellte Amtskantion hierdurch aufgeboten. Demnach wer⸗ den Alle, welche Ansprüche an die bezeichnete Amts⸗ kaution, insbesondere auch auf G
Koch zu vertretender amtlicher Defekte zu haben glauben — allein ausgenommen die bereits angemeldeten Ansprüche der Magdeburger Lebens⸗ versicherungs⸗Gesellschaft zu Magdeburg — aufge⸗ fordert, diese Ansprüche spätestens in Sonnabend, den 15. April 1882, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Amtsgericht anberaumten Auf⸗ dhotstexunin Eünn idhc usprüche werden von der Befriedigung aus ⸗ dachten Amtskaution ausgeschlossen eee der
19. Januar 1882. Veröffentlicht:
Vo zum Königl. Bayerischen Amtsgeri 8 badh (Hfalt) bat = mtsgerichte Waldfisch
rdre des Bankhauses Fischer, dem Antrag:
widrigenfalls die Kraftlos⸗
die
Kulemann.
Beglaubigt: der Beklagten zur mündlichen Verhandlung der
Martens, Sache, wofür Termin auf Freitag, den 10. März Gerichtsschreiber. 1882, Vormittags präcis 9 Uhr, angesetzt worden .““ ist, in welchem vor dem obigen Prozeßgerichte zu
Aufgebot. erscheinen, Beklagte hiermit aufgefordert wird.
rund etwaiger von öffentlicht.
D
all, 8 K. Sekretär.
dem auf “
(3643] Ausschlußurthei Auf den sndeeh 79 8 en
Si ie nicht aus Babienten er
angemeldeten Heili⸗ Königliches Rohde, Gerichts⸗
Ulichung, er Zustellung. eingetragenen 5 Thlr. 24 Sgr. 6 P
wohnhaft gewesen, zur Zeit aber ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, — mit
Die Beklagte zu verurtheilen, an den Kläger für von ihm kaufweise erhaltene Krämerwaaren, dann für baares Darleihen einschließlich berech⸗ neter Zinsen und früher entstandener Kosten e Summe von 92 ℳ 25 ₰ mit weiteren Zinsen hieraus zu 5 % vom 14. Oktober 1881 an und die Prozeßkosten zu bezahlen, auch das 6 Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. steigert und der endguültige Zuschlag erthellt ve Die Klageschrift enthält zugleich die Vorladung
In Ausführung der auf Ansuchen bewilligten öffentlichen Zustellung mit Ladung. an die Beklagte wurde Abschrift des Gegenwärtigen an der Gerichts⸗ tafel des Kgl. Amtsgerichts Waldfischbach durch den Unterfertigten heute angeheftet, und wird Voran⸗ stehendes gesetzlicher Vorschrift gemäß weiter ver⸗
Waldsischbach, den 19. Januar 1882. er 11““ Kgl. Amtsgerichts
„ l. 2 irths Christof Pokorra
int das Königliche Amtsgericht su Sensburg durch den dantsen grücheh 8
88
I. die unbekannten Berechtigten mit ihren An⸗ sprüchen auf die im Grundbuche von Babienten Bl. 14 Abth. III. Nr. 1 auf Grund des Erb⸗ rezesses vom 11. März 1790 gemäß Verfügnng von demselben Tage für die M
Muttererbtheilsforderung
wie hiemit geschieht auszuschließen und die auf
Zwangsvollstreckung in Liegenscha
ose tehlin Ehefrau Maria Anna, geb. Se in Haricourt, vertreten durch Iakob Schäffner, En verrechner hier, am 8 1 Dienstag, den 7. Februar 1882,
Nachmittags 2 Uhr, 8.
im Rathhause zu Breisach, nachstehend bf bene Liegenschaften öffentlich zu Eigenthun we
der Schätzungspreis oder mehr geboten wid.
1.
Ein einstöckiges Wohnhaus mit Stall und Hof in der Mukensturmstraße in Brei⸗ b sach, tarirt .. . . . . . ... 8
Zwei Viertel Acker im unteren Krütt, neben 9.
Anton Mäder und Ignaz Schwende. 89 Dieses wird dem an unbekannten Orten ihh
den Franz Selinger von Breisach hierdurch Breisach, 10. Januar 1882.
Gr. Gerichtsnotar. Wolff.
[3786] Bermögens⸗Beschlagnahne
Nr. 726. S. gegen Karl Fischer n
Donaueschingen, z. Zt. flüchtig, wegen Kücene letzung, wurde durch Beschluß des Gr. vrga Konstanz, Strafkammer II., vom I. d. N
Anwendung des §. 332 der St. P. D des Deutschen Reiche besindliche Bermöget n Angeklagten Carl Fischer von Donaueste mit Beschlag belegt. Koustanz, den 17. Januar 18822. Gerichtsschreiberei des Gr. Landgerichts
Karia Leymann
3635 . 86 [3635] Seaeahe vM9 ob
Durch Ausschlußurtel vom 18. . die unbekanntrn Interessenten mit ihren Ansprt a
Weinigen Inhabers der Handlungsfirma Venn u. Franz Jakob Ventuleth, Krämer, Wirth 1 die bei der nothwendigen Subhastatin 8 * u. 1 Beutuleth, 3 und t 5 G Fotmee ih, a. Dezember 1879 Üüber 61 ℳ 295 2. zerf 8 28. Klage erhoben aufzulegen. Fer. hh 888 S 318830 8 Bhae8.,1880, ausgestellt von der Firma Venn &, die Anna Maria Ziegler gewerblose Witt Sensburg, den 19. Dezember 1881 “ Amtsgerich 8 3 eigene Ordre, acceptirt von dem G. von Franz Jakob Buckel, sie früher i Etansog 1““ S