1882 / 26 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 30 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Intendanten des Königlichen Theaters zu Caässel, Freiherrn von und zu Gilsa die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha ihm verliehenen Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsemernestinischen Haus⸗Ordens, und dem General⸗Arzt 2. Klasse und Regiments⸗Arzt des Garde⸗Kürassier⸗Regiments, Professor Dr. Leuthold die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Komthurkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus⸗Ordens der wendischen Krone zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Dem Kaiserlichen Konsul Zäringer in Rustschuk ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870, in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875, für seinen Amts⸗ bezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz⸗ genossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.

Dem Herrn Ch. R. Hoyt ist das Exequatur des Reichs als Vize⸗ und Deputykonsul der Vereinigten Staaten von

Reihe VII. werden vom 13. Februar d. J. ab von der Kon⸗ trole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92, unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats ausgereicht werden. Die Zinsscheine können bei der Kontrole selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs⸗Hauptkassen, die Bezirks⸗ Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer die Empfangnahme bei der Kontrole selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons und zwar getrennt nach den Anleihen und bei der konsolidirten Anleihe wiederum getrennt nach Thaler⸗ und Mark⸗ währung mit je einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiser⸗ lichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine numerirte Marke als Em⸗ pfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzu⸗ legen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit der Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrole der Staats⸗

Amerika mit dem Wohnsitze in Hamburg ertheilt worden.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oekonom bei der Haupt⸗Kadettenanstalt * Groß⸗ Lichterfelde, Brecht, den Charakter als Kommissions⸗Rath, und dem Kreis⸗Wundarzt des Stadt⸗ und Landkreises Posen, Dr. med. Hermann Hirschberg zu Posen den Charakter als Sanitats⸗Rath zu verleihen.

Des Königs Majestät haden Allergnädigst geruht, den Provinzial⸗Landtag der Provinz Se stein zum 19. Februar d. J. nach der Stadt Schleswig zu berufen, sowie den Grafen Emil zu Rantzau auf Rastorff zum Marschall und den Landes⸗Pfennigmeister Niemand zu Heide zu dessen Stellvertreter für den erwähnten Provinzial⸗ Landtag zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die Baumeister Strack und Cremer sind zu ordent⸗ lichen Lehrern an der Königlichen Kunst⸗ und Gewerkschule und dem mit derselben verbundenen Seminar für Zeichen⸗ lehrer ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Devpartements⸗ und Kreisthierarzt Oemler zu Merseburg ist, unter Entbindung von seinen gegenwärtigen emtern, die Verwaltung der Departementsthierarzt⸗Stelle für den Regierungsbezirk Cassel und der Kreisthierarzt⸗Stelle für den Kreis Cassel übertragen worden.

Dem Kreisthierarzt Prümers zu Coblenz ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Departementsthierarzt⸗Stelle für den Regierungsbezirk Coblenz definitiv verliehen worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Dem Baronet Thomas Tancred aus London ist zu Händen seines Bevollmächtigten, des Ingenieurs Bokelberg in Hannover, die Erlaubniß zur Anfertigung genereller Vor⸗ arbeiten für eine normalspurige Eisenbahn unter geordneter Bedeutung von Celle bis nach Hude⸗ mühlen ertheilt worden.

Dem Comile für die Herstellung einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Rathenow über Brandenburg nach Juterbog ist ferner die Erlaubniß zur An⸗ fertigung genereller Vorarbeiten für die Fortsetzung der Linie von Rathenow nach Neustadt a. d. Dosse er⸗ theilt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung

wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe IV. zur Preußischen konsolidirten 4 ½ prozentigen Staats⸗ anleihe und der Reihe VI. zur Staatsanleihe

v v. J. 1862.

Die Zinsscheine Reihe IV. Nr. 1 bis 8 zu den Schuld⸗ verschreibungen der Preußischen konsolidirten 4 ½ prozentigen taatsanleihe für die Zeit vom 1. April 1882 bis 31. März 1886 nehst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe V. so⸗ wie die Finscheine der Reihe VI. Nr. 1 bis 8 zu den Schuld⸗

papiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der obengenannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurück⸗ gegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder ab⸗ zuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Re⸗ gierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsschein⸗Reihe nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind, in diesem Falle sind die betreffenden Schuldverschreibungen an die Kontrole der Staats⸗ papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen. ““

Berlin, den 27. Januar 1882.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. 8 Sydow. Hering. Merleker. Michelly.

Bekanntmachung. Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen Reich gehörigen Staaten heimathsberechtigt und 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. De⸗ zember 1862 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht bei einer Ersatzbehörde zur Musterung gestellt, 3) sich zwar gestellt, über ihr Militärverhältniß aber noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich auf⸗ halten, werden, soweit sie nicht von der personlichen Gestellung in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des §. 23 der Ersatz⸗Ordnung vom 28. September 1875 angewiesen: sich, behufs ihrer Aufnahme in die Rekrutirungs⸗Stamm⸗ rolle, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Königlichen Polizei⸗Lieutenant ihres Reviers per⸗ sönlich zu melden und ihre Geburtsscheine, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Ent⸗ scheidungen über ihr Militärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringnn. Für diejenigen hiesigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ab⸗ wesend sind (auf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf See be⸗ findliche Seeleute ꝛc.), haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brot⸗ ö22 Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu be⸗ wirken. Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird nach §. 33 des Reichs⸗Militär⸗Gesetzes vom 2. Mai 1874 mit einer Geldbuße bis zu 30 ℳ, oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Reklamationen sind gemäß §. 31 Nr. 1 der Ersatz⸗Ordnung vor dem Musterungsgeschäft, oder bei Gelegenheit desselben anzubringen; später angebrachte Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist. Berlin, den 10. Januar 1882. Die Königlichen Ersatz⸗Kommissionen der Aushebungs⸗Bezirke Berlin.

Nachricht für Seefahrer.

Am 1. Februar cr. wird an der Staats⸗Navigationsschule zu Timmel Ostfriesland und am 1. März cr. an der Staats⸗ Navigationsschule zu Papenburg ein neuer Kursus für Steuer⸗ mannsschüler beginnen. 1 Die Kuratorien der betreffenden Schulen werden die Termine zur E bekannt machen. Leer, im Januar 1882. 6

„Der Königliche Navigations⸗Schuldirektor

für die Provinz Hannover. 6

verschreihungen der Preußischen Staatsanleihe v. J. 1862 für die gleiche Zeit nebfe 88 is zur Abhebung der

v

J. A.: Der Navigationslehrer Wendtlandt.

Königliche Bergakademie zu Clausthal, 70. Lehrijahr 1881—1882.

Der praktische Vorbereitungskursus und die Vorlesungen des Sommersemesters beginnen am 18. April 1882.

Der praktische Vorbereitungskursus hat den Zweck, allen denjenigen, welche in die Bergakademie aufgenommen werden wollen und denen es an der gehörigen praktischen Vorbereitung fehlt, Gelegenheit zu geben, sich durch Besichtigung der Werke, sowie durch eigenes Handanlegen mit dem Bergbau, der Aufbereitung und dem Hüͤttenwesen soweit bekannt zu machen, daß sie die darauf bezüglichen Vorträge verstehen können. 3

Die Vorlesungen und Uebungenerstrecken sich auf folgende Disziplinen: .

Geometrie, wöchentlich 4 Stunden, Ober⸗Bergamts⸗Mark⸗ scheider Brathuhn; Algebra und Analysis, wöchentlich 4 Stun⸗ den. Professor Prediger; Analytische Geometrie der Ebene, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe; Analytische Geometrie des Raumes, wöochentlich 2 Stunden, Derselbe; Descriptive Geo⸗ metrie, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe; Differential⸗ und Inte gral⸗Rechnung, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe; Prak⸗ tische Geometrie, (Feldmeßkunst) A. Erster Theil, wöchent⸗

lich 2 Stunden, Derselbe; B. Zweiter Theil, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe; Experimentalphysik, wöchentlich 4 Stunden, Professor O. Hoppe; Experimentalchemie,

wöchentlich 4 Stunden, Professor Dr. Hampe; 18esg Chemie, woöchentlich 1 Stunde, Derselbe; Chemische Technologie, wöchentlich 2 Stunden, Dr. Wunderlich; Prak⸗ tische en im chemischen Laboratorium, A. Qua⸗ litative Analyse, wöchentlich 1 Stunde Vortrag, Professor Dr. Hampe. Das Praktikum zerfällt: a. in ein wöchentlich 4stündiges und b. in ein tägliches, von 8 —12 Uhr und von 2—4 Uhr; B. Quantitative Analpse, Professor Dr. Hampe, unter Mit⸗ hülfe eines Assistenten. Das Laboratorium ist täglich von 8—12 Uhr und von 2—4 Uhr geöffnet. C. Maßanalyse, wöchentlich 2 Stun⸗ den, Derselbe; Mineralogie, wöchentlich 4 Stunden, Bergrath Dr. von Groddeck; Mineraloptik, wöchentlich 1 Stunde, Derselbe; Mineralogisches Praktikum, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe; Versteinerungskunde, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe; Geog⸗ nosie, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe; Geognostisches Prak⸗ tikum in besonders bestimmten Stunden, Derselbe; Lagerstätten⸗ lehre, wöchentlich 1 Stunde, Derselbe; Mechanik, wöchentlich 4 Stunden, Pefefe⸗ O. Hoppe; Maschinenzeichnen, wöchentlich 2 Stunden, Maschineninspektor Meinicke; Maschinenbau, wöchent⸗ lich 4 Stunden, Professor O. Hoppe; Maschinenlehre, wöchentlich 4 Stunden, Derselbe; Maschinenkonstruiren, wöchentlich 4 Stun-⸗ den, Derselbe; Baukonstruktionslehre, wöchentlich 2 Stunden, Maschineninspektor Meinicke; Bergbaukunde incl. Aufbe⸗ reitungskunde, vöchentlich 8 Stunden, Berg⸗Assessor Kohler; Markscheidekunst, wöchentlich 4 Stunden, Bergrath Borchers; Hüttenkunde, A. Allgemeiner Theil, wöchentlich 2 Stunden Berg⸗Assessor Biewend; B. Spez ieller Theil (Metallhütten⸗ kunde) wöchentlich 2 Stunden, Derselbe; C. Eisenhüttenkunde, wöchentlich 4 Stunden, Derselbe; Encyclopädie der Hütten⸗ kunde, wöchentlich 1 Stunde, Derselbe; Brennmatriallehre, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe; Löthrohrprobirkunst, wöchent⸗ lich 2 Stunden, Derselbe; Probirkunst, wöchentlich 4 Stun⸗ den, Derselbe; Allgemeine Rechtswissenschaft, wöchentlich 2 Stunden, Ober⸗Bergrath Engels; Deutsches Bergrecht, wöchentlich 2 Stunden, Derselbe; MNational⸗Oekonomie, wöchent⸗ lich 2 Stunden, Geh. Bergrath Lahmeyer; Gewerbestatistik und Verwaltungskunde, wöchentlich 1 Stunde, Derselbe. Programme sind durch den Unterzeichneten gratis zu beziehen. Clausthal, den 24. Januar 1882. Der Direktor der Königlichen Bergakademie. v. Groddeck.

Nichtamtliches. Deutsches NReich.

Preußen. Berlin, 30. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Meldungen der General⸗Lieutenants von Willisen und von Alvensleben, Commandeure der 28. und der 10. Division, und demnächst den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen. Später empfingen Se. Majestät den Major von Liebenau. 1 2

Am Sonnabend fand im Königlichen Palais ein Diner

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re Majestät die Kaiserin und Königin b“” behens Gottesdienste in der St. Matthäi⸗ Kirche bei.

aiserliche Majestäten dinirten gestern bei Ihren gaiseden 858 Acche lchen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin. 1X“ Se. iserliche und Königliche Hohei er g8a Snr. Vormittag dem Gottesdienst in der Nlcolat⸗Kirche bei und begab Sich um 12 ½ Uhr nach Charsottentang ertheilte Höchstderselbe dem Geheimen Regie⸗ rungs⸗Rath Dr. Hinzveter Audienz. 1 Um 5 Uhr erschienen Ihre Majestäten zum Diner bei den Kronprinzlichen Herrschaften. Am Abend besuchte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz die Vorstellung im Victoria⸗Theater.