— In der am 30. Januor unter dem Vorsitze des Staats⸗ Ministers von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths nahm die Versammlung zunächst Kenntniß von dem Beschlusse des Reichstags wegen Genehmigung des am 26. November 1881 zu Berlin unterzeichneten Konsular⸗ vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Griechen⸗ land. Den Gesetzentwürfen, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Neichseisenbahnen sowie zur Erhöhung der Betriebsfonds der Reichs⸗ kasse, die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für 1882/83 u. s. w., und die Ausführung des Anschlusses von Hamburg an das deutsche Zollgebiet, ertheilte die Versammlung in der von dem Reichstage beschlossenen veränderten Fassung ihre Zu⸗ stimmung. Gleichzeitig faßte die Versammlung wegen der in der dritten Berathung des Reichstags erfolgten Einstellung einer neuen Einnahmeposition in den Reichshaushalts⸗Etat einen ihre grundsätzliche Stellung präzisirenden Beschluß; die von dem RNeichstage zu den Gesetzentwürfen wegen Feststellung des Etats und wegen des Zollanschlusses von Hamburg be⸗ schlossenen Resolutionen wurden dem Herrn Reichs⸗ kanzler überwiesen. Nachdem ferner ein Antrag auf Ab⸗ änderung des §. 153 des Reichsstrafgesetzbuchs dem zuständigen Ausschusse überwiesen worden war, wurden schließlich mehrere Vorschläge des Vorsitzenden wegen Besetzung von Stellen bei Kaiserlichen Disziplinarkammern angenommen.
— Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (38.) Sitzung des Reichstages welcher Staats⸗Minister von Boetticher und mehrere andere Be⸗ vollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien desselben beiwohnten, gab der Präsident, wie üblich, einen Ueberblick über die Arbeiten des Reichstages in der gegenwärtigen Session. Zur Geschäftsordnung erklärte der Abg. Graf von Moltke, da der Reichstag am Schluß seiner Berathungen stehe, fordere er das Haus auf, dem Präsidenten für seine energische, um⸗ sichtige und unparteiische Leitung der Geschäfte seinen Dank auszusprechen. Er bitte das Haus sich von seinen Plätzen zu erheben. (Es geschieht.)
Der Präsident von Levetzow erklärte, wenn er auch eines ehrlichen Strebens sich rühmen könne, so wisse er wohl und bekenne es frei, daß er die ehrenvollen Worte des hoch⸗ verehrten Alters⸗Präsidenten nicht verdient habe durch seine Leistungen, sondern dem Wohlwollen zuzuschreiben habe, welchem während seiner ganzen Amtsführung von allen Seiten des Hauses gleichmäßig und ununterbrochen begegnet sei.
Dieses Wohlwollen habe ihm über alle Schwierig⸗ keiten hinweggeholfen und werde, indem es noch am Schluß der Sitzungen zum Ausdruck gebracht
werde, von ihm sehr dankbar empfunden. Der Dank des Hauses gehöre und gelte aber allein dem ganzen Vorstande, und insofern könne er mit Freuden sich denselben anschließen. Die Vizepräsidenten, Schriftführer und Quästoren hätten ihn mit großer Bereitwilligkeit und Thatkraft überall unterstützt, er erlaube sich den Mitgliedern des Vorstandes noch besonders seinen Dank auszusprechen.
82 Hierauf nahm der Staats⸗Minister von Boetticher das ort: Meine Herren! Ich habe zunächst dem hohen Hause mitzutheilen, daß der Bundesrath beschlossen hat, dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etats⸗ jahr 1882/83 in der Fassung, wie es aus den Beschlüssen des Hauses hervorgegangen ist, die Zustimmung zu ertheilen, daneben jedoch die Erwartung auszusprechen, daß die in letzter Stunde vor dem in Aussicht genommenen Abschluß der Arbeiten des Reichstags bei der dritten Lesung des Etats beantragte und beschlossene Einstellung eines neuen Einnahmekapitels 18a. von 10 558 350 ℳ „aus dem Ueberschuß des JZahres 1881/82“„ nicht etwa als ein in Zukunft zu ähnlichem Ver⸗ fahren führender Vorgang werde angesehen werden, da die verbündeten Regierungen hierin eine nicht gerechtfertigte Abweichung von den frü⸗ heren bewährten finanzwirthschaftlichen Grundsätzen und dem bisher eingehaltenen Gange der Etatsberathungen erblicken und da sie sich deshalb künftig auch durch die Rücksicht auf das wünschenswerthe baldige Zustandekommen eines gültigen Etatsgesetzes von der Geltend⸗ machung dieser Anschauung nicht immer würden abhalten lassen. Meine Herren! Außerdem habe ich eine Allerhöchste Botschaft Ihnen mitzutheilen. (Der Reichstag erhebt sich.)
Die Botschaft lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ꝛc. thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir Unsern Staats⸗ sekretär des Innern, Staats⸗Minister von Boetticher, ermächtigt haben, gemäß Artikel 12 der Verfassung die gegenwärtigen Sitzungen des Reichstags in Unserem und der verbündeten Regierungen Namen am 30. d. M. zu schließen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 23. Januar 1882.
Wilhelm. von Bismarck.
Ich habe die Ehre, diese Allerhöchste Botschaft dem Herrn Prä⸗ ssidenten zu überreichen. Auf Grund der mir darin ertheilten Er⸗ mächtigung erkläre ich Namens der verbündeten Regierungen die erste Session der V. Legislaturperiode des Reichstags für geschlossen.
Hierauf brachte der Präsident ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser aus, in welches die Versamm⸗ Lung begeistert einstimmte.
— In der heutigen (4) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums won Puttkamer, die Staats⸗Minister Mavybach, Bitter, Dr. Fried⸗ berg mit zahlreichen Kommissarien beiwohnten, zeigte der Prä⸗ sident von Köller den Eingang folgender Vorlagen an: von dem Minister der öffentlichen Arbeiten 1) den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Einsetzung von Bezirks⸗Eisenbahn⸗
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räthen und eines Landes⸗ Eisenbahnrathes für die Staatseisenbahnverwaltung; 2) den Bericht über die Bauausführungen der Eisenbahnverwaltung während
des Zeitraums vom 1. Oktober 1880 bis dahin 1881; 3) den Bericht über die Ergebnisse des Betriebes der für Rechnung des Staates verwalteten Eisenbahnen im Jahre 1880/81; 4) den Nachweis über die Verwendung des in dem Etat der Eisenbahnverwaltung pro 1. April 1880/81 unter Titel 18 der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben aus⸗ 1 Disposizionsfonds zu unvorhergesehenen außerordent⸗ 5) en üaheh für die Staatseisenbahnen von 900 000 ℳ; 1.“ eebersicht über die Verwaltung der fiskalischen Berg⸗
„ Hütten und Salinen im preußischen Staate während
des Jahres 1880/81 Von dem Minister der öffentlichen Arbeiten und dem
Finanz⸗Minister 1) den
Entwurf eines Gesetzes, betreffend den E für den Staat; Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Sle 1 iege 69) Denkschriften, betreffend die Reanieenh . Warthe, der Unstrut und Saale von Artern bis 80 Einn bis dung der Saale in die Elbe sowie der Ems von Greven bi Emden. “ 1
Von dem Finanz⸗Minister den Entwurf Ain. eG betreffend die Ablösung der an die Stadt Berlin für . 8 nahme der fiskalischen Straßen⸗ und Brückenbaulast in Berlin zu zahlenden Rente. . 1 dem Minister für Landwirthschaft 1) die Nachweisung über die Resultate der anderweiten Verpachtung der im Jahre 1881 pachtlos gewordenen Domänenvorwerke; 2) die g weisungen der bei der Domänenverwaltung und der bei der Forstverwaltung im Etatsjahre 1. April 1880/81 durch Füng und Tausch vorgekommenen Flächenzugänge, sowie der 1 9 Verkauf, Tausch und in Folge von Ablösungen eingetretenen Flächenabgänge. . 1 8 caüon Kultus⸗Minister 1) den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes, betr. die evangelische Kirchen⸗ verfassung in den acht älteren Provinzen der Monarchie, vom 3. Juni 1876; 2) den Entwurf eines Gesetzes, betr. Abände⸗ rung der Verordnung über die Bildung und den Geschäfts⸗ kreis eines evangelisch⸗reformirten Konsistorii in der Stadt Frankfurt a. M. vom 8. Februar 1820, sowie des orga⸗ nischen Gesetzes vom 5. Februar 1857 über Abänderung einiger die evangelisch⸗lutherische Kirchenverfassung berührenden Be⸗ stimmungen der Konstitutions⸗ Ergänzungsakte der Stadt Franksurt a. M.; 3) die Erläuterungen zu dem in dem Ent⸗ wurf des Staatshaushalts⸗Etats für 1882/83 unter Kapitel 120, Titel 6 b. ausgebrachten Dispositionsfonds zur Deckung der durch die Einführung revidirter Lehrpläne an höheren Unterrichtsanstalten entstehenden Mehrbedürfnisse; 4) Nach⸗ weisungen über die eingestellten Leistungen aus Staatsmitteln für römisch⸗katholische Bisthümer und Geistliche.
Endlich von den Ministern der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen den Bericht über die Verwendung des Erlöses für verkaufte Berliner Stadtbahn⸗Parzellen und über dier Ver⸗ wendung der Entwerthungs⸗Entschädigung bezüglich eines im Besitz der genannten Bahn befindlichen Hauses. 8
Ein Schreiben des Justiz⸗Ministers, betreffend die Er⸗ theilung der Ermächtigung zur strafgerichtlichen Verfolgung des Fidel Fetscher aus Rengetsweiler wegen Beleidigung des Abgeordnetenhauses wurde der Geschäftsordnungs⸗Kommission überwiesen.
Die hierauf beginnende erste Berathung des Staats⸗ haushalts⸗Etas pro 1882/83 leitete der Finanz⸗Minister Bitter mit folgenden Worten ein:
Meine Herren! Nachdem der Reichstag in seiner eben beendeten Sitzung mit Zustimmung der verbündeten Regierungen den Reichs⸗ haushalts⸗Etat für das Jahr 1882/83 festgestellt hat, wird es noth⸗ wendig sein, daß einige nicht unerhebliche Zahlenänderungen in dem hier eingebrachten Staatshaushalts⸗Etat für Preußen eintreten, Zahlen, die damals nicht anders in Aussicht genommen werden konnten als hier nach den Mittheilungen aus der Reichsverwaltung in den Etats⸗ entwurf eingetragen worden sind. Es betrifft dies vorzugsweise
weiteren Erwerb von 2) den Entwurf eines
Kap. 42 Tit. 1 der Ausgaben der allgemeinen Finanzverwaltung und zwar dahin, daß die dort mit 58 340 838 ℳ eingetragenen Matrikular⸗ beiträge sich auf denjenigen Betrag ermäßigen, der im laufenden Etat des Reiches für Preußen mit 52 501 405 ℳ eingetragen ist, so daß eine Ersparniß für Preußen eintritt von 5 839 433 ℳ Ich bitte das hohe Haus, hiervon Kenntniß zu nehmen, der Etat hat hierdurch in Einnahme und Ausgabe seine vollständige Bilance erhalten.
Die spezielle rechnungsmäßige Feststellung der Summen wird, wie ich glaube, am besten in der Budgetkommission vorbereitet werden können. Die Staatsregierung wird sich vorbehalten, Sr. Majestät dem Könige den Antrag zu unterbreiten, den Gesetzentwurf über eine Anleihe von 4 966 700 ℳ, welcher mit Allerhöchster Genehmigung dem Hause vorgelegt ist, zurückzuziehen.
Der Abg. Frhr. von Huene hob sodann als erster Redner hervor, daß er in dem Etat sowohl als auch in den ihn be⸗ gleitenden offiziellen Aeußerungen eine genügende Aufklärung über die Finanzlage des laufenden Etatsjahrs vermisse. In einem Augenblicke, wo die Regierung einen weiteren Steuererlaß plane und auch in der Verstaatlichung der Eisenbahnen weiter fortschreiten wolle, sei das sehr bedauerlich, denn der Kritik werde dadurch jeder Halt ge⸗ nommen. Auf die Etats der einzelnen Ressorts eingehend, führte der Redner sodann aus, daß die Kostenanschläge für Neubauten ungenügend seien. Die Verminderung der Position für den kirchlichen Gerichtshof begrüße er als ein Zeichen dafür, daß auch in Kreisen der Regierung das Be⸗ dürfniß nach konfessionellem Frieden wach werde. Nicht ohne Bedenken dagegen könne er auf die stets wachsenden Forde⸗ rungen des Justiz⸗Etats hinblicken. Wünschenswerth sei es, daß die Gehälter der Eisenbahnbeamten aufgebessert würden; er finde es daher nicht gerechtfertigt, daß die Regierung das System diätarischer Anstellung der Unterbeamten immer weiter ausdehnen wolle. Die Ueberschüsse der Eisenbahnverwaltung fasse er etwas weniger günstig als die Rechte auf, denn er befürchte, daß dieselben vielfach auf künstlichen Operationen beruhten.
Bezüglich des neuen Steuererlasses werde seine Partei eine Entscheidung erst treffen, wenn sie die finan⸗
ziellen Motive desselben geprüft. Das neu angekündigte Verwendungsgesetz erscheine ihm nicht ganz unbedenklich; er halte dafür, daß das Verwendungsgesetz vom Juli 1880 vo kommen ausreiche, um über etwaige Ueberschüsse zu disponiren. Er hoffe. darum, daß die Reform der direkten Steuern mit großer Vorsicht vorgenommen werde.
Der Abg. von Rauchhaupt wies nach, daß das Steigen des Exports die Besorgnisse des Vorredners als unbegründet erweise. Die günstige Lage der Montanindustrie, das Wachsen der Einnahmen der Eisenbahnen, die Verhältnisse des Geld⸗ marktes sprächen dafür, daß die wirthschaftlichen Ver⸗ hältnisse,. Deutschlands anfingen zu gesunden. Hier zeige sich deutlich, wie wohlthätig der neue Zoll⸗ tarif wirke. Die gedrückte Lage des Mittelstandes aber lasse es nicht rathsam erscheinen, die Beamtengehälter schon in diesem Augenblicke zu erhöhen, auch sei die finanzielle Lage des Staats noch nicht zu einer solchen Maßregel geeignet. Die steigenden Anforderungen des Justizetats beklage auch er, und wünsche darum, daß in diesem Ressort so viel wie mög⸗ lich erspart werde, dagegen erscheine ihm die Eisen⸗ bahnverwaltung durchaus musterhaft, wie auch die glänzenden finanziellen Resultate, die hier erzielt worden, erwiesen. Zum Schluß hob Redner noch einmal hervor, daß die Regierung mit der neuen Wirthschaftspolitik in Bahnen eingelenkt sei, die uns wieder zu erfreulichen wirthschaftlichen
Verhältnissen führen würden. Bei Schl. 8 der Abg. Richter das Wort. ””]
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— Auf eine von den Ober⸗Vürgermeistern der bedeut Städte der Rheinprovinz an die Minister des Innern u
Finanzen gerichtete Eingabe ist denselben unterm 16. d s nachstehender Bescheid ertheilt worden: 8 ei Berlin, den 16. Januar 188 d Ew. Hochwohlgeboren erwidern wir auf die in n schaft mit den Herren Ober⸗Bürgermeistern der Städte n- Barmen, Cöln, Duisburg, Elberfeld und Essen an u 9 richtete Eingabe vom 13. v Mts., betreffend die Eröffn w’ neuer Steuerquellen für die Stadtgemeina ergebenst Folgendes. 9 8 Dem in Ihrer Eingabe zu 1 ausgesprochenen N 8c daß eine Erhöhung des bisher auf 9 ℳ festgestellten tr betrages der Hundesteuer durch Erlaß eines bezüglichen gesetzes gestattet werden möge, wird entsprochen werden Entwurf eines Gesetzes, welches die Frage der Erhebun s Hundesteuer einheitlich zu regeln und die aus derse Gemeinden zufließenden Einnahme erheblich zu stei . stimmt ist, wird dem Landtage in der bevorstehenden zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Die Erfüllung des zu 2 in Ihrer Eingahe gai 8 Wunsches, daß den Städten die Wiedereinführung ze munalen Schlachtsteuer gestattet werden möge, wures der Königlichen Staatsregierung in dem §. 7 des her . vertretung wiederholt zur Beschlußfassung vorgelgtg h entwurss über die Aufbringung der Gemeinzeatgaen — Aussicht genommen worden, dieselbe ist jedoch st se g⸗ b lichen Berathungen in der Kommission des Abgentaaze 6G grade in diesem Punkte dem entschiedensten Wrre ⸗⸗ a⸗ gegnet. Abgesehen hiervon müssen wir zur ha 2 tragen, diese Frage, welche mit der gesammten lb T Gemeindeabgabenwesens im Zusammenhange steht, — u stande eines Spezialgesetzes zu machen. Dem von Ew. Hochwohlgeboren zur Erwägung h - Vorschlage, unter Abänderung des §. 5 des Gestzes the. . Errichtung von Schlachthäusern vom 18. März 1868 da.
meinden mit Genehmigung der Staatsausstctszes eine Erhöhung der Schlachtgebühren über den in den eö Gesetze festgestellten Betrag der Selbstkosten hinauz; statten, vermögen wir uns nicht anzuschließen. dam diese Weise würde ein nur unzureichendes Surrogat der for⸗ munalen Schlachtsteuer erzielt, der Fleischkonsun zung he Freilassung des von Außen importirten Fleisces unglet⸗ mäßig belastet und die Bedeutung der Schlachthälseab eie gemeinnützigen Einrichtung durch die Ausnan exsaben zur Erzielung hoher Einnahme gefährdet wetg Wenn Ew. Hochwohlgeboren sowohl bezutthteether einführung der kommunalen Schlachtsteuer als titzh der in Ihrer Eingabe zu 3 berührten weiteren tdan der Getränke⸗Accise durch Besteuerung des Konsunerha, Wein und Branntwein die Nothwendigkeit betonek met⸗ direkten Gemeinde⸗Abgaben in dem Haushalte der Geena⸗ wieder eine größere Bedeutung einzuräumen, so befade s Ew. Hochwohlgeboren und die Mitunterzeichner da Er⸗
gabe vom 13. v. Mts. im Einklange mit den Ai⸗ fassungen, welche die Königliche Staatsregierung someheih der Vorlegung des vorerwähnten Gesetzentwurss üba Aufbringung der Gemeinde⸗Abgaben, sowie des Gesetzenden wegen der Einführung einer Schanksteuer, als auch a dings in den Motiven des dem Landtage in der I Session vorgelegten Entwurfs des Gesetzes über die 1 b wendung der aus den RNeichssteuerreformen an Preußen überweisenden Geldsummen bekundet hat. Daß diese A fassung einerseits in der rapiden Steigerung der direk Gemeinde⸗Abgaben überhaupt, andererseits in der verhältct mäßig günstigen Finanzlage derjenigen Stadtgemeinden, meh sich die Forkerhebung indirekter Gemeinde⸗Abgaben geslte haben, ihre Begründung findet, ergiebt sich schlagend aus; Zahlenangaben, welche in der soeben veröffentlichten IA. schrift: „Die Belastung der preußischen Städte und Ln gemeinden mit direkten Staatssteuern, Gemeinde⸗Abgaben! sonstigen Korporationsabgaben im Jahre 1880/81 von L,hh. furth und E. v. d. Brincken“ auf Seite 107/8 enthalten Da jedoch die in der Eingabe vom 13. v. Mts. har gehobenen Beschränkungen einer kommunalen Verbm⸗ abgabe auf Branntwein und Wein ihren Ursprung ¹ Reichsgesetzgebung — nicht aber in der Landesgesetzgebu finden, so sind wir deren Beseitigung unmittelbar 6 zuführen nicht in der Lage und es muß in dieser Bestts. die weitere Erörterung zur Zeit noch vorbehalten bletbz Wir machen zugleich ergebenst darauf aufmerksam, daß me achtet dieser Beschränkungen den Stadtgemeinden die Veflhe⸗ zur Einführung indirekter Gemeinde⸗Abgaben auf Gtund h bestehenden Gesetzgebung in einem Umfange zu gestattet, ”. welchem die an der Eingabe vom 13. v. Mts. hetheilintn ö bisher vollen Gebrauch noch nict gena; aben. Ew. Hochwohlgeboren überlassen wir ergeenst ia im Inhalte dieser Eröffnung den Mitunterzeichnemg er Finnabh vom 13. v. Mts. gefälligst Mittheilung zu mahm. Der Minister des Innern. Der Fina Külfer von Puttkamer. ller
— Die den Standesbeamten dur etännn Negierungs⸗ beziehungsweise Bezirks⸗Haugesen Fiten Vergütungen für Ausfüllung der dem Fögichn über tistischen Bureau hierselbst übersandten Zählkanten dn Geburten, Cheschließungen und Sterbefälle sind iche eit Ieeehcee der Kasse des Statistischen Burenns jusi worden: ar zeden
a. durch die Anweisungen, welche die Zahl der füͤr see Regierungs⸗ bezw. Landdrostei⸗Bezirk von den Standetane eingelieferten Zählkarten und den Betrag der darnacj 16 io⸗ 8 zu zahlenden Entschädigungen in einer Sunme geben; 1 . b. durch die Quittungen der Regierungs⸗ X. Haupübh über den Empfang dieser Summen. s. dchn
Bei diesem Verfahren fehlt es an dem Nachweitgia den Hauptkassen übersandten Beträge, welche in degö ünunj — nur als Asservate geführt und durch die beumin nicht nachgewiesen werden, an die Standes br 9 gemäß der von dem Königlichen Statistischen h den Regierungs⸗Präsidenten bezw. Königlichen ützlch gen und Landdrosteien mitgetheilten, nach lanäree i' Kreisen alphabetisch geordneten Listen der Standesäma ii der für jedes derselben festgesetzten Entschädigungan 5 richtig zur Auszahlung gelangt send Die Ober⸗Rechrn kammer zu Potsdam hält einen solchen Nachweis inse ständigen Justifikation der Ausgaben für erforderlich,
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aber davon Abstand genommen, denselben durch Vorlahg Spezial⸗Nachweisungen und der Quittungen der eing
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