1882 / 35 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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dition: SW. Wilhelmstr. Nr. 32.

Donnerstag,

den 9. Februar, Abends.

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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kapitän⸗Lieutenant Koch, Kommandanten S. M. Avisos „Loreley“, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Kapitän⸗Lieutenant Lavaud, 1. Offizier desselben Fahrzeuges, dem RechnungsRath Echternach zu Bromberg und dem Gerichtsvollzieher Frömsdorf zu Kempen im Kreise Schild⸗ berg den Köͤniglichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Oberförster Axt zu Ibenhorst im Kreise Heydekrug die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen. 8

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar: des Kaiserlich russischen St. Wladimir⸗Ordens dritter Klasse und des Sterns zum Komthurkreuz des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗ Ordens: dem preußischen Staatsangehörigen, Dezernenten beim Verwaltungsrath der großen russischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, Perl zu St. Petersburg; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus⸗Ordens dritter Klasse: . dem Regierungs⸗Baumeister Kummer zu Neufahrwasser; des Offizierkreuzes des französischen Ordens der Ehrenlegion: dem Eisenbahn⸗Direktions⸗Präsidenten Rennen zu Cöln; des Commandeurkreuzes erster Klasse des Königlich schwedischen Wasa⸗Ordens: eem Geheimen Regierungs⸗Raty a. D. Simon, Vor⸗ sitzenden der Direktion der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft zu Berlin; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Eisenbahn⸗Betriebs⸗Direktor, Regierungs⸗ und Bau⸗ rath Bormann zu Saarbrücken, j dem Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Dieckmann zu Cöln, 2 82 3 1 dem Ober⸗Betriebs⸗Inspektor der Altona⸗Kieler Eisenbahn⸗ Gesellschaft Wegener zu Altona, sowie den Eisenbahn⸗Stationsvorstehern Triesch zu Coblenz, Stirn zu Frankfurt a. M. und Heydt ebendaselbst; des Ritterkreuzes des Königlich schwedischen Nordstern⸗Ordens: dem Baurath Tellkampf zu Altona, technischen Direktor der Altona⸗Kieler Eisenbahn⸗Gesellschaft; des Ritterkreuzes des Königlich norwegischen Ordens vom heiligen Olaf: dem Regierungs⸗ und Baurath Rampoldtzu Hannover, Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion daselbst.

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Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Am 1. d. Mts. ist von der Bahnlinie Alt⸗Damm Colberg die 13,84 km lange Theilstrecke Plathe —Grei⸗ fenberg i./P., Fortsetzung der Bahnstrecke Alt⸗Damm Plathe, mit den Stationen Batzwitz und Greifenberg i./ P., für

den Güter⸗ und Viehverkehr eröffnet worden.

Berlin, den 8. Februar 1882. 8 In Vertretung des Präsidenten des Reichs⸗Eisenbahn⸗Amtes: Kraefft.

Bekanntmachung. Briefverkehr mit Australien. X“ Die Britischen Kolonien in Australien gehören dem Weltpostverein zur Zeit noch nicht an. Demgemäß beträgt das Franko für den einfachen Brief aus Deutschland nach Australien 60 und nicht 20 Z. Gleichwohl gehen den deutschen Konsularbehörden in Australien häufig Briefe aus Deutschland zu, welche anstatt mit 60 irrthümlich nur mit 20 frankirt sind und deshalb in Australien mit einem hohen Nachschußporto belegt werden. Da die Konsular⸗ behörden zur Berichtigung solcher Portobeträge sich nicht ver⸗ anlaßt finden können, so gehen die fraglichen Sendungen in der Regel als unbestellbar nach dem Abgangsorte zurück. Zur Vermeidung von derart nachtheiligen Folgen wird hiermit be⸗ sonders daran erinnert, daß zur Frankirung eines einfachen Briefes nach Australien 60 erforderlich sind. Berlin W., den 7. Februar 1882.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.

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Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Staatsanwalt a. D. Dr. Tschuschke zum Landrath zu ernennen; sowie dem Kommerzien⸗Rath Neviandt zu Elberfeld den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath zu verleihen; und den Ober⸗Bürgermeister Küper zu Beuthen O./Schl., der von der dortigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, als Ersten Bürgermeister der genannten Stadt für eine weitere zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen,

Ministerium des Innern.

Dem Landrath Dr. Tschuschke ist das Landrathsamt im Kreise Schroda übertragen worden. 8

. 88 8 Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Kreisthierarzt und kommissarischen Grenzthierarzt Kampmann zu Lautenburg ist, unter Entbindung von der Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Loebau, die Verwaltung der Kreisthierarztstelle des Kreises Strasburg, unter Anweisung seines Amtswohnsitzes in Strasburg, über⸗

tragen worden.

Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.

Der Superintendent a. D. Pastor Karl Georg Otto Müller in Langwitz ist zum Superintendenten der Diözese Brieg, Reg. Bez. Breslau, bestellt worden.

. 88 Richtamtliches. Deutsches KReich.

Preußen. Berlin, 9. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen sowie die Vorträge des Kriegs⸗Ministers, Generals der In⸗ fanterie von Kameke und des Chefs des Militärkabinets, General⸗Adjutanten von Albedyll entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war heute in einer Vorstandssitzung des Frauen⸗Lazareth⸗ vereins anwesend.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin gaben gestern früh 8 Uhr Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Christian zu Schleswig⸗Holstein bei der Abreise Höchstderselben das Geleit bis zum Lehrter Bahnhofe.

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz empfing sodann den Gouverneur von Metz, General der Infanterie von Schwerin, und begab Sich um 12 ½ Uhr nach dem Potsdamer Bahnhofe, um Sich von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha, Höchstwelcher nach Halberstadt weiter reiste, zu verabschieden 3 G 86

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (11.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums von Puttkamer, die Staats⸗Minister Bitter und Dr. Lucius nebst mehreren Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident zunächst mit, daß von dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten ein Schreiben eingegangen sei, in dem unter Hinweis auf die Vollendung der Stadtbahn die Ab⸗ geordneten zu einer Fahet und Besichtigung des großartigen Baues eingeladen würden. 1b

Es folgte die Verlesung der Interpellation des Abg. Richter, betreffend die Höhe des Ueberschusses des am 1. April ablaufenden Etatsjahres. Der Staats⸗Minister Bitter erklärte, daß eine Antwort nicht ertheilt werden könne, bevor die Bücher der General⸗Staatskasse abgeschlossen seien. Vermuthungen an amtlicher Stelle abzugeben, müsse er Bedenken tragen; indessen ssei er bereit, in der Budget⸗ kommission Aufschluß zu geben, so weit er könne. Auf An⸗ trag des Abg. Richter trat das Haus in die Besprechung der Interpellation ein. Der Abg. Richter erklärte, daß er die Antwort des Ministers Bitter nicht recht verstehe. Der ganze Etat für das laufende Jahr be⸗ ruhe ja auf einer Veranschlagung. Warum zögere der Minister, eine Antwort hier im Hause abzugeben, zu der er doch in der Budgetkommission bereit sei? 1

Der Staats⸗Minister Bitter konstatirte nochmals, daß die Regierung sich nicht dazu verstehen werde, jetzt schon eine

authentische Erklärung über die Höhe der Ueberschüsse abzugeben. Er bitte den Abg. Richter, nicht eine Praxis des Reichstags auf das Abgeordnetenhaus zu

übertragen. In der Budgetkommission sei er bereit, einige Details mitzutheilen, aber hier im Plenum des Hauses würden dieselben nicht aufkären, sondern irrtiren. Jedenfalls ver⸗ fahre die Regierung nicht so, weil sie etwas geheim zu halten habe. Der Abg. Rickert behauptete, daß die Erklä⸗ rungen des Finanz⸗Ministers Bitter nicht zu vereinbaren seien mit der vom Staatssekretär Scholz im Reichstage abgegebenen Erklärung. Der Abg. von Rauchhaupt äußerte, seine Partei bleibe dabei, daß sie über die finanzielle Lage nicht im Unklaren sein wolle, wenn man mit Anträgen auf Steuererlaß komme. Er sei jedoch nach den Erklärungen des Finanz⸗Ministers fest überzeugt, daß ihnen in der Budget⸗ kommission diese Aufklärung werde gegeben werden. An der Debatte betheiligte sich weiter der Abg. Grumbrecht. Die Dis⸗ kussion wurde hierauf geschlossen.

Es folgte die erste Berathung der Rechnungen der Kasse der Ober⸗Rechnungskammer für das Jahr vom 1. April 1880/81. 1

Die Vorlage wurde ohne Debatte der Rechnungskommission überwiesen.

Dritter Gegenstand der Tagesordnung war die Berathung des Berichts der Staatsschuldenkommission über die Verwal⸗ tung des Staatsschuldenwesens im Rechnungsjahre 1. April 1880/81.

Ohne Debatte beschloß das Haus der Abgeordneten: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden über die nach⸗ stehend bezeichneten Rechnungen Decharge zu ertheilen:

A. Die Rechnungen der Staatsschuldentilgungskasse I. über den Hauptfonds und den dazu gehörigen Extraordinarienfonds, II. über die Tilgungsfonds 1) der Staatsschuldscheine, 2) der An⸗ leihe von 1850, 3) der Anleihe von 1852, 4) der Anleihe von 1853, 5) der Anleihe von 1862, 6) der Anleihe von 1868 A., 7) der Prämienanleihe von 1855, 8) der gekündigten 12‧Anleihen von 1848, 1854, 1855 A., 1856, 1857, 1859 I. und II., 1864, 1867 A., 1867 C., 1867 D. und 1868 B., 9) der provinziellen Schulden, 10 der Niederschlesisch⸗Märkischen und 11) der Münster⸗Hammer Eisen⸗ bahnschulden, 12) der Prioritätsobligationen der Taunus⸗Eisen⸗ bahn, 13) der Schatzanweisungen, III. über Verzinsung und Tilgung 1) der kurmärkischen und 2) der neumärkischen Kriegsschuld, IV. über den Depositalfonds nebst Effektenrechnung, V. über den Be⸗ triebsfonds nebst Effektenrechnung, VI. über die Verwaltungskosten, sämmtlich für das Rechnungsjahr vom 1. April 1879/80.

B. Die Rechnungen der Hauptkassen der neuen Landestheile: a. der Regierungs⸗ Hauptkasse in Schleswig über Verzinsung und Tilgung der vormals schleswig⸗holsteinischen Schulden; b. der Bezirks⸗ Hauptkasse in Hannover 1) über die Verzinsung der vormals han⸗ noverischen Schulden, 2) über die Tilgung der vormals hannoverischen Landes⸗ und 3) über die Tilgung der vormals hannoverischen Eisenbahnschulden; c. der Regierungs⸗Hauptkasse in Cassel 1) über die Verzinsung der vormals kurhessischen Schulden, 2) über die Tilgung der vormals kurhessischen allgemei⸗ nen Schulden und der kurhessischen Eisenbahnanleihe von 1863, 3) über die Tilgung des kurhessischen Lotterie anlehens von 1845; d. der Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden über Verzinsung und Tilgung 1) der vormals nassauischen und 2) der vormals hessen⸗homburgischen Schulden; e. der Kreiskasse in Frankfurt am Main über Verzinsung und Tilgung der vormals Frankfurter Schulden, sämmtlich für das Rechnungsjahr vom I. April 1879/80.

C. Die Rechnungen der Kontrole der Staatspapiere: a. Das Dokumenten⸗Tableau für das Rechnungsjahr vom 1. April 1879/80; b. die Rechnungen über die Verbriefung und bezw. Ausgabe neuer Zinscoupons 1) der schwebenden Schuld durch Schatzanweisungen für das Rechnungsjahr vom 1. April 1879/80, 2) der konsolidirten 4 ½prozentigen Ankeihe für die Zeit vom 1. April 1877 bis 31. März 1880, 3) der konsolidirten Aprozentigen Anleihe für das Rechnungsjahr vom 1. April 1879/80, 4) der Anleihe von 1850, 5) der Anleihe von 1852, 6) der Anleihe von 1848, 7) der Anleihe von 1854, 8) der 5prozentigen Anleihe von 1859, 9) der 4 ½Oprozentigen Anleihe von 1859, 10) der Anleihe von 1867 A., 11) der 3 prozentigen Prioritäts⸗, Obligationen der Taunus⸗Eisenbahn von 1844, 12) der vormals hessen⸗homburgischen, 13) der vormals kurhessischen und 14) der vormals Frankfurter Schulden, zu 4) bis 14) für die Zeit vom 1. Januar 1876 bis 31. März 1880.

Sodann trat das Haus in rathung des Entwurfs eines Gesetzes, einer Hundesteuer.

Der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst erklärte, daß er mit dem Gesetzentwurf im Großen und Ganzen einverstanden sei. Zweifelhaft scheine es ihm nur, ob es rathsam sei, gleich in die zweite Berathung der Vorlage einzutreten, so⸗ dann ob es nicht besser sei, die Erträge der Hundesteuer den Kommunen statt den Kreisen zu überweisen. Die Eximirung des Militärstandes von der Hundesteuer halte er für nicht gerecht⸗ fertigt. Nicht ohne Bedenken stehe er den §8§. 7 und 8 des Entwurfs gegenüber. Er bitte, die Vorlage der Agrarkom⸗ mission zu überweisen. Für diesen Antrag sprachen noch die Abgg. Schreiber und von Benda. Nachdem der Antrag des Abg. Kropp, die Agrarkommission um 7 Mitglieder zu ver⸗ stärken, abgelehnt worden war, wurde der Antrag des Freiherrn

die erste und zweite Be⸗ betreffend die Erhebung