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Deutsches Neich. 8 Preußen. Berlin, 16. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern den Vortrag des Geheimen Civil⸗Kabinets sowie die Meldung des General⸗ Lieutenants von Zeuner, Commandeurs der 13. Division, ent⸗ gegen und machten demnächst eine Spazierfahrt.
Nach der Tafel besuchten Se. Majestät die Oper und waren Abends auf dem Balle, welchen Ihre Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herr⸗ schaften im Königlichen Schlosse gaben.
Heute nahmen Se. Majestät militärische Meldungen ent⸗ gegen und hörten die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Militär⸗Kabinets.
— Den Kammerherrndienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammer⸗ herren Graf Bernstorff und Graf Gersdorff übernommen.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl empfing heute in Höoͤchstseinem Palais den französischen Bot⸗ schafter Baron Alphonse Chodron de Courcel und den Fürstlich serbischen außerordentlichen Gesandten lmã
Minister Petroniévitsch in Audienz.
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— In der heutigen (13.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums von Puttkamer und die Staats⸗Minister Bitter und Dr. Lucius mit mehreren Kommissarien beiwohnten, machte der Präsident dem Hause die Mittheilung, daß von den Ministern der öffentlichen Arbeiten, der Finanzen und des Innern eine Denkschrift eingegangen sei, betreffend die Be⸗ schaffung eines Dienstgebäudes für die Regierung zu Breslau. Das Haus trat sodann in die Tagesordnung, die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗Etats für 1882/83, ein, und zwar: Forsten, dauernde Ausgaben, Kap. 3 und 4. Nachdem diese Etatspositionen sowie die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben Kap. 8a., der Zuschuß zur Rente des Kronfideikommißfonds (dauernde Ausgaben Kap. 34), Kap. 5, Centralverwaltung der Domänen und Forsten und der Erlös aus Ablösungen von Domänengefällen und aus dem Verkaufe von Domänen⸗ und Forstgrundstücken, (Ein⸗ nahme Kap. 3.) ohne Diskussion genehmigt waren, fragte bei dem Etat des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Landwirthschaftliche Verwaltung, dauernde Ausgaben, und zwar bei Kap. 99 Tit. 1 (Gehalt des Ministers) der Abg. Frhr. von Huene an, ob über die Ausführung des Nothstandsgesetzes vom Ministerium für Landwirthschaft eine Denkschrift ausgearbeitet werde. Nach⸗ dem der Staats⸗Minister Dr. Lucius erklärt hatte, daß eine solche bereits fertig gestellt sfei und dem Hause in den nächsten Tagen zugestellt werden solle, ergriff der Abg. von Ludwig das Wort, um den Bericht des landwirthschaft⸗ lichen Ministeriums einer Kritik zu unterwerfen. Er griff die Zahlenangaben über Getreide⸗Import und Export an und bedauerte, daß die landwirthschaftliche Statistik in Preußen noch so mangelhaft und besonders daß die Viehzählung nicht zu⸗ Stande gekommen sei. Der Abg. Dr. Franz hob hervor, daß die Ab⸗ lehnung der Viehzählung nicht erfolgt sei aus Mißgunst gegen die Landwirthschaft. Sodann widerlegte der Staats⸗Minister Dr. Lucius eingehend die kritisirenden Bemerkungen des Abg. von Ludwig: der Bericht des landwirthschaftlichen Ministeriums werde mit größter Objektivität abgesaßt. Die Interessen der Landeskultur werde die Regierung nicht aus dem Auge lassen. Der Abg. Quadt vermißte in den Ausführungen des Ministers genauere Angaben über den Getreide⸗ export. Die Hauptschuld an den mißlichen Verhältnissen, in denen sich die Landwirthschaft notorisch befinde, sei in der hohen Verschuldung des Grundbesitzes zu suchen. Die Re⸗ gierung ersuche er, der Anlage von Drainagen größere Sorg⸗ falt denn bisher zuzuwenden. Der Abg. Schmidt (Stettin) erging sich gleichfalls in einer Kritik des landwirthschaftlichen Berichts und wünschte, daß eine gleiche Darstellung uch von den übrigen Ministerien gegeben werde. Der Abg. Hellwig führte aus, daß die Lage des kleinen Grundbesitzes eine schwierige sei. Man solle doch darum mit Behauptungen von den günstigen Verhältnissen des Klein⸗ besitzes sehr vorsichtig sein. Der Abg. Dirichlet behauptete, die Landwirthschaft befinde sich nicht im Rückgang, sondern ähn⸗ lich wie die Industrie in einem Aufschwung, wenn derselbe auch nur ein langsamer sei. Der Abg. Frhr. von Minnigerode hob hervor, daß an der Verschuldung, unter der die Landwirthschaft leide, die Natur der Steuern, die Armensteuer und die Zuschlagssteuern, Schuld trage. Er räume zwar ein, daß die Kornpreise sich langsam gehoben hätten, allein in demselben Maße seien auch die Produktionskosten gestiegen. Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst wies
die Behauptung zurück, daß die Grundsteuer eine gerechte sei. Dieselbe werde erhoben ohne Rücksicht auf die Verschuldung und das wirkliche Einkommen,
und sei daher nicht zu billigen. Nun sage man zwar, die Grundsteuer sei keine Steuer, sondern eine Rente; allein man vergesse dabei, daß auf Grund der Grundsteuer die Zu⸗ schlagssteuern erhoben würden. Die höheren Preise bewiesen durchaus nichts. Dagegen herrsche im ganzen Lande die An⸗ sicht, daß die Lage der Landwirthschaft eine schlechtere geworden sei. Der Freihandel habe die Landwirthschaft konkurrenzunfähig gemacht und trage die Hauptschuld daran, daß die preußische Landwirthschaft auf die Dauer der Konkurrenz Amerikas gar nicht mehr Widerstand leisten könnte. Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Dirichlet und Frhr. von Minnigerode wurde Tit. 1 des Kap. 99 angenommen, des⸗ gleichen die Tit. 2 — 11 sowie Kap. 100. Bei Kap. 101 Tit. 1 (Auseinandersetzungsbehörden) ergriff der Abg. Bork das Wort um sich über die Besoldung der Feld⸗ messer zu beklagen. Der Abg. von Bandemer bedauerte, daß die Auseinandersetzung und Ablosung so langsam erfolge. Er glaube, daß die rasche Versetzung der Spezialkommissarien, speziell in der Provinz Hessen, vielfach diese Verzögerung hervorgerufen hätten. Der Staats⸗Minister Dr. Lucius räumte ein, daß die Ablösung und Auseinandersetzung nicht so rasch vorwärts schritten, wie die Regierung es wünsche. Dieser Uebelstand rühre daher, daß es an genügend vorbereiteten Spezialkommissaren fehle, und dieser Mangel wiederum habe auch den häufigen Personalwechsel zur Folge
gehabt. In der Besoldung der Feldme i ei nicht eingetreten. Nebrigens 8 eieekeehg
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die Zahl der ctatsmäßig angestellten Feldmesser zu er⸗ 15,8 Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Som⸗ bart und Bork, und nachdem auch der Regierungkommissar noch einmal hervorgehoben hatte, daß eine Aenderung in dem Be⸗ soldungsmodus nicht stattgefunden habe und den Feldmessern wie zuvor monatliche Vorschüsse und Abschlagszahlungen ge⸗ währt würden, wurde die Diskussion geschlossen und Kap. 101 Tit. 1 genehmigt. Bei Schluß des Blattes schritt das Haus zur Berathung des Tit. 2.
— Es sind Fälle zur Kenntniß des Ministers des Innern gelangt, in denen Gensd'armen auf Requisition von Amtsvorstehern verhaftete Personen über die Grenze ihrer Patrouillenbezirke hinaus zum Gerichtsgefängnisse transportirt und dafür die reglementsmäßigen Diäten und Reise⸗ kosten liquidirt haben. Der Minister hat daraus Anlaß ge⸗ nommen, in einem Cirkularerlaß vom 21. v. M. darauf auf⸗ merksam zu machen, daß Aufträge, welche die Gensd'armen zu Ansprüchen auf Gewährung von Tagegeldern und Reisekosten gemäß §. 4 Nr. 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 1. April 1874 berechtigen, denselben nur von Seiten ihrer Dienst⸗ vorgesetzten ertheilt werden können. 3
Im Uebrigen dürfen Gensd'armen ohne Anweisung dieser Behörden ihre Patrouillenbezirke nur in den Fällen des §. 21 der Dienstinstruktion vom 30. Dezember 1820 verlassen.
Danach beschränkt sich auch die den Amtsvorstehern gemäß §. 65 Absatz 2 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 ertheilte Befugniß, die Gensd'armen in polizeilichen Angelegen⸗ heiten zu requiriren. Erachten dieselben die Verwendung eines Gensd'armen außerhalb seines Patrouillenbezirks für geboten, so haben sie hierüber der Regel nach die vorgängige Be⸗ stimmung des Landraths einzuholen. Erscheint dies in be⸗ sonders dringlichen Fällen ohne Schädigung des Gemeinwohls nicht angängig, so bedarf die betreffende Requisition jedenfalls der nachträglichen Genehmigung des Landraths.
— Unterzeichnet Jemand mit mündlicher Zustimmung des Namensträgers mit dessen Namen eine Urkunde, so be⸗ geht er, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Straf⸗ senats, vom 20. Dezember v. J., dadurch eine Urkunden⸗ fälschung, wenn zur Rechtsverbindlichkeit der Unterschrift eine schristliche Vollmacht erforderlich war.
— In einem Beleidigungsprozeß ist von dem Reichs⸗ gericht, II. Strafsenat, durch Urtheil vom 16. Dezember v. J. gegenüber der Rüge des Angeklagten, daß in erster Instanz sein Einwand, er habe in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt, mit Unrecht nicht berücksichtigt worden sei, begründend ausgeführt worden: Ein allgemeines Recht der Tagespresse, verneintliche Uebelstände öffentlich zu rügen und jedes Vorkommniß, auch wenn es Andere in ihrer Ehre verletzt, in die⸗ Oeffentlichkeit zu bringen, existirt nicht.
Bayern. München, 14. Februar. (Allg. Ztg.) Die Kammer der Reichsräthe beschloß heute, den Antrag des Abg. Schels bezüglich des Tabakmonopols, ohne Verweisung an den Ausschuß, im Plenum zu berathen. Der Präsident ernannte den Grafen von Lerchenfeld zum Berichterstatter. Die Kammer genehmigte mehrere Etats und berieth hierauf die Vorlage bezüglich der Errichtung eines Hochofens in Amberg. Nach kurzer Debatte gelangte das Postulat in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse der Abgeordnetenkammer mit allen gegen 6 Stimmen zur Annahme.
Sachsen. Dresden, 15. Februar. (Dr. J.) Die Erste Kammer erklärte sich heute mit dem Erlasse der der Ständeversammlung vorgelegten Gebührentaxe für die Ver⸗ richtungen von Thierärzten in gerichtlichen sowie in polizei⸗ lichen und sonstigen Verwaltungsangelegenheiten einverstanden und verhandelte sodann über Petitionen.
Die Zweite Kammer berieth die auf Erbauung von Eisenbahnen gerichteten Petitionen. Den Anträgen der Finanzdeputation gemäß wurde beschlossen, die auf Aus⸗ führung der Linien Berggießhübel⸗Gottleuba, Müglitzthalbahn, Potschappel⸗Wilsdruff, Geithain⸗Lausigk⸗Leipzig, Annaberg⸗ Schwarzenberg, Stollberg⸗Zwönitz⸗Elterlein⸗Geyer⸗Annaberg, Elterlein⸗Schwarzenberg und Mülsengrundbahn gerichteten Petitionen der Regierung zur Erwägung zu überweisen, die Petitionen auf Erbauung der Eisenbahnlinien Dürröhrsdorf⸗ Dresden, Berthelsdorf⸗Eppendorf, Freiberg⸗Hainichen⸗Mitt⸗ weida⸗Biesern⸗Rochlitz und Waldheim⸗Geringswalde⸗Rochlitz der Regierung zur Kenntnißnahme zu übergeben, endlich die Petitionen, betreffend den Bau von Linien Wilsdruff⸗Nossen, Berthelsdors⸗Weißenborn⸗Halsbrücke und Altenburg⸗Kohren⸗ Frohburg⸗Lausigk⸗Grimma, zur Zeit auf sich beruhen zu lassen.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 14. Februar. (Els.⸗Lothr. Ztg.) Ein Antrag Schneegans und Genossen, betreffend den Staatsrath von Elsaß⸗Lothringen, hat folgenden Wortlaut:
Der Landesausschuß wolle beschlieen: Den Wunsch auszu⸗
sprechen, daß in Eüfrh Een . ein Staatsrath eingesetzt werde mit folgenden Befugnissen: A. Als berathende Körperschaft bei der Berathung aller Gesetzentwürfe und Verordnungen der Regierung zur Seite zu stehen. B. Als oberstes Verwaltungsgericht in folgenden Fällen zu ent⸗ scheiden: 1) über Rekurse gegen die Entscheidungen der Bezirks⸗ räthe; 2) über Rekurse gegen die Erlasse der Bezirks⸗Präsidenten, sofern gegen dieselben den Parteien der Rekursweg offen steht; 3) über Rekurse gegen die Entscheidungen des Ministeriums in streitigen An⸗ gelegenheiten; 4) über Rekurse, die wegen Inkompetenz der Macht⸗ überschreitung gegen Verfügungen von Administrativbehörden ergriffen werden; 5) über Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten und Ver⸗ waltungsbehörden; 6) über Rekurse wegen Mißbrauchs der geist⸗ lichen Amtsgewalt (appel comme d'abus).
Dieser Staatsrath würde aus sechs Mitgliedern bestehen, nämlich dem ö und fünf Räthen, von denen zwei auf den Vor⸗ schlag des landesausschusses ernannt würden.
Straßburg, den 10. Februar 1882. Schneegans. Antoine. Ditsch. Fuchs. Goguel. Goldenberg. Helbig. „Juste. Nessel. Scheuch. Schlumberger, Camille. de Vaulx
d Achv. Winterer. Baron Zorn v. Bulach (Sohn).
Die „Els. Lothr. Ztg.“ bemerkt hierzu: Zunächst drängt sich beim Lesen desselben die Erwägung auf, daß es für die fünf Mitglieder dieses neuen Staatsraths doch kaum aus⸗ führbar sein dürfte, das ihnen zugedachte Arbeitspensum zu erledigen, ganz abgesehen davon, daß für eine Körperschaft von solcher Bedeutung die Zahl fünf wohl schon an und für sich zu niedrig gegriffen ist. Wie bereits ausgeführt, kann über die Zusammensetzung des Staatsraths nur auf dem Wege der Reichsgesetzgebung befunden werden.
beabsichtige die Regierung,
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 14. Februar „Wien. 3.“ schreibt: Die durch ein Prager Blatt jn⸗ Meldung, daß bei einigen gefangenen Infurgenten in Cen. Dalmatien und der Herzegowina Papiere worden seien, welche eine Verbindung zwischen der Fnande tion und italienischen Konsulaten ergeben hätten, ist 1 aus Rom als Erfindung bezeichnet worden und wird hg „Pol. C.“ heute aus Nom aus bester Quelle als eine Er dung bezeichnet. Es wird hinzugefügt, daß den betreffen 8 Konsulaten Seitens der italienischen Regierun energische Instruktionen zugegangen sind, welche ditselbe anweisen, sich den österreichisch ungarischen Behörden ge 8 über in der freundschaftlichsten Weise zu benehmen, sie 18 Möglichkeit zu unterstützen und sich stets vor Augen zu hal⸗ c daß die Pflege herzlichen Einvernehmens mit Oesterreich⸗ garn die Grundlage der auswärtigen Politik Italiens bi
— 15. Februar. (W. T. B.) Im bgeordnet hause trat im Laufe der heute fortgesetzten Berathung Budgets der Minister⸗Präsident Graf Taaffe einigen Ae rungen der Oppositionsredner entgegen und erklärte, daß von Seiten der Regierung in Beantwortung der Interpellat wegen der im vergangenen Jahre in Prag vorgeko menen Excesse abgegebenen Erklärungen sich auf die U der Gerichte und die Berichte der Behörden gründeten n demnach keine Verhöhnung gewesen seien. Die Regie suche eine Verständigung und Versöhnung nicht in ij extremen Trennung, sondern in der Vereinigung „ Linke glaube selbst nicht an ihre Behauptung, ⸗ gegenwärtige Regierung aus Oesterreich einen slavischendet machen wolle, ebensowenig wie die Regierung es für an halte, daß Oesterreich ein deutscher Staat sei. Denn Ih reich sei Oesterreich. Es sei der Vereinigungspunkt für! gleichberechtigten Nationen, deren Rechte nur insoweit schränkt würden, als das Zusammenleben hierzu nöthige. sei nicht berechtigt, die angeblich herrschende Erbitterung Böhmen einzig und allein dem gegenwärtigen Regime zur? zu legen. Diese Erbitterung sei vielmehr das Resultat Vielem, was früher geschehen und nicht geschehen sei. Manh gesagt, daß die Mitglieder der Linken als Deutsche Oesterreicher das Budget ablehnen müßten. Er gebe zu, sie dies vielleicht einzig und allein als Deutsche thun könnt aber keineswegs als Oesterreicher. Graf Taaffe bestreitet, die Regierung von der Majorität oder von Theilen dersel gemartert werde. Ihm sei hiervon nichts bekannt. Schli lich tritt der Redner auf das Entschiedenste der Behaupt entgegen, daß er sich hinter der Krone verstecke. Im Geg theil stelle er sich, wenn es nothwendig sei, vor die Kro um ihre Rechte zu jeder Zeit gegen Jedermann bis zu seine letzten Blutstropfen zu schützen und zu vertreten.
Die
Seiten oppositioneller Redner gemachten Vorwürfe, daß das
Hauptziel der Regierung die Beseitigung des Defizits sei. Der Weg der indirekten Besteuerung 2 hierzu viel praktischer als der der direkten Besteuerung, an deren Reform schon wegen der Schwierigkeiten derselben seit 1861 gearbeitet werde. Auf das Schlagwort: „Vetroleum und Schulden“ antwortete der Minister, er habe von seinen Vorgängern Schul⸗ den ohne Petroleumzoll übernommen. Ein thatsaͤch⸗ licher Erfolg liege bei der Majorität, welche in kurzer Zeit durch die Annahme von Geseten eine Erhöhung der Staatseinnahmen geschaffen habe. Dem Vor⸗ wurfe wegen der der Boden⸗Kredit⸗Anstalt erthelten Ge⸗ nehmagung, betreffend ihre PrämaenansHen an Gemeinden, gegenöber verwies der Minister auf do von dem ehemaligen Minister Lasser genehmigten Statuten der Boden⸗Kredit⸗ Anstalt, nach welchen dieselbe zur Ausgabe von Prämien⸗ Pfandbriefen berechtigt sei. Bezüglich der Länderbank führte der Minister die staatsfinanziellen und staatspolitischen Gründe des abgeschlossenen Uebereinkommens an und erklärte, daß seiner Zeit, nachdem er die Motive auseinandergesetzt hatte, weshalb er sich nicht über die betreffende Offerte entschieden habe, ein Ab⸗ geordneter in einem Nebenraum des Hauses zu ihm gekommen sei, um ihm mehr anzubieten. Der Minister beklagte sodann die fortwährenden Kämpfe mit verletzenden Aeußerungen, durch welche eine Verständigung unmöglich gemacht werde. Guten
Der Finanz⸗Minister erklärte in Beantwortung der von
Willen müsse man selbst auch bethätigen und nicht blos von
der anderen Seite verlangen. Die Regierung werde nur eine verfassungsmäßige sein und könne ihre Pflichten nur mit der Unterstützung beider Häuser durchführen. Sie werde trotz der heftigen und ungerechten Opposition ihre Sitze nicht räumen. Nicht als Minister, sondern als Abgeordneter rathe er, den Standpunkt höherer Interessen einzunehmen und lieber Geseze zur Beschwörung der sozialen Frage zu schaffen, um die Civilisation zu retten. — Amtlich wird gemeldet: Eine Truppendivisionfü von Mostar und Nevesinje in der Richtung auf Plateau von Zimje eine Unternehmung aus und ordnete Befestigung des Hans von Zimje und der Kulas von jevica, Prievorac an. Es bestätigt sich, daß Insurgent ansammlungen bei Zagorje, Ulok Borke, Susjenica Planina stattgefunden haben und daß dieselben Raubeat in den nächsten Ortschaften ausführen. Der engere der Garnisonen und Hauptverbindungen ist durch die Tru nunmehr gesichert. Die Insurgenten versuchten am 12. vergebens sich Greben und Ledenice zu nähern. Der von Coljice gegen Knezlac zu ist in Brand gesteck. Orte Greben und Ledenice werden befestigt. Bei Foca herrsche am. 12. und 13. ds. Ruhe, die Insurgentenschwärme in der Gegend von Trnowa weichen den streifenden Truppenabther lungen aus. Bei Trnowa verloren die Insurgenten an 10. ds. gegen 100 Todte und Verwundete. — Risano is gestern entwaffnet worden. .
Lemberg, 14. Februar. (Pol. C.) Hier coursiren in Betreff der letzten Verhaftungen abenteuerliche Gerüchte, denen gegenüber nicht genug Vorsicht empfohlen werden kann. So entbehrt die Nachricht von einer angeblich beabsichtigten Delegirung eines anderen Landesgerichtes zur Vorbereitung der im Zuge befindlichen Strafprozesse jeglicher Begründung. Die Meldung von einer eventuellen Entsendung strafgeriche⸗ licher Kommissionen an jene Ortschaften, die sich als Mittel⸗ punkte der entdeckten Propaganda ergaben, entspricht dagegen dem gegenwärtigen Stadium der strafgerichtlichen Aktion, mit elcher polizeiliche und administrative Nachforschungen paralt aufen.
Pest, 15. Februar. (W. T. B.) Im Unterhause richtete heute der Deputirte Hermann eine Interpellation an die Regierung darüber, ob sie Kenntniß habe von einem, unter dem Präsidium Falkensteins konstituirten deutschen Schulverein, dessen Aktionsmittelpunkt Berlin sei und der
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