1882 / 44 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Korreferent Herr Bredt vertheidigte den Standpunkt der Kommission, indem er auf die im Berichte angeführten historischen Vorgänge hinwies und außerdem aus der Ge⸗ süche des englischen Parlamentarismus das im Art. 62 der Verfassung ausgesprochene Prinzip, entgegen den Auffassungen des Grafen zur Lippe, beleuchtete. Der Redner bat das Haus, gegen den Antrag des Grafen zur Lippe zu stimmen, und dankte noch besonders der Staatsregierung, indem er den Wunsch aussprach, daß sie die Rechte des Herrenhauses auch ferner, wie in diesem Falle, in Schutz nehmen möge.

Herr Dr. Dernburg erklärte sich gleichfalls vom juristi⸗ schen Standpunkte aus für die Anschauung der Kommission. Er zolle dem Eifer des Grafen zur Lippe, das Haus vor etwaigen unkorrekten Handlungen zu wahren, volle An⸗ erkennung, glaube aber, daß in diesem Falle die Bedenken des Grafen zur Lippe unnöthig seien. . b

Baron Senfft von Pilsach äußerte sich leglscs dahin, daß das Haus zur Behandlung des Gesetzes kompetent sei.

Graf Brühl bemerkte, er habe sich in einer früheren Sitzung der Auffassung des Grafen zur Lippe angeschlossen, heute müsse er sich dagegen aussprechen. Denn im anderen Hause habe man schon den Antrag Virchow eingebracht, ehe noch das Herren⸗ haus sich in der Frage entschieden habe. Dadurch habe das Abgeordnetenhaus den Konflikt schon angefangen, und das Herrenhaus könne nun nicht mehr zurückgehen. Der Staatsregierung sei er für die heute abgegebene Erklärung sehr dankbar und dafür, daß sie die Rechte des Herrenhauses gewahrt und den Muth gezeigt habe, den ihr angebotenen Konflikt nicht zu scheuen.

Die Diskussion wurde hierauf geschlossen. Der Referent Herr Dr. Beseler rekapitulirte die Debatte und sprach sich für die Auffassung der Kommission aus. Der gesunde Menschenverstand müsse dem Hause schon das Recht zugestehen, in die Berathung des Gesetzes einzutreten. Die Kommission müsse er vor dem Vorwurf der Abhängigkeit von der Regie⸗ rung verwahren. Sie habe aber auch ebensowenig die Absicht gehabt, in die Rechte des anderen Hauses einzugreifen. Er beantrage, die Vorfrage für erledigt zu erachten und in die Berathung des Gesetzes einzutreten.

Dieser Antrag wurde schließlich mit großer Majorität an⸗ genommen und das Haus trat nunmehr in die materielle Be⸗ rathung der Vorlage ein. (Schluß des Blattes.)

Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung ö“ der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.

In der heutigen (15.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums von Puttkamer, nebst mehreren Kommissarien bei⸗ wohnte, stand auf der Tagesordnung die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗ Etats für das Jahr 1882/83. Bei dem Etat des Bureaus des Staats⸗Ministeriums bemerkte der Abg. Dirichlet, daß von dem Minister sowohl als auch von den Konservativen der Streit um die Frage, ob die Angriffe der „Provinzial⸗ Correspondenz“ zu rechtfertigen seien, auf ein an⸗ deres Gebiet hinüber gespielt worden sei. Die Reden dieser Herren hätten sich lediglich mit dem Verhältniß der Parteien während der letzten Wahlen beschäftigt. Daraus ließen sich indessen wohl kaum die Angriffe erklären, zu denen das halbamtliche Organ seiner Partei gegenüber gemißbrauͤcht sei; es werde dadurch nur eine Begriffsverwirrung hervorgerufen, wie sie schlimmer nicht gedacht werden könne. Redner be⸗ schäftigte sich hierauf mit den Auslassungen, die der Abg. von Meyer (Arnswalde) gestern gemacht. Derselbe habe die Flugblätter der Fortschrittspartei einer abfälligen Kritik unter⸗ worfen, sie als unanständig bezeichnet. Für Ostpreußen habe er selbst meist die Redaktion dieser Blätter besorgt, und da könne er sagen, daß sich dieselben durchaus innerhalb der Grenzen des Erlaubten gehalten. Ein Gleiches lasse sich aber von den Flugblättern der Konservativen nicht behaupten. Da werde die Sache immer so dargestellt, als ob die Konservativen das Monopol der Königstreue besäßen. Der Abg. von Bennigsen habe, da der Minister von Putt⸗ kamer in einigen Punkten seine Mißbilligung geäußert, die Hoffnung ausgedrückt, daß die Haltung der „Provinzial⸗ Correspondenz“ in Zukunft eine vornehmere werde. Auf Vor⸗ nehmheit komme es aber nicht an, sondern auf Wahrheit. Das Vertrauen, das der Abg. von Bennigsen ausgedrückt, könne er nicht theilen. Die Rügen gegen die „Provinzial⸗ Correspondenz“ seien immer schwächer, die Haltung des Blattes dagegen immer bedenklicher geworden. Er werde darum gegen diesen Fonds stimmen.

Der Abg. Dr. Windthorst hob hervor, daß es bei dieser Frage darauf ankomme, ob man solche Fonds immer und ob man sie dem gegenwärtigen Ministerium bewilligen solle. Er konstatire, daß er dagegen sei, solche Fonds unter allen Umständen zu bewilligen; übrigens verstehe er nicht, warum nicht ein Theil der hier geforderten Summen offen in das Budget eingestellt sei. Die „Prov.⸗Corr.“ habe Personen und Parteien in nicht zu billigender Weise angegriffen, und er bedauere es darum, daß die Weisung des Ministers nicht früher erfolgt sei. Aber die Linke mache er darauf auf⸗ merksam, in welcher Weise die Blätter ihrer Richtung das Centrum angegriffen hätten. Die „Prov.⸗Corr.“ habe der Regierung mehr geschadet als genützt, er begreife darum nicht warum man immer noch an dem Blatte festhalte. Man höre da wohl: dasselbe sei nöthig, um Thatsachen zu berichtigen. Aber dazu könne man ja den „Staats⸗Anzeiger“ benutzen. Be⸗ zuüͤglich des geheimen Dispositionsfonds erkläre er, daß er denselben jeder Regierung verweigere, welche sich in wesent⸗ lichen Punkten in direktem Gegensatz zu ihm befinde. Die kirchen⸗ politische Frage sei die entscheidende, unwillkürlich beherrsche dieselbe die ganze politische Situation. Einem Ministerium Falk würde er für solche Fonds keinen Groschen bewilligen, aber wenn er sehe, daß die Regierung einen wenn auch nur leisen Schritt zur Besserung thue, wenn sich für ihn der Schimmer einer Hoffnung erhebe, so habe er gegen diese Forderung nichts einzuwenden. Der Minister von Puttkamer habe das große Verdienst, daß er den Muth gehabt, mit der

Wendung zu beginnen. Er werde ihm darum die geforderten Gelder bewilligen. 1“

Der Präsident machte hierauf Mittheilung, daß zwei An⸗ träge eingegangen seien der eine: vom Abg. Dr. Thilenius,

bezwecke die Herabsetzung der für den Dispositionsfonds ge⸗ forderten 93 000 auf 60 000 ℳ, der zweite, vom Abg. Dirichlet und Gen., fordere namentliche Abstimmung.

Der Abg. Richter führte aus, daß sich die heutigen - direktem Wider⸗ früheren prinzipiellen Aus⸗

Erklärungen des Abg.

Windt spruch befänden mit mfbesn in

seinen

lassungen. Da habe derselbe immer erklärt, daß ge⸗ heime Fonds naturgemäß zur Korruption führen müßten. Vollziehe sich solche Wandlung der Anschauung jetzt, wo, wie der Abg. Dr. Windthorst hervorgehoben, nur ein Schimmer von Hoffnung vorhanden sei, was habe man da zu erwarten, wenn die Hoffnung sich ganz realisire. Müsse sie da nicht zu einer Verleugnung aller Grundsätze führen? Seine Iserlohner Rede habe der Minister von Puttkamer unvollständig zitirt; derselbe habe gerade abgebrochen vor einer Stelle, die eine Schlußfolgerung, wie sie der Minister gezogen, von vorn⸗ herein ausschließe. Seine Polemik habe sich, wie aus der Rede deutlich hervorgehe, nicht gegen den Reichskanzler, sondern gegen seinen Gegner im Wahlkreis, Herrn Bueck, gerichtet.

Der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums von Puttkamer konstatirte, daß er die Grenzen der Loyalität nicht überschritten habe. Die ganze Rede zu verlesen, sei er nicht verpflichtet. Uebrigens werde sich Niemand dem Eindruck entziehen können, daß die ganze Rede nichts bezwecke als die Herabsetzung des Reichskanzters. Der Abg. von Quast er⸗ innerte daran, daß viel schärfer präzisirte Angriffe auf den Reichs⸗ kanzler, als die soeben verlesenen, vom Abg. Richter in Gransee gemacht worden seien. Da sei behauptet worden, der Reichskanzler habe den Eisenzoll aufgehoben, um seine Maschinen zollfrei einzuführen. Später sei dann der Eisenzoll wieder eingeführt, und zwar in Folge eines Kompromisses, um die Eisen⸗ produzenten für die Holz⸗ und Getreidezölle günstig zu stimmen.

Der Abg. Richter behauptete, man sei genöthigt, immer auf die persönlichen Verhältnisse des Reichskanzlers zurück⸗ zukommen, weil derselbe selbst seine persönlichen Erfahrungen zur Unterstützung seiner Gesetzgebung benutze. Wenn er je geglaubt hätte, daß der Reichskanzler von Eigennutz bestimmt werde, so sei er nicht der Mann, ein Blatt vor den Mund zu nehmen, er würde dann hier im Hause Anklage erheben. Was der Abg. von Quast vorgebracht, sei willkürlich komprimirt aus einer längeren Rede.

Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums von betonte nochmals, daß er durchaus loyal verfah⸗ ren sei.

Die Abgg. von Kropatschek und Szumann traten hierauf für die Forderung ein.

8 Schluß des Blattes nahm der Abg. Stöcker das ort.

Die Wahrnehmung, daß von den Staatsbehörden nur selten Aufträge zu An⸗ und Verkäufen von Effek⸗ ten für den Staat, dessen Kassen und Institute an die Seehandlung gelangten, hatte dem Finanz⸗Minister bereits unterm 24. Mai 1855 Veranlassung gegeben, die Be⸗ stimmungen unter Nr. IV. 4 der Allerhöchsten Kabinetsordre vom 17. Januar 1820, nach welchen jene Geschäfte durch die General⸗Direktion der Seehandlungs⸗Sozietät auf Requisition der betreffenden Behörden gegen Erstattung der üblichen Kosten besorgt werden sollen, den Regierungen in Erinnerung zu bringen. Nach einer Mittheilung der General⸗Direktion der Seehandlungs⸗Sozietät ist indessen noch jetzt die Zahl

der Behörden und Einzelbeamten, welche bei den für Rechnung des Staates und von Instituten stattfindenden An⸗ und Verkäufen von Effekten sich der Vermittelung der Seehandlung bedienen, nur eine verhältnißmätzig geringe, und sind namentlich von den Regierungs⸗ bezw. Bezirks⸗Hauptkassen nur in vereinzelten Fällens der Seehandlung einschlägige Aufträge zugegangen⸗ In Folge dessen und da der Gegenstand auch von der Ober⸗ Rechnungskammer bei Revision der Geschäftsbücher der See⸗ handlung in Anregung gebracht worden ist, hat der Finanz⸗ Minister durch eine Cirkularverfügung vom 12. d. M. den Regierungen die obigen Vorschriften von Neuem zur Befolgung in Erinnerung gebracht. Die General⸗ Direktion der Seehandlungs⸗Sozietät hat den Provisions⸗ satz für Effekten⸗An⸗ und Verkäufe Behörden, Beamten, Jastituten ꝛc. gegenüber künftig von Proz. auf Proz. ermäßigt und wird nach wie vor in den Fällen, wo durch ihre Ver⸗ mittelung Effekten verkauft und für den Erlös andere Effekten angekauft werden, die Provision nicht vom Verkaufs⸗ und Ankaufsbetrage, sondern nur von dem grö ßeren dieser beiden Beträge, also nur einmal, jedoch mindestens mit 50 Markpfennigen in Rechnung stellen.

Außerdem bietet die Vermittelung der Seehandlung bei den in Rede stehenden Geschäften mancherlei Vortheile, welche auf anderem Wege nicht in gleichem Maße geboten werden. Während bei den durch Banquiers vermittelten An⸗ und Ver⸗ käufen von Effekten grundsätzlich meist ½ % vom An⸗ bezw. Verkaufs⸗Courswerthe an Courtage berechnet werden, berechnet die Seehandlung diese Gebühr nur dann, wenn dieselbe von ihr selbst den Maklern hat gezahlt werden müssen. Die Cour⸗ tage kommt also nicht in Ansatz, wenn die Seehandlung die Geschäfte ohne Vermittelung eines Maklers hat ausführen können, und dies wird, da es sich bei den für Rechnung der Staatsbehörden auszuführenden Geschästen hauptsächlich um Staatspapiere, Pfand⸗ und Rentenbriefe handelt, nicht selten der Fall sein. Ferner kann eine Ersparung an Portokosten erzielt werden, wenn sich die Behörden der General⸗Staatskasse und des Girokontos der Seehandlung bei der Reichsbank zum Zwecke der portofreien Uebermittelung baarer Gelder und Effekten bedienten und wie auch bisher bei vorliegendem Ein⸗ verständniß der Betheiligten bereits üblich in getrennten Packeten, Obligationen ꝛc. für sich und die dazu gehörigen Coupons für sich, mit verschiedenen Postzügen unter De⸗ klaration eines geringeren Werthes oder der Deklaration eines solchen und der Versicherung des Mehrwerthes bei einer soliden Versicherungsgesellschaft versendet werden.

Die Entwendung einiger Cigarren, in der Absicht, dieselben selbst bald aufzurauchen, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 31. De⸗ zember v. J., nicht als Diebstahl, sondern nur als Ueber⸗ tretung aus §. 370 Nr. 5 des Strafgesetzbuches (Entwen⸗ dung von Nahrungs⸗ oder Genußmitteln zu alsbaldigem Ver⸗ brauch) zu bestrafen, selbst wenn der Dieb eine oder mehrere 1““ Cigarren sodann, statt selbst sie zu rauchen, verschenkt.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Hermann Fischer in Königsberg, Dr. Räuber in Allen⸗ berg, Löffler in Baruth, Assistenzarzt Dr. Münter in Potsdam, Dr. Beymann in Langensalza.

Schleswig, 19. Februar. Heute Mittags 12 Uhr wurde hier nach zuvor in der Domkirche stattgehabter kirch⸗ licher Feier der XV. schleswig⸗holsteinische Provinzial⸗ Landtag in Gegenwart von 50 Mitgliedern von dem Ober⸗ Präsidenten Steinmann mit nachstehender Ansprache eröffnet:

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Hochgeehrte Herren!

Bei Ihrem, auf Grund Allerhöchster Berufung Sr. Maseh des Kaisers und Königs erfolgenden Zusammentritte zum Ky ajest in Foleinischen Provinzial⸗Landtage habe ich die Frenb. 1. Namens der Staatsregierung herzlich willkommen zu heißen. Si 1— eSee. 8 Zusammensen vil ist, war für unsere Provinz ein nach sehr verschiedenen Richtn⸗ vW“ Uanfgk . schiedenen Richtung

edeutungsvoll zunächst in trübem Sinne, denn d Unbill der Witterung ist in weiten Distrikten des venac frne Theil des Erntesegens vernichtet und dem Wohlstande der Vei 3 schwerer Schaden zugefügt worden, zu dessen Ausgleichung es 8 kenes den Jaßresr begüffen 81 nch eeddeutungsvoll aber noch weit mehr durch freudi kari die n8 auf das Tiefst berüürt esee 8 frendige Crag „Mit warmer Sympathie und frohster Hoffnung hat di die Vermählung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen ef hes einer erlauchten Prinzessin des Landes begrüßen dürfen, welche sch Anfang des verflossenen Jahres vollzogen hat.

Und zu höchster Freude und edelster patriotischer Begeisten erhoben sich die Gemüther an dem Besuche, mit welchem Se. Mrje der Kaiser und König Allerhöchstselbst die Provinz in den Septent tagen beehrten. 1

Der Empfang, welchen das Land Sr. Majestät bereitete, fa warmen Widerhall in dem Königlichen Herzen, und mit Stol n wird Schleswig⸗Holstein sich bis in die fernsten Tae

ankesworte erinnern, in denen der geliebte Herr Seine Enpfin gen dem Lande gegenüber zum Ausdruck brachte.

1 Von den Gegenständen, welche Sie neben den Fragen ton ein lich kommunaler Natur während der letzten Session beschäfite sa das Statut für die Landeskultur⸗Rentenbank inzwischen diElazäs Sanktion erlangt. „Es steht zu hoffen, daß das neue Institut, zugleich timn kürzlich ebenfalls genehmigten und mit Ihrer Unbereh. 1 sichtlich bald in das Leben tretenden landschaftlichen Institute, segensvolle Bedeutung für den Grundbesitz unserergutre. erlangen wird. „Die Leitung Ihrer Verhandlungen ist auch diesmal den währten Händen des Herrn Grafen zu Rantzau⸗Rastorf als Lunddzg Marschall und des Herrn Landespfennigmeisters Niemand als P Marschall anvertraut. 8

Von Seiten der Staatsregierung wird Ihre Thätigkeit für gegenwärtige Session in hervorragender Weise in Anspruch genonn werden. Dieselbe unterbreitet Ihrer Begutachtung zwei Geset entwürfe von der höchsten Bedeutung:

den Entwurf einer Kreisordnung für unsere Provinz, sowit den Entwurf eines Gesetzes wegen Einführung der Provinz ordnung vom 29. Juni 1875. 1

Die Staatsregierung ist überzeugt, daß Sie sich der Pri beider Entwürfe, von denen der erstere den während Ihrer les Feispnr zum Ausdruck gelangten Anschauungen, soweit dies nach Verhältnissen der Provinz hat für thunlich erachtet werden kön Rechnung trägt, in gewohnter Treue und patriotischer Hingeb unterziehen werden. Sie richtet durch mich dabei an Sie die B daß Ihr Gutachten so gefördert werden möge, daß die Entwürfe diesem letzteren noch zur Berathung des gegenwärtig versamme Landtages der Monarchie gebracht werden können. 8

Neben der Berathung dieser wichtigen SvZZ“ so neben einigen Wahlen, deren Vornahme die

1 taatsregierung Ihnen wünscht, wird vorzugsweise die Sorge für die kommu Verwaltung der Provinz Ihre Thätigkeit in ausgedehntem Maß Anspruch nehmen. 3 Die großen Provinzial⸗Anstalten, das Landarmen⸗ und Korrigen wesen. das täglich sich erweiternde Netz der Provinztalstraßen, endlich die Förderung der Aufforstungen, bei denen die ständische Verwaltun schon seit langerer Zeit mit so schönem Erfolge vorgegangen ist, werden, wie ich überzeugt bin, von Neuem Gegenstand Ihrer hoch⸗ herzigen Fürforge sein. Mögen Ihre Berathungen und Beschlüsse, hochgeehrte Herren, auf diesen Gebieten auch diesmal unserer Provinz zum Segen ereichen. 1“ 8 Mit diesem Wunsche und in dieser Hoffnung erkläre ich im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs den XV. schleswig⸗holsteinischen Provinzal⸗Landtag für eröffnet.

Sachsen. Dresden, 18. Februar. (Dr. J) Die Erste Kammer berieth in ihrer heutigen Sitzung eine Reihe von Anträgen und Petitionen. Der von der Zweiten Kammer beschlossene Antrag des Abg. Grahl, nach welchem die Aus⸗ scheidung aus einer Mobiliar⸗Feuerversicherungsanstalt unte Verzicht auf Entschädigungsansprüche wegen künftiger Brand⸗ schäden und der Uebertritt zu einer anderen Anstalt gestatte werden soll, wurde für erledigt erklärt, da e Staatsregierung sich bereit erklärt hat, auf dem Wege der Verordnung darauf hinzuweisen, daß durch den Verzict des Versicherten auf seine Rechte aus dem abgeschlossenen Ver⸗ sicherungsvertrage, wie ihn der Antrag bedingt, der Begrif einer strafbaren Doppelversicherung ausgeschlossen werde. Dr⸗ gegen wurde der Antrag des Abg. Niethammer, betreffend Statuirung eines früheren Beginns der Versicherungsfähig für Gegenstände der freiwilligen Versicherung, in der von Zweiten Kammer geänderten Fassung angenommen.

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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 18. Februar. (W. 29 FML. Jovanovic inspizirte am 17. d. in Trebins?k Ubikationen und die Objekte der Truppen und fand Menf größter Ordnung. Die wenigen Verwundeten beft st in guter Spitalpflege. Eine als Eskorte und zur Hethhns. von Telegraphenleitungen von Korito abgesendete halbe CiN. pagnie des 67. Regiments wurde auf dem Rückmarsche nach Uebergabe der Verpflegungskolonne bei der Telegraphenabt lung am 17. d. am Kobilaglava⸗Sattel von Insurgenten gegriffen. Gleichzeitig wurde eine größere Ansamnl von Insurgenten auf Troglava und östlich von Korito beoba Eine aus Korito entsendete halbe Compagnie verhint das Vordingen der Insurgenten, welche sich hierauf an Berglehnen von Troglava vereinigten. Nach dem Eintr einer weiteren Verstärkung bei den österreichischen Tru⸗ 1 ergriffen die Insurgenten die Flucht in der Nichtung du Montenegro und wurden bis Diace, welches sie selbst in Bran steckten, verfolgt. Ein Gefreiter wurde getödtet und ein fanterist schwer verwundet. Die von verschiedenen Zeitungen gebrachte Meldung über einen bei Vranduk begangenen Chen⸗ bahnfrevel beschränkt sich auf das Herunterwerfen einige Sh in 8 E Die Steine waren von den Bahf⸗ aufsehern rechtzeitig entfernt worden.

19. Februar. (W. T. B.) Oberst Arlow. nens er habe am 15. d. M. eine Streifung östlich von Prac und nordöstlich vom Sattel des Rogoj ausgeführt unha dabei mit etwa 80 Insurgenten zusammengestoßen Uin kurzem Feuergefecht seien letztere gegen Jahorina Lung zurückgewichen, er habe bei seinen Truppen keinerlei Verzun⸗ gehabt. Durch andere übereinstimmende Meldungen sind 2 surgentenansammlungen in dem Raume südlich de Hae Feme konstatirt und wurden dementsprechende Verfügung getroffen.