1882 / 47 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Cadow und den Flügel⸗Adjutanten S des Großfürsten Wladimir von Rußland, Grafen Stackelberg.

Am Abend besuchte Se. Kaiserliche Hoheit der Kron⸗ prinz die Vorstellung im Opernhause.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

Das Herrenhaus trat in seiner heutigen (7.) Sitzung, welcher der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, von Goßler, und mehrere Regie⸗ rungskommissarien beiwohnten, sofort in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend Abänderung der Verordnung über die Bildung und den Geschäftskreis eines evangelisch⸗reformirten Konsistoriums in der Stadt Frankfurt a. M. vom 8. Februar 1820, sowie des organischen Gesetzes vom 5. Februar 1857 über Abänderung einiger die evangelische Kirchenverfassung berüh⸗ renden Bestimmungen der Konstitutions⸗Ergänzungsakte der Stadt Frankfurt a. M. Der Referent Herr Dr. Weigel be⸗ antragte, den Gesetzentwurf in Uebereinstimmung mit dem Abgeordnetenhause zu genehmigen.

Graf von Zieten⸗Schwerin beantragte dagegen, die Vor⸗ lage dahin abzuändern, daß nicht, wie die Vorlage vorschlage, das eine Mitglied von dem Magistrat zu Frankfurt ge⸗ wählt, sondern daß beide Mitglieder des evangelisch⸗ reformirten Konsistorii von Sr. Majestät dem Kö⸗ nige ernannt werden, und empfahl diesen Antrag zur Annahme. Freiherr von Patow empfahl, diesen Antrag abzulehnen und Graf zur Lippe schloß sich diesem Antrage an. Man wisse nicht, welche politische Gründe vor⸗ gewaltet haben mögen, um den im Regierungsentwurfe vor⸗ geschlagenen Modus zu wählen.

Nachdem auch der Regierungskommissar Ministerial⸗ Direktor Barkhausen die Ablehnung der Anträge des Grafen von Zieten⸗Schwerin empfohlen, und Herr von Winter⸗ feld gleichfalls gebeten, das gute Verhältniß mit Frank⸗ furt nicht zu stören und die Anträge abzulehnen, er⸗ griff der Antragsteller Graf von Zieten⸗Schwerin das Wort, um seine Anträge nochmals zu empfehlen. Freiherr Senfft von Pilsach empfahl, die Vorlage an eine Kommission zu verweisen.

Der Staats⸗Minister von Goßler nahm Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die besondere Berathung in einer Kommission auch wohl keinen anderen Erfolg haben werde. Das Kirchenregiment habe die Sache reiflich erwogen und den vorgeschlagenen Ausweg als den geeigneten befunden; er betone, daß Se. Majestät wünsche, in dieser Weise die Angelegenheit zu regeln. Nach einigen Bemerkungen des Freiherrn Senfft von Pilsach sowie des Antragstellers und des Re⸗ ferenten wurden die Anträge des Grafen von Zieten⸗Schwerin abgelehnt und der Entwurf in der vom Abgeordnetenhause an⸗ genommenen Fassung der Regierungsvorlage angenommen. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (18.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Staats⸗Minister Bitter nebst mehreren Kommissarien beiwohnte, machte der Präsident zu⸗ nächst dem Hause die Mittheilung, daß ein Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Errichtung einer fiskalischen Packhofanlage, ein⸗ gelaufen sei. Vom Kriegs⸗Minister lag ein Schrei⸗ ben vor des Inhalts, daß den Mitgliedern des Hauses die Besichtigung des Zeughauses gestattet sei.

Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben war die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verwendung der Jahres⸗ überschüsse, der Verwaltung der Eisenbahnange⸗ legenheiten.

zur Berathung standen zunächst die §§. 1, 2, 3, 4 und 5 der Vorlage. Die Beschlüsse der Kommission lauten dieserhalb: 8

5. 1.

Die Jahresüberschüsse der Verwaltung der Eisenbahnangelegen⸗ heiten werden dem Etatsjahre 1882/83 ab für folgende Zwecke in der nachstehenden Reihenfolge veranschlagt bezw. verwendet:

1) zur Verzinsung der jeweiligen Staatseisenbahn⸗Kapitalschuld . 2);

2) zur Ausgleichung eines etwa vorhandenen Defizits im Staatshaushalt, welches andernfalls durch Anleihen gedeckt werden müßte, bis zur Höhe von 2 200 000 ℳ;

ahn⸗Kapitalschuld nach Maß⸗

3) zur Tilgung der Staatseisenb gabe des §. 4 dieses Gesetzes. 8 Unter Ueberschüssen der Verwaltung der Eisenbahnangelegen⸗ heiten im Sinne dieses Gesetzes sind die Beträge zu verstehen, um welche die Einnahmen die ordentlichen Ausgaben übersteigen, nach⸗ em in die letzteren die vom Staate noch nicht selbstschuldnerisch übernommenen und von den übernommenen die auf die Hauptver⸗ waltung der Staatsschulden noch nicht übergegangenen Füs⸗ Renten⸗ und Amortisationsbeträge aus den mit Privateisenbahn⸗ gesellschaften vom Jahre 1879 ab abgeschlossenen Betriebs⸗ und Eigenthumsüberlassungsverträgen eingerechnet worden sind. Die §§. 2, 3, 4 der Regierungsvorlage fallen fort.

(§. 5 der Regierungsvorlage.) Zum Zwecke der Ausführung dieses Gesetzes wird die Staats⸗ kapitalschuld als Staatseisenbahn⸗Kapitalschuld angenommen und 18 88 Zeitpunkt des 1. April 1880 auf 1 498 858 100 fest⸗ gestellt. Sofern nicht in dem betreffenden Gesetze oder im Staats⸗ haushalts⸗Etat etwas anderes bestimmt ist, vermehrt sich dieselbe um die Beträge der auf Grund von Eisenbahnkrediten seit dem 8 1. April 1880 verausgabten und in Zukunft zu verausgabenden Staats⸗ schuldverschreibungen, sowie um die Beträge der für Eisenbahnzwecke außerordentlich durch den Staatshaushalts⸗Etat oder durch besondere Gesetze bewilligten und in Zukunft zu bewilligenden anderweiten Sttaatsmittel, endlich im Falle des Eigenthumserwerbes von ver⸗ steaatlichten Eisenbahnen um die Beträge der von dem Staate selbstschuldnerisch zu übernehmenden Prioritätsschulden derselben, sobald und soweit letztere auf die Hauptverwaltung der Staats⸗ schulden übergehen. Sie vermindert sich dagegen um die Beträge der in Gemäßheit des §. 4 dieses Gesetzes stattgehabten Tilgungen.

Der Abg. Kalle führte aus, daß man der Eisenbahnver⸗ waltung eine gewisse finanzielle Selbständigkeit geben müsse. Lege man die Eisenbahnfinanzen mit den allgemeinen Staats⸗ finanzen zusammen, so liege darin eine große Gefahr für die Finanzen des Staates. Günstige Abschlüsse der Eisenbahnver⸗ waltung könnten dazu veranlassen, die regelmäßigen Ausgaben zu erhöhen oder die Einnahmen durch Steuererlasse herab⸗

zusetzen. 1 Finanz⸗Minister Bitter erklärte,

Der dem Entwurf, so wie derselbe aus der

daß die Regierung Kommission hervor⸗

r. Kaiserlichen Hoheit

egangen sei, zustimme. Der Vorredner habe den Wunsch, baß nie Cfsenkahnen finanziell selbständig gemacht würden. Einer solchen Absonderung der Eisenbahnverwaltung könne die Regierung nicht zustimmen. Die Regierung müsse immer fest⸗ halten an er Einheit aller Zweige der Verwaltung, deren Resultate gemeinschaftlich in einem Etat ausgedrückt werden müßten. Wollte man diesen Zweig der Verwaltung sich selbst überlassen, so würde das Gesammtbild von der finanziellen Lage des Landes, wie der Etat dasselbe geben solle, ein unge⸗ naues sein. 1

Der Abg. Frhr. von Huene hob hervor, daß die finan⸗ zielle Selbständigmachung der Eisenbahnverwaltung nur zu Unzuträglichkeiten führen müsse. Auch er halte es für noth⸗ wendig, daß die Eisenbahnverwaltung mit dem Etat ein ein⸗ heitliches Ganzes bilden müsse. Seine Freunde legten auf dieses Gesetz nur wenig Werth. Dasselbe sei nichts weiter als ein Staatsschuldengesetz. Die Abänderungsvorschläge bitte er abzulehnen.

Der Abg. Dr. Hammacher Esen) betonte, daß er eine finanzielle Abzweigung der Eisenbahnverwaltung in der vom Abg. Kalle angedeuteten Weise nicht wünsche. Redner entwickelte sodann die Gründe, die ihn veranlaßt hätten, zu §. 4 des Gesetzentwurfs einen be⸗ sonderen Antrag zu stellen. Derselbe sei lediglich hervorgegangen aus der Erwägung, wie die durch

die Verstaatlichung der Eisenbahnen hervorgerufenen Gefahren abzuwenden seien. In dieser Beziehung sei ihm die Fassung, die der betreffende Paragraph in der Kommission erhalten habe, als keine genügende Schutzwehr erschienen.

Der Finanz⸗Minister Bitter erklärte, daß die Regierung es nur bedauern könne, wenn der Antrag des Abg. Hammacher angenommen werden sollte. 8

Der Abg. von Wedell (Piesdorf) stellte sich vollständig auf den Boden der Kommissionsbeschlüsse und setzte den imaginären Werth, den ein Reservefonds haben würde, aus⸗ einander. . 3

Der Abg. Büchtemann erklärte, daß die Fortschrittspartei dem Gesetze nicht zustimmen werde, da sie wirkliche Garantien gegen die Gefahren der Verstaatlichung darin nicht erblicke. Diejenigen, die den Verstaatlichungen zugestimmt hätten, sollten jetzt nur auch zusehen, wie sie mit den Garantien fertig würden.

Der Abg. Dr. Beckerath war der Meinung, daß auch die Gegner der Verstaatlichungen die Pflicht hätten, für finan⸗ zielle und wirthschaftliche Garantien zu sorgen. Er erblicke diesel⸗ ben in einer möglichsten Selbständigkeit der Eisenbahnverwaltung und werde daher auch für den Antrag Kalle⸗Hammacher stimmen.

Der Abg. Rickert erklärte sich gegen das Gesetz, das keine Garantien biete, sondern nur dem Finanz⸗Minister Fesseln anlege. Hierauf wurde die Debatte geschlossen und der §. 1 der Kommissionsbeschlüsse mit großer Majorität angenommen. Bei Schluß des Blattes wurden die §§. 2 und 3 ohne Debatte genehmigt.

In einem Spezialbescheide vom 21. v. M. hat der Minister des Innern die Ansicht ausgesprochen, daß die Aller⸗ höchste Kabinets⸗Ordre vom 13. Juli 1839, betreffend die Uebernahme von Nebenämtern Seitens der Staatsbeamten, nur die unmittelbaren und nicht die mittelbaren Staatsbeamten betreffe. Es ergebe sich aber aus den den Königlichen Regierungen bezw. Regierungs⸗Präsiden⸗ ten in §. 76 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 zugewie⸗ senen Aufsichtsbefugnissen von selbst die Verpflichtung, dar⸗ über zu wachen, daß von Magistratsmitgliedern nicht Nebenämter oder sonstige Nebenstellungen versehen werden, welche mit ihrem betreffenden Kommunalamte unvereinbar erscheinen. Es sei vielmehr in Fällen solcher Art die Ueber⸗ nahme oder Fortführung des Nebenamtes ꝛc. zu untersagen, und wenn einer bezüglichen Aufforderung nicht Folge gegeben werden sollte, auf Grund des Disziplinargesetzes vom 21. Juli 1852 einzuschreiten.

Die nach Preußischem Allgemeinen Landrecht dem Jagdberechtigten zustehende Befugniß, ungeknüppelte Hunde, die auf seinem Jagdrevier herumlaufen, zu tödten, erstreckt sich, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 17. Dezember v. J., nur auf den Jagd⸗ berechtigten in Person und nicht auf andere mit dem Schutz des Reviers beauftragte Personen; auch ist der Jagdberechtigte selbst nicht berechtigt, einen ungeknüppelt frei in seinem Revier umherlaufenden Hund zu tödten, wenn der Hund sich unter direkter Aufsicht einer Person befindet.

Ist bei dem Bau eines Grundstücks durch Zufall, geringes oder mäßiges Versehen der Bau über die Grenz⸗ linie des Nachbargrundstücks vorgerückt worden, so hat nach §. 341 Th. 1 Tit. 9 des Preuß. Allg. L. R. der Nachbar einen Anspruch auf Vergütung des Taxwerthes des ihm ent⸗ zogenen Grund und Bodens. Dieser Anspruch ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Hülfssenats, vom 9. Januar d. J., ein persönlicher gegen den derzeitigen Eigenthümer des vorgerückten Grundstücks, nicht aber ein dinglicher, auf dem vorgerückten Grundstück lastender.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 2), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt. a

Schleswig, 21. Februar. (Kl. Ztg.) In der heutigen dritten Sitzung des Provinzial⸗Landtages theilte der Landtags⸗Marschall zunächst mit, daß bei ihm eingegangen seien: eine Proposition der Abgg. Landes⸗Direktor von Ahle⸗ feld und Johannssen⸗Sophienhof, betreffend Abänderung des Statuts der Bodenkultur⸗Rentenbank, dahingehend, auch an Gemeinden und größere Kommunalverbände Anleihen zu ge⸗ währen, wenn die erforderlichen Bedingungen vorhanden seien; und vom Abg. Rasch⸗Behrend eine Petition der Gemeinde Kurburg, betreffend Gewährung von Entschädigung für Kriegsfuhren aus dem Jahre 1864; sowie daß der Abg. Jessen⸗Hadersleben die Anzeige gemacht, daß der Petitions⸗ ausschuß sich konstituirt und ihn zum Vorsitzenden erwählt habe. Darauf trat der Provinzial⸗Landtag in die Tages⸗ ordnung ein, deren erster Gegenstand der berichtliche Antrag des provinzialständischen Verwaltungsausschusses, betref⸗ fend die Kosten des Kaiserfestes am 16. September 1881 war. Der Antrag wurde schließlich in folgender Fassung: „Der Provinzial⸗Landtag wolle die Ueberschreitung der zur Abhal⸗ tung eines Festes bei Anwesenheit Sr. Majestät in unserer Provinz am 12. September 1877 bewilligte Summe von 60 000 um 52 202.17 nachträglich genehmigen“ mit 51 gegen 3 Stimmen angenommen (dagegen nur die 3 Dänen). Der 2. Gegenstand betraf die Vorlage des Entwurfs einer Kreisordnung für die Provinz, sowie den Entwurf eines

Gesetzes über die Einführung der Provin

29. Juni in der Provinz Schlesig Holseinn Zaöhan der Ober⸗Präsident Steinmann das Wort, um 1 daß beiden vorgelegten Entwürfen die in ben alten Füülhnn, eingeführte Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 rorücen Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 zu Grund Schon in der vorigen Session sei dem Provinzial⸗Land Entwurf vorgelegt; der jetzige unterscheide sich frühern namentlich in §. 26, während der dem früheren sei.

g von ergef

3 b .25 Die Königliche Staatsregierne omh derselben nsicht wie der Provinzak⸗Aaennt, vorigen Jahre, daß es bedenklich sei, den 3 in lichen Kreisen mit seinen nationalen Gegensitzen den durch sozialdemokratische Wühlereien demonüi Distrikten um Hamburg, Altona, Ottensen, Kiel und Wüna beck den Kreiseingesessenen die Wahl ihrer Dittriktebem⸗ zu überlassen. Die Staatsregierung halte dafür, daß 2* diesen Distrikten richtiger sei, geschulte Königliche Beamt b ernennen. Es würde sonst in zahlreichen Fällen das 8 recht suspendirt werden, wenn nicht das Institut der Dire kommissare, das sich in einigen östlichen Provinzen veräg habe, festgehalten würde. Er könne aber hier die Left⸗ rung geben, daß der Minister des Innern in ausgefchee Maße Gebrauch von der ihm im §. 26 gemachten venni machen werde, und dort, wo die Ausübung des erfolgen könne, werde ihr Rechnung getragen. Er nhns die nationalen Gegensätze im Norden und die sozig.. tischen Umtriebe im Süden bald verschwinden we mh dann auch den Kreiseingesessenen das Wahlrecht u eingeräumt werden könne. Der Abg. Dr. Wachs hätte gehofft, mehr darüber aus dem Munde des sidenten zu hören, weshalb jetzt dieser Entwurf dem zum zweiten Male vorgelegt werde, nachdem im Jahre der Provinzial⸗Landtag über einen eines Kreisordnungsentwurfs Gelegenheit gehabt sch äußern und der preußische Landtag zu seiner den ganzen Entwurf begraben habe, und schließlich die Bitte an den Minister des Innern, den bet wurf zurückzuziehen, bis die Revision der Verwaltungege, vorgenommen sei; geschähe das aber nicht, so beantrage d, Vorlage einer Kommission von 15 Mitgliedern zu überwee Der Antrag wurde angenommen und in die Kommissionx. wählt die Herren Graf Brockdorf⸗Ahlefeld, Landes⸗Dint von Ahlefeld, Graf Reventlow⸗Preetz, Dr. Wachs⸗Hanent Schwerdtfeger⸗Johannisberg, Warburg⸗Altona, Jessen⸗Haden leben, Gerling⸗Wilster, Niemand⸗Heide, Edding⸗Mildstedt, Pere Tetenbüll, Rohwer, Lichtwerk, von Gusmann und Meßto Neumünster. Beim 3. Gegenstand der Tagesordnung, die Vererbung der ländlichen Besitzungen, motivirte Neg rungs⸗Assessor Bartels kurz, weshalb der Minister des Innd sich veranlaßt gesehen habe, ein Gutachten des Ober⸗Land gerichts in Kiel einzuholen. Der Abg. Kraus⸗Altona verkan nicht die juristischen Schwierigkeiten und wollte des halb d Gutachten des Ober⸗Landesgerichts einer Kommission vo Mitgliedern überwiesen haben. Landes⸗Direktor von Ah feld vermißte in dem Gutachten einen sehr wesentlichen Pun in welcher Weise nämlich das Anrecht ausgeübt, mit ande Worten, wie das Taxverfahren ausgeführt werden so Seine langen Erfahrungen hätten ihn belehrt, daß Beamten in ganz verschiedener Weise beim Taxverfahrl vorgingen; Redner schloß sich dem Antrag Kraus auf Ueber⸗ weisung des Gutachtens an eine Kommission von 3 Mitgle dern an. Dieser Antrag wurde angenommen und die Kom mission gewählt. Ueder den 4. Gegenstand der Tageso nung, betreffend die Feststellung des Finanz⸗Etats der a gemeinen Verwaltung für das Rechnungsjahr vom 1. Ap 1882 bis ult. März 1883, resferirte der Berichterstatter burg⸗Altona und führte aus, daß dieser Etat um 100 000 kleiner sei als der vorjährige, was darin seinen Grund he daß im vorigen Etat 5 Quartale enthalten seien, wodurch e Verschiebung der gesammten provinziellen Finanzverhältnisset beigeführt sei. Der Ausgaben⸗Etat sei um 200 000 größere im vorigen Jahre, woran der landwirthschaftliche Genenlo ein zur Unterhaltung der Versuchsstation mit 3000 ℳ, Ausgabe für Unterbringung verwahrloster Kinder mit 52 0. das Landarmenwesen mit 12 000 ℳ, der Korrektionsanst mit 12 836, der Irrenanstalt mit 15 960, der Blinde mit 4765, das Inventar der Bau⸗ und Kunstdenkmälct 5000 ℳ, die Gehälter des Landesdirektorats mit 30h die Meliorationen und Aufforstungen mit 50 000 Landeskultur⸗Rentenbank mit 5000 ℳ, die Boden⸗Kret stalt mit 5000 s. w. d. a. partizipirten. Der Abpi Wachs beantragte Ueberweisung des Finanz⸗Etats an ih Ausschuß von 5 Mitgliedern. Dieser Antrag wurde angenomn und die Kommission gewählt. 1 Die nächste Sitzung beraumte der Landtagsmarschallt Mittwoch, den 22. Februar, Nachmittags 1 Uhr, an.

Bayern. München, 20. Februar. (Allg. Ztg.) dem Budget für die XVI. Finanzperiode sind die d triebseinnahmen der Eisenbahnen auf 83 821 288 jährlich und die Betriebsausgaben auf 50 770 168 b anschlagt, so daß sich ein Ueberschuß von 33 051 078 geben wird; nach den Anträgen des Finanzausschusses Abgeordnetenkammer aber soll die Einnahme auf 84 262 40 erhöht und die Ausgabe auf 50 503 995 abgemind werden, so daß sich ein Ueberschuß von 33 758 450 707 372 mehr als die Staatsregierung budgetirt eche würde.

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Sachsen. Dresden, 22. Februar. (Dr. J) Erste Kammer setzte heute die Berathung der Eits Zuschüsse des Departements des Innern fort. T

Die Zweite Kammer erklärte sich durch ihr m Königlichen Dekretes zugegangenen Mittheilung der regierung über den Stand der Angelegenheiten betreffs Verunreinigung der fließenden Gewässer in Sachsen für friedigt und beschloß, die Königliche Staatsregierung zu suchen, die zur Einschränkung des Uebelstandes erforderl Untersuchungen durch ihre Organe fortsetzen, auch die fürd Einschränkungen nöthigen Maßregeln unter möglichster ziehung der Interessenten und schonendster See Interessen des Industriebetriebes wie auch der Landmi chaft fernerweit anordnen zu lassen. Zum Schlusse erled die Kammer Petitionen.

Februar. Der „Cöln

Beaden. Karlsruhe, 20. wird von hier gemeldet: Im Befinden des Großherze ist nun endlich eine so entschiedene Besserung eingetreten je der Grund zu weiterer Besorgniß beseitigt erscheint W. auch die Rücksicht auf das Augenleiden den hohen Herm zwingt, in verdunkelten Zimmern zu verweilen, so