1882 / 49 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

mit der Aufforderung, daß die Linke daß nicht ihre Presse zu Ausschreitungen

süür sorgen möge, Feranlassung gebe. irchow erwiderte, eine Presse, die d den er Abg. Dr. Vir⸗ ow erwiderte, eine Presse, die der arischrittepartei zur Verfügung stände, sei nicht vorhanden. 9 rßere Theil der Ausführungen des Abg. Stöcker sei dar fh an die Adresse der Minister gerichtet gewesen, und üntönne er konstatiren, daß es ihm erwünscht ge⸗ 58 wenn der Kultus⸗Minister oder der Justiz⸗Minister rüegalung zu der angeregten Frage klar selegt hätten. 19 si( um so mehr erwünscht, als ja die Rede des Stöcker und der Beifall seiner Parteigenossen klar gezeigt, Imun. Bewegung noch nicht zu Ende, und ähnliche Aus⸗ retungen, wie sie sich zugetragen, zu befürchten seien. Da sh auch er den Ministern ein videant consules zu. Nur b- de Minister klar ihre Auffassung der Frage neint, könne diesen Gefahren vorgebeugt wer⸗ 9 dan ein großer Theil der Verführten habe geglaubt a Ume, dem man die Einheit des Vaterlandes zu ver⸗ mien dore, einen Dienst zu erweisen. Der Abg. Stöcker 8, vle keine Ausnahmegesetze, keine Rückkehr zu dem Ritül ter was sei es denn weiter, was er mit fin erannten Normativbestimmungen bezwecke? Das, ubg. Stöcker Funken genannt, seien in a Brandraketen gewesen. Mit der Agitation a ve jüdischen Lehrer an den höheren Lehran⸗ n fabe der Abg. Stöcker das Element des Un⸗ säzen auch in diese Kreise hineingetragen. Derselbe stelle sch immer als Apostel des Friedens hin, weil er am Schlusse finmn Reden einige versöhnliche Bemerkungen zu machen uig, aber in Wahrheit sei er Apostel des Unfriedens, und zlads in der heutigen Rede habe er nicht nur Klassen⸗, enhem geradezu Rassenhaß gepredigt. (vLei Schluß des Blattes nahm der Vize⸗Präsident des Stats⸗Ministeriums von Puttkamer das Wort.)

Die soeben erschienene, im Reichsamt des Innern ausgebene „Amtliche Liste der Schiffe der deutschen feegs⸗ und Handelsmarine mit ihren Unter⸗

eeidungs⸗Signalen für 1882“ (Berlin, Druck und lag von G. Reimer, 1882, Preis Kart. 1 ℳ) bildet den ichang zum internationalen Signalbuche, welches unter dem itl „Signalbuch für die Kauffahrteischiffe aller Nationen“ in Juni 1870 vom Reichskanzleramt herausgegeben ist.

Das Signalbuch gewährt den Schiffen die Möglichkeit, zucch Signale sich zu erkennen zu geben und sonstige Nittheilungen unter einander, sowie mit Signalstationen, auch dann auszutauschen, wenn die signalisirenden Theile ver⸗

Elsaß⸗Lothringen auszuführenden Bieres, sofern der Tran nicht mittels der Eisenbahn stattfindet, von der Vorführung des Bieres zum Zwecke der Revision und Verschlußanlegung unter nachstehenden Bedingungen abzusehen:

1) Der Brauer hat über das auszuführende Bier minde⸗ stens einen halben Tag vor der Absendung desselben der Be⸗ zirkssteuerstelle eine Anmeldung in zwei Exemplaren zur Visirung und Eintragung in das Anmelderegister einzureichen und den Biertransport stets von einem Exemplar der amtlich visirten Ausfuhranmeldung begleiten zu lassen.

2) Den Steuerbeamten steht jederzeit die Befugniß zu, die Richtigkeit der Anmeldung, sowie die Erfüllung der vor⸗ schriftsmäßigen Bedingungen der Steuervergütung durch Re⸗ vision der Biersendungen zu kontroliren.

3) Behufs Feststellung der Steuervergütung hat der Brauer eine der Ausfuhranmeldung beizufügende Beschei⸗ nigung der Steuerstelle des Bestimmungsortes über den Ein⸗ gang des Bieres, sowie eine Quittung über die davon ent⸗ richtete Uebergangsabgabe beizubringen, und es wird der Be⸗ rechnung der Steuervergütung diejenige Biermenge, von wel⸗ cher die Uebergangsabgabe entrichtet worden ist, falls aber dieses Quantum größer ist, als das angemeldete, nur das letztere zu Grunde gelegt.

Nach einem Spezialbescheide des Ministers des Innern und des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, vom 25. De⸗ zember v. J., ist es für die Anwendbarkeit der Bestimmungen in §. 4 der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1853 über die Be⸗ freiung der Elementar⸗Schullehrer von den direkten persön⸗ lichen Gemeindeabgaben unerheblich, ob die betreffende Schul⸗ anstalt vor oder nach Verkündigung der Gemeinde⸗Ordnung vom 11. März 1850 errichtet worden ist. Was dagegen die Feststellung des Begriffs der Elementar⸗Schullehrer im Sinne des §. 4 der Städte⸗Ordnung anlange, so sei bereits in früheren Ver⸗ fügungen ausgesprochen worden, daß das Reskript vom 25. August 1865 nicht den Zweck habe, den Begriff der Elementarschulen in Bezug auf die Anwendbarkeit der gesetz⸗ lichen Bestimmungen über die Kommunalsteuer⸗Exemtion der Elementar⸗Schullehrer zu definiren. Nach den zur Zeit des Erlasses der betreffenden Gemeindeverfassungsgesetze maß⸗ gebend gewesenen Bestimmungen könnten, zumal die Vorschrift in §. 4 Abs. 12 der Städte⸗Ordnung ein strikte zu interpretirendes Kommunalsteuer⸗ Privilegium enthalte, als Elementar⸗Schullehrer im Sinne des §. 4 a. a. O. nur die an den eigentlichen Volksschulen angestellten Lehrer angesehen werden. Dagegen seien Lehrer an Schulen, welche, obschon nicht mit der Berechtigung zu Entlassungsprüfungen versehen, doch ihrem ganzen Endzwecke

sciedener Sprachen sich bedienen.

Zu diesem Zwecke enthält das Signalbuch eine große An⸗ zahl sowohl vollständiger Sätze, als auch zur Verbindung mit einander geeigneter Satztheile, einzelner Wörter, Namen, Sylben, Buchstaben und Zahlen, welche durch Gruppen von r 2, 3 oder 4 der 18 Signalbuchstaben B, C, D, F, G, H, K, L, M, N, P, Q, R, S, T, V und W bezeichnet sind. Solcher Gruppen, deren jede anders geordnete oder andere Buchstaben enthält, als alle übrigen, giebt es 306 von je 2 Signalbuchstaben (B0, BD, BE, BG, u. s. w. bis WV), 896 von je 3 Signalbuchstaben (B0D, BOE, BOG, B0H vs. w. bis WVIT) und 73 440 von je 4 Signalbuchstaben DF, BCDG, BCDH, BCDJ u. s. w. bis WVTS).

Alle 306 Gruppen von 2 Signalbuchstaben, alle 4896 Appen von 3 Signalbuchstaben und von den Gruppen von Signalbuchstaben die ersten 18 960 (B0DF bis GPWV) inen zur Bezeichnung der in das Signalbuch aufgenomme⸗ in Sätze, Satztheile, Wörter u. s. w.

Von den übrigen Gruppen von 4 Signalbuchstaben sind 1440 Gruppen von G0B0 bis GWVT zur Bezeichnung Schiffe der Kriegsmarinen und die letzten 53 040 Gruppen Iin HBCD bis WVITS zur Bezeichnung der Schiffe der undelsmarinen in der Art bestimmt, daß jedem Kriegs⸗ und iehungsweise Kauffahrteischiffe eins dieser (1440 + 53040 =) 8480 Signale als Unterscheidungssignal zuzutheilen ist.

Jedem Staate stehen alle Unterscheidungssignale behufs vaheilung auf die Schiffe seiner Flagge zur freien Ver⸗ samg. Schiffe von verschiedenen Flaggen führen daher ch dasselbe Unterscheidungssignal, Schiffe unter derselben dieme niemals.

Ne Vertheilung der Unterscheidungssignale auf die

intn Schiffe wird durch die zuständigen Behörden der

nitanen Staaten bewirkt. Jedem deutschen Kauffahrtei⸗ ard gleich bei der Eintragung in das Schiffsregister vittes Unterscheidungssignal zugetheilt und in seinem ertifikate vermerkt. So lange das Schiff unter

tir Flagge fährt, behält es dieses Unterscheidungssignal un tem Wechsel seines Heimathshafens oder seiner Register⸗ iige unverändert bei. ne nach der systematischen Reihefolge der Unterscheidungs⸗

Fmale geordnete Liste ergiebt nun, welche Unterscheidungs⸗ ua den einzelnen Schiffen der deutschen Kriegs⸗ und eeemarine beigelegt worden sind.

l die Schiffe anderer Staaten, welche das Signal⸗ h falls angenommen haben, sind ähnliche Listen vor⸗ die Art und Weise, wie die Unterscheidungssignale zu instren sind, ergiebt sich aus dem in dem Signalbuche gütlenen Abschnitte über „Einrichtung und Gebrauch des malbuches . Will ein Schiff sich einem anderen Schiffe, iner Signalstation u. s. w. zu erkennen geben, so muß es Dcer seinem Unterscheidungssignale stets auch seine National⸗

fldge jeigen, da, wie oben erwähnt, Schiffe verschiedener Uaggen vielfach dasselbe Unterscheidungssignal führen. ind Ein Schiff, welches das Unterscheidungssignal eines Schiffes wahrnimmt, kann sodann dessen Namen, sinathahafen, Ladungsfähigkeit und Dampfkrast aus der winffenden Liste sofort ersehen. Besitzt es die Liste nicht, 1 es sich Behufs späterer Feststellung oder Weitermeldung ühe ationalität und das Unterscheidungssignal zu merken

Allüährlich erscheinen neue Ausgaben dieser Schiffsliste

nühd imn Lause jedes Jahres drei bis vier Nachträge zu der⸗

[Stn Betreff der Abfertigung des mit dem Anspruch

Bintalarhergüͤtung ausgehenden 8 5 der in se 8 86

Nachstehendes beschlosfine Sitzung vom 14. Februar d. J üreemn Falle eines örtlichen Verkehrsbedürfnisses können die

viecbesärden den Bezirkssteuerstellen die Ermächtigung

nach über der Stufe der obligatorischen Volksschule stehen, in

Bezug auf die Kommunalsteuerpflicht als Elementar⸗Schul⸗

lehrer im Sinne des §. 4 a. a. O. nicht zu betrachten. Ob die betreffenden Schulanstalten der Aufsicht der Regierung oder des Provinzial⸗Schulkollegiums unterstellt sind, sei für die der bezeichneten Gesetzesbestimmungen ohne Be⸗ seutung.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgische Geheime Staatsrath Selkmann ist von Berlin abgereist.

S. M. S. „Elisabeth“, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Hollmann, ist am 23. Februar cr. in Callao eingetroffen und beabsichtigte am 27. dess. Mts. die Reise nach Yokohama fortzusetzen.

Bayern. München, 23. Februar. (Allg. Ztg.) In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten verlas der Minister des Innern, Frhr. von Feilitzsch, eine Botschaft des Königs, durch welche die Dauer der gegenwärti⸗ gen Landtagssession bis zum 31. März verlängert wird. Das Haus trat sodann in die Berathung des Etats der Straßen⸗, Brücken⸗ und Wasserbauten ein. Ein Antrag des Frhrn. von Hafenbrädl auf Abstrich von 243,000 bei den Straßenbauten wurde nach langer Debatte abgelehnt, da⸗ gegen das Postulat für eine steinerne Brücke über den Inn zwischen Simbach und Braunau, gegen den Ausschußantrag, mit 71 gegen 57 Stimmen angenommen. Im Uebrigen wurde der Etat der Straßen⸗ und Brückenbauten nach den Ausschußanträgen erledigt.

Augsburg, 25. Februar. (W. T. B.) Die „Allgem. Zeitung“ meldet: Das an den Minister⸗Präsidenten von Lutz gerichtete Handschreiben des Königs betont, daß der König stets die Kirche geschützt habe und beschützen werde; er erblicke in der Pflege des religiösen Sinnes des Volkes die Grundlage für die Ordnung, und diese sei die Hauptaufgabe der Regierung. Die Regierung müsse aber die Bestrebungen, dem Rechte der Krone entgegenzutreten, zurück⸗ drängen. Schließlich spricht der König Hrn. von Lutz und sämmtlichen Räthen der Krone seine Allerhöchste Anerkennung für ihr bisheriges Verhalten aus, sowie das Vertrauen, daß sie unter allen Schwierigkeiten fest ausharren werden.

Sachsen. Dresden, 24. Februar. (Dr. J.) Die Zweite Kammer bewilligte heute auf Antrag ihrer Finanz⸗ deputation die Einstellung des neuerdings erst definitiv fest⸗ gesetzten Matrikularbeitrags in Höhe von 5 598 007 statt der ursprünglich dafür ausgeworfenen 5 624 998 ℳ, geneh⸗ migte weiter mehrere nachträglich vorgelegte Postulate des außerordentlichen Staatsbudgets auf die Jahre 1878 und 1879 sowie des ordentlichen Staatshaushalts⸗Etats auf die Jahre 1880 und 1881 und ertheilte ihre Zustimmung zum Ankaufe der Palais⸗Kaserne durch die Königliche Immobiliar⸗ Brandversicherungs⸗Anstalt, unter dem Vorbehalte des Rückkaufsrechtes, gegen den Kaufpreis von 175 665 und die aufgewendeten Ausbaukosten. Eine längere Debatte knüpfte sich an den infolge des abweichenden Beschlusses der Ersten Kammer nochmals zu berathenden Titel 17 des Kap. 40 des Etats der Zuschüsse, Dispositionsquantum zu persönlichen Zu⸗ lagen an richterliche Beamte in Höhe von 12 000 Die Kammer beschloß in namentlicher Abstimmung mit 40 gegen 28 Stimmen, ihren früher gefaßten Beschluß aufrecht zu er⸗ halten und demgemäß das von der jenseitigen Kammer ge⸗ nehmigte Dispositionsquantum abzulehnen.

Mecklenburg. Schwerin, 23. Februar. Die „Meckl. Anzeigen“ melden: Nachdem die Erbgroßherzog⸗ lichen Herrschaften nach der Ankunft in Palermo im vorigen Monat zunächst in einem Hotel Wohnung genommen, sind Höchstdieselben dann in die Villa Belmonte in Aquasanta bei Palermo übergesiedelt, welche ihnen von dem Besitzer, Fürsten

8 bei der Abfertigung des mit dem Anspruch auf 5 banervergütung nach Bayern, Württemberg, Baden oder

Pandolfini in zuvorkommendster Weise zur Verfügung gestellt wurde. fic. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog wie Ihre

Kaiserliche Hoheit u Erbgroßherzogin und Prinzessir Tochter erfreuen sich des besten Wohlseins.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 24. Februar. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus berieth in seiner Mittagssitzung den Gesetzentwurf, betreffend die Erhöhung der Finanz zölle und setzte die Berathung in einer Abendsitzung fort. Schließlich wurde unter Ablehnung des Minoritätsantrages auf Uebergang zur Tagesordnung mit 153 gegen 146 Stim men beschlossen, in die Spezialberathung einzutreten, in welcher der Gesetzentwurf unverändert angenommen wurde Im Laufe der Debatte wurde ein lebhafter Zwischenfa dadurch hervorgerufen, daß die Triester Abgeordneten erklärten sie würden in Erwartung der Erfüllung der Wünsche Triests für den Gesetzentwurf stimmen. Der Handels⸗Minister wies die Unterstellungen zurück, als könnte die Regierung irgend etwas Gebotenes Versprechungen gemacht haben.

Großbritannien und Irland. London, 24. Fe⸗ bruar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Ober hauses empfahlen Lord Lansdowne und Lord Derby, di Untersuchung bezüglich der irischen Landakte zu ver tagen. Lord Salisbury erklärte: der Antrag des Premier Gladstone habe die Lage wesentlich verändert; es dürfe kei Beispiel dafür gegeben werden, daß das Unterhaus die Hand lungen des Oberhauses revidire; er könne daher in eine Ver⸗ tagung der Untersuchung nicht willigen. Der Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Granville, erwiderte: der Antrag Gladstones sei kein Tadelsvotum gegen das Oberhaus und bezwecke lediglich, eine Stockung in der Wirksamkeit der Land⸗ akte zu verhindern und die daraus für Irland hervorgehenden Gefahren abzuwenden. Die Mitglieder des Untersuchungs⸗ ausschusses wurden hierauf ohne weitere Abstimmung vom Hause ernannt. 8

Im Unterhause theilte der Unter⸗Staatssekretär Dilke mit, daß, wenn die französischen Kammern die ihnen gemachte Vorlage wegen Behandlung der englischen nach Frank⸗ reich eingeführten Produkte auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation annähmen, der jetzige Handelsvertrag mit Frankreich bis zum 15. Mai d. J. verlängert werden, andernfalls aber schon mit nächstem Dienstag der allgemeine Tarif für England in Wirksamkeit treten würde.

Frankreich. Marseille, 24. Februar. (W T. B.) In Bessoges durchzogen gestern und vorgestern hunderte von Gru⸗ benarbeitern mit rothen Fahnen, die Marseillaise singend, verschiedene Quartiere, ihre Kameraden zur Einstellung der Arbeit zwingend. Die Fabriken, in welchen sie arbeiteten, wurden von den Ruhestörern mit Steinwürfen angegriffen und besetzt. Aus Nimes sind Truppen requirirt, welche mit aufgepflanztem Bajonnet durch die verschiedenen Quartiere patroulliren. Die Arbeitseinstellung wurde am letzten Sonntag beschlossen, nach⸗ dem der Pariser Sozialistenführer Fourniésre die Arbeiter durch Brandreden aufgewiegelt hatte.

Türkei. Konstantinopel, 24. Februar. (W. T. B.) Die Mitglieder der außerordentlichen preußischen Gesandtschaft besuchten heute, nachdem der feierliche Ritt des Sultans nach der Moschee Medjedje stattgefunden hatte, Nachmittags das Schloß Bejlerbey in Skutari.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 24. Februar.

(W. T. B.) Am 27. d. beginnen mehrtägige Uebungsmärsche der in und um St. Petersburg liegenden Gardetruppen und des Donschen Kosaken⸗Regiments; diese Uebungen dauern bis zum 24. März. Der Gedanke, ein besonderes Steppen⸗ Gouvernement zu bilden, ist, wie es heißt, aufgegeben worden; das Gouvernement Westsibirien soll mit dem Semi⸗ retschenskschen Gebiete vereinigt fortbestehen. Eine gestern in Moskau stattgehabte Versammlung der hervor⸗ ragendsten dortigen Kaufleute, welcher General Annenkoff und Fürst Chilkoff beiwohnten, sprach sich für die eminente Nütz⸗ lichkeit der Fortführung der transkaspischen Eisen⸗ bahn aus.

25. Februar. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pétersbourg“ erklärt es für unrichtig, daß die in der „Nouvelle Revue“ publizirten Briefe über die aus⸗ wärtige Politik Bestrebungen einer ganzen Gruppe, deren Seele Hr. von Giers wäre, darstellen. Dasselbe Blatt meldet ferner, daß der General⸗Konsul Hitrowo keinerlei Deputation empfangen und keine Rede gehalten habe, welche in irgend einer Weise zu den Bemerkungen Anlaß hätte geben können, mit denen sich die auswärtige Presse seit einigen Tagen beschäftige.

25. Februar. (W. T. B.) Der Stadthauptmann von Odessa, Staatsrath Tucholka, ist an Stelle des Geheim⸗ Rath Katschalow zum Direktor des Zolldepartements ernannt worden. Katschalow wurde dem Finanz⸗Minister zur Verfügung gestellt. General⸗Major Lantz ist zum Militäragenten in London ernannt worden.

Amerika. Washington, 24. Februar. (W. T. B.) Der Präsident hat den früheren Senator Conkling zum Richter beim höchsten Gerichtshof und den früheren Senator Sargent zum Gesandten in Berlin ernannt.

Das Repräsentantenhaus hat eine Resolution angenommen, welche den Rechtsausschuß beauftragt, die Insi⸗ nuationen zu prüfen, nach welchen Gesandten der Ver⸗ einigten Staaten sich auf eine unzulässige Weise an den Geschäften in Peru betheiligt oder dafür interessirt hätten, und nach welchen mehrere diesbezügliche Dokumente dem Staats⸗Departement vorenthalten worden wären.

Zeitungsstimmen.

Aus der Grafschaft Schaumburg wird der „Norddeutsch. Allg. Ztg.“ geschrieben: 1 8*8 88 FeZrhhden konservative Volksverein zu Rinteln hat an den Reichskanzler folgende Adresse gerichtet: 8 „Ew. Durchlaucht 8 1 melden wir in ehrfurchtsvoller Ergebenheit die Gründung eines konservativen Volksvereins in Rinteln. Auch an anderen Orten un⸗ serer Grafschaft geht man mit der Gründung von Lokalvereinen vor, um die konservativen Elemente durch eine feste Organisation wirksam zu entfalten. 8 Unseres Kaisers landesväterliche Fürsorge für die Bedürfnisse unseres Volkes öffnet die Herzen auch hier im Hessenlande, und Ew. Durchlaucht aufopfernde Hingebung im Dienste des Vaterlandes be⸗- lebt und stärkt zu thatkräftigem Handeln.

Gestatten Ew. Durchlaucht, daß treugesinnte Herzen aus der Grafschaft Schaumburg ihren tief empfundenen Dank aussprechen