1882 / 49 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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eichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

Berlin, Sonnabend, den 25. Februar

Anzeiger.

1882.

Personalveränderungen.

Königlich Preustische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. aaltiven Heere. Berlin, 18. Februar. Graf zu Rantzau, . vom 1. Garde⸗Regt. z. F., unter Stellung à la suite dieses

um Commandeur des Lehr⸗Inf. Bats. ernannt. v. Peters⸗ derff Major à la suite des 1. Garde⸗Regts. z. F., unter Entbind.

Perhältniß als Commandeur der Unteroff. Schule zu Pots⸗ Bats. Commandeur in das gen. Regt. einrangirt. v. Ro⸗ berz, Major vom Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, unter Stellung den aüs dieses Regiments, zum Commandeur der Unteroff. Ehüt,n Edem, Frhr. von der Horst, Major vom

megt. Nr. 2, zum etatsmäß. Stabsoffiz. ernannt. von Funptm., bisher Comp. Chef vom Garde⸗Gren. Regt. P am überzähl. Major befördert. von Thaden, Hauptm. u. imn nief von dems. Regt., ein Patent seiner Charge verliehen.

vrbac, Pr. Lt. von der Haupt⸗Kadettenanstalt, unter Beförder.

mn bwgtm. und Comp. Chef, in das Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, ben, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 68, zur Haupt⸗Kadettenanstalt,

verEngeström, gen. von Dahlstjerna, Pr. Lt. vom Garde⸗ öim Regt. Nr. 2, in das Inf. Regt. Nr. 68, versetzt. von Kathen, Snwdt. v. Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, z. Pr. Lt., vorl. ohne Pat., befördert. Knebel, Oberst⸗Lt. z. D., zum Bez. Commandeur des 2. Bats. inm. Regts. Nr. 7 ernannt. Kruska, Major vom Inf. Regt. ir. 99, zum etatsmäß. Stabs⸗Offiz. ernannt. v. Tettau, Pr. Lt. m Inf. Regt. Nr. 99, dem Regt. unter Beförder. zum Hauptm. aggreg. Busse, Pr. Lt., aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 99 in dieses t einrangirt. v. Berenhorst, Hauptm. vom 2. Garde⸗Regt. 8, v. Bismarck, Hauptm. vom 2. Garde⸗Regt. z. F., komman⸗ als Adiut. bei dem Generalkommando des Garde⸗Corps, zu über⸗ ihligen Majors befördert. Frhr. v. Rechenberg, Hauptm. und 8* Chef. vom 3 Garde⸗Regt. z. F., unter Beförder. zum über⸗ ligen Major, in das Infanterie⸗Regiment Nr. 99 versetzt. Tresckow, Premier⸗Lieutenant à la suite des 3. Garde⸗ Regts. z. F., unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der nsp. der Kriegsschulen und unter Beförd. zum Hauptm. und Comp. Gbef, in das gen. Regt. einrangirt. v. Wedell, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 10, unter Stellung à la suite des Regts., als Miut. zur Insp. der Kriegsschulen kommandirt. v. Schickfus, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 10, zum Pr. Lt., v. Sydow,

Hauptm. vom Garde⸗Gren. Regt. Nr. 2, kommandirt als Adjut. bei der 9. Div., zum überzähl. Major befördert. v. Chappius, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Regt. z. F in das Inf. Regt. Nr. 42, Sie⸗ mens, Sec. Lt. vom Inf. Regt Nr. 69, in das Inf. Regt. Nr. 46

versetzt.

G Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 20. Februa 8 Goßlau, Zeug⸗Lt. vom Art. Depot zu Berlin, zum Art. Dep. in Magdeburg versetzt. 9

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Berlin, 18. Februar. v. Wins, Oberst⸗Lt. z. D., von der Stel⸗ lung als Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 7 ent⸗ bunden. v. Knebel, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 99, mit Pens. zur Disp. gestellt.

Im Sanitäts⸗Corps. Berlin, 16. Februar. Die Afsist. Aerzte 2. Kl. D

r. Wagner, von der Marine, Dr. Leu, vom Garde⸗Pion. Bat., Dr. Riege, vom Feld⸗Art.⸗Regt. Nr. 4, Salz⸗ ddel, vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 19, Dr. Fricke, vom Drag. Regt. ¹. 19, Dr. Vockeroth, vom Inf. Regt. Nr. 88, Nitze, vom Fren. Regt. Nr. 1, Dr. Hertel, vom Garde⸗Gren. Regk. Nr. 2, Nr. Weber, vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 25, Dr. Jungnickel, vom llan. Regt. Nr. 9, zu Assist. Aerzten 1. Kl. befördert. Die Assist. lerzte 2. Kl. der Res.: Dr. Finger vom 1. Bat. Landw. Regts. Ar. 51, Dr. Fromme, vom Reserve⸗Landwehr Bataillon Kr. 73, Dr. Ritterbusch, Dr. Riehn, vom 1. Bat. Landw. Kegts. Nr. 79, Dr. Reinecke, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 82, Dr. Hildebrand, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 8, Dr. Dyrenfurth, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 59, De. Stahl, vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Löwenstein, vom „Bat. Landw. Regts. Nr. 91, Dr. Schomburg, vom 2. Bat. unndw. Regts. Nr. 94, Dr. Lerche, vom 1. Bat. Landw. Regts.

. 7, Lindenborn, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 117, Lehmann, vom 1. Bat. Landwehr⸗Regiments Nr. 15,

Trompetter, vom Res. Landw. Regt. Nr. 38, Dr. Volk⸗ sen, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 55, zu Assist. Aerzten 1 der Res. befördert. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Landw.: Compes, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 68, Dr. Zeh, triegk, vom Res. Landw. Bat. Nr. 80, Dr. Beelitz, vom Landw. Regts. Nr. 67, Dr. Saatz, vom Res. Landw. Regt. Dr. Unterberger, vom Res. Landw. Bat. Nr. 33, vcchadow, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 110, Dr. Racine, 11 Bat. Landw. Regts. Nr. 57, Dr. Mecke, vom 2. Bat. Regts. Nr. 79, Dr. Dubois, vom 1. Bat. Landw. Regts. zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Landw. befördert. Dr. Lauffs, Eits und Abtheil. Arzt von der 2. Abtheil. des Feld⸗Art. Regts⸗ ¹h, mit Pens., Dr. Hynitzsch, Stabsarzt der Landw. vom üct. Landw. Regts. Nr. 66, Dr. Hennerici, Stabsarzt der beüd. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 70, Dr. Stimpel, Assist. ct1. Kl. der Landw. vom Res. Landw. Bat. Nr. 34, Dr. Broc⸗ snann, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom 2. Bat. Landw. Regts. vlh der Abschied bewilligt. Dr. Klein, Assist. Arzt 1. Kl. vom Art.Regt. Nr. 23, aus dem aktiven Sanitäts⸗Corps ausgeschieden V dn 6 Sanitätsoffizn. der Res. des Res. Landw. Regts. Nr. 40

antreten.

Aiichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. Februar. Im weiteren Ver⸗ aufe der gestrigen (8.) Sitzung des Herrenhauses er⸗ flt der mündliche Bericht der Budget⸗Kommission über se petition der Aktuare im Bezirke des Königlichen Ober⸗ vundesgerichts zu Naumburg a. S. mit dem Antrage, n zfnahme der für ihren Ober⸗Landesgerichtsbezirk bean⸗ agten etatsmäßigen und ständigen Dätarienstellen in en Ratshaushalts Eiat event. die Erhöhung der Fonds zur nahme ständiger Gehulfen zu bewirken, und über die 8g der Gerichtsschreibergehülfen zu Naumburg und Er⸗ 1 mit dem Antrage, dahin zu wirken, daß das Gehalt ältesten Gerichtsschreibergehülsen, welche vor der batihtsorganisation die höchste Gehaltsstufe erreicht eg auf 2400 erhöht werde. Der Referent, Herr a tephan, beantragte: die erstere Petition in Betreff 1 Lureaudiätarien der Königlichen Staatsregierung zur Er⸗

mägung zu überweisen, über den zweiten Thei erweisen, über den zweiten Theil derselben in veireff der Militäranwärter zur Tagesordnung überzugehen:

ie zweite P

etition aber zur Berathung im Plenum für nicht

geeignet zu erachten.

———

Graf von der Schulenburg⸗Beetzendorf wünschte im In⸗ teresse der Gerichtsbarkeit und mit Rücksicht auf die ange⸗ strengten Leistungen dieser Kategorie von Unterbeamten die Petition der Staatsregierung nicht nur zur Erwägung sondern zur Berücksichtigung zu überweisen. Der Regierungskom⸗ missar, Geheime Ober⸗Justiz⸗Rath Schmidt widersprach diesem Antrage. Er gebe zwar zu, daß noch manche Uebelstände in der Justizverwaltung zu beseitigen seien, die Darlegungen in der Petition seien jedoch auch vielfach übertrieben. Hierauf wurde der Antrag des Grafen von der Schulenburg abge⸗ lehnt und derjenige der Kommission angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war der münd⸗ liche Bericht der Kommission für Handels⸗ und Gewerbeange⸗ legenheiten über die Petition des Kreisausschusses des Kreises Oppeln, mit dem Antrage, die Beihülfe des Staates für den Bau einer festen Brücke über die Oder bei Krappitz zu er⸗ wirken. Der Berichterstatter Graf von Pückler beantragte, die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. Nachdem Herr Dr. Stephan diesen Antrag gleichfalls empfohlen und konstatirt hatte, daß mit Rücksicht auf den dortigen sehr lebhaften Verkehr die Zustände bei Krappitz ganz unerträgliche seien, wurde der Antrag ange⸗ nommen.

Den Schluß der Tagesordnung bildete der mündliche Bericht der Kommission für die Geschäftsordnung über das Schreiben des Justiz⸗Ministers vom 26. Januar cr., betreffend die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung der in Nr. 1 der „Breslauer Montags⸗Zeitung“ vom 14. Februar 1881 enthaltenen Beleidigung des Herrenhauses. Der Bericht⸗ erstatter Herr von Wiedebach und Nostiz⸗Jänkendorf bean⸗ tragte, die Ermächtigung nicht zu ertheilen und das Haus beschloß demgemäß. Schluß der Sitzung 2 Uhr 45 Minuten.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (19.) Sitzung setzte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1882/83 mit der Diskussion über den Etat des Ministeriums des Innern (dauernde Ausgaben, Gehalt des Ministers) fort. Nach dem Abg. Rickert ergriff der Vize⸗ Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer, das Wort: b

Bevor ich auf den eigentlichen Gegenstand der Ausführungen des Herrn Vorredners eingehe, will ich mir doch erlauben, zwei Punkte zu erläutern, mit denen er seine Ausführungen begann.

Er sprach sich mit Mißbilligung darüber aus, daß ich es in Ab⸗ rede gestellt hätte, daß das Haus das Recht habe, hier Maßregeln der Verwaltung in die Erörterung zu ziehen, daß ich es für unzu⸗ lässig erllärt habe, darüber hier zu sprechen. Meine Herren! Ich glaube nicht, daß dieser Sinn meinen Worten untergelegt werden konnte. (Ruf: Ja wohl! links.) Es ist mir sehr lieb, wenn er darin liegen konnte, daß ich das gleich berichtigen kann. Ich habe es für unzulässig und nicht richtig gehalten, hier in der Weise, wie der Hr. Abg. Dirichlet es meiner Auffassung nach gethan hat, Dinge, vom Zaun gebrochen, in das Haus zu werfen, ohne alle Vorbereitung, von denen er selbst sagt, er wisse nicht, ob sie wahr seien, und ich habe daran die Bemerkung geknüpft, daß, wenn in dieser Weise über Verwaltungsmaßregeln gesprochen würde, dann allerdings die Diskussion unbegrenzt sein wuͤrde. Ich glaube, der Hr. Abg. Rickert wird, in diesem Lichte betrachtet, meinen Worten eine solche Bedeutung, wie er sie ihnen untergelegt hat, kaum beimessen können.

Dann sprach er über mein noch immer nicht eingelöstes Ver⸗ sprechen, über Wahlagitationen das Wort zu nehmen. Das glaube ich, ist doch eine Verschiebung unseres gegenseitigen Standpunktes. Ich habe auf diesem Gebiete die Angriffe abzuwarten, und dann werde ich darauf antworten, und ich habe die Hoffnung ausgesprochen, daß diese Antwort eine durchaus befriedigende sein wird.

Nun komme ich zu dem eigentlichen Gegenstande der Rede des Hrn. Abg. Rickert. Meine Herren! Niemand ist von der Thatsache der Verbreitung und Veröffentlichung des viel berufenen Flugblattes peinlicher berührt gewesen, wie ich. Ich habe es, nachdem ich es ge⸗

prüft habe, doch nur so beurtheilen können, daß nach Form und Inhalt, namentlich mit der Unterschrift eines König⸗ lichen Beamten, ich es als ein durchaus ungehöriges Produkt

habe bezeichnen müssen. Das habe ich dem Hrn. Landrath von Bennigsen sofort zu erkennen gegeben und zwar in ernstester Weise. Daran knüpfte sich für mich aber nun sofort eine ganze Reihe sehr schwieriger Erwägungen. Ich sagte, auch selbst die Richtigkeit der in dem Flugblatt behaupteten Thatsachen vorausgesetzt, dürfte die Veröffenktlichung nicht erfolgen; aber ich mußte mich doch nun fragen, was weiter thun? Eine Einleitung der Disziplinaruntersuchung gegen den Landrath von Bennigsen war, nachdem der Hr. Abg. Berling, wozu er vollkommen berechtigt war, sich diese Genugthuung auf gerichtlichem Wege ver⸗ schaffen wollte, nach dem Gesetz ausgeschlossen; es wäre also übrig geblieben, ihn sofort von seinen Funktionen abzuberufen. Auch dies habe ich erwogen, meine Herren, aber ich bin zu einem entgegengesetzten Entschluß gekommen, wahrscheinlich sehr wenig in Uebereinstimmung mit den Anschauungen des Hrn. Abg. Rickert. Ich gehe näm⸗

lich davon aus, daß, wenn ein Beamter in diesem Falle gewiß nicht ohne seine Schuld in eine gericht⸗ liche Untersuchung verwickelt ist, deren Endergebniß eine

Gefängnißstrafe bis zu 2 Jahren sein kann, dem pendente lite von seinen Vorgesetzten kein öffentlicher Schritt ausgehen darf, der⸗ dem Urtheile schon präjudizirt.

So sehr der Schein gegen den Landrath von Bennigsen war und die Thatsachen haben ergeben, daß er völlig im Unrecht war so sehr der Schein gegen ihn war, hielt ich mich doch verpflichtet und ich halte das noch heute aufrecht, genau auseinander zu halten meine Verpflichtung als Verwaltungschef Ausschreitungen der Beamten entgegenzutreten und meine auf der andern Seite liegende Verpflich⸗ tung, dem angeklagten Beamten meinen Schutz nicht eher zu ent⸗ ziehen, als bis er durch zwingende Gründe verurtheilt ist. Wäre die Amtssuspension unmittelbar erfolgt, so war der Landrath von Ben⸗ nigsen so gut wie gerichtlich verurtheilt, denn es würde ganz un⸗ zweifelhaft bei den Erwägungen des Gerichtshofs schwer ins Gewicht gefallen sein, daß eine solche Suspension auf Grund derselben That⸗ sachen, der Beurtheilung des Gerichts unterlegen, stattgefun⸗

een hätte.

Das, meine Herren, ist auch dasjenige Motiv, welches mich ge⸗ leitet hat bei Beantwortung der an mich gerichteten Beschwerde des Kammer⸗Raths Berling; ich habe diese Beschwerde sehr wohl er⸗ wogen, habe jede Silbe derselben von dem von mir soeben angedeu⸗ teten Gesichtspunkte aus in Betracht gezogen und ich kann nur wieder⸗ holen, daß ich, so sehr ich dafuͤr wahrscheinlich werde angegriffen werden, doch auf dem Standpunkt stehen bleiben muß, daß ich als höchster Vorgesetzter eines angeschuldigten Beamten, so

bedingt verschlimmert in dem schwebenden Prozeß. Daß der Landrath von Bennigsen in einer Weise gehandelt hat, welche es unmöglich machen wird, ihm ein Amt mit politischer Verantwortung wieder zu

übertragen, das glaube ich auch. Im übrigen aber muß ich mir und der Staatsregierung das Urtheil darüber, welche Maßregeln später ergriffen werden, vorbehalten, nachdem

seine Verurtheilung in einem anderen Prozeß in Lübeck erfolgt war, und nachdem ich mich durch die von Hrn. Rickert hier zum Theil ver⸗ lesenen Entlastungsmomente, die mir ja vorgelegen haben, von der von ihm selbst anerkannten völligen Unhaltbarkeit seiner Anschuldi⸗ gungen überzeugt habe, da war der Augenblick eingetreten, mir zu sagen: und jetzt ist der letzte Zweifel geschwunden, und jetzt muß ich die letzten Konsequenzen ziehen, und da habe ich ihn natürlich von seiner Stellung enthoben. Die Stellung, die er jetzt einnimmt, ist eine durchaus unverantwortliche, er ist Hülfsarbeiter bei einer anderen Königlichen Behörde und wird da nicht in die Lage kommen, mit amtlicher Autorität nach außen hin aufzutreten.

Meine Herren, wenn die Sache so liegt dem Landrath von Bennigsen gegenüber, so komme ich nun zu dem Verfahren und Ver⸗ halten Herrn Ober⸗Präsidenten. Die Mittheilung, welche er an das Landschaftskollegium gemacht hat, und welche der Hr. Abg. Rickert verlesen hat, eigene ich mir in seiner Form keineswegs an; sie scheint zu stark von Lokaleindrücken gefärbt zu sein und hätte meines Erachtens anders formulirt sein müssen, in der Sache aber und es thut mir leid, mich darin in einer fundamentalen Meinungsverschiedenheit mit dem Hrn. Abg. Rickert zu befinden kann ich das Verhalten des Ober⸗Präsidenten nicht tadeln. (Hört, hört! Unruhe links.) Haben Sie nur die Güte mich anzuhören, ich werde Ihnen diesen Standpunkt, wie ich hoffe mit Erfolg, darlegen. 1

Der Ober⸗Präsident ist der Vorgesetzte des landschaftlichen Kollegiums, ist die höchste Provinzialinstanz und hat seinerseits mit darüber zu wachen, daß diesem Kollegium keine disqualifizirten Mitglieder angehören. Nun lag ihm eine Anzeige des Landraths von Bennigsen vor, wonach schwere Anklagepunkte gegen Hrn. Kammer⸗ Rath von Berling erhoben waren und es war meiner Ansicht nach seine Pflicht, dieser Anklage näher zu treten und die laudirten Zeugen darüber vernehmen zu lassen. Ich muß dem Hrn. Abg. Rickert doch das eine sagen, daß, wenn hier nur wie ich ja selbst von vorn⸗ herein gewußt habe, nachdem das Material mir vorgelegt war so vage Beschuldigungen des Zeugen Schmidt vorgelesen sind, so haben die des Zeugen Jürgens ganz anders und bedeutend beschwerender gelautet, und daß die Behörden bei der Würdigung dieses Materials völlig in gutem Glauben sich befunden haben, das wird auch bewiesen durch die fernere Thatsache, daß dieser Zeuge Jür⸗ gens seine Aussage vor Gericht beeidigt hat. Er ist ein bis dahin vollkommen unbescholtener, des Eides würdiger Mann, der im späte⸗ ren gerichtlichen Verfahren alles dasjenige, was er im informa⸗ torischen Verfahren ausgesagt hat, durch den Zeugeneid bekräftigt hat. (Zuruf links: Und nachdem er geschworen, für fremdes Geld ausge⸗ wandert ist! Unruhe.)

Ja, meine Herren, ich habe den Zwischenruf es wird wohl wieder der Abg. Struve gewesen sein nicht verstanden, er wird mir aber eben seinem Wortlaute nach mitgetheilt. Allerdings ist der Zeuge Jürgens nach Amerika ausgewandert, er hat aber diesen Ent⸗ schluß schon Monate vorher angekündigt, und der Landrath von Ben⸗ nigsen hat, um sich gegen den Vorwurf zu schützen, daß ein nicht beeidigtes Zeugniß vorläge, zum ewigen Gedächtniß seine eidliche Vernehmung herbeigeführt, bevor er auswanderte. Also mit welchem fremden Gelde der Zeuge Jürgens ausgewandert sein soll, ist mir nicht erfindlich, wird auch wohl nicht zur Sache gehören.

Der Ober⸗Präsident war also in folgender Lage: Ihm war eine Hrn. Berling belastende. Anzeige zugegangen von dem Landrath von Bennigsen, er hat über diese Anzeige Zeugen vernehmen lassen, und hat aus diesen Zeugenvernehmungen nicht die Anschauung gewonnen, die Hr. Rickert entwickelt, daß es sich um bloße, leere Verleumdungen, sondern daß es sich um ein ernstlich vorliegendes, schwer gravirendes Anklagematerial gegen dieses Mitglied des Landschaftskollegiums handelt, und unter dem Eindruck dieser Verhandlungen hat er nun an den Vorsitzenden des Landschaftskollegiums in einem Schreiben dessen Form, wie ich wiederhole, ich mir nicht aneigne der Sache nach beantragt: Prüfet diese Angelegenheit und entscheidet dann, was rechtens ist. (Widerspruch links.) Meine Herren, ich habe aus⸗ druͤcklich erklärt, die Form des Antrages will ich mir nicht aneignen —, aber nur in dem Sinne, daß eine Prüfung stattfinden soll, und dann der Beschluß. Nun, meine Herren, hängt ja die ganze Beurtheilung dieser höchst unerquicklichen Sache immer davon ab: in welchem Maße lag für die Behörde die Berechtigung vor, zu glauben, daß Dasjenige, was gegen den Abg. Berling vorgebracht war, in Wahrheit

des

begründet sei oder nicht? Ich wiederhole, daß ich meiner⸗ seits fest davon durchdrungen bin, daß dieser gute Glaube stattgefunden hat, und daß dieses durchaus nicht in der

Luft steht, beweist Ihnen die Thatsache, daß der Zeuge seine Aussage beschworen hat. Ist er meineidig gewesen, meine Herren, das hat er auf sein Gewissen zu nehmen, und ich kann mir nach dem Material, was ich nachher gesehen habe, auch nicht anders denken, als daß der Staatsanwalt ihn würde zur Rechenschaft haben ziehen müssen nach den anderweitigen vorliegenden Aussagen.

Aber geht denn aus dieser ex post festgestellten Thatsache hervor, daß, wenn so vollkommen substantiirte Aussagen vorliegen, die Behörden von vorn herein hätten sehen sollen, das alles Das nicht wahr ist? Die Schlußfolgerung lag eben in dem Antrage an Ritter⸗ und Landschaft, welche doch ihrerseits einen Beschluß zu fassen hatte. Ich kann also nur sagen, daß, wenn der Hr. Abg. Rickert von mir verlangt, daß ich gegen den Ober⸗Präsidenten disziplinarisch vorgehen sollte, so ist das ein An⸗ spruch, den ich für begründet nicht erachten kann. Ich habe, dem Ober⸗Präsidenten keinen Zweisel darüber gelassen, daß ich mit der Form seines Vorgehens nicht einverstanden bin. Aber ich kann nicht finden, daß sein Verhalten ein solches gewesen sei, welches einen Tadel verdient. 1 1

Also ich resumire mich dahin, daß ich die ganze Angelegenheit aufs Tiefste beklage, daß ich das Vorgehen des Landraths von Ben⸗ nigsen dem öffentlichen Urtheil durchaus preisgeben muß, daß ich die hauptsächlichen Konsequenzen davon gezogen habe, daß ich der Pro⸗ vinzialinstanz allerdings den Vorwurf nicht ersparen kann, in der Form gefehlt zu haben, aber daß ich in der Sache weiter nichts thun kann, als was bereits geschehen ist, dem Ober⸗Präsidenten zu eröffnen, daß ich die Fassung seines Schreibens an das Landschaftskollegium für glücklich und richtig nicht halten könne.

Der Abg. Richter erklärte, der Landrath von Bennigsen sei für seine Partei abgethan; wichtiger sei für seine Partei das Verhalten des Ministers und des Ober⸗Präsidenten. Wenn der Minister das Vorgehen des Landraths für ungehörig ge⸗ halten habe, so hätte derselbe dies in der Oeffentlichkeit, vor dem ganzen Lande bekunden müssen. In einem Schreiben an Hrn. Berling habe der Minister das Gegentheil gesagt. Das Flugblatt sei zwei Tage vor der Wahl ausgegeben, der Land⸗ rath habe sich also als Parteiführer gezeigt. Der Mi⸗ nister hätte das als ein verwerfliches Wahlmanöver öffentlich

sehr der Schein gegen ihn sein mag, doch die Verpflichtung habe, vor dem Austrage der Sache nichts zu thun, was seine Stellung un⸗

erklären müssen. Daß der Minister durch ein disziplinarisches