vorlage nach den Beschlüssen des Provinzial⸗Landtages anzu⸗ nehmen. Der Abg. von Hildebrandt vertheidigte die vom Herrenhause beseitigte Höferolle. Das deutsche Recht kenne eine Altersbevorzugung bei der Erbfolge nicht. Der Staat habe in den alten Provinzen gar kein Interesse an der Erhaltung der großen Güter. Betreffs der im §. 6 ausgesprochenen Taxe glaube er, daß, wenn man einmal das Erbrecht auf dem Anerben basire, wie dies die Vorlage wolle, man diesen auch in angemessener Weise bei der Werthschätzung bevorzugen müsse.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und der Gesetz⸗ entwurf einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.
Der Präsident von Koeller beraumte die näachste Sitzung auf Freitag 10 Uhr an und setzte auf die Tages⸗ ordnung die erste Lesung der Eisenbahnvorlage. Der⸗ selbe führte aus, daß der Landtag, um seine Geschäfte recht⸗ zeitig zu erledigen, namentlich um den Etat frühzeitig an das Herrenhaus bringen zu können, mit dem Reichstage zusammen tagen müsse. Der Abg. von Bennigsen machte auf die bedenklichen Folgen eines solchen Zusammentagens auf⸗ merksam; er sei damit einverstanden, daß die Eisenbahn⸗ und Kanalvorlage noch in erster Lesung erledigt werde; dann aber müsse man dem Reichstage Zeit lassen, seinen Etat zu erledigen. Auch das Abgeordnetenhaus werde mit seinets Etat bis Ostern fer ig werden. Der Abg. von Rauchhaupt widersprach diesem Antrage und forderte ein gleich⸗ zeitiges Tagen von Reichstag und Landtag, während der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst sich dem Wunsche des Abg. von Bennigsen anschloß und davor warnte, durch Druck und Ermattung auf die Einführung zweijähriger Etatsperioden hinwirken zu wollen
Der Abg. Dr. Haenel berief sich auf die Aeußerungen des Reichskanzlers aus früheren Jahren, in denen derselbe stets ausgeführt habe, Preußen dürfe nicht das Beispiel geben, daß der Landtag neben dem Reichstage arberte und ihn störe.
Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums von Putt⸗ kamer empfahl dem Hause, den Vorschlag des Präsidenten an⸗ zunehmen. In demselben Sinne sprach sich der Abg. Stengel aus.
Der Abg. Dr. Windthorst erinnerte dagegen daran, wie
früher nach München donnernde Worte gegangen seien, um das Zusammentagen des bayerischen Landtages mit dem Reichstage zu verhindern. Man wolle aber die zweijährigen Etatsperioden forciren; einem
solchen Zwange werde er nicht weichen; übrigens möchten die Herren von der Rechten bedenken, daß das Centrum es in der Hand habe, ihre Pläne zu vereiteln.
Der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums von Putt⸗
kamer verwahrte die Regierung dagegen, daß sie die zweijährigen Etatsperioden durch Forcirung durch⸗ bringen wolle. Wenn das Haus die rechtzeitige
Durchbringung des Etats nicht ermögliche, so werde die Regierung das Recht und die Pflicht haben, ihre Meinung in geeigneter Weise vor das Haus zu bringen. An der ferneren Debatte betheiligten sich noch die Abgg. Frhr. von Minnigerode, von Rauchhaupt, Dr. Haenel, Graf Limburg⸗ Stirum, von Heydebrandt, Dr. Windthorst und Frhr. von Zedlitz und Neukirch. Ein Beschluß wurde nicht gefaßt. Schluß 1 ½ Uhr. Nächste Sitzung: Freitag 10 Uhr.
— Hinsichtlich der Rekrutirung der Armee für 1883/84 haben Se. Majestät der Kaiser und König das Nachstehende bestimmt:
I. Entlassung der Reservisten. 1) Die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften hat bei den⸗ jenigen Truppen, welche an den Herbstübungen Theil nehmen, am 1 oder 2. Tage nach Beendigung derselben, bezw. nach dem Wiedereintreffen in den Garnisonen stattzufinden. 2) Für das Pommersche Fuß⸗Artillerie Regiment Nr. 2 und das Schleswigsche Fuß⸗ artillerie⸗Bataillon Nr. 9 ist der 31. August, für alle übrigen Truppentheile der 29. September der späteste
Entlassungstag der Reservisten. Das Näxyere bestim⸗ men die betreffenden General⸗Kommandos, für die Fuß⸗ Artillerie die General⸗Inspektion der Artillerie. 3) Die zu
halbjähriger aktiver Dienstzeit eingestellten Trainsoldaten sind am 31. Oktober d. J. bezw. 30. April k. J. zu entlassen, die Oekonomie⸗Handwerker am 29. September d. J. 4) Be⸗ urlaubungen von Mannschaften zur Disposition der Truppen⸗ theile haben an den Entlassungsterminen insoweit zu erfolgen, daß Rekruten nach Maßgabe der unter II. bezeichneten Quoten zur Einstellung gelangen können.
II. Einstellung der Rekruten. 1) Zum Dienst mit der Waffe sind einzustellen: bei den Jataillonen der älteren Garde Infanterie⸗Regimenter, denen des 1. Rheinischen In⸗ fanterie⸗Regiments Nr. 25, des 3. Rheinischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 29, des 5. Pommerschen Infanterie⸗Regiments Nr. 42, des 8. Ostpreußischen Infanterie⸗Regiments Nr. 45, des 2. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 47, des 7. Brandenburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 60 je 225 Rekruten, bei den übrigen Bataillonen der Infanterie, Jäger und Schützen je 190 Rekruten, bei jedem Ka⸗ vallerie⸗Regiment mindestens 150 Rekruten, bei den reitenden Batterien mindestens je 25 Rekruten, bei den übrigen Feld⸗Batterien mindestens je 30 Rekruten, bei den Bataillonen des Rheinischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 8 und des Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 10 je 200 Re⸗ kruten, bei den übrigen Fuß⸗Artillerie⸗ und Pionier⸗Bataillo⸗ nen je 160 Rekruten, bei den Bataillonen des Eisenbahn⸗ Regiments mindestens je 135 Rekruten, bei jeder Train⸗ Compagnie zu dreijähriger aktiver Dienstzeit mindestens 15 Rekruten, zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im Herbst d. Is. und im Frühjahr k. Js. je 44 Rekruten. 2) An Oekonomie⸗ Handwerkern haben sämmtliche Truppentheile minde⸗ stens ein Drittel der etatsmäßigen Zahl einzrstellen. 3) Für den Fall, daß bei einzelnen Truppen⸗ theilen eine Aenderung der vorstehenden Zahlen noth⸗ wendig erscheinen sollte, ermächtige Ich das Kriegs⸗Ministerium 8 bezüglachen Anordnungen. 4) Die Einstellung der Rekru⸗ 11“ per Waffe hat bei saͤmmtlichen Truppen⸗ ten General⸗Kommandos ie ung r gi leh reo .Js. zu erfolgen; mur 88 der Zeit vom 5. bis 10. November Regiment Nr. 2, dan Cs für das Pommersche Fuß⸗Artillerie⸗ Nr. 9, die Unteroffizier⸗ chleswigsche Fuß⸗Artillerie⸗Bataillon
Schulen, sowie die 788 Handwerker ausgehobenen Rek Sa. sind 8 1e oseo one
und die Trainso⸗ ü üi; 1 8 k. Js. heece bäths für den Frühjahrstermin am 1. Mai
— Wird vor dem Abschluß einer E von seinen künftigen Schwiegereltern 1 rente als Beitrag zu dem Lebensunter
6 1“
he dem Bräutigam dauernde Jahres⸗
halt des künstigen
Ehepaares schriftlich zugesichert, und geht der Bräutigam mit der Tochter auf Grund dieser Zusage die Ehe ein, so hat der Ehemann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Civil⸗ senats, vom 5. Januar d. J., gegen seine Schwiegereltern ein Klagerecht auf regelmäßige Zahlung der Rente an ihn, und dieses Recht bleibt ihm auch dann ungeschmälert, wenn seine Ehefrau sich von ihm faktisch trennt, ohne daß eine rechts⸗ gültige Scheidung der Ehe erfolgt.
— Zur Theilnahme an dem neuen Kursus der Artil⸗ lerieschießschule ist wiederum eine große Anzahl von Hauptleuten und Lieutenants der Artillerie kommandirt wor⸗ den und hier eingetroffen.
— S. M. Kanonenboot „Albatroß“, 4 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän von Pawelsz, ist am 3. Ja⸗ nuar cr. in Montevideo eingetroffen und beabsichtigte am 9. Januar cr. nach Frey⸗Bentos und Paysandu in Uruguay zu gehen.
Baden. Karlsruhe, 5. Februar. (Schwäb. M.) Durch die eingehende Erörterung der bäuerlichen Verhältnisse und des landwirthschaftlichen Nothstandes ist auch der Bestand der sogenannten geschlossenen Hofgüter, deren es wenigstens
in einzelnen Landesth ilen noch viele giebt, wieder mehr in
den Vordergrund getreten. Die neuere Zeitströmung drängt trotz mancher nicht abzuläugnenden Mißstände mehr auf die Erhaltung dieser Güter hin, wozu auch das Edikt von 1808 gesetzliche Anhaltspunkte bietet; in vergangenen Jahrzehnten suchte man umgekehrt durch die Parzellirung dieser Güter die landwirthschaftlic en Interessen zu heben und den Ertrag zu steigern. Diese letztere Anschauung ist vielleicht auch jetzt noch die stärker vertretene.
RNReuß j. L. Gera, 5. Februar. (Thür. Corr.) Heute Vo mittag, an ihrem Silber⸗Hochzeitstage, empfing das Fürstliche Paar zunächst die Deputation des Landtages. Dieselbe überreichte eine das edle ver⸗ fassungsmäßige Wirken des Fürsten und den mildthätigen Sinn der Fürstin feiernde Adresse in reicher Ausstattung. Der Fürst sprach seinen Dank für die Kundgebung des Land⸗ tages aus und versicherte die Deputation seines Wohlwollens und seiner Liebe für Land und Volk. Seitens der Stadt Gera ist eine „Heinrich⸗Agnes⸗Stiftung“ mit einem Kapital
von 10 000 ℳ gemacht worden, aus dessen Zinsen würdige
Ehepaare der Stadt, die ihr Ehejubiläum feiern, am 6. Fe⸗ bruar jährlich unterstützt werden sollen. Die Geraer Handels⸗ kammer, die Damen der Stadt Gera, Korporationen und “ haben dem Fürstlichen Paare reiche Jubelgaben dar⸗ gebracht.
Großbritannien und Irland. London, 6. Februar.
(W. T. B.) Heute fand ein Kabinetsrath statt, welchem mit Ausnahme des Premiers Gladstone sämmtliche Minister sowie der Vize König von Irland, Spencer, beiwohnten. Die Berathung dauerte 3 Stunden. Spencer, Hartington und Harcourt wurden bis zur Thür des Schatzamts von Detektives begleitet.
Heute wurde ein Gefangener aus einem hiesigen Ge⸗ fängnisse nich dem Ministerium des Innern gebracht, wo ein ei stüniges Verhör mit ihm angestellt wurde. Dem Vernehmen nach hat derselbe genaue Informationen bezüglich der irischen Revolutionspartei ertheilt. — Die Befehle zur Verhaftung von Davitt, Quinn und Healy, welche vor Kurzem wegen aufrührerischer Reden zu 6 Mo⸗ naten Gefängniß verurtheilt wurden, sind nunmehr erlassen worden. 1
Das Datum für den Zusammentritt der Donaukon⸗ ferenz ist noch nicht festgesetzt; voraussichtlich findet dieselbe am Donnerstag oder Freitag statt. — Der rumänische Ge⸗ sandte Fürst Ghika hatte heute eine Konferenz mit Lord Granville im Auswärtigen Amte.
Dublin, 6. Februar. (W. T. B.) Der Deputirte für Wexford, Healy (Parnellit), hat sein Mandat als Mit⸗ glied des Unterhauses niedergelegt, weil er während der sechs⸗ monatlichen Gefängnißhaft, welche er im Begriff ist anzu⸗ treten, den Sitz im Parlament nicht unbesetzt lassen wollte.
Die große Jury hat die Anklageakte gegen das Par⸗ lamentsmitglied O'’'Brien anläßlich seines in dem Journale „United Ireland“ publizirten aufrührerischen Artikels bestätigt.
Frankreich. Paris, 5. Februar. (Fr. Corr.) Heute fand in den Abtheilungen des Senats die Wahl der Kommission für die Prätendentenvorlage statt. Die Senatoren waren außerordentlich zahlreich erschienen, und es herrschte in den Couloirs eine große Bewegung, da auch De⸗ putirte, Journalisten und Berichterstatter in Menge anwesend waren, die in lebhafter Diskussion das voraussichtliche Er⸗ gebniß der Wahl besprachen. Das Resultat der letzteren nun war folgendes: Es wurden gewählt: 1. Bureau: Hr. Barthéelemy⸗Saint⸗Hilaire (gegen die Vorlage) mit 14 Stimmen gegen Gaston Bazille, 10 Stimmen; 2. Bureau: Allou (gegen) 18 St., Honoré 11 St.; 3 Bureau: Béranger (gegen) 19 St., Humbert 13 St.; 4. Testelin (für die Vorlage) 15 St., Gaultier de Rumilly 14 St.; 5. Cordier (gegen) 15 St., Challemel⸗Lacour 14 St.; 6. Graf Saint⸗Vallier (gegen) 19 St., Parent 11 St.; 7. Jouin (gegen) 15 St, Salireuve 12 St.; 8. Leon Say (gegen) 15 St., Claude 13 St.; 9. Waddington (gegen) 13 St., Chamagéran 10 St. Im Ganzen also besteht die Kommission aus acht der Vorlage, ja selbst meistens auch jeder Transaktion feindseligen Mitgliedern und nur aus einem derselben geneigten. Die Gegner (und zwar stimmte die Rechte überall für diejenigen Republikaner, welche sich gegen das Gesetz erklä ten) vereinigten 142 Stimmen, hingegen die Partisane der Vorlage nur 109. Außerdem wurden vier unbeschriebene Stimmzettel abgegeben.
Am vergangenen Sonnabend hatte der Staatsanwalt in der Aff“ire des Prinzen Napoleon sein Gutachten ab⸗ gegeben, nachdem ihm, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes, das betreffende Dossier vom Untersuchungsrichter übermittelt worden war, und das letztere sodann sammt seinem Gutachten an den Untersuchungsrichter wieder zurückgegeben. Dieser nun hat heute Morgen die Verweisung der Sache vor die Anklage⸗ kammer verfügt und davon dem Pri zen Napoleon Mittheilung ge⸗ macht. Der Prinz Napoleon wird somit definitiv angeklagt, ein Aitentat begangen zu haben zum Zweck, die Form der Regierung zu ändern oder umzustürzen (Art. 87 des Str.⸗G.⸗B.). Nach den Bestimmungen des Art. 133 der Straf⸗ prozeß Ordnung muß nun der Staatsanwalt unverzüglich die Akten an den Ober⸗Staatsanwalt übersenden. Dieser
Ordnung,
muß innerhalb fünf Tagen nach
des Dossiers die Sache studirt haben 1“ Rapport spätestens in den folgenden fünf Tagen deponiren Hiernach hat dann die Anklagekammer innerhalb dreier Tage zu entscheiden, ob⸗ gegen den Prinzen eingeschritten werden soll S. 1s as. auf Grund des Artikels 87 des Strafgesetzbuchs aufrecht erhalten, so kommt der Pri 8 leon vor Sn. Cehwnenen Prinz Napo
— 6. Februar. (W. T. B.) Die Kommissi
des Senats zur Vorberathung des Fsssn gegen die Prätendenten wählte Allou zum Bericht⸗ erstatter. Derselbe wird morgen mit mehreren Ministern konferiren und am Donnerstag dem Senat seinen Be⸗ richt vorlegen. Die Berathung der Vorlage wir. voraus⸗ sictlich am Donnerstag oder Freitag stattfinden. Wenn die Vorlage, wie man allgemein annimmt, abgelehnt wird, so wird ein neues Kabinet gebildet werden. — Dem „Siscle“ zufolge hatte der Präsident Grévy eine lange Unterredung mit Ferry. — Das Gerücht von der Freilassung des Prin⸗ zen Napoleon entbehyrt der Begründung.
Amerika. New⸗York, 6. Februar. (W. T. B.) Die Ueberschwemmungen in den Weststaaten sind in erheb⸗ lichem Rückgange begriffen.
Mittel⸗Amerika. Mexiko, 6. Februar. (W. T. B.) Der englische Konsul Carden aus Havanna ist hier eingetroffen, angeblich mit der Mission, auf die Förderung des Handels zwischen England und Mexiko hinzuwirken, die auf die mexikanische Staatsschuld bezüglichen Fragen zu regeln und die diplomatischen Beziehungen zu Mexiko wieder anzuknüpfen.
Afrika. Egypten. Kairo, 6. Februar. (W. T. B. Die internationale Entschädigungskommission hielt heute ihre erste Sitzung ab; man gab der Hoffnung Ausdruck auf eine prompte und billige Regelung aller Ent⸗ schädigungsansprüche.
fang
u 8 Der „Weser⸗Zeitung“ schrieben: .““ 8 Die Befürchtung, daß die Bestimmungen der Gewerbeordung über die Innungen nicht ausreichen würden, um zur Bidung von Innungen zu führen, ist für unsere Stadt jedenfalls nicht zugetroffen. Ein Gewerk nach dem anderen konstituirt sich als Innung und zwar unter Zugrundelegung des im Reichsamte des Innern ausgearbeiteten Normalstatuts, welches nach der Anschauung unserer Handwerker⸗ kreise die Möglichkeit giebt, die Innungen so einzurichten, wie es den Zwecken des Handwerks dient. Dabei muß konstatirt werden, daß auch die ausgesprochen fortschrittlichen Elemente unter unseren Handwerkern, die den Zwangsinnungen sehr abhold gegenüberstehen, mit großem Eifer sich an der Konstituirung der Innungen betheiligen. Sie gehen dabei von der gewiß richtigen Ansicht aus, daß es nur zum Segen des Handwerks gereichen kann, wenn das Gute, das die alten Zünfte doch unzweifelhaft hatten, wieder neu belebt wird, und das be⸗ stand hauptsächlich in der planmäßigen Ausbildung der Lehrlinge und Gesellen und in dem auf gemeinschaftliche Interessen gegründeten Corpsgeist, der die Ehre des Handwerks nicht nur in moralischer, sondern auch in technischer Beziehung hochhielt..... Sehr bald werden diejenigen Meister, die keiner Innung angehören, zu der Ueberzeugung kommen, daß, wenn ein Handwerk an einem Orte zu einer Innung zusammengetreten ist, ein Einzelner ohne Schaden für seinen Betrieb sich doch nicht wohl außerhalb der Innung stellen kann; und so wird ohne Zwang erreicht werden, was die konservative Partei mit Zwang vielleicht nicht erreicht härte. — In der „Berliner Börsen⸗Zeitunig“ lesen wir: Nach Berichten aus verschiedenen industriellen Bezirken erfreut sich die Tuchfabrikation gegenwärtig einer hohen Blüthe. Sonder⸗ barer Weise befinden sich aber gerade unter den Industriellen dieser Branche die heftigsten Gegner der neuen Wirthschaftspolitik, indem sie mit dem Nutzen nicht zufrieden sind, welchen das Geschäft ab⸗ wirft. Dies stimmt indeß wenig damit überein, daß vorzugsweise in der Tuchindustrie bedeutende Neuanlagen und Vergrößerungen vorgekommen und hierbei die von dem Anlagekapital zu erwartenden Renten sicherlich zuvor genau berechnet worden sind. So ist in Cottbus eine ganz neue Fabrik mit einem Anlagekapital von ca. 300 000 ℳ unter den Auspizien eines Hamburger Export⸗ hauses errichtet worden, welche kontraktmäßig zehn Jahre lang aus⸗ schließlich für dieses Haus arbeiten wird. Ein derartiges Unter⸗ nehmen würde jedenfalls nicht gewagt werden, wenn die deutsche Tuchfabrikation nicht rentabel und auf dem Welt⸗ markte nicht konkurrenzfähig näre. Allerdings gehört zu einem glücklichen Erfolge in derselben vor Allem, daß die für den Markt passende Waare fabrizirt wird. In dieser Beziehung bemühen sich die intelligenteren Fabrikanten neuerdings, vermittelst passender Woll⸗ surrogate schöne, dauerhafte und preiswürdige Waare herzustellen. Es geschieht dies durch direkte Vermengung von Pflanzenfasern mit frischer Wolle. Während man ehedem nur wollene Garne mit baumwollenen Garnen zu einem halbwollenen Stoffe zu verweben ver⸗ mochte, macht man heute die Pflanzenfaser walkfähig und verspinnt dieselbe direkt mit Wolle. 1 1 — Die „Elberfelder Zeitung“ bemerkt zu den dies⸗ jährigen Berathungen des Reichshaushalts Etäats Es ist gegen das Projekt der zweijährigen Etatsperiode wieder⸗ holt und mit Recht die Thatsache geltend gemacht worden, daß gerade die Berathung des Etats im Reichstage erfabrungsgemäß eine sehr kurze Zeit — irren wir nicht, so rechnete Herr Rickert im Durch⸗ schnitt 14 Sitzungen heraus — in Anspruch nehme. Dieses Argument wird in Zukunft nicht mehr verwendet werden können, wenn die Frage zweijähriger Budgets wieder 8 tauchen sollte, denn in diesem Jahre iist, noch gar nicht ab⸗ zusehen, wie viel Zeit die Etatsberathung in Anspruch nehmen wird. Dabei wundern sich Diejenigen, die selbst an den Verhandlungen be⸗ theiligt sind, ebenfalls über den schleppenden Verlauf derselben, denn der diesjährige Etat unterscheidet sich durchaus nicht wesentlich von seinen Vorgängern, so daß über prinzipielle Fragen zu streiten keine besondere Veranlassung vorliegt. Die Verschleppung ist daher auf das Bestreben einer vermehrten Kritik, wie es beim Militär⸗Etat zu Tage trat, und auf das Bemühen zurückzuführen, im Extraord narium aller Verwaltungen, besonders vef es sich um Bauten handelt, eine rrößere Sparsamkeit walten zu lassen. 8 1668 Bas „Centralblatt für die deutsche Metall⸗ industrie“ sagt in seiner Rundschau über die Lage dieser ndustrie u. A.: 8 In Amerika bricht sich die Ueberzeugung Bahn, daß Dacs land im Schiff⸗ und Maschinenbau mit Großbritannien F” 1 Konkurrenz aufnehme Der Transitverkehr über England 89 ra 1 Waffen, Schlosserarbeiten für Amerika ist ganz umfangre r Bronze⸗Kunstgegenständen ist Frankreich durch Deutschlan
1s süderflggelte Die Drahtindusti de vnstüche reits überflügelt. Die Drahtindustrie hat durch die tus Jolleinführung zwar den Export nach Riga erschmwert, doch vi dereits der Bau deutscher Walzwerke in Riga in 2
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mmen. Für den inneren Verkehr ist es von größter 1
Sr daß i deutsche Marineverwaltung zum Bau der hgg.
schließlich deutsches Material verwendet, und in den 898 Anforderungen an dessen Güte liegt andererseits der nicht zu
seinerseiis, gemäß dem Art. 217 der Strasprozeß⸗
schätzende Vortheil, daß auch im Privatschiffbau Vorzügliches geleistet