1883 / 79 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Apr 1883 18:00:01 GMT) scan diff

g. 11“ hre Majestä die Kaiserin und Königin war gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin on Baden bei der Delegirten⸗Versammlung des Vaterlän⸗ ischen Frauen⸗Vereins und der Landes⸗Vereine im König⸗ lichen Palais anwesend, woselbst heute auch die General⸗ versammlung der genannten Vereine stattfindet.

G Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Morgen 8 ½ Uhr nach

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1 um auf Allerhöchsten Befehl die Besichtigung der Compagnien des 1. Bataillons 1. Garde⸗Regiments z. F. ab⸗ zunehmen, und kehrte mit dem 3 Uhr⸗Zug nach Berlin zurück.

begab Sich Höchstderselbe zum Thee

zu Ihren Majestäten.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.

1 Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

.““ In der heutigen (57.) Sitzung des Reichstages, helcher die Staats⸗Minister Dr. Lucius und Scholz sowie mmaehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath. und Kom⸗ mmissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident von Levetzow zunächst mit, daß die allgemeine Rechnung für 1879/80 ein⸗

gegangen sei.

9. Ohne Debatte erledigte das Haus darauf in dritter Berathung die Beschlüsse des Bundesraths, betreffend die Aufnahme von Kunstwollfabriken, Anlagen zur erstellung von Celluloid und Dégrasfabriken in das Verzeichniß erjenigen gewerblichen Anlagen, welche nach Bestimmung des §. 16 der Gewerbeordnung einer besonderen Genehmigung bedürfen, und die Uebereinkunft wegen gegenseitiger Zulassung der an der Grenze wohnhaften Medizinalpersonen zur Ausübung der Praxis zwischen dem Deutschen Reiche und beziehungsweise Hesterreich⸗Ungarn vom 30. September 1882, Belgien vom 7. Februar 1873 und den Niederlanden vom 11. Dezember 1873; 8 ferner die Berichte der Rechnungskommission, betreffend die allgemeine Rechnung über den Reichshaushalt für das Etteatsjahr 1878/79, betreffend die Rechnung der Kasse der HOber⸗Rechnungskammer für das Etatsjahr 1880/81, und be⸗ treffend die gicalvgtionen der auf Grund des Artikels V. Ziffer 1 bis 7 des Gesetzes vom 8. Juli 1872 (Reichs⸗Gesetz⸗ dlatt Seite 289) aus der französischen Kriegskostenentschädi⸗ gung zu ersetzenden Beträge für das Etatsjahr 1881/82. 6 Ehe das Haus die erste Berathung der Vorlage, betreffend die Holzollerhöhung, fortsetzte, dagegen, daß mehrere Abgeordnete durch die

protestirte der Abg. Kayser Polizei an

der Weiterreise nach Berlin gehindert seien. Wenn alle 12 Scozialdemokraten verhaftet würden, so könnte dadurch auf die Abstimmungen des Hauses, nament⸗ lich bezüglich eine Wirkung ausgeübt

der Fa onc⸗ werden, welche das Abstimmungsresultat in ihr Gegen⸗ theil verkehrte; er richte an den Präsidenten die Bitte, dafür zu sorgen, daß in Zukunft eine solche Verhinderung der Abgeordneten nicht mehr stattfinde und er behalte sich vor, durch einen schleunigen Antrag eine weitere Berathung der Frage herbeizuführen. 8 Darauf setzte das Haus die Berathung der Vorlage, betr. die Abänderung des Zolltarifs (Holzzölle), sort. Der Abg. Rickert führte aus, daß zu dem vorliegenden Gegenstande drei vortreffliche Schriften von Barth, Brömel und Sombart vorlägen. Noch niemals sei bei einer offiziösen Rechtfertigung so mit der Statistik umgegangen worden wie diesmal Seitens des Bundeskommissars Dr. Danckel⸗ mann, welcher zu den überzeugenden Widerlegungen⸗ durch die Schrift Brömels einfach schweige. Auch 1879 seien die Getreide- und Holzzölle nicht in einer Kommission, sondern nur im Plenum berathen worden. Er bitte deshalb, den Antrag des Frhrn. von Wendt auf Kommissionsberathung abzulehnen. Derselbe Abgeordnete er⸗

kläre es sehr ungerechtfertigter Weise für eine Ehren⸗ pflicht des deutschen Kaufmanns, deutsches Holz zu kaufen. Der Regierungskommissar glaube, daß die

Vertreter des Großkapitals egen den Holzzoll stimmen würden. Er spreche nicht als Vertreter des Großkapitals, sondern als Vertreter der Tausende von Arrbeitern, denen ihr Brot genommen werden solle. Die Broschüre des Dr. Danckelmann, auf die sich die Rechte stütze, sei ein sehr trauriges Beweismittel. Die Versammlung deutscher Forfmanner in Coburg habe allerdings die Erhöhung der olzzölle für wünschenswerth erklärt, aber großes Gewicht verdiene dieser Beschluß nicht, da er nur von Forstmännern, nicht von Finanzpolitikern gefaßt worden sei. Die Vorlage, betreffend die Erhöhung der Holzzölle, habe im preußischen Landtage überrascht. Die Erhaltung des Waldes hänge nicht von den Holzpreisen, sondern von natürlichen Bedingungen, B. dem Besitzwechsel ab. Von den 14 Millionen Hektar

aldfläche in Deutschland befinde sich nur ein kleiner Theil in Privatbesitz, und derselbe sei größtentheils durch obrigkeitliche Vorschriften geschützt; also sei die Gefahr der Waldzerstörung nicht so groß, wie sie von der Rechten dargestellt werde. Die Preise des Jahres 1865 seien auch deshalb so hoch gewesen, weil in jenem Jahre für eine Million Mark durch Insektenfraß vernichtet worden sei. Die niedrigen Erträge der Jahre 1878 u. ff. erkläre das Donnersche Buch dadurch, daß damals in den neuen Provinzen die Ausgaben noch die Einnahmen überwogen hätten. Nach den Berechnungen Sombarts sei die Rente aus dem Waldbesitz von 1837 bis 1881 um mehr als 100 Proz. gestiegen. Die Ausgaben für die Wald⸗ wirthschaft seien naturgemäß in den letzten Dezennien sehr gestiegen, aber es müßten die Ausgaben für Kulturzwecke davon abgezogen werden. Die deutsche Waldwirthschaft gehe nicht zurück, sondern in die Höhe, und die Aufforstung von Oedländereien nehme erfreulich zu. Das Werk Donners erkläre, daß die Frage, ob Preußen allein seinen Holzbedarf befriedigen könne, sich nicht unbedingt verneinen lasse. Es fehle zur Verwerthung des Nutzholzes vielfach nur an der Eröffnung von Absatzwegen. Er stimme hierin mit Hrn. Donner vollkommen überein; auch er hoffe vieles von der Verbesserung und Erweiterung der Kommunikationsmittel. Hr. Dr. Danckelmann habe zugegeben, daß der Ar⸗ beiter durch den Holzzoll in seiner Wohnung um 8 2 vertheuert würde, damit sei aber der Exekutor wieder eingeführt. Er spreche also im Namen der Arbeiter wenn er die Erhöhung der Holzzölle bekämpfe. Die Rechte

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solle doch, statt sich auf unhaltbare Zahlen zu berufen, offen ihren Willen und ihre Macht zeigen, dann, hoffe er, werde die erleuchtete Versammlung dem ein energisches „Nein“ entgegen⸗

etzen. . 8 s Bei Schluß des Blattes ergriff der Staats⸗Minister Dr. Lucius das Wort.

Ueber die Arbeiten der internationalen Ent⸗ schädigungskommission in Alexandrien gehen uns folgende, zum Theil eine Wiederholung der bereits früher von uns gebrachten Mittheilungen enthaltende Nachrichten zu:

Die Kommission ist am 6. Februar zusammengetreten und 8 zunächst die Veröffentlichung einer Aufforderung an die

eschädigten angeordnet, inhaltlich welcher diese veranlaßt werden, ihre Ansprüche bei Vermeidung des Ausschlusses bis spätestens 8. Mai d. J. bei der Kommission entweder un⸗ mittelbar oder durch Vermittelung ihrer Konsulate anzumelden.

Die Kommission hat sich indeß das Recht vorbehalten, unter Umständen auch verspätet eingereichte Anmeldungen zu berücksichtigen.

Gelegentlich ihrer 2. und 3. Sitzung (17. und 21. Fe⸗ bruar) hat die Kommission zunächst dahin sich schlüssig ge⸗ macht, daß von vorgängiger Aufstellung allgemeiner Normen, welche von ihr bei Beurtheilung der einzelnen an sie gelang⸗ ten Schadensanmeldungen zu beobachten wären, abzusehen sei, und daß Prinzipienfragen bei dem jeweilig zuerst sich ergeben⸗ den Anlasse zu entscheiden seien.

Sie hat weiter bezüglich des von und vor ihr einzuhalten⸗ den Verfahrens folgende Bestimmungen getroffen:

1) daß die Berathungen der Kommission unter Ausschluß der Oeffentlicheit und Mündlichkeit auf Grund schriftlicher An⸗ meldungen und schriftlicher Beweismittel zu pflegen seien, und daß die Parteien oder deren Vertreter nur dann gehört werden sollen, wenn dies zur besseren Aufklärung der Sache nöthig erachtet werden würde; G

2) daß eine vorbereitende Prüfung der einzelnen Ent⸗ schädigungsansprüche Subkommissionen anvertraut werden solle, welche ermächtigt sind, zur Feststellung des Schadens und seines Betrages jedwede dienlich befundene Maßnahmen zu treffen und welche beauftragt sind, gutachtliche Anträge an die Kommission zu stellen; s

3) daß jeweilig nach Ablauf von 14 Tagen die innerhalb dieser Frist dx Entscheidungen zu veröffentlichen seien und überdies den Reklamanten eine schriftliche Benachrichtigung durch die einzelnen Delegirten bezw. vermittels dieser durch ihre Konsulate zugestellt werden solle, durch welche sie, sei es von der Abweisung ihrer Gesuche, sei es von dem Betrage, verständigt werden, welcher ihnen durch die Kommission unter dem im Art. 2 des Dekrets vom 13. Januar 1883 gemachten Vorbehalte von der Kommission zugesprochen worden ist;

4) daß in den zahlreichen Fällen, wo Waaren im zeitigen Besitze von Mittelspersonen wie Kommissionären und Konsig⸗ natären zu Grunde gegangen sind, die Geltendmachung des Schadensanspruchs vonSeite jener und nicht von Seite der Kommittenten zu erfolgen habe;

5) daß die Ansprüche, welche die Höhe von 5000 Fr. nicht übersteigen und ferner die aus der Zerstörung von Ge⸗ bäuden abgeleiteten Entschädigungsansprüche in Bezug auf ihre Vorbescheidung den Vorgang vor den anderweitigen An⸗ sprüchen haben sollen, ohne daß jedoch die Einhaltung dieser Bestimmung hemmend auf den allgemeinen Geschäftsgang einwirken dürfe;

6) daß die Geltendmachung der Ansprüche der ca. 7000 durch den Brand des Leihhauses in Alexandrien beschädigten Personen der Leihhausverwaltung überlassen werden solle.

Die Kommission hat sich endlich prinzipiell dahin aus⸗ gesprochen, daß Schadensansprüche für Beschädigungen an Leib und Leben nur insoweit Berücksichtigung finden sollen, als dem Beschädigten oder dessen nächsten Angehörigen aus jenen Beschädigungen materielle Nachtheiler erwachsen sind.

Die Kommission hat sodann mit Rücksichtnahme auf eine möglichst gleichmäßige Vertheilung der Arbeit 4 Subkom⸗ missionen gebildet und hiernach die erste Subkommission, be⸗ stehend aus dem Präsidenten oder Vize⸗Präsidenten, sowie den Delegirten Deutschlands, Rußlands und Griechenlands, mit Prüfung der Entschädigungsansprüche deutscher, zucischer und griechischer Staatsangehöriger; die zweite Kommission, bestehend aus dem Präsidenten oder Vize⸗Präsidenten, sowie den Delegirten Frankreichs, Italiens und Englands, mit Prüfung der Ansprüche französischer, italienischer und englischer Staatsangehöriger; die dritte Subkommission, bestehend aus dem Präsidenten oder Vize⸗Präsidenten und den Delegirten Oesterreichs, der Vereinigten Staaten Amerikas und dem Kollektivdelegirten einer Anzahl anderer Staaten, mit der Prüfung der Ansprüche der österreichischen, amerikanischen und der Ansprüche der Staatsangehörigen der von dem Kollektivdelegirten vertretenen Länder; die vierte Subkommission, bestehend aus dem Präsidenten oder Vize⸗Präsi⸗ denten, den Delegirten Deutschlands und Rußlands und dem Delegirten der Nationalität des jeweiligen Reklamanten, aus⸗ schließlich mit der Prüfung der aus dem Verluste unbeweg⸗ lichen Eigenthums abgeleiteten Ansprüche befaßt.

„Die Zahl der angemeldeten Ansprüche übersteigt zur Zeit weit die Zahl von 5000 und dürfte schließlich die von 6000 übersteigen.

„Ueber die Frage, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um sene Schadensansprüche zu sichern, welche sich aus dem Umstande ableiten, daß egyp⸗ tische Schuldner deutscher Gläubiger durch die Ereignisse in Egypten zahlungsunfähig geworden sind, so hat die Kommission sich dahin ausgesprochen, daß es nicht in ihrer Machtbefugniß liege, ihrerseits irgendwelche Maßnahmen im erwähnten Sinne zu treffen, und daß es den Betheiligten überlassen bleiben müͤsse, die nöthigen Schritte zur Sicherstellung ihrer Forderungen selbst zu ergreifen.

Dem E nach hat jedoch der Chef du Contentieux der egyptischen Regierung die Zusicherung gemacht, daß die egyptische Regierung, wie sie es gelegentlich der Durchführung des vor 3 Jahren erlassenen Liquidationsgesetzes gethan hat, einfachen brieflichen an ihr Contentieux gerichteten Zahlungs⸗ verboten die Wirkung beimessen werde, Auszahlungen bis zur Feststellung angemeldeter, von dem Schuldner bestrittener An⸗ sprüche aufzuhalten.

Dieses Sicherungsmittel würde indessen bei gegebener Cession von Forderungen an Dritte kaum wirksam sein. CEs wird daher solchen Gläubigern, welchen es nicht ge⸗ lingt, eine freiwillige Cession der Entschädigungsforderung ihrer Schuldner von diesen zu erlangen, zu empfehlen sein, die gerichtliche Beschlagnahme der zu erwartenden Entschädi⸗

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Alexandrien verwen der deutschen Spra Arrestanträge weniger in Indemnitätssa kosten und Baaraus

Ernstliche Gefähr im Allgemeinen kaum

Die meisten For sollen sich auf geschäftl eintrifft, ist, sei es dur

Arnaud Marius

ung, verbunden mit der vorgeschriebenen, innerhalb 8 Tagen! M. 9 7 . . A. 8 298

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in Ansehung von auf dem Lande und in von wohnen.

Die Schwierigkeiten so der Schuldner als in deren Zahlun

aben. 1 Das erste soeben veröffentlich internationalen Kommission bis z b gungssummen, welches bis zum 15. März reicht, stehend:

ARen er.

Archer Georges Burlo Lorenzo Watson et Cie Portzmann Charles D'Armenia Vincenzo Azzoppardi Valentino Abela Matteo Abela Angelöo Attard Carlo Abadie Jaan Appap Paolo Spiteri J. B. Dyke William Threlfall C. Capitaine Blumfield Creswell S. Franc Kent Georges John Moberly Bell Ch. Carver Sidney Borg Giuseppe Buhagiar et Polidano Borg Spiridione Cauci Giuseppe Cumming Spiridione Cachia Guglielmo Camilleri Giorgio Camilleri Christina Camilleri Henri Debono Giuseppe Drumond Alevxandre, rancis Perry et Charteris W. Ellul Giuseppe se glac Pietro auci Vincenzo Buthgieg Frédéric Borg Giuseppe Bauer Emilie et Elise Berner Frédéric Bogisch Otto Eichler Alexandre Garmatter Alvina Heöß Joseph Hellmers Charles Jean Hofer Ehristian Hoffmann Ferdinand Kulp Oscar Lindemann Richard Matthey W. Pabst Othon Pfeiffer Charles Poeschel Marguerite Roth Jean Sodeuer Anne

Stumpfegger Frangois

Uhl Louis Weinzierl Georges Werner Richard Winterstein Laure Wurster Wilhelmine Zimmer Lina 8

Accarias Charles Agostini Nicolas Agostini André

Ahmed Moh. El Charaft

Aly Zourgam Antip Maria

Arphont Jean Autofage frères Araud Etienne Argi Mordoch Burger Charles Barrière Henri Bellair Charles de Bonjean Diogéne Bernard J. B. Barès Pierre

Hag Mohamed El Cheick

mar Ben Tarid Aly Loutfi Moustapha

mouda Hag Mohamed Nasser Wakf Grec⸗Catholique

Cheik Mohamed El

Moufti

stklage bei

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750 1450 Zobeid fille d'Abou Saiĩd 270 Kalil Soussa 1 475

382, Seresege⸗ 888888888SS82

Aly El Sard Karam El Said Nounou et Halil Ha⸗

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an den Schuldner zu bethätigenden Zustellung der Arresthlage, eerbeizuführen. 2n 8 mit weit höheren 8 1geTten Arre kann dann der p 1 Verzuges auszusetzen, nach Belieben hinhalten, sich dadurch in S

Gegner überla bewirken.

Die gerichtlichen Kosten Zustellung er Arrestklage an 40 und 50 Frcs. 8

Die Anwaltskosten stellen sich in Egypten mindestens um das Doppelte höher. 8 von dem Kaiserlichen dete Advoka che mächtig ist, bemittelter deu

Francs. 8 41 360 Ahmed Bissar

6 500 Moustapha Chiha et

415 Ibrahim Eff.

350 Datra Dawlet Hanem

250 Aly Captan Abou 1 653 Haouach

477 Soliman El Garbi, 1 488 Saluha fille de Said 2 700 Saleh El Garbi, So⸗ 4 000 liman Ben Tarib, 1 500 Salouna fille de Mo⸗

700 hamed El Garbi 1 380 SHeritiers Gazalet

2 500 Aioucha Khatabie 1 250 Mohamed El Gariani 1 750 Fattouma fille de Der⸗ 375 vich 2 950 Administration 4 300 Wakfs 625 Roustoum Rassem 2 500 Entanious Hanna 1 400 Nubar Pacha Dame 150 Nazir du Wakf Rakchy 1 370 Hapen. Mohamed El ei

des

anna Barakat UAdam Aga Jean Vdoco Bojo Grégoire 4 480 Elias Tanous Caffuri 1 700 Elie Dadour 1 250 Oglou Nicolas 2 500 Yacoub Kalifa Dakakin 875 Abdel Gani Mohamed 625 El Dallil 860 Manna Veuve Bittar 1 500 Youssef Issa 700 Emine Milan 3 500 Isaac Taraboulsi 1 200 Abdel Wahab Ahmed 800 Mohamed Behader 1 200 Ibrahim Hassan 1 300 Antoun Halil Begtari 600 Fares Mansour Dagher 2 800 Joussef Hussein El 2 100 Chami 2 750 Yacoub Hanna el Sayeg 400 Abdalla Samaan 1 200 Francis Hanna el Sayeg 1 500 Alexandre Kebane 2 800 Hag Chelebi Haraz 1 300 Moustapha Fayade 1 300 Barakat Badr 2 400 Hanna Saman Morkos 2 500 Yacoub Hanna Boulad 700 Mont⸗de⸗Piété Egyp⸗ 500 tien 180 Antoun el Marah

250

2 800 Mohamed T Abdel Fattah Sayaleh 1hehaeh hi. S

3 000 Sade

440 Georges et Antoun 1 084 Bichara 1 400 Gabriel Sacy et Michel

800 Hanna 1 800 Hscg Aly 2 400 Ahmed Chaouich El 600 Taraboulsi Mohamed Nazem

Hag Ali El Masri Mohamed Joussef El

Mezayen Joussef Anhoury El Said Ahmed Sabrah Mohamed Osman Bichai Henen Tanous Chedid Aboud Hag Mohamed Charaf

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Daoud Taha Dame Helala Mikail Mohamed Aly Halckha Nicolas Kouri Faouaz Fousfe Moussa Auad Joussef Nouri Thouma Dimitri Slavteiof Marino Duscof Nicolas Madjevich Petro Naiden Gabriel Ghenchiof Tadods

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Kosten verbundenen Anmeldung Gericht Hnzcs bdrg 6 röle)

8 1 ohne dadurch sich der Gefahr des Arrestkläger, oh n Falh ahes ten etwas zu vergeben, es seinem dung auf eigene Kosten zu

eines Arrestantrages und der den Schuldner betragen zwischen

General⸗Konsulate t Dr. Brociner, welche hat sich bereit erklärt tscher Reichsangehörige fach gegen Vergütung der Gerichts uslagen besorgen zu wollen. dungen deut zu befürchten sein. derungen gegen egypt ichem Wege regeln, ch zugestandene Cessionen, bethätigten Arrest, Sicherung gefunden worden. Klagen über Schwierigkeiten bei Einkassirungen sind nur 1 Schuldnern zugekommen, welche Gerichtssitzen entfernten Orten

scher Forderungen dürften

ische Schuldner und wo dies nicht sei es durch

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