Die Progymnasien zu 13) Neuhaldens⸗
XVII. Elsaß⸗Lothringen. 1 Die Real⸗Gymnasien zu 1) Gebweiler, 2) Metz (verbunden mit dem Lyceum daselbst), 3) Schlettstadt, 4) Straßburg i. Els. ( bunden mit dem Lyceum daselbst). “
c. Ober⸗Realschulen. 1. Königreich Preußen. 1
Provinz Brandenburg. 1) Die Friedrichs⸗Werdersche Ober⸗
Realschule zu Berlin, 2) die Luisenstädtische Ober⸗Realschule daselbst,
3) die Ober⸗Realschule zu Potsdam. —
Provinz Schlesien. Die Ober⸗Realschulen zu 4) Breslau,
5) Brieg, 6) Gleiwitz.
Provinz Sachsen. 7) Die Ober⸗Realschule zu Halberstadt,
8) die Guericke⸗Schule zu Magdeburg. 8
Schleswig⸗Holstein. 9) Die Ober⸗Realschule
zu Kiel.
Rheinprovinz. Die Ober⸗Realschulen zu 10) Coblenz,
11) Cöln, 12) Elberfeld.
II. Königreich Württemberg.
Die Realanstalten zu 1) Reutlingen, 2) Stuttgart, 3) Ulm.
III. Elsaß⸗Lothringen.
Die Gewerbeschule zu Mülhausen im Elsaß.
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolg⸗
reiche Besuch der ersten Klasse zur Darlegung der
wissen chaftlichen Befähigung erforde
a. Progymnasien.
I. Königreich Preußen. 1““ Provinz Ostpreußen. Die Progymnasien zu 1) Königsberg in Ostpr., 2) Lötzen. 1 G 3 Provinz Westpreußen. Die Prsgymnasien zu 3) Pr. Fried⸗ land, 4) Löbau, 5) Neumark i. Westpr., 6) Schwetz. bb Brandenburg. 7) Das Progymnasium zu Schwedt g. d. Oder. 8 Provinz Pommern. Die Progymnasien zu 8) Garz a. d. Oder, 9) Lauenburg i. Pomm., 10) Schlawe. 8 Provinz Posen. Die Progymnasien zu 11) Kempen, 12) Tre⸗ messen. 8 Provinz Sachsen. leben, 14) Weißenfels. 8 8 Provinz Hannover. Die Progymnasien zu *15) Geestemünde, 16) Münden (verbunden mit dem Real⸗Progymnasium daselbst). Provinz Westfalen. Die Progymnasien zu 17) Dorsten, 18) Rietberg.
Rheinprovinz. Die Progymnasien zu 19) Andernach,
20) Boppard, 21) Brühl, 22) Eschweiler (verbunden mit dem Real⸗
Progymnasium daselbst), 23) Euskirchen, 24) Jülich, 25) Linz,
26) Malmedy, 27) Prüm, 28) Rheinbach, 29) Siegburg, 30) Sobern⸗
heim, 31) Trarbach, 32) St. Wendel, 33) Wipperfürth.
II. Königreich Württemberg. 8 Die Lyceen zu *1) Cannstatt, *2) Eßlingen, *3) Ludwigsburg, *4) Oehringen, *5) Reutlingen.
III. Großherzogthum Baden.
Die Progymnasien zu 1) Donaueschingen, 2) Durlach, 3) Lörrach,
4) Tauberbischofsheim.
IV. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin.
Das Progymnasium zu Doberan. 8
. V. Elsaß⸗Lothringen. Die Progymnasien zu 1) Altkirch, 2) Diedenhofen b. Realschulen.
8 I. Königreich Preußen. Provinz Sachsen. 71) Die Realschule zu Schönebeck⸗ Provinz Schleswig⸗Holstein. Die Realschulen zu 72)
Wtona (verbunden mit dem Real⸗Gymnasium daselbst), [†3) Neu⸗ münster.
Provinz Hessen⸗Nassau. Die Realschulen zu †4) Bocken⸗ heim, 15) Cassel, †6) Eschwege, 77) der israelitischen Religionsgesell⸗ schaft zu Frankfurt a. M., †8) der israelitischen Gemeinde daselbst, *†9) die Klingerschule daselbst, die Realschulen zu †10) Hanau, †11) Homburg v. d. Höhe, †12) Wiesbaden.
heinprovinz. Die Realschulen zu †13) Barmen⸗Wupper⸗
feid, [14) Essen, die Gewerbeschulen (Realschulen) zu † 15) Krefeld, † 6) Remscheid.
II. Königreich Sachsen 1
Die Realschulen zu †l) Bautzen, †2) Crimmitzschau, 13) die Lehr⸗ und Erziehungsanstalt für Knaben zu Dresden⸗Friedrichstadt ¹), die Realschulen zu †4) Frankenberg ¹), †5) Glauchau, †6) Grimma ¹), 77) Großenbain, †8) Leipzig, †9) Leisnig ¹), 7†10) Löbau, 11) Mee⸗ rane, 12) Meißen ²), †13) Mittweida, 7†14) Pirna, †15) Reichen⸗ bach, 116) Reudnitz, 7†17) Rochlitz ¹), †18) Schneeberg), 19) Stoll⸗ berg, †20) Werdau.
III. Königreich Württemberg. 5
Die Realschulen zu f†1) Biberach, 72) Cannstatt, †3) Eßlingen, †§4⁴) Göppingen, 75) Hall, †6) Heilbronn, 77) Ludwigsburg, [8) Ra⸗
vensburg, †9) Rottweil, †10) Tübingen.
IV. Großherzogthum Baden. “ Die Real⸗Abtheilung des Progymnasiums zu Lörrach. 8 8 V. Großherzogthum Hessen. “ Die Realschulen zu r† ) Alsfeld, †2) Alzey, †3) Bingen, II. Ord⸗
nung zu †4) Darmstadt (verbunden mit der Realschule I. Ordnung daselbst), †5) Friedberg. II. Ordnung zu †6) Gießen (verbunden mit der Realschule I. Ordnung daselbst), †7) Groß⸗Umstadt, II. Ordnung zu †8) Mainz (verbunden mit der Realschule I. Ordnung daselbst), 19) Michelstadt, II. Ordnung zu 710) Offenbach (verbunden mit der Realschule I. Ordnung daselbst), †11) Oppenheim, 7†12) Worms. NI. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwe rin. b †Die Realschule der großen Stadtschule zu Wismar. 8 VII. Großherzogthum Mecklenburg⸗Strelitz. 8 Die Realschule zu Neustrelitz. 8 VIII. Großherzogthum Oldenburg. Die Realschulen zu †1) Oberstein⸗Idar, †2) Oldenburg, 3) Varel (verbunden mit der Landwirthschaftsschule daselbst). 1“ I. Herzogthum Braunschweig. [Die Realschule zu Braunschweig. 116 X. Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen. Die Realschulen zu 1) Arnstadt, 2) Sondershausen. XI. Freie Hansestadt Bremen. Die Realschulen †1) in der Altstadt zu Bremen,
Doventhor daselbst. 1 XII. Elsaß⸗Lothringen. t1) Die Realschule zu Barr, †2) die Realklassen des Lyceums zu Colmar, †3) die Realschule zu Forbach, †4) die Realabtheilung des Gymnasiums zu agenau, die Realschulen zu †5) Metz, Fg) Münster, †) die Neue Realschule zu Straßburg i. Els., die ealschulen bei †8) St. Johann daselbst, zu †9) Wasselnheim.
c. Real⸗Progymnasien.
Provin; Osty Königreich Preußen.
8 binnen, 2) Osterode 8 Bshen. Die Neal⸗Progymnasten zu 1) Gum⸗
8
2) beim
†) Die mit ei zei . gatorischen Unterrichene bejeschneten Lehranstalten haben keinen obli⸗
Se enü T zu Dessden Friedrichstadt, Frankenberg, Unterricht im Latein auf die 4 Figssäst beer obligatorische 1 ) Bei dieser Schule genügt, weil bei ch e Klasse I. 3. über den regulativmäßigen Lehrplan der vanic se. 8 “ worden ist, der einjährige e er zweiten Klasse (I. b. 1 3 Bejähigung. ) zur Darlegung der wissenschafllichen
zu Hechingen.
Provinz Westpreußen. Die Real⸗Progy 3) Dirschau, 4) Jenkau, 5) Riesenburg.
Provinz Brandenburg. 6) Das Real⸗Progymnasium zu Kottbus (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), die Real⸗Pro⸗ gymnasien zu 7) Krossen, 8) Luckenwalde, 9) Lübben, 10) Nauen, 11) Rathenow, 12) Spremberg, 13) Wriezen.
Provinz Pommern. Die Real⸗Progymnasien zu 14) Star⸗ gard i. Pomm., 15) Stolp (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 16) Wolgast, 17) Wollin. 8 “
Provinz Schlesien. Die 1“ zu 18) Frei⸗ burg i. Schl., 19) Löwenberg, 20) Striegau. 1
F Sekenl Sie IE“ zu 21) Delitzsch, 22) Eilenburg, 23) Eisleben, 24) Gardelegen, 25) Mühlhausen i. Th. (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 26) Naumburg an der
aacg Schl Holstei Die Real⸗Progymnasien zu rovinz eswig⸗Holstein. Di ⸗Pr. -
27) Hadersleben (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 28) Husum
(verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 29) Itzehoe, 30) die
Albinusschule zu Lauenburg a. d. Elbe, die Real⸗Progymnasien zu
31) Marne, 32) Oldesloe, 33) Schleswig (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 34) Sese eig 35) Sonderburg, 36) Wandsbeck (verbunden mit dem yymnasium daselbst).
Provinz Hannover. Die Real⸗Progymnasien zu 37) Buxte⸗ hude, 38) Duderstadt, 39) Einbeck, 40) Emden (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 41) Hameln (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 42) Münden (verbunden mit dem Progymnasium daselbst), 43) Nienburg, 44) Northeim, 45) Otterndorf, 46) Stade (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 47) Uelzen.
Provinz Westfalen. Die Real⸗Progymnasien zu 48) Altena, 49) Bocholt, 50) Hamm (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 51) Lüdenscheid, 52) Schalke, 53) Schwelm.
Provinz Hessen⸗Nassau. Die Real⸗Progymnasien zu 54) Biebrich⸗Mosbach, 55) Biedenkopf, 56) Diez, 528 Fulda, 58) Geisenheim, 59) Hersfeld (verbunden mit dem Gvmnasium daselbst), 60) Hofgeismar, 61) Limburg a. d. Lahn, 62) Marburg, 63) Ober⸗ lahnstein, 64) Schmalkalden. 8 8
Rheinprovinz. Die Real⸗Progymnasien zu 65) Bonn, 66) Dülken, 67) Düren, 68) Eschweiler (verbunden mit dem Progymna⸗ sium daselbst), 69) Eupen, 70) M.⸗Gladbach (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 71) Lennep, 72) Neuwied (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 73) Oberhausen, 74) Rheydt, 75) Saarlouis, 76) Solingen, 77) Viersen, 78) Wesel (rerbunden mit dem Gym⸗ nasium daselbst). .
II. Königreich Württemberg.
Die Real⸗Lyceen zu 1) Calw, 2) Gmünd, 3) die Realklassen des
Gymnasiums zu Heilbronn, 4) das Real⸗Lyceum zu Nürtingen. III. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin.
1) Die Realklassen des Friedrich⸗Franz⸗Gymnasiums zu Parchim, 2) die höhere Bürgerschule zu Ribnitz. L1u1“
V. Großherzogthum Oldenburg. 1
Die Realabtheilung des Gymnasiums zu Birkenfeld.
V. Herzogthum Sachsen⸗Altenburg. 1
Die Realschule zu Altenburg. 2 —
VI. Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. 8 Die Realschulen zu 1) Coburg, 2) Ohrdruf. VII. Herzogthum Anhalt. —1) Die Realklassen des Gymnasiums zu Cöthen, 2) die Real⸗ lcFranzschule) zu Dessau, 3) die Realklassen des Gymnasiums zu Zerbst. VIII. Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt. Die Realklassen des Gymnasiums zu Rudolstadt. IX. Fürstenthum Waldeck.
Die höhere Bürgerschule zu Arolsen.
3 X. Fürstenthum Reuß ältere Linie.
Die Real⸗Abtheilung des Gymnasiums zu Greiz. 5
NI. Fürstenthum Schaumburg⸗Lippe.
Die höhere Bürgerschule zu Bückeburg (verbunden mit dem Gym⸗
nastum daselbst).
XII. Fürstenthum Lippe. Die Realklassen des Gymnasiums zu Detmold. XIII. Elsaß⸗Lothringen. 1) Das Real⸗Progymnasium zu Bischweiler, 2) die Realklassen des Gymnasiums zu Buchsweiler, die Real⸗Progymnasien zu 3) Mar⸗ kirch, 4) Pfalzburg, 5) Thann.
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Ent⸗ lassungsprüfung zur Darlegung der wissenschaftlichen 1 Befähigung erforderlich ist.
a. Oeffentliche. aa. Höhere Bürgerschulen.
8 I. Königreich Preußen. u““ 1
Provinz Ostpreußen. 7†1) Die höhere Bürgerschule im Hürnicht zu Königsberg i. Ostpr., 2) das Real⸗Progymnasium zu
illau.
Provinz Westpreußen. Die Real⸗Progymnasien zu 3) Culm, 4) Marienwerder.
Provinz Brandenburg. 5) Das Real⸗Progymnasium zu Strausberg.
Provinz Schlesien. 6) Die erste evangelische höhere Bürgerschule zu Breslau, †7) die zweite evangelische höhere Bürger⸗ schule daselbst, †8) die katholische höhere Bürgerschule daselbst, 9) das Real⸗Progymnasium zu Guhrau, 710) die höhere Bürger⸗ schule zu Ratibor.
Provinz Sachsen. 12) das Real⸗Progymnasium
I
J†11) die höhere Bürgerschule zu Erfurt, zu Langensalza.
Provinz Hannover. 713) Die höhere Bürgerschule zu Hannover, 14) das Real⸗Progymnasium zu Hildesheim (verbunden
mit dem Gymnasium Josephinum daselbst, 15) das Real⸗Progymnasium zu Papenburg.
Provinz Westfalen. Die Gewerbeschulen (höhere Bürger⸗ schulen) zu †16) Dortmund, 717) Hagen. 1
rovinz Hessen⸗Nassau. 718) Die Gewerbeschule (höhere
Bürgerschule) zu Cassel, 19) das Real⸗Progymnasium zu Ems, †20) die Selektenschule zu Frankfurt ag. Main. Rheinprovinz. 121) Die Gewerbeschule (höhere Bürger⸗ zu Barmen, †22) die höhere Bürgerschule zu Düsseldorf.
Hohenzollernsche Lande. 23) Das Real⸗Progymnasium
8 II. Königreich Bayern. Die Realschulen zu †1) Ansbach, †2) Aschaffenburg, †3) die Kreis⸗Realschule zu Augsburg, †84) die Realschule zu Bamberg, †5) die Kreis⸗Realschule zu Bayreuth, die Realschulen zu †6) Erlangen, ) Freising, †8) Fürth, †9) Hof, †10) Ingolstadt, † 11) die Kreis⸗ Realschule zu Kaiserslautern, die Realschulen zu †12) Kauf⸗ beuren, 13) Kempten, 7†14) Kissingen, † 15) Kitzingen, †16) Landau,
17) Landshut, †18) Lindau, 19) Memmingen, 720) die Kreis⸗ Realschule zu München, die Realschulen zu †21) Neuburg a. d. Donau, 122) Neustadt a. d. Haardt, 123) Nördlingen, die Kreis⸗Realschulen zu †24) Nürnberg, [25) Passau, [26) Regensburg, die Realschulen zu †27) Rothenburg a. d. Tauber, 728) Schweinfurt, †29) Speyer, †30) Straubing, †31) Traunstein, †32) die Kreis⸗Realschule zu Würz⸗ burg, die Realschulen zu †33) Wunsiedel, †34) Zweibrücken.
III. Großherzogthum Baden. 1) Die Realklassen des Gymnasiums zu Baden, 2) die Real⸗ Abtheilung des Progymnasiums zu Durlach, 3) das Real⸗Gymnasium zu Ettenheim, die höheren Bürgerschulen zu †4) †5) Heidel⸗ berg, 16) Karlsruhe, †7) Konstanz, 8) die Real⸗Abtheilung des Gymnasiums zu Lahr, †9) die höhere Bürgerschule zu Pforzheim, 10) das Real⸗Gymnasium zu Villingen. IV. Großherzogthum Hessen.
[Die höhere Bürgerschule zu Wimpfen am Berg.
V. Hroßherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin.
VI. Großherzogthum Sachse Die Wilhelm und Louis Zimmermanns Realschule VII. Großherzogthum Mecklenburg⸗Stre Die Realschule zu Schönberg. VIII. Herzogthum Sachsen⸗ ini Die v. Herzogthne zu Seniehtreetn eg8 IX. Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗ Die vohhe Bärgerschule u Hotha. nrg,Gorhe X. Freie und Hansestadt Lübeck. [Die höhere Bürgerschule zu Lübeck. XI. Freie und Hansestadt †Die höhere Bürgerschule zu Hamburg.
bb. Andere Lehranstalten.
h Se Far n. SS Die Industrieschulen zu ugsburg, † 2 isersla⸗ † 3) die Central⸗Thierarzneischule zu München, †4) hrSgüsäshe Bcece. dalenafühesuleg 1u föh desgiga-schs wabag⸗i andelsschule daselbst, ie landwir ftlich f Fenheleschule chaftliche Centralschule n
zu Apolda
Hamburg.
II. Königreich Sachsen.
12) die? cule 1 8e e Drede ie ö Handele⸗Aützetincfgn
Stein⸗
„ 11) Die öffentliche Handels⸗Lehranstalt zu Chemnit, wirthschaftsschule zu Döbeln (verbunden mit der Reals⸗ nung daselbst), †3) die öffentliche Handels⸗Lehranstalt Kaufmannschaft (höhere Handelsschule) zu Dresden, liche Handels⸗Lehranstalt zu Leipzig, †5) die Realschule I. Ordnung zu Zittau. b. Privat⸗Lehranstalten.)) I. Königreich Preußen.
Provinz Westpreußen. †1) Die Handels⸗Akrbemi⸗ u
anzig.
Provinz Brandenburg. 72) Die Handelsse Lange zu Berlin, 3) das Victoria⸗Institut des Dr. Chach. Dr. Schmidt) EE1“ 8 28 päd 8
rovinz Posen. 4 as Pädagogium des Dr. Behem⸗ Schwarzbach zu Ostrowo bei Filehne. r. Bcühein
Provinz Schlesien. †5) Die Handelsschule des Dr.
haus zu Breslau, 6) das Pädagogium zu Niesky. II. Königreich Bayern.
[Das Knabeninstitut und die mit demselben verbanben gi⸗ delsschule von Anton Bertololy und Valentin Trautmangu funka⸗ thal (Pfalz).
III. Königreich Sachsen.
1) Die Real⸗Abtheilung der Lehr⸗ und Erziehungsmstalt von Böhme zu Dresden, 2) die Lehr⸗ und Erziehungsanstalt des M. Jordan (früher Dr. Krause) daselbst, 3) das Lehrinstitut des Dr. Th. Schlemm (früher Käuffer) daselbst, 4) das Gelinek⸗Körnersche Real⸗ Institut des Dr. Körner daselbst.
FIV. Königreich Württemberg.
1†1) Die höhere Handelsschule zu Stuttgart, †2) die Privat⸗
Lehranstalt von Friedrich Rauscher (Institut Rauscher) daselbst. 8 „V. Großherzogthum Baden. „ Die Privatanstalt von Bender zu Weinheim (verbunden mit der höheren Bürgerschule daselbst). 1 VI. Großherzogthum Hessen.
Die Handelsschule des Dr. Nägler zu Offenbach.
FVII. Herzogthum Braunschweig.
1) Die Privat⸗Lehranstalt des Dr. Günther zu Braunschweig
12) die Jakobsonschule zu Seesen.
VIIIL Herzogthum Anhalt. Das Erziehungs⸗ und Unterrichts⸗Institut des Prof. Dr. Brinck⸗ meier zu Ballenstedt. 8 X. Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt. b Die Erziehungs⸗Anstalt des Dr. Johannes Barop zu Keilhau. 1 X. Freie und Hansestadt Lübeck. Die Realschule des Dr. G. A. Reimann (früher von Groß heim) zu Lübeck. 1 XI. Freie Hansestadt Bremen. [Die Realschule von C. W. Debbe zu Bremen. XII. Freie und Hansestadt Hamburg. Die Schulen †1) des Dr. T. A. Bieber zu Hamburg, 72) des Dr. H. Bock (früher Dr. J. G. Fischer) daselbst, †13) der Gebrüder F. und W. Glitza daselbst, †4) des Dr. Wichard Lange daselbst, †5) von F. L. Nirrnheim daselbst, †6) des Dr. M. Otto daselbst, †) die israelitische Stiftungsschule daselbst, †8) die Talmud⸗Tora⸗ hh daselbst, †9) die Realschule der reformirten Gemeinde aselbst.
D. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse von der Er- füllung befonders festgestellter Bedingungen ab⸗ hängig ist. I. Königreich Preußen. Provinz Schleswig⸗Holstein. 1) Die Kaiserliche Matine⸗ schule zu Kiel. “) 8 “ Provinz Westfalen. †2) Die Gewerbeschule zu Bochum ) Rheinprovinz. †3) Die Gewerbeschule zu Saarbrücken.) II. Königreich Sachsen. „Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.²)
Berlin, den 24. April 1883. **² Der Reichskanzler In Vertretung: Eck.
8 Bekanntmachung.
Es wird hierunter ein Verzeichniß dazaten höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen provisonst gesttet wor⸗ den ist, Zeugnisse uüͤber die wissenschaftliche Zeschigung füt den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst auszustellen. 18
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nut denzenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine auf Grund eines Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart enonl Regierungskommissars abzuhaltende Entlassungsprüsung woh bestanden haben.
—eð) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Aus⸗ nahme des Pädagogiums zu Niesky (I. 6), dürfen Befähigungsseug. nisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungskommissars abgehaltenen, wohlbestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, füt welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist
¹1) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten Befähigungszeug nisse ausstellen, welche die Kadetten⸗Eintrittsprüfung, bestanden haben Bei letzterer bildet das Latein einen obligatorischen Prüfung gegenstand. .
²) Die unter Nr. 2 und 3 aufgeführten Anstalten dürfen 9 fähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler ausstellen, welche 8- Abfolvirung der ersten theoretischen Klasse die Reife für die Fach klasse erworben haben. 8 159 ³) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Befäbi⸗ gungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem Regierungs kommissar abgehaltenen Schlußprüfung dargethan daß sie den
Die höheren Bürgerschulen zu 1) Grabow, †2) Rostock.
ersten (1 jährigen) und zweiten (Ijährigen) Kursus der Anstalt durch⸗ nd Lehrpensum genügend angeeignet