1883 / 103 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Freitag,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oder⸗Postamts⸗Direktor Flügge zu Rostock den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, sowie dem katho⸗ Uischen Haupllehter Pillmeyer zu Wittichenau im Kreise Hoyerswerda den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich bayerischen Offizieren Aus⸗

zeschnungen zu verleihen, und zwar:

den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse:

ddem Obersten Müller, Commandeur der 2. Infanterie⸗ Brigade; sowie

durch gesetzliche und regiminelle Bestimmungen oder durch allgemein gültige Bereinbarungen festgesetzt sind, steht der Bahneigenthümerin zu. Die Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft übernimmt es jedoch, die desfalls erforderlichen Anträge bei der Auf⸗ sichtsbehörde zu stellen. Für den direkten Gütertarif gilt als Norm, daß den Einbecker Taxen feste Streckensätze für die Ilmebahn an⸗ gestoßen werden.

§. 4.

Bei der Erhebung von Lade⸗ und anderen Nebengebühren, bei der Verpachtung von Lagerplätzen, Grundstücken, Restaurationen ꝛc. für die Ilmebahn wird die Direktion der Braunschweigischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft die bei ihr üblichen Regeln beobachten und das Interesse der Bahneigenthümerin wahrnehmen.

Die Unterhaltung und Erneuerung der Bahn mit Zubehör, die Bewachung derselben und den Wärterdienst wird die Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft so billig und einfach, als es ohne Gefährdung der Sicherheit möglich ist, einrichten. Das

den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse:

den Hauptleuten Manz und Reisner Freiherr von Lichtenstern im Infanterie⸗Leib⸗Regiment.

Nämliche gilt von der Organisation des Expeditions⸗, Bahnhofs⸗ und Fahrdienstes, sowie des ganzen Verwaltungsapparates.

Alte Materialen und Geräthe, sowie andere zum Verkaufe be⸗ stimmte Gegenstände wird die Direktion der Braunschweigischen

Königreich Preußen. 8

ddem Inspektor Louis Emil Schwerdtfeger an der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin und den Rechnungs⸗ revisoren Pallas in Torgau und Brehmer in Stendal den Charakter als Rechnungs⸗Rath, sowie

den Gerichtsschreibern Streitberger in Naumburg

Reinecker in Nordhausen, Große in Torgau,

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2* Wohlfarth in Erfurt und Müller in Neustadt⸗Magdeburg,

bem Sekretär Borchers bei der Staatsanwaltschaft in Lüne⸗ hurg, Letzterem bei seiner Versetzung in den Ruhestand, den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

1“ E Allerhöchster Erlaß, S“

betreffend die Genehmigung des zwischen der Di⸗ rektion der Ilmebahn⸗Gesellschaft und der Di⸗ rektion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft abgeschlossenen, die Betriebsführung auf der Eisenbahn von Einbeck nach Dassel betreffen⸗ den Vertrages.

Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 13. April 1883 will zu dem anliegenden, zwischen der Direktion der mebahn⸗Gesellschaft und der Direktion der Braunschweigi⸗ chen Eisenbahn⸗Gesellschaft unterm 15./22. März d. J. ab⸗ geschlossenen Vertrage, betreffend die Betriebsführung auf der Eisenbahn von Eindeck nach Dassel, die nachgesuchte Bestäti⸗ gung Meinerseits mit der Maßgabe hierdurch ertheilen, daß auf den Betrieb der gedachten Bahn die Bestimmungen der der Imebdahn⸗Gesellschaft unterm 28. Juli v. J. ertheilten Konzession Anwendung sinden. Dieser Erlaß ist nach den Füsemnmungen des Gesetzes vom 10. April 1872 zu veröffent⸗

Wiesbaden, den 18. April 1883.

Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer. Mavbach. Lucius. Friedberg. von Goßler. npbach SGraf von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff. Vertra

ahn⸗Gesellschaft und der Direktion d 1 . Ge feltsDaft⸗ n der Ilmebahn

betreffend den Betrieb auf der Ilmebahn.

Zwischen der Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗ Hesellschaft zu Braunschweig und der Direktion der Ilmebahn⸗ Gesellschaft zu Einbeck ist wegen des Betriebes auf der Ilmebahn don Einbeck nach Dassel der nachstehende Vertrag vereinbart und ab⸗ geschlossen worden:

. § 1. 8e Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft uf der von der Ilmebahn⸗Gesellschaft projektirten Sekundär⸗ i Einbeck bis Dassel (Ilmebahn) nachdem das Bahn⸗ tihrerseits geprüft und für ausreichend befunden, dasselbe auch alich genehmigt, und die Bahn selbst fertig gestellt, sowie landes⸗ voligeilich zum Betriebe zugelassen sein wird den Bahn⸗ und Fümapbenbetried durch ihr Personal und mit ihren Betriebsmitteln

hmen, sowie die Unterhaltung, Erneuerung und Erweiterung hnanlagen besorgen und dabei die für einen Sekundärbetrieb möglichste Dekonomie und thunlichste Rentabilität Beruücksichtigung der Sicherheit gerichteten Maßregeln

1 esenzn der Direktion der Braunschweigischen Eisen⸗

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ee er gehöriger heohachten. 1

§. 2.

Züge auf der Ilmebahn thunlichst an ihre Zäße auf der Einbeck⸗Salzder⸗ een Fahrplan beider Bahnstrecken aufstellen den betreffenden 2Xx zur Genehmigung vorlegen. llung der Tarifsätze für die Personen⸗ und Güter⸗ g, hen⸗ für den Telegraphenverkehr, soweit dieselben nicht

Insbesondere wird sie die in .

sener Ba dern, und denselben 22

1n

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Eisenbahn⸗Gesellschaft so vortheilhaft als möglich zu Gunsten der Ilmebahn⸗Gesellschaft verkaufen.

Erweiterungsanlagen und wesentliche Konstruktionsverände⸗ rungen, wenn dieselben nöthig oder von der Ilmebahn⸗Gesellschaft beantragt werden sollten, wird die Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft nur im Einverständniß mit der Hahfeigen. gegen die von derselben zu leistenden Kostenvorschüsse aus⸗ ühren. b

§. 8.

Im Verkehre mit dem Publikum, den Behörden, den Gerichten und den Bahnverwaltungen übt die ion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft in Vertretung der Ilmebahn⸗Gesellschaft alle Befugnisse und übernimmt alle Verpfli en einer betriebsführenden Verwaltung, soweit solche nicht durch die Bestimmungen dieses Ver⸗ trages ausgeschlossen sind. 8

Die Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft führt die etwaigen, aus dem Betriebe und der Unterhaltung der Bahn entstehenden, sowie diejenigen, das Bahneigenthum betreffenden Pro⸗ zesse, welche nicht aus dem Bahnbau herrühren und deren Objekt den Betrag von 100 nicht übersteigt, nach eigener Entschließung. Im Uebrigen bedarf sie zur Anstrengung bezw. zur Aufnahme von Prozessen der Zustimmung der ““

Alle Einkünfte vom Betriebe und den Nebennutzungen der Ilme⸗ bahn gebühren der Ilmebahn⸗Gesellschaft; dieselben werden von der Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft einkassirt und wird am Schlusse des Rechnungsjahres der nach Abzug der Betriebs⸗, Unterhaltungs⸗ und Erneuerungskosten, sowie sonstiger im Einverständnisse der Ilmebahn⸗Gesellschaft gemachten Auslagen ver⸗ bleibende Ueberschuß der Ilmebahn⸗Gesellschaft ohne Zinsenberechnung überwiesen. Unter den vorstehend genannten Kosten sind alle die⸗ jenigen Ausgaben begriffen, welche in dem vom Reichs⸗Eisenbahnamte eingeführten Normalbuchungsformulare unter den Titeln I. bis inkl. VI., VIII. und IX. aufgeführt sind.

Der Direktion der Ilmebahn⸗Gesellschaft bleibt das Recht vor⸗ behalten, von der Buchführung der Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft, soweit ss sich un die Einnahmen und Aus⸗ gaben dieser Bahn bezieht, Ein 1 3 nehmen. §. 10.

Den Bahnhof bei Einbeck stellt die Direktion der Braun⸗ schweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft unentgeltlich zur Mitbenutzung für den Betrieb der Ilmebahn, behält im Uebrigen aber die volle Disposition über denselben. Sie verzichtet auf die Erhebung einer Expeditionsgebühr für den Bahnhof Einbeck von den zwischen Einbeck und den Stationen der Ilmebahn stattfindenden E eeditionen, dagegen wird sie für alle auf der Station Einbeck vorkommenden serfhigen Nebenleistungen die entsprechenden Gebühren für sich er⸗

en.

§. 11. 1—

Die Ilmebahn⸗Gesellschaft zahlt an die Direktion der Braun⸗ schweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft:

a. für die Unterhaltung, Bewachung und Erneuerung der Bahn,

der beiden Bahnhöfe Markoldendorf und Dassel und der etwaigen Paltestellen mit allem Zubehör, sowie für die Be⸗ sorgung des Expeditions⸗ und Betriebsdienstes auf den bei⸗ den Bahnhöfen und den Haltestellen die von letztgedachter Direktion verausgabten Kosten. Es bleibt vorbehalten, hierfür eine Aversional⸗Entschädigung späterhin zu vereinbaren; .b. für den Fahrdienst auf der Ilmebahn einschließlich der Be⸗ soldung des Lokomotiv⸗ und Fahrpersonals, der Stellung und Unter⸗ haltung der Lokomotiven und Wagen, der Heizung der Lokomo⸗ tiven u. s. w. zahlt die Ilmebahn⸗Gesellschaft eine Entschädigung von 60 ₰, buchstäblich sechszig Pfennigen für jedes Nutzkilometer der beförderten Personen⸗ und Güterzüge. Diese Entschädigung um⸗ faßt auch die mit der Betriebsführung verbundenen Generalkosten für Administration, Reisen, Detachirungen, Büreaubedürfnisse und Druck⸗ sachen, sowie die Mehrkosten des Bahnhofes Einbeck. Hierbei ist vor⸗ ausgesetzt, daß zwischen Einbeck und g85 in jeder Richtung täglich drei Züge durchgeführt werden und daß es thunlich sein wird, die sämmtlichen Züge zwischen Salzderhelden und Dassel täglich mit einer dienstthuenden Maschine zu befördern. Sollte diese Voraussetzung nicht zutreffen, so werden die nachweislich erwachsenden Mehrkosten von der Ilmebaba⸗Hesellschaft ersetzt.

§. 12 Die Kosten für Unfälle im Betriebe und an der Bahn mit Ein⸗ schluß der auf Grund des Haftpflichtgesetzes zu gewährenden Abfin⸗ dungen, sowie für Feschedammßen der Bahnanlage durch Elementar⸗ ereignisse trägt die Ilmebahn.Gesellschaft. In Beziehung auf Wagen⸗ beschädigungen bei Unfällen kommt das im Verein Deutscher Eisen⸗ bahn⸗Verwaltungen bestehende Wagenregulativ zur Anwendung.

§. 13. 1 Die Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft liquidirt alle ihr vertragsmäßig zukommenden Entschädigungen am Jahresschlusse (cfr. jedoch §. 7). Für den Fall, daß die Einnahmen der Bahn als zur Deckung der Kosten unzulänglich sich erweisen, hat die Ilmebahn⸗Gesellschaft das Fehlende nachzuschießen und zur Sicher⸗ heit der Direktion eine Kaution von 15 000 ℳ, buchstäblich funfzehn⸗ tausend Mark zu bestellen.

§. 14. Der vorstehende Vertrag kann von jedem der beiden Kontrahenten ein Jahr nach desfallsiger 8 aufgehoben werden.

. 15. Die aus dem gegenwärtigen Vertrage unter den Kontrahenten etwa entstehenden Streitigkeiten werden unter Ausschluß des Rechts⸗ weges durch eine Königlich preußische Eisenbahn⸗Direktion, um deren Ernennung der Herr Minister der öffentlichen Arbeiten ersucht werden soll, in der Weise schiedsrichterlich endgültig ent⸗ schieden, daß dieselbe drei ihrer ordentlichen Mitglieder als ieds⸗ richter im Sinne des zehnten Buches der Deutschen Civil⸗Prozeß⸗ Ordnung bestellt. Braunschweig, den 22. März 1883. Die Direktion der Braunschweigischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. W. Wolf. Rummel.

Einbeck, den 15. März 1883. Die Direktion der Ilmebahn⸗Gesellschaft. von Alten.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Luisenstädtischen Realgymnasium zu Berlin, Dr. August Gause, ist das Prädikat Prosessor vce achenoferge geet n senos irektions rost ist zum Oekonomie⸗ spektor und Kassencontroleur bei der Königlichen Manufaktur zu Berlin, und der Magistrats⸗Bureauassistent Klan Direktionssekretär, Registrator und Kalkulator bei derselben Behörde ernannt worran. Justiz⸗Ministerium. Der Rechtsanwalt Lau zu Neuenburg W./ Pr. ist zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Marienwerder, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Neuenburg, und der Rechtsanwalt Lücken zu Herford zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Herford, ernannt worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem bisherigen Militär⸗Roßarzt Heinrich Müller ist die kommissarische Verwaltung der Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Wongrowitz, unter Anweisung seines Wohnsitzes in Wongrowitz, übertragen worden.

Bei der am 6. d. Mts. stattgefundenen Ziehung der pro 1883/84 einzulösenden Partial⸗Obligationen des vormals 8. ch hessischen, durch Vermittelung des Bankhauses A. Reinach em Frankfurt a. M. negoctirten 5 % igen Staatsanlehens von

150 000 Fl. vom 1. August 1859 sind durch das Loos zur Rück⸗ 1 am 1. August 1883 folgende Nummern bestimmt worden:

Nr. 12 18 51 53 59 80 115 125 128 143 145 151 152 170 181 188 = 16 Stück à 500 Fl. = 857 14 13 714 24 ₰.

Nr. 235 239 254 280, je A., B., C., D., E., = 20 Stück à 100 Fl. = 171 43 = 3428 60 ₰, zusammen 36 Stück im Werthe von 17 142 84 ₰.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken benachrichtigt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, bei dem genannten Bankhause, bei jeder Königlichen Regierungs⸗ und Bezirks⸗Hauptkasse, der Königlichen Staatsschulden⸗ Tilgungskasse in Berlin, der Königlichen Kreiskasse in he a. M. und der Königlichen Steuerkasse in

omburg v. d. Höhe gegen Rückgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen Zinsscheinen Reihe 1V. Nr. 3—8 erheben können. Der Geldbetrag der fehlenden, unentgeltlich zurückzugebenden Zins⸗ scheine wird am Kapitalbetrag der Obligation zurückbehalten.

Soll die Fllösmg von Sees. Obligationen weder bei dem vorbezeichneten Bankhause, noch bei Königlicher Regierungs hier, der Königlichen Kreiskasse in 1be a. M, oder der lichen Steuerkasse in Homburg, sondern bei einer der anderen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen scheinen 14 Tage vor dem Verfalltermine bei letzterer

hen, von welcher dieselben vor Auszahlung an den Unterzeich⸗ neten zur Prüfung Sra sind. 8

Rückständig sind noch aus der Verloosung: pro 1. August 1880: Nr. 123 240 b. en pro 1. August 1881: Nr. 210 d. pro 1. August 1882: Nr. 284b.

Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren

Einlösung aufgefordert. Wiesbaden, den 6. April 1883.

Der Regierungs⸗Präsident

von Wurmb.