nan an dieses formelle Bedenken sich hielte, für mich die Frage ent⸗ stehen, ob ich im Stande wäre, zu diesem Antr nun auch zu sprcchen. Meine Herren! Der Herr Abgeordnete hat ja schon erklärt, er würde das in einer Weise umändern, welche diese Frage aus⸗ schließt, und ich bin daher in der Lage, mich auch über diesen Antrag nun aussprechen zu können. Ich bemerke, meine Herren, daß hier
ist: die NUärzerwaltuag — oder also den Herrn Reichs⸗
Mäßigung bedienen. Allerdings nehme er aber für den Reichstag das Recht in Anspruch, auch über Militärfragen seine Wünsche zum Ausdruck zu bringen. Dies Recht gestehe dem Hause ja auch der Reichskanzler zu; der Kanzler ver⸗ spreche in seinem heutigen Schreiben, daß derselbe die bezüg⸗ lichen, an ihn zu adressirenden Wünsche des Hauses eventuell
Brief des Reichskanzlers ausführe, der Reichskanzler der für diesen Gegenstand verantwortliche Minister sei, dann wäre es Sache des Reichskanzlers Vortrag zu halten und eine Er⸗ mächtigung aufzusuchen. Warum sei denn der Reichskanzler vom Kriegs⸗Minister übergangen worden, als derselbe die Er⸗ mächtigung des Monarchen eingeholt habe? Jetzt freilich erscheine
andere Stehe gerichtet ist, und ich hatte bereits erklärt, wie diese Stelle Bez “ b f ersichert sei ei ilitärisch interne S
zug auf eine unberechtigte Konkurrenz gegen die freien versichert sei, sei eine militärisch interne Sache. nach - 116““ Handwerker. Der Kriegs⸗Minister habe die Steuer⸗ Er verlange, daß die Kommandogewalt sich in den “ in die Kommandogewalt des Kriegsherrn vor. (Heiterkeit frage berührt und gesagt, daß die Militärhand⸗ Schranken halte, wozu die Gelder bewilligt seien. Die Form Umnks; Ruse nechts: sehr richtig!) Meine Herren! Sie lachen, ich werker zur Gewerbesteuer verpflichtet seien. Dies sei] der Resolution sei unwesentlich. Der Ausdruck „auffordern“
—
— aufzufordern, das und das zu thun. Meine Herren, im Mement hefremdet mich der Ausdruck „auffordern“ etwas; ich weiß nicht, nach allgemeinem Sprachgebrauch, wenigstens innerhalb der Perhältnisse, in denen ich hbisher gelebt habe, sind wir von der Ansicht immer ausgegangen, daß, wenn man Jemanden auffordert Etwas zu
tan, daß man dann eigentlich ein Recht hat zu verlangen, daß es und ein größeres oder geringeres Maß der Beurtheilung über der RNeichskanzler durch ein Reskript, daß in der Form zwar Fischiebt. Das ist, laube ich, wohl allgemein Regel. Ich vhatt militärische Angelegenheiten für sich in Anspruch nehmen an den Reichstag adressirt sei, in Wahrheit aber an den
daber, daß es zweifelhaft ist, ob es opportun ist, diesen Ausdruck überhaupt wäͤhlen in einem Falle, wo doch eine Verpflichtung, der Aufforderung nachzukommen, nicht bestimmt vorliegt.
Nun, meine Herren, glaube ich aber, daß noch unter einem an⸗ deren Gesichtspunkte es sich empfohlen hätte, gerade bei diesem An⸗ trage auch in der Wahl dieses Ausdruckz recht vorsichtig zu sein. Das zwingt mich, meine Herren, noch zurückzukommen darauf, wenn ich im Anfange meines Vortrages gesprochen habe, daß näm⸗ lich die Militärverwaltung gar nicht in der Lage ist, derartige Be⸗ stimmungen, wie Sie sie hier verlangen, einseitig und ohne die Aller⸗ höchste Zustimmung zu erlassen. Ich muß also sagen, meine Herren, daß, nach der Dehatte in der Kommission, welcher auch der Hr. Abg. Richter ja beigewohnt hat, der auch wohl, wie ich glaube, diese Er⸗ llärung von mir gehört hat, es mich da um so mehr befremdet hat, den Ausdruck zu finden, weil, wenn auch formell die Militär⸗ verwaltung aufgefordert wird, die Aufforderung thatsächlichsan eine
werde Ihnen das nachweisen. Für uns ist die Sache sehr ernst. Schon bei der Sitzung am 5. April bin ich genöthigt gewesen, diese Frage zu streifen isofern damals der Versuch gemacht wurde im egge der Gesezgehung, also durch einen Antrag zu dem Gesetze, das bühes tehende, und gesetzlich feststehende Kommando⸗ recht Sr Majestät des Kaisers und Königs dahin einzuschränken, daß nicht nun wie das Reichs⸗Militärgesetz es sagt, die Militärvorgesetzten eine gewisse Aufficht üben sollen oder eine gewisse Ermächtigung zu ertbeilen haben, sondern daß diese Ermächtigung an bestimmte Klassen
ron Militärvorgesetten gewiesen werden solle. Meine Herren! Ich des Abg. Richter gegen die Militärverwaltung, insbesondere habe das große Verdienst, in der Pensionskommission die Allärte das — deiläufig gesagt — erst im zweiten Vortrage, den ich was die heute zur Debatte stehende Frage betreffe, passe so. Frage gestellt zu haben, wer denn eigentlich für die Pensionen bielt; darauf hat mir der Hr. Abg. Richter nachher in recht das Wort: Parturiunt montes, nascetur ridiculus mus. verantwortlich sei, und wer die Pensionirungsordres gegen⸗ einer persönlichen Bemerkung entgegnet, ja, das läge doch Auch dem Abg. Richter selbst habe man es an dem Ton, in zeichne. Trotz wiederholter Aufforderung auch von anderer
nicht vor, denn es läge ja nur ein Antrag zum Gesetze vor, und wenn dieser Antrag zum Gesetze erhoben werden sollte, daß er Gesetz würde, dann würde das Gesetz ja proklamirt mit der Namens⸗ unterschrift Sr. Majestät des Kaisers und Königs, und dann wäre es Se Majestät selbst, die sich beschränkt; meine Herren, ich habe aus Rücksicht auf den Reichstag, welcher die Diskussion geschlossen hat, nicht noch einmal das Wort ergriffen, da aber jetzt zum zweiten Male die Frage an mich herantritt, will ich doch auch noch darauf antworten.
Meine Herren! Das Argument, welches der Hr. Abg. Richter damals aussprach, das ist ja an und für sich richtig, aber, meine
Sr. Majestät dem Kaiser vortragen werde. Er lehne also sür heute die Resolution Richter ab, und beruhige sich bei den Erklärungen des Kriegs⸗Ministers.
Der Abg. Goldschmidt erklärte, in den Reihen der Linken seien viele Herren, welche den Feldzug mitgemacht hätten,
könnten. Er halte diese Frage nur für eine wirthschastliche Frage, die nicht in die Besugnisse der Kommandobehörde ein⸗ greife. Sie frische nur die Bestimmungen auf, die im Laufe der Zeit nicht mehr in dem Sinne, wie sie erlassen seien, ausgeführt würden. Als er sein Jahr abgedient habe, seien die Einjährig⸗Freiwilligen zur Verantwortung gezogen worden, als sie ihre Anzüge nicht bei dem Militärhandwerker hätten machen lassen, und seine einzige Strafe habe er sich deshalb zuge⸗ zogen, weil er seine Privatbüchse deim Privatbüchsenmacher habe repariren lassen. Die Zeiten kämen und gingen, und Besehle, die erlassen würden, würden mit der Zeit anders ge⸗ handhabt und ausgeführt, als sie ursprünglich bezweckt seien. Die Resolution setze nun ein⸗ für allemal die Grenze fest, welche den Militärwerkstätten gezogen würde in
zweifellos richtig. Aber er glaube nicht, daß der Minister wenn auch nur eine kleine Anzahl von Militärhandwerkern angeben könne, welche Steuern zahlten. Er glaube, daß die Resolution im Stande sein werde, den Handwerker vor solcher unberechtigter Konkurrenz zu schützen. Sie enthalte kein Miß⸗ trauen gegen die Militärverwaltungen. Er bitte, dieselbe an⸗ zunehmen.
Der Abg. von Kleist⸗Retzow bemerkte, auf die Angriffe
welchem derselbe heute gesprochen habe, angemerkt, daß der Abg. Richter selbst diesmal nicht recht von der Stichhaltigkeit seiner Gründe überzeugt sei. Die Form der Resolution selbst halte auch er für unzulässig, und theile die verfassungs⸗ mäßigen Bedenken des Kriegs⸗Ministers. Was den Sinn der Resolution betreffe, so habe ja der Minister erklärt, er (der Minister) werde allen berechtigten Beschwerden der Gewerbe⸗ treibenden abhelfen. Das genüge ihm vollkommen. Er werde gegen die Resolution Richter stimmen, schon weil die in der⸗
Herren, es ist anzuwenden auch in dem Falle, wenn etwa, was ich ja allerdings gar nicht erwarte — ich nehme hier einen ganz außer⸗ gewöhnlichen Fall an, um daran das Prinzip klar zu stellen, — wenn bier der Antrag gestellt würde: „Se. Majestät der Kaiser
und König wird seiner sämmtlichen Kommandorechte ent⸗ Der Abg. Heydemann erklärte im Namen seiner politi⸗ gemeinen, und überlasse die Bestimmung der einzelnen Ver⸗ kleidet. Ja, meine Herren, das Argument ist auch dafür / schen Freunde, daß auch seine Partei gegen die Resolution waltungsbehörde. Alsdann hätten Viele im Lande die Er⸗
— wirklich angenommen, es unterschriebe Se. Majestät die Sache — anzuwenden, aber es besteht in beiden Fällen, meine Herren, die thatsaͤchliche Tendenz, das Kommandorecht Sr. Majestät einzuschrän⸗ ken, in demt einen Falle in einer weniger erheblichen Weise, im an⸗ deren Falle in einer sehr starken Weise. Nun, meine Herren, wie steht es mit diesem Antrage? Ich hatte also in der Kommission er⸗ klärt, ich dürfte derartige Erklärungen gar nicht ohne die Genehmi⸗ gung Sr. Majestät abgeben, weil ganz entschieden die Bestim⸗ mungen darüber, ob das Recht, das gesetzlich sonst feststehe, das Recht der Militärpersonen sich am Gewerbebetrieb zu betheiligen, einzuschränken sei, daß diese „Frage, ob man dies zu beschränken habe, überhaupt von der Militärverwaltung einseitig gar nicht gelöst werden könnte, sondern es ist Se. Mazestät, welche darüber bestimmt und sich die Frage vorlegt, in wie weit ist eine Beschränkung des allgemein gesetzlich bestehenden Rechtes im Interesse der Disziplin, im militärischen Interesse überhaupt, erfor⸗ derlich, und das ist eine Kommandofrage in der vollsten Bedeutung. Die Verwaltung tritt nachher erst ein, sobald dieser Aller⸗ höchste Befehl gegeben ist, sobald die Direktiven erlassen sind, dann ist es Sache der Verwaltung nachher an der Ausführung wirksam zu sein. Also, meine Herren, es ist gar keine Frage — der Herr Abgeordnete hat es vielleicht nicht beabsichtigt — aber es ist keine Frage, daß wie der Antrag hier gestellt ist, Se. Majestät auf⸗ gefordert wird, anderweitig nach dieser Richtung hin vorzugehen, als wie ich es in den Kommissionen gesagt habe, wie es heute hier von dem Herrn Referenten gesagt worden ist. Ich kann daher nur bitten, daß auch aus diesen Grunden der neu⸗ Antrag des Herrn Abgeord⸗ neten abgelehnt wird.
Der Abg. Richter (Hagen) hatte seine Resolution in⸗ zwischen, wie beabsichtigt, modifizirt.
Der Abg. Dr. Windthorst betonte, der Abg. Richter habe gemeint, er sei militärfromm. Allerdings sei er wohl nicht von so ungezähmter Natur, wie manchmal der Abg. Richter. Wenn der Abg. Richter ihm, wie auch gestern schon, vorge⸗ worfen habe, er nähme seine Stellung nach diplomatischen Rück⸗ sichten, so möge derselbe überzeugt sein, daß Anzapfungen dieser Art auf ihn und seine politischen Freunde nicht den geringsten Eindruck machten. Das Centrum handele zu jeder Zeit lediglich nach seiner Ueberzeugung. Der Abg. Richter möge doch so allgemeine Redensarten lassen, und lieber sachlich sprechen. Im Parlament, wo verschiedene Parteien seien, sei einmal nichts zu erreichen, wenn nicht Einer oder der Andere nach⸗
selben enthaltenen Ausdrücke ihm unpassend erschienen seien. Resolutionen solcher Form könnten wohl von einer Volksver⸗ nicht aber vom deutschen Reichstage beschlossen werden.
Richter stimmen werde. Nicht als ob durch diese Resolution etwa eingegriffen werden könnte in die Kommandogewalt des Kaisers; daß man auf den Gedanken überhaupt habe kommen können, hatte er nicht vermuthet. Auch die Form der Reso⸗ lution finde er keineswegs unpassend. Wohl aber seien für seine Partei maßgebend die sachlichen Erklärungen des Ministers. Er halte es für einen guten Erfolg der Anregungen des Abg. Richter, daß diese Erklärungen über⸗ haupt abgegeben seien. Die letzteren seien der Art, daß man sich dabei fürs Erste beruhigen könne, und die Annahme der Resolution vorläufig überflüssig erscheine. Lediglich aus diesem Grunde werde seine Partei gegen die Resolution stimmen.
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Abg. Windthorst scheine ihm heute sehr übler Laune zu sein, indeß könne der Abg. Windthorst sich nicht wundern, wenn demselben, da er so oft andere Mitglieder anzapfe, dies auch einmal ihm selbst passire. Vielleicht habe er (Redner) beim Abg. Windthorst eine Stelle getroffen, die mehr wund sei, als er geglaubt habe. Der Abg. Windthorst meine, die Katholiken seien an Händen und Füßen so gebunden, daß sie sich nicht so unbändig wehren könnten wie die Fortschrittspartei. Davon habe er in früheren Jahren, wo das Centrum in Militärfragen sich oft in energischer Opposition befunden habe, nichts gemerkt. In letzter Zeit habe er in der Sache, um die es sich heute han⸗ dele, haufig Beschwerden aus ultramontanen Wählerkreisen erhalten. Er habe die Briefschreiber an ihre eigenen Abgeord⸗ neten von der Centrumspartei gewiesen. Darauf habe er die Antwort erhalten, die Centrumspartei behandle die Militär⸗ fragen nicht derartig sachlich und selbständig, weil, wie ein Briefsteller ihm es drastisch bezeichnet habe, beim Centrum der Papst allem anderen vorgehe. Der Kriegs⸗Minister habe sachlich das von ihm (dem Redner) vorgebrachte Material durchaus nicht widerlegt. Der Minister stelle in seiner Statistik die Militär⸗ schneider den Schneidern im ganzen Lande gegenüber. Die Konkurrenz sinde aber nur in Garnisonorten statt; und außer⸗ dem hätten doch z. B. von der Statistik die Damenschneider, die hier gewiß nicht in Frage kämen, ausgeschlossen werden müssen. Der Minister führe ferner aus, daß es bei den
ihm die Bedeutung des Reskripts des Reichskanzlers in einem ganz andern Lichte. Es sei ihm doch aufgefallen, daß, als es sich um die Ernennung des Kriegs⸗Ministers gehandelt habe, die betreffende Kabinetsordre der Unterschrift des Reiche⸗ kanzlers entbehrt habe.
Kriegs⸗Minister selbst, daran erinnern wolle, daß er (der Reichskanzler) auch noch da sei und daß nicht Erklärungen hier vorgetragen würden, als dem Willen des Kaisers ent⸗ sprechend, für die nicht als allein verantwortliche Person er einzutreten in der Lage sei; dann habe der Kriegs⸗Minister diese Resolution als einen Eingriff in die Kommandogewalt bezeichnet. Die Kommandogewalt aber habe eine verfassungs⸗
tags anfange, und dieses Recht werde verletzt, sobald die Gelder mißbraucht würden zu Zwecken, für die sie nicht be⸗ stimmt seien. Seine Resolution wolle aber gerade Mißbräuche abstellen in Bezug auf von Reichsmitteln unterhaltene Pferde und Handwerkerstätten. Wie weit der Kriegs⸗Minister für seine Verwaltung der Zustimmung des Monarchen 8
werde gewöhnlich gebraucht, wenn man zu einer Verwaltung spreche. Der Reichstag gebrauche damit sein Recht gegenüber der Veranwortlichkeit der Minister. Heut freilich empfange man mitunter den Eindruck, als ob die Herren glaubten, der Reichstag sei ihnen verantwortlich. Ihm sei es übrigens sehr angenehm, daß die Regierung selbst die Verantwortlich⸗ keitsfrage in Bezug auf die Militärverwaltung angeregt habe, weil hier sehr dunkle Stellen seien. Der Abg. Windthorst
Seite sei der Kriegs⸗Minister hierauf die Antwort schuldig geblieben. Der Kriegs⸗Minister habe dann fast bei den Haaren eine andere Rechtsfrage herbeigezogen, indem derselbe auf einen bei der ersten Berathung gestellten Antrag zurückge⸗ kommen sei, der heut gar nicht mehr vorliege. Der Minister habe es einen Eingriff in die Kommando⸗ gewalt genannt, daß er vorschlage, in einem Gesetze an Stelle des Ausdrucks „vorgesetzte Dienstbehörde“ eine be⸗
stimmte Behörde zu bezeichnen. Ihm scheine bei der Militär⸗ behörde die Kommandogewalt in staatsrechtlicher Beziehung etwas mystischer Natur zu sein. Die Gesetzgebung bezeichne in Civil⸗ und Militärfragen bald eine bestimmte Behörde für gewisse Funktionen, bald spreche sie von den Behörden im All⸗
nennung des gegenwärtigen Kriegs⸗Ministers aufgefaßt als die Anstellung eines Konflikts⸗Ministers. Man werde ja sehen, ob sich die Annahme rechtfertige. Vorläufig enthalte er sich eines Urtheils darüber. Nur glaube er, es sei falsch, in ein⸗ fachen, sachlich nicht besonders wichtigen staatsrechtliche Dinge hineinzuziehen, wie es heute geschehen sei. Aber die Nutzanwendung ziehe er schon heute: würden in dieser Gestalt die Befugnisse der Verwaltung auf die Spitze getrieben und betont, so liege darin für den Reichstag die Aufforderung, um so wachsamer zu sein in der Geltendmachung der eigenen Verfassungsrechte, und dem neuen Kriegs⸗Minister gegenüber um so vorsichtiger zu sein, wenn es sich um irgend eine neue Geldbewilligung, insbesondere auf dem Gebiete der Militärpensionen, handele. .
Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorff, wie folgt, das Wort:
Meine Herren! Ich möchte zunächst der Auffassung entgegen⸗ treten, welche hier ausgesprochen worden ist, daß vor den Erklärungen, die ich in der Kommission abgegeben habe, erhebliche Mißstände auf diesem Gebiete bestanden hätten. Meine Herren, damit würde ich dem Andenken meines Herrn Amtsvorgängers in höchst ungerecht⸗ fertigter Weise zu nahe treten. Die Verordnung, welche Ihnen gegeben worden ist vom Jahre 1870, geht noch über die Amtsthätig⸗ keit meines letzten Amtsvorgängers hinaus, und alle die anderen Dinge, die ich zur Sprache gebracht, im Sreziellen also die Regelung des Kantinenwesens, sind von ihm bereits in Angriff genommen worden, sodaß also im Interesse der Verwaltung, welche mein Herr Amtsvorgänger durch viele Jahre geführt hat, ich ganz bestimmt erklären muß, — was ich auch bereits in der Kommission erklärt habe: Ich bewege mich absolut in denselben Bahnen, in denen er gegangen ist.
Ferner ist zur Sprache gebracht worden, ob es von mir richtig gewesen wäre, hier die Frage der Kommandogewalt aufzuwerfen. Der Herr Abgeordnete, der eben gesprochen hat, sagte, das scheine so ein gewisser mystischer Begriff zu sein, das ist sehr leicht möglich, daß er das für den Herrn Abgeordneten ist; uns erscheint er gar nicht „mystisch“, uns ist er sehr klar, wir sehen in der Intakthaltung der Kaiserlichen und Königlichen Gewalt das wesentlichste Mittel, die Armee auf der Stufe zu erhalten, auf welcher sie steht.
Meine Herren, der Herr
be. Auch die sogenannte große liberale Partei werde die knappen etatsmäßigen Futterrationen richtig sei, wenn das der Reichstag müßte doch das Recht haben, seine Wünsche bei jeder Potwenuihten zeitweiligen Nachgebens aus 8 Erfahrung Mälttär sich durch Fen abren Geld verdiene, um reichlicheres en geg zur Sprache zu bringen. Ganz gewiß! das bestreite ich Die preußischen Katholiken seien an solcher Grundsatz sei doch von der bedenklichsten Art. hat, indem er gesagt hat, das wären delikate Fragen, und man möchte
änden und vengöunden; sie könnten sich durchaus nch
2 1 de degründer Cata
nicht unbändi lieber behülfli statt ihnen un⸗ übrigens, das
und der Abg. Richter sollte Fesseln der Katholiken zu lösen, Vorwürfe machen. Er wiederhole
fuctsrcchtliche Frage sei seines Erachtens ohne Noth in diese
Wohin solle man kommen, Inn messung des Etats die dienstpflichtigen anlaßt 8 b ’ licheren Dotirung noch Geld hinzu zu verdienen? Einen
sparsamer Be⸗ Soldaten ver⸗ zur reich⸗
wenn bei
würden, mit dem Dienstmaterial
gerade in entgegengesetzter Richtung hier ihre Ausführungen
doch mit Vorsicht von Seiten des Reichstages an dieselben heran⸗ treten; die Vorsicht ist in diesem Falle verletzt, nachdem ich in der Kommission erklärt habe, daß ich auf Allerhöchsten Befehl und mit
Allerhöchster Zustimmung diese Erklärungen hier abgäbe, daß dann hier gesagt wird,
wisse, was es thue, un i Standpunkt habe bisher noch kein Kriegs⸗Minister 3 es sei die Militärverwaltung aufzufordern, das und nu —2 Pen seanh “ “ p en . die staatsrechtlichen Fragen betreffe, das 1. Ferbtehn. Meine Herren, ich wiederhole es, wenn cs auch der vahe das Centrum gegen den Antrag Richter stim⸗ so hätte er die Aufwerfung derselben niemals weniger als Herh⸗ bgeorhet⸗ 1 se genes hat: diese Aufforderung ma, weil seiner (des Redners) Partei die vom heute erwartet. Es sei dazu auf der linken Seite nicht das i Ev” IIS ese gtegs⸗Minister in der Kommission abgegebene, und mindeste Bedürfniß vorhanden. Wolle aber der Reichskanzler dem Briese den ver Beer Reiceke ier er den Fenn. nüsiheten hier wiederholte Erklärung genüge, daß die über einerseits und der Kriegs⸗Minister andererseits hier staats⸗ des Reichstags gesaege hat, hier gewissermaßen einen Widerspruch unberechtigte Konkurrenz der Milstärpersonen mit Privaten rechtliche Fragen aufwerfen, so möchte er doch bitten, daß die der Ansicht des Herrn Reichskanzlers und meiner Ansicht zu erhobenen Beschwerden eingehend geprüft werden sollten. Die Herren sich künstig vorher darüber besprächen, damit sie nicht konstruiren, er hat gewissermaßen die Meinung ausgesprochen, der
Herr Reichskanzler würde in einem an den Herrn Präsidenten des
Debatte hinein 1 der Rei ich Reichstags gerichteten Brief mich zur Ordme S
28 getragen worden; er glaube, man thue gut, machten. Der Reichskanzler verlange, daß der Reichstag sich sags gerichteten Brief mich zur Ordnung rufen. Da haben Sie ne Frage dier möglichst unerörtert zu lassen; * khent; an seine Abresse wende. Der Kriegs⸗Mistister hezeichne Se.] doch einen sehe tälschen Begeiff zon der Stellung des Herin Reiche⸗ en si leicht in Konflikte hineingerathen, die der Förderung Majestät den Kaiser als die richtige Adresse. Dann betone kanzlers zu mir. Wenn der Herr Reichskanzler mir etwas zu schreihen
schäfte nicht dienlich seien. Die Fra e, wie die Volks⸗ vietung zu der Militärverwaltung ohr 82 eine der aller⸗ nitesten; der Reichstag müsse sich hier der äußersten
der Kriegs⸗Minister scharf, daß er (der Minister) von dem Kaiser eine Ermächtigung zu Erklärungen auf einen ihm gehaltenen Vortrag bekommen habe.
enn aber, wie der
oder zu sagen hat, dann sagt er es mir persönlich und er benütz dazu nicht die Ver
mittelung des Rei de die Person de Hrn. Abg. Richter. 1 chstags oder gar die P
Der Hr. Abg. Richter hat dann in Bezug auf die Berechnung.
8
Er könne sich sehr wohl denken, daß
mähige Grenze da wo das Geldbewilligungsrecht des Reichs⸗
Fragen derartige
8
9
8 8
Abgeordnete Dr. Windhorst hat gesagt,