1883 / 103 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

die ich vorhin ausgesprochen habe, gesagt, ich hätte die Damenschneider in Potsdam vergessen. Meine Herren, ich weiß nicht, wieviel Damen⸗ schneider in Potsdam sind, und ich habe diese wirklich nicht in Berech⸗ nung gezogen, ih habe nur von den männlichen Personen gesprochen. Glauben Sie nicht, daß sich auch weibliche Personen namentlich mit dem Gewerbe der Damenschneiderei beschäftigen? Im übrigen sind duch weibliche Personen bei den Herrenschneidern beschäftigt. Ich habe vollständige Gültigkeit für meine Berechnung nicht in Anspruch ge⸗ nommen, ich habe nur das Material, das mir überhaupt zugänglich ist, verwerthet und beispielsweise angeführt, und ich glaube, daß alle diese kleinen Einwürfe, die noch gemacht worden sind, wirklich nicht im Stande sind, einer loyalen Betrachtung gegenüber das Resultat, das ich gegeben habe, irgendwie wesentlich zu alteriren, denn ich bin von der Ansicht ausgegangen, daß es darauf ankomme, vor dem ganzen Lande zu konstatiren, daß diese Konkurrenz selbst in Städten, wo eine starke Garnison sich befindet, unerheblich ist, und namentlich wenn sie, wie jetzt beabsichtigt wird, auf den Gewerbebetrieb zu Gunsten der Angehörigen des Heeres eingeschränkt wird, dann gar nicht ins Gewicht fällt. 8

Meine Herren, was nun die Krümperpferde anbetrifft, so hat

der Herr Abgeordnete vergessen, daß ich primo loco den Vorschlag gemacht oder wenigstens mich dafür ausgesprochen habe, die Rationen zu erhöhen. Das habe ich gethan, das hat er jetzt vergessen zu sagen; er sagt nur, daß ich in der nacktesten Weise das Prinzip hinstelle, daß die Armee eine Gewerbeanstalt werden solle, und daß die Kräfte, die zunächst für den Dienst vorhanden sind, zu Privatzwecken verwendet werden, um die Mittel zu gewinnen, den Dienst aus⸗ zuführen. Das habe ich nicht gesagt, ich habe nur ausgeführt, daß auf allen Gebieten der Militärverwaltung wir sehr knapp gestellt sind, daß wir uns trotzdem alle Mühe geben, die Militärverwaltung im Gang zu erhalten, und daß ein derartiger Wirthschaftsbetrieb doch weit davon entfernt ist daß hier in unwürdiger Weise in der Armee Gewerbe betrieben würden. Ke Dann, meine Herren, hat der Herr Abgeordnete hier gewisser⸗ maßen in Frage gestellt, wie ich dazu käme, Sr. Majestät dem Kaiser Vortrag zu halten. Meine Herren, ich bin preußischer Kriegsminister, ich bin der Minister Sr. Majestät des Königs von Preußen als solcher stehe ich Ihnen hier nicht gegenüber, hier bin ich nichts weiter als Bevollmächtigter zum Bundesrath. Se. Majestät ist gar nicht verbunden, den Kriegsminister zum Bevollmächtigten zum Bundesrath zu ernennen; ich bin hier nur Bevollmächtigter zum Bundesrath und vertrete hier die Interessen des preußischen Militär⸗ kontingents, darüber hinaus gehen meine Verpflichtungen nicht, darüber ist kein Zweifel und darin werde ich durch den Herrn Reichskanzler und dessen Verpflichtung in keiner Weise beeinträchtigt. Ich halte mich in der Militärverwaltung innerhalb der Gesetze und der verfassungsmäßigen Ver⸗ pflichtung, und damit ist die Sache abgemacht. Wenn ich das nicht thäte, würde der Herr Reichskanzler vielleicht in die Lage kommen, mich zu erinnern, und ich bin auch verpflichtet vor dem Reichstag, wenn ich als Bevollmächtigter zum Bundesrath hier stehe, die gesetz⸗ lichen Verhältnisse des preußischen Militärkontingents zu vertreten, und es ist auch mit keinem Tone bisber ausgesprochen worden, daß ich auf irgend eine Weise dieselben verletzt hätte. Woher also diese Angriffe? Ich weise sie ganz einfach ab. Der Herr Abgeordnete Richter sagt: Das geht nicht. Meine Herren, ich glaube, das geht doch! Es ist schon gegangen und wird ferner gehen.

Der Hr. Abg. Richter hat dann die Frage an mich gestellt, ob ich Kabinetsordres kontrasignire gelegentlich der Pen⸗ sionirung von Offizieren. Meine Herren, ich stelle zur Erwägung, ob diese Frage mit dem Betriebe der Militärverwaltung und dem Geschäftsbetriebe der Militärwerkstätten für Privatrechnung, dem Handelsverkehr der Kantinen und mit der etwaigen Verwendung von Militärpferden zu dem Lohnfuhrgewerbe irgend etwas zu thun hat. Ich wäre ja sehr gerne bereit, wenn mir der Zusammenhang dieser Sache nachge⸗ wiesen würde, darauf einzugehen; aber selbst wenn der Herr Abgeordnete sagt, es wären heute staatsrechtliche Fragen zur Erörterung gekommen, so ist dies doch nicht unbedingt erforderlich oder zulässig, alle möglichen staatsrechtlichen Fragen zu erörtern. Es mag staatsrechtlich sein, es giebt aber noch hundert andere Fragen. Ich erkläre also dem Herrn Abgeordneten wieder, ich antworte ihm auf diese Frage nicht, weil sie nicht hierher gehört, ich habe schon in der Kommission für das Penstonsgesetz gesagt, er möchte die Sache zur Sprache bringen an der Stelle, wo sie hingehört, dann werde ich darauf antworten.

Ich kann nur wieder darauf zurückkommen, es ist das Bestreben, welches von einzelnen Seiten des Hauses hervortritt, die Militär⸗ verwaltung über die Gebühr einzuschränken. Diesen Bestrebungen, meine Herren, trete ich entgegen; und wenn ich hier thue, als ob ich für das Ganze spreche, so bin ich formell doch nur berechtigt, für das preußische Militärkontingent zu sprechen als preußischer Bevollmäch⸗ tigter zum Bundesrath. Wenn ich also in diesen Dingen grundlegende Gedanken ausspreche, io ist das die Folge davon, daß der Staat Preußen überhaupt eine führende Stellung im Deutschen Reiche ein⸗ nimmt, und daß, was speziell militärische Dinge anbetrifft, durch Art. 65 der Verfassung, eine gewisse Präxonderanz für das preußische Militärkontingent gegeben ist. Meine Herren, die Vertreter der an⸗ deren Bundesregierungen sind jeden Augenblick in der Lage, Wider⸗ spruch zu erheben, sie thuen es aber nicht; daraus mögen Sie vielleicht schließen, daß wir einig in der Meinung sind; aber ich erkläre immer, in die Befugnisse des Herrn Reichskanzlers greife ich nicht ein, wenn ich hier überhaupt vom Tische des Bundesraths spreche, und ebenso⸗ wenig greife ich in die Befugnisse des Herrn Reichskanzlers ein, wenn ich als preußischer Kriegs⸗Minister Sr. Majestät dem Könige von Preußen in Angelegenheiten des preußischen Kontingents Vortrag halte. Wenn der Herr Abg. Richter in der Lage sein sollte, mir das Gegentheil zu beweisen, das würde mich sehr interessiren.

Nach Ablehnung eines Vertagungsantrages, bemerkte der Abg. Richter (Hagen), bald spreche der Kriegs⸗Minister hier von sich als preußischer Kriegs⸗Minister, bald nenne der Minister sich den Bevollmächtigten des Bundesraths. Bevoll⸗ mächtigte des Bundesraths pflegten sich sonst nicht auf eine direkte Ermächtigung der Krone zu beziehen, sondern auf den vorgesetzten Reichskanzler. Die direkte Berusfung auf den Kaiser sollte der Kriegs⸗Minister dem Reichskanzler selber überlassen. Es sei nicht gut gethan, in dieser Schneiderfrage, denn um mehr handele es sich nicht, die Krone derart hinein⸗ zuziehen. Man habe sich hier nur an den Bevollmächtigten zum Bundesrath zu halten. Das preußische Heer werde aus Reichsmitteln unterhalten. Es gebe nur einen Reichsetat der Militärverwaltung, und wenn mit diesen Mitteln Mißbrauch getrieben werde, so habe der Reichstag sich dagegen zu wen⸗ den. Das sei das verfassungsmäßige Recht des Reichstags. In Dutzenden von Fällen pflege beispielsweise bei jeder Etatsberathung die Militärverwaltung aufgefordert zu

werden, dies oder jenes zu thun. Noch niemals sei es ”] eingefallen, diese Anträge an die Krone zu adressiren etwa in Form von Adressen. Auch die bis

ins Kleinste gehenden militäri Re 18 ü. i⸗ h. 8 nilitärischen Reglements über Beklei

5ee 1 dergl. seien vom Könige genehmigt. Das J 8

T swischen Monarch und Kriegs⸗Minister dem Reichs⸗ 1“ . se „eine interne Sache. Wenn der Kriegs⸗ so werde dem Minister 8 1g 1öö hahalbeerge 8 2 8 zweifele, se n⸗ leuchten. Dann sage der Kriegs⸗Minister, c-. Kerbenneker sei nicht der Mann, der, wenn er ihm (dem Minister) etwas zu sagen habe, dazu des Parlaments oder des Abg. Richter bedürfe. Das habe genau mit denselben Vorten SGe der Finanz⸗Minister Bitter ihm gegenüber erklärt, u 8 88 sei der Finanz⸗Minister Bitter? enn der Kriegs⸗Ber ister meine, daß der Reichskanzler immer den direkte Verkehr vor⸗

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gezogen habe, so kenne der Minister den Herrn Rommel nicht und dessen Auftreten.

Demnächst nahm wiederum der Staats⸗Minister Bronsart von Schellendorf das Wort: 11“

Meine Herren, der Hr. Abg. Richter hat mir ja hier eine hn haltung gemacht zer hat mich unter anderem auch an den Etat 86 meine Herren, hier ist der Etat gar nicht zur Debatte; wenn der 8 a wird zur Debatte kommen, werde ich auch mit ihm darüber sprechen. Wenn er nun sagt, hier würden Geldverwendungen gemacht, mit Fener er nicht übereinstimme so sage ich, auch keine ee werden hier gemacht, es wird hier nach gar keiner Richtung hin 9 militärische oder Budgetinteresse des Heeres geschädigt und durch die Fragen gar nicht berührt, die heute hier zur Erörterung stehen.

Der Herr Abgeordnete hat dann auch gesagt, weil ich so und so spräche, das läge an meiner mangelnden parlamentarischen Routine. Ja, meine Herren, das ist ja ganz richtig; ich werde ja auch noch lernen. Aber im Uebrigen wäre es mir erwünschter gewesen, er hätte mich auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, er hätte mir nach⸗ gewiesen, wo ich Unrecht habe. Es würde viel ö“ für mich ge⸗ wesen sein, wenn er mir den Beweis lieferte; den ist er nicht im Stande zu liefern, darum hängt er sich an meine Person.

Er hat auch dann von neuem persönliche Ver ältnisse besprochen zwischen dem Herrn Reichskanzler und mir. Meine Herren, ich ver⸗ zichte darauf, weiter hier darüber zu sprechen; das muß ich aber sase ich protestire auf das allerlebhafteste gegen jede Insinuation, die

n diesen letzten Auseinandersetzungen gefunden werden könnte, bezüg⸗ lich der Loyalität des Verkehrs, den der Herr Reichskanzler mit den preußischen Ministern unterhält; ich protestire dagegen! (Zuruf.)

Meine Herren, es ist wirklich ungemein schwer, das muß ich sagen, bei derartigen Anreden seine Ruhe zu bewahren und sachlich zu antworten. Ich habe mir Mühe gegeben es bisher zu thun. Wenn nun hier persönliche Verhältnisse hineingetragen werden, meine Herren, ich weiß nicht, ob in Folge weiterer parlamentarischer Frgece ich mich mehr daran gewöhnen könnte; wünschen will ich es mir nicht.

Damit wird meiner Meinung nach sehr wenig gefördert, am allerwenigsten die sachliche Erledigung der hier vorliegenden Geschäfte.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er habe keinerlei persönliche Momente in die Sache getragen. Seine Betrach⸗ tungen über persönliche Stellungen seien hervorgerufen einmal durch den Brief des Reichskanzlers und dann durch die fort⸗ währende Berufung des Kriegs⸗Ministers auf Se. Majestät den Kaiser.

Der Abg. von Köller bemerkte, der Abg. Richter ziehe sich immer auf persönliche Angriffe zurück, wenn ihm einmal die Wahr⸗ heit gesagt werde, der Abg. Richter fühle sich innerlich ge⸗ schlagen, wie der Abg. von Kleist⸗Retzow ganz zutreffend be⸗ merkt habe. Der Abg. Richter sollte sachlich widerlegen, was der Kriegs⸗Minister ausgeführt habe, dann würde er dem Reichstage und dem Lande einen viel größeren Dienst er⸗ weisen, als damit, daß er persönlich werde, und immer ver⸗ suche, das letzte Wort zu behalten.

Die ursprünglichen Anträge der Abgeordneten Baumbach und von Gagern wurden zurückgezogen; da über die Reso⸗ lutionen immer erst in dritter Lesung abgestimmt wird, so fand diesmal keine Abstimmung statt.

Der Abg. Dr. Windthorst beantragte, die Abstimmung jetzt sofort vorzunehmen, da keine Bestimmung der Geschäftsord⸗

nung daran hindere. Gegen eine solche Abweichung von der seit Jahren geübten Praxis protestirte der Abgeordnete Richter (Hagen); namentlich solle man diese Abweichung unterlassen bei einem Hause von doch nur zweifelhafter Beschlußfähigkeit.

Da auch der Abg. von Bennigsen sich für die Unter⸗ lassung der Abstimmung aussprach, so zog der Abg. Dr. Windt⸗ horst seinen Antrag zurück. In einigen weiteren Bemerkungen zur Geschäftsordnung wurde aber allseitig der Wunsch kon⸗ statirt, über Resolutionen dann abzustimmen, wenn sie dis⸗ kutirt seien. Der Abg. Richter (Hagen) glaubte, daß diese Frage am Besten von der Geschästsordnungskommission zu berathen wäre.

Es folgte die Berathung über den Antrag Büchtemann, betreffend die Errichtung von Geselleninnungen.

Der Referent Abg. Dr. Hartmann ersuchte Namens der Kommission, diesen Antrag abzulehnen.

Der Abg. Büchtemann erklärte, er glaube zwar nicht auf Annahme seines Antrages rechnen zu können. Die Verhält⸗ nisse im Handwerkerstande müßten erst besser werden, und namentlich müsse vorerst die Rechte anerkennen, daß es nicht darauf ankomme, dem Handwerksmeister Privilegien zu schaffen. Erst wenn freie Innungen entsprechend den heutigen Verhältnissen errichtet seien, und man nicht mehr zurückgreife auf die früheren Innungen, könne neues Leben erblühen. Durch seinen Anktrag würden die neu gegründeten Innungen durchaus nicht gestört, sondern ge⸗ sördert. Der Arbeitgeber müsse in fortlaufender Beziehung zum Gesellen stehen. Die Innungen hätten nur Werth für große Städte, weniger für kleinere. Der Regierungskommissar habe sich auch nicht von vornherein gegen seinen Antrag er⸗ klärt, sondern nur die Frage von großer Tragweite gehalten. Allerdings habe damals die Kommission bei der ersten Lesung sich anders ausgesprochen, als heute. Es handele sich nicht nur um das Wohl der Handwerker, sondern auch um das der Arbeiter.

Der. Abg. Ackermann führte aus, formell sei der Antrag unannehmbar, weil derselbe tief in die ganze Gewerbenovelle ein⸗ greife. Redner wies an der Hand der Geschichte der Gesellenbrüder⸗ schaften des Mittelalters nach, daß solche Vereinigungen untauglich seien. Schon im Mittelalter hätten sie beständig zu Streitig⸗ keiten Veranlassung gegeben. Auch die Geschichte der in neuerer Zeit geschaffenen Geselleninnungen lade nicht dazu ein, die bisherigen Zustände beizubehalten. Um diesen Zuständen ein Ende zu machen, sei das Innungsgesetz von 1881 vor⸗ eschlagen worden. Damals sei der Reichstag damit einver⸗ standen gewesen, den Gesellen keine weiteren Rechte einzu⸗ räumen als die Regierung vorgeschlagen. Jetzt überrasche Abg. Büchtemann das Haus mit neuen selbständigen Innungen. Es sollten nun neben den Innungen noch gewerbliche Ge⸗ nossenschaften etablirt werden. Das erinnere lebhaft an die Zustände des Mittelalters. Das Ziel klinge ja sehr schön, aber der Vorredner habe nicht angegeben, wie derselbe es erreichen wolle. Es ginge nicht an, eine organisirte Gruppe neben der andern hinzustellen. Am wenigsten könne er billigen, daß beiden gleiche Rechte ertheilt werden sollten. Dann solle man, so lange die Reichsregierung mit der Orga⸗ nisation der Innungen beschäftigt sei, dieselbe mit solchem Gesetz verschonen. Er bitte um Ablehnung des Antrages.

Der Bundeskommissar, Geheime Regierungs⸗Rath Bödi⸗ ker schloß sich dem Antrage des Vorredners an. Materiell wolle er nicht auf die Sache eingehen. Nur wolle er dem Abg. Büchtemann erwidern, daß er keine abweichende Mei⸗ nung gelegentlich der ersten Lesung hier geäußert habe.

Der Abg. Dr. Hirsch erklärte, es sei charakteristisch für die Kommission, daß sie eine so große Abneigung für die Ge⸗

selleninnung zeige. Die Arbeiter

wer ihr Anwalt und warmer Vereeenedoh se ei lichen Deduktionen des Abg. Ackermann erwidere 5 doch nicht den heutigen Zustand der Gesellschaft zuri’naß van könne um mehrere Jahrhunderte. Wenn dae strauben stattgefunden hätten, so hätten, was wissenschaftle sligtnuch sei, die Brüderschaften doch auch ihr Gutes eihsemesn bräuche seien auch in den Meisterinnungen vorga nit. Ni der Abg. Ackermann hieraus den Unbestand vnmnen. N. innung folgere, so könne derselbe noch besser dg

hebung der Innungen im Jahre 1731 den Unh 1

nseben, er necihe

heutigen Innungen ableiten. Beim Aufb de halte er (Redner) es für ungerecht, nur nencfe. nnxe. nicht den Arbeiter zu berücksichtigen. gede Un) Her e abgelehnt. ierauf vertagte sich das Haus um 5

12 Uhr. 9 5 Uhr ruf äiie

Die vorgestrige Abendsitzung d Abgeordneten, welcher der Vesga des Hanss der Ministeriums von Puttkamer mit mehreren Kommist 8i u. wohnte, wurde um 8 1 Uhr vom Präsidenten von ;5 bv öffnet. Das Haus setzte die zweite Berathung des büüa 8 eines Gesetzes über die Zuständigkeit 88 Lnd⸗ tungs⸗ und Verwaltungsgerichts⸗Behöryervc §. 62 fort. 1 en m

Zunächst wurden die §§. 62 111 (Wasser, gfsgn. und Jasdpolizei) ohne erhebliche Debatte durch An lbe⸗

Kommissionsbeschlüsse ohne wesentliche A ahme ar Ebenso wurden die §§. 112 125 (geverüthach ali

werbliche Konzessionen, Ortsstatuten) unverän e 1lc, se ETTTT1“ genehnigt. ) unveränhet nuch dem §. 125 a. lautet nach dem Kommissionsheschlnge.

8 Fritrksensschuß beschließt: Erh 1 nsbesclüse

1) über die Genehmigung zur Erhöhun der hei Re q in eine Innung zu entrichtenden Antritts Fer der UUfnne genßesemage 1 1 88 E ie Bit Dlt er die Genehmigung zur ufldsung im anm

e. v nnen

eer Abg. Zelle beantragte, hinter ef b als §. 125 aa. 88” Bestimmung hinzugit hechasnai sugnisse der höheren Verwaltungsbehönt an 88 Innungswesen für den Stadtkreis dnch de dhe⸗ Präsidenten wahrgenommen werden sollten.

Der Antragsteller führte aus, daß dee Emdd Verün i Verwaltungsangelegenheiten stets als Stiestad wehandet werde. Die Innungsangelegenheiten seien Gemendemglcge heiten, und müßten deshalb der Aufsicht des Ober Pustdand als Gemeindeaufsichtsbehörde unterstellt sein, nicht aha n Aufsicht des Polizei⸗Präsidenten, wie es nach der Verhge her Fall sein würde.

Der Regierungskommissar Geheime Ober Fehennge Rath Rommel ersuchte um Ablehnung des Antrags lh a die Innungen gewerbliche Vereine seien, die von efegn Behörde zu ressortiren hätten, welche die Gewerbe ne e⸗ einsangelegenheiten in der Hand habe. Das sei sir hi der Polizei⸗Präsident.

Der Antrag Zelle wurde, nachdem noch derimt Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa sich dagen aln hatte, abgelehnt. Ebenso ein fernerer Antrag Zesi auch die Aufsicht über die der Gemeinde unterstellnn kassen für Berlin dem Ober⸗Präsidenten übertragens sollte, sowie ein dritter Antrag desselben Abgeordnetz h welchem verschiedene Funktionen des Kreisausschusses fütbe der Minister der öffentlichen Arbeiten wahrzunehmen i⸗

Die folgenden Paragraphen §§. 126 128 (Inntng, §§. 129 132 (Märkte), §§. 133 135 (Oeffentliche Stüt⸗ häuser), §§. 136 140 (Handelskammern, kaufmänniste r⸗ porationen, Börsen), §§. 141 und 142 (Feuerlöschrih §§. 143 und 144 (Hülfskassen), §§. 145 148 (Beunalee

§8§. 153 156 (Enteignungssachen), §§. 157 und 158 Festu

§§. 160— 166 (Ergänzende Uebergangs⸗ und Scilttts mungen) wurden ohne wesentliche Debatte unverändetn den Kommissionsbeschlüssen genehmigt. 1 Hiermit war die zweite Berathung des Gestzerat über die Zuständigkeit der Verwaltunge und Verwaltungsgerichtsbehörden beendigt. Hierauf vertagte sich das Haus um 10 Uhr tag 9 Uhr.

Gewerbe und Handel.

Die „New⸗Yorker Hdls.⸗Zkg.“ schreihte i 20. v. M. datirten Wochenbericht: Das 1e . altgen und Produktenmarkt ist auch in dieser Pats Fie ür Ein mäßig lebhafter Erportbegehr, der Aistzte üha, i Weizen und Mais herrschte, hat in der letten 18 nach⸗ Folge der höheren Preise, welche etahle nett ass uht gelassen: Weizenmehl fand nach dieser Fättet züshh wollt n viel Beachtung. Der Frachtenmarkt ist füh⸗ . und de disponibler Waare begegnete für Expokt aitte üea h ½ C. angezogen; für Termine ist bei lebheiten Fön monden.

§§. 149 152 (Dismembrations⸗ und Ansiedelungeitas stand und Staatsangehörigkeit, §. 159 (Steuerangelegenditw’h,

sigen Schwankungen ebenfalls ein kleiner zeun büth düämtkde Brasil Kaffees haben sich nicht behaupten ümn. 8 Sorten hatten dagegen festere Preishaltung. ün, Ferese. Theemarkt ist das Geschäft wieder sehr n ste Enden⸗ Schmalz, Schweinefleisch und Speck verkehrten in füägene vath lez⸗ begegneten jedoch nur mäßigem Konsum⸗ und Erxpo. ie Bentung. terer Richtung fand Talg in den letzten Tagen recht nieöägc Mt⸗ Raff. Petroleum fest behauptet. In Abwesenbeit müeäläjk ic richten aus den Produktionsbezirken dewegte sich die Sparfe⸗C

United Pipe Line Certificates in engeren Grenzen un 88 denz. Terpentinöl war ruhig und niedriger, Horn doleae mf⸗

steigend. Der Hopfenmarkt war still. Die Süna inihe⸗

tallmarkt bleibt eine überwiegend gedrückte. Ein ür la⸗⸗ fremde Manufakturwaaren hatten sehr stilles Geschäft; 888 die Saison, soweit das Engrosgeschäft in Betracht kom

8 9 beendete Woche beträgt 1 438 115 Doll,, gegen 2 560 161 D

Parallelwoche des Vorjahres.

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