derlichen Wandergewerbeschein, ingleichen wer eines der im §. 59 giffer 1 bis 3 bezeichneten Gewerbe der nach §. 59 a. ergangenen intersagung zuwider betreibt; 78.) wer dem §. 56 Absatz 1 bis 3, §. 56 a. oder §. 56 b. zu⸗ widerhandelt; “ 7 b.) wer den Vorschriften der §§. 56 c., 60 a., 60 b. Absatz 2 oder Absatz 2 und 3 zuwiderhandelt;
7e.) wer einer ihm in Gemäßheit des §. 60 Absatz 1, §. 60 b. Absaß 1 oder des §. 60 d. Absatz 3 in dem Wandergewerbeschein auferlegten Beschränkung zuwiderhandelt;
7 d.) wer bei dem Gewerbebetriebe im Umherziehen Kinder unter 14 Jahren zu gewerblichen Zwecken mit sich führt;
7e.) ein Ausländer, welcher bei dem Gewerbebetriebe im Um⸗ herziehen den in Gemäßheit des §. 56 d. vom Bundesrath getroffe⸗ nen Bestimmungen zuwiderhandelt.
Hierzu hatte der Abg. Dr. Baumbach den Antrag gestellt, die strafrechtliche Verfolgung des Hausirers, welcher ohne vor⸗ gängige Erlaubniß fremde Wohnungen, sowie zur Nachtzeit fremde Häuser und Gehöfte betritt, nur auf Antrag eintre⸗ ten zu lassen. — 1 Die Abstimmung erfolgte durch Zählen und ergab die Ablehnung des Antrages mit 125 gegen 125 sowie die An⸗ nahme des Paragraphen mit 131 gegen 130 Stimmen. §. 149 lautet nach den Vorschlägen der Kommission: Mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu acht Tagen wird bestraft: “
1) wer den im §. 42 b. vorgesehenen Erlaubnißschein oder den im §. 43 vorgesehenen Legitimationsschein während der Ausübung des Gewerbebetriebes nicht bei sich führt, oder den Bestimmungen des §. 44 a. Absatz 2 zuwiderhandelt; 1
2) wer bei dem Gewerbebetriebe im Umherziehen dem letzten 1 des §. 56 oder dem §. 60 c. Absatz 1 zuwiderhandelt;
) wer ein Gewerbe im Umherziehen, für welches ihm ein auf einen bestimmten Bezirk lautender Wandergewerbeschein er⸗ theit ist, unbefugt in einem anderen Bezirke betreibt;
4) wer ein Gewerbe im Umherziehen mit anderen Waaren⸗ gattungen oder unter Darbietung anderer Leistungen betreibt, als sein Wandergewerbeschein angiebt; B
5) wer bei dem Gewerbebetriebe im Umherziehen unbefugt Personen mit sich führt, oder einen Gewerbetreibenden, zu welchem er nicht in dem Verhältnisse eines Ehegatten, Kindes oder Enkels steht, unbefugt begleitet;
6) wer den polizeilichen Anordnungen wegen des Marktverkehrs zuwiderhandelt;
7) wer es unterläßt, den durch §§. 138 und 139 b. für ihn begründeten Verpflichtungen nachzukommen;
8) wer, ohne einer Innung als Mitglied anzugehören, sich als Innungsmeister bezeichnet.
Die Unterlassung einer durch das Gesetz oder durch Statuten vorgeschriebenen Anzeige über Innungsverhältnisse an die Behör⸗ den, sowie Unrichtigkeiten in einer solchen Anzeige werden gegen die Mitglieder des Vorstandes der Innung oder des Innungsver⸗ bandes mit der gleichen Strafe geahndet.
In allen diesen Fällen bleibt die Strafe ausgeschlossen, wenn die strafbare Handlung zugleich eine Zuwiderhandlung gegen die Steuergesetze enthält.
Der Abg. Dr. Baumbach u. Gen. beantragten Nr. 8 zu streichen.
Der Abg. Ackermann bekämpfte diesen Antrag; er sehe nicht ein, warum der Reichstag die erst 1881 beschlossene Be⸗ stimmung jetzt schon wieder aufheben solle.
Der Abg. Dr. Baumbach vertheidigte seinen Antrag. “ müsse einmal die Bewegung für die Innungen zu Ende
ommen. Die Abgg. Frhr. von Minnigerode und von Kleist Retzow, sowie der Bundeskommissar Geheime Regierungs⸗Rath Bödeker sprachen sich gegen den Antrag aus, der außer vom Antrag⸗ steller noch vom Abg. Büchtemann vertheidigt, vom Hause mit 139 gegen 123 Stimmen abgelehnt wurde.
Der Rest der Vorlage wurde ohne Debatte unverändert nach dem Kommissionsvorschlage genehmigt.
Die dazu eingegangenen Petitionen wurden, den Be⸗ schlüssen der Kommission gemäß, für erledigt erklärt.
Bei Schluß des Blattes trat das Haus in die Berathung des Antrages der Abgg. Dr. Thilenius u. Gen, betreffend vie Niedersetzung einer Sachverständigen⸗Kommission zur Unter⸗ suchung der Stromverhältnisse des Rheins und der ihm zuströmenden Nebenflüsse mit Einschluß des Ober⸗ laufs, ein. 1 — In einem Entschädigungsprozeß wider den preußischen Eisenbahnfiskus in Folge der Expropriation des Theils eines Grundstücks für eine Eisenbahnanlage hat das Reichs⸗ gericht, I. Civilsenat, durch Urtheil vom 31. März d. J., im Gegensatz zu früheren Entscheidungen des ehemaligen preu⸗ ßischen Ober⸗Tribunals und des vormaligen 3. Hülfssenats des Reichsgerichts, ausgesprochen, daß bei Ermittelung des durch die theilweise Enteignung entstehenden Minderwerthes des dem Expropriaten verbleibenden Restgrundstückes nicht nur diejenigen Nachtheile zu ersetzen sind, welche durch die Ab⸗ tretung, sondern auch diejenigen, welche durch die Errichtung
und Benutzung von Bauten oder Anlagen auf der abgetretenen Grundfläche, deren Ausführung in sicherer Aussicht ist, entstehen. „Allerdings ist von dem vormaligen 2. Hülfssenate des Reichs⸗ gerichts öfter ausgesprochen worden, daß Nachtheile, welche den Kläger getroffen hätten, wenn ihm nichts enteignet wäre, wenn die Bahn statt über das enteignete Grundstück an der Grenze des ungetheilten Grundstuüͤcks entlang geführt wäre, bei Festsetzung der Entschädigung nicht geltend gemacht wer⸗ den können. Dieser Grundsatz kann aber nur dann in An⸗ wendung gebracht werden, wenn es feststeht, daß die fragliche Bahnanlage über benachbarte Grundstücke, entlang der Grenze geführt worden sein würde, falls das Theilstück des Klägers nicht nteignet worden wäre. Dagegen ist die bloße Möglichkeit, daß der Schaden auch ohnedies eingetreten wäre, nicht ge⸗ nügend, die sonst begründete Schadensersatzpflicht auszuschließen. Im vorliegenden Falle hat nun aber die Beklagte nicht etwa die Behauptung aufgestellt, daß, wenn nicht ein Theil des klägerischen Grundstücks enteignet worden wäre, die in Rede stehenden Eisenbahndämme auf den Nachbargrundstücken ent⸗ lang der Grenze des ungetheilten klägerischen Grundstücks aufgeführt worden sein würden, weshalb auch weder eine “ noch eine Beweisaufnahme hierüber stattgefunden bingestellt hat die Beklagte es nur als eine Moöglichkeit Grenze des ktsa sagedachten Zolle die Dämme längs der würden, und dgerischen Grundstücks ausgeführt worden sein
8 r, für diesen hypothetischen Fall behauptet, daß
alsdann den Kläger 8 würde wie bei Auffführerg 111““ “
eigneten Theilgrundstück.“ sämme auf dem ihm ent⸗
— Se. Majestät der Köni 2 x 4. Brandenburgische Infanterie⸗ieghnnkenabesbnunt, dü 8 von Mecklenburg⸗Schwerin) fortan: 4. Brand rofherzog
84 8 3 enburgisches Infanterie⸗Regiment Nr. 24 (Großher J Franz II. von Meclenburg⸗Schwertrg esfmnennic.
den 9 oll.
Bayern. München, 8. Mai. (W. T. B.) Die Kaiserin von Oesterreich ist hier eingetroffen und im Palais des Prinzen Leopold abgestiegen. Ihre Majestät beabsichtigt, am 11. d. M. von hier wieder abzureisen.
Württemberg. Stuttgart, 8. Mai. (W. T. B.) Die Kaiserin von Oesterreich und die Erzherzogin Va⸗ lerie trafen heute Mittag 12 ½ Uhr hier ein, machten dem König und der Königin im Residenzschlosse einen Besuch und sind 1 ½ Uhr nach München weitergereist.
bewerkstelligen gedenkt, ist fortdauernd ein gutes. — 9. Mai.
( ist heute Mittag hier eingetroffen.
8
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 8. Mai. (W. T. B.) Das
Abgeordnetenhaus nahm in seiner heutigen
welches auf 5 böhmische und 5 deutsche Abgeordnete fiel.
rath hat den Generaldirektor Massa in Mailand, den
rath Rossi in Bellinzona auf weitere sechs Jahre als Mit⸗ I Verwaltungsraths der Gotthardbahn estätigt.
Niederlande. Haag, 8. Mai. (W. T. B.) Die Regierung hat die Vorlagen, betreffend die Herabsetzung des Wahlcensus und die Einführung des Skrutiniums nach Arrondissements, zurückgezogen.
Großbritannien und Irland. (Allg. Corr.) Gerade vor Jahresfrist fielen am 6. Mai, Abends, Lord Cavendish und Mr. Burke im Phönix⸗ park unter den Messern der Verschwörer. Viele Monate lang war, trotz der auf die Entdeckung der Thäter ausgeschrie⸗ benen, über 10 000 Pfd. Sterl. betragenden Belohnung, keine Spur der Mörder aufzufinden; das Gold schien seine Macht verloren zu haben, der ausgeschriebene Pardon keinen Einfluß auf auch nur einen der offenbar zahlreichen Mitwisser zu üben. Man verzweifelte schon daran, das furchtbare Ver⸗ brechen gesühnt zu sehen, als plötzlich im August v. 85* ein Anhaltepunkt durch die Mittheilungen eines jungen Mädchens gewonnen wurde, der bald zur Aufdeckung der
London, 7. Mai.
ganzen Verschwörung führte. Heute werden schon die Galgen in dem Hofe des Gefangenhauses von Kilmainham errichtet und sehen fünf der Schuldigen ihrem Ende entgegen. Bradyj soll zeitweise, wenn er auf Carey zu sprechen kommt, von einer erschrecklichen Wuth befallen werden, geht im Uebrigen jedoch mit Fassung seinem Schicksale entgegen. Curley ist sehr nieder⸗ geschlagen. Fagan trägt eine große Gleichgültigkeit zur Schau. Caffrey, der sich selbst schuldig bekannte, ist sehr gefaßt und erklärt, daß er das Bewußtsein der Schuld nicht länger habe tragen können. Delaney wird, wie es heißt, begnadigt und bald ganz auf freien Fuß gesetzt werden, da er der Regierung wich⸗ tige Angaben gemacht hat und selbst nicht so schwer gravirt erscheint wie die anderen Verschworenen. Tim Kelly kommt heute zum dritten Male vor die Geschworenen. Allgemein glaubt man nun, daß Tynan, die „Nr. 1“, gleichfalls zum Angeber geworden ist und sich bereits auf dem Rückwege nach England oder sogar schon in Scotl and Yard befindet. Es heißt, er werde schon im nächsten Monat als Kronzeuge vor⸗ geführt werden, und es sollen neue überraschende Enthüllungen bevorstehen. Die Nachricht, daß Tynan zum Verräther seiner Genossen geworden, hat zur Folge gehabt, daß in den letzten 24 Stunden 200 Personen, darunter einige angesehene Bürger, aus der irischen Hauptstadt geflohen sind.
— 9. Mai. (W. T. B.) Der Lord⸗Präsident des Ge⸗ heimen Raths, Minister für Landwirthschaft, Lord Carling⸗ ford, empfing gestern eine von den englischen Land⸗ wirthschaftskammern an ihn entsendete Deputation, welche Vorstellungen machte gegen die Einfuhr von Vieh aus Ländern, in denen die Maul⸗ und Klauenseuche herrscht. Der Minister erwiderte der Deputation, daß die Regierung ihre Besugnisse in dieser Beziehung in Zukunft mit größerer Strenge anwenden werde, daß sie jedoch neue parlamenta⸗ rische Maßregeln nicht habe empfehlen können.
Halifax (Neuschottland), 7. Mai. (W. T. B.) Die Stadt ist beunruhigt durch Gerüchte über Attentate, welche die Fenier für den 14. d. M., als den für die Hin⸗ richtung der Phönixparkmörder in Dublin bestimmten Tag beabsichtigen sollen. Der Gouverneur erhielt einen Brief, der ihn auf die zu erwartende Ankunst von zwei verdächtigen amerikanischen Schiffen aufmerksam macht. Wie anderweit gerüchtweise verlautet, sollen diese Schiffe mit fenischer Schiffs⸗ mannschaft und mit Torpedos von Boston ausgelaufen sein, um Handelsschiffe zu zerstören. Im hiesigen Hafen wurden Vorsichtsmaßregeln getroffen.
In
Frankreich. Paris, 8. Mai. (W. T. B.) der heutigen Sitzung der Budgetkommission betonte der Vorsitzende Sadi Carnot die Nothwendigkeit, Ersparnisse zu machen und die Kreditforderungen auf das Strengste zu kon⸗ troliren. Was das außerordentliche Budget angehe, so müsse man zur Fortsetzung der großen Arbeiten die Privatindustrie in Anspruch nehmen.
Wie verschiedene Abendblätter melden, wäre die Basis der Konvention des Staats mit der Lyoner Eisenbahngesellschaft desfinitiv festgestellt und stände die Unterzeichung unmittelbar bevor.
Der Ministerrath hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf über die Reorganisation der Festungsartillerie gebilligt.
Gegen einige Journale in den Departements ist die gerichtliche Verfolgung eingeleitet, weil sie die Einleger Ses Sparkassen dazu antrieben, ihre Einlagen zurückzu⸗ ziehen.
— 8. Mai, Abends. (W. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer hat heute den Gesetzentwurf, betreffend die rück⸗ fälligen Verbrecher, in erster Lesung angenommen. Im Laufe der Debatte erklärte Lanjuinais Namens der Rechten:
er bedauere, daß man von den Mitteln absehe, welche die
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 8. Mai. Wee die „Meckl. Anz.“ melden, haben der Großherzog und die Großherzogin mit ihrer Tochter und dem Gefolge Men⸗ tone nunmehr verlassen und sind nach Bellaggio am Comer See übergesiedelt, um dort zunächst weiteren Aufenthalt zu nehmen. Das Befinden des Großherzogs, welcher auf diese Weise einen allmählichen Uebergang zum nordischen Klima zu
W. T. B.) Der Großfürst Wladimir
letzten Sitzung die Wahlen zu den Delegationen vor. Die Wahl der Delegirten Böhmens ergab nach dreimaligem Wahl⸗ gange Stimmengleichheit und mußte das Loos entscheiden,
Schweiz. Bern, 8. Maj. (W. T. B.) Der Bundes⸗ Ministerial⸗Rath von Knapp in Stuttgart und den Altstaats⸗
Religion zur Hebung der Sittlichkeit biete; er we⸗ Fößzen s den E “ denn esetz sei angesichts der religionslosen Schulen j diger als jemals. bulen jet noihwen — (Fr. Corr.) Das Kriegsbudget für 1884 erreigt b Höhe von 605 Millionen, also 20 Millionen mehr bne von 1883. Diese letztere Summe ist für den Unterhalt 88 Okkupations⸗Corps in Tunesien bestimmt, welcher fortan im orde 5 lichen Budget seinen Platz haben wird. Da die Einnahmen Kriegs⸗Ministeriums sich auf 43 Millionen belaufen, so schmile⸗ das Budget in Wahrheit auf 562 Millionen zusammen Unts den Einnahmen befinden sich einige, die im Laufe des Jah er verschwinden dürften, so z. B. das Kostgeld der Zöglinge 88 Militärschulen: 1 400 000 Fr. und die Beiträge der Einzäh der Freiwilligen: circa 7 Millionen. In diesem Falle müͤßten 85 etwa 8 Millionen neue Hülfsquellen geschafft werden die „Republique frangaise“ wirft die Frage auf, oh die ungehen e Opfer, welche Frankreich seit Jahren für sein Kriegebudre bringe, durch die Nothwendigkeit und die Resultate in ache Theilen gerechtfertigt seien, und ist mit der Antwort beret daß die Offiziercadres in ihren Einrichtungen hinter den Er⸗ Fstangh Piräcchl he 8 »Auf der einen Seite, sagt sie, herrsche eine all⸗ häufung, auf der anderen ein Mangel an Kräften 8 8. nationale Armee nur dann für solid gelten könne, wenn 5 Cadres gut gefügt sind, und die 27 000 Offtziere oder Beamten mit Offiziersrang, welche in dem stehenden Heere dienen, für sich allein den sechsten Theil des Budgets beanspruchen, wäre es nur in der Ordnung, ihrer Stellung und Leistungen auf den Grund zu gehen Da zeige sich denn zuerst eine bedauerliche Tendenz, die wahren Inter⸗ essen des Heeres, die Interessen der Truppen den verschiedenen Ver⸗ waltungszweigen hintanzustellen. Wenn dies so fortginge, würden sie auf Kosten der Hauptelemente eine übertriebene Bedeutung an. nehmen. Es genüge, ein Verzeichniß der Offiziere und Be⸗ amten mit Offiziersgrad aufzustellen, um die dringende Nothwendigkeit einer Revision darzuthun. Wie chon er. wähnt, zählt das Heer im Ganzen 27 000 Offtziere, 4000 mit höheren und 23 000 mit untergeordnetem Range. 8000 Offiziere dienen außerhalb der Truppen und vertheilen sich wie folgt, Generalstab und Generalstabsdienst: 815 Offiziere, worunter 17 höhere; Aufsichtscorps: 22 Beamte, alle mit höherem Neng; Intendantur: 358 Beamte, worunter 313 mit höheren Anng; Artilleriestab: 984 Offiziere und Beamte, 172 mit höheren Nang; Generalstab: 1056 Offiziere und Beamte, darunter 190 nit lohen Offiziersrang. Militärschulen: 525 Offtziere, worunter 31 höhere; Rekrutirungsdienst: 412 Offiziere, darunter 91 höhere. Depots der Territorialarmee: 167 Offiziere; Militärgefängnisse: 28 Dffizere; Remontedienst; 25 höhere Offiziere; arabische Bureaux: 61, darunter 13 höhere Offtziere; Feldgottesdienst: 41 Feldgeistliche; Aerzte: 1300, 420 mit höherem Rang; Apotheker: 185, darunter 58 mit höherem Rang; Verwaltungsoffiziere: 1522, darunter 59 mit häherem Rang; Thierärzte: 419, darunter 10 mit höherem Rang; Dolmetsche: 75, von denen 5 höheren Offtziersrang haben. Nach Abzug dieser 8000 bleiben also noch 19 000 Offiziere in dem Truppendienst. Ein Zehntel derselben hat höheren Rang, während bei den außerhalb der Truppen stehenden Offizieren ein Viertel sich in diesem Falle befindet“ In Wahrheit sollte das Gegentheil stattfinden, wie dies in dem bestorganisirten und am sxarsamsten eingerichteten Heere Europas der Fall ist. Man würde sich aber, schreibt die „Republique“, sehr irren, wenn man glaubte, die oben erwähnten 19 000 Offiziere hätten alle im aktiven Heere ein Kommando zu führen oder in technischen Dingen zu unterweisen. Erstlich sind davon wieder die Offiziere gewisser Spezialdienste abzuziehen, namentlich 820 Gensd'armerie⸗Offiziere, 47 Offiziere des Sapeurs⸗Pompiers⸗Regi⸗ ments in Paris, 172 Kapellmeister, endlich 1500 Offiziere aller Grade, welche Verwaltungsämter in den Regimentern bekleiden, im Ganzen etwa 2500 Offiziere, denen noch an 1000 beigezählt werden müssen, die im Kriegs Ministerium, den Generalstäben, den Schulen, in den Rekrutirungsbureaux ꝛc. zur Nachhülfe beordert sind. So sind im Heere kaum 16 000 von 27 000 Offizteren wirklich thätig, und es haben etwa 11 — 12 000 Aemter inne, welche dem Truppenkommando fremd sind. In ihren Reihen ist das Verhältniß der böheren Offiziere drittehalbmal stärker als in den Truppenkörpern. Wenn man bedenkt, daß viele dieser böheren Offiziere und Beamten Dienstwohnungen inne haben, deren Werth die ihnen bewilligte Entschädigung weit übersteigt, so ergiebt sich daraus eine unmäßige Ausgabe, welche eingeschränkt werden könnte, ohne daß die Leistungsfähigkeit der Armee darunter litte. Wenn Ersparnisse erzielt werden sollen, so müßte man diesem Punkte eine ernstliche Aufmerksamkeit zuwenden.“
Spanien. Madrid, 8. Mai. (W. T. B.) Der Finanz⸗Minister und der Minister des Auswärtigen haben die Vorlegung der auf die deutsch⸗spanischen Handels⸗ vertrags⸗Verhandlungen bezüglichen Schriftstücke im Senat abgelehnt.
Türkei. Konstantinopel, 8. Mai. (W. T. B.) Lord Dufferin ist hier eingetroffen.
— 9. Mai. (W. T. B.) Die Vertreter der Mächte haben das Protokoll über die Ernennung Vassa Effendis zum Gouverneur des Libanon unterzeichnet.
Montenegro. Cettinje, 9. Mai. (W. T. B.) Ar Fürst von Bulgarien ist gestern hier eingetroffen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. Nai. (W. T. B) Das Ministerium des Auswärtigen hat den Posten eines Vizekonsuls in Hamburg neu ceeirt.
8
8 Zeitungsstimmen. In dem „S
1
chwäbischen Merkur“ lesen wir: Unter dem Titel: „Correspondence fünlomatiane de M. de Bismarck“ wird die von Poschinger veröffentlichte Hepeschenjomn lung, sorgsam übertragen, den Franzosen zugänglich gemacht wer i. ür die zweckmäßige und würdige Herausgabe bürgt der 5 h. Funck⸗Brentano’s, Professor des Völkerrechts an der b Schule für politische Wissenschaften, dessen Kenntniß sovabl deutschen, als der Feinheiten und des Geistes der enfü 9 Sprache ihn durchaus geeignet erscheinen ließ, das Wer 8 deutschen Reichskanzlers in der seiner Bedeutung angemessenen Forn dem französischen Leser zu vermitteln. Der Uebersetzer spricht sich 8 einer längeren Vorrede über die Persönlichkeit Bismarcks aus, 88 züglich wird dieselbe bereits in der „N. Fr. Pr.“ mitgetheilt. i Anderen“, schreibt er, „urtheilen, studiren, prüfen. Hr. von sieht und entscheidet. Jene gerathen durch zahllose Umwege, Sünn und Gegenschritte, wobei sie blos durch ihre Einbildungskraft ela⸗ werden, doch nur in Mißverständnisse; er dagegen äußert durch Macht der außerordentlichen Kombinationen seine bestimmten G drücke, diese erste Quelle der Kraft des gesunden Verstandes u. des Scharfblicks des Genies, frei seine Meinung, geht . aufs Ziel los und schreitet so von Erfolg zu Erfolg. Wir fin . in dieser Sammlung erstaunliche Vorhersagungen, Urtheile über 8 sonen und Sachen, Würdigungen von Staaten und 15 6 Hoffnungen, welche sie erwecken können, der Befürchtungen, is m 2 von ihnen hegen muß, Alles ausgedrückt mit der Bestimmtheit ein 9 physikalischen Gesetzes. Die Bemerkungen entspringen wie ih däaen lebendigen Quell, die Eindrücke reihen sich wie von selbst 8 e nca Jedes Wort eines Ministers, jede Plauderei eines Fremden wer