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Karlsruhe weiter gereist.
tköniglich Preußischer
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Nh9, 116.
Berrlin, Montag,
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
Se. Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: G dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität zu Straßburg, Dr. Stude⸗ mund die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Offizierkreuzes des Leopold⸗Ordens zu ertheilen.
Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruh
Bl. S. 61), zum Mitglied bei dem Disziplinarhofe:
Major von Hänisch,
den Königlich preußischen
Müller, Beide daselbst, in Bremen:
Direktor Boysen in Verden
weise Staatsä nter zu ernennen.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls Laporte den Kaufmann Otto Bulle zum Konsul in Bahia (Brasilien), und
an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Konsuls de
Cearä (Brasilien) zu ernennen geruht.
in Gemäßheit des §. 93 des Gesetzes, betreffend die Rechts⸗ verhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (R. Ges.
den Direktor des Allgemeinen Kriegs⸗Departements im Königlich preußischen Kriegs⸗Ministerium, General⸗ zu Mitgliedern bei den Disziplinarkammern in Trier:
Amtsgerichts⸗Rath Althof und den Königlich preußischen Landgerichts⸗Rath
den Kaiserlichen Marine⸗Intendanten Dr. Holtz zu Wil⸗ helmshaven und den Königlich preußischen Landgerichts⸗
für die Dauer der von ihnen bekleideten Reichs⸗ beziehungs⸗
la Camp den Kaufmann John Mackee zum Konsul in
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Pfarrer und kommissarische Kreis⸗Schu l⸗ inspektor Edwin Richter in Heydekrug ist zum Kreis⸗ Schulinspektor ernannt worden. 8
Den ordentlichen Lehrern Dr. Plath und Dr. Busseni us an der Klosterschule Roßleben ist der Titel Oberlehrer ver⸗ liehen worden.
Am Schullehrer⸗Seminar Hülfslehrer Luckow bei der als Hülfslehrer angestellt.
zu Cöslin ist der bisherige Präparandenanstalt zu Rogasen
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Mit Bezug auf die Vorschriften über die Prüfung der öffentlich anzustellenden Landmesser vom 4. September 1882 wird hiermit bekannt gemacht, daß bei der landwirthschaft⸗ lichen Akademie zu Poppelsdorf und der landwirthschaftlichen Hochschule zu Berlin Kurse für Landmesser eingerichtet und Prüfungskommissionen bestellt worden sind. Zu Vorsitzenden derselben sind bis auf Weiteres ernannt bezuüͤglich der Kom⸗ mission zu Poppelsdorf: der Akademie⸗Direktor, Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Dünkelberg zu Poppelsdorf, und bezüg⸗ . 88 Kommission zu Berlin: der Professor Dr. Vogler zu
erlin.
Berlin, den 8. Mai 1883.
Der Minister der Der Minister
Der Finanz⸗
der öffentlichen für Landwirthschaft, Minister. Arbeiten. Domänen und Forsten. In Vertretung: Maybach. Lucius. Meinecke.
Angekommen: Se. Excellenz der General der Infan⸗ terie von Tresckow, General⸗Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Köͤnigs und kommandirender General des IX. Armee⸗Corps, von Altona;
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums, von Dechend, aus Wiesbaden.
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Intendant der
84. Plenarsitzung des Reichstages, Dienstag, den 22. Mai 1883, Nachmittags 1 Uhr. G Tagesordnung:
Interpellation
Beschlüsse.
des Abg. Johannsen wegen Wiederauf⸗ nahme nordschleswigscher Optanten in den Staatsverband. Dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, auf Grund der Zusammen⸗ stellung der in zweiter Berathung über denselben gefaßten
Königlichen Schauspiele, von Hülsen, in dienstlichen Ange⸗ legenheiten nach Hannover.
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.
Meine landespolizeilichen Anordnungen vom 18. Februar und 22. April dieses Jahres (Amtsblatt Seite 42 und 114) ändere ich dahin ab, daß die Einführung von Schweinen aus
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 den Kaufleuten Bruno Johann Carl Erdmann Neumann, irma „J. C.
rädikat als Königliche Hoflieferanten zu verleihen.
Berlin, den 21. Mai 1883. 8
von Schweden ist gestern Abend von
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Potsdam aus n
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8
Der Königliche Hof legt heute für Ihre Kaiserli
Oesterreich die Trauer auf acht Tage an.
Berlin, den 20. Mai 1883.
Der Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.
Der Königliche Hof legt heute für Se Königliche Hoheit Carl II. vo — de Fafetan ahhasearbon, Herzog von Botma,
Berlin, den 20. Mai 1883. er Ober⸗Ceremonienmeister: Graf A. Eulenburg.
—
Der Königliche Hof legt heute für Ihre Kaiserli e Hoheit die Prinzessin bra 8. hernene nowski, Herzogin von Leuchtenberg, geborene Prin⸗
zessin von Oldenburg, die Trauer auf drei Tage an. ½ ½
Berlin, den 8 1883. 8 er ber⸗Ceremonienmeister:
Graf A. Eulenburg.
Rudolf Carl Felisch und Inhabern der F. Neumann und Sohn“ zu Berlin, das
Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin
g
E“ Hoheit die Erzherzogin Maria Antoinette von
Rußland über Eydtkuhnen, vermittelst der Eisenbahn, des Gesundheitszustandes derselben statt allwöchentlich am Sonnabend zu erfolgen hat. Gumbinnen, den 14. Mai 1883. 8 Der Königliche Regierungs⸗Präsident G Steinmann. 1
auf dem Landwege sowohl als und die thierärztliche Untersuchung Dienstag
am
8
Nichtamtliches.
Dentsches Reich. Berlin, 21. Mai. Se.
Preußen. Majestät der Kaiser und König ließen Sich am Sonnabend Nachmittag von dem Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗ Minister von Puttkamer, Vortrag halten. Gestern Nachmittag statteten Se. Majestät der Kaiser dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck einen Besuch ab.
Heute Morgen empfingen Se. Majestät Se. Königliche
Hoheit den Prinzen Albrecht, Höchstwelcher Sich mit Seinen Begleitern vor der Abreise nach Moskau zu den Krönungs⸗ feierlichkeiten verabschiedete. b — Später arbeiteten Se. Majestät mit dem Chef des Civil⸗ kabinets, Wirklichen Geheimen Rath von Wilmowski.
Um 5 Uhr gedachten Se. Majestät der Kaiser bei dem
französischen Botschafter das Diner einzunehmen.
2—
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗
sammen.
— Nach Mittheilungen aus Italien ist folgende Sub⸗ mission ausgeschrieben worden:
von der Schiffbau⸗Direktion des ersten See⸗Departements zu Spezia für den 28. Mai d. J. bis 12 Uhr Vormittags eine Submission auf Lieferung messingener Oesen für Schiffs⸗ segel und Zelte im Betrage von 13 732,50 Lire.
Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.
— Die Frage, ob einem Beamten, welcher im Laufe einer gegen ihn eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung vom Amte suspendirt worden ist, der einbehaltene Theil des Gehalts nachzuzahlen sei, sofern der Beamte im Strafver⸗ fahren zwar nicht freigesprochen, aber doch nur zu einer solchen Strafe verurtheilt worden ist, welche den Verlust des Amts nicht zur gesetzlichen Folge hat, ist von dem Minister des Innern in Gemeinschaft mit dem Finanz⸗Minister grundsätzlich dahin entschieden worden, daß die in derartigen Fällen einzubehaltende Gehalts⸗ hälfte: a. zur Deckung der Stellvertretungs⸗ und der Unter⸗ suchungskosten zu verwenden, und b. der aldann etwa noch bleibende Rest dem Beamten nachzuzahlen sei.
Dieser Grundsatz ist nach einer Cirkularverfügung des Ministers des Innern vom 7. d. M. analog auch auf Gensd'armen zur Anwendung zu bringen, da die Besoldung dieser Mannschaften, in gleicher Weise wie diejenige der unmittelbaren Staatsbeamten, aus der Staatskasse gezahlt wird. Ausgeschlossen bleibt jedoch zu a. die Deckung der Untersuchungskosten aus der einbehaltenen
Gehaltshälfte, da die Gensd'armen zu den Militärpersonen ge⸗ hören, welchen nach §. 273 der Strafgerichtsordnung für das Preußische Heer vom 3. April 1845 in den vor die Militär⸗ gerichte gehörenden Strafsachen die Kostenfreiheit zusteht.
Was die Bestimmung in dem Erlasse vom 27. Februar 1865 betrifft, nach welcher die Gehaltshälfte an suspendirte Beamte monatlich gezahlt werden soll, so läßt sich dieselbe, der angeführten Verfügung vom 7. d. M. zufolge, mit Rücksicht auf die Vorschrift unter §. 1 des Gesetzes vom 6. Februar 1881, nach welcher unmittelbare Staatsbeamte ihre Besoldung aus der Staatskasse vierteljährlich im Voraus zu erhalten haben, nicht mehr aufrecht erhalten; jene Kompetenz wird vielmehr in Zukunft ebenfalls in vierteljährlichen Raten praenumerando zu zahlen sein.
In Ansehung des Zeitpunktes, von welchem ab die Hälfte des Diensteinkommens der suspendirten Beamten einzubehal⸗ ten ist, sowie wegen Herbeiführung der Erstattung des vor Eintritt bez. während der Dauer der Suspension etwa über⸗ hobenen Gehaltstheils behält es bei den Festsetzungen unter Nr. 2 des Erlasses vom 27. Februar 1865 sein Bewenden.
— —Nach der im Reichs⸗Eisen bahn⸗Amt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung der auf deutschen „Eisenbahnen — ausschließlich Bayerns — im Monat März d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 9 Entgleisungen und 1 Zusammen⸗ stoß auf freier ahn, 24 Entgleisungen und 28 usammen⸗ stöße in Stationen und 131 sonstige (Ueberfahren von Fu rwerken, Feuer im Zuge, Kessel⸗Explosionen und andere Betriebs⸗Ereignisse, wobei Personen getödtet oder ver⸗ letzt worden sind).
Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größten⸗ theils durch eigenes Verschulden, 151 Personen verunglückt sowie 45 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 135 unerheblich beschädigt. Es wurden von den 15 825 150 überhaupt beför⸗ derten Reisenden 2 getödtet, 5 verletzt (hiervon entfallen 2 Tödtungen auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahndirektion Berlin und je 1 Ver⸗ letzung auf die Badischen Staatseisenbahnen, die Oberschle⸗ sische Eisenbahn und die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen Bromberg, Frank⸗ furt a. M. und Magdeburg) ;z von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 19 getödtet und 69 verletzt und bei Nebenbeschäftigungen 17 verletzt; von Steuer⸗ ꝛc. Beamten 3 verletzt; von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 14 getödtet und 16 verletzt, sowie bei Selbstmordversuchen 6 Personen getödtet.
Von den sämmtlichen Verunglückungen — mit Ausschluß der Selbstmorde — entfallen auf:
A. Staatsbahnen und unter Staatsverwal⸗ tung stehende Bahnen (bei zusammen 24 295,60 km Be⸗ triebslänge und 628 789 164 geförderten Achskilometern) 127 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrheinisch) Cöln (23), Bromberg (16) und die Badischen
taatseisenbahnen (19); verhältnißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen sind jedoch auf den Badischen Staatseisenbahnen, den Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen Cöln (rechtsrheinisch) und der Main⸗Neckar Eisenbahn die meisten Verunglückungen vorgekommen.
B. Größere Privathahnen — mit je über 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 4100,40 km Betriehsläng⸗ und 69 225 689 geförderten Achskilometern) 14 Fälle, dar⸗ unter die größte Anzahl auf die Hessische Ludwigsbahn (5), die Rechte Oder⸗Uferbahn (3) und die Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn (3); verhältnißmäßig sind jedoch auf der Posen⸗Kreuzburger Eisenbahn, der Heßstschen Ludwigs⸗ bahn und der Rechte Oder⸗Uferbahn die meisten Verunglückun⸗
gen vorgekommen
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