Arbeit und des Lohnes, welche in der j auch der Staat nicht gewähren könne.
endlich als dritter Hauptfehler die verfehlte
angekessen seien derart zersplittert, daß Fähig gelten könnten, 1 und daß die Arbeiter darin
würden. Er zweifle sehr, ob das Gesetz
Provinzialkassen biete unabsehbare wäare nicht das erste Gesetz, das auf dem blieben sei. Um so dringender mahne er, freien Gestaltungen freien lassen. In diesem liege die
Heilsame der freien Genossenschaften
seien. des 2 2 2„ beharre in ihrem Glauben an die
gungen.
Staats⸗Minister von Scholz das Wort:
Es ist nicht meine Ausführungen des Herrn Vorredners der Reihe 1 obwohl es vielleicht nicht ganz unlohnend wäre,
sonst und ich Er hat beispielsweise terisiren, was ohne Gegenleistung geleistet werde.
des Gesetzes gerichtet war und ich nur an die Freunde des Gesetzes jetzt mit ein paar einem Punkte mich zu wenden, in einem weise der Herr Vorredner auch als
daß er würde; als es sich aber um den schaftlichen Arbeiter handelte, daß auch diese hereingenommen werden mögen.
Hunkt, zu welchem ich jetzt schon das diejenigen Herren, welche im Ganzen
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sehen sind.
Die Ausdehnung des Versicherungszwanges auf die land⸗ und st der wichtigsten Punkte des glaube deshalb auch schon in der Generaldiskussion greifen zu sollen, über die Stellung der verbündeten zweiter Lesung eine Mit⸗
wirthschaftlichen Arbeiter ist einer Gesetzes und ich die Gelegenheit er egierungen
zu den bezüglichen Beschlüssen theilung zu machen.
Nicht einmal unter den Arbeitern selbst sei in der Vorlage die Gleichheit gewahrt, be⸗ sonders die land⸗ und forstwirthschaftlichen Arbeiter sollten wesentlich anders behandelt werden, als die industriellen, oder nach dem Antrag aus dem Centrum und der Rechten gar nur ausnahmsweise versichert werden. Einer solchen Ausnahme⸗ stellung müsse er Namens seiner Freunde entschieden ent⸗ gegentreten; solle einmal der Versicherungszwang eingeführt werden, so müsse derselbe für alle Arbeiter gelten. Der dagegen angeführte Hauptgrund, daß in der ländlichen Be⸗ völkerung Selbständige und Lohnarbeiter vielfach in einer Person vereinigt seien, gelte ebenso auch von Hausindustrie und Handwerk. Auch der §. 1a. sei nur ein Nothbehelf, aber noch immer besser als der Antrag von Hertling. Dazu komme Organisation; die Gemeindeversicherung sei durchaus unor aanisch, die andern
fh nicht als leistungs⸗ am wenigsten für die Betriebsunfälle, förmlich hin⸗
werde, es sei keine Kleinigkeit, die Versicherung in über 80 000 meist sehr mangelhaft organisirten Gemeinden einzuführen, und die Vereinigung womöglich zu großen Bezirks⸗ und Schwierigkeiten.
Spielraum zur Entwickelung zu Zukunft der Arbeiterversicherung. Nicht nur der allbeweinte Schulze⸗Delitzsch, dessen erstes Werk eine freie Krankenkasse in seiner Vaterstadt gewesen sei, son⸗ dern auch konservative Männer, wie V. A. Huber, hätten das auch auf dem Versiche⸗ rungsgebiete in vollstem Maße anerkannt, gleichwie auch die Tories in England den freien Arbeitervereinen wohlgesonnen
Möchten auch die Konservativen sich von Zwanges und der Bevormundung abwenden. Die Linke Sittlichkeit und Tüchtigkeit des Volkes, und darum an das Gedeihen der freien Vereini⸗
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Absicht, es zu unternehmen, die sehr beredten
riffs hat er beispielsweise Sätze ausgesprochen, zu denen er sich glaube auch seine Partei schwerlich gesagt: als Armenpflege müsse
die Worten und nur in Punkte, wo merkwürdiger⸗ 1 rr. Freund des Gesetzes sich darstellt; nach seiner ganzen Ausführung hätte ich nämlich geglaubt schließen zu müssen, jeden beglückwünschen würde, der außerhalb des Gesetzes gelassen §. 1a. und die land⸗ und forstwirth⸗ da hat er sehr lebhaft dafür plaidirt, Dies ist der einzige Wort ergreife, und zwar für als Freunde des Gesetzes anzu⸗
argelegten
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und hergeworfen durchführbar sein
Es Papier stehen ge⸗ den lebensvollen euen hat —
also geradezu als eine
Arbeiterstand in
dem Wege
oder geringere Beiträge, nach zu verfolgen,
denn im Eifer des
bekennen dürfte. man alles charak⸗ Wenn man diesen
Satz nur einen Augenblic, näher betrachtet und ihm Bedenken eher hinwegzugeben. beispielsweise den unentgeltlichen Volksschulunterricht entgegen⸗ ZAc stellt, so wird man doch sehr erstaunen, von Seiten der daß Sie den §. 1a. ük 1 Fortschrittspartei den Satz vertreten zu hören, daß das Armen⸗ merkungen sich dabei erinnern, die pflege sei. . 1 „ Es würde mir nicht schwer werden, in mehreren solchen Be⸗ für immer ihre Stellung zu der Ff ziehungen meine Bedenken gegenüber dem Hrn. Abgeordneten, glaube lichen Arbeiterbevölkerung ich, mit Erfolg auszuführen; ich versage es mir aber umsomehr, als seine große Rede doch nur an die Gegner
Absicht habe,
schaftlichen Arbeiter ständen
E“ 1 auch sehr glücklich d ichw rität des hohen Hauses doch sich dafür entschieden, zwang auf diese Kategorie der Arbeite Bei der großen Wichtigkeit un sind 82 . in ein 8. eingetreten, ob es ihnen möglich sein würde, - 3 Anschauungen, welche die Majorität des hohen Hause in der zweiten Fünn n e prochen halt sich zu akkommodiren. rüfung ist aber doch das gewesen, 1 . 2 8 beabsichtige nicht, alle die Gründe, welche in dieser Beziehung hier schon eingehend erörtert worden sind, etwa nochmals Ihnen vorzu und e zu ermüden. an die beiden Hauptpunkte erinnern, n Regierungen nach wie 85 als die wichtigsten Bedenken ansehen zu müssen glauben, welche sie abhalten, dem §. 1a. ihre seben: zunächst der Gedanke, daß, wenn diese Ausdehnu sepes beliebt wird, die Schwierigkeiten kaum zu übersehen der Ausführung des Gesetzes daraus erwachsen, und daß also auch die Verantwortung der Regierungen, welche demnächst die Ausführung dieses Gesetzes übernehmen sollen, damit eine äußerst ausgedehnte und bedenkliche wird; sodann aber hauptsächlich, daß dieses Gesetz ja doch nur beabsichtigt, die Lage der arbeitenden Bevölkerung zu ver⸗ bessern, ihnen Wohlthaten zu bringen, daß mit diesem Grundgedanken des Gesetzes es aber unvereinbar 5 und die Einrichtungen dieses Gesetzes allgemein auf die land⸗ und forstwirthschaftlichen Arbeiter auszudehnen, welche in vielen Theilen des Reichs jetzt besser situirt sind, als wie sie nach den Bestimmungen dieses Gesetzes situirt sein würden. Es ist von Niemandem, ich, thatsächlich bestritten worden, daß in weiten Theilen des jetzt der ländliche urd Forstarbeiter sich größerer Vortheile zu er⸗ herkömmlich oder wie die Verhältnisse nun einmal in diesen Bezirken thatsächlich sich gestaltet haben — als wie sie ihm dieses Gesetz bieten wird, und daß er dazu hier und da gar keine Beitragsleistungen, an anderen Orten eine geringere Beitragsleistung nur zu übernehmen hat, als sie ihm das Gesetz auferlegen will. Es würde die Ausdehnung des Gesetzes Deteriorirung es würde ein Privilegium odiosum geschaffen rend mit dem Gesetze im Allgemeinen eine bessere Widerspruch mit der Grundanschauung des Gese werden sich die verbündeten Regierungen nicht wohl Wenn Sie, meine Herren, in dieser Beziehung, daß Sie die Einrichtung der Sache durch Verweisung de Forstarbeiter nach §. 2 nur als eine fakultative konstruiren wollen, oder daß Sie zur Verhütung der Vers chlechterung ihrer Lage die Bestimmung aufnehmen wollen, daß soweit diese Arbeiter bisher keinerlei Beiträge als sie dieses Gesetz normirt, zum Zweck ihrer Verpflegung in Krankheitsfällen zu entrichten gehabt auch durch dieses Gesetz zu keinen resp. nicht verpflichtet werden, sondern daß dann die zu treten haben würden — so würde damit allerdings eine Ver⸗ änderung des Gesetzes hberbeigeführt werden, welche die verbündeten Regierungen in die Lage bringen würde, über die anderen schweren
Ich kann aber allerdings prinzipaliter nur dringend wünschen, 1a. überhaupt ablehnen und daß Sie an die Be⸗
in Krankheitsfällen haben ausdrücken wollen, sondern bereit sind, diese Frage weiter zur Klärung zu brin⸗ gen und, so weit es irgend angängig und ohne — bestehen⸗ der berechtigter Verhältnisse möglich ist, auch die Wohlt setzes nach den Kreisen hin auszudehnen.
Der Abg. Dirichlet erklärte, er erkenne mit dem Minister gern an, daß die Schäden und Fehler dieses Gesetzes am deutlichsten bei den landwirthschaftlichen Arbeitern zu Tage treten würden, weiter könne er aber nicht gehen. Gesetz, wie die Regierung behaupte, eine Wohlthat, so müsse man auch die landwirthschaftlichen Arbeiter derselben theilhaftig machen. Es wäre doch verfehlt, für den vierten Stand sorgen zu wollen, und dabei einen fünften, die landwirthschaftlichen Arbeiter, auszusondern. Der Minister sage, die landwirth⸗
diesem Gesetz der Fall sein würde. Das sei richtig, gelte aber nicht nur für die landwirthschaftlichen Arbeiter, sondern auch für die städtischen; für diese sogar noch mehr. nämlich erst so weit emporgeschwungen habe, die Gemeinde⸗
Gründen;
den Versicherungs⸗
szudehnen. A
8 Tenawelte 9 Beschüasjes te Prüfung darü
vür 98 1 Punkte den
Das Resultat der daß das nicht möglich sei. Ich
Ich die
möchte nur welche verbündeten Zustimmung zu
des Ge⸗ ind, welche
ein würde, den Versicherungszwang
8
auf diese Arbeiterklassen
ihrer Lage erscheinen, werden, wäh⸗ beabsichtigt ist, den bringen. In diesen können und
be. dadurch,
der ländlichen und
Lage zu
eine Wohlthat, so müsse da schaftlichen Arbeiter zu Gute kommen lassen.
Der Abg. Frbr. von Maltzahn⸗Gültz bemerite Regierung habe das Gesetz für unannehmbar erklärt, n das Haus nicht bezüglich der landwirthschaftlichen Arh die Beschlüsse zweiter Lesung modifizire. Auch er sei die Ausdehnung des Versicherungszwanges auf die landn schaftlichen und forstwirthschaftlichen Arbeiter. Seine Tch keit in der Kommission habe ihm aber gezeigt, daß Bedenken gegen die Ausschließung dieser Arbeiter beder größer seien, als die gegen die Heranziehung derselben. Haus habe ja auch, von 6. 1 . abgesehen, schon Reihe von Arbeitern, die in der Landwi beschäftigt seien, in das Gesetz eingeschlossen: se Arbeiter in Ziegeleien, Torfgräbereien und dergl Nun werde gesagt, die landwirthschaftlichen hätten es schon jetzt zum großen Theil besser, als es diesem Gesetz der Fall sein würde. Er könne dem nich stimmen. Kategorie dieser Arbeiter, die er die fr Arbeiter nennen möchte, die im Dorf wohnten, und nich ständigen Dienst des Gutsherrn ständen, sei im Krankheit ganz unversorgt. Für diese würde ein Versi eine Verbesserung sein. Die anderen nren. nhe
11 A
auch wenn sie krank seien, gewisse Naturalbezüge land, Brennmaterial u. s. w. Diese würden sich Versicherungszwang schlechter stehen, da sie jetzt keine; träge zu zahlen hätten. Aber diese Naturalbezüge beru fast nur auf Privatverträgen, und seien nicht einklagt
es sei keine Garantie da, daß sie auch bei Wec des Besitzers weiter dauerten. Dies Ales vbn ihn zu, sich für die inziehung der la wirthschaftlichen Arbeiter in das
auszusprechen. N die kategorische nicht annehn aufrecht erhalt
sei eine neue Wendung eingetreten durch klärung der Regierung, daß sie das Gesetz wenn das Haus seinen Beschluß zu F. 128 Solle das Haus nun auf dem Weitergehenden bestehen, un r nichts erhalten oder sich mit dem Erreichbaren begnügen sei nicht abgeneigt, von §. I ag auch hei Ablehnung des eine Reihe weitergehender Wünsche, das Haus habe z. Z. die Heraelgnee von 2 Prozent, bis zu der die Arbeiter mit Beiträgen belastet werden nur unter der Voraus⸗ setzung der Einbeziehung der
haben, sie zu höheren Beiträgen Arbeitgeber an ihre Stelle
1 lchen Arbeiter be⸗ schlossen, lasse man diese Arbeiter sanzallen. so mösse man diese Grenze bedeutend erhöhen, denn sonst vnme es sich ereignen, daß, wenn die Gemeinde für die
Kassen, die nicht leistungsfähig seien, eintreten müßte, würde
schon in der zweiten Lesung gemacht
worden sind, wonach die verbündeten⸗Regierungen keineswegs damit
rage der Versicherung der länd⸗
saten des Ge⸗
Sei das
jetzt schon besser, als es unter
Wer sich
Arbeiter beschlossen;
von 50 zurückgreifen müssen, wenn man jene ausschließe.
er den Minister recht verstanden habe, so habe derselbe gese das Gesetz würde auch mit der Einbeziehung der landwir schaftlichen Arbeiter für die Garantien dafür gefunden schlechter gestellt würden, Garantie in Form eines Antrages formu wenigstens versuchen, und da man heut Generaldiskussion herauskommen werde, noch Zeit dazu.
die Steuern der landwirthschaftlichen Arheiter, d selbst von dem Gesetz keinen Nutzen hätten, dazu herangezog
würden. Dann habe das Haus auch die Minimalzahl p 100 Mitgliedern für die Ortskassenbildung nur unter Voraussetzung der Einbeziehung der landwirthschaftlich man würde auf die ursprüngliche
Regierung annehmbar sein, me würden, daß diese Arbeiter n als sie jetzt ständen. Ob sich d liren lasse, wolle wohl nicht über. so sei bis mag
Der Abg. nach
Frhr. von Minnigerode entgegnete,
Ansicht müsse die natürliche Basis der Verbandlunga Antrag Hertling bei auch das Amendement Maltzahn berücksichtigt werde. Sitt die Regierung auf diese Art eingehen, so könnte das Haus sich heute mit der Weneral diskussion begnügen, und morgen in die Spezialdiskussion eintreten.
bilden. Es sei nicht ausgeschlossen, daßz
der
geschäftlichen Bebandlng
Damit schloß die Generaldiskussion.
In der zweiten Lesung ist die Ausdehnung des Versicherungs⸗ krankenpflege als einen heil der Armenpflege in Anspruch Hierauf vertagte sich das Haus um auf Mittwoch mwanges auf diese Arbeiter beeite bekämpft worden 84 Vundes⸗ zu nehmen, der fahre dabei allerdings besser als auf Grund 12 Uhr. “ katöstisch, wie ich glaube, nicht blos mit vielen und guten, sondem dieses Gesetzes. Er sage aber, gewähre das Gesetz überhaupt 1e-
8
E Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Dentschen Rrichs⸗Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
effentliche
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
und Grosshandel.
r Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken
I”
E
—
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Grpedbttonen ie „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Hassenstens & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlottt.
ladungen u. dergl.
[22669 * In Sachen des a Johann Sibum Gläubigers,
gegen ] Schiffer Gerhard Mecklenborg daselbst, uldner, Sün das dem Letzteren gehörende, auf dem Hasen⸗ kampe zwischen den Häusern des J. H. Gerdelmann und H. H. Höting belegene unter Nr. 45 der Häuserliste eingetragene Gebäudegrundstück mit dem daran grenzenden, etwa ein Spintsaats großen Garten, mit der daran etwa haftenden Movorgerechtigkeit, nachdem die Pfändung stattgefunden hat, in dem bierzu auf Antrag am Sonnabend, den 14. Juli 1883, Morgens 10 Uhr, zu Haren im Hause des Wirths H. Dyckhoff anbe⸗
raumten Termine zur öffentlichen Versteigerung ge⸗ langen.
Alle
zu Haren,
Raägle Diejenigen, welche bieran Eigenthums⸗, enzdlehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ atbereasn dingliche Rechte, wie Servituten und
solche in 5 zu haben vermeinen, müssen laukenden UlkanTermine anmelden und die darüber itenden Urkunden vorlegen unter dem Verwarne daß im Falle der Nich nter dem Verwarnen, Bichtanmeldung das betreffende
echt im Verhältniß 8 geht. b 3ͤ zum neuen Erwerber verloren
Der Ausschlußbescheid wi — 1 . geheftet e che escheid wird an die Gerichtstafel Meppen, den 17. Mai 1883. 6 Königliches Amtsgericht. 1 8 1ch „Deglaubigt: Haak, Assistent, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts
Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu 88g vom 16. Mai 1883 ist die durch Beschluß desselben Gerichts vom 30. Dezember 1882 angeordnete Vermögensbeschlagnahme gegen Karl Mazy, aus Chätel⸗St. Germain, geboren den 28. Mai 1861, wieder aufgehoben worden.
Metz, 21. Mai 1883. 1
Der Erste Staatsanwalt.
[22640] Bekanntmachung. In die Liste der bei dem hiesigen Amtsgericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwälte ist heute unter Nr. 1 der Gerichts⸗Assessor Martin Gradzielewski mit seinem Wohnsitz in Schrimm eingetragen worden. Schrimm, am 19. Mai 1883. 1 Königliches Amtsgericht.
“ 8 8 4 “
ausgelooster 4 ½ % Bremischer Staatsschuld⸗ scheine vom Jahre 1874.
Die Schuldscheine der 4½ % Bremischen Staats⸗
anleihe von 1874 1 8 Litt. A. Nr. 582 bis einschließlich Nr. 586 zu je 5000 ℳ, Litt. B. Nr. 2978 bis einschließlich Nr. 2994 zu je 3000 ℳ,
Litt. C. Nr. 6703 bis einschließlich Nr. 6724
zu je 1000 ℳ, 1““ Litt. D. Nr. 9251 bis einschließlich Nr. 9260 sind planmäßig ausgeloost und werden hiermit ge⸗ kündigt. Die Rückzahlung erfolgt gegen Einlieferung
der Schuldscheine, der nicht der Talons
am 1. September 1883 bei der Bremer Bank in Bremen,
deutschen Bank in Hamburg. hört am 1. September 1883 auf.
jetzt nicht eingelöst worden, ausgeloost: 1881 Litt. A. Nr. 431
Die Finanzdeputation Gildemeister.
8
Der Schuldschein der 4 ½ % Bremischen Staats⸗
anleihe von 1876
ist planmäßig ausgeloost und wird Die Rückzahlung erfolgt gegen Schuldscheines,
des Talons
am 1. September 1883 bei der Bremer Bank in Bremen, b conto⸗Gesellschaft in dentschen Bank in Hamburg. Der
hört am 1. September 1883 auf. Bremen, den 21. Mai 1883. Die Finanzvepntation ildemeister.
111““
. bei der Dis⸗ conto⸗Gesellschaft in Berlin und bei der Nord⸗
Der Zinsenlauf Folgende früher ausgelooste Schuldscheine
AKAuͤndigung ausgelooster 4 ½ % Bremischer Staatsschuld⸗ scheine vom Jahre 1876
Litt. A. Nr. 137 zu 5000 ℳ
hiermit gekündigt. - Einlieferung des der nicht verfallenen Coupons und
Berlin und bei der Nord⸗
2 . u. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Prenßischen Staals-Anzrigers: 3. Verxänss. Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigea. v . 8 ½2 1 V Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 8 .e 8 nu. s. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten. beilage. R — 1 Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ [22798] Bekanntmachung. verfallenen Coupons und
[22790] Magdeburger Allgemeint Versicherungs⸗Actien⸗esellschaft
Die für das Jahr 1882 1 auf 5 Prozent (15 ℳ pro Aktie) festgesetzte Dividende ist gegen Einlieferang zn Dividendenscheine pro 1882 bei unserer Gesellschefe
sind bis 18 kasse, Breiteweg 7 und 8, sowie bei sümmllite
„ D. „ 8872 8879 8 auswärtigen General⸗Agenturen der Gesellschaft de 1 718 8 24. d. M. ab in Empfang zu nehmen. B. . 3493 3494 3508 Magdeburg, den 22. Mai 1883. . O. . 7390 7391 7593 7405 7407 Mase⸗e e eegesesne, edE 1 5 95 4 6 Actien⸗Gese aft. , Bremen, 8. ic asan Für den Verwaltungsrath: Der General⸗Dit
August Kalkow. Fr. Koch.
—
Verschiedene Bekauntmachungen
Die Kreisthierarzt⸗Stelle der Bezirke Hildes und Tann im Kreise Gersfeld des hiestgen K. 8 gierungsbezirks, mit welcher neben der Berechtigen⸗ für die auf Grund des dteichasge über die wehr und Unterdrückung von Miehseuchen ban 23. Juni 1880 und des Reichsgesetzes, bel 5 Maßregeln gegen die Rinderpest, vom 7. v8 185 ausgeführten Verrichtungen Gebühren zu liguiditen ein jährliches Gehalt von 600 ℳ verbunden ist, neu zu Etwaige Bewerber um diese Stelt wollen ihr desfallsiges Gesuch innerhalb 6 Wochen bei uns einreichen, auch die eene und ein Curriculum vitae beifügen. Ca el, de 26. April 1883. Königliche Regierung, Ab lung des Innern. Kühne.
ei der Dis⸗
enlauf