1883 / 126 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Abgereist: der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Barkhausen nach der Rheinprovinz;

der Ministerial⸗Direktor, Ober⸗Berghauptmann Dr. Serlo nach Teplitz.

1“ B“

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 22 der Beichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

ARiichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König unternahmen nach der gestrigen Parade im Lustgarten zu Potsdam noch eine Rundfahrt durch die Gartenanlagen in Babelsberg und kehrten, begleitet von dem diensthabenden 5ög um 2 Uhr mittels Extra⸗ zuges von Neu⸗Babelsberg nach Berlin zurück. Gegen 10 Uhr Abends fuhren Se. Majestät zur Be⸗ grüßung Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin⸗Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin nach dem Königlichen Schlosse. Im Laufe des heutigen Vormittags empfingen Se. Majestät der Kaiser zunächst den Hof⸗Jägermeister Frhrn. von Heintze und den General⸗Feldmarschall Grafen von Moltke und nahmen darauf in Gegenwart des Gouverneurs und des Kommandanten militärische Meldungen entgegen. 1 Später erschien der Wukliche Geheime Rath von Wil⸗ mowski zum Vortrage im Königlichen Palais.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin stattete heute berr Königlichen Hoheit der Großherzogin⸗ Mutter von Mechklenburg⸗Schwerin im Königlichen Schlosse einen Besuch ab. 8

Den Kammerherrendienst bei

hrer Majestät haben die Königlichen Kammerherren Graf Brühl und Graf Wester⸗ holt übernommen.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin Sich mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, und Margarethe gestern rn Uhr zur roßen Parade nach dem Lustgarten bezw. Stadtschlosse in Potsdam. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz führie das 1. Garde⸗Regiment Sr. Majestät dem Kaiser vorbei. Nach eingenommenem Dejeuner kehrten die Höchsten scchaften nach dem Neuen Palais zurück.

Die in dem Berjcht über die gestrige Varade zu Potsdam enthaltene Mittheilung, daß Se. Kalserkiche und Königliche Hoheit der Kronprinz die Leib⸗ Compagnie des 1. Garde⸗Regiments z. F. bei beiden Vorbei⸗ 4 1 märschen cotoyirt habe, beruht, wie uns mitgetheilt wird, äauf einem Irrthum. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit heat überhaupt nicht cotoyirt, sondern vielmehr, wie dies bei jeder Parade geschieht, welche Se. Majestät der Kaiser und König in Anwesenheit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen über das 1. Garde⸗Regiment z. F. abnehmen, das Regiment [mit gezogenem Degen Sr. Miajestät vorbeigeführt.

5 Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

. In der hentigen (93.) Sitzung des Reichstages, welcher mehrere ollmächtigte zum Bundesrath und Kom⸗ missarien desselben beiwohnten, setzte das Haus die dritte Be⸗ rathung des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, fort.

8 Zunächst erfolgte die nochmalige Abstimmung über die am Mittwoch angenommenen Anträge der Abgg. Ruppert und Kablé, wonach die von dem Bundesrath und den Landesregierun⸗ gen zu erlassenden Nothverordnungen, betr. die Unterdrückung des Hausirgewerbes, im sanitäts⸗ und sicherheitspolizeilichen K Interesse der nachträglichen Zustimmung des Reichstages bezw. der Einzellandtage und in Elsaß⸗Lothringen des Landes⸗ ausschusses bedürfen sollen. Der Antrag war von einer aus dem Centrum und Theilen der liberalen Fraktionen bestehen⸗ den Mehrheit mit 152 gegen 151 Stimmen angenommen worden. Da der Antrag damals nur handschriftlich vorlag, ssbo wurde die Abstimmung heute wiederholt, nachdem der An⸗ trag gedruckt worden war. Derselbe wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Der §. 56 b. wurde darauf nach den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt.

Das Haus ging darauf zur vee. des Art. 8 über, der entgegen dem Antrage Dr. Baumbach in der Fassung der weiten Lesung genehmigt wurde. Die Debatte ging Feaerse auf den Art. 6 zurück. Der⸗

selbe lautet nach dem Beschlusse der zweiten Lesung:

An die Stelle des zweiten Absatzes des §. 43 der Gewerbe⸗ ordnung treten folgende Bestimmungen: 1

Auf die Ertheilung und Versagung der Erlaubniß finden die Vorschriften des §. 57 Nr. 1, 2, 4 entsprechende Anwendung. Auf das bloße Anheften und Anschlagen findet der Versagungsgrund der abschreckenden Entstellung keine Anwendung. 1 8

Zur Vertheilung von Stimmzetteln und Druckschriften zu Wahlzwecken bei der Wahl zu gesetzgebenden Körperschaften ist eine poltzeiliche Erlaubniß in der Zeit von der amtlichen Bekannt⸗ Wahltages bis zur Beendigung des Wahlaktes nicht erforderlich.

Dasselbe gilt auch bezüglich der nicht gewerbsmäßigen Ver⸗ theilung von Stimmzetteln und Druckschriften zu Wahlzwecken.

Hierzu lag von dem Abg. Ackermann folgender Antrag vor:

Pe Reichstag wolle beschließen:

I. nach den Worten „die Vorschriften⸗ einzus . g 8 v zuschalten: „der 815* Nr. 1, 2, 4, 57 a., 57 b. Nr. 1 und 2 und 63 Absatz 1“, 2 bem §. 43 fol enden , An die Stelle des fie §. 5

1874 angezogenen 87 mungen der 87 Nr. ggegenwärtigen

usatz zu geben (als letzter Absatz): bsatz 1 des Preßgesetzes vom 7.

der Gewerbeordnung treten die Bestim⸗ esetesr. 1, 2, 4, 57a., 57 5. Nr. 1 und 2 des

Ferner beantragte der Abg. vo bg. von Kleist⸗Retzow i Stellen die Worte „und Druckschriften zu —— 2. Prelcen.

Druckschriften in

ner

Erlau bedürfen soll. Nach kurzer Debatte wurde der Artikel unter Annahme der Anträge Ackermann und Richter genehmigt; der Antrag von Kleist⸗Retzow wurde abgelehnt. (Schluß des Blattes.)

In der heutigen (71.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums und Minister des Innern von Puttkamer, die Staats⸗Minister Dr. Lucius, Dr. Frhedree ann von Scholz sowie mehrere Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident von Levetzow mit, daß von dem Abg. Dr. von Stablewski eine Interpellation, betreffend die Ertheilung des Religionsunter⸗ richts in deutscher Sprache in der Provinz Posen, ein⸗ gegangen sei.

Hierauf setzte das Haus die zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend das Staatsschuldbuch, mit 3 2 fort. Derfelbe lautet nach dem Beschlusse der Kommission:

Die Umwandlung erf gegen Einlieferung zum Umlaufe brauchbarer Staatsschuldverschreibungen durch Eintragung in das bei 12 auptverwaltung der Staatsschulden zu führende Staats⸗

In demselben sind auch die in dem Schuldverhältnisse ein⸗ tretenden Veränderungen zu vermerken. 8

Bon dem Stwagtschulbbuche sst eine Abschrift zu bden und

vhb

den Inhalt des Staatss darf nur dem ein⸗

olgern von Auskunft ertheilt

geschlossenen Räumen e

getragenen tigten und

werden. Hierzu lagen folgende Anträge vor: 3ög8— Wessel: as Haus dneten w chließen

Dem §. 2 2 SSesat ö

Doch ASereeeee gemäß §. 23 des Gesetzes vom X 1n eingeräumte Befugniß zur Einsicht⸗ nahme von den Verhandlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und den Hypothekenbüchern auch auf dieses Gesetz sinnentsprechende An⸗

von Strombeck: der ordneten wolle bes⸗ Absatz des §. 2 hinter den

2) von dem

Das Haus fülecn der Taseereses. seigne Zisesenn g8. olgern von en usatz zu geben:

„sowie bezüglich der im §. 4 unter n. 9 und 4 bezeichneten

iger den zur ssion der Kassen derselben berechtigten öffent⸗

a oder Fbas letzteren 2 . In.

Füsägangae n 2 rrevision durch eine deuts 8 en is

3) von dem Abg. Bohtz: 1

schließen: Worten: „Rechtsnach⸗

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Im §. 2 dem 3. Absatze hinzuzufügen:

In flales sind die, . 251 Ein⸗ tragungen im Laufe des auf die Eintragung folgenden Werktages in ubigter Form zu übertragen. 8

Der Abg. lel begründete seinen Antrag; derselbe be⸗

zwecke, die in dem Gesetzentwurf vorhandene ungerechte Bevor⸗ zugung des beim Staate angelegten Kapitals vor dem hypo⸗ thekarisch angelegten. Die Grundbücher unterlägen der Ein⸗ sicht der Einschätzungskommission, das Staatsschuldbuch da⸗ gegen nicht. Hierdurch würden die Steuerumgehungen gesetz⸗ lich sanktionirt, und der Kredit des Grundbesitzes, sowohl des städtischen wie des ländlichen, geschädigt. Er bitte, seinen An⸗ trag anzunehmen.

Der General⸗Direktor der direkten Steuern Burghart sprach sich gegen den Antrag aus, dessen Trag⸗ weite von dem Abg. Wessel überschätzt werde. Diese Ueberschätzung habe ihn zu Aeußerungen geführt, wie die, daß, wenn man seinen Antraog ablehne, man die Steuerumgehung sa ktionire. Solche Aeußerungen müsse die Staatsregierung entschieden zurückweisen. Der Abg. Wessel sei ein etwas einseitiger Beurtheiler der Frage; er übersehe vollkommen, daß das, was er üder die Stener⸗ umgehung gesagt, auch auf die jetzigen Inhaber⸗ papiere passe. Die Regierung aber in der Ablehnung des Antrages Wessel kein Präjudiz für eine künftige Regel⸗ der Deklarationspflicht. nn, se werde man bei einer öb des Einkommensteuergesetzes auf diese Frage zurückkommen. Er müsse auch die Vermuthung ab⸗ weisen, daß die R. ng das Kapital anlocken wolle und so den Grundkredit schädigen werde. Er bitte, den Antrag abzulehnen.

Der Abg. Dr. von Bitter⸗Waldenburg erklärte, daß die Mehrzahl seiner Freunde mit ihm nicht auf dem Standpunkt des Abg. Wessel ständen und gegen den Antrag desselben stimmen würden. 1

Der Abg. Bohtz begründete den von ihm eingebrachten mene. der einem unzweifelhasten Mangel der Vorlage abhelfe.

Der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Dr. Rüdorff ersuchte um Ablehnung dieses Antrags. Man habe das vom Vorredner gewünschte Verfahren in Erwägung gezogen, aber aus prak⸗ tischen Gründen sich mit Einrichtung eines Duplikats, das getrennt vom Hauptexemplar aufzubewahren sei, begnügt. Die Vorschläge des Abg. Bohtz seien unausführbar.

Der Abg. von Rauchhaupt wandte sich gegen die gestrigen Ausführungen des Finanz⸗Ministers. Es sei eigenthümlich, daß derselbe erklärt habe, die von ihm Redner geübte Kritik nicht dulden zu können. Der Minister werde wohl noch oft in der Lage sein, solche Kritiken mit anhören zu müssen. Das Verhältniß, in dem seine Partei zu der Staatsregierung stehe, hätte ihn gegen solche Bemerkungen schützen können. Seine Kritik sei durchaus objektiv gewesen; auch der jetzt zur Debaotte stehende Paragraph beweise, daß die Vorlage nicht allen praktischen Anforderungen entspreche. Er müsse entschie⸗ den für den Antrag Bohtz eintreten. Die einzige Möglichkeit einer Kontrole und eines eventuellen Ersatzes des Hauptbuches sei die, daß neben letzterem ein anderes Schuldbuch mit gleicher Beweiskraft geführt werde.

Der Finanz⸗Minister von Scholz erklärte, daß es sich ja hier nicht nur um Eintragungen, sondern auch um Einzah⸗ lungen handele; die Regierung werde die bei solchen Kasse⸗ geschäften üblichen Vorsichtsmaßregeln hier nicht ver⸗ mindern; die Fürsorge der Regierung sei durchaus nicht ge⸗ ringer, als die des Vorredners. Demselben bemerke er serner, daß er nicht eine objektive Kritik zurückgewiesen habe, sondern Unterstellungen, die keine Regierung dulden dürfe, wie die, daß die Regierung bei Ausarbeitung des Gesetzes aus Bequem⸗ lichkeitsrücksichten oder von Widerwillen geleitet worden sei. Solche Unterstellungen werde er jederzeit zurückweisen, welcher Partei auch der betreffende Abgeordnete angehören möge.

Der Abg. von Strombeck motivirte seinen Antrag, für

S ö (Hagen) beantragte außerdem noch einen erbsmäßige Vertheilung von

niß nicht

Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 5), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.

Kapitän zur See Koester, ist am 26. Mai cr. in Arendal eingetroffen.

pitän⸗Lieutenant Kelch, hat am 31. Moi cr. von Alexandrien

Francke ersuchte in seinem wort um Ablehnung der Anträge Bohtz und Schluß⸗ S.. 92 von 19. ah Wesfel und um n der limmung wurden die Anträge B 1 abgelehnt, der Antrag von Strombed 882 Aenderung der z. 2 angenommen. Ebenso ohne Debatte die 88. 3—8. 8. 9 lautet nach dem Kommissionsbeschlusse: Ehesrauen werden zu Anträgen nur mit Zustimmung des Che⸗ mannes, großjährige Personen unter väterlicher Gewalt ohne Zu stimmung des Vaters Püacleser 1 Hierzu lag vom Abg. Dr. Köhler fo Das Haus der Abgeordneten wolle beschl en dermaßen zu fassen: ss

Der Referent Abg.

eender Antrag vor: hen:

befrauen und großjährig Gevalt werden zu Anträgen . ö

8. *. 1 Lauenburg motivirte für den abvesenden

Abg. Dr. Köhler den von bie 1

ne an gereans eg Hen⸗ eingebrachten Antrag und er⸗ r eime inanz⸗Rath Dr. Rüdor

Referent Abg. Francke befürworteten den 8827 r

9 ¾ wurde. üerauf ver ich d S

a e. tagte sich das Haus um 11 Uhr auf Sonn⸗

Eine Bezirksregierung

anlagung einer Eisenba munalsteuern für das

hatte angeordnet, daß die Vea⸗ 1Lh L-,2 zu den Kon⸗ ahr auf Grund Reinertrages der gedachten Gesellschaft in 1 bis Der Minister des hat n einem Spezialer vom 5. April d. J. 2 rechtlich en 22 2 g. Sao Kaan Unter den im §. 30 Abs. 2 des Gesetzes vom 1. Mai 185 bezeichneten 3 letzten Jahren, seien, auch das Königt. Ober⸗Verwaltungsgericht wiederholt entschieden habe (Entsch. Bd. II. S. 44 V. S. 19), die dem Steuerjahre, und nicht die dem davon etwa verschiedenen Veranlagungs⸗ jahre, unmittelbar vorhergehenden 3 Jahre zu verstehen. Dem stehe auch die Ausführung in dem Erlasse des Ministers vom 13. März 1871 (M. Bl. S. 109) nicht engegen. Denn es beiße dort nur, daß die Königlichen Eisenbahn Kommissariate nicht angewiesen werden könnten, bei Mittheilung der in Rede stehenden Berechnungen das Einkommen der Eisenbahn⸗ Gesellschaften in dem dem Besteuerungsjahre unmittelbar vor⸗ angegangenen Jahre mit in Berücksichtigung zu ziehen; es habe damit aber nicht gesagt werden sollen, daß es den Ge⸗ meinden falls dieselben bei der Heranziehung der Eisenbahn⸗ Unternehmungen zu den Kommunalsteuern auf eine Mitwir⸗ kung der Eisenbahn⸗Kommissariate verzichten nicht gestattet sein solle, in diesem Falle der Besteuerung das Einkommen aus den dem Steuerjahre vorangegangenen 3 Jahren zu Grunde zu legen. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ober⸗Regierungs⸗Rath Schmidtkonz ist hier an⸗ gekommen. Der General⸗Feldmarschall Graf von Moltke,

Chef des Generalstabes der Armee, ist von seinem Urlaube zu einem vorübergehenden Aufenthalt hierselbst eingetroffen.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗

S. M. S. „Niobe“, 10 Geschütze, Kommandant

S. M. Kbt. „Cyclop“, 4 Geschütze, Kommandant Ka⸗

die Heimreise angetreten.

Bromberg, 31. Mai. (W. T. B.) Die unter zen Vorsih des Konsistorial⸗Prösidenten von der Gröben hier tagende Hauptversammlung des Provinzial vereinz der Gustav⸗Adolfstiftung hat an Se. Majestät de Kaiser und König folgendes Telegramm ahgesandt:

„Ew. Kaiserlichen und Königlichen Majestät, dem erhabenen Schirmherrn der evangelischen Kirche und Förderer des Reformations⸗ werkes, bringt der zu Bro versammelte Hauptverrin der Gustad⸗ Adolfstiftung den Ausdruck chtsvoller igung dar.“

Neuwied, 31. Mai. (W. T. B.) Ihre Majestät die Königin von Schweden ist heute Nachpittag zum Besuch der Fürstlichen Familie hier eingetrossen ünd auf dem Bahnhofe von dem Prinzen von Nassau, der Köngin von Ru⸗ mänien, der Fürstin und der Fürstin⸗Mutter don Wied em⸗ pfangen worden.

Bayern. München, 31. Mai. Ztg.“ vernimmt, hat Se. Majestät der König ge⸗ nehmigt, daß nach dem Antrage des protestantischen Ober⸗Konsistoriums die Feier des Reformations⸗ festes in diesem Jahre auf den 11. Novemder perlegt und mit der 400 jährigen Gedächtnißfeier der Geburt Luthers ver⸗ bunden, sowie daß am Sonnabend, den 10. November ein ent⸗ sprechender vorbereitender Gottesdienst für diese Feier abge⸗ halten werde.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerln, 3. Mai. (Meckl. Anz.) Ihre Königliche Hoheit die Großherzogen. Mutter begiebt sich heute Nachmittag mit bem jungen Etb⸗ großherzoge nach Baden⸗Baden, woselbst am Soumdend. nn 2. Juni, die Großherzoglichen Herrschaften, Aler⸗ höchstwelche seit einigen Tagen bereits ven Belagi nach Luzern übergesiedelt sind, ebenfalls eintreffen wetden. Iörr Königliche Hoheit die verwittwete Grotyerhogin, Naßf⸗ gedenkt am Dienstag nächster Woche nach Schmerin furheo⸗ zukehren. L⸗

1. Juni. (Tel.) Die Landes⸗Gewerhrautstel⸗ lung wurde heute Vormittag 11 Uhr durch den Vätger⸗ meister Bade und den Staatsrath Wetzell eröffnet.

OesterreichUngarn. Lemberg, Bei den Landtagswahlen der Staͤdte Hand kammern wurden in Brody Simon an Stelle des bisheric Abgeordneten Zucker, in Drohobycz der Minister Ziemialkowel mit 558 von 862 Stimmen, in Stanislau Kaminski m 387 Stimmen gegen Brykczynski, welcher 219 Stimm erhielt, in Nowisacz der Finanz⸗Minister Dunajewski ein stimmig gewählt; im Uebrigen wurden die meisten früheren Abgeordneten wiedergewählt. Der ehemalige Erzbischof vo Warschau, Felinski, ist auf der Reise von Rom hier ein

den sich auch der Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Dr. Rüdorff im Namen der Regierung aussprach.

getroffen und hat dem Erzbischof, dem Statthalter und de Landesmarschall Besuche abgestattet