Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Nierteljahr.
(Insertionaprein für den Ruum einer Uruckzeile 30 ₰.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Föister Schmidt zu Hohenleese im das Allgemeine Chrenzeichen zu verleihen.
1.““
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Direktor des Königlich niederländischen Instituts für Meteorologie in Utrecht, Professor Buys Ballot, sowie „ dem Nath beim Appellhofe zu Gent, de Meulenaere, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen.
Königreich Preußen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Derr praktische Arzt Dr. Carl Rheinen zu Blankenstein ist zum Kreis⸗Physikus des Kreises Lippstadt ernannt worden. „Bei dem Realgymnasium zu Magdeburg ist der ordent⸗ liche Lehrer Dr. Lilie zum Oberlehrer, und
bei dem Realgymnasium zu Crefeld der ordentliche Lehrer, Titular⸗Oberlehrer Dr. Franzen zum etatsmäßigen Oberlehrer befördert worden.
Aue Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; Berlin außer den Host⸗-Anstalten auch die Expe⸗ dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
5. Juni, Abends.
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Die nachbezeichneten von dem Herrn Minister für Land⸗ wirthschaft ꝛc. angeordneten Sicherungsmaßregeln bezüglich der Einfuhr von Vieh jeder Gattung aus dem Königreiche der Niederlande behufs Beschickung der Ausstellung in Ham⸗ burg bleiben jedoch von dem Vorstehenden uaberührt. Sämmtliches von den Niederlanden zur Ausstellung nach Hamburg zu schickende Vieh ist im veterinärpolizeilichen In⸗ teresse an der Landesgrenze von einem diesseitigen beamteten Thierarzte auf seinen Gesundheitszustand zu untersuchen. Außerdem bedarf alles zur Einfuhr gelangende Ausstellungs⸗ vieh eines Attestes der Gemeindebehörde des Ursprungsortes, in welchem bescheinigt sein muß, daß die nach Alter, Geschlecht, Farbe ꝛc. genau zu bezeichnenden Thiere aus einer Gemeinde stammen, in welcher weder die Lungenseuche, noch die Maul⸗ und Klauenseuche oder eine andere leicht übertragbare Vieh⸗ seuche herrscht oder binnen der letzten 6 Monate geherrscht hat. Dieses Attest ist dem untersuchenden diesseitigen Thier⸗ arzte behufs Feststellung der Identität der zur Einfuhr ge⸗ langenden Thiere vorzuzeigen.
Dem Unterzeichneten ist von den Importeuren der Tag der Einführung des Viehs mindestens 8 Tage vorher mitzu⸗ theilen, damit der betreffende beamtete Thierarzt rechtzeitig mit der erforderlichen Anweisung versehen werden kann. Die Untersuchung durch den beamteten Thierarzt an der Landes⸗ grenze erfolgt kostenfrei.
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Der ordentliche Lehrer Plügge vom Schullehrer⸗Seminar in Verden ist in gleicher Eigenschaft an das Schullehrer⸗ Seminar zu Segeberg versetzt.
An dem Schullehrer⸗Seminar zu Büren ist der Lehr er Stephanblome als Hülfslehrer angestellt worden. 1b
Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.
Das im Druck erschienene amtliche Verzeichniß des Per⸗ sonals und der Studirenden für das Sommer⸗Semester 1883 ist im Bureau der Urniversität, das Exemplar für 75 ₰, käuflich zu haben. 1
Beerlin, den 28. Mai 1883. “ Der Rektor und der Richter: “ E. du Bois⸗Reymond. Schulz.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der bisherige Geheime Kanzlei⸗Diätarius Faerber ist zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär beim Ministerium für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten ernannt worden. Dem Kreis⸗Thierarzt Neithardt zu Kolmar in Posen ist, unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amte, die Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Deutsch⸗Crone verliehen worden. Dem Grundbesitzer Josef Sedlaczek zu Bauerwitz, Kreis Leobschütz, ist die in Silber ausgeprägte Gestüt⸗Medaille vetliehen worden.
hHauptverwaltung der Staatsschulden. 8
Bekanntmachung. Vom 1. Juli d. J. ab können bis auf Weiteres die Zins⸗ scheine sämmtlicher preußischer Staatsschuldverschreibungen außer bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse, den Regierungs⸗ und Bezirks Hauptkassen, der Kreiskasse in Frankfurt a./ Main und den betreffenden Kassen der direkten und indirekten Steuerverwaltung, auch bei der hiesigen Reichsbank⸗Hauptkasse, bei sämmtlichen innerhalb und außerhalb des preußischen Staatsgebietes belegenen Reichsbank⸗Hauptstellen und Reichs⸗ bankstellen, sowie bei den Reichsbank⸗Kommanditen in Cöslin und Insterburg zur Einlösung gebracht werden. 1 De Zinsscheine sind zu dem Zwecke, nach den einzelnen Schuldzattungen und Werthabschnicten geordnet, der Ein⸗ löͤsungsstelle mit einem Verzeichniß vorzulegen, welches die Stückzahl und den Betrag für jeden Werthabschnitt an⸗ giebt, ausgercchnet ist und des Einliefernden Namen und Wohnung ersictlich macht. Berlin, den 16. Mai 1883. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydon. Hering. Merleker. Michelly.
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ Cag fuhr über die Reichsgrenze. de ar
Nachdem die eingezogenen Erkundigungen ergeben haben, daß die unter dem Randoieh in den niberländischen Städten Delden und Hengelo ausgebrochene Maulseuche erloschen ist, wird mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten die für den hiesigen Land⸗ drosteibezirk unterm 6. April cr. erlassene Verordnung, be⸗ treffend die Beschränkung der Einfuhr von Rindvieh aus dem
Osnabrück, den 1. Juni 1883. 28q Der Landdrost.
Gehrmann.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Berlin, 5. Juni. Se. Majestät der
Preußen. Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vor⸗ mittags die Vorträge des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski sowie des Vertreters des Polizei⸗Präsidenten, Ge⸗ heimen Regierungs⸗Raths von Heppe, entgegen und empfingen
sodann den General⸗Lieutenant à la suite der Armee und General⸗Adjutanten, Prinzen Friedrich Wilhelm zu Hohenlohe⸗ Ingelfingen.
Um 11 Uhr nahmen Se. Majestät militärische Meldun⸗ gen und demnächst den Vortrag des General⸗Lieutenants von Albedyll entgegen. 3
Um 1 ½ Uhr empfingen Se. Majestät den Prinzen Aribert von Anhalt.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern Nachmittag bei dem zweiten Vortrage auf dem Gebiebe der Hygiene und des Rettungswesens, über „das Rettungswesen in Europa“, von Dr. Baron von Mundy, zin der Ausstellung anwesend. di
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung
des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (13.) Sitzung des Herren⸗ hauses, welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 11 ¼ Uhr eröffnete und welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern von Putt⸗ kamer, der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg und mehrere Regie⸗ rungskommissarien beiwohnten, erfolgte zunächst die Genehmi⸗ gung zahlreicher Urlaubsgesuche. Dann brachte der Prä⸗ stdent die seit der letzten Sitzung vorgekommenen Personal⸗ veränderungen zur Kenntniß des Hauses. Es sind gestorben Graf Borries, Landrath von Salisch und General⸗ landschafts⸗Direktor von Köller. Der Präsident gedachte der Thätigkeit der Verstorbenen und das Haus ehrte das Andenken derselben durch Erheben von den Plätzen.
Laut schriftlicher Mittheilung des Ministers des Innern sind zu Mitgliedern des Hauses neu ernannt: Graf Pückler⸗Oberweistritz und Stadtsyndikus Ostermeyer in Hannover. Außerdem sind in das Haus neu eingetreten die
erren von Zychlinski, von Sperber und von Neumann. Der Früftzen begrüßte diese Herren als Mitarbeiter an der gemeinsamen Arbeit. Nachdem bezüglich der neu einge⸗ gangenen resp. noch in Aussicht stehenden Vorlagen über die geschäftliche Behandlung Beschluß gefaßt worden war, trat das Haus in die Tagesordnung, deren einziger Gegenstand der Be⸗ richt der XI. Kommission über die Gesetzentwürfe 1) über die allge⸗ meine Landesverwaltnng, 2) über die Zuständigkeit der Ver⸗ waltungs⸗ und Verwaltungsgerichtsbehö den war. Der Berichterstatter Herr von Winterfeld⸗Menkin leitete die Debatte mit einem kurzen Referat ein, in welchem er auf den erstatteten umfangreichen Bericht verwies. Die Kommission habe nur in den §88. 28, 61, 68, 122 und 152 Veränderungen vorgenommen und empfehle im Uebrigen die unveränderte
Annahme der Vorlage. 2 8 der Generaldebatte nahm zunächst das Wort der
Königreich der Niederlande, hiermit wieder aufgehoben.
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Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode. Derselbe verwies
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zunächst auf die Nothwendigkeit, daß endlich diese neue Gesetz⸗
gebung zu Stande komme. Er habe nur deshalb das Wort
genommen, um den Einwand der Gegner des Gesetzes zu entkräften, daß man sich mit dem Gesetze von dem Boden der Selbstverwaltung entferne. Die Insti⸗ tution des Kreisausschusses habe sich unbestritten in der ersten Instanz bewährt, und wenn man diese Institution auch in die zweite Instanz einführen wolle, so entferne man sich doch nicht von dem Prinzip der Selbstverwaltung, kehre vielmehr zu demselben wieder zurück. Ebenso sei es geboten, daß der Regierungs⸗Präsident Vorsitzender des Bezirksaus⸗ schusses sein müsse; dies sei so selbstverständlich, daß es keiner weiteren Motivirung bedürfe. Redner bat, die Vorlagen nach den Beschlüssen der Kommission anzunehmen und behielt sich nur für §. 61 eine redaktionelle Aenderung vor.
Der Staats⸗Minister von Puttkamer sprach seine Befrie⸗ digung darüber aus, daß die Grundgedanken des Gesetzes in dem Abgeordnetenhause eine gonz überwältigende Majorität gefunden hätten. Die Staatsregierung könne im Großen und Ganzen mit Befriedigung auf die Berathungen des Ab⸗ geordnetenhauses blicken und erkenne dankbar das Entgegen⸗ kommen an, welches das Herrenhaus der Vorlage und den Beschlüssen des anderen Hauses erwiesen habe. Ob die Be⸗ schlüsse der Kommission von dem anderen Hause angenommen werden würden, lasse sich jetzt noch nicht voraussagen, die Re⸗ gierung werde sich allerdings bemühen, eine Einigung herbei⸗ zuführen, und bitte er das Haus, die Kommissionsbeschlüsse anzunehmen.
Hiermit wurde die Generaldiskussion geschlossen und bis zum Schluß des Blattes die §8. 1 bis 27 ohne Diskussion nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses ange⸗ nommen. In §. 28 hat die Kommission eine da⸗ hin gehende Aenderung vorgenommen, daß der Beschluß des Abgeordnetenhauses, nach welchem der König für jedes derjenigen Mitglieder des Bezirksausschusses, welche Beamte sind und auf Lebenszeit ernannt werden, Stellvertreter ernennt,
dahin umgeändert, daß sie empfiehlt zu sagen: „zur sonstigen Stellvertretung des Regierungs⸗Präsidenten im Bezirksausschuß und zur Stellvertretung jedes der beiden auf Lebenszeit er⸗ nannten Mitglieder ernennt der König, ferner aus der Zahl der am Sitze des Bezirksausschusses ein richterliches oder ein höheres Verwaltungsamt bekleidenden Beamten einen Stell⸗ vertreter“.
Der Referent Herr von Winterfeldt empfahl die Annahme dieses Kommissionsbeschlusses, Herr Brüning bat, den Beschluß des Abgeordnetenhauses anzunehmen. Der Minister des Innern von Puttkamer bat, den Kommissionsantrag anzu⸗ nehmen, welcher eine wesentliche Verbesserung des Gesetzes enthalte. Bereits bei der Berathung des Abgeordnetenhauses sei von einem hervorragenden und einflußreichen Mitgliede ein gleicher Vorschlag gemacht, und stehe zu hoffen, daß das Abgeordnetenhaus demselben zustimme.
Nachdem noch die Herren Graf Brühl und von Kleist⸗ Retzow sich für die Kommissionsvorlage ausgesprochen und Herr Brüning den Beschluß des Abgeordnetenhauses empfohlen hatte, wurde der Beschluß der Kommissionangenommen. — Die §8. 29 bis 35 werden ohne Debatte genehmigt, ebenso unter einstimmiger Ablehnung eines redaktionellen Antrages des Dr. Franke, gegen den sich der Minister des Innern erklärte, §. 36 und ohne Debatte die 8§§. 37 bis 51. Bei §. 52 beantragen die Herren Meyer (Celle) und Gen. die beiden letzten Sätze des Abs. 1, welche lauten: „Der Tag der Zustellung wird nicht mit⸗ gerechnet. Im Uebrigen sind für die Berechnung der Fristen die bürgerlichen Prozeßgesetze maßgebend“ durch den fol⸗ genden Satz zu ersetzen: „Für die Berechnung der Fristen sind die bürgerlichen Prozeßgesetze maßgebend“. Dieser Antrag wurde von den Herren Meyer (Celle), Struckmann, Adams und Dr. Dernburg befürwortet und von dem Regierungs⸗ kommissar, Geheimen Regierungs⸗Rath Braunbehrens, Brüning und Grafen zur Lippe bekämpft, vom Hause schließ⸗ lich angenommen. — Die 8§§. 53—60 wurden ohne Debatte genehmigt. (Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (74.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher die Staats⸗Minister von Boetticher und von Scholz sowie zahlreiche Kommissarien beiwohnten, war einziger Gegenstand der Tagesordnung die zweite Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betr. den Bau eines Schiff⸗ fahrtskanals von Dortmund über Henrichenburg, Münster, Bevergern, Neudörpen nach der unteren Ems.
Die Kommission beantragte:
„das Haus der Abgeordneten wolle beschließen;
1) Den Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Bau eines Schiffahrtskanals von Dortmund über Henrichenburg, Münster, Bevergern, Neudörpen nach der unteren Ems, abzulehnen; jat3n folgende Resolution an die Königliche Staatsregierung zu 1 8
en: die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dem Landtage in der nächsten Session einen Gesetzentwurf, betreffend den Bau eines Schiffahrtkanals vom Rhein (Ruhrort) in der Richtung Dortmund, Henrichenburg, Münster, Bevergern, Minden, Hannover nach der mittleren Elbe, mit einem Zweigkanal von Bevergern nach der unteren Ems vorzulegen.“