Die Nummer 17 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe „enthält unter Nr. 8934 das 88 * die — 16 Absatz 3 des über die 8 vore Verwaltungsdienst vom 11. 88e e Lemel 160) festgesetzten Frist. Vom 23. Mai 1883; unter Nr. 8935 den Erlaß vom 1. Juni 1883, betreffend den Bau und ächstigen Betrieb der durch das Gesetz vom 21. Mai 1883 (Gesetz S. 85) zur Aus⸗ führung genehmigten Eisenbahnen; und unter Nr. 8936 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Harburg und Lauenstein. Vom 26. Mai Berlin, den 12. Juni 1883. Königliches erTneh Aun. Didden.
Bekanntmachung,
betreffend die Verloosung der vormals hannoverischen 4 prozentigen Staaksschuldverschreibungen
Littera 8. für das Jahr vom 1. April 1883/84.
Bei der am 1. d. Mts. in Gegenwart von Notar
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und
vers Littera 8. zur U 1. April 1 aede fol EEE111XuX“*“ . 881 98. 2r n 717 745 839 884 1045 1084 1101
1305 1311 1349 1468 1584 1774 1841 1864 1925 2007 2027. Dieselben werden den Besipern hierdurch auf den 2. Januar! zur baaren Rückzahl 1
Die deren Rückzahlung eichska
der des e e 889 denes Se- . Ramas vom 17. März 1874 .Jee h See ee bee tash
selbst, von 9 bis 12 Uhr e se eseeen . e eeü aa u e Bezirkshauptkassen in Lünchurg und Deeakesn 8 — der Kreit⸗
kasse zu Frankfurt a. M. bewirkt werden. 3₰.8. die Schuldversch nebst den zu⸗ 1 besorgen wird.
gegen
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ab den 884
59-e. Ieedeng de nüis de Schuldverschreibungen zu⸗ 2 Zinkschein⸗Anweisungen und Zinksscheinen mit oder ohne muß portofrei ben.
2) Sollte die Abforderung apitals bis zum Fälligkeitstermine nicht so dasselbe von dem gedachten nkle ab zum Nachtheile der Gläubiger
ber Verzinsung. darauf gemacht, daß alle
und
Schuldverschreibungen. Litt. D. 3 ½ % auf 1. Dezember 1853 gekündigt: Nr. 100 à
Thlr. Konven
Litt. H. 1874 Nr. 830 à 2 3 ½ % auf 2. Jannar 1874 gekündigt
Litt. N. 3½ % 1. 1866 : Nr. 7128 à A zar 1873 : Nr. 4163 à
200 Thlr. Courant, auf 2. 3 1874 digt: Nr. 4162 7
100 Thlr. Gold, auf 1. Dezember 100 Thlr. Gold. fice D I. 5 % auf 1. Mai 1856 gekündigt: Nr. 2178 à 500 Thlt. urand Litt ERI. 4 % 1. ber 1874 gekündigt: Nr. 2880 à 500 Thlr. Geld, Nr. 8938 à 200 28. Nr. 13 934 à 100 Thlr. Courant.
Litt Ir auf 1. Dezember FFaeng Nr. 17 112
17 113 à 200 Courant, Nr. 1464 1 à 100 Thlr.
Litt. HI. 4 % auf 1. ber 1874 : Nr. 3644 4580 à 200 Thlr. Courant, Nr. 1320 à 100 Thlr. Courant.
Nichlamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 12. Juni. Se. Majestät der
iser und König nahmen gestern Nachmittag nach 4 Uhr den Vortrag des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck en
Abends 9 ¾ Uhr begaben Sich Se. Majestät nach Schloß Babelsberg und blieben daselbst über Nacht.
Heute Morgen 9 Uhr besichtigten Se. Majestät das Regiment der Gardes du Corps auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern dem Exerzieren des Garde⸗Husaren⸗ n. *4 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiments auf dem Bo
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Der Uusschuß den Bundesraths für dandel und Verkehr trat heute zu einer Sigung E.82.
— Der Schlußbericht über 8 des Reichstages befindet sich in 8 E82,815 8 * arr. Lutigen
ages, welcher der Staats⸗Minister von 1 t andere Bevollmächtigte zum Jensende che hennesden desselben beiwohnten, bemerkte vor der Tagesordnung der Abg.
102.) Sitzung des Reichs⸗
Man möge die Vorlage in einer Kommission mit dem Wohl⸗ 9 g “
von Köller, daß er saneg dasaemnee Kaufmannsstand vi riffen wo 1 aüeeAeEö Versammlung seine Acußerungen protestirt. Dies sei geschehen uf F chen de us falschen Berichts der nischen Zeitung“. Thatsä sinde von einer * des Kaufmannstandes in seiner Rede absolut nichts.
trat das Haus in die Tagesordnung ein. 2—2 828. den n war die erste und
See — betr. die Konsulargerichte⸗ barkeit in Tunls.
Der Abg. Dr. Kapp ersuchte um Annahme des Ent⸗ wurfs, da die
isse in Tunis denselben nothig machten g ohne .
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n der Freiheit des Papstes. Fur ihn se⸗ bns., se e Zr sabeiccden aönee satz ser vastegz üen olche se h
lich. Er mit dem Windt⸗
b des Kultus⸗Ministers über die g” der terung durchaus unge⸗ nügend sei. Seine (des Redners) Freunde glaubten nicht, daß man auf dem jetzigen Wege zu einer friedli Vereini⸗ ung kommen werde, daher interessirten sie sich nicht besonders sar diese Art von Gesetzgebung. Er theile die Aversion des Abg. Ir: den kirchlichen Gerichtshof, und seine Partei sei dafür einen ßigen Gerichtshof u setzen. Die religiöbse Freiheit, welche das Centrum anstrebe, sa füͤr seine Freunde zu eng; eine solche Freiheit müßte für alle Religionen und Konfessionen, auch sür Juden und Dissi⸗ denten passen. Der Abg. Cremer rrüßte die Vorlage mit Freuden. Er hätte allerdings gewünscht, daß der Art. 4 nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wäre; aber wenn das Ge⸗ setz nicht ohne den Art. 4 zu haben sein sollte, werde er für denselben stimmen. Die kleine Polemik zwischen dem Fortschritt und dem Centrum habe ihm Vergnügen bereitet. Ue fortschrittlichen Deklamationen würden an der Stellung dos Papstes nichts ändern; man habe zehn Jahre lang Kultur gekämpft zum größten Schaden des Vaterlandes, und jetzt doch wieder eine Gesandtschaft an den Papst geschickt. müsse einen dreifachen Kulturkampf unterscheiden, den des Fürsten Bismarck, des Burecaukratismus unter Herrn Falk, und des Atheismus. Der erstere sei zu Ende, an der Beseitigung des zweiten arbeite man jetzt, an dem dritten werde man noch lange labo⸗ riren. Bezüglich der Dissidenten müsse er es aussprechen, daß dieselben besser ständen, als alle einer Konfession Angehörige.
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— RNach Mittheilungen aus Italien sind
ünb sZ worden: 1) von der der Militär⸗Werkstatt zu Turt
bis Nachmittags 3 Uhr eine 8. „Patronentaschen im Tapnek von 42 150 Lire,
2) von der Artillerie⸗Direktion des Präzifionslabe toriums zu Turin für den 22 d. J. bis 4 k. Nachmittags zwei Sudmissionen auf 18 000 und 20 000 R
im Taxwerth 3) von der Artillerie⸗Direktion des II. „Depar ments zu Neapel für den 27. Juni d.
8. dis 12 Uhr Begs mittags eine Sudmission auf Tischgeräths aus Christof Silber und metallo bianco im Tarwerth von 150000 Birz
Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an De und Stelle 22
— Die Bestimmung des z. 142 des Strafgesetzbue wonach Derjenige, welcher sich vorsätzlich du büver stümmelung zur Erfüllung der Wehrpflicht untaugse macht, mit ngniß nicht unter einem Jahre zu besteafe ist, findet, nach einem Ürtheil des Reichsgerichts, III. Serasg⸗ vom 5. d. J., auch — sm durch die Sclbsiverstümme ung sich zwar vo w
Militärdienst untauglich macht, sondern nur dadurch bewirt,
daß er nicht mehr in der Weise oder in dem Umfange fun Dienst tauglich ist, wie vorher