1883 / 142 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Das Abonnement beträgt 4 %ℳ 50 für das ierteljahr.

Insertionaprris für den Raum einer Bruckzrile 30 ₰.

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

sür Berlin außer den Post-⸗Anstalten auch die Expe⸗ 1

No. 142.

1X“

Berlin, Mittwoch,

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

——

Abonnements⸗Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal

nehmen im Deutschen Reich sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Stadtpost⸗Aemter und Zeitungs⸗Spediteure entgegen.

Bestellungen für das Ausland nehmen an: in Oesterreich⸗Ungarn, Rußland, Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, in den Niederlanden und der Schweiz die Post⸗Aemter; für Frankreich, Spanien und Portugal die Herren Auguste Ammel, successeur de G. A. Alexandre (Paris, cour du commerce, St. Andrè des arts, No. 2 und Straßburg i. E., Brandgasse Nr. 5), C. Klincksieck (rue de Lille No. 11) und Paul Collin (rue Lavoisier No. 10) in Paris; für Italien Herr Julius Dase in Triest; für Griechenland und die Türkei das Kaiserlich Königliche Post⸗Amt in Triest; für Großbritannien und Irland Herr A. Siegle (110 Leadenhall Street E. C.) in London; für Nord⸗Amerika Herr E. Steiger (22 & 24 Frankfort Street) in New⸗York.

Der vierteljährliche Abonnementspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiete einschließlich des Postblattes und des Central⸗Handelsregisters für das Deutsche Reich 4 50 ₰.

Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, als der Vorrath reicht.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bildhauer, Professor Reinhold Begas zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, sowie dem Direktor der provinzialständischen Taubstummen⸗Anstalt zu Stade, Dr. Gude, und dem Regierungs⸗Hauptkassen⸗ Kassirer a. D. Stelter zu Danzig den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Die Central⸗Direktion des Correspondenz hat die Herren Dr. Ernst Fabricius aus Straßburg i./E., Dr. Jonas Meier aus Magdeburg, Dr. Paul Wolters aus Bonn, Dr. Ernst Kroken aus Leipzig zu Stipendiaten des Instituts in der Abtheilung für klas⸗ 3 ische Archäologie und den Herrn. Dr. Bernh. Moritz aus Guben zum Stipendiaten des Instituts für christliche Archäologie für das Jahr 1883 gewählt, und diese Wahlen sind Seitens des Auswärtigen Amtes bestätigt worden.

Köunigreich Preußen. 8

Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zum

Se. den Staatsanwalt von Adelebsen in Berlin Ober⸗Landesgerichts⸗Rath in Cöln zu ernennen; und dem früheren Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Kehl zu Oberwesel den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu ver⸗ leihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Privatdozent Dr. Friedrich Vogt zu Greifswald ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.

Dem Königlichen Domsänger und Gesanglehrer Adolf Geyer in Berlin ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Königliche Akademie der Wissenschaften.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Gesammtsitzung am 7. Juni cr. den Direktor der Aeecteeschen National⸗Sternwarte in Cordoba, Herrn Benjamin Apthorp Gould, und den Vorsteher des Nautical Almanac Office in Washington, Herrn Simon Newcomb, zu korrespondirenden Mitgliedern der physikalisch⸗mathematischen

Klasse gewählt.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Thierarzt Robert Ritz zu Frankenberg ist die on ihm dchüer kommissarisch verwaltete Kreis⸗Thierarztstelle

des Kreises Frankenberg definitiv verliehen worden.

81. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten

am Donnerstag, den 21. Juni 1883, Nachmittags 1 Uhr.

8 Dagesordnung: Berathung des Berichts über die Bauausführungen und Beschaffungen der Eisenbahnverwaltung während des Zeit⸗ raums vom 1. Oktober 1881 bis dahin 1882. Berathung des Berichts über die Ergebnisse des Betriebes der für Rechnung des Staates v rwalteten Eisenbahnen im Jahre 1881/82. Berathung des Nachweises über die Verwendung des in dem Etat der Eisenbahnverwaltung pro 1. April 1881/82 unter Tit. 18 der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben vor⸗ gesehenen Dispositionsfonds von 900 000 Berathung des

Instituts für archäologische

Berichts über die bisherige Ausführung von Bestimmungen verschiedener Gesetze über den Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat. Dritte Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffend die Kirchenverfassung der evangelisch⸗refor⸗ mirten Kirche der Provinz Hannover. Zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Behandlung der Schul⸗ versäumnisse.

Bekanntmachung. ““

Von den Medizinalpersonen wird nicht selten die ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegende Anzeige der in ihrer Praxis vorkommenden Fälle ansteckender Krantheiten verabsäumt. Das Polizei⸗Präsidium findet sich daher veranlaßt, an die Bestim⸗ mungen der §§. 9, 36 und 44 des durch Allerhöchste Ordre vom 8. August 1835 bestätigten Regulativs über die sanitätspolizeilichen Vorschriften bei den am häaufigsten vorkommenden ansteckenden Krankheiten (SeS Seite 243 und 255 von 1835), durch welche die Anmeldung eines jeden Falles von Cholera, Pocken, Typhus und von Hundswuth, Milzbrand oder Rotz (beim Menschen) 88 die Polizeibehörde unbedingt vorgeschrieben ist, hierdurch zu erinnern. -. Berlin, den 18. Juni 18 t. Königliches Polizei⸗Präsidium.

In Vertretung: von Heppe. 96

Bekanntmachung, betreffend das Feilhalten von Fliegenpapier.

Das Feilhalten und der Sese des giftigen und arsenikhaltigen Fliegenpapiers ist nur den Apothekern und den zum Handel mit Giften berechtigten Kaufleuten und Gewerbetreibenden und auch diesen nur unter den beim Giftverkauf vorgeschriebenen Vorsichtsmaßregeln, Seeh. nicht ohne Giftschein und nicht 1 die Bezeichnung desselben mittelst eines ausgedrgert.n Stempels als „giftig“ gestattet.

Die Uebertretung dieser Vorschriften wird auf Grund des Straf⸗ gesetzbuchs §. 367 Ziffer 3 und 5 bestraft werden. 8

Berlin, den 18. Juni 1883.

Königliches Polizei⸗Präsidium. In Vertretung:

von Heppe.

Personalveränderungen.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 14. Juni. v. Steinheil, Oberst à la zuite des Gren. Regts. Nr. 119 und Abtheil. Chef im Kriegs⸗ Ministerium, zum Gen. Major mit einem Patent vom 15 Mai d. J. befördert und zum Commandeur der 54. Inf. Brig. ernannt. v. Sarwey, Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur im Inf Regt. Nr. 125, mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 126, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Frhr. v. Stetten, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. im Infanterie⸗Regiment Nr. 122, als Bataillons⸗Commandeur in das Infanterie⸗Regiment Nr. 125, v. Menzel, Hauptmann im Grenadier⸗Regiment Nr. 119, unter Beförderung zum Major, als etatsmäßiger Stabsoffizier in das Inf. Regt. Nr. 121, versetzt. Graf v. Schéler, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 122, unter Vorbehalt der Patentirung, zum Major und eceg Stabsoffiz. befördert. v. Fischer⸗Weikersthal,

auptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 125, in die älteste Fa Stelle des Inf. Regts. Nr. 122, Levering, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, unter Beförder. zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Gren. Regt. Nr. 119 versetzt. Eisele, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, unter Vorbehalt der Patentirung, zum Pr. Lt. beför⸗ dert. Frhr. v. Speth⸗Schülzburg, Pr. Lt. im Drag. Regt. Nr. 26, unter Beförder. zum Ritkm. und Escadr. Chef, in das Ulan. Regt. Nr. 19 vers gt. v. Schmeling, Sec. Lt. im Drag. Regt. Nr. 26, zum Pr. 8 befördert. 8 In der Kaiserlichen Marine.

Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ac. Berlin, 14. Vugs v. Sperling, Kapitän⸗Lt. und Mitglied der Art. Prüf. Kommission, in den Admiralstab versetzt. Darmer, Kapitän⸗Lt. à la suite des Seeoffiz. Corps, unter elass. der Unif. des Marinestabes, der Charakter als Korv. Kapitän verliehen. Ritter, Schack, Unter⸗Lts. zur See, zu Lts. zur See befördert.

Sec. Lt. der Seewehr vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 29. . Unter⸗Lt. zur See der Seewehr vom 1. Bat. Landw⸗

Regts. Nr. 76, der Abschied bewilligt.

Nichtamtliches. Nn, SDeutsches Reich.

Preußen. Berlin, 20. Juni. Kaiser und König empfingen, wie „W. T. B.

Ems meldet, gestern den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin von Mecklenbur Schwerin, welche aus Coblenz daselbst eingetroffen sind. Se. Majestät waren zum Empfange der Großherzoglichen Her schaften auf dem Bahnhof erschienen und fuhren mit Höchst⸗ denselben nach dem „Russischen Hof“, wo Ihre Königlichen Hoheiten logiren.

Zum Diner bei Sr. Majestät dem Kaiser waren geladen General der Kavallerie Frhr. von Schlotheim aus Cassel, Prinz Hugo von Schönburg⸗Waldenburg und Regierungs⸗Vize⸗ Präsident Frhr. von Berlepsch. 8 s. Abend wohnten Se. Majestät der Theatervorstel⸗ ung bei.

Heute Morgen machten Allerhöchstdieselben eine Brunnen⸗ SSeeas und empfingen später den Chef des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath von Wilmowski zum Vortrage.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.

Wird wegen eines nur auf Antrag zu verfolgenden Delikts aus Versehen das Strasverfahren eingeleitet und die Anklage erhoben, bevor der Strafantrag gestellt ist, und sodann erst der Strafantrag nachgebracht, oder wird der vorher erhobene Strafantrag zurückgenommen, und nachträglich der Antrag eines anderen Berechtigten (beispielsweise bei Beamten beleidigungen der Strafantrag der vorgesetzten Behörde an Stelle des von dem beleidigten Beamten zurückgenommenen Antrages) beigebracht, so kann nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, II. Strafsenats, vom 20. April d. J., das bisherige Strafverfahren fortgesetzt werden, wenn der nachträglich ge⸗ stellte Antrag innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen dre monatlichen Frist nach Bekanntwerden der Strafthat und des Thäters erfolgt ist. 8

Nach der im Reichs⸗Eisen bahn⸗Amt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung der auf deutschen Eisenbahnen ausschließlich Bayerns im Monat April d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen zu verzeichnen: 3 Entgleisungen und 2 Zusammen⸗ stöße auf freier Bahn, 23 Entgleisungen und 20 Zusammern stöße in Stationen und 121 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhrwerken, Feuer im Zuge, Kessel⸗Explosionen und andere Betriebs⸗Ereignisse, wobei Personen getödtet oder ver⸗ letzt worden sind).

Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größten⸗ theils durch eigenes Verschulden, 134 Personen verunglückt sowie 64 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 128. unerheblich

beschädigt. Es wurden von den 16 421 552 überhaupt beför⸗ derten Reisenden 2 getödtet, 6 verletzt (davon entfallen auf die Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen 1 Tödtung

und 1 Verletzung, auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahndirektionen zu Cöln (rechtsrheinische) 1 Tödtung, zu Hannover 2 Verletzungen und zu Berlin, Bromberg, Frankfurt a. M. je 1 Verletzung); von Bahn⸗ beamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahn⸗ betriebe 18 getödtet und 55 verletzt und bei Nebenbeschäfti⸗ gungen 1 getödtet, 17 verletzt; von Steuer⸗ ꝛc. Beamten 1 ver⸗ letzt; von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 10 getödtet und 17 verlétzt, sowie bei Selbstmordversuchen 7 Personen ge tödtet.

Von den sämmtlichen v eee eeegͤe mit Ausschluß der Selbstmorde entfallen au

A. Staatsbahnen und unter Staatsverwal⸗ tung stehende Bahnen (bei zusammen 24 324,61 kmü Be⸗ triebslänge und 629 214 422 geförderten Achskilometern) 116 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Cöln (rechtsrheinisch) (14), Bromberg (14) und die Badischen Staatseisenbahnen (13); verhältnißmäßig, d. h. unter

Berücksichtigung der geförderten Achskilometer und der im