vorbemerkungen. eisungen sonderes Formular (in deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist dasselbe mit lateinischen Schriftzeichen.
Zu Postanw
C. Pos
nach dem Auslande kommt ein be-
anweisungen. Fur telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die Postanweisungsgebuhr, b. die Gebühr für das Telegramm, c. das Eilbestellgeld von 25 ₰ für Besorgung des Telegramms nach dem Telegraphenamt am Aufgabeorte, wenn sich letzteres nicht im Postgebäude befindet, d. das Eilbestellgeld fuür die Besorgung am Bestimmungsort.
—
Benennung Meistbetrag Gebuhr Die Ausstellung der Auf dem Abschnitte der einer (vom Absender zu entrichten). Postanweisung hat zu erfolgen der Postanweisung sind Bemerkungen. Lünder. Postanweisung. E2 fuür je in zulüssig 1 1) beutschland ..... 400 ℳ 20 dis 100 ℳ Mark und Pfennig. schriftliche Mittheilu seder Art. 1) Eilbestellgebühr s. Tarif . No. 1. — (Reichspostgebiet, Bayern 30 oder 100 — 200, 4ü Telegraphische Postanweisungen zuldssig. und Württemberg) . .. 40 über 200 ℳ 1 1 3 8 2) Australlen (Britische 210 ℳ 50 20 ℳ Pfund Sterling (£) wie Nr. 10. 2) Wie Nr. 10. — Postanweisungen sind nach allen Kolonien). 8 mindestens 100 ax (s). 2 (d). grösseren Orten zulässig.
3) Belglen .. 500 Franken. 20 20 ℳ Franken und Centimen Angabe des eingezahlten Betrages, Be- 3) Telegraphische Postanweisungen zulässig. Eilbe- „* mindestens 40 (100 Franken = ℳ 81,40). zeichnung des Absenders ”5522 stellung der telegraphischen Postanweisungen 11n ees 50 Dollars. 20 20 ℳ Dollars und Cents. wie Nr. 10. am Bestimmungsort erfolgt nur auf ausdrück-
mindestens 40 (100 Doll. = ℳ 425). 18 G liches Verlangen des Absenders. Das Eilbestell- 5) Cap-Kolonie . . . .. 210 ℳ 20 ℳ Pfund Sterling (f). wie Nr. 10. “ geld hierfur wird vom Empfänger eingezogen. mindestens 100 Schillinge (s). Pence (d). “ 4) Wie Nr. 10. — Dem Bestimmungsort ist der Name 6) Dinemartt 360 Kronen. 10 20 ℳ Kronen und Oere schriftliche Mittheilungen jeder Art. der Provinz und des Kreises (county) hinzuzufügen. mindestens 40 (100 Kronen = ℳ 112,75). 5) Wie Nr. 10. — Postanweisungen sind nach meh- 7) Däntsche Antillen . 360 Kronen. 20 20 ℳ Kronen und Oere Angabe des eingezahlten Betrages, Be- reren grösseren Orten zulässig. mindestens 40 (100 Kronen = ℳ 112,75). zeichnung des Absenders u. Datums.] 7) Postanweisungen nur nach einigen grösseren JJJEe11““ 500 Franken. 20 20 ℳ Franken und Centimen Angabe des eingezahlten Betrages, Be- Orten aulassig. 1 mindestens 40 (100 Franken = ℳ 81,40). zeichnung des Absenders u. Datums. 8) Postanweisungen sind nach allen grösseren 9) Frankreichmit Algersen 500 Franken. 20 20 ℳ Franken und Centimen Angabe des eingezahlten Betrages, Be- Orten zulässig. (auch nach Tunis und 5 mindestens 40 (100 Franken = ℳ 81,40) zeichnung des Absenders u. Datums. ta bei Tunis, le 8 1 6 8 8 6 „à SrrEEn 1 10) Das Postanweisungsformular muss ausser dem
Bizerta [Bisert), Djerba [Dscherba], Gabès [Ga- bes]. le Kef, Mahdia Mediah], Monastir, Sfax Sfaks] u. Soussa [Susal. 10) Grosebritannien und
de eeeö“ “ 40 . 2 Helgoland. ark u- fennig 19 mindestens 40 12) Japan (nur Yokohama 50 un Takloe)h). 210 ℳ mindestens 100 wie Nr. 10.
13) Htallon (auch San Marino, 500 Franken. 20 Franken und Centimen Susa (Tunis), Tunis u. la mindestens 00 Franken = ℳ 81,40). Goletta b. Tunis, Tripolis)
19 1E.”. .Ie n. (0aes) 0b 20 ℳ Gulden und Cents
5) Nledert “ en 2 2 8 een und Cen- Niederländisch. mindestens 40 (100 Fl. = ℳ 170). 16) Niedertändksche Be- [150 Fl. (Gulden) Gulden und Cents asitzungen In Ostindien Niederländisch. mindestens 40 (100 Fl. = ℳ 170). 17) Norwegen ...... 360 Kronen. 20 20 ℳ Kronen und Oere E EI11 (100 Kronen = ℳ 112,75). 18) Oesterr eich-Ungarn. 400 ℳ 10 20 ℳ Mark und Pfennig. 19) Ostindien (Britisch) 20 Pfund 20 20 ℳ Pfund Sterling (£) (Vorder-Indien, einschl. Sterling. e⸗K.2n Schillinge (s) “ d. nichtbritischen Be- 8 8 Pence (d). vZe“ co0 4*. — N 20) teht, 8 — Madei Xzoren).. 90 Milreis. D 20 ℳ MHMilreis und Reis gekeedere 2 b mindestens 40 (1 Miülreis = ℳ 4,55). 9v8838383 500 Franken. 20 20 ℳ Franken und Centimen mindestens 40 (100 Franken = ℳ 81,40). 22) Schweden ..... 360 Kronen. 20 20 ℳ Kronen und Oere mindestens 40 (100 Kronen = ℳ 112,75). Bbe“ 500 PFranken. 20 20 ℳ Franken und Centimen mindestens 40 (100 Franken = ℳ 81,40). 24) Türkel (nur Constan- 400 ℳ 10 20 ℳ türkischer Goldwährung (türki- tinop el). mindestens 40 schen Pfunden, Piaster und Para) 25) Vere inigte Staaten von (16 ⅛ Piaster Gold = ℳ 3,00). 116* 50 Dollars. 20 20 ℳ Dollars und Cents. mindestens 40 (100 Doll. = ℳ 425). .“ 88 8 8 ““
Der Name und mindestens buchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genaue Adresse desselben müssen ange- geben sein. Sonstige Mittheilun- gen sind nicht statthaft.
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
wie Nr. 10.
Angabe des eingezahlten Be Be- des Absenders .2g2
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
Angabe des eingezahlten Betrages, Name und Wohnort des Absenders.
schriftliche Mittheilungen jeder Art. schriftliche Mittheilungen jeder Art. wie Nr. 10. 8
8 Ügen- des Absenders u. zeichnung des Absenders u. atums. schriftliche Mittheilungen jeder Art.
schriftliche Mittheilungen jeder Art. schriftliche Mittheilungen jeder Art.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be-
der Name u. die Adresse des Absenders müssen, der auszuzahlende Betrag
und der Tag der Einzahlung kön- nen vngecehen sein. Weitere An- gaben nicht zulässig.
D. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.
Namen des E und der genauen Bezeich- nung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vomamens des Empf rs (bz. die Be- mzeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den r von der er- folgten Einzahlung des Betrages besonderes Schreiben in Kenntniss zu setzen.
11) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
12) Wie Nr. 10.
14) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
15) Eildestellung („durch Eilboten“ oder „buitengewone bestelling“) zulässig. Gebühr 25 4, vom Absender zu entrichten.
16) Die Postanweisung muss deutlich den Vermerk „Niederländisch Indien“ Von einem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb 8 Tagen nur eine Postanm zum Meistbetrage von 150 Fl. zur —F
17) Postanweisungen sind nach allen grösseren Orten zulässig.
18) Die Umwandlung in die österr. Wahr. erfolgt in Oesterreich auf Grund des jedesmaligen Wlener Tageskurses. — Ein Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger aufliefern.
19) Wie Nr. 10. — Auf Postanweisungen an Personen indischer Abkunft muss der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegedben sein.
20) Postanweisungen sind nur nach grösseren Orten zulässig.
21) Postanweisungen sind nach allen Orten zulässig
23) Telegraphische Postanweisungen sind bis zum Betrage von 200 Franken zuldssig.
25) b —. * xg ausser dem Namen
es Em ers er Bezeichnun
desselben dis Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vornamen enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche Bezeichnung der Firma. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state) und, wenn mög- lich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen.
Zu Postaufträgen kommt ein besonderes, bei den Postanstalten käufliches Formular zur Postaufträge ohne Anlagen, sowie solche mit Briefen als Anlagen sind erwen Dasselbe ist, dem Vordruck entsprechend mit den Anlagen (Rechnung, 1 Schriftliche Mittheilungen auf dem Postauftrag, welche sich nicht auf den Posta- Quittung, Wechsel u. s. w.) in verschlossenem Umschlage unter Einschreibung an die Postanstalt abzu- beziehen, sind ebenfalls E senden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag wird „P 2 müssen frankirt werden. Pür die Rücksendung unausführbarer Postaufträge a bzüglich der Postanweisungsgebühr dem Absender des Postauftrages mittels Postanweisung übersendet.] kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung. Benennung Heistbetrag Tarxe. s Benennung Heisthetrag Tare. 8n g-eee 2—820 p. Feste Bemerkungen. der eines Porto Feste Bemerkungen. Iünder. Postauftrags. F'orto. qgazühr. IAnder. Pestauftrags. (o hühr. ,82 I 8 Pf. 1) Deutschland. 600 ℳ 30 — 1) Die Aufschrift hat zu lauten: „Postauftrag 5) Luxemburg 400 ℳ 20 20 5) Aufschrift wie Nr. 1. Wechselproteste wer- (Reichspostgeb., nach “. Wechselproteste werden durch die füͤr je 15 g den nicht vermittelt. Bayern u. Würt- Post vermittelt. . temberg) — 6) Nlederland . 150 Gulden 20 20 6) Wie Nr. 5. Formular in deutscher Sprache ehe J hBeldlen 750 Franken 20 20 2) Die Aufschrift hat zu lauten: „Ordre de] fur je 15 g mit lateinischen Buchstaben auszufullen. a. für je 15 g recouvrrement“ — „Recommandée“ — „Bureau de 7) Bei Aufträgen nach Ungarn sind die Namen 1 poste K “. Wechselproteste werden vermit- 7) Oesterreich- 200 Gulden 10 mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. telt, wenn der Vermerk „Protést“ oder „Prot't U garn 5. W. hi BH x einchl. † 20 Wechselproteste werden nicht vermittelt.
3) Prankrelch u. immédiat“ auf dem Auftrage sich befindet. 20 8) Anfträge nur nach grösseren Orten zulässig. Alkerlen .. . 500 Franken 20 —- 3) Im PFalle der Annahme werden von dem ein- über 15 g Formular in deutscher Sprache mit lateinischen 8 gezogenen Betrage 10 Pf. für je 20 ℳ, höchstens 8) Rumänlen . 750 Franken 20 Buchstaben auszufüllen. Wechselproteste werden aber 40 Pf. in Abzug gebracht. Aufschrift wie für je 15 g nicht vermittelt. Aufschrift wie Nr. 2.
No. 2. Wechselproteste werden besorgt mit Aus- 9) Meistgewicht 250 g. Lotterieloose und andere
schluss derjenigen nach Algerien und einigen 9) Schwelz 750 Pranken 20 das Lotteriespiel bezügl. Papiere dürfen nicht
unweit der französischen Küste belegenen Inseln. n sein. Postaufträge mit dem Vermerk
4) Helgoland.. 20 20 4) Postaufträge mit dem Vermerk „Sofort zum „Zum Protest“ oder „Sofort zum Protest“ sind fur je 15 g Protest“ sind unzulissig. Aufschrift wie Nr. 1. zulassig.
I. Packete ohne angegebenen Werch und Packete mi.
E. Packetsendungen.
t Werthangabe nach orten innerhalb des Deutschen Reichs-Postgebiets, sowie nach Bayern, Württemberg und Oesterreich-Ungarn.
A. Das Packetporto betragt fur Packete: 1 Für unfrankirte Packete bis 5 Kilogramm einschl. wird ein auf Entfernungen (in geogr. Meilen): — von 52 ₰ “ Dienstsen- über uder uber über dungen unterliegen diesem Zus t. 1 bis 10 20 50 100 uber Für die als Sperrgut zu be i Packete wird das Porto 10 bis bis bis bis 150 nicht aber der Portozuschlag und die Versicherungsgebühr) um die — 1.20 50 100 150 älfte —zz ö ““ 27 irgend — rechnet. Zone 1 Zon . 5 Ausdehnung eter überschreiten; oder welche in einer Aus- ꝓ 2* gm hn.ö. dehn 1 eter, in einer anderen ½¼ Meter überschreiten und ardo 1. * als 10 Kilogramm wiegen, oder welche bei der 1) das für 1 ₰ ,—. 25 20 30 20 50 Verladung einen unverhältnissmässig Raum, bz. eine be- 2) Versie zab 2s 8 1— 1,88 10 20 30 dĩ 820 sonders sorgsame Behandlung erfordern, z. B. lebende Thiere, 1* I11“ 8 I1. Frankirte Packete ehne Werthangabe bis à bz. 5 Kilogramm nach dem Auslande. — I Vorbemerkungen. Die Taxen sind nur insoweit angegeben, als elnheitliche Portosätze bestehen. Ferbien. Tripolis, der Turkei und Tunis dürfen in keiner Ausdehnung 60 Centimeter überschreiten. Der ig Die Vo bildet die Regel. Packete nach Griechenland, Grossbritannien und Irland, Umfang derselben ist ausserdem auf 20 Cubikdecimeter
Packete im Gewicht
land, Luxemburg und Oesterreich-Ungarn können jedoch auch unfrankirt abg esandt werden. bis 3 kg nach Bulgarien, den Dänischen Antillen, Egypten, Frankreich und lich de Corsika, Franz. Kolonien, Italien, Montenegro, Niederland,
rjenigen Packete nach dem Aus
Norwegen, Portugal, Rumänien, Schweden, nicht entsprechen, ertheilen die Postanstalten nähere
Körbe mit Pflanzen und Gesträuchen, Hutschachteln oder Cartons in Holzgestell, Möbel, Korbgeflechte u. dergl.
Für die Begleitadresse zu Packeten wird besonderes Porto nicht in Ansatz gebracht.
Begleitadresse, so wird für jedes einzelne Stäck das Porto be-
Die Packetsendungen sind thunlichst zu frankfren. B. Für Packete mit Werth
oder einen Theil von 300 ℳ, mindestens jedoch 10 ₰.
begrenzt. Soweit der nachstehende Tarif die erforderlichen Angaben nicht enthält, sowie bez
Gehüren mehrere Sendungen zu einer
angade wird erhoben: Packete entfallende Packetporto (s. unter herungsgebuühr gleichmässig 5 ₰ füur je
ü g- lande, welche den Bedingungen unter ff.