8 Missionär Shaw sei der einzige britische Unterthan, der noch von den Franzosen in Tamatave gefangen gehalten werde, denn der Sekretär des verstorbenen Konsuls sei auf freien Fuß gesetzt worden.
Frankreich. Paris, 15. August. (Fr. Corr.) Hin⸗ sichtlich der Generalrathswahlen vom 12. d. wird von den gemäßigt republikanischen Blättern mit besonderer Ge⸗ nugthuung der Umstand hervorgehoben, daß die intransigente und revolutionäre Partei beinahe vollständig unterlegen ist. Nur in einem einzigen Falle hatte sie Glück, nämlich in dem Nièvre⸗Departement, wo ein gewisser Cambon seinen Mit⸗ bewerber aus dem Felde schlug. Sonst zogen die Sozialisten überall den Kürzeren: in Lille mit dem Bürger Pamslard, der in einer öffentlichen Versammlung zu Gewaltthätigkeiten auf⸗ gefordert hatte, in Rouen mit Chouilloux, der die Güͤtertheilung predigt, und nach Anderen auch mit dem Bürger Bonnot, der in dem Prozesse von Montceau⸗les⸗Mines als ein Erzaufwiegler oft genannt wurde. Sein Gegner war der Maire Jeannin von Montceau, welcher in dem Prozesse als Zeuge sigurirte und bei dieser Gelegenheit die Chagot brandmarkte. In Süd⸗ frankreich, in Hérault, Gard, Bouches du Rhône, Vaucluse, werden die Stichwahlen über Fälle entscheiden, in denen In⸗ transigente und Monarchisten einander gegenüberstehen, und es dürfte nicht Wunder nehmen, wenn die letzteren den Sieg davon trügen, weil die gemäßigten Republikaner, wie die dop⸗ pelte Wahl in Passy dies kürzlich gezeigt hat, lieber einem Konservativen, auch wenn er nicht für die Republik ist, als einem Umsturzrepublikaner ihre Stimme geben.
— 15. August. (Köln. Ztg.) Admiral Courbet hat die Kriegsoperationen gegen Hüs eröffnet. Die Blockade der Mündung des Hüeflusses wurde so hergestellt, daß der Verkehr der Hauptstadt von Anam mit der Meeres⸗ küste abgeschnitten ist. Courbet gedenkt gegen den 20. August mit 1200 Mann Marine⸗Infanterie und den Marine⸗Füsilieren Hüé anzugreifen. Vier Kanonenboote sollen die Barre, welche Hüs schützt, erzwingen, und den Angriff von der Landseite Unterstützen.
— 16. August. (W. T. B.) Wie die Zeitungen melden, hätte die Regierung die Absicht, den Journalisten Boland auszuweisen. — Der „Francais“ erklärt die Nachricht, daß Graf Chambord den Sohn des Grafen von Paris als seinen Nachfolger designiren wolle, für unbegründet.
Spanien. Madrid, 17. August. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach dürften vor der Rückkehr des Königs von seiner demnächstigen Reise durch Spanien und in Deutsch⸗ land keinerlei Veränderungen innerhalb des Ministeriums getroffen werden; auch würden dann erst die konstitutio⸗ nellen Garantien wiederhergestellt werden.
Türkei. Konstantinopel, 17. August. (W. T. B.) In Folge der Gefangen nahme des Italieners Corti durch Briganten sind die Provinzialbehörden angewiesen worden, keine Reisebewilligungen für das Innere des Landes zu ertheilen, ausgenommen für bekannte Reiserouten.
Numänien. Bukarest, 17. August. (W. T. B.) Der König ist gestern über Hatvan⸗Rutka nach Berlin ab⸗ gereist, wo die Ankunft am Sonnabend erfolgt. In Breslau wird der König heute mit dem aus Aix⸗-les⸗Bains efrcegreüren Minister⸗Präsidenten Bratiano zusammen⸗ treffen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 17. August. (W. T. B.) Der Kaiser hält heute eine Revue ab über die Truppen des Krasnoje⸗Seloschen Lagers, bestehend aus 57 ¼ Bataillonen, 58 ⁄¼ Escadrons und 156 Geschützen.
Dänemark. Kopenhagen, 16. August. (W. T. B.) Die Prinzessin von Wales ist mit ihren drei Töchtern heute hier angekommen und hat sich mit dem König, der Königin und den anderen Mitgliedern des Königlichen Hauses, welche zum Empfange eingetroffen waren, nach Schloß Bernstorff begeben.
Afrika. Egypten. Alexandrien, 16. August. (W. T. B.) Der Khedive besuchte heute die Hospitäler und die Ambul anzen und ließ für jeden der Kranken ein Geschenk von 40 Pfund zurück.
Zeitungsstimmen
In der „Neuen Preußischen Zeitung“ finden wir folgenden Artikel über den Handelsvertrag mit Spanien:
Der Reichskanzler hat, wie bekannt, mit der spanischen Regierung ein Uebereinkommen dahin getroffen, daß unter Vorbehalt der späteren Ratifikation des am 12. Juli zu Stande gekommenen Handelsvertrages der Waarenverkehr zwischen beiden Staaten vom 14. August an den in dem Vertrage vorgesehenen Zolltarifsätzen unterworfen werden soll. Dieses außergewöhnliche und provi⸗ sorische Uebereinkommen ist dadurch veranlaßt worden, daß es mit unverhältnißmäßig großen Schwierigkeiten verknüpft war, den Reichstag in gegenwärtiger Jahreszeit einzuberufen, um die ver⸗ fassungsmäßige Genehmigung des Vertrags selbst zum Zweck seiner Ratifikation zu erlangen, daß aber aus einem Aufschub des Inkraft⸗ tretens des Vertrages bis zum Winter, wo der Reichstag die Ge⸗ fehmigung ohne Schwierigkeiten ertheilen könnte, der deutschen In⸗ ustrie eine schwere Schädigung erwachsen wäre, wofür die Regierung jie Verantwortung nicht übernehmen zu können glaubte.
Es hätte vielleicht nahe gelegen, in Anbetracht der erwähnten ob⸗ waltenden Umstände den Handelsvertrag selbst in Kraft zu setzen unter Vorbehalt der Genehmigung des Reichstags. In ähnlicher Weise war bezüglich des am 16. Dezember 1878 abgeschlossenen Frutsch österreichischen Handelsvertrages, der am 1. Januar 1879 in 1 treten sollte, verfahren worden. Doch hat die Regierung hier⸗ FI. stand nehmen zu sollen geglaubt, weil von diesem Mittel doch Gebrauch ausnahmsweise und nur unter den zwingendsten Umständen findig zu st werden darf. Sie zog es vor ein Mittel aus⸗ theile des Wern welches der deutschen Industrie ehestens die Vor⸗ Freiheit der Entfäee zuführte und dabei doch dem Reichstage volle migung des Vertra Vehung bezüglich der Verwerfung oder Geneh⸗ in vielleicht unerwünscht st sicherte, dessen vorzeitige Ratifikation ihm delte sich hierbei nu ser Weise die Hände gebunden hätte. Es han⸗ 6 ob die spanische Regierung sich bereit eertrag selbst in Kraft tritt, den deut⸗ echrovisortsch und widerruflich ermäßigte ütschland den spanischen Waaren bei 8 ehtsprechendes Aequivalent bieten sirie Ii. . der Regierung möglich daß dieser selch heile des Vertrages zu ] ist. st ratifizirt und in Kraft
Man sollte meinen, daß dieses 3 5 hätte finden sollen. 291. Indusitiberkinkommeg 1 dhset 8 j . ; 2 a ie
ollte, und den Rechten des Reichstages ist nicht das Mindeste vai⸗
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Sätze zu gewähren, wofü
der Einfuhr in veusafüc wollte. Spanien stimmte zu, gewesen, der deutschen Indu Theil werden zu lassen, ohne
1 11““ i ben zu] Hartlepool (deutscher Schiffsverk “ eeben — denn der Vertrag, er genehmigen soll, bleibt e verkehr in 1882). — Hongko sher Genehmigung G. In der That sprechen sich deeser ; 1882). — Portugal: Sr. Pecsong Gharar auch zahlreiche politische Stimmen anerkennend aus, 8. Gorh bur 8. verkehr in 1882). — Schweden und Norw jedenfalls wird die Industrie es dem Reichskanzler ge bür 1 88 8 erkehr deutscher Schiffe im Jahre 1882) ¹ Chga: wissen, so schnell für ihr Intefesse, geforgt zu bahen. Gleich, RIchifn Vertche Feuscher Schsfe im Jahte 1882) — Nnaan 8 der fortschrittlich⸗sezessionistischen Presse Lärm Gesetzgebung: Heutsches Reich: B v. rag.
wohl wird von darüber geschlagen, daß der R ss.. pan sbent sih soaar nichtz zandigt⸗sör von
rfassungsbruchs zu machen, und küng 1 tags in der nächsten Session ein förmliches Strafgericht an.
nichts zu erinnern hatte, seien mildernde wesen; diesmal fehlten dieselben jedoch, sofort einberufen werden.
ü b i völlig, daß durch den von der Regierung Man übersieht dabei völlig, E ö des Bundesrathes und zu Reichstags erforderlich ist, in
keiner Weise berührt worden ist. Der mit Spanien abgeschlossene
eingeschlagenen Weg Artikel 11 der Abschluß von Verträgen die Zustimmung ihrer Gültigkeit die Genehmigung des
andelsvertrag ist ja noch gar nicht gültig geworden; dem Reichs⸗ S ist das Recht, die Genehmigung desselben vor seinem Inkrafttreten auszusprechen, auch nicht im Entferntesten ge⸗ nommen und beeinträchtigt worden. Das gegenwärtige Ueber⸗ einkommen ist aber kein Vertrag im Sinne des Artikels 11 der Verfassung, weil er nicht vom Kaiser aPe.sgse ist — nur Ver⸗ träge, welche der Kaiser schließt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Reichstages. Das Uebereinkommen ist vielmehr nur eine Verabredung der beiderseitigen Regierungen, welche der Ratifikation nicht bedarf. Der Vergleich mit dem deutschöster⸗ reichischen Handelsvertrage paßt aber ganz und gar nicht hierher: dieser war, vor seiner Genehmigung durch den Reichstag, ratifizirt worden, der Handelsvertrag mit Spanien wird erst nach der Geneh⸗ migung des Reichtags ratifizirt werden; hierfür brauchen weder mildernde, noch können erschwerende Umstände irgend welcher Art geltend gemacht werden. 1 2 b
Man wird dem Reichstage nicht verübeln können, seine Rechte zu wahren. Aber sich für dieselben ins Zeug zu legen, ohne daß auch nur der Schatten eines Versuchs, sie anzugreifen oder zu beein⸗ trächtigen, gemacht wird, erregt leicht den Verdacht, daß man gern eine Gelegenheit benutzt, sie zu erweitern. Die Regierung hat unter peinlichster Wahrung der Rechte des Reichstags und unter Berück⸗ sichtigung der obwaltenden Umstände gethan, was ihre Pflicht war und was sie praktisch im Augenblick für am zweckmäßigsten hielt. Das Gegentheil hiervon zu beweisen wird den Parteitheoretikern sicher⸗ lich nicht gelingen. — Der gestrige „Berliner Börsen⸗Courier“ meldet:
„Wie wir hören, wird Seitens der Sprit⸗Interessenten Berlins eine Petition vorbereitet und cirkulirte der Entwurf derselben bereits heute an der Produktenbörse. Dieselbe tritt in ihrem ersten Theil der von Hamburg aus an den Reichstag gerichteten Petition der dortigen Sprit⸗Interessenten entgegen und drückt im zweiten Theil den Wunsch aus, der Reichstag möge dem Handelsvertrag mit Spanien zustimmen. Die Unterzeichner bitten besonders, die „Sprit⸗ Klausel“ in ihrem jetzigen Wortlaut genehmigen zu wollen, da sie der Ueberzeugung sind, daß dieselbe für die gesammte deutsche Sprit⸗ industrie eine Lebensfrage ist.
— Die „Berliner Börsen⸗Zeitung“ theilt aus dem
Jahresbericht der Handelskammer zu Mülheim a. d. Ruhr den Passus mit, welcher die allgemeine Lage des Handels und Verkehrs im vergangenen Jahre behandelt; es heißt daselbst u. A.:
Das Jahr 1882 zeigt uns im Allgemeinen ein zufriedenstellendes Bild über die Lage der industriellen und wirthschaftlichen Verhält⸗ nisse unseres Bezirktes. Wenn auch in einzelnen Industriezweigen, namentlich in der Kohlenindustrie, manche Wünsche unerfüllt ge⸗ blieben sind, so sind doch im Großen und Ganzen günstigere Resultate wie im Vorjahre erzielt worden. In den Lohnver⸗ hältnissen der Arbeiter hat eine nicht unwesentliche Aufbesserung statt⸗ gefunden; die Preise der Lebensmittel sind dagegen unverändert ge⸗ blieben. Im Bergbau und Kohlenhandel hat die günstige Kon⸗ junktur, welche in der zweiten Hälfte des Jahres 1881 eintrat, im Allgemeinen angehalten. Nach Ablauf der ersten Monate des Jahres 1882, in welchen die Preise herabgingen, zeigte sich eine Belebung des Geschäfts, die bis zum Jahresschluß andauerte und welche bei den meisten Zechen unseres Bezirks eine Steigerung der Produktion zur Folge hatte. Auf letztere wirkte in ungünstiger Weise der Arbeiter⸗ mangel ein, welcher bei einigen Zechen namentlich in den Monaten September und Oktober eintrat. ...
Deutsches Handels⸗Archiv. August⸗Heft. Inhalt: Erster Theil. Gesetzgebung: Deutsches Reich: Gesetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit. — Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein⸗ und Gartenbaues. — Gesetz, betreffend die Steuervergütung für Zucker. — Ermächtigung einer weiteren Zollstelle zur zollfreien Ablassung von Mineralölen. Verallgemeinerung der an Italien zugestandenen Zollermäßigungen mit Ausnahme der aus Spanien oder dessen Besitzungen stammenden Gegenstände. — Tarifirung grober Jutegewebe. — Tarifirung wachs⸗ tuchartiger Stoffe und als Verpackungsmaterial dienender wasser⸗ dichter Zeugstoffe. — Zolltarifirung bei Gemengen von Getreide⸗ arten. Preußen. Verordnung, betreffend die gesundheitspolizei⸗ liche Kontrole der einen preußischen Hafen he ge de Seeschiffe. Deutsches Reich und Italien: Handels⸗ und Schiffahrts⸗ vertrag zwischen beiden Ländern vom 4. Mai 1883. Peru: Neue Zollbestimmungen. — Bolivia: Zollbehandlung der über Argentinien eingehenden Waaren. — Oesterreich⸗Ungarn: Gesetz vom 29. Mai 1883, betreffend die zeitliche Befreiung von der Entrichtung der Erwerb⸗ und der Einkommensteuer für den Betrieb der Schiffahrt zur See mit im Inlande erbauten Dampfern. — Schweden und Nor⸗ wegen: Zolltarif für Norwegen. — Rußland: Zum russischen Zoll⸗ tarif. — Zolltara auf Sumach. — Lagergebühr für Waaren, welche nach Mittag in die Packhäuser gelangen. — Verbot der Durchfuhr ausländischer Waaren durch Transkaukasien und Verzollung des aus letzterer Provinz in die Schwarzmeerhäfen eingeführten Raffinade⸗ zuckers. — Einfuhrfreiheit vereng Salpeters und Verzollung von Kalisalpeter. — Spanien und Schweden und Norwegen: Handels⸗
ertrag zwischen Spanien und Schweden und Norwegen. — Schiff⸗ fahrtsvertrag zwischen Spanien und Schweden und Norwegen. —
Rumänien und Vereinigte Staaten von Amerika: Konsular⸗ konvention zwischen beiden Ländern. — Italien und Frank⸗
reich: Weitere Verlängerung der Schiffahrtskonvention zwischen beiden Staaten. — Italien und Großbritannien: Handels⸗ und Schiff⸗
fahrtsvertrag zwischen beiden Ländern. — Griechenland: Verbrauchs⸗ steuer auf Taback. — Centralamerika: Honduras. Ertheilung von Flaggenattesten. — Berichte: Deutsches Reich: Halle a. S. —
Danzig. — Elbing. — Düsseldorf. — Dortmund. — Flensburg. — Rußland: Kowno Eiüsf von Gußeisen, Eise balTleansburs und Eisendraht nach Rußland). — Frankreich: Auswärtiger Handel in den Jahren 1882 und 1881. — Produktion einheimischen Hander in der Campagne vom 1. September 1882 bis Ende April 1883. Türkei: Bulgarien. Auswärtiger Handel des Fürstenthums Bul⸗ garien in den Jahren 1880 und 1881. — Italien: Livorno (Deutscher Schiffsverkehr vom 1. Januar 1882 bis 31. März 1883). — Vereinigte Staaten von Amerika: Washington (Importfakturen). — Dänemark: h in sämmtlichen jütischen Häfen und Ausfuhr über die
andzollgrenze Jütlands im Jahre 1882. — Spanien: Cebu, Philippinen (Handelsbericht für 1882). — Havana (deutscher Schiffsverkehr in 1882).— Großbritannien: Wellington, Neuseeland (Handelsbewegung Neusee⸗
lands im Jahre 1881/82). — Kimberley, Griqualand⸗ g — EE1 ) Kimberley, Griqualand⸗West (Hand els
*
6
—
Rei nicht sofort einberufen worden 1 F. den Vorwurf eines Seiten des Reichs⸗ „Ein Blatt meint, bei der vorzeitigen Inkraftsetzung des oben erwähnten
sch⸗Fsterreichis welche der Reichstag damals deutsch⸗österreichischen Vertrages, gegen Umstände vorhanden ge⸗
denn der Reichstag konnte
Furneß (deutscher Schiffsverkehr in 1882). —
g: Deu kanntmachung, bet ie E
fuhr und die Ausfuhr von Pflanzen und lee ge sehanen † onsti ä —
Wein⸗ und Gartenbaues. — Petanntmabtn dere Fech säepa e
der zur Kategorie der Rebe nicht gehöri zn⸗s 3 Zweiter Theil. Konsulatsberichte: Ostasien. rg. —
2 8 9 S : 3 8 2 422 far 1 — Wiwan (Formosa): Bchnhcang h Ieabreg 988 asien. Saigon (Französisch⸗Cochinchina): Jahres⸗ ericht für 1882, mit Fücblick auf das Jahr 1881. — Westasien.
Jerusalem: Die wirthschgftlichen Verhältmi 31. st: Fr isse Pal⸗ 122 Ja bFörbi : Selesg in Irbit 1879 s Uägöfinos n Bhe o: Ja 8 ericht für 1882. iborg: Jahresbericht für 1882. 8 11 : Jahresbericht für 1882. — Ny Karleby. Zahres; ericht für 1882. — Helsingfon Der Handel Finnlands im Jahre 1882, verglichen mit den Vorjahrm. — Südeuropa. Rom: Handel und Industrie im Jahre 1882. — Pologna: Jahresbericht für 1889 — Cadix: Jahresbericht für 1882. Westeuropa. Glas gow;: Jahres⸗ bericht für 1882. — Bericht über os schoktische Eisengeschift von Mitte März bis Ende Juni 1883.— Wefündien und Mittelamerik St. Thomas: Jahresbericht für 1882. — A. selamerika.
Dunedin (Neuseeland): Einfuhr deutsche ügüle Sc Pelhaeäe
Statistische Nachrichten.
Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Sm 3 sind bei den hiesigen Standesämtern 8— Verlin 5. August bis inkl. 11. August cr. zur Anmeldung gekommen; Cehcen ZI schließungen, 878 Lebendgeborene, 32 Todtgeborene, 676 Steczehht.
—. Aus der neuesten Veröffentlichung des Kaiserlichen Statistischen Amts über die Ergebnisse der Berufszählung läßt sich em Einblich in die Altersverhältnisse in Militär und Marine ge⸗ winnen. In den nachfolgenden Zahlen ist außer dem Personal der aktiven Armee und Kriegsflotte auch das der Armee und Marine⸗ verwaltung enthalten, auch die Militärärzte sind eingeschlossen. Es
standen: Ofñi ; I Unteroffiziere u. Gemeine 1an hce Honml. Seus⸗ u. (sowie entsprechendes Ver⸗ Offiziersrang). waltungspersonal). 15 — 20 172 16 003 20 — 30 6 751 397 311 30 — 40 7 066 14 287
4 112
70 und darüber 7
zusammen 20 239 431 587. Nach dem Familienstande sind unter den Offizieren und Personen mit Offiziersrang nahezu ebensoviel Verheirathete wie Ledige, nämlich 9806 Ehemänner und 9978 Ledige, während bei dem übrigen Militär natürlich nur ein sehr kleiner Theil, noch nicht 5 %, (21 149) ver⸗ heirathet ist. .
— Den Mittheilungen des Statistischen Bureaus der Stadt München entnehmen wir über die ersten Ergebnisse der Berufszählung vom 5. Juni 1882 in München Folgendes:
Die am 5. Juni 1882 voeenets h Berufszählung ermittelte im Münchener Stadtgebiet die Berufstellung von 235 118 Personen. Die ganze Einrichtung der Erhebung war derart, daß diese Zahl nicht bestimmt und unbedingt als jene der thatsächlichen oder der Wohnbevölkerung angenommen werden kann, sondern nur die Grund lage der gesonderten berufstatistischen Arbeiten bildet. 4
Von der erwähnten Zahl treffen auf die in Land⸗ oder Forst⸗ wirthschaft, Industrie, Handel und Verkehr, im öffentlichen Dienste oder in sogenannten freien Berufsarten dann in wechselnder Lohn⸗ arbeit erwerbsthätigen Personen 97 245 — auf selbständige Berufs⸗ lose, zu welchen die nicht bei der eigenen Familie lebenden in Berufs⸗ vorbereitung befindlichen Personen, dann die Insassen von Armen⸗, Versorgungs⸗, Siechen⸗, Irren⸗, Straf⸗ und Besserungsanstalten, die sonstigen nur von Unterstützung lebenden Personen und die Pensio⸗ nisten und Rentner gerechnet werden, 19 842 — auf Dienstboten im Haushalte 14 405 und auf eigentliche Haushaltsangehörige (Frauen, Kinder, zum Haushalte gezählte Verwandte ohne eigenen selbständigen Hauptberuf ꝛc.) 103 626.
Prozentual ist diese Vertheilung folgende: 1
Erwerbsthätige 41,36 — Berufslose 8,44 — Dienstboten 6,13 — Angehörige 44,07. — 1“
Der Begriff der Erwerbsthätigen ist hier im engeren Sinne ge⸗ Zaßt. Erweitert umschließt er auch jene der Hauptberufsstellung nach
erufslosen, Dienenden und Haushaltsangehörigen, welche wenigstens im Nebenberufe erwerbsthätig sind, und dann erhöht sich ihre Zahl auf 100 312 und ihr Prozentantheil an der Gesammteinwohnerschaft auf 42,66; werden die Diensthoten insgesammt (nicht allein jener Theil, welcher im Rebenberufe einen eigenenen Erwerbszweig verfolgt) zu den Erwerbsthätigen gerechnet, so tritt eine weitere Erhöhung der Grundzahl auf 114 631 und des Prozentantheiles auf 48,75 ein.
Von den 97 245 im engeren Sinne (und ohne Rücksicht auf den Nebenberuf) Erwerbsthätigen treffen auf die verschiedenen Berufs⸗
abtheilungen und zwar
auf Personen Prozent 8 A. I. Landwirthschaft 1 800 = “ 8 II. Forstwirthschaft. 351 = 0.36 Personen Prozent zusammen . ““ 2151 = 2,21 B. Indiistrie. .. 50 189 = 51,61 C. DHandel und Verkehr . . . 22 754 = 23,40 D. Lohnarbeit wechselnder Art. 6 326 — 6,51 E. Staats⸗, 1. Frchen⸗. und soh iger ö enan⸗ stiger öffentlicher Dienst und sogen 16
reie Berufsarten . . . . . . .. 1 88 Land⸗ oder Forstwirthschaft sind zur Abtheilung 4 solche in technischen Betrieben (Bergbau, Bau⸗ oder Hüttenwesen ꝛc.) zur Abtheilung B, Verkehrsbeamte zur Abtheilung C, Beamte in Ruhestand wie schon bemerkt zur Abtheilung F gerechnet. Rechnet man zu den Erwerbsthätigen im engeren Sinne auch die Berufslosen dann die Dienstboten und Haushaltsangehörigen, so ändert sich die Vertheilung, die nunmehr die Gesammtbevölkerung umfaßt
in folgender Weise:
Personen Prozent 6 A. I. Landwirthschaft 3 748 = 8 . zusammen 4623 = 1,97
J 104 841 = 88 C. Handel und Verkehr . . 51 471 = 21, 9 D. Lohnarbeit . . . . 9 880 = 82 TW E. Oeffentlicher Dienst 30 404 = 1*8 F. Berufslose .. .“X 33 899 = 14, 8
Zählt man dagegen die sämmtlichen Dienstboten, also auch im Haushalte der Dienstherrschaft wohnenden zur Gruppe D. (Loh arbeit), so bietet sich folgende Uebersicht:
FPealsren Sfah.
A. I. Landwirthschaft * *1 8
II. Fenmnfehschast 795 = 0,34 Personen Prczent
zusammen 4 338 — 1,84
B, SIandustit— 100 902 = N. C. Handel und Verkehr . 48 011 = 20,42 1 D. Lohnarbeit .. 24 237 = 10,31 E. öffentlicher Dienst 27 592 = 11,73 1 F. Berufslof 8 SB
30 038