8 8 1 älteren Zinsscheinreihe beigedru en Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig
eescchehen ist. . 8
8 hen Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet
der Kreis mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Ver⸗
mögen und mit seiner Steuerkraft.
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer
hüterscheif u“ 8 8 SETöö“
e Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Beuthen.
Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit der Unter⸗
schrift des Landraths und zweier Mitglieder des Kreis⸗Ausschusses
mit dem Siegel des Landraths zu versehen.
Provinz Schlesien. Regierungsbezirk Oppeln
Erster (bis. ) Zinsschein (1.) Reihe
8 zu dem Anleihescheine des Kreises Beuthen . . Ausgabe, Buchstabe. Nr. .. über
Reichswährung zu vier Prozent Zinsen über.... Pf.
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe SIEVb“ und späterhin die Zinsen des vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom .. ten... .bis mit (in Buchstaben) Mark... Pfg. bei der Kreis⸗Kommunal⸗ kasse zu Beuthen O. S. und bei den bekannt gemachten Einlösestellen in Berlin und Breslau. Beuthen, den. ten... 18 Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Beuthen. Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des 9 1— an gerechnet, erhoben wird.
nmerkung. 8 Kreis⸗Ausschusses können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch 8 jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Regierungsbezirk Oppeln.
Provinz Schlesien. 1 Anweisung
zum Anleihescheine des Kreises Beuthen⸗ ... Ausgabe, Buchstabe Nr.. .. Mark Reichswährung.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe
.„9111X““
zu dem Anleihescheine des Kreises Beuthen Buchstabe . Nr.... Eöö“ Mark Reichswährung zu vier Prozent Zinsen die .. te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom . . . . . . 18. bis
18 bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Beuthen und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Breslau, sofern dagegen Seitens des als solchen legitimirten Inhabers des Anleihe⸗ scheines kein Widerspruch erhoben ist. Zeuthen, en 11. Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Beuthen. Anmerkung. Die Unterschriften der Mitglieder des Kreis⸗ Ausschusses können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt wer⸗ den; doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
.. ter Zinsschein.
. ter Zinsschein.
Anweisung.
Bekanntmachung.
Die neuen Zinsscheine zu den Obligationen des vormals Her⸗ zoglich nassauischen Staatsanlehens von 2 000 Fl., d. d. 12. Juli 1859, Reihe III Nr. 1—8 und Zinsscheinanweisungen werden vom 2. Januar 1884 an bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild u. Söhne zu Frankfurt a. M. gegen Abgabe der alten Talons ausgegeben werden. 8 * 1 Es können diese Zinsscheine auch durch die Königlichen Regierungs⸗ E und die Königlichen Bezirks⸗Hauptkassen zu Hannover, Üüneburg und Osnabrück bezogen werden. 1 6 Wer diese Zinsscheine durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse ein⸗ zureichen. “ 3 “ Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung ver⸗ sehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Zinsscheine wieder abzulieferr. . Formulare zu diesen rzeichnissen sind bei den genannten Pro⸗ vinzialkassen unentgeltlich zu haben. 1 Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er⸗ langung der neuen nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs⸗Präsidium in Wiesbaden mittelst be⸗ sonderer Eingabe einzureichen. „Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der Zins⸗ scheine zu ersetzen. Wiesbaden, den 17. November 1883. Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: de la Croix.
Nichtamtliches. Dentsches Reich.
Preußen. Berlin, 4. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen entgegen und hörten die Vorträge der Chefs des Militärkabinets und der Admiralität.
Nachmittags 3 ½ Uhr empfingen Se. Majestät den Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Dimitri von Ruß⸗ land und ertheilten sodann dem diesseitigen Botschafter in St. Petersburg, General⸗Lieutenant von Schweinitz, Audienz.
— Zur Feier des Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden fand gestern im Königlichen Palais ein kleineres Familiendiner statt.
*
— Die Allerhöchste Kabinetsordre, mit welcher das Aöschedegesuch des kommandirenden Generals des VI. Armee⸗ Nahe 8, der Kavallerie von Tümpling, von Sr. nc- em Kaiser und König genehmigt worden ist, lautet, nach der „N. A. Z.“, folgendermaßen:
Ich entspreche nunmehr Ihrem Mir unter dem 1. August cr. vorgelegten Gesuche, indem Ich Sie hierdurch unter Bewilligung des erbetenen Abschiedes mit der gesetzlichen Pension zur Disposition stelle. Es ist eine lange, besonders ehrenvolle Dienstlaufbahn, die Ich hier⸗ durch beendige — überall und immer gekennzeichnet vdarch treueste Pflichterfüllung und vollste Hingabe an die Anforderungen Ihrer
St — jederzeit ein Muster von Ehrenhaftigkeit und auch die
Die Namensunterschriften der Mitglieder des
stolzeste Erinnerung des Soldaten — ehrenhafte Verwundung vor dem Feinde enthaltend. Eine solche Dienstlaufbahn kann Ich nicht ohne tiefe Bewegung zu Ende gehen sehen und ohne das Gefühl des wärmsten Dankes, welchem Ich noch einen besonderen Ausdruck dadurch zu geben wünsche, daß Ich Ihnen den anbei erfol⸗ genden Schwarzen Adler⸗Orden mit Brillanten verleihe. — Zugleich bestimme Ich, daß Sie in Ihrer Stellung als Chef des 3. Schle⸗ sischen Dragoner⸗Regiments Nr. 15 auch ferner verbleiben, damit Sie die wohlverdiente Ehrenstelle in der Armee behalten und damit der Name des Regiments auch ferner zum Ausdruck bringt, welche her⸗ vortretenden Verdienste Sie sich in einer 17jährigen Kommando⸗ führung insbesondere um das Schlesische Armee⸗Corps erworben haben. Ich wünsche recht aufrichtig, daß Ihnen noch ein recht langer und glücklicher Lebensabend beschieden sein möge, in dem Sie sich der wohlwollendsten und wärmsten Erinnerung Ihres Königs jederzeit
einem Wecker an der Lokomotive verbundene Zugleine an⸗ gebracht sein, welche bei Personenzügen über den ganzen Zug, bei gemischten Zügen über sämmtliche besetzte Personenmegen geführt sein muß.
„Um auch dem reisenden Publikum die Möglichkeit zu ge⸗ währen, im Falle dringender Gefahr die Zugleine ziehen zu können, ist dieselbe bei den genannten Zügen an den Längsseiten der Personenwagen üder den Fenstern derselben hinzuführen, so daß solche vom Coupé aus ergriffen und ge⸗ zogen werden kann. Behufs einheitlicher Einrichtung und Se der seitlichen Zugleine hat der Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten einheitliche Bestimmungen getroffen.
— Der Kaiserliche Botschafter am Kaiserlich und König⸗ lich österreichisch ungarischen Hofe, Prinz Reuß, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit desselben von Wien fungirt der Botschaste⸗
versichert halten dürfen. Berlin, den 22. November 1883.
“
Wilhelm.
An den General der Kavallerie von Tümpling, kommandirenden General des VI. Armee⸗Corps.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung 8, Hufss der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.
— In der heutigen (8.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, nebst mehreren Kom⸗ missarien beiwohnte, machte der Präsident dem Hause die Mittheilung, daß von dem Minister der öffentlichen Arbeiten und dem Finanz⸗Minister eingegangen sei: die Uebersicht der Normaltransportgebühren für Personen und Güter auf den Staatsbahnen, und ein Antrag Reichensperger (Olpe) wegen Annahme eines Gesetzes über die Wiederherstellung der Ar⸗ tikel 15, 16 und 18 der Verfassung.
Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein: Fort⸗ setzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staats⸗ “ für 1884/85, und zwar a. Domänen,
mnnahme Kap. 1, Tit. 3 und Tit. 5— 9.
Zu Tit. 3 ergreift der Abg. Parisius das Wort, um auf den beständigen Rückgang des Ertrags aus den Domänenverpach⸗ tungen im Stralsunder Kreise hinzuweisen. Des Weiteren fragte Redner den Minister, ob derselbe nicht, nachdem die Insel Rügen eine Eisenbahn erhalten habe, dort mit dem Verkauf oder der Verpachtung von Domänenparzellen vor⸗ gehen wolle?
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius erkannte an, daß die wirthschaftlichen Verhältnisse der Domänenpächter im Stralsunder Kreise sich in einem beständigen Rückgang befänden. Zwei Gründe seien für diesen Rückgang bestimmend. Die wirthschaftliche Prosperität, deren
Sekretär Graf von Pourtalss als interimisti 4 schäftsträger. stischer Ge⸗
—, Der Königlich württembergische Kriegs⸗Minsser General⸗Major von Steinheil, 1 zu einem 4 Aufenthalt aus Stuttgart hier angekommen.
Breslau, 3. Dezember. (Schles. Ztg.) Der Schlesische Provinzial⸗Landtag ist 2 von 5ö Landtagskommissarius, Wirklichen Geheimen und Ober⸗Präsidenten von Seydewitz mit folgender Rede er⸗ 8 * e 857
beine hochgeehrten Herren Mitglieder des Provinzial⸗Landtages!
Des Kaisers und Königs Masestät baben darh die Alless e Ordre vom 12. Oktober d. J. die Berufung des Provinzial Land⸗ tages der Provinz Schlesien zum heutigen Tage Mlergnädigst zu be⸗ fehlen geruht, und ich habe die Ehre, Sie, meint bochgeehrten Herren, nachdem Sie der verfassungsmäßig von mit eclassenen Ein⸗ A sind, als Königlicher Kommissarius hier in begräüßen
dem letzten Provinzial⸗Landtage ist ein größerer Zeitrzum
verflossen, innerhalb dessen die Provinz im vorigen Jahre durch üne längere Anwesenheit Sr. Majestät des Kaisers und Königs beglüch worden ist; wie dem erhabenen theuren Landesherrn überall die treae EE so haben auch die Bewohner unserer
rovinz mit einander gewetteifert, thatsächlich ihre Treue und Aebe dem Erlauchten Kaiserlichen Herrn während Allerhöchstdessen An⸗ wesenheit zu bezeugen, und es wird Ihnen, meine hochgeehrten Herren, zu hoher Genugthuung gereicht haben, daß des Kaisers und Majestät geruht haben, in einer an mich gerichteten und von veröffentlichten Allerhöchsten Ordre vom 13. September v. J. „Aller⸗ höchstihre Freude und Ihren Dank für die zahlreichen Beweise von Liebe und treuer Anhänglichkeit, welche Allerhöchstdemselben auf Schritt und Tritt aus allen Kreisen der Einwohnerschaft der Pro⸗ vinz entgegengebracht sind“, Ausdruck zu geben.
Während des laufenden Jahres sind viele Theile der Provinz durch wiederholte Ueberschwemmungen heimgesucht worden. Der Provinzial⸗Ausschuß hat aus den der Provinz zur Disposition stehen⸗ den eigenen Mitteln den von Wasserschäden betroffenen Kreisen und Gemeinden wesentliche Unterstützungen gewährt, denen es zu danken ist, 8 die Spuren der Verheerung zum größten Theil beseitigt werden konnten, und auch die V“ hat in anerkennens⸗
M. den
dieser Kreis sich in den fünfziger und im Anfang der sechsziger Jahre erfreute, habe den Pachtzins dort sehr hoch getrieben. Dann seien in den siebziger Jahren schlechte und Mißernten eingetreten. Dechnische Gewerbe seien in dieser Gegend nicht vorhanden. Auch Zuckerfabriken gebe es dort nicht, da die Domänenpächter nicht im Besitz der für solche Anlagen erforderlichen Betriebskapitalien seien. Die Drainage befinde sich noch in den ersten Anfängen. Dazu kämen noch die hohen Baulasten, die dort härter auf den Domänenpächtern lasteten als in anderen Kreisen. Er habe sich deshalb bereits vor drei Jahren entschlossen, bezüglich der Baulasten Aenderung in den Pachtkontrakten vorzu⸗
nehmen, und er sehe es auch mit einer gewissen Beruhigung, wenn der Pachtzins für die Domänen
dort noch etwas weiter heruntergehe. Die Frage der Domänenparzellirung lasse sich nicht prinzipiell beantworten, sie müsse individuell und nach örtlichen Rücksichten entschieden werden. Eine gewerbsmäßige werde an ihm nie einen Vertheidiger finden. Im gemeinen könne er die Parzellirungsfrage dahin beantworten, daß er weniger dem Verkauf als der Verpachtung von Domänenparzellen zuneige.
Der Abg. Dr. Seelig fragte bei dem Minister an, ob die Domänenverpachtung nicht planmäßig mit der Aufforstung von minderwerthigen Domänenländereien vorzugehen beab⸗ sichtige, und wem die Nutzung und der Schutz dieser auf⸗ geforsteten Ländereien übertragen werde?
Der Staats⸗Minister Dr. Lucius erwiderte, daß die Frage, ob Domänenländereien aufzuforsten seien, bei jeder Domänen⸗ verpachtung erwogen werde. Die Nutzung und der Schutz der aufgeforsteten Ländereien werde bisweilen dem betreffenden Domänenpächter, bisweilen der Forstverwaltung überwiesen. Eine prinzipielle Regelung dieser Frage sei nicht thunlich.
Der Abg. Quadt erkundigte sich nach dem Fortgang der Inster⸗ und Pregelregulirung.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode kam auf das Programm des Eisenacher Bauernvereins zurück. In demselben werde eine Domänenparzellirung überall da gesordert, wo dies möglich sei. Das heiße nichts anderes, als die Begehrlichkeit einzelner 88 der Bevölkerung auf Kosten der Gesammtheit an⸗ zufachen.
Der Abg. Parisius erklärte gegenüber dem Abg. Frhrn. von Minnigerode, daß jener Passus aus dem Eisenacher Programm die Zustimmung eines Theiles seiner Freunde nicht gefunden habe. Die Bemerkungen des Ministers über die landwirth⸗ schaftlichen Verhältnisse sinde Redner nicht zutreffend, eine Supposition, die von dem Staats⸗Minister Dr. Lucius mit Nachdruck zurückgewiesen wurde.
Der Abg. Dr. Wagner glaubte, daß es besser sei, den vorhandenen Bauernstand zu schützen, als durch arzellirung der Domänen neue Bauern zu schaffen. Redner wies an der Hand einer Anzahl von Berichten des Vereins für Sozial⸗ politik nach, daß der Kleingrundbesitz besonders jüdische Auswucherei schwer bedroht sei; er müsse den Minister auf⸗ fordern, die Frage einer Beseitigung des Wuchers und der Beschränkung der Wechselfähigkeit in Erwägung zu ziehen.
Die Angriffe des Abg. Dr. Wagner auf das Judenthum gaben zu einer hestigen Debatte Veranlassung, an der sich die Abgg. Büchtemann, von Ludwig und Dirichlet betheiligten. 1 Die Debatte wurde hierauf geschlossen, und nach einer langen Reihe persönlicher Bemerkungen der Titel 3 genehmigt.
Bei Schluß d Titel 5. chluß des Blattes begann die Berathung von
— Entsprechend der im §. 48 des Bahnpolizeireglements sör die Eisenbahnen Deutschlands gegebenen Vorschrift soll zur erständigung zwischen Zugpersonal und Lokomotivführer bei
werther Weise den Bedrängten, die in ihrer Existenz gefährdet waren, Hülfe gebracht; ein voller Ersatz der erlittenen Schäden hat selbst⸗ redend nicht gewährt werden können.
Die umfangreichen Ueberschwemmungen, durch welche die Provinz
in den letzten Jahren wiederholt geschädigt worden ist, haben die Er⸗
wägung nahe gelegt, inwieweit Maßregeln getroffen werden können, die geeignet sind, der Wiederkehr solcher Beschädigungen vorzubeugen oder dieselben zu mindern; diesfalls bei Ihnen eingehende Anträaͤge werden von Ihnen sorgfaͤltiger Prüfung und wohlwollender Beurthei⸗ lung zu unterziehen sein, und Seitens der Staatsregierung, ihrer Be⸗ deutung entsprechend, gewürdigt werden.
Aus dem Landtage sind sechs Mitglieder ausgeschieden, und zwar
sind zwei verstorben, zwei haben ihr Mandat viedergelegt, ein Mit⸗ Uied hat seinen Wohnsitz innerhalb der Provinz aufgegeben, und das
zusscheiden eines Mitgliedes war dadurch veranlaßt, daß die Wahl desselben vom letzten Landtage für — erklärt worden ist. Ge⸗ mäöß §. 22 der Prov. Ordnung sind hiernach alsbald Neuwahlen an⸗ geordnet worden; die Wahlverhandlungen werden Ihnen zur Beschluß⸗ fassang gemäß §. 23 der Prov. Ordnung vorgelegt.
on Seiten der Staatsregierung werden Ihnen nur die Vorlagen,
betreffend die Neuwahlen von Mitgliedern und Stellvertretern der Ober. Ersatzkommission und der Bezirkskommissionen für die klassifi⸗ zirte Einkommen⸗ und Klassensteuer zugehen; Ihrer Berathung werden darum vornehmlich die die Provinzialverwaltung betreffenden Vor⸗ lagen des Provinzialausschusses unterliegen; aus denselben werden Sie entnehmen, daß die Geschäfte der provinziellen Selbstverwaltung zwar an Umfang gewachsen sind, Sie werden aber auch mit Genugthuung daraus den günstigen Stand derselben und die Möglichkeit ihrer Aus⸗ dehnung auf weitere, innerhalb des Rahmens der Provinzialverfassung liegende Gebiete erkennen. Schhließlich bedarf es, meine hochgeehrten Herren, wohl meiner⸗ seits kaum der Versicherung, daß ich, wie bei den vorhergehenden vier Landtagen, bei welchen ich die Ehre hatte, als Königlicher Kom⸗ missarius zu fungiren, bemüht sein werde, die Arbeiten des Landtagek zu fördern, und der Wohlfahrt unserer Provinz mit Ihnen nah Kräften zu dienen. Im Allerhöchsten Auftrage erkläre ich hiernach den XXX. Pbo⸗ vinzial⸗Landtag der Provinz Schlesien für eröffnet.
Sachsen. Dresden, 3. Dezember. (W. T. B.) Der König begab sich heute nach Chemnitz zur Eröffnung des dortigen neuen großen Central⸗Schlachthoses und kehrte Nach⸗ mittags hierher zurück. 16 — (Dr. J.) Die Zweite Kammer hat in ihrer Sitzung vom 27. v. M. den Gesetentwurf wegen eines Staatsschuldbuches in allgemeine Vorberathung genom⸗ men und denselben der Gesetzgebungsdeputation im . mit der Finanzdeputation überwiesen. — Heute berieth 85 Kammer den Etat der auswärtigen Angelegenheiten 888 ie Ausgaben für Reichszwecke. Wee Postulate wur 92 dem Antrage der vom Prüsidenten be ellten Referenten 5 sprechend, unverkürzt bewilligt und zwar, abgesehen — 8 Poftulaten für die Gesandtschaften zu Wien und * die eine Minderheit von 16 bez. 19 Stimmen gegen sich ha⸗ 8. einstimmig. Eine kur Diskussion knüpfte sich an 29. Kap. 107, Vertretung Pachsens im Bundesrath, von dem Abg. Ackermann geäußerten Wunsch, daß die sächsische Regierung sich in den Reichstagskommissionen, welche mit der F berathung wichtiger vetbentwürfe Uehe sind, eueaheaeg 1 ien Zeit vertreten lassen möge. ats- Haniner Fheis Hhimaet sicherte die Erfüllung dieses Wunsches zu.
Anbhalt. der heutigen Sitzung
u, 3. Dezember. (W. T. B.) In
2 2 Landtages dund de ascgeihe ff garanderungen, welche in den Absatzverf
beeffend die ennaiswerks Leopoldshall 119.e
sind bezw. die Herstellung des hierdurch gestörten Glei
taats⸗ t teshaushalt, zur Berathung. Der S 1 Füich b 412 2 ht erklärte: Die Unterhandlungen mit
allen Zügen eine mit der Dampfpfeife der Lokomotive oder mit
h Staat wegen käuflicher Ueberlassung von den Feaeheh abgebrochen; erst heute sei ein⸗