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Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das UMierteljahr.
Alle Post-⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalteu auch die Expe⸗ ’
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem katholischen Pfarrer Dr. Reinkens zu Bonn, dem Haupt⸗Steueramts⸗Controleur a. D. von Bernstorff zu Hamburg, bisher zu Halberstadt, und dem Steuer⸗Einnehmer D. Riegler zu Bielefeld den Rothen Adler⸗Orden vierter Rlasse; dem Gymnasial⸗Oberlehrer, Professor Dr. phil. Kallius zu Berlin und dem Realgymnasial Oberlehrer Dr. phil. Hohnhorst ebendaselbst den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Ersten Gerichtsdiener Pensert bei dem Ober⸗Landesgericht zu Frankfurt . M., dem pen⸗ sionirten Grenzausseher Brandes zu Geestendorf im Kreise Lehe und dem Ober⸗Matrosen Ramm von der 1. Matrosen⸗ Division das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Ofsizieren ꝛc. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Infignien zu ertheilen, und zwar:
des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem Major von Braunschweig im 5. Thüringischen
Infanterie⸗Regiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen);
des Ritterkreuzes erster Klasse desselben
Ordens:
dem Rittmeister Grafen von Hohenau im Regiment
er Gardes du Corps;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier⸗Lieutenant Freiherrn von Fritsch, à la te des 2. 22 Husaren⸗Regiments Nr. 14, kommandirt Us persönli Adjutant Sr. Königlichen Hoheit des Erb⸗ goßherzogs von Sachsen; es Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Oberst⸗Lieutenant von Hake, Commandeur des Westfälischen Jäger⸗Bataillons Nr. 7; der demselben Orden affiliirten silbernen Verdienst⸗Medaille: dem Oberjäger Müller⸗Graßhoff im Wesftfälis Jüger⸗Bataillon Nr. 7; g 8 8 Sässs
w 8 ferner: “*“
der dritten Klasse des japanischen Verdienst⸗ Ordens der aufgehenden Sonne: dem Obersten Schreiber, à la suite des Generalstabes
Armee und Chef der trigonometri Abtheilung der La an 8
nen. Säaslen. à la suite 422 Beneralstabes der Armee un der kartographischen Ab⸗ hheilung der Landes⸗Aufnahme; r 988 des Offizierkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗Ordens:
dem Major von Braunschweig im 5. Thüringischen mfanterie⸗Regiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen); sowie des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem Premier⸗Lieutenant Winsloe I. im 2. saren⸗Regiment Nr. 14. insloe I. im 2. Hessischen
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Aleergnädigst geruht: den Regierungs⸗ und Baurath Adalbert Nat zum heimen Baurath und vortragenden Rath im Ministerium öffentlichen Arbeiten, und den Ersten Staatsanwalt Pleuß in Trier zum Präsi⸗ zhenten des Landgerichts in Aurich zu ernennen;
den Senats⸗Präsidenten Lesfe ndorff bei dem Ober⸗ X bgeeeect zu öenee; üe, nn in gleicher Amtseigen⸗
an das Ober⸗Landesgericht in Naumburg a. S.
naave. chen; sowie 8
dem praktischen Arzt, Sanitäts⸗Rath Dr. med. Carl von n Steinen in Düsseldorf den Charakter als Geheimer nitäts⸗Rath, und dem praktischen Arzt Dr. med. Carl 9r. iering zu Düsseldorf den Charakter als nitäts Rath zu verleihen.
Se. Majestät der Köͤnig haben Allergnädigst geruht: den Landesdirektor für die Provinz Schleswig⸗Holstein,
on Ahlefeld in Kiel, der von dem Provinzial-Landtage er gedachten Provinz getroffenen Wiederwahl gemäß, fur eine eitere zwölfjährige Amtsdauer als Landesdirektor der Provinz schleswig⸗Holstein, und
Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile 30 ₰ — ¹
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in Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Remscheid getroffenen den Stadtverordneten, Rentner Eberhard Riecke daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Remscheid für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Koech in Lötzen ist zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Königsberg i. Pr., mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Lötzen,
der Rechtsanwalt Averdunk zu Rummelsburg zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Stettin, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Rummelsburg, und
der Rechtsanwalt Stehling zu Menden zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Menden, ernannt worden.
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Hauptverwaltung der Staatsschulden. 8
Bekanntmachung.
Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentli bewirkten 35. Verloosung von Prioritäts⸗Aktien der Nieder⸗ schlesisch Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufge⸗
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führten ; 530 Stück Ser. 1 zu 100 Thlr. und “ ZIEE69.. “ worden. Dieselben werden den Besitzern mit der Aufforderung ge⸗ kündigt, vom 1. Zuli d. J. ab den Kapita gegen
Quittung und Rück⸗ alsdann noch nicht fälligen 8 nebst Anweisungen zur
der Aktien und der dazu gehörigen,
’ Reihe VIII Nr. 4 bis
ihe IX bei der Staatsschulden⸗
Tilgungskasse hierselbst * erheben. Die Zahlung erfolgt
von 9 Uhr Vormittags 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß
. Festtage und der letzten drei Geschäftstage onats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Haupt⸗ kassen, den Bezirks⸗Hauptkassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse in Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke können die Aktien nebst Zinsscheinen und Brereee einer dieser Kassen schon vom 1. Juni d. J. ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli d. J. ab bewirkt.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird von
dem , zurückbehalten. Mit dem 1. Juli d. J. hört die Verzinsung
der verloosten Aktien auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Prioritäts⸗Aktien wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Ver⸗ insung derselben bereits mit dem 1. Juli des Jahres ihrer
eerloosung aufgehört hat.
Formulare zu den 2—7— werden von den oben ge⸗
dachten Kassen unentgeltlich olgt. Berlin, den 4. April 1884. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. Rüdorff.
Angekommen: der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath D. Barkhausen, von Hannover.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom A. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das ohne Angabe des Druckers und Verlegers erschienene und „Anfangs April 1884“ datirte Flugblatt mit der Ueberschrift: „Werthe Parteigenossen!“ und der Unterschrift: „Mit sozialdemokratischem Gruß. Die bekannten Deutschen Parteigenossen“, in welchem zu Sammlungen für die strikenden Textilarbeiter in Böhmen aufgefordert wird, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten verboten worden ist. 8* G
Berlin, den 9. April 18814. 11II igliche Polizei⸗Präside t.
von Madai.
Durch Verfügung espo behörde vom heutigen Tage ist die nicht periodische Druckschrift:
der unterzeichneten Landespolizei⸗
Winke für die Agitation und für das Verhalten vor den Behoörden. Druck und Verlag von Conzett und Ehner in Chur’“
JPlage einfach abzulehnen. die Annahme der Wahlreformbill von den
auf Grund der §§. 11 und 12 des Gesetzes gegen die gemein⸗
gefährlichen Bestredungen der Sozialdemokratie vom 2A1. Ok⸗
tober 1878 und des §. 2 des Gesetzes, betreffend die authentische
Erklärung und Gültigkeitsdauer des erstgenannten Gesetzes, vom 31. Mai 1880, verboten worden. Ludwigsburg, den 8. April 1884.
Königlich eegeresa “ des Neckarkreises.
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Preußen. Berlin, 10. April. Se. Kaiserliche und Königliche oheit der Kronprinz empfing eestern Morgen 9 ½ Uhr Se. Hoheit den Erbprinzen von nhalt und um 10 ¾ Uhr den Fürsten von Lichnowsky. So⸗ dann nahm Höchstderselbe militärische Meldungen entgegen.
Um 11 ½ Uhr stattete Se. Kaiserliche Hoheit der Kron⸗ prinz eer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl einen Besuch ab und fuhr sodann mit dem 12⸗Uhr⸗Zuge nach
Potsdam, von wo Höchstderselbe mit dem um 3 Uhr 11 Min. von dort abgehenden Zuge hierher zurückkehrte. b
— Der General⸗Lieutenant Wiebe, Inspecteur
der 1. Fuß⸗Artillerie⸗Inspektion, ist von Dienstreisen hierher zurückgekehrt.
— Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage (Nr. 3), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.
Bayern. München, 9. April. (alg 3e.) Der König hat dem Kriegs⸗Minister General von Maillinger und dem Finanz⸗Minister Dr. von Riedel das Großkreuz des Verdienst⸗Ordens der bayerischen Krone verliehen.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. April. (W. T. B.) Der Kaiser hat heute den russischen Militär⸗Attaché Baron von Kaulbars in einer längeren Audienz empfangen.
— Die gestrige „W. Abdp.“ schreibt: In Ungarn nimmt die Wahlbewegung nunmehr größere Dimensionen an. In den meisten Bezirken haben sich ts Aktions⸗Comités kon⸗ stituirt, welche die Leitung der Wahlen in die Hand nehmen wollen. Für die Osterfeiertage sind zahlreiche Wählerversamm⸗ lungen angek „in denen die betreffenden Kandidaten ihr Programm entwi leln wollen. Auch in den rumänischen und serbischen Distrikten giebt sich ein lebhaftes Interesse für die Wahlen kund.
Großbritannien und Irland. London, 8. April.
Corr) Die Königin stattete gestern, begleitet von der Prinzessin Beatrice, der Herzogin von Albany in Claremont einen Besuch ab und verabschiedete sich bei der Gelegenheit von der Königin der Niederlande, welche heute Abend die Rückreise nach dem Haag antritt.
Die in zweiter Lesung mit der großen Majorität von 130 Stimmen erfolgte Annahme der Wahlreformbill wird selbstverständlich von der liberalen Presse mit großem Jubel, von den konservativen Blättern aber ohne Verdruß angenommen. Unbedenklich findet man die neue Bill, welche die Zahl der Wähler um 2 Millionen vermehrt und Irland ein gewisses Uebergewicht einräumt, selbst in liberalen Kreisen nicht, und die Rede des Hrn. Göschen
(All.
gegen die Vorlage ist nur der Widerhall dessen, was man in den vhiggistischen Kreisen der Partei denkt. Für das Recht der Minoritäten ist, so lange
die Neueintheilung der Wahlkreise nicht getroffen und damit nicht klar gemacht ist, was die Regierung weiter beab⸗ sichtigt, keine Veffenrh getroffen. In der Ausschußbe⸗ rathung beabsichtigt Albert 7 aus dieser Ursache den Antrag einzubringen, daß die Bill erst dann in Wirksam⸗ keit treten solle, bis die Neueintheilung der Wahlkreise getroffen worden ist und es dürfte dieses Amendement von
liberaler Seite vielfach unterstützt werden. Oberhause sind die Meinungen über die Stellung, wel⸗ man der Bill gegenüber einnehmen soll, sehr getheilt. Der
großen Majorität gegenüber, mit welcher die Annahme im Unterhause erfolgte, dürfte man Bedenken tragen, die Vor⸗ Höchst wahrscheinlich aber ist es, daß Pairs mit dem⸗ selben Vorbehalt erfolgen wird, den * im Unterhause zu beantragen Willens ist, d. h. daß die Bill erst nach Neu⸗ eintheilung der Wahlkreise in Kraft tritt. In diesem 22 ist es nicht unmöglich, die ergänzende Bill noch F. Session eingebracht zu sehen, deren Vorlage bekanntlich er im Jahre 1885 erfolgen sollte.