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Samml. S. 57),
— die Verwaltung der Anleihekapitallen der im §. 1 bezei slenbahngesellschaften, soweit diese Anleihe⸗ kapitalien vom Staate als Selbstschuldner übernommen sind resp. — werden, der Hauptverwaltung der Staatsschulden zu ertragen. 8
Die behufs der Amortisation eingelösten oder angekauften Obli⸗ —— - Aktien werden nach Vorschrift des §. 17 es bezeichneten Gesetzes vom 24. Februar 1850 vernichtet und die Geldbeträge öffentlich bekannt g. t.
§. 9.
Jede Verfügung der Staatsregierung über die im §. 1 bezeich⸗ neten Eisenbahnen (beztehungsweise Eisenbahntheile) durch Veräuße⸗ rung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtages. Ebenso ist zur Veräußerung der in Gemäßheit des
.2 Nr. 3 für den t zu erwerbenden Aktien, sowie der daselbst ichneten Bahn und zur Fusionirung derselben mit einer anderen tternehmung die Genehmigung beider Häuser des Land⸗
rlich. nn dieser Vorschrift entgegen einseitig getroffenen Verfügungen sind rechtsungültig.
§. 10.
Bis zu einer anderweiten gesetzlichen Regelung der Kommunal⸗ besteuerung der Eisenbahnen finden die bisherigen gesetzlichen Bestim⸗ mungen vber die Verpflichtung der Eisenbahnen — Zablung von Gemeinde⸗, Kreis⸗ und Provinzialsteuern auf die im §. 1 sub 1 a. 2 4 bezeichneten Eisenbahnen auch nach dem Uebergange der⸗
in die Verwaltung für Rechnung des Staates oder in das 8 1 Staates in gleicher Weise, wie bis zu diesem Zeit⸗ punkte, Anwendung. 1 “
Sofern nach dem Uebergange in das Eigenthum oder in die
Verwaltung für Rechnung des Staates eine der in diesem Gesetze bezeichneten Eisenbahnen oder Theilstrecken derselben mit einer anderen dieser Bahnen oder Theilstrecken derselben oder mit anderen, dem Staate gehörigen oder für Rechnung des Staates hetriebenen Bahn⸗ strecken zu einem Eisenbahn⸗Direktionsbezirk ver sind oder noch vereinigt werden, und in Folge dessen für eine Station des neu⸗ eebildeten Eisenbahn⸗Direktionsbezirkes sich eine Verminderung des teuerpflichtigen Reinertrages ergeben sollte, so ist der Besteuerung der Betrag des steuerpflichtigen Reineinkommens der detreffenden Stationen nach dem Durchschnitte der dem 1. April 1880 voran⸗ gegangenen drei Steuerjahre zu Grunde zu legen.
§. 11. Auf die Mitalieder der Beamtenpensionskassen beziehungsweise
Fonds bei den im §. 1 sud 12. 3 und 4 bezeichneten Eisenbahnen,
auf die in den Dienst der ö Staatseisenbahnverwaltung übertretenden Mitglieder der Bremischen Wittwenanstalt für hürger⸗ liche Beamte, sowie auf diejenigen Beamten, welche mit Rücksicht auf eine zu Gunsten ihrer Ehefrauen genommene anderweite Ver⸗ sicherung von der ihnen sonst obliegenden Verpflichtung zur Theil⸗ nahme an diesen Kassen bezieh ise Fonds entbunden sind, finden die Bestimmungen im ersten Absatz des §. 23 des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staaisbeamten, vom 20. Mai 1882 (Gesetz⸗Samml. S. 298) sinn⸗ gemäße Anwendung. §. 12.
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft.
Urkundlich ꝛc.
1““
; “ 8 8 “ Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsetat für das Jahr vom 1. April 1884/85, vorgelegt worden:
Wir Wilhelm, ven Gottes Gnaden Köaig von Preußen ꝛc. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:
4..1.
Der diesem Gesetze als Anlage bei üt für 8 Jahr vom 1. EE1“ in Ommahube haf . . . ... ülbss uM“ in Ansgabe auf .638 591 588 ℳuM festgestellt und tritt dem Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom
1. April 1884/85 hinzu. §. 2.
Die Staatsregierung ist , die Verwaltung der Berlin⸗ — — Püfir⸗Fasterburger lisenbahn im 4. Quartale des
atsjahres 1884/85 nach M der aufgestellten Spezial⸗Etats der betreffenden Bahnen für das Jahr 1884 zu führen.
Nachtrag zum Staats⸗ 1884
Diese al⸗Etats dienen auch der Ober⸗Rechnungskammer X 22 L. — das Jahr vom . lUlung an den Landtag zu er⸗ stattenden Bemerkungen.
4.
* Fianz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes be⸗
agt. u EW11“
Urkundlich ꝛc. 8
RNachtrag
zum Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1884/85.
½ 8 68⸗8 A. III. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten. Für Rechnung des Staates verwaltete Eisenbahen. Bezirk der Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover. Vergütung für Ueberlassung von Bahnanlagen und für Leistungen zu isten Dritter 97 300 — Verschiedene sonstige Einnahmen . . . .. 21 200 — j Summa Kapitel 121. JI505 — 89— Berlin⸗Hamburger Eisenbahnunternehmen, Be⸗ 1 triebzüberschuß für 1884 . . . .2 696 172— 7) Tilsit⸗Insterb Eisenbahnuunternehmen, Betriebsüberse für 1884 “ Summa Kapitel 19 b. 2 877805—
Privateisenbahnen, bei welchen der Staat betheiligt ist.
1/ Oels⸗Gnesener Eisenbahn⸗Unternehmen, Divi⸗ für 1 auf die zu erwerbenden
krien. 11“1“ Summa Kapitel 20 . . Summa A. III. und der Einnahme
Gegen den Etat für 1. April 1884/85 Zugang. Abgang Betrag für Betrag für 2— .-er. 1. April 8gs /85 1884/85 b.7e Zes 411—X— b Dauernde Ausgaben. A. III. Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten. Verwaltung der Eisenbahn⸗ angelegenheiten. (Für Rechnung des Staates ver⸗ waltete Eisenbahnen. 25 Bezirk der Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover. 13 Kosten der Unterhaltung der Bahn⸗ anlagen mit . größerer Erweiterungs⸗ und Ergänzungs⸗ Iu1164“* 10 100— lus Titel 8 —— 8 über · tragen sich gegenseitig. 1 ger Erneuerung des Vierdaues 4 4 700—- Die Titel 16, 13 und 17 a über⸗ tragen sich gegenseitig. 18 Kosten der Benutzung fremder Bahnanlagen bezw. Beamten. —. ERHEI m20!- mmmemmnn Summa Kapitel 2 .. —+157890— 27 Bezirk der Eisenbahn⸗Direktion 1 zu Magdeburg. 1 18 Kosten der Benutzung fremder 1 Bahnanlagen bezw. Beamten . . F — Summa Kapitel N252 . . . 3 31] WRenten, Zinsen und Amortisations⸗ beträge. 2d Berlin⸗Ha de hen ehe a herlin⸗Hamburger ihnunter⸗ b 1 nehancen6 2475000— — Summa Kapitel 31 7505— — — EEEmeEmEEEE 1 Summa A. III. 2289 800 — — Gegen den Etat für 1. April 1884/85 Zugang Betrag für 1. April 1884/85 ℳ ₰ B. I. Dotationen. 9 Beniinf Oeffentliche Schuld. insung. 1 3 40% konsolidirte Anleibe . . . . .. . 975— 5 Zur Verzinsung der nach Ma der Ge⸗ setze vom 11. Juni 1873 — etz⸗Samml. S. 305), 9. Juli 1875 etz⸗Samml. S. 529), 7. Juni 1876 8— S. 154) 12. Mäg 1879 (Geset⸗Samml. S. 135), 20. ber 1879 Gesetz⸗ Samml. S. 635, 3. Februar 1880 (Gesetz⸗ Samml. S. 17), 4. Februar 1880 Gesetz⸗ Samml. S. 19), 14. Februar 1880 8 Samml. S. 20), 25. Februar 1880 (Gesetz⸗ Samml. S. 55), 9. März und 18. De⸗ zember 1880 (Gesetz⸗Samml. S. 169 und 377) 23. Februar 1881 (Gesetz⸗ Samml. S. 25), 25. Februar 1881 (Ges Samml. S. 32), 28. März 1882 8 2 Samml. S. 21), 13. Mai 1882 (Gesetz⸗ Samml. 269), 15. Mai 1882 (Gesetz⸗ Samml. S. 280), 21. Januar 1883 (Gesetz⸗ Samml. S. 3), 21. Mai 1883 (Gesetz⸗ Samml. S. 85), 24. Januar 1884 (Gesetz⸗ 11 “ hmenden Anleihebeträge ... 58 600,— 1 ( Feureh 2, 3 und 5 übertragen sich Summa Kapitel 35 . 912575— 36à r Verrechnung auf Anleihen zur Erweiterung b brc- Erhasscsendahanees 1199213— 1 h Summa Kapitel 362 . EENEEE E1“ 8 Senss 1 1““ ierzu 6 b v2 V .Senpe (dauernden) Ausgaben . 3 38 1888 b schluß: V 14““ 3 381 588 Ausgabe 3 381 h
Statistische Nachrichten.
Ueber die Sparkasse in Plauen berichtet der „Bgtl. Anz.“: Nach dem nunmehr fertiggestellten Abschluß der büsicen Sparkasse
auf das
1883 ca. 11 450 000 ℳ und zwar:
Jahr 1883 betrug der Gesammtumsatz derse
8
5 274572 ℳ 59 ₰ G e und
5 175 772 „ 83 ‧„
A 4 es verblieb mithin am Jahresschlusse ein Kass 98 799 ℳ 76 ₰.
Das Guthaben der Spareinleger, welches am Jahresanfange
Iben im Jahre
bestand von
in 23 162 Büchern 34 284 Gk 10 341012 ℳ 97 ₰ betrug, ist d zugang von 342 in⸗ 8b.. mit 1 131 031 „ 35 „ und den gewährten 352 094 18 „ Zinsen Sa. m.u8 22 32 Fv- 15 147 Posten Rückzahlungen 3 289 276 „ 96 „ au 8 88 70 522 8 Sa. in 25 338 Büchern angewachsen. Der Reservefond beträgt nach Zuschreibung des — antheils 550 199 ℳ 37 ₰ = 5,22 % des Einlagenbestan
Das im Jahre 1882 bei hiesiger Sparkasse eingeführte Sparmarken⸗
zunden und wurden im Jahre 1
sparsystem hat auch im Jahre 1883 durch Einführung dieses Spar⸗ systems bei den Beamten der sächsischen Staatseisenbahnen und des ö in den hiesigen Bezirksschulen weitere Verhrei⸗ bei der Sparkasse 250 340
Stück Sparmarken, à 5 ₰, verkauft, und zwar 60 900 Stück an die Ne 50 420 Stück an die 3 Bezirksschulen und 139 020 Stück an die übrigen in hiesiger Stadt bestehenden 19 Ver⸗ kaufsstellen. 11 941 Stück vollbeklebte Karten sind bei der Sparkasse eingegangen und in neu bez. bereits früher ausgestellten Büchern gut⸗ nt 22 zier 8, 0G
Seit Einführung der Sparmarken, 1. März 1882, sind bis Ende März d. J. 535 397 Stück verkauft worden und 23 8 vollbeklebte Sparkarten bei der Sparkasse eingegangen.
Die mit Anfang des Jahres 1883 getroffene Einrichtung bezüglich der Ausgabe von gesperrten Spareinlagebüchern hat ebenfalls gute Aufnahme beim sparenden Publikum gefunden, denn es sind bis zum 31. Dezember 1883 249 Stück derartige Bücher ausgestellt und hier⸗ auf in 1057 Posten 11 912 ℳ 19 ₰ eingezahlt worden. Die kürzeste Sperrzeit betrug 6 Monate, die längste dagegen 30 Jahre, auch wur⸗ den 11 Bücher gesperrt bis deren Einlagen je 30, bez. 50, 60 und 300 ℳ betragen.
Seit dem Bestehen dieser Einrichtung (Anfang Januar 1883) wurden bis Ende März 1884 307 Stück derartige Bücher ausgestellt und für ca. 15 757 ℳ eingezahlt.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Der Architekturmaler Prof. Carl Gräb, Königricher Hofmaler und Mitglied des Senats der Königlichen Akademie der Künste, ist in der Nacht zum Dienstag im Alter von 68 Jahren gestorben.
— Geschichte der deutschen Literatur. Von Wilhelm Scherer. Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1883. gr. 8. S. XII u 814.— Auf dieses Werk des ausgezeichneten germanischen Philologen, der hier die gesicherten Eegebnisse der neuesten wissen⸗ schaftlichen Forschungen über die deutsche Literatur zusammenfaßt und in angenehmer Form dem gebildeten Publikum zur Kenntniß bringt, haben wir schon einmal aufmerksam gemacht. Wilhelm Scherer, jetzt Professor der deutschen Literaturgeschichte an der Universität Berlin, bereits durch gründliche und scharssinnige Schriften üher einzelne Theile der alten, mittleren und neueren Literaturgeschichte, namentlich über den deutschen Prosa⸗Roman und Goethe in dem Goethe⸗Jahrbuch, rühmlichst bekannt, sieht in diesem Buche von der seither üblichen Methode der Systematisirun nach Schulen, Zeit und Herkunft gänzlich ab und giebt Bauptsächtich ein umfassendes und anschauliches Bild der geistigen Entwickelung unserer Nation. Der Zusammenhang der Literatur mit der politi⸗ chen Geschichte wird durchweg aufrecht erhalten, die Literatur nicht als ein Sondergebiet der deutschen Kultur angesehen, und das wissen⸗ schaftliche Prinzip durchgeführt, daß die Literatur ein integrirender Bestandtheil des ganzen Kulturorganismus sei. Wird in erster
Linie die Geschichte der deutschen Dichtung erzählt, in zweiter Linie die Geschichte der Prosa und der Wissen⸗ schaft, so bleibt doch stets der Blick darüber hinaus
auf das gesammte geistige Leben und seinen Zusammenhang mit der nationalen Kultur gerichtet. Scherers Geschichte ist ein Werk aus erster Hand — eine selbständige, völlig neue Bearbeitung des reich⸗ haltigen, allen Gebildeten werthvollen Stoffes, denen nur das Be⸗ deutende oder Interessante mitgetheilt wird, welches der Verfasser bei mühsamen, nachhaltigen Forschungen entdeckt hat. Die Ueber⸗ zeugung soll geweckt werden, daß das Heil der deutschen Kultur nur dort zu finden ist, wo es unsere großen Klassiker zu finden glaubten. Das Buch ist nicht blos für die Fachmänner bestimmt, sondern ungeachtet seiner streng philologischen Behandlung auch für die gebildeten Kreise des Volkes. Nur werden wissenschaft⸗ liche Kenntnisse vorausgesetzt, der Leser muß bereits Einzel⸗ heiten genau kennen und in der Literaturgeschichte bewandert sein, wenn er das Werk verstehen und mit Nutzen studiren will. Denn jedes Anhäufen und Anreihen von Namen unterbleibt, nur die großen treibenden Kräfte werden zu ihrem Recht verholfen, ihr Schaffen und Weben wird in den hervorragendsten Denkern veranschaulicht. Scherer staltet seinen Stoff nur, aber er lehrt ihn nicht im Einzelnen. dan fühlt stets den tüchtigen Gelehrten, aber noch öfter den ver⸗ ständigen Künstler heraus. 8 Der Verfasser erzählt die Geschichte der deutschen Literatur in dreizehn Kapiteln von den ältesten Zeiten bis auf Goethe’'s Tod. Das erste Kapitel sucht die Wurzeln “ Nationalität in der arischen Gemeinschaft auf und schildert den geistigen Zustand unserer Ahnen in der Zeit, da sie den Römern bekannt wurden. Das zweite Kapitel behandelt die Entstehung und Ausbildung der deutschen in der Epoche der Völkerwanderung und der Merovinger. ilhelm Grimms und Müllenhoffs Arbeiten über die deutsche Hel⸗ densage sind übersichtlich und geschickt verwerthet. Nach der Hege Beweisführung ist die einzige Gestalt des Ulfilas in der ganzen Geschichte der Bekehrung germanischer Stämme auf dem Gebiete der Religion, was Theodorich der Große auf dem Gebiete des Staats. Die ulfilanische Bibel ist der Schlüssel zum germanischen Alterthum geworden; Ulfilas ist unser Führer zu den Geheimnissen der nationalen Urzeit, er hat sein ganzes Volk überlebt. Das dritte Kapitel ist der mittelalter⸗ lichen Renaissance unter den Karolingern und Ottonen, der sogenann⸗ ten althochdeutschen Zeit gewidmet, deren hauptsächliche literarische Leistung in prosaischen und poetischen Uebersetzungen aus der Bibel, in kurzen politischen und novellistischen Liedern sowie in den lateinischen Dramen der Nonne Rosvitha bestand. Der von dem Verfasser gebrauchte Ausdruck „wandernde Journalisten“, für die wandernden Sänger, welche von einem Fürstenhofe zum andern 4*q und die — Nachrichten brachten, hat bereits großen ÄAnstoß erregt; Scherer erklärt, die Bezeichnung gerne fallen lassen zu wollen, wenn man ihm eine andere nenne, welche die Träger der älteren Tagespoesie, der späteren Tagesliteratur ebenso bestimmt in ihren entscheidenden Funktionen charakterisire. Das vierte bis siebente Kapitel umfaßt die Blüthe der Epik und Lyrik, in der mittelhoch⸗ deutschen Periode, d. h. etwa vom elften bis in die Mitte des vier⸗ zehnten Jahrhunderts. Hier tritt namentlich Wolfram von Eschen⸗ bach, welcher seiner Sprache in einem Grade mächtig ist, den keiner seiner Zeitgenossen auch nur entfernt erreicht hat, und Walther von der Bogelweide, ein Lyriker, mit dem sich keiner in Deutschland vor Goethe vergleichen läßt, als meisterhafte Charakteristik bedeutend hervor. Das achte und neunte Kapitel du en die nächsten drei Jahrhunderte, die Uebergangszeit vom Mittelhochdeutschen zum Neu⸗ hochdeutschen, in welchen r die Bibel übersetzte und die Poesie um Drama neigte, ohne ein großes literarisches werk hervorzu⸗ * Die Uebersetzung der Bibel ist Luthers ee literarische That, zugleich das größte literarische Ereigniß des sechszehnten Jahr⸗ hunderts, ja der ganzen Epoche von 1348—1648. Sie hat den Grund gelegt zu der modernen deutschen Literatur und zu jener Einheit des geistigen Lebens, deren wir uns gegenwärtig erfreuen. Das zehnte bis dreizehnte Kapitel endlich gel⸗ ten der unabgeschlossenen Epoche, in der wir leben, der neuhochdeut⸗ schen Zeit, welche mit dem Ende des üeeren Krieges —— ihre Stärke in der lyrischen und evischen Dichtung hat und in ihrem Verlaufe von Paulus Gerhardt bis Goethe ausführlicher als die ev Jahrhunderte vom Verfasser behandelt wird. Dieser Ab⸗ cluß mit Goethe dürfte 12ꝗ9⸗ sein, weil bis dahin unsere Literatur durch eine feste, sicher erkennbare Grundlage darbietet, ein festes abgeschlossenes Ganze ist. Bekanntlich erwartete auch Gerpinus, der eigentliche Schöpfer einer Geschichte unserer deutschen National⸗ literatur, bereits im Jahre 1853 eine Blüthe unserer Dichtung, seit die Periode vorüber, welche Goethe und Schiller zusammen wirken sah, nicht wieder; er hoffte auf äußere Zeitvegünstigungen, von denen ein neues und gesundes Leben in unsere Literatur kommen solle. Aus dem elften Kavpitel sei das beachtenswerthe Urtheil hervorgeho⸗ ben, daß nie zwei Menschen mehr für einander geschaffen waren, als Lessing und Friedrich der Große; nirgends hätte Friedrich than, einen Beamten gefunden, der ihm mit Pößene gFvge⸗ Iüne. Figerer Gestnnung gedient hälte, nie einen Schriftsteller, Sie Au. völlig ersetzt hätte, was er an seinen Frarbalen hste.g dern vor⸗ fassung Lessings ist von Scherer in allen ihren Einzelhe