8 will, besser, als das entsprechende deutsche Wort? 1— semmafasenm das Wort „Textilindustrie“ bedeutet, sprachlich genom⸗ üö o⸗ Flne diter nichts, als dasjenige Gewerbe, welches sich mit der Herstel⸗ ilna a. nn Geweben, Zeugen, Tuchen, Gewändern beschäftigt: die We⸗ Wirkerei. Und dieses Gewerbe ist das Ur⸗ oder Haupt sewerbe.
Der saenäbrigen Gewerbe, die man nächst der Weberei und Wirkerei bei N Fater dem Sammelnamen „Textilindustrie“ begreift, sind nur
8 Fülfs oder Nebengewerbe, wie z. B. die Spinnerei, Zwirnerei, rs b. tim (Posamenten⸗) und Spitzenmacherei, Bleicherei, Färberei,
nG mn und Zurichterei (Appretur) und werden im Lateinischen, „l. grache ja das Wort „Textilindustrie“ entnommen ist, keines⸗
ömt alter Sp ili b
n agur die opera textilia bezeichnet, sondern haben ihre 1 ezeichnung.
eine eger Beale immer wieder von Neuem in die Fremde schweifen
) da inen Begriff, der sich deutsch völlig richtig und erschöpfend
ruppe 2 ie Worte „Weberei, Wirkerei und deren Hülfsgewerbe“ bezeich⸗
8-
n.ght mit einem, noch dazu unzureichenden Fremdwort aus⸗ ue Fhch hne man sich doch endlich daran, in Deutschland und für vren rbenur deutscher Ausdrücke sich zu bedienen, und bemühe man in et 8 mutlich jetzt, wo man Dank einer bisher ohnegleichen in der e. e zastehenden Gesetzgebung zu lebensfähigen und lebenskräf⸗ alte. lm ildungen auf dem Wirkungsgebiete des deutschen Gewerbes in die ditri diese urdeutschen Schöpfungen auch mit guten deutschen rönte varc benennen! se be⸗ Mi⸗ + scen utsches Handels⸗Archiv. Septemberheft. — Inhalt: el: Gesetzgebung und Statistik. — Gesetzgebung. Deutsches mt⸗ rmächtigung einer weiteren Zollstelle zur unbeschränkten Ab⸗ rs von Leinwand. — Nichtzulassung von Karbolsäure als
nungsmittel für Salz. — Deutsches Reich und Belgien: antunft zwischen Deutschland und Belgien, betr. den Schutz an d. inn der Literatur und Kunst. — Uebereinkunft zwischen Deutsch⸗ e. and Belgien, betr. den Schutz der gewerhlichen Muster und
Kunst, Wissenschaft und Liter
Encyklopädie der neueren Geschichte. In Verbind 8 — 8 ndun mit namhaften deutschen und außerdeutschen vichtfters Heraüggegeben von Wilhelm Herbst. Erster und zweiter Band. Gotha, J. Andreas Perthes, 1881 — 1884. — Dieses von dem verstorbenen Honorar⸗ Professor der Pädagogik an der Universität Halle, Dr. theol. u. ph. Herbst im Jahre 1880 mit Sheeh namhafter Gelehrter be⸗ gonnene Werk soll der gesammten deutschen Nation als praktisches ülfs⸗ und Nachschlagebuch auf dem weiten Gebiet der neueren Ge⸗ chichte dienen, den Männern der Wissenschaft wie des praktischen Berufslebens, kurz allen denen, die sich für Politik und Geschichte interessiren, ein treuer und werthgeschätzter Rathgeber werden. Getreu dem Ausspruche Dahlmanns, „die Vergangenheit gehört der Gegen⸗ wart und die Schrift dem Leben“, ist das Maß der Auswahl und Ausführung lediglich nach dem inneren Werthe der Sache und dem gegenwärtigen Interesse bestimmt. Mit Beiseitlassung der formellen Vollständigkeit eines Konversationslexikons haben die beiden bis jetzt vorliegenden Bände nur das in den Kreis ihrer Besprechung ge⸗ zogen, was mit der Gegenwart und deren geistiger Arbeit in näherem oder entfernterem Zusammenhang steht und woraus ein wirklicher Gewinn, sei es für ein besseres Verständ⸗ niß, sei es zur Versöhnung und Lösung der Gegensätze und Streitfragen der Zeit geschöpft werden kann. Da der für den ersten Herausgeber bei dem zweiten Bande eingetretene Professor am Gymnasium zu Gotha Dr. Alfred Schulz in der Vorrede selbst bittet „um Mittheilung alles dessen, was einem jeden Leser auffällt“, so wollen wir nachfolgend kurz dasjenige vermerken, was unseres Er⸗ achtens theils mit Rücksicht auf den Zweck des Werks mit Unrecht weggeblieben ist, theils einer Berichtigung bezüglich einer Ergänzung bedarf. Es fehlen im ersten Bande die Artikel: Alvensleben, Gustav von, preußischer General der Infanterie, geboren 30. September 1803, 1870 Commandeur des IV. Armee⸗Corps, zeichnete sich in den Schlachten gegen Mac Mahon aus, welche zur Kapitulation von Sedan führten; Armannsperg, J. L. Graf von, ge⸗ boren 28. Februar 1787, gestorben 3. April 1858, wegen seiner Wirksamkeit an der Spitze der Regentschaft in Griechenland; Bonald, Vikomte de, Pair von Frankreich, geboren 2. Oktober 1754, gestorben 23. November 1840, kam durch Napoleon in das Ministerium des Unterrichts und vertheidigte die Wiederherstellung der Staatsgewalt auf theokratischer Grundlage; Bickel, F. W., ge⸗ boren 2. November 1799, gestorben 24. Februar 1848, Vorstand des Justiz⸗Ministeriums in Hessen, gründlicher Kenner des Kirchenrechts; Burdett, Sir Francis, geboren 1770, gestorben 23. Januar 1844, Parlamentsmitglied, thätig für die Emanzipation der Katholiken und gegen freie Korneinfuhr; Beseler, Georg, geboren 2. November 1809, ein Haupt der Gothaer, jetzt Professor und Geheimer Justiz⸗ Rath in Berlin (Bruder des genannten H. Beseler); Clauzel, Graf, geboren 1772, gestorben 21. April 1842, französischer Marschall, Generalgouverneur in Algier 1835; Cobbet, geboren 9. März 1766, gestorben 18. Juni 1835, englischer Agitator; Con⸗ cordate, d. h. die zwischen den Gewalten in Kirche und Staat über ihr gegenseitiges Verhältniß Kbgeschlocsenen Verträge. Im zweiten Bande sind nicht aufgenommen: Eichhorn, K. Fr., geboren 20. No⸗ vember 1781, gestorben 4. Juli 1854, welcher im deutschen Recht zuerst die Bahn gebrochen und der eigentliche Begründer der deutschen Staats⸗ und Rechtsgeschichte ist; Emser Punktation, die am 25. August 1786 Seitens der Erzbischöfe von Mainz, Cöln, Trier und Salzburg zur Ausdehnung der erzbischöflichen Jurisdiktion auf Kosten der päpst⸗
lichen abgeschlossene Uebereinkunft; Follenius, geboren 1795, gestorben 13. Januar 1841, Leiter der deutschen Burschen⸗ schaft; Fourier, geboren 1772, gestorben 1837, Stifter des nach ihm benannten sozialistischen Systems; Gerlach, Leopold von, geboren 1790, gestorben 1861 als General⸗Lieutenant, einflußreich auf die Leitung der Auswärtigen Angelegenheiten als General⸗ S Königs Friedrich Wilhelm IV.; Gfrörer, geboren 5. März 1803, gestorben 6. Juli 1861, vielseitiger katholischer Geschichts⸗ schreiber; Giech, Karl, Graf von, geboren 1795, gestorben 1863, ver⸗ dienter bayerischer Staatsbeamter, schrieb gegen die Kniebeugung der Protestanten vor dem Sanctissimum der katholischen Kirche (1841);
8— ale. — Schweden und Norwegen: Schwedisches Patentgesetz. nen —sländerungen des norwegischen Zolltarifs. — Tara für ma anollengaran auf Spulen. — Abänderung der schwe⸗ siin Wechselstempelsteaer. — Rußland: Modifikation der
8 vndt, und Gewerbesteuer. — Gestattung der Transit⸗ de neung russischen Zuckers aus den südlichen Gouvernements über len ätterg nach St. Petersdurg. — Zollfreie Einfuhr von Ver⸗ nit nasgegenständen. — Zoll auf Steinkohle, und Koks, sowie Ab⸗ dst ang des Zolls auf unverarbeitetes Gußeisen. — Erhöhung der maccise. — Niederlande: Verordnung vom 8. Juli 1884, be⸗
3 innd die Feststellung eines neuen Tariftz der Kanal⸗, Hafen⸗ und de facder auf dem Nordseekanal und seinen Seitenkanälen. — Zoll⸗ d⸗ nlung von kleinen Stäben oder Hölzern zur Anfertigung von n. tbölzern. — Zollbehandlung von Wagenschmiere. — Gesetz, in afend die Erhöhung des Zolls auf Spirituosen. — nien: Erhebung des Aussuhrzolls bei der Ausfuhr von Zucker
(uba. — Ladebefugnisse für den Küstenort Toralla, Abfer⸗
8 aefugnisse des Zollamts der Insel Cristing und Lade⸗ gsse für die Bucht von Suisurco. — Zollbehandlung von Pack⸗ — Abfertigungsbefugnisse des Zollamts in Söller (Balearische 6 — Ladebefugnisse verschiedener Häfen und Abfertigungs⸗ sceeines Zollamts. — Zollbehandlung von Umschließungen. — b innen: Zoll auf rohe Häute. — Schweiz: Ermäßigung des Ein⸗ Sauf rohe Karbolsäure. — Tarifentscheidungen des schweizeri⸗
8 Flldepartements im Monat Juli 1884. — Frankreich: Gesetz, 89 die Zuckerbesteuerung. — Zeitweilige Zulassung ül aemun zur Fabrikation von Seilerwaaren. — oll⸗ tu rz.. von rohen Gegenständen aus schmiedbarem be⸗ Fih. —. Tarifirung von Amianthseilen zum Ver⸗ war sen i Ninen). — Großbritannien und Egypten: Meist⸗ sge⸗ xertrag zwischen beiden Ländern. — Griechenland und ber J6 sertrag zwischen beiden Ländern. — Vereinigte Staaten der mmamka: Zolltarifentscheidungen des Schatzamts. — Abände⸗ 8ls ae Tonnengelder. — Rumänien: Errichtung von Niederlagen. ich ralamerika: Costa⸗Rica: Aufhebung der Freihafenstellung von ber — Ecuador: Zollfreie Zulassung von Eisenbahnmaterial. — 7” t. Rußland: Zusammenstellung des in den russischen Gou⸗ 8 aunnts während der Jahre 1883 und 1884 mit Zuckerrüben be⸗
1 Feldareals. — Ein⸗ und Ausfuhrhandel über die europäische und kurzer Ausweis über die Handelsschiffahrt in den Häfen des chen Rußlands im Jahre 1883, verglichen mit dem Jahre 1882.— in Theil. Berichte über das Inland. — Berichte über das md. I. Ostasien. Tientsin: Eingang von Nähnadeln in ver⸗ imn Zustande. — IV. Osteuropa. Moskau: Konsulatsbericht für 8. — Archangel: Mittheilung des Kaiserlichen Konsulats über Stiffeverkehr in den Häfen Onega, Mesen und Sovoka im ne 1883. — Reval: Konsulatsbericht für 1883. — V. Südeuropa. seumn; Handel und Schiffahrt im Jahre 1883. — Civita Vecchia: flatsbericht für 1883. — Zante: Konsulatsbericht für 1883. — ie: Handel mit Deutschland und Verkehr deutscher Schiffe in 888. — Corfu: Konsulatsbericht für 1883. VI. Westeuropa. soiterdam: Verkehr deutscher Schiffe im Jahre 1883. Central⸗Blatt der Abgaben⸗Gesetzgebung und Ver⸗ valkung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 18. — Iaban: Anzeige der in der Gesetz⸗Sammlung und im Reichs⸗ Gesetblette eischtenenen Gesetze und Verordnungen. — I. Allgemeine Vermaltungegegenstide: Veränderungen in dem Stande und in den hefugnissen der Zall⸗ und Steuerstellen. — III. Indirekte Steuern: 1 Ftscheidung des Nichsgerichts. Ausführung des Reichs⸗Stempel⸗ 8 bes. — Stempelpflichtigkeit der Spielausweise bei Ausspielungen 8 iawerthiger Gegenstände. — V. Statistik: Ausfüllung der Anmelde⸗ „ te für die Statistik des Waarenverkehrs mit dem Auslande. — her onalzachrichten.
—
Statistische Nachrichten.
Grammont, Graf, geboren 1819, führte als französischer Minister der Auswärtigen Angelegenheiten 1870 den Krieg mit Preußen herbei; Häusser, L., geboren 25. Oktober 1818, gestorben 17. März 1867, Verfasser der deutschen Geschichte vom Tode Friedrich des Großen bis zur Gründung des Deutschen Bundes; Heubner, O. L., geboren 1812, eines der Häupter des Maiaufstandes in Dresden 1849; Hurter, Fr. v, geboren 19. März 1787, gestorben 27. 1865, Renegat, Geschichtschreiber Wallensteins; Intervention im völkerrechtlichen Sinne, Jarcke, K. E., geboren 1801, gestorben 1852, als Gründer des Berliner politischen Wochenblatts 1830. Die Gründe sind kurz an⸗ gedeutet, aus denen die Aufnahme der genannten Artikel erforderlich erscheint, wenn ein Nachsuchender das Werk nicht erfolglos aus der Hand legen soll. Vielleicht erkennt die Redaktion diese Lücken nicht an. Allein da nach eigener Auslassung „die Absicht ist, möglichste Vollständigkeit zu erzielen“, so darf wohl eine weitergehende Auf⸗ fassung geltend gemacht werden, wenn das verdienstvolle Unternehmen durch eine geeignete Berücksichtigung der Angaben nach diesseitigem Ermessen dem vorgesteckten Ziele näher gerückt werden kann. Die nachfolgenden Berichtungen und Ergänzungen kürften wohl am Schlusse des dritten Bandes zu vermerken sein: I 195, Minister Bacmeister heißt, Ausweis des früheren offiziellen hannoverschen Staats⸗Handbuchs nur Georg Heinrich Justus (Der Einfluß Hugos während der Studienjahre in Göttingen hätte erwähnt sein können). Auch ist er nicht 1805 in Lüneburg, sondern 1807 in Irland ge⸗ boren. — 1. 294, Benedeks letzte ritterliche Handlung muß aus Gerechtigkeit für den vielfach geschmähten Mann noch erwähnt wer⸗ den, daß er, um „eine hochgestellte Person“ nicht bloßzustellen, seine Papiere und Aktenstücke vernichtete. I 330, Die Herzogin von Berry hat nicht „plötzlich“, sondern durch die längere Gefangenschaft in Blaye genzthigt, ihre heimliche Vermählung mit dem Marchese Hector von Lucchesi Palli und die Schwangerschaft eingestanden. Zu 1 368 Sp. 2 ist nachzutragen die persönlich und sachlich inter⸗ essante Schrift „Einiges aus der Mappe des Freiherrn von Blitters⸗ dorf, Mainz 1849“. — Der I1 698 erwähnte Aufsatz von Dahlmann in der „Hannorerschen Zeitung“ führt die charakteristische Ueber⸗ schrift: „Rede eines Fürchtenden“, und erhielt von demselben Ver⸗ fasser eine vollständige Zustimmung unter absichtlicher Maske in dem Briefe „Gegen den Fürchtenden“. Abgedruckt die noch heute lesens⸗ werthen Artikel bei Springer. F. C. Dahlmann, I1 475 — 483. — 11 56, König Ernst August hat nicht am 20. Mai 1841 den Guelphen⸗ Orden gestiftet, vielmehr bereits am 12. August 1815 Köni
Georg III. — II 72, Der Minister Graf Friederich Eulenburg ist nicht am 29. Juni 1825, sondern am 29. Juni 1815 geboren. Sein
Nachfolger im Ministerium des Innern, der jetzige Ober⸗ Nacssorg der Provinz Hessen⸗Nassau, kann als seie Neffe im strengen Sinne des Worts nicht bezeichnet werden, wie S. 73
ieht. enn der als Präsident der Hauptverwaltung der Staats⸗ “ 5 17. April 1 sdereee Vater des Grafen Notho war ein Vetter des erstgenannten Grafen Friederich, deren Väter waren Brüder. — II 441 ist nachzutragen: Sartorius Urkundliche Geschichte des Ursprungs der deutschen Hanse, herausgegeben von F. M Kappenberg, I. und II. Band, Hamburg. 1830. — II 534 ist zu berichtigen, daß Fürst Hohenlohe nicht 1842 als Referendar in Potsdam in den preußischen Staatsdienst getreten ist, sondern in jenem Jahre bei dem Justiz⸗Senate in Ehrenbreitstein als Auscul⸗ tator eingestellt wurde und nach längerem Aufenthalte in Italien erst im Jahre 1845 in Potsdam bei der Regierung eintrat. — II 542, Hor⸗ mayr war1832 Minister⸗Resident in Hannover, 1839 — 1846 bei den Hanse⸗ städten in Bremen, nach München zurückberufen, erhielt er die Direktion des Reichsarchivs. Außer den genannten „Anemonen sind werthvoll wegen des mitgetheilten urkundlichen Materials zur Zeitgeschichte „Lebensbilder aus dem Befreiungskriege.“ I. E. F. H. Graf von Münster. 1.— 3. Abth. Jena 1845. — II 607 Sp. 2 nachzutragen: Hurter, Zur Geschichte der Illuminaten und Denkwürdigkeiten aus
e die Großherzoglich hessische Centralstelle
n- vLandesstatistik mittheilt, betrugen die für das Jahr nha Erhebung überwiesenen direkten Steuern: 1) In inc de grir; Starkenburg: Einkommensteuer 1 384 763 ℳ 5 I 4 von Privaten, 8810 ℳ von Mitgliedern des Groß⸗ imn d- 1 Hauses und Standesherrn), Gewerbestener 359 906 ℳ 8 sajc von Privaten, 410 ℳ von Mitgliedern des Großherzoglichen im san Standesherrn), Grundsteuer 1 225 758 ℳ (von Privaten und lin Ferüenen 1078021 ℳ, von Mitgliedern des Großherzoglichen Hau⸗ f 1490667 ℳ, von Kameraldomänen 62 180 ℳ, von Forstdomänen ein o h von sonstigen Besitzungen unter staatlicher Verwaltung . d6 von Besoldungsobjekten der Pfarreien und Schulen 8658 ℳ); 9 umn direkte Steuern 2 970 427 ℳ 2) In der Provinz Ober⸗ ais Vn⸗ Einkommensteuer 774 513 ℳ (von Privaten 761 025 ℳ, a Mitgliedein des Großherzoglichen Hauses ꝛc. 13 487 ℳ); Ge⸗ 8 tuer 152 185 ℳ (von Privaten 150 139 ℳ, von Mitgliedern ün goßherzoglichen Hauses ꝛc. 1176 ℳ, von Gewerbsanlagen unter vi- verwaltung 869 ℳ): Grundsteuer 1 064 079 ℳ (von Privaten i81 Korporationen 908 099 ℳ, von Mitgliedern des Groß⸗ 9 ten Hauses ꝛc. 85 345 ℳ, von Kameraldomänen üm. 8 , von Forstdomänen 29 574 ℳ, von sonstigen Be⸗ an Fem unter Staatsverwaltung 3664 ℳ; von Besoldungsobjekten der vb. gien und Schulen 17 112 ℳ); in Summa direkte Steuern ta 6 4* 8 ℳ 3) In der Provinz Rheinhessen: Einkommen⸗ ü be 1154 646 ℳ (von Privaten), Gewerbesteuer 438 308 ℳ (von 6 bnen, Grundsteuer 1 276 782 ℳ (von Privaten und Korpora⸗ .1 886223 ℳ, von Kameraldomänen 2187 ℳ, von Forst⸗
nken⸗ 1u ℳ, von sonstigen Besitzungen unter Staatsverwaltung katce⸗ es, von Besoldungsobjekten der Pfarreien und Schulen ernd⸗ dj 2 in Summa direkte Steuern 3 169 736 ℳ Hauptsumme actm bnemn en Steuern im Großherzogthum Hessen 8 130 942 ℳ (Ein⸗ Üanen sctä1gnc3613 923 ℳ, Gewerbesteuer 950 399 ℳ, Grundsteuer
den letzten Decennien des achtzehnten Jahrhunderts. Schaffhausen
1840 S. 201 — 239. — Ein Werk, dessen Nützlichkeit und u ⸗ keit längst allgemein anerkannt ist, bedarf des zu d Bfänchbür — den wi enschaftlichen Umfangs sicherlich einer allseitigen Unterstützung. Die Bausteine, welche zu einem nach allen Seiten thunlichst zufrieden⸗ stellenden Bau geliefert werden, 118 nur dienen, dies Werk der Vollkommenheit immer näher zu bringen. 8
Gewerbe und Handel. J ““
Nürnberg, 6. September. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held.) Die Zufuhr belief sich gestern nur auf 130 Ballen, welche alsbald zu seitherigen Notirungen verkauft wurden. Zum heutigen Markte INe 1200 Säcke Landzufuhr und nur 200 Ballen Bahnabladungen. Erstere wurden wiederum größtentheils von Exporteuren übernommen, während in Württenbergern, Badischen und Hallertauern weniger Geschäft war und die Preife unverändert blieben. Totalumsatz 1500 Ballen bei fester Tendenz. Es notire Markthopfen prima 85 — 90 ℳ, do. mittel 73 — 78 ℳ, do. geringe 66 — 70 ℳ, badische 105 — 127 ℳ, württemberger 110 — 125 ℳ, Loertaner 100 — 128 ℳ, Gebirgshopfen 95 — 105, Aischgründer 100 Essen, 8. September. (W. T. B.) Nach dem Dortmunder Berichte der „Rheinisch⸗Westfälischen Zeitung“ über den Stand des
en⸗ und Metallmarktes ist
rheinisch⸗westfälischen Eis das Eisensteingeschäft fortgesetzt ruhig. Roheisen tendirt schon sei längerer Zeit meist recht ungünstig; die Baissebewegung hat fast gä liches Stocken im Absatz von Spiegeleisen hervorgerufen. In Walz⸗ eisen sind die meisten Werke mit sehr belangreichen Ordres versehen die immer weiter neu eintreffen. In Grobblechen liegen ebenfalls umfangreiche Aufträge vor, desgleichen in Feinblechen. 1 walzdraht ist die Stimmung andauernd wenig günstig. In Stahl schienen und Kleineisenzeug sind die Werke ziemlich besetzt. Ebenso sin Eisengießereien und Maschinenfabriken fortgesetzt gut, manche ogar reichlich engagirt.
London, 6. September. (W. T. B.) Bei der gestrigen Wollauktion waren Preise fest, Kapwollen eher höher, besonders mittlere schneeweiße.
Glasgow, 6. September. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 585 100 Tons, gegen 585 600 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen 95 gegen 114 im vorigen Jahre. 5
St. Petersburg, 7. September. (W. T. B.) Meldungen aus Nischny⸗Nowgorod besagen, daß das Meßgeschäft im Allge⸗ meinen befriedigend verläuft und voraussichtlich bis zum 22. d. ].
dauern wird. (W. T. B.) Auf
58
New⸗York, 6. September. dem Petroleummarkte machte sich heute in Folge von Gerüchten über eine Auflösung der Produzentenligua und in Folge von ungünsti⸗ gen Nachrichten aus den Oelfeldern eine panikartige Bewegung be⸗ merkbar; es fanden sehr beträchtliche Verkäufe statt. Das Nach⸗ geben der Weizenpreise wurde durch Frostbefürchtungen herbeigeführt. New⸗York, 7. September. (W. T. B.) Der Werth der Waareneinfuhr in der letzten Woche beträgt 7 965 000 Doll.,
0 Doll. auf Mzufgess nche g en. Verkehrs⸗Anstalten.
Auf den Linien der Großen Berliner und der Großen Internationalen Pferde⸗Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft sind im Monat August 1884 6 017 730 Personen befördert und dafür 757 203 ℳ oder durchschnittlich pro Tag 24 425,92 ℳ on beiden Gesellschaften eingenommen worden. Die Einnahme im August 1883 belief sich auf 682 265 ℳ oder durchschnittlich pro Tag 22 008,57 ℳ
Hamburg, 7. September. (W. T. B.) Der Postdampfer „Rhenania“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗ Aktiengesellschaft hat, von New⸗York kommend, gestern Abend 10 Uhr, Lizard, der Postdampfer „Gellert“ derselben Gesell⸗ schaft, von Westindien kommend, heute Morgen 9 Uhr Seilly passirt, und der Postdampfer „Wieland“ derselben Gesellschaft, ist, von Hamburg kommend, am 6. d. M., Nachmittags 2 Uhr, in New York eingetroffen.
— 8. September. (W. T. B.) Der Postdampfer „Saxonia“ der Hamburg⸗Amerikanischen Packetfahrt⸗Aktiengesell⸗ schett ist, von Westindien kommend, am 7. d. auf dem Kanal ein⸗ getroffen.
Triest, 7. September. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Apollo“ ist mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandspost aus Alexandrien heute Nachmittag hier eingetroffen.
8 8 Sanitätswesen und Quarantänewesen.
Spanien.
Laut Cirkularverfügung der Königlich spanischen General⸗Gesund⸗ heits⸗Direktion vom 27. August 1884 ist jedes aus einem französischen Hafen ursprünglich ausgelaufene Schiff, welches in einem als rein anerkannten fremden Hafen, ohne dort eine Quarantäne zu bestehen, vollständig entladen worden ist, demnächst ohne Berührung eines unreinen oder verdächtigen Ortes mit Ballast oder einer neuen nicht kontumazpflichtigen Ladung, mit reinem Patent, unter guten hygieni⸗ schen Verhältnissen und ohne daß etwas Verdächtiges an Bord angekommen, nach Verlauf von wenigstens 30 Tagen seit dem ur⸗ sprünglichen Abgange aus Frankreich in Spanien anlangt, einer drei⸗ tägigen Observations⸗Quarantäne zu unterwerfen.
Durch weitere Verfügung der f Gereral⸗Gesundheits⸗ Direktion vom 27. August 1884 ist die für die Provenienzen Marokko's vorgeschriebene Quarantäne (Reichs⸗Anzeiger Nr. 162. vom 12. Juli) auf die Provenienzen der ganzen Westküste Afrikas
ausgedehnt worden. Oesterreich⸗Ungarn.
Der direkte Verkehr von Eisenbahnwagen zwischen Oesterreich und Italien wird eingestellt und an den Grenzstationen ein Wechsel der Passagterwagen angeordnet.
An den Grenzstationen Buchs, St. Margarethen und Lindau wird eine ärztliche Revision der aus der Schweiz kommenden Reisen⸗ den und ihres Gepäcks eingeführt, dagegen die gleichartige Revision an den deutsch⸗österreichischen Grenzflationen Bodenbach⸗Tetschen, Eger, Fürth und Passau eingestellt, während sie in Simbach, Salz⸗ burg und Kufstein bleibt. Auch sind Vorschriften wegen Revision 88 und Desinfektion eventuell Zurückweisung der absichtlich oder unab⸗ 8 sichtlich der sanitären Revision an der Grenze entzogenen Gepäckstück aus choleraverdächtigen Gegenden erlassen.
Rußland. 8
Durch Verordnung des stellvertretenden temporären General⸗ Gouverneurs zu Odessa vom 16. August 1884 ist von diesem Tage ab in den Häfen des Schwarzen Meeres gegen alle aus italienischen, sowie aus den französischen Häfen Toulon und Marseille ankommen⸗ den Schiffe eine 14 tägige Quarantäne verhängt worden (vergl. Reichs⸗Anzeiger Nr. 194 vom 19. August).
Dänemark. 8 G
Zufolge einer Bekanntmachung des Königlich dänischen Justi Ministeriums vom 28. August finden auf Schiffe, welche von italte⸗ nischen Festlandshäfen der Bucht von Genua oder des toskanischen Meeres nach den Faer⸗Inseln (Faroer) kommen, die Bestimmun- gen des Gesetzes vom 8. Januar 1872 Anwendung. 8
Schiffe, welche aus den genannten Häfen nach Island kommen, sind zufolge einer Bekanntmachung des Ministeriums für Island vom 20. August den Bestimmungen des isländischen Gesetzes vom 17. De⸗ zember 1875 unterworfen. Die Einfuhr von gebrauchter Leinwand und Bettwäsche, sowie von gebrauchten Kleidungsstücken, sofern diese Gegenstände nicht zum Reisegut der auf dem Schiffe ’ Personen gehören, ferner von Lumpen, gebrauchter Watte, Ftaßhg e, Papierabfall, Haaren und Häuten nach Island auf Schiffen, we che aus den bezeichneten italienischen Häfen kommen, ist bot