1884 / 259 p. 18 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Nov 1884 18:00:01 GMT) scan diff

system“, das Herz mit einbegriffen. Ganz die nämlichen Bilder habe ich bekommen. obne von Barlow's Arbeit etwas zu wissen. Wir stimmen also Beide überein in der Depression des Gehirns durch ozonisirte Luft. Ein Frosch, welcher eine halbe Stunde lang in einem für ihn sehr grossen Behälter sass, unter dem Einflusse des Ozons fast reflexlos wurde und ohne irgend welche Nachwirkung sich „rasch“ wieder erholte, kann wohl kaum an Kohlensäurevergiftung gelitten haben, wie Barlow meint. Das entspricht nicht der bekannten grossen Widerstandsfähigkeit des Kaltblüters gegen einen kurzen Abschluss der Luft, selbst wenn wir untersteslen wollten, ein solcher sei durch Reizung der Luftwege dagewesen. Schon allein die beim Frosch so bedeu- tende Hautathmung lässt in der kurzen Zeit eine Depression durch Kohlensäurevergiftung nicht aufkommen. Ein Kaninchen, welches an rasch eintretender Kohlensäureüberladung laborirt, liegt nicht ruhig mit gesenktem Kopf, normalen Pupillen, ver- langsamter, tiefer und regelmässiger Athmung; es zeigt von Allem das Gegentheil: Unruhe, Pupillenerweiterung, jagende Athmung mit Unregelmässigkeit im Rhyth- mus und in der Stärke. Dazu kommt, dass ich beim Menschen jene Depression durch ozonisirte Luft zu Srande brachte, ohne dass nur der geringste Anflug von Störung oder von Erschwerung des Athmens vorhanden war. Im Gegentheil wurde das Athmen ausnahmslos als leicht und behaglich angege- ben; hatte ich das richtige Maass der Ozonzufuhr überschritten, so war nur von Hustenreiz, nie von Dyspnöe die Rede. G. Barlow will durch ozonisirte Luft eine Verminderung in dem normalen Betrag der ausgeathmeten Kohien- säure und des aufgenommenen Sauerstoffs bewirkt haben. Prof. J. Dogiel zu Kasan hat in seinem Laborato- rium M. Filipow „Zur therapeutischen Bedeutung von Sauer, stoff und Ozon. Archiv für die gesammte Physiologie 1884 Bd. 34 S. 359 361“ veranlasst: Diese Arbeit bestätigt meine Behaup- tung von der Depression des Gehirns durch ozonisirte Luft beim Menschen: „Subjectiv trat nach längerem Athem verdünnten

fung und Schläfrigkeit und unbedeutender Hustenreizs. Die Dogiel'sche Katze wurde unter der Glasglocke, wohin Ozon ge- leitet wurde, mehr still und schien schläfrig zu werden, wie jn meinen Versuchen auch Somnolenz. d. h. Schläfrigkeit bei Katzen eintrat. Dogiel stellte seine Versuche an Studiren- den an, welche nur sassen und ein Thermometer in der Achsel- höhle festhielten. Ich bekam nur vollen Schlaf. wenn meine Ver⸗ suchspersonen bequem und langgestreckt. lagen. Dogiel konnte nur Abstumpfung und Schläfrigkeit sehen, wie bei der Katze. Ein Versuchsfehler stärkster Art liegt ferner vor: die Personen Dogiels, welche durch den Einfluss der Inhalation zugestan- denermassen abgestumpft und schläfrig sind und auch noch in leisen Schlaf gerathen sollen, werden gezwungen, ihra Aufmerk- merksamkeit andauernd auf ein Thermomster zu lenken, das sie mit dem ganzen Muskelapparat der einen Schulter vor dem Lockerwerden und Niederfallen zu bewahren haben. Vor der- artigen Gegenreizen gegen die oberflächliche, flüchtige und nur bei einer beschränkten Zahl von Personen einschläfernde Wirkung der ozonisirten Luft hatte ich ausd ücklich gewarnt. falls man Schlaf sehen will; ebenso musste Dogiel von Personen Abstand nehmen, deren Luftwege die Spuren Ozon ohne Reiz nicht er- tragen, er würde dann statt „Abstumpfung und Schläfrigkeit“ Schlaf gesehen haben. Ich habe durchaus offen gelassen. ob das Ozon nach dem Durchdringen der äusserst zarten Wand in den Alveolen als solches in Spuren an die Gehirnzellen herankommt oder ob es mit den Bestandtheilen des Blutes einen anderen Körper bildet, der im Gebirn als gelindes und flüssiges Narco- tcum wirkt, vielleicht durch Wiederabgeben des lose gebundenen atomistischen Sauerstoffs (01). Das Ein- gehen einer differenten Verbindung Seitens des Ozons im Blute ist mir gegenwärtig das entschieden wahrscheinlichere. In Folge der Bestätigung des schläfrigmachenden Einflusses ozoni- sirter Luft auf das Gehirn durch Dogiel bleibe ich bei der Vermuthung, dass wochenlanges Einathmen ozonreicher Luft für Zustände der Erregung des Gehirns und Rückenmarks von günstiger Wirkung sein könne.“

Soweit Binz, der um so mehr Recht hat, als sogar das Ozonwasser in geeigneten Fällen Schlaf macht. der zeitige Vorsitzende Geheimrath Dr. Michablis, quotidiana duplex), die mit Milzauschwellung bis-

geituuke

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des Reichs-Invalidenfonds vwiaten 8 8

von einer Haus -Malaria skebr zur 6. Ring

anscheinende nervöse Schi aflosigkeit re Monate unbehandelt geblieben war, nur dvesssan dtei einer Lösung von O in Wasser ohne Chinin und Sali riuba hergestellt. Zu grosse Gaben getrunkenen Ozonwasse 8 lcylsa- namentlich bei Kindern und Greisen flüchtige Nerula zustände des Gehirns unter der Form von Geschwätzigkeit 1 heiteren Träumen oder Delirien ete hervor, welche den N üch schen Beobachtungen einen hohen Grad von Wahrscheinese-- verleinen. Die Inhalation von O3 aus einer Lösung vaülletet Wasser verursacht nie Hustenreiz, weil zu starks Zakad 03, wie jede Verunreinigung durch die reizenden Sauerstofeah sm verbindungen der elektrisirten Luft völlig ausgesehlosaeödt. Gleichwohl verdient hervorgehoben zu werden, was üt 6 arbeiter, Th. Hoh, am 1. April 1875 bereits in de zeichneten, bei Enke in Stuttgart erschienenen Werke ug. Physik in der Medizin“ p. 55 sagte und was Dig im „Kursaal Maloja“ zuerst ausgeführt ist: „Die aktiran hh- cüle des Ozons zeigen für die ganze Dauer des Zuntun li elektronegative Beschaffenheit. Dieses stimmt gut mit Ia dür physiologisch verstärkten, Energie des aktiven Kaneraas un sammen, von welcher man zu Gunsten einer regeren Ge. und einer folgenreicheren Absorption des diffundirten Uun dlln

verbunden und als

0e b

das Lungenblut um so häufiger Gebrauch machen sSals 89 ich bei täglichen Versuchen finde, eine Holtzsche hn Elektromaschine bei einem Halbmesser der festen lin 30 cm eine im nächsten atmosphärischen Umkreis n

charakteristischen Gernch sebr bemerkbare Ozonisirang schwacher Erregung und wenigen Drehungen giebt.⸗ 8 Dr. med. Lender, Sauitäts-Aa Berlin, Potsdamerstrasse 137. Kissingen, Kurhausstrasse 3.

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Ozons ein Wärmegefühl in der Brust auf, eine geringe Abstump-

88

egister nimmt an: die Königliche

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

N 1. [JInserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ Erpedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

des Beutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich

u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen 1

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Beffentlicher Anzeiger

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

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Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Iuvalibendank“, Rudolf Mosse, Haasenstem

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Annoncen⸗Bureaur.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [490588 Aufgebot. 8

Der Kutscher Hermann Friedrich und dessen Ehe⸗ frau Emilie, geb. Krüger, zu Berlin haben das Aufgebot der ihnen angeblich abhanden gekommenen parkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Berlin

a. Nr. 113 324 auf den Namen Friedrich, Her⸗ mann, Kutscher, über ein Guthaben von 824 67 ₰, b. Nr. 167 666 auf den Namen Friedrich, Emilie, geb. Krüger, verehel. Bierfahrer, über ein Guthaben von 994 10

antragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf

den 30. Mai 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ fahgn die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin, den 18. Oktober 1884.

Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 54.

Ss. Aufgebot.

Auf Antrag des Masseverwalters werden Alle, welche an den Nachlaß des am 30. Juni 1884 zu Glückstadt verstorbenen Rentiers Johann Rave und seiner am 6. Mai 1884 daselbst verstorbenen Ehefrau Metta Maria Margaretha Rave, geb. Chlers, mit Ausnahme der im Testamente der Erblasser vom 25. November 1875 namentlich als Erben aufgeführte Personen, Erb⸗ oder sonstige An⸗ prüche zu haben vermeinen, also insbesondere auch die je auf ½ des Nachlasses zu Erben eingesetzten helichen Kinder folgender Halbschwestern der Mutter der resp. deren eheliche Nachkommenschaft, nämlich:

1) der weil. Hedwig Kölln, Ehefrau des Käth⸗ ners Hartwig Busch, in der Blome’schen Wildniß,

2) der weil. Trina Kölln, Ehefrau des Schiffers

Hans Soltau, früher am Rhin, zuletzt in

1 Glückstadt,

ierdurch aufgefordert, solche innerhalb 12 Wochen

nd spätestens in dem auf Dienstag, den 18. No⸗ vember 1884, Vormittags 10 Uhr, im Gerichte hierselbst anberaumten Termin bei Vermeidung des

Ausschlusses von dieser Masse rechtsgehörig anzu⸗

elden. 1“ Glückstadt, den 21. August 1884o. Königliches Amtsgericht.

A. Burchardi..

Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Rechtsanwalt Ebel hierselbst, werden die unbekannten Rechtsnach⸗ lger der am 23. April 1880 zu Samara in Ruß⸗ nd verstorbenen unverehelichten Lehrerin Friedericke eller aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 16. September 1885, Vorm. 11 Uhr, re Rechte auf den etwa 90 betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigen⸗ falls der Nachlaß dem landesherrlichen Fiskus zuge⸗ sprochen werden wird. Goldap, den 27. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht. Steiner.

8 [49056] Aufgebot.

Am 30. August 1841 ist zu Tarpen, Kreis Guh⸗ rau, die unverehelichte, 28 Jahre alte Anna Elisa⸗ beth Jander, auch Pohl genannt, eine uneheliche Tochter der ebenfalls bereits verstorbenen Wittwe Anna Elisabeth Pohl, geborene Jander, später wiederverehelichte Lesch, ohne Hinterlassung bekann⸗

ter Erben verstorben.

Auf Antrag des zum Nachlaßpfleger bestellten Ernst Koska in Tarpen werden alle Diejenigen, welche auf den Nachlaß der Anna Elisa⸗ beth Jander, genannt Pohl, ein Erbrecht zu haben glauben, aufgefordert, sich spätestens dem von dem unterzeichneten Gericht auf B 8

Frreigärtners

den 24. August 1885, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls der Nachlaß dem sich meldenden und legi⸗ timirenden Erben, in Ermangelung eines solchen aber dem Fiskus verabfolgt werden wird, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig weder Rech⸗ nungslegung, noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen würde for⸗ dern können. 18 Guhran, den 5. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht.

(4905721 Bekanntmachung.

anwaltes Hennig zu Breslau, werden die unbekannten Erben des am 23. September 1814 zu Herrnstadt bei Guhrau geborenen, und am 15. Januar 1884 in der Provinzial⸗Irrenanstalt zu Bunzlau gestorbenen früheren Oekonomen Gustav Otto Schwarz, eines

lieb Schwarz zu Herrnstadt und dessen ebenfalls ver⸗

bis zum und spätestens im Aufgebotstermine den 1. Oktober 1885, Vorm. 11 Uhr, im Terminszimmer Nr. 10, Hochparterre des Amts⸗ gerichtsgebäudes, am Schweidnitzerstadtgraben Nr. 2/3 anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An⸗ sprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung derselben aber dem landes⸗ herrlichen Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig und von demselben weder Rechnungslegung, noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Herauszabe des noch Vorhandenen begnügen muß. Breslau, den 26. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht.

[49063] 1 Der Friedrich Boiken Ladewigs hierselbst hat in seiner früheren Eigenschaft als Auktionator für das Jadegebiet eine Dienstkaution in Höhe von 3300 bestellt, deren Rückgabe jetzt in Frage steht. Auf den von der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Aurich Namens der Justizverwaltung gestellten Antrag werden alle Diejenigen, welche an die vor⸗ bezeichnete Dienstkaution Ansprüche irgend welcher Art zu haben vermeinen, aufgefordert, solche späte⸗ stens in dem auf Mittwoch, den 17. Dezember 1884, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie ihrer Ansprüche verlustig sein sollen. Wilhelmshaven, den 28. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht 8 Keber. 8

[49092] Berichtigung.

In der in den Nrn. 188, Hauptblatt, und 240/84 1. Beilage des „Reichs⸗Anzeigers“ abgedruckten Be⸗ kanntmachung des Königl. Amtsgerichts zu Tilsit vom 4. August cr. ist irrthümlich die Aktie 12 849 erwähnt, während die abhanden gekommene Aktie die Nr. 12 847 führt.

[49066]

Durch Ausschlußurtheil vom 15. Oktober 1884 ist der eingetragene Gläubiger Kaufmann August Rhodemann sowie dessen Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Bretleben Band I. Blatt 187 Abtheilung III. Nr. 1 auf Grund der Schuldurkunde vom 2. August 1837 eingetragene Hypothenpost von 125 Thalern, aus⸗ geschlossen. 889

Artern, den 28. Oktober 1884. 8 Königliches Amtsgericht.

8

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Rechts-/ vom 27. Oktober 1884 für Recht:

Sohnes des verstorbenen Wundarztes Johann Gott⸗ [49064]

[49072] Bekanntmachung.

Die Rumänischen Eisenbahn⸗Stammaktien Serie P. Nr. 108980 und 108981 über je 100 Thaler sind durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts I. hier⸗

selbst, vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 28. Oktober 1884.

Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 54.

[49071] m Namen des Königs!

C. Notarielle Ausfertigung der Schuld⸗; Pfandverschreibung der Frau Johanne Darase Auguste Eckardt, geb. Ehrhardt, in Bothenheälian vom 13. Februar 1840 über 49 Thaler 15 e— oder 148 50 Darlehn nebst 5 % Zinsen i Kosten mit dem Ingrossationsvermerk und anetine Hypothekenschein vom 20. Juli 1840 eingetrageft den verstorbenen Oekonomen Johann Friedric hn in Cletistedt auf die Haushälfte der Schuhm am Hause Nr. 38 in Bothenheilingen jett in tragen im Grundbuche von Bothenheilingen Be Artikel 45 auf dem Grundbesitz des Schafneft

Auf den Antrag des Johann Stehling, früher in Velmege, jetzt zu Hoppecke wohnend, erkennt das. Königliche Amtsgericht zu Meschede durch den Amts⸗ gerichtsrath von Kleinsorgen in dem

Die Sparkassenquittungsbücher der Kreisspar⸗ kasse zu Meschede Nr. 125 und 468 werden für kraftlos erklärt. 8

von Kleinsorgen.

Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Staatsanwalts W. Haar⸗

storbener Chefrau Eleonore, geb. Kluge, aufgefordert, mann zu Düsseldorf und des Dr. med. G. Haar⸗ ihre Ansprüche und Rechte auf den über 5500 be⸗ mann zu Bonn hat das Königliche Amtsgericht zu tragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte! Witten in seiner öffentlichen Sitzung vom 8.

sches 1884 durch den Amtsrichter Rocholl für Recht erkannt:

Der auf den Namen des Gewerken Wilhelm Haarmann zu Witten über 4 Kuxe des in der Gemeinde Annen belegenen Steinkohlenbergwerks Ringeltaube gebildete Kuxschein Nr. 1 wird für kraftkos erklärt. Die Kosten werden den Antragstellern auferlegt. 8

[48338] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Landwirths Georg Adolph Huhnstock und dessen Ehefrau Anna Marie, geb. Bang, in Weberstedt, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Usbek zu Nordhausen, und des Schaf⸗ meisters Friedrich Karl Eckardt in Großwelsbach, vertreten durch den Justizrath Negendanck in Langen⸗ salza, erkennt das unterzeichnete Amtsgericht für Recht: 2

Die drei verlorenen Hypothekenurkunden, nämlich:

A. Gerichtliche Ausfertigung der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 8. Juni 1853 über 100 Tha⸗ ler oder Dreihundert Mark Darlehn nebst 4 %. Zinsen und Kosten des Jacob Christoph Nicolai und der Eva Dorothee Fischer in Weberstedt mit Ingrossationsvermerk und Hypothekenschein vom 26. September 1853 eingetragen für den verstorbenen Pfarrer Johann Gottfried Görnandt von Alter⸗ stedt, jetzt

1) im Grundbuch von Weberstedt Band 8 Ar⸗ tikel 2 auf den Grundbesitz der Eheleute Landwirth Johann Georg Adolph Huhnstock und Anna Marie, geb. ne in Weberstedt Abtheilung III. Nr. 1 gewesen,

2) im Grundbuche von Weberstedt Band 7 Ar⸗ tikel 46 auf dem Grundbesitz der Eheleute Kutscher Johann Friedrich Frixel und Marie, geb. Meng, Abtheilung III. Nr. 1,

3) im Grundbuche von Großengottern Band 9 Artikel 5 auf den Grundbesitz des Landwirths Georg Friedrich Richter Abtheilung III. Nr. 1,

Während diese Hypothekenpost zuerst früher Vol. I. pag. 706 Haushypothekenbuchs von Weber⸗ stedt dann aber Vol. I.« Fol. 18 des combin. Hypo⸗ thekenbuchs daselbst intabulirt gewesen war;

B. Notarielle Ausfertigung der Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 13. Februar 1840 des Schaf⸗ meisters Johann Christoph Eckardt in Bothen⸗ heilingen über 49 Thaler 15 Sgr. oder 148 50 Darlehn nebst 5 % Zinsen und Kosten mit Ingrossationsnote und Hypothekenschein vom 20. Julk 1840, eingetragen für den verstorbenen Oekonomen Johann Friedrich Herr von ECletlstedt auf der Haushälfte des Schuldners am Hause Nr. 38 in Bothenheilingen, jetzt im Grundbuche von Bothen⸗ heilingen Band 7 Arrikel 45 Abtheilung III. Nr. 1 früher Band 2 Artikel 34 desselben Grundbuchs und

Aufgebotstermine pag. heilingen,

Ordn. hierdurch veröffentlicht.

[49067] richts vom 9. Oktober 1884 sind der Vikar Chrz

49069]

zuerst Band I. pag. 452 Haushypothekenbuchs von

Friedrich Karl Eckardt in Großwelsbach Althelte III. Nr. 2, früher eingetragen gewesen gel Artikel 34 desselben Grundbuchs und zuerst Fonal 452 Haushypothekenbuchs von Fir⸗

werden hierdurch für kraftlos erkläͤrt.

Langensalza, den 29. September 1884 Königliches Amtsgericht. b

Vorstehender Auszug wird gemäß §. 848 Civ.

Sielaff, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichl

Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten

Bernard Balke bez. dessen Rechtsnachfolger v.

ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Mütft

Band III. Blatt 277 Abth. III, Nr. 4 für ertm

eingetragene Post von 700 Reichsthalern al

schlossen.

Münster, den 14. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

Bekanntmachung. Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts in Hypothekendokument über das im Grundbuch vont beck Band I. Blatt 247 Abth. III. Nr. 3 zu Ge der Margaretha Brockh ausen auf Grund dets vormundschaftlich genehmigten Verhandlu 3. Juni 1868 eingetragene Darlehn von 500 für kraftlos erklärt.

Münster, den 14. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung!

[49068] Bekanntmachung. Durch Urtheil des unterzeichneten Gerteezh 20. Oktober 1884 ist der Arbeiter Anton Cniltt²kx6 Evels, geb. am 7. Mai 1841, für todt erlit Münster, den 23. Oktober 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung. N.

[49062] Verschollenheitsverfahren. Nr. 11875. Nachdem Wilheim Wenn Wasenweiler, des diesseitigen Aufgebot

18. Oktober 1883, Nr. 11936, ungeachtet, ihene Jahresfrist keine Nachricht über sein ga seinen Aufenthalt gegeben hat, wird datte verschollen erklärt und dessen Mutter Wenz von Wasenweiler in fürsorglichen 5 Vermögens des Erstgenannten gegen vain leistung eingewiesen. Breisach, den ür 1884. Großh. Bad. Amtsgericht. hij schreiber: Weiser. b

[48699] Oeffentliche Zustellug

Die Ehefrau Catharina Knudsem d Jan zu Wulfen a. Fehmarn, vertreten sad am anwalt Lange in Kiel, klagt gegen ihta 5 Orto Julius Knudsen, früher in Reteh unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher 8 mit dem Antrage auf Trennung der Ehe an nach und ladet den Beklagten zur mündlch handlung des Rechtsstreits vor die I. Civ des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf Um. den 19, Februar 1885, Vormittags ürau mit der Aufforderung, einen bei dem g Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestelen,, vvn

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kiel, den 27. Se .

Bothenheilingen eingetragen gewesen;

öthel, wäb. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerihe