1885 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Mar 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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Aicctamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. März. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 10 Uhr den Vortrag des Staatssekretärs von Möller entgegen, empfing um 12 ½ Uhr den Legations⸗Rath von Bernhardi und um 12 Uhr militärische Meldungen. Abends 7 ½ Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen Sund Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zu dem Wohlthätigkeits⸗Concert für die Opfer der Erdbeben in Spanien nach der Philharmonie.

Das 10, Protokoll der Afrikanischen Kon⸗ ferenz befindet sich in der Ersten, der Schlußbericht über die eestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten in der weiten Beilage.

In der heutigen (57.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister von Boetticher sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde zunächst der Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffkend den Beitrag des Reichs zu den Kosten des Anschlusses der freien Hansestadt Bremen amn das deutsche Zollgebiet, auf Grund der in zweiter Be⸗ rathung unverändert angenommenen Vorlage auch in dritter Lesung definitiv genehmigt.

Fur dritten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, be⸗ treffend einen Zusatz zum §. 12 des Gesetzes wegen Erhebung der Tabacksteuer vom 16. Juli 1879, lag ein Antrag des Abg. Müller (Marienwerder) vor. Der An⸗ trag lautet:

Der Reichstag wolle beschließen: a. Die Ueberschrift zu dem vorgelegten Gesetzentwurfe wie folgt anzunehmen:

Gesetz, betreffend Abänderung der §§. . 16 und 19 des Gesetzes, betreffend die Erhebung der Tabacksteuer (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 245). dem Satze: „Dem §. 12 des Gesetzes u. s. w.“ bis „ge⸗ schehen“ vorzusetzen: 41

c. folgenden Paragraphen Uiginnafügen:

In dem §. 16 desselben Gesetzes werden der erste Satz des zweiten Alineg und der zweite Satz des dritten Alinea, ferner in dem §. 19 desselben Gesetzes der vorletzte Satz dahin abgeändert, daß überall an Stelle der Worte:

„15. Juli des auf die Ernte folgenden Jahres“ gesetzt wird: „,0 i des zweiten auf die Ernte folgenden Jahres“. eventuell:

d. im Falle der Ablehnung des Antrags ad c folgende zwei Paragraphen hinzuzufügen:

Hinter Absatz 2 des §. 16 desselben Gesetzes ist nachstehender Zusatz einzuschalten:

den obersten eeane⸗e Ferecebeges wird die Befugniß er⸗ theilt, im Falle des Bedürfnisses die Frist zur Zahlung der Steuer über den 15. Juli des ersten auf das Erntejahr folgenden Jahres binaus bis zur erstmaligen Veräußerung des Tabacks, längstens jedoch bis zum 30. Juni des zweiten auf das Erntejahr folgenden Jahres zu verlängern.“

3 Der letzte Satz des §. se ibid. und der vorletzte Satz des §. 19 ibid. werden dahin abgeändert, daß an beiden Stellen statt der Worte: „bis zum 15. Juli des auf die Ernte folgenden Jahres“ gesetzt wird: „bis zum Ablauf der für die Entrichtung der Steuer fest⸗ gesetzten Frist“. Der Abg. Frhr. Göler von Ravensburg bedauerte, daß die Regierung nicht eine weiter gehende Vorlage gemacht habe; er werde für den Antrag des Abg. Müller stimmen, wolle aber konstatiren, daß auch dieser noch nicht allen Wünschen der süddeutschen Tabackbauer entspreche.

Der Kommissar des Bundesraths, Geheime Ober⸗Finanz⸗ Rath von P. mer erklärte, daß die Regierung dem Prinzipalantrage nicht zustimmen könne, allenfalls sei zu erwarten, daß se dem eventuellen Antrage beitreten werde. Nachdem noch der Abg. Müller (Marienwerder) seinen Antrag vertheidigt hatte, schloß die Diskussion.

Der Eventual⸗Antrag wurde mit großer Mehrheit an⸗ genommen.

Bei Schluß des Blattes begann die Berathung von Wahlprüfungen.

In der heutigen (32.) Sezun des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg, der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Dr. von Goßler und der Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff nebst Regierungskommissarien bei⸗ wohnten, stand auf der Tagesordnung die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staats⸗ haushalts⸗Etats für 1885/86, und zwar für das Mini⸗ . der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ ngelegenheiten, einmalige und außerordentliche Ausgaben, Kap. 13. Die Tit. 43 bis 45 wurden ohne Debatte festgestellt. Tit. 46 enthält eine Forderung zur Beschaffung von Lehrmitteln, Utensilien, Subsellien für das in Prüm zu er⸗ richtende katholische Schullehrerseminar. b Der Abg. Berger erklärte, es sei besser, wenn ein Neubau für das Lehrerseminar ausgeführt würde. Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs⸗Rath lenz erwiderte, daß wegen des im egierungsbezirk achen jetzt schon vorhandenen Lehrermangels die Fertig⸗ stellung eines Neubaues nicht abgewartet werden könne. Auch von der Regierung werde übrigens die Unterbringung des Seminars im alten Zeughause zu Prüm als ein Provisorium angesehen. 8 Bei Tit. 47 gur Anwendung und Ausbildung des pho⸗ togrammetrischen Aufnahmeverfahrens) wünschte der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln), daß neben dem bautechnischen Hülfs⸗ arbeiter für diese Zwecke auch ein Geometer angestellt werde. es erforderlich, daß die Verwaltung nicht nur Mo⸗ und britten n hoher Bedeutung sondern auch solchen zweiten die alten Thanges ihre Fürsorge zuwende. Namentlich sollten besser denn bisper e 68 den Besestigungsmauern der Städte grammetrische de1f Goldschmidt warnte davor, an die photo⸗ nahme zu große Erwartungen zu knüpfen,

von Goßler, den Generalstab

und bat den Minister

dem Häuse vorgelegt werden.

staatliche Beihülfe noch nicht verzichtet werden könne. das Verfahren auf seine Erakthet prüfen lassen und gefunden,

größerer Baudenkmäler erwiesen.

Der Abg. Frhr. Dr. von allgemeines Gesetz über die Erhaltung der möglichst bald vorgelegt werden möge.

wurde der Titel bewilligt, ebenso die Tit. 48 und 49. der Abg. Dr. Kropatscheck die Ansicht aus, daß bei der

schule für Musik) erklärte der Referent der Budgetkommission, daß hier eine verfassungswidrige Etatsüberschreitung vorliege, deren nachträgliche Genehmigung zu versagen sei. 8

Der Regierungs⸗Kommissar, Ministerial⸗Direktor Dr. Greiff trat dieser Behauptung entgegen. Es habe ursprünglich ein Fachwerkbau hergestellt werden sollen, indessen sei zu demselben die polizeiliche Genehmigung nicht erfolgt. In Folge dessen seien für das bewilligte Geld die Facaden in Stand gesetzt worden. Eine Etatsüberschreitung liege also nicht vor.

Der Abg. Mooren klagte wieder über die Bevorzugung Berlins vor den Provinzen.

Der Abg. Büchtemann bestritt diese Bevorzugung. Man * auch, was Berlin an Staatssteuern aufzubringen abe.

Der Titel wurde hierauf bewilligt, ebenso Tit. 53, sowie der Rest des Kapitels.

„Es solgte die Berathung des Etats des Kriegs⸗Mi⸗ nisteriums, und zwar einmalige und außerordentliche Aus⸗ gaben Kap. 14. Namens der Budgetkommission beantragte der Abg. Frhr. von Huene:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Kap. 14 Tit. 1 und 2 der einmaligen und außerordentlichen Ausgaben unverändert zu bewilligen.

Das Haus nahm diesen Beschluß ohne Debatte an.

Es folgte der mündliche Bericht der Budgetkommission über die allgemeinen Bemerkungen zu den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr vom 1. April 1885/86.

Der Berichterstatter Abg. von Benda beantragte Namens der Budgetkommission:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Bemerkungen unperändert zu genehmigen. Es wurde hierauf in der Berathung zurückgegriffen auf

den wegen Abwesenheit des Referenten vorläͤufig von der Tagesordnung abgesetzten mündlichen Bericht der Budget⸗ kommission über den Antrag des Abg. Dr. Bierling zu Tit. 3 Kap. 119 der dauernden Ausgaben des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten für

Auskunft über die Erfahrungen zu ersuchen, die von ihm mit dem Aufnahmeverfahren gemacht worden seien. Das Resultat dieser Information könne alsdann in Form einer Denkschrift

eer Staats⸗Minister Dr. von Goßler erwiderte, daß in dem Stadium, in dem sich diese Erfindung befinde, 738 8 a

daß sich dasselbe im Großen und Ganzen bewährt habe. Namentlich habe sich dasselbe als vortrefflich zur Aufnahme

beereman wünschte, daß ein Denkmäler

Nach einer kurzen Bemerkung Seitens des Abg. Metzner

Bei den Tit. 50 und 51 (Königliche Bibliothek) shees er⸗

1 einer gewerblichen Nieder⸗ lassung des Gewerbetreibenden an irgend einem schränkt, sondern außerdem durch das Verbot, die Waaren auf welche Bestellungen gesucht werden (abgesehen von Proben und Mustern und von gewissen von der Zulassung des Bundesraths abhängigen Ausnahmen) mitzuführen. Insofern bestehe noch ein zweiter Unterschied des Aufsuchens von Waaren⸗ bestellungen gemäß §. 44 von dem in §. 56a Nr. 2 vorgesehenen Gewerbebetriebe. Allerdings sei es nicht unbedenklich, wenn die Eingangs erwähnten Papiere auf dem nach würden, und dasselbe gelte von dem nach §. 42ℳ nicht ver⸗ botenen Kolportagegeschäft am Orte der Niederlassung, wenn es sich nicht auf das Feilbieten erstrecke, sondern auf das Auf⸗ suchen von Bestellungen beschränke. Es sehle aber an einer gesetzlichen Handhabe, diese Formen des Gewerbebetriebes mit den erwähnten Papieren zu verhindern. Die Polizeibehörden würden daher in diesen Beziehungen ihre Einwirkung zu beschränken haben, mit Nachdruck zu verhindern, daß bei

mehrung der Bibliothek weniger auf den Erwerb alter Hand⸗ dem nach §. 44 zulässigen Gewerbebetriebe (von Ort zu Ort schriften, als auf die Kompletirung der vorhandenen Werke] die Papiere, auf welche Bestellungen gesucht werden, nicht feil⸗ Gewicht gelegt werde. geboten, noch mitgeführt werden, und daß dieselben von Haus Der Titel wurde hierauf bewilligt. zu Haus G. 42a) nicht feilgeboten werden. Bei Tit. 52 (zu baulichen Veränderungen an der Hoch⸗

Der Chef der Admiralität, General⸗Lieutenant Caprivi, ist aus Wilhelmshaven hierher zurüdgekehrt. Der General Lieutenant Graf von Kanitz, 3 k suite der Armee, ist zu einem längeren Aufenthalte aus Schmuggerow in Pommern hier eingetroffen.

Der Königlich württembergische General Lieutenant

von

von Brandenstein, Commandeur der 9. Dinssion, hat 2 nach Abstattung persönlicher Meldunge mieder verlassen.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 2. März. Ans

Cannes wird den „Meckl. Anz.“ unter dem 25. Februar ge⸗

schrieben, daß das Befinden der Großherzoglichen Herr⸗ schaften und der prinzlichen Kinder dauernd sehr gut is. Die Großherzoglichen Herrschaften sahen mehrfach Gäste an ihrer Tafel und begaben Sich am 24. für einige Stunden nach Nizza zum Besuch der württembergischen Na⸗ jestäten. Etwa am 7. März beabsichtigen der Großherzog und die Großherzogin, Sich nach Palermo zu begeben und dort einen drei⸗ bis vierwöchentlichen Aufenthalt in der Villa Belmonte zu nehmen, welche auch in diesem Jahre wieder der Principe Pandolfina bereitwilligst zur Disposition gestellt hat. Gegen den 8. April gedenken die Herrschaften alsdann nochmals für einige Wochen nach Cannes zurückzukehren und auf diese Weise den Aequinoctialstürmen aus dem Wege zu gehen, welche gerade im Monat März das Klima von Cannes häufig rauh und unfreundlich machen. Während der Abwesenheit der Großherzoglichen Eltern werden die Kinder in der Villa Isola Bella verbleiben.

Anhalt. Dessau, 1. März. (St.⸗A.) Am 27. Fe⸗ bruar hatte der österreichische Gesandte in Dresden, Freiherr von Herbert, die Ehre, von Sr. Hoheit dem Herzoge in Audienz empfangen zu werden und seine Kreditive als außer⸗ ordentlicher Gesandte am Herzoglichen Hofe zu überreichen. Derselbe wurde zur Tafel gezogen und hat Unsere Residenz inzwischen wieder verlassen.

das Jahr vom 1. April 1885/86. r Berichterstatter Abg. Dr. Enneccerus beantragte Namens der Budgetkommission: 1X“ Das Haus der Abgeordneten wolle beschließe: Den Antrag des Abg. Dr. Bierling abzulehnen. Der Abg. Dr. Bierling zog hierauf den von ihm ge⸗ stellten Antrag zurück. Das Haus begann nunmehr die Berathung des Gesetz⸗ entwurfs über die Abstellung von Berechtigungen zum Hauen oder Stechen von Plaggen, Haide u. s. w., für die Provinz Hannover. 8 Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Bödiker.

Nach einer Bestimmung des Finanz⸗Ministers ist Holz, welches das Aussehen des gewöhnlichen Brennholzes besitzt, nach Nr. 13a des Tarifs zollfrei einzulassen, auch wenn es demnächst zu einem gewerblichen Zwecke, z. B. zur Cellulosefabrikation verwendet werden mag.

Nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern vom 16. Januar d. J. ist das Aufsuchen von Be⸗ stellungen auf Staats⸗ und sonstige Werth⸗ papiere, Lotterieloose, Bezugs⸗ und Antheilscheine auf Werthpapiere und Lotterieloose, in Gemäßheit 8 und st⸗ 8 r E ür gesetzlich unzulässig nicht anzusehen. us dem Cirkularerlaß des Ministers des Innern vom 27. No⸗ vember v. J. könne die entgegenstehende Auffgssung nicht hergeleitet werden. Der Hinweis am Schlusse dieses Erlasses, daß der Handel mit genannten Papieren nicht im Umherziehen oder im Wege der Kolportage getrieben werden dürfe, erhalte seine Erläuterung durch die Bezugnahme auf die Vorschristen der §§. 428, 56 und 56 a der Reichs⸗Gewerbe⸗ ordnung. Im Umherziehen dürfen die genannten Pa⸗ piere weder feilgeboten, noch Bestellungen darauf gesucht werden (§. 56 Nr. 5, §. 56 a Nr. 2). Das Feilbieten der⸗ selben sei nach §. 42 a auch im stehenden Gewerbebetriebe un⸗ zulässig, wenn es innerhalb des Gemeindebezirkes des Wohn⸗ ortes oder der gewerblichen Niederlassung von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an ande⸗ ren öffentlichen Orten ach. und es erhelle klar, daß die letztere Art des Gewerbebetriebes in dem Erlasse vom 27. November v. J. der Kürze wegen mit dem Aus⸗ drucke „Kolportage“ bezeichnet sei. Im Gegensatze zu den §§. 42a, 56 und 56a, welche von den darin erwähnten Formen des Gewerbebetriebes gewisse Gegenstände ausschließen, ent⸗ hielten die 8§. 44, 44a eine solche ausschließende Vorschrift überhaupt nicht. Namentlich seien auch die vom Gewerbe⸗ betriebe im Umherziehen ausgeschlossenen Gegenstände von dem Aufsuchen von Waarenbestellungen in Gemäßheit der 8§. 44, 44 a nicht ausgeschlossen. Wenngleich nämlich die in den §§. 44, 44a bezeichnete Art des Gewerbebetriebes that⸗ sächlich „im Umherziehen“ stattfinde, so werde sie doch wie aus der Stellung des §. 44 in Tit. II des Gesetzes sich ergebe als ein Ausfluß des „stehenden Gewerbebetriebes“ an⸗ gesehen, so lange sie sich in den vorgeschriebenen Schranken halte, und die für den Gewerbebetrieb im Umherziehen gege⸗ benen Vorschriften fänden darauf keine Anwendung. Das Aufsuchen von Bestellungen auf Waaren auf Grund einer

Legitimationskarte nach Maßgabe der 88.44, 44a sei übrigens

OesterreichUngarn. Wien, 2. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wider⸗ legte bei fortgesetzter Debatte über das Budget der Finanz⸗ Minister Dunajewski in eingehender Weise die gegen das Budget Seitens der oppositionellen Redner vorgebrachten Einwendungen in finanzieller und politischer Hinsicht. Der Minister wies an der Hand der bereits genehmigten Rechnungs⸗ abschlüsse des obersten Rechnungshofes nach, daß im Jahre 1882 nicht nur kein Gebahrungsdefizit vorhanden gewesen war, sondern daß sich vielmehr ein Ueberschuß von 5 150 000 Fl. und im Jahre 1883 ein Gebahrungs⸗Ueberschuß von 2148 000 Fl. ergiebt, einem gleichen Eroebais sehe er pro 1884 entgegen. Dies beweise die stufenweise Besserung der Finanzlage des Reiches. „Wir haben“, erklärt der Minister weiter, „nach sechsjähriger Wirksamkeit bewiesen, daß in Oesterreich die Herrschast keiner Partei und keinem Volksstamme ausschließ⸗ lich gebührt und daß wir kein Monopol der Herrschast dulden. Die Regierung sucht keine Mittelpartei, denn sie ist keine parlamentarische Regierung im eigentlichen Sinne des Wortes, sie ist eine Regierung, die allen Parteien in Bezug auf deren berechtigte Wünsche mit gleichem Wohlwollen entgegenkommt, aber weitgehenden Bestrebungen mit gleicher Mäßigung ent⸗ gegentritt. Die Regierung will nicht gegen die Heeckon regieren, wohl ihr aber zeigen, daß man auch ohne sie re⸗ gieren und die Bedürfnisse des Staates befriedigen kann. Im Besitze des Vertrauens des Kaisers und mit Unterstützung der Majorität, kann die Regierung getrost den Neuwahlen entgegensehen in der Hoffnung, daß die jetzige Majotität ver⸗ stärkt zurückkommen und die Regierung unterstützen wird, sowie bisher die Interessen des Staates ohne Rücksicht auf die Na⸗ tionalität und die politischen Parteien zu fördern“. Nach dem Minister sprachen noch Czerkawski und Eduard Suez, voraunf die Debatte auf morgen vertagt wurde. G

Aus Beyrut wird unter dem 3. März telegrahitt: Der Kronprinz und die Kronprinzessin von Heser reich⸗Ungarn sind hier eingetroffen und gedenken morge nach Damaskus weiterzureisen.

Pest, 2. März. (W. T. B.) Der Minister⸗Präftdat Tisza empfing anläßlich seines 10jährigen See ein in sehr warmen Worten abgefaßtes Glückwunsch⸗ telegramm, in welchem der Kaltser den Minister seines unwandelbaren Vertrauens versichert und die Hoffnung aus⸗ spricht, daß derselbe noch lange für Thron und Vaterland ersprießlich wirken werde. Heute Mittag empfing der Minister die Beamten des Ministeriums des Innern unter Führung des Staatssekretärs, sowie die Deputationen der verschiedenen Behörden. Zu Ehren des Minister⸗Präsidenten fand ein Galadiner statt, dem sämmtliche Mmister, Staats⸗ sekretäre und zahlreiche Abgeordnete beiwohnten.

Pest, 3. März. (W. T. B.) Das Unterhaus hat die Vorlage, betreffend die Reform des Oberhauses, in der Spezialdebatte angenommen.

Schweiz. Bern, 2. März. (W. T. B.) Hier find noch weitere 20 Anarchisten verhaftet worden, darunter

8* 44, 44a vorgesehenen Wege vertrieben

7 Schweizer. Die übrigen Verhafteten sind meist Deutsche.

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