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Jn. nia änce ihri. tzer, nen, mit orn, gen gen sei ne⸗ er⸗
zut,
Schuldners und Kautions
politik halten, sondern nur seinen Antr
lich höher, als die vor einigen Jahren und deutschen Bergbau in hohem Grade.
welches
sei gesagt worden, daß das Horce n aben sei, das
brauche, im Inlande überall zu
richtig, in der Provinz Sachsen z. B. liege eine Braunkohlen⸗ grube in großer Nähe eines Eichenwaldes, die Zechen seien aber nicht in der Lage, aus diesem Walde ihr Holz seien gezwungen das Holz aus fremden Ländern beziehen; ebenso sei es im Königreich Sachsen und in Schlesien.
seien überall auf fremdes Holz angewiesen, so
mehr oder weniger den Zoll zu tragen haben würden. diesen Gründen scheine es bedenklich, einen so bedeutenden ollerhöhung in s wäre etwas
Theil der vaterländischen Industrie durch die
ini 1e. ag kurz motiviren. Vor einigen Jahren habe er für die Erhöhung der Holzzölle gesprochen und gestimmt, sein jetziger Antrag bezwecke aber, einen Theil der nationalen Industrie zu schuützen. allerbings dem Walde in jeder Beziehung sympathisch gegen⸗ über und wünsche, daß die deutsche Waldwirthschaft möglichst vorwärts komme. Die vorgeschlagenen Zölle seien aber erheb⸗
Der Bergbau brauche bekanntlich sehr viel Holz und daher handele es sich hierbei um eine ziemlich starke Belastung der Montanindustrie.
günstigen Preise, Er stehe
belasteten den seien bei der Metallgewinnung
Es der Bergbau tragen, derselbe zahle schon an sei aber nicht en Antrag anzunehmen. zu nehmen, sie
Die Gruben daß sie also Aus
zu Stande gekommen, als eine vertretungen.
so hohem Maße in Anspruch zu nehmen.
anderes, wenn dazu die Renten des Bergbaus in einem Verhältniß ständen, durch die fortwährend fallenden mit denen die Produkte zu kämpfen hätten, seien beim Bergbau Renten so gut wie gar nicht mehr vorhanden. Westfalen z. B. verzinse sich das Anlagekapital eines Stein⸗ kohlenbergwerks kaum mit 2 Proz., was wollten aber 2 und selbst 3 Proz. Rente beim Bergbau sagen? Die Kohlenpreise seien überall weit heruntergegangen und ähnliche Verhältnisse
reich Sachsen als auch in den preußischen Provinzen. Bergbau sei also nicht in der Lage, neue Belastungen zu
Grundsteuer betrage. Die Bergwerksindustrie beschäftige über 400 000 Arbeiter und zum Schutze derselben bitte er, seinen
Die Diskussion wurde geschlossen.
Der Referent Abg. Freiherr von Göler bezeichnete in seinem Schlußwort die gestrige Behauptung des Abg. Kroeber, welcher gesagt habe, die Petitionen badischer Gemeindever⸗ tretungen zu Gunsten der Holzzölle seien durch eine Mache
Er müsse dagegen Protest einlegen. Der Abg. Kroeber bemerkte (persönlich): Seine that⸗
ihm aber
In
vorhanden, sowohl im König⸗ Der
Bergwerkssteuer mehr, als die nahme:
Beschimpfung dieser Gemeinde⸗
6
*. Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
des DHeutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigerg: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
2. Aufgebote, Vorladungen
„ F. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
Eubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
1 74356]
Die zu dem Nachlasse der am 1. laufenden Monats verstorbenen ledigen Henriette Weber zu Burg als Erbe mitberufene Schwester Katharina Weber, Ehefrau des Wilhelm Schuler aus Wetzlar, welche vor mehr als 30 Jahren nach Amerika ausgewandert, deren Aufenthaltsort aber unbekannt ist, wird hierdurch aufgefordert, sich binnen einer, von dem ersten Er⸗ scheinen dieser Aufforderung in den öffentlichen Blättern an laufenden Frist von drei Monaten über Antretung der Erbschaft dahier zu erklären, unter Ankündigung des Rechtsnachtheils, daß nach Ablauf der Frist nur die weitere Erbin, welche die Erbschaft antreten zu wollen erklärt hat, in den ganzen Nachlaß eingewiesen werden wird.
Herborn, den 12. März 1885. Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.
1[74306] Auf den Antrag des Maurers Johann Krekeler zu Albaxen hat das unterzeichnete Königl. Amtsgericht in seiner heutigen öffentlichen Sitzung für Recht erkannt:
Die eingetragenen Gläubiger oder deren etwaigen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Albaxen Vol. 5 Fol. 640
keingetragenen Posten und zwar
1) der Post Abth. III. Nr. 1 über ein Darlehn
von 15 Thalern Konventionsmünze gegen 5 % Zinsen für den Schyeider Cbristoph Krekeler zu aus der Urkunde vom 17. Februar 1807, 2) der Post Abth. III. Nr. 2a. über ein Darlehn von 100 Thalern, halb Konventionsmünze, mit 5 %. Zinsen und Kosten für die Jungfer Antoinette Brinkmann zu Hörxter aus der Urkunde vom 19. Fe⸗ beruar 1816, 1 3) der Post Abth. III. Nr. 2c. über ein Darlehn von 10 Thalern mit 5 % Zinsen und Kosten für Pfarrer Menne in Albaxen aus der Urkunde vom 11. Januar 1836, 1 ausgeschlossen. Der Eigenthümer der belasteten Grundstücke wird für ermächtigt erklärt, die Löschung der aufgebotenen Posten im Grundbuche zu beantragen, und sind die Kosten des Verfahrens dem Antrag⸗ teller zur Last zu setzer. 1 8 s setzge tundet: 8 Königliches Amtsgericht zu Höxter.
gez. v. Varendorff. Wibbe.
aavel Im Namen des Königs!
In Sachen betreffend das Aufgebot des im Grundbuche des Grundstücks Niszezewice Nr. 4 Ab⸗ theilung III. Nr. 1 haftenden Hypothekenpost.
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Inowraz⸗ law durch den Amtsrichter Mützell für Recht:
Die Catharina Nowacka, Tochter des Stanislaus Nowacki und der Agathe, geborenen Krzewinska, wieder verehelichte Michael Smigielski, oder deren Rechtsnachfolger werden mit ihren. Ansprüchen auf die im Grundbuche des Grundstücks Niszezewice Nr. 4 eingetragene Post von 40 Thlr. 25 S r. 1 ½ Pf. nebst 5 % Zinsen ausgeschlossen und die Kosten dem Antragsteller auferlegt. 1 2
Inowrazlam, den 7. März 1885.
Königliches Amtsgericht. VI.
mso,- Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 14. Februar 1885 sind alle diejenigen Personen, welche etwa Ansprüche an die von dem rüheren bei dem Königlichen Amtsgericht hierselbst angestellt gewesenen Gerichtsvollzieher Hermann Bahr bestellte Amtskaution von 600 ℳ haben, mit ihren Ansprüchen und Rechten auf diese Kaution ausgeschlossen und lediglich an die Person des bestellers verwiesen worden.
Wiehe, den 12. März 1885.
Königliches Amtsgericht. Im Namen des Königs! Verkündet am 5.
174297]
März 8 Klause, Gerichtsschreiber. 8 In der miteinander verbundenen Modeschen, Schulzschen und Heinzeschen Aufgebotssache F. 40/84 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz durch den Fantseichter SFnff 8 ür Recht: 8
I. Das Hypothekenzweigdokument über 12 Thlr. 14 Sgr. 9 Pf. = 37 ℳ 41. ₰, Erbtheil, eingetra⸗ gen für Pawer Sobieszynski in Abtheilung III.
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
los erklärt; die Kosten trägt der Kaufmann Louis Mode zu Wongrowitz. 8 8G
II. Der Schäfer Valentin Rozmarynowski aus Zakrzewo zund dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenpost von 30 Thlr. = 90 ℳ nebst Zinsen rechtskräftige For⸗ derung aus dem Erkenntniß vom 2. September 1865 und 20 Sgr. 2 ℳ Kosten, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 7 des dem Eigenthümer Jo⸗ hann Schulz gehörigen Grundstücks Budziejewo Nr. 2 ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Eigenthümer Johann Schulz zu Budzie⸗ jewo.
III. Der Landwirth Friedrich Wilhelm Schendel zu Baerenbusch und dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenpost von 84 Thlr. 29 Sgr. 1 Pf. = 254 ℳ 91 ₰ nebst Zinsen väterliches Erbtheil des Friedrich Wilhelm Schendel, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 1 des dem Eigenthümer Ludwig Heinze gehörigen Grund⸗ stücks Baerenbusch Band I. Blatt Nr. 6 aus dem Erbrezesse vom 9. November 1844 ausgeschlossen.
18. Juli 1845 Die Kosten des Verfahrens trägt der Stellmacher⸗ ieer August Kühn zu Groß⸗Hauland bei Lang⸗ goslin.
Wongrowitz, den 12. März 1885. “
Königliches Amtsgericht.
sächlichen gestrigen Ausführungen halte er aufrecht; es habe ern gelegen, irgend eine badische Gemeindever⸗ tretung beschimpfen oder beleidigen zu wollen.
In der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage, welche am weitesten ging, einstimmig abgelehnt.
Die zur Kommissionsvorlage gestellten Anträge auf Er⸗ mäßigung für einzelne Kategorien wurden sämmtlich abge⸗ lehnt, darunter der Antrag Leuschner. vorlage selbst wurde mit 155 gegen 144 Stimmen ebenfalls abgelehnt. Schließlich gelangte der Antrag des Abg. Spahn mit 165 gegen 132 Stimmen in folgender Fassung zur An⸗
Die Kommissions⸗
in Nr. 13 die Bestimmung unter c Bau⸗ und Nutzholz wie folgt zu fassen:
1) roh oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet oder bewaldrechtet, mit oder ohne Rinde; eichene Faßdauben: 100 kg 0,20 ℳ,
2) in der Richtung der Längsaxe beschlagen oder auf anderem Wege als durch Bewaldrechtung vorgearbeitet oder zerkleinert; Faß⸗ dauben, welche nicht unter 1. fallen, ungeschälte Korbweiden und Reifenstäbe; Naben; Felgen und Speichen: 100 kg 0,40 ℳ
Hierauf vertagte sich das Haus um 51 ¼ Freitag 12 Uhr.
Uhr auf
Deffentlicher Anzeiger. ——
„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
. Inqustrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
. Verschiedene Bekanntmachungen.
. Literarische Anzeigen.
. Theater-Anzeigen.
. Familien-Nachrichten.
E. Schlotte,
Annoncen⸗Burcaux.
S90N82
- In der Börsen- beilage.
etwaigen Realprätendenten mit ihren Eigen⸗
thums⸗ oder Servitut⸗Ansprüchen präkludirt
168 shes deshalb ewiges Stillschweigen auf⸗
erlegt.
II, Die Kosten des Verfahrens sind von dem An⸗ tragsteller Johann Michael Schwimmer, Bier⸗ brauer von Gundelsheim, zu tragen.
Der Kgl. Amtsrichter: (L. S.) Mantel Verkündet am sechszehnten März Eintausend acht⸗ hundert achtzig und fünf. eer stellv. Gerichtsschreiber: (L. 8.) Botzenhard.
Für den Gleichlaut des Auszuges: Ellingen, den 17. März 1885. Gerichtsschreiberei des Kgl. bayer. Amtsgerichts:
(L. 8.) Lüttich, K. Sekretär.
1142992) Bekanntmachung.
Durch das Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Fraustadt vom 4. März 1885 sind alle unbekannten Betheiligten an der auf Fraustadt Blatt 248 Abtheilung III. Nr. 1 für die 4 Ge⸗ schwister Pohl, Beate Christiane, Johanna Caro⸗ line, Amalie Friederike und Johann Wilhelm, aus
dem Erbrezesse vom 14. November 1821 zufolge Ver⸗ 16. Dezember fügung vom 16. März 1837 eingetragenen Mutter⸗ erbtheilspost von je 2 Thalern 25 Silbergroschen⸗
174308] Bekanntmachung. 8 In Sachen, betreffend das Aufgebot einer getilg ten Hypothekenforderung, deren Inhaber bekannt, aber nicht legitimirt snd, hat das Königliche Amts⸗ gericht hierselbst durch den Amtsrichter Krüger am 3. März 1885 für Recht erkannt: daß die Prätendenten der auf den im Grund⸗ buche von Nemsdorf Bd. 4 Art. 12 verzeich⸗ neten Grundstücken der Wittwe Friederike Elste, geb. Zeigert, daselbst Abth. III. unter Nr. 1 für den Gerichtsschöppen Johann Gott⸗ fried Eöö. in Barnstedt aus der Ver⸗ schreibung vom 10. Februar 1818 eingetragenen, zu 4 % jährlich verzinslichen Darlehnsforderung von 130 Thlr. = 390 ℳ mit ihren etwaigen Rechten auf die vorbezeichnete Post auszu⸗ schließen. 8 Querfurt, den 9. März 1885. Königliches Amtsgericht. I1. Abtheilung.
7430⁴] 1 In der Martin und Hedwig Swiderski'schen Auf⸗ gebotssache F. 37/84 erkennt das Königliche Amts⸗
eericht zu Thorn 8 8 für Recht:
Die Schneidermeister Martin und Hedwig, geb. Jablonska, Swiderskt'schen Eheleute, sowie deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Altstadt Thorn Nr. 193 in Abtheilung III. unter Nr. 4 eingetragene Hypothek von 50 Thlr. ausgeschlossen.
Thorn, den 6. März 1885.
Bekanntmachung. Auf den subhastirten Immobilien des Webers Josef Berghaus zu Telgte stand im Band 2 Blatt 88 des Grundbuchs von Stadt Telgte aus dem Rezesse vom 5. Juli 1852 für den Franz Wil⸗ helm Baak eine Kindesquote von 29 Thlr. 26 Sgr. 7 Pf. eingetragen. Diese Post ist bei der Kauf⸗ gelderbelegung von Amtswegen mit 89,66 ℳ zur Hebung gekommen und als Spezialmasse hinterlegt. Im Aufgebotstermine den 4. März 1885 hat das Königliche Amtsgericht zu Münster durch den Ge⸗ richtsassessor Stienen für Recht erkannt, 1) daß dem Raseur Josef Berghaus zu Nienborg, z. Z. in Bielefeld, sowie dem Ackersmann Bernard Riemann zu Verth, Kspl. Telgte, ihre Rechte auf die bei der Subhastation der Grundstücke des Webers Josef Berghaus zu Telgte in Höhe von 89,66 ℳ angelegte Spezialmasse vorzubehalten, 1 2) daß die unbekannten Betheiligten mit ihren Ansprüchen auf die Spezialmasse auszuschließen. Münster, den 9. März 1885. 3 Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[74302] Ausfertigung. 1 Im Namen 1111““
Seiner Majestät des Königs von Bayern erläßt das Kgl. Amtsgericht Ell 15 nachstehendes
Ausschluß⸗Urtheil: 8
I. Der Besitztitel bezüglich des Grundstücks Pl. Nr. 455 der Steuergemeinde Gundelsheim, Acker Gstocketacker zu 0,559 ha ist auf den
[74311]
8 Pfennigen mit ihren Ansprüchen an dieselbe aus⸗ geschlossen, auch sind die über die einzelnen Theil⸗ posten unterm 14. Januar 1839 gebildeten 4 Zweig⸗ dokumente für kraftlos erklärt worden.
Fraustadt, den 4. März 1885.
Hildt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[74358]
Das unterzeichnete Amtsgericht hat durch die Aus⸗ schlußurtheile vom 28. Februar 1885 die nachfolgen⸗ den Urkunden:
1) den. Hypothekenbrief vom 12. Oktober 1875 über die im Grundbuch von Oeynhausen Bd. I. Bl. 27. in Abth. III. Nr. 9 für den Bäckermeister Heinrich Schürmeyer in Oeynhausen eingetragene Forderung von 600 ℳ,
2) die Urkunde vom 1. März 1841, aus welcher im Grundbuch von Dehme Bd. III. Bl. 94 (früher Vol. 15 Fol. 8 in Abth. III. Nr. 2 für den Glaser Iburg zu Vlotho eine Forderung von 100 Thaler eingetragen ist,
3) die Urkunde vom 29. Dezember 1849, aus welcher im Grundbuche von Niederbexen Bd. II. Bl. 87 (früher Vol. 2 Fol. 193) in Abth. III. Nr. 2 für Carl Ludwig Frische in Unterlübbe eine Forde⸗ rung von 49 Thaler 29 Sgr. 11 Pf. eingetragen ist,
für kraftlos erklärt.
Oeynhausen, 17. März 1885.
Königliches Amtsgericht.
[74300) Im Namen des Königs In Sachen betreffend das Aufgebot des von dem Vorschußverein in Leobschütz, eingetragene Genossen⸗ schaft, für den Brauer Wilhelm Dienst zu Fsüber am 14. Mai 1867 ausgestellten, mit der Nr. 25. versehenen Geschäftsantheils⸗Quittungsbuchs, welches unter Hinzurechnung der im Jahre 1881 vertheilten Hiaibende mit einem Guthaben von 180 ℳ ab⸗ ießt: erkennt das Königliche Amtsgericht zu Leobschütz durch den Amtsrichter Haertel für Recht: 8 “ 3 Das von dem Vorschußverein in Leobschütz, ein⸗ setragene Fenossenschast für den Brauer Wil⸗ ber Dienst zu ö ausgestellte, mit der Nr. 253 versehene Geschäftsantheils⸗Quittungs⸗ buch wird für kraftlos erklärt. Leobschütz, den 13. März 1885. Königliches Amtsgericht.
[74310] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 28. Februar 1885 ist das Hypotheken⸗ dokument, welches über nachstehende Post: „Laut Vertrages vom 18. Dezember 1840 muß Besitzerin ihren Stiefkindern Adolph Anton und Johann Theodor Buschhoff als Abfindung vom elterlichen Vermögen 695 Thaler 24 Sgr. aus⸗ zahlen. Eingetragen ex decreto vom 9. Mai 1842 in Abth. III. Nr. 3 des Grundbuchs von Handorf Band I. Blatt 58“ W
gebildet ist, für kraftlos erklärt. Münster, den 4. März 1885.
Bterbrauer Johann Michael Schwimmer von
Nr. 1 des dem Kaufmann Louis Mode gehörigen Grmndstück Wongrowitz Nr. 133, wird für kraft.
Gundelsheim zu berichtigen und werden alle
Königliches Amtsgericht, Abtheilung IV.
[74312] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 25. Februar 1885 ist das Hypotheken⸗ dokument, welches über die im Grundbuche von Münster Band 18 Blatt 13 Abtheilung III. Nr. 2 zu Gunsten der Minorennen Wilhelm August und Maria Catharina Henriette Velten zufolge gericht⸗ lichen Erbrezesses vom 23. November 1859 ex decret. vom 23. März 1860 dg srgg n⸗ Abfindung von Fünfhundert drei und dreißig Thalern 10 Sgr. und zwar für jedes derselben 266 Thlr. 20 Sgr. gebildet worden ist, für kraftlos erklärt. Münster, den 2. März 1885. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[74307] Urtheils⸗Auszug. Verkündet Werl, den 12. März 1885. Loerbroks, Referendar. m Namen des Königs!
Auf den Antrag des Rendanten der Knappschafts⸗ kassen der Salinen Werl, Neuwerk und Höppe zu Werl erkennt das Königliche Amtsgericht zu Werl durch den unterzeichneten Richter für Recht:
Das Hypothekendokument vom 6. März 1862, nach welchem auf den Immobilien des Postpacket⸗ trägers Theodor Scholle in Werl, Vol. IX. Fol. 11. des Grundbuchs zu Werl in der dritten Abtheilung unter Nr. 3 für die Knappschaftskasse der Salinen Werl, Neuwerk und Höppe zu Werl ein Darlehn 5 Thalern eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last
gelegt. — Von Rechts Wegen. gez. Schmidt. 1. Ausgefertigt: Werl, den 12. März 1885. (L. S. Borries, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. [74296]
Das aus der Ausfertigung der Schuldurkunde vom 27. Juni 1844 und dem Hypothekenscheine von demselben Tage gebildete Hypotheken⸗Dokument über 100 Thaler nebst 5 % Zinsen, eingetragen für den Eigenthümer Bernhard Waberski in Neuschilln in der III. Abtheilung Nr. 2 des Grundbuchblattes Alt⸗Jablonke Nr. 24 wird für kraftlos erklärt.
Meseritz, den 11. März 1885.
Königliches Amtsgericht. [742982 Im Namen des Königs! Verkündet den 5. März 1885.
Klause, Gerichtsschreiber.
In der Dobrochowskischen Aufgebotssache F. 43/84 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wongrowitz durch den Amtsrichter Senff
1 für Recht:
Der Hypothekenbrief über die auf dem, dem Eigen⸗ thümer Thomas Dobrochowski gehörigen Grund⸗ stücke Dobiejewo Blatt Nr. 27 in Abtheilung III. Nr. 5 für den Gastwirth Nicodem Jachocki zu Kletzko eingetragenen 70 Thlr. gleich 210 ℳ nebst Zinsen und Kosten wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Eigenthümer Thomas Dobrochowski in Dobiejewo.
Wongrowitz, den 10. März 1885.
Königliches Amtsgericht.
[74303] Bekanntmachung. “ Das über die auf Nr. LX. XLIV. 29 und 30 Nieder⸗Rüstern Abthl. III. Nr. 1 bez. 2. 1 und 1 für den Schloßbesitzer Albert Brendel zu Nieder⸗ Rüstern haftende Post von 500 Thlr. = 1500 ℳ gebildete Hypotheken⸗Instrument vom 22./30. März 1859 ist für kraftlos erklärt worden. 8
Liegnitz, den 17. März 1885. Königliches Amtsgericht.
[73296]
Aufgeboten sind:
1) die Post Grundbuchs Eudorf III. 53, Ab⸗ theilung III. Nr. 1: 550 Thlr. g. G. für Peter Beckmann zu Schönholthausen ex oblig. vom 28. Juli 1838, die Post Abtheilung III. Nr. 3 dafelbst: 250 Thlr. für denselben Beckmann ex oblig. vom 19. Mai 1849,
3) die Urkunde zur Hypothek Abth. III. Nr. 10 daselbst: 67 Thlr. Judicatforderung des F. A. Drees zu Oberelspe aus dem Erkenntnisse vom 21. Dezember 1864 und der Requisition vom 26. April 1869,
auf Anstehen der Bucheigenthümer Eheleute Fried⸗
2)
rich Schwermann und Elisabeth, geborne Düperthal “ 8. “ 8 8 8 8 8