sied von Rang und Stand, ohne Rücksicht auf religiöses Fekenntniß und politische Meinung, selbst vom Auslande her
freudige Glückwünsche dargebracht worden. Ihre Zahl ist eine
8
E
die Liebe ist, welche Mir vom deutschen Volke entgegen ge⸗
Hause zu einer gemeinschaftlichen Feier des Tages vereinigt hat. 8 Cs ist Mir daher ein wahres Herzensbedürfniß, Allen, welche Mir bei diesem Anlaß durch Adressen und Telegramme, durch
Koort und Schrift gedacht haben, Meinen aufrichtigen Dank
Deutscher Reichs
88
8 Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰
für das Nierteljahr. 8 E⸗=
Insertionnpreis für den Raum einer Bruckzeile 30 .
Nℳ. 71.
zeiger
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; sur Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Epe⸗
dfa Mheüca⸗
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
Abends.
Die Feier Meines Geburtstages am 22. März hat Mich wieder recht lebhaft empfinden lassen, wie unerschütterlich treu
tragen wird. Aus allen Theilen des Reiches sind Mir von Gemeinden und Korporationen, von Vereinen und Anstalten, von Festversammlungen und einzelnen Personen ohne Unter⸗
so beträchtliche, ihre Form eine so mannigfaltige, ihr Aus⸗ druck ein so herzgewinnender, daß Ich von all diesen Be⸗ meisen warmer und inniger Theilnahme tief gerührt bin. Eine solche einmüthige, erhebende Kundgebung an Meinem Geburtsfeste, an welchem Ich auf 88 Jahre eines wechsel⸗ vollen, von Gott reich gesegneten Lebens zurückblicke, hat Mir die Freude verdoppelt, und hoch beglückt fühle Ich Mich in dem gedanken, daß das ganze deutsche Volk sich mit Mir und Meinem
poetische Ansprachen und musikalische Kompositionen, durch Blumenspenden und sonstige Zuwendungen sinniger Art so liebevolle Aufmerksamkeiten erwiesen, Allen, welche Meiner in
üür auszusprechen. In der allgemeinen, durch das ganze Lnd gehenden Bewegung giebt sich das wohlthuende Vertrauen kund, mit dem die Nation Meine ernsten Bestrebungen um des Volkes Wohl begleitet. Gestützt
auf diese ermuthigende Erfahrung werde Ich nicht müde werden, bis Gott Meinem Wollen und Können ein Ziel setzt, der Fürsorge für Mein geliebtes Vaterland Meine ganze Kraft zu weihen. Dazu gebe Gott seinen Segen! Möge unter seinem Schutz und Beistand Deutschland zu allen Zeiten in friedlicher Entwickelung blühen und gedeihen! Ich beauftrage Sie, diesen Erlaß zur öffentlichen Kennt⸗ niß zu bringen. “ Berlin, den 24. März 1885.
1*
Wilhelm.
An den Reichskanzler. 8 “
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Kriegszahlmeister und Rendanten der General⸗ Militärkasse, Geheimen Rechnungs⸗Rath Woywod, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Obersten Freiherrn von Rotsmann, persönlichen Adjutanten Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Alexan⸗ der von Hessen und bei Rhein, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Serbien Majestät ihm verliehenen Großoffizierkreuzes des Takowo⸗Ordens zu ertheilen.
Deutsches Reich.
In der in Nr. 46 des „Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers“ vom 23. v. M. enthaltenen
n
Veröffentlichung ist unter den Gegenständen, welche von Frankreich während der Feindseligkeiten mit China als Kriegscontrebande behandelt werden, Blei nicht be⸗ sonders aufgeführt. Die Regierung der französischen Republik hat, wie hiermit zur Kenntniß der betheiligten Kreise gebracht vwird, neuerdings mitgetheilt, daß sie Blei als Kriegscontre⸗
bande behandelt. 88
Bekanntmachung. Seepostverbindung mit Norwegen. Die zur Vermittelung des Seepostverkehrs dienenden unmittel⸗ baren Dampfschiffverbindungen mit norwegischen Häfen ee während der diesjährigen Schiffahrtszeit bis auf Weiteres e folgt:
A. In der Richtung nach Norwegen
1 vom 26. März ab:
1) Auf der Linie Frederikshavn — Christianssand.
Aus Frederikshavn Frehe Donnerstag und Nach⸗
8 89 169 Ankunft ver am dan heeike khcea; 18 urg abgegangenen Post, welche in Frederikshavn Pie
8 Uhr 30 Mhn Mracym. st nisc in Christianssand Mittwoch Frei⸗
ag und Sonntag früh.
2) Aufder Linie Hamburg — Christianssand — Drontheim.
Aus Hamburg Freitag 12 Uhr Abends, in Christianssand Sonntag Abends, in Drontheim am übernächsten Pie Eü -
3) Auf der Linie Hamburg — Christiania. Aus Hamburg Sonntag früh, in Christiania Dienstag Vor⸗ mittags. B. In der Richtung von Norwegen vom 25. März ab:
1) Auf der Linie Christianssand — Frederikshavn. Aus Christianssand Sonntag, Mittwoch und Freitag Abends, in Frederikshavn Montag, Donnerstag und Sonnabend gegen Mittag, zum Anschluß an den in Hamburg am folgenden Tage um 10 Uhr 45 Minuten Vormittags eintreffenden Zug.
2) Auf der Linie Drontheim —Christianssand —Hamburg. Aus Drontheim Sonnabend früh, aus Christianssand Donnerstag 12 Uhr Abends, in Hamburg am nächsten Sonnabend. 9 3) Auf der Linie Christiania —Hamburg. Aus Christiania Sonnabend 3 Uhr Nachmittags, in Montag Nachmittags. Berlin W., den 21. März 1885. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts⸗ von Stephan.
Ham urg
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗Assessor Dr. Elbertzhagen in Königs⸗ berg zum ersten stellvertretenden Mitgliede des Bezirks⸗ ausschusses zu Königsberg auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitz des letzteren zu ernennen; sowie in Folge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Viersen getroffenen Wahl den seitherigen Bürgermeister der Fens eeen Feset ss ern, als Bürgermei 9 den Stadt iersen für die gesetzliche2 zuer von zwi ahren zu bestätigen. hs 11““
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Gymnasial⸗Oberlehrer am hiesigen Luisen⸗Gymna⸗ sium, Professor Lic. Deutsch, ist zum außerordentlichen Pro⸗ fessor in der theologischen Fakultät der Universität Berlin ernannt worden.
Kriegs⸗Ministerium.
Bekanntmachung.
Der öffentliche Besuch des Zeughauses ist vom 1.
d. J. ab, wie folgt, gestattet: 1
an Wochentagen von 10—3 Uhr und h
Sonntags „ 12—3 Uhr. 1
An den Festtagen bleibt das Zeughaus geschlossen. Berlin, den 23. März 1885.
“ Königliche Zeughaus⸗Verwaltung.
Ising. H. Weiß.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der bisherige Geheime Kanzlei⸗Assistent Gehrke ist zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär ernannt worden.
Evangelischer Ober⸗Kirchenrath.
Der zum Pfarrer an der St. Bartholomäus⸗Kirche hier⸗ selbst berufene Superintendent Lic. theol. Kreibig, seither in Arnswalde, ist zum Superintendenten der Diözese Berlin I.
bestellt worden.
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein⸗ fuhr über die Reichsgrenze.
Bekanntmachung, treffend das Verbot der Ein⸗ und Durchfuhr 88” “ frischem Fleisch und Schweinen aus
dem Großherzogthum Luxemburg.
Nachdem auf Grund eines Bundesrathsbeschlusses vom 29. Schne d. J. zur Verhütung der Einschleppung von Viehseuchen die Ein⸗ und Durchfuhr von Schafen und frischem Fleische aus Oesterreich⸗Ungarn, Rußland und deren Hinterländern über die dsterreich schenngtt he, bezw. russisch⸗preußische Grenze verboten ist, da ferner mit Rücksicht auf die dort in großer Ausdehnung herrschende Maul⸗ und Klauenseuche auch die Ein⸗ und Durchfuhr der aus jenen Ländern stammenden Schweine
zu untersagen ist, hat der Herr? er der Landwirthschaft
es als nothwendig erachtet, dieses Verbot auch für die an das Königreich der Niederlande, das Königreich Belgien und das Großherzogthum Luxemburg grenzenden Landestheile zu er⸗ lassen, damit eine Einfuhr der aus Oesterreich⸗Ungarn, Ruß⸗ land oder deren Hinterländern stammenden Schafe ꝛc. ꝛc. auf Umwegen verhindert wird.
Demgemäß wird hiermit auf Grund des §. 7 des Reichs⸗ gesetzes vom 23. Juni 1880 und des §. 3 des Landesgesetzes bomn 12. März 1881 folgendes Ein⸗ und Durchfuhrverbot er⸗ assen: 1) Ueber die gesammte Grenzstrecke gegen das Groß⸗ herzogthum Luxemburg ist die Ein⸗ und Durchfuhr von Schafen und des srischen Fleisches von Schafen, sowie von Schweinen bis auf Weiteres verboten.
2) Den Bewohnern der diesseitigen Grenzgemeinden ist es unter den von der Orts⸗Polizeibehörde zu treffenden Kontrol⸗ maßregeln gestattet, ihre Schahe auf die von ihnen eigen⸗ thümlich besessenen oder angepachteten Grundstücke jenseits der Landesgrenze aufzutreiben und von dort wieder in das Inland einzubringen. In gleicher Weise ist es den Großherzoglich luxemburgischen Landwirthen, welche diesseits und jenseits der Grenze Grundstücke besitzen oder angepachtet haben, so lange gestattet, ihre Schafe auf die ersteren aufzutreiben, als sie die von der Orts⸗Polizeibehörde dieserhalb vorgeschriebenen Kontrol⸗ maßregeln befolgen.
3) Bei Hunh erhandrnngen gegen das Verbot treten die Strafen des §. 66 zu 1 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 Sn ra⸗ bis zu 150 ℳ oder Haft) bezw. des §. 328 des
trafgesetzbuchs (Gefängnißstrafe bis zu 2 Jahren) ein. Außerdem wird auf die Einziehung der verbotswidrig einge⸗ führten Thiere ꝛc. erkannt.
4) Dieses Einfuhr⸗ und Ausfuhrverbot tritt mit dem Tage der Verküundigung in Kraft. Vom gleichen Zeitpunkte tritt das Einfuhrverbot vom 14. März und 30. Oktober 1883 (Amtsblatt Seite 68 und 301) außer Geltung.
e;, den 20. Meft 1885. e bet 11““ segierungs⸗Pra 2 8— er Reg Funger Pr siden
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 24. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Chefs der Admiralität, General⸗Lieutenants von Caprivi, und des Chefs des Militärkabinets, General Lieutenants von Albedyll entgegen.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war G bei dem Familiendiner im Königlichen Schlosse
anwesen
Beide Kaiserliche Fe empfingen die
Isag⸗ der inzwischen abgereisten Hohen Fürstlichen äste.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz erschien gestern Vormittag um 10 Uhr bei Sr. Majestät dem Kaiser und König.
Um 11 Uhr stattete Se. Königliche Phe der Groß⸗ Persog 1G Oldenburg den Kronprinzlichen Herrschaften einen
esuch ab.
Um 86 Uhr geleitete Se. Kaiserliche Hoheit der Kron⸗ prinz Se. Majestät den König von Sachsen bei Allerhöchst⸗ dessen Abreise nach dem Bahnhofe.
Nachmittags 5 Uhr erschienen Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zum Familiendiner im Königlichen Schlosse und begleiteten dann, mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Christian zu Schleswig⸗Holstein sowie der Prinzessin Victoria, Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen von Wales und den Prinzen Albert Victor Abends 7 Uhr 20 Minuten und Se. Königliche Hoheit den Herzog von Edinburg um 8 Uhr bei Höchstderen Abreise nach dem
88 6“
Bahnhofe. 16
— Se. Majestät der König haben durch den Minister der öffentlichen Arbeiten allen beim Rettun gswerk in der Grube „Camphausen“ bei Saarbrücken Betheiligten ür ihre Hingebung und musterhafte Haltung die Allerhöchste An⸗ erkennung auszusprechen und gleichzeitig zur augenblicklichen Linderung von Noth eine Beihülfe von Dreitausend Mark für die Hinterbliebenen der Verunglückten aus Allerhöchstihrer Schatulle zu bewilligen geruht.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Aus⸗ schuß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
— Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
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