Jeder, der immatrikulirt zu werden wünscht, hat sich zu⸗ vor auf dem Amtszimmer des Rektors und des Richters nih einer Zulassungskarte zu versehen, wobei ihm auch Ort un Stunde der Immatrikulation angegeben werden wird. Behufs der Immatrikulation haben vorzulegen und zwar sämmtliche Zeugnisse im Original 1) die Studirenden, welche von einer anderen Universität kommen, ein vollständiges Abgangs⸗ zeugniß von jeder der früher besuchten niversitäten und, insofern sie Inländer sind, ein Reifezeugniß von einem deutschen Gymnasium oder einem preu⸗ lischen Realgymnasium, 2) neen welche die Universitätsstudien erst beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschriftsmäßiges Reifezeugniß (ad 1) und falls sie Ausländer sind, ausreichende Legitimationspapiere. In Betreff derjenigen Inländer, welche, ohne das vor⸗ schriftsmäßige Zeugniß der Reife (ad 1) zu besitzen, die Uni⸗ versität zu besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß des Königlichen Universitäts⸗Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen. Berlin, den 4. April 1885. “ Die F hecces ommifstom 8 1e Universität. Dernburg in us, “
1.
Bekanntmachung.
2 8 -
Diejenigen jungen Leute, welche Preußen sind und ein Reifezeugniß von einem deutschen Gymnasium oder einem preußischen Realgymnasium nicht erworben haben, jedoch anderweitig den Besitz einer für die Anhörung von Univer⸗ sitätsvorlesungen genügenden Bildung nachweisen, können auf Grund des §. 3 der Vorschriften für die Studirenden der Landesuniversitäten ꝛc. vom 1. Oktober 1879 auf vier Se⸗ mester auf hiesiger Universität immatrikulirt werden, ohne daß sie jedoch durch diese Aufnahme den Anspruch auf künftige Zulassung zur Anstellung im inländischen gelehrten Staats⸗ oder Kirchendienst erwerben. Gesuche solcher jungen Leute um Immatrikulation an hiesiger Universität müssen schriftlich an das unterzeichnete Kuratorium gerichtet werden und haben Bittsteller ihrem Ge⸗ suche ein Zeugniß über ihre bisherige sittliche Führung, sowie ein solches über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung beizulegen. Eine Verlängerung des Studiums auf weitere zwei Semester kann gestattet werden und sind die bezüglichen Ge⸗ suche vor Ablauf des vierten Semesters bei dem unterzeich⸗ neten Kuratorium schriftlich unter Ueberreichung der Matrikel, des Anmeldungsbuches und der Erkennungskarte nzubringen. Berlin, den 4. April 1885.
Königliches Universitäts⸗Kuratorium. Dernburg. B “ i. V.
“ binisterium für Landwirths und Forsten.
Dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär Robert Schilke ist der Titel Geheimer Kanzlei⸗Inspektor beigelegt worden.
chaft, Domänen
Abgereist: der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirk⸗ liche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath de la Croix, nach Wiesbaden.
Die Nummer 12 der ö“ welche von heute ab
zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 9043 das Gesetz, betreffend die Abänderung des
Gesetzes zur Verhütung der Weiterverbreitung der Reblaus
vom 27. Februar 1878. Vom 23. März 1885; unter Nr. 9044 das Gesetz, betreffend eine Schadloshaltung
des Herzoglich Schleswig⸗Holsteinschen Hauses. Vom 1. April
1885, Berlin, den 7. April 1885. Königliches EPTE““ Didden.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift dez Gesetzes vom 10. April 1872 (Ges.⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:
1) der Allerhöchste Erlaß vom 27. Oktober 1884, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Residenzstadt Hannover auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 13. März 1872 aus⸗ Feeln Stadt⸗Obligationen von vier und ein halb auf vier Prozent,
surch das Amtsblatt für Hannover Nr. 48 S. 1795, ausgegeben den 14. November 1884;
2) das Allerhöchste vina. vom 27. Oktober 1884 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen der Residenz⸗ stadt Hannover im Betrage von 2 000 000 ℳ durch das Amtsblatt 8 ee Nr. 48 S. 1796/1797, ausgegeben den 14. November
3) der Allerhöchste Erlaß vom 10. November 1884, betreffend die Genehmigung des revidirten Statuts für die Verwaltung der Brandversicherungsanstalt der Provinz Schleswig⸗Holstein, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Schleswig Nr. 63 S. 1323, ausgegeben den 13. Dezember 1884;
4) der Allerhöchste Erlaß vom 3. Februar 1885, betreffend die eigenthümliche Erwerbung der zur Einrichtung eines Artillerie⸗Schieß⸗ platzes bei Hammerstein erforderlichen Grundstücke für den Militär⸗ fiskus im Wege der Enteignung, durch das Amtsblatt der Königl. Re⸗ gierung zu Marienwerder Nr. 10 S. 55, ausgegeben den 12. März 1885.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. April. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten am ersten Osterfeiertage dem Gottesdienst im Dom bei und hörten Nachmittags den Vor⸗ trag des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck.
Am zweiten Festtage empfingen Se. Majestät den Chef des Civilkabinets zu kurzem Vortrage.
im Laufe des heutigen Vormittags nahmen Se.
Majestät militärische Meldungen sowie d
ilitärkabi ilten dem
s des Militärkabinets entgegen und erthei 3
des eheh schwedisch⸗norwegischen Militär⸗Attache,
Lieutenant von Malmborg, welcher nach Stockholm z
kehrt, eine Audienz. — Ihre Majestät die Kaiserin un öni
wohnte Gottezdienst fin Osterfeiertag im Dom im Augusta⸗Hospital bei⸗ 3 ““
18 11e““ vorgestern bei den Katfeclichen
Majestäten im Palais und gestern bei Ihren Kaiserlichen und
Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kron⸗ prinzessin statt. 1
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der
Kronprinz 86 Sich am 1Herhe eien Vormittag zur Schnepfenjagd nach dem Forstrevier Spandau. b
8 ’ Höchstderselbe der liturgischen Andacht im
Dome bei und erschien sodann zum Thee bei Ihren Ma⸗
jestäten. 8 9 Am Ostersonntage, Vormittags 10 Uhr, begaben Sich Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen Heinrich und den Prin⸗ zessinnen Vicloria, Sophie und Margarethe zum Gottesdienst in den Dom und erschienen darauf bei Ihren Majestäten.
Nachmittags 5 Uhr nahmen Höchstdieselben an dem Fa⸗ miliendiner im Kaiserlichen Palais Theil.
Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz wohnte Abends der Vorstellung im Opernhause bei.
Am gestrigen Ostermontage, Vormittags 9 Uhr, verab⸗ schiedete Sich Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich zur Abreise nach Kiel.
Nachmittags 2 Uhr fuhren die Kronprinzlichen Herr⸗ schaften mit den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Mar⸗ garethe zu dem Wettrennen nach Charlottenburg.
Um 5 Uhr fand das Familiendiner im Kronprinzlichen Palais statt, an welchem Beide Majestäten, Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden sowie der Erbprinz von Leiningen theilnahmen.
Nach dem Diner fuhren die Höchsten Herrschaften nach dem Kaiserlichen Palais und von dort nach der Oper. .
Abends 10 Uhr erschienen Höchstdieselben zur Verabschie⸗ dung von den Großherzoglich badischen Herrschaften auf dem Bahnhof Friedrichsstraße.
8.
5 88 “ 8
Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Kaiserliche Unser⸗Staatssekretäre von Puttkamer und Dr. von Mayr, Königlich bayerischer Staats⸗Minister Dr. Freiherr von Lutz, Großherzoglich badischer Staats⸗Minister Turban, Großherzoglich sächsischer Staats⸗Minister Dr. Stichling, Herzoglich sachsen⸗altenburgischer Staats⸗Minister von Leip⸗ ziger und Fürstlich schwarzburg⸗rudolstädtischer Staats⸗ Minister Dr. von Bertrab, sind von hier wieder abgereist.
Der Chef der Admiralität, General⸗Lieutenant von Caprivi, ist von der nach Kiel angetretenen Inspektions⸗ reise hierher zurückgekehrt. 1
— Der hiesige Kaiserlich russische Geschäftsträger, Graf Murawieff, ist von seiner Reise nach Frankreich hierher zurückgekehrt und hat die interimistische Leitung der Botschaft wieder übernommen.
— Der Königlich bayerische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe, Graf von Lerchenfeld⸗Köfering, hat einen ihm von seiner Regierung bewilligten kurzen Urlaub ange⸗ treten. Während seiner Abwesenheit von Berlin fungirt der Legations⸗Sekretär Freiherr von Podewils als interimisti⸗ scher Geschäftsträger.
Württemberg. Stuttgart, 4. April. Der „St.⸗A. f. W.“ meldet: Ihre Majestäten erhielten, wie man uns aus Nizza mittheilt, am letzten Mittwoch den Besuch des Erbprinzen und der Erbprinzessin zu Sachsen⸗ Meiningen, welche sich gegenwärtig in Cannes befinden. Die Erbprinzlichen Herrschaften trafen, begleitet von der Hof⸗ dame von Cohausen und dem Vorstand ihres Hofhalts, Premier⸗ Lieutenant von Plüskow, ein, nahmen bei Ihren Majestäten Feeüöstc und kehrten gegen Abend wieder nach Cannes zurück.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. April. (W. T. B) Der König und die Königin von Schweden sind hier eingetroffen und Fngfängeg heute Mittag im Hotel Imperial, wo sie abgestiegen sind, den Besuch des Kaisers. Heute Mittag machten dieselben dem Kaiser einen Gegenbesuch, nahmen das Diner bei dem Herzog von Nassau ein und haben um 3 ½ Uhr ihre Reise nach Bukarest fortgesetzt. Der Kronprinz und die Kronprinzessin sowie die Erz⸗ herzöge hatten, während der König und die Königin bei dem Herzoge von Nassau verweilten, in deren Absteigequartier im Hotel Imperial Karten abgegeben.
— (Wien. Abdpost.) Dem „Pester Lloyd“ zufolge hat sich die gegenwärtig in Agram tagende kroatische Regni⸗ kolar⸗Deputation zunächst mit der Zusammenstellung der Beschwerdepunkte befaßt, welche in Betreff der Durch⸗ führung des Ausgleichsgesetzes von der Majorität des kroa⸗ tischen Landtages geltend gemacht werden. Die Majorität der genannten Kommission findet acht Paragraphen des Ausgleichsgesetzes durch administrative Maßregeln und Verordnungen tangirt, die nach ihrer Anschauung ebenso beseitigt werden könnten, wie sie entstanden sind nämlich im administrativen oder Verordnungswege. Die Be⸗ schwerdepunkte betreffen die Kompetenz der Finanz⸗Landes⸗ direktion in Agram, die separaten Ausweise der Einnahmen Kroatien⸗Slavoniens, die Errichtung kroatisch⸗ slavonischer Sektionen in den gemeinsamen Ministerien, die Autonomie im Justizwesen, den Gebrauch der Landessprache beim Telegraphen⸗, Post⸗, Eisenbahn⸗ und Dampfschiffahrtsbetriebe, dann bei den Aufschriften auf den Schildern ꝛc. Ueber diese Beschwerdepunkte soll eine Verständigung angebahnt und über das Resultat derselben dem ungarischen Reichstage Bericht erstattet werden.
Großbritannien und Irland. London, 4 Apri 8 8 B.) Der heutige Ministerrath beschtftigte fih 1 en egyptischen Angelegenheiten und mit der
ntwort Rußlands auf die Note Lord Granville's in der 8 fghanischen Frage. Nach etwa zweistündiger Dauer der itzung verließ Lord Granville dieselbe und begab sich zu
ner längeren Konferenz mit dem russischen Botschaf⸗ 8 von Staal. Nach dem Ende dieser Konferenz kehrte Lün Granville in die Ministerraths⸗Sitzung zurück, in welchen die Berathungen noch ½ Stunde fortgesetzt wurden. Loth Granville konferirte dann abermals mit dem Staal. Nach dem Schluß des Ministerraths empfingen der Premier Gladstone und Lord Granville den Baron von Rothschild zu einer Besprechung über die neue inter⸗ nationale Anleihe für Egypten; auch der egyptische Generalsekretär der Finanzen, Blum Pascha, wurde sodann noch von Gladstone empfangen. Um 4 Uhr Nachmittags
begaben sich der Premier und Lord Granville aufs Land. — 6. April. (W. T. B.) Wie „Reuters Bureau“
vernimmt, ist die - die N Granville’s in der afghanischen Frage sehr versöhnlich; doch sei noch ein weiterer diplomatischer Meinungsaus⸗ tausch zwischen London und St. Peterburg nöthig, ehe die gemeinsame Kommission zur Feststellung der afghani⸗ schen Grenze schreiten könne. — Die „Morning Post“ meint: die Antwort Rußlands biete keine entschiedene Bürgschast für eine friedliche Lösung der Streitfrage. Die „Times“ glaubt, die Antwort als unannehmbar für England bezeichnen zu können. Der „Standard“ dagegen hat Grund zu Annahme, daß die noch bestehenden Differenzen durch gegen⸗ seitige Konzessionen beglichen werden würden.
Das Kabinetsmitglied Lord Rosebery reist heute nah Berlin ab. b)e. ver — 7. April. (W. T. B.) Ein Telegramm der „Times“ aus Pekin 88 von gestern, meldet, daß der englische Zoll⸗ direktor Hart die Friedensverhandlungen zwischen China und Frankreich geführt habe; die Grundlage der⸗ selben bilde der s. Z. mit Fournier abgeschlossene Vertrag von Tientsin; von China werde keinerlei Kriegsentschädigung gezahlt. 8 3 Der „Daily Telegraph“ erfährt: die Vermehrung der in Indien stehenden englischen Truppen um ca. 8000 Mann werde durch den größten Theil der gegenwärtig in Egypten stehenden englischen Armee erfolgen.
Aus Rawul⸗Pindi wird vom 6. April gemeldet: Heute fand im Beisein des Vize⸗Königs Lord Dufferin, des Emirs von Afghanistan, des Herzogs von Con⸗ naught und mehrerer indischer Fürsten eine Repvue statt. Lord Dufferin giebt dem Emir zu Ehren heute Abend ein Banket. — Die Vollendung der Eisenbahn nach Quettah ist angeordnet worden.
Unter dem 7. April, früh, wird von ebendaher telegraphirt: Bei dem dem Emir von Afghanistan gestern Abend von Lord Dufferin gegebenen Banket toastete der Vize König auf den Emir. Letzterer erwiderte mit Wünschen auf das Wohl der englischen Regierung und Afghanistans, sowie der englischen Armee und aller derjenigen, welche der Königin dienen.
— 7. April. (W. T. B.) Die Kommissare für die Prüfung der Land⸗Reklamationen deutscher Reichsangehöriger auf Fidschi haben ihre Arbeiten beendet und werden nunmehr ihre Berichte erstatten. In der jetzt zusammentretenden Kommission für die westlichen Südsee⸗Inseln wird Deutschland, wie bekannt, ebenfalls durch den General⸗Konsul Dr. Krauel, England durch den Kolonial⸗Sekretär Thurston vertreten sein.
— (Allg. Corr.) Ueber den Aufstand der Misch⸗ linge in Manitoba in Kanada liegen folgende Be⸗ richte vor:
Ot tawa, 2. April. dieser Ort auf 3 Wochen verproviantirt, und es befinden sich in der Stadt 300 Weiber und Kinder, sowie 200 waffentragende Männer. Die aufständischen Indianer wurden gestern durch ein Artilleriefeuer aus der Nachbarschaft vertrieben. Das Eis verschwindet von dem südlichen Saskatchewan⸗Flusse, und ein Theil der Truppen wird in Folge dessen auf Dampfern nach Prince Albert befördert, während die Uebrigen die Eisenbahn benutzen werden. Alles in Allem sind 4000 Mann auf dem Vormarsch nach dem Schauplatz des Auf⸗ standes begriffen.
Sir John Macdonald, der kanadische Premier, erhielt ein Telegramm von dem Vize⸗Gouverneur des Nordwest⸗Territoriums, dem zufolge der angesehene Indianerhäuptling Piapot, dessen Treue für mehr als zweifelhaft galt, eingewilligt hat, sich mit seinen Leuten nach dem Süden zu begeben und sich jeder Betheiligung an dem Aufstande zu enthalten.
— 3. April (A. C.) Ein Telegramm aus Qu’ Appelle meldet, daß General Middleton den dortigen Truppen den Befehl sandte, morgen in nördlicher Richtung, auf der Straße nach Prince Albert, nach dem etwa 40 Meilen entfernten Touchwood vorzurücken. Verstärkungen aus dem Osten fangen an in Winnipeg anzukommen und werden ohne Verzug in westlicher Richtung nach Qu’'Appelle gesandt. Sämmtliche Indianer im Saskatchewanthale sind auf dem Kriegspfad. Die Stonies, die 5000 Mann stark sind und bisher den Weißen freundlich gesinnt waren, haben sich Riel angeschlossen. Die Verbindung mit Prince Albert ist noch immer abgeschnitten. Die Rebellen haben auch den von Battlefort ausgehenden Telegraphendraht zerschnitten und ist genannte Stadt jetzt isolirt. Riel soll in der Gegend zwischen Battleford und Prince Albert 2000 Mann stehen haben, denen sich beständig Indianerbanden anschließen. Unter den Indianern im west⸗ lichen Manitoba machen sich Anzeichen von Gährung be⸗ merklich. Die kanadische Regierung bietet alle ihre ent⸗ behrlichen Truppen auf, und die in Toronto stationirte Leibgarde des Generalgouverneurs hat Befehl erhalten, sich für un⸗ verzüglichen aktiven Dienst in Bereilschaft zu halten. Siebentausend Mann sind jetzt zur Niederwerfung der Rebellen von Nöthen, welche Anforderung das östliche Kanada aller seiner Streitkräfte berauben wird. Allgemein wird gefürchtet, daß die Miliz geschlagen werden und daß sie zur Unterdrückung des Ausstandes nicht ausreichen werde.
Die Mannschaften sind mit altmodischen Gewehren be⸗ waffnet, während die Rebellen moderne haben. Die Offi⸗ ziere und Mannschaften sind, mit Ausnahme des Gene⸗
rals Middleton, der die Expedition befehligt, gänzlich unerfahren und niemals im Feuer gewesen. Die Lage wird als so kritisch er⸗ achtet, daß die Regierungsorgane einräumen, daß die militärischen Hülfsquellen zur Bewältigung der Rebellen auf eine harte Probe ge⸗ stellt werden dürften. Man glaubt, die Affäre werde das Mini⸗ sterium Maedonald stürzen und zur Bildung eines neuen Ministeriums führen, welches den unverzüglichen Bau einer Eisenbahn durch den rebellischen Distrikt begünstigt.
Von Montreal ist das erste französisch⸗kanadische Bataillon gegen die Insurgenten ins Feld gerückt. Ein Bataillon aus Halifax wird am 6. d. nach Toronko gehen. Zwei Bataillone Infanterie und zwei Bataillone Artillerie werden am Sonntag in Winnipeg ankommen. Zwischen Ottawa und dem „Oberen See“ hat ein heftiger Schnee⸗ sturm gehaust. Eine Versammlung von Feniern wurde in Pembina abgehalten. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat dem Kom⸗ mandanten des Forts Pembina Befehl ertheilt, jeden Aufstand zu unterdrücken, und sich erboten, nöthigenfalls 200 Mann zum Schutze der Einwohner von Emerson in Manitoba zu stellen.
Sir Charles Tupper, der Ober⸗Kommissar für Kanada in Lon⸗ don, erhielt von der kanadischen Regierung am 2. d. M. folgendes Telegramm: „Die Berichte aus dem Nordwesten lauteten gestern be⸗ friedigender Die Aufregung in Kalgary hat sich gelegt und der die Polizei in Battleford befehligende Offizier telegraphirt: „Alles wohl!*
Botschafter von
Antwort Rußlands auf die Note Lord
Nachrichten aus Battleford zufolge ist