1885 / 114 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 May 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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sür Berlin anßer den Host⸗Austalten auch die Expe⸗

Ale Hos-Anstalten nehmen Uestetung an; dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den katholischen Pfarrern Habes zu Lontzen im Kreise Eupen, Brandt zu Gangelt im Kreise Geilenkirchen, und Cranen zu Bäsweiler desselben Kreises den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Ober⸗Postkassen⸗Rendanten, Rech⸗ nungs Rath Voigt zu Königsberg i. Pr., den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse; dem Hauptzollamts⸗Assistenten Böschen zu Harburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Kasse; dem evangelischen Rektor und Ersten Lehrer Bockel⸗ mann zu Melle den Adler der Inhaber des Königlichen von Hohenzollern; den evangelischen Lehrern iedermeyer zu Schinz im Kreise Belgard und Knob⸗ lauch zu Zarrentin im Kreise Grimmen, ferner dem herr⸗ schaftlichen Förster Schulz zu Kammer im Kreise Zauch⸗ Belzig, dem pensionirten Gerichtsvollzieher Kahl zu Schrimm, dem pensionirten Schutzmann Weinbender zu Potsdam, dem Fabrikmeister Friedrich Kuhl zu Barmen, dem pro⸗ vinzialständischen Chaussee⸗Aufseher Gieseking zu Barkhausen im Kreise Minden, und dem Bleicherei⸗-Vorarbeiter Gotthelf Ellger zu Neundorf Gräflich im Kreise Löwenberg das All⸗ gemeine Ehrenzeichen; sowie dem Fabrikanten Hermann Stroink zu Nordhorn, und dem Sergeanten und Bataillons⸗ Tambour Lorenz im 1. Rheinischen Infanterie⸗Regiment Nr. 25 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Deutsches Reich. Zur Ausführung der Bestimmungen in

Bekanntmachung.

Während der Zeit vom 1. Juni bis Ende August werden zwischen Wunstorf Bahnhof und Rehburg Bad vier tägliche Personenposten mit nachstehendem Gange unterhalten werden: I. Richtung von Wunstorf Bhf. nach Rehburg Bad.

a. 1. Post von Wunstorf Bhf. um 9,30 Uhr Vorm.

nach Ankunft der Eisenbahnzüge:

1) Nr. 105 von Bremen nach Hannover, in Wunstorf um 8,6 Uhr Vm., 2) Nr. 12 von Hannover nach Minden, in Wunstorf um 8,10 Uhr Vm., 3) Nr. 11 von Minden nach Hannover, in Wunstorf um 8,28 Uhr Vm., 4) Nr. 108 von Hannover nach Bremen, in Wunstorf um 9,8 Uhr Vm.

b. 2. Post von Wunstorf Bhf. um 1,50 Uhr Nachm. nach Ankunft der Eisenbahnzüge:

1) Nr. 109 von Bremen nach Hannover, in Wunstorf um 12,38 Uhr Mttgs., 2) Nr. 6 von Hannover nach Minden, in Wunstorf um 12,46 Uhr Mttgs., 3) Nr. 8 von Hannover nach Minden, in Wunstorf um 1,12 Uhr Nm., 4) Nr. 110 von Hannover nach Bremen, in Wunstorf um 1,31 Uhr Nm.

c. 3. Post von Wunstorf Bhf. um 5,50 Uhr Nachm. nach Ankunft der Eisenbahnzüge:

1) Nr. 7 von Minden nach Hannover, in Wunstorf Bhf. um 4,10 Uhr Nm., 2) Nr. 1 von Minden nach Hannover, in Wunstorf um 5,32 Uhr Nm., 3) Nr. 102 von Hannover nach Bremen, in Wunstorf um 5,34 Uhr Nm.

d. 4. Post von Wunstorf Bhf. um 7,25 Uhr Abds. nach Ankunft der Eisenbahnzüge:

1) Nr. 15 von Minden nach Hannover, in Wunstorf um 6,36 Uhr Nm., 2) Nr. 111 von Bremen nach Hannover, in Wunstorf um 6,42 Uhr Nm., 3) Nr. 20 von Hannover nach Minden, in Wunstorf um 6,54 Uhr Nm., 4) Nr. 112 von Hannover nach Bremen, in Wunstorf um 7,9 Uhr Abds.

1 §§. 2 und 3 des Gesetzes, betreffend die Steuervergütung für Kaz, sowie die Verlängerung der Frist für die Entrichtung der im Betriebs⸗

jahr 1884/85 kreditirten Rübensteuer, vom 13. Mai d. J.

Seite 91), hat der Bundesrath in 8 itzung vom 16. Mai d. J. das Folgende beschlossen:

1) Die in den Monaten Mai bis August 1885 fälligen Rübenzuckersteuer⸗Kredite können von den Behörden, welche den Kredit ertheilt haben, um drei Monate verlängert werden, wenn der Kreditnehmer a. einen bezüglichen Antrag bis zu dem Fälligkeitstag

einschließlich stellt, 8

b. die Verpflichtung übernimmt, den betreffenden Kredit⸗ betrag vom Tage der ersten Fälligkeit ab bis zum Ablauf des Monats, in welchem die Einzahlung stattfindet, nach dem Zinsfuße von jährlich vier Pro⸗ zent zu verzinsen und die Zinsen bei der Kredit⸗ einzahlung zu entrichten,

den Ansprüchen der Steuerbehörde in Bezug auf die Sicherstellung des verlängerten Kredits nebst Zinsen Genüge leistet.

2) Bei Berechnung der Zinsen wird die Zeit vom 25. des einen bis zum 24 (einschließlich) des folgenden Monats als ein Monat (Ziffer 1 b) angesehen.

3) Die erhobenen Zinsen sind als außerordentliche Ein⸗ nahme für Rechnung des Reichs zu buchen und mit den Reichs⸗ steuern an die Reichskasse abzuliefern. In den Reichssteuer⸗ Uebersichten ist der Betrag der Zinsen bei der Rübenzucker⸗ steuer unter der Linie nachzuweisen, jedoch in die Steuer nicht mit einzurechnen.

4) Die verlängerten Kredite find bis zur erfolgten Ein⸗ zahlung in den Reichssteuer⸗Uebersichten nicht in der Spalte für die fälligen bezw. eingezahlten Kredite (Spalte 9 der Monatsübersichten und Spalte 15 der Quartalübersichten der Hauptämter), sondern in der Bemerkungsspalte nachzuweisen.

„5) Bis Ende Februar 1886 wird von jeder Bundes⸗ brung für ihr Hebungsgebiet eine definitive Hauptübersicht, welche

a. die Summe der verzinsten Kreditbeträge, b. die Zeit, für welche die Zinsen erhoben sind, und c. den Betrag der Zinsen ersichtlich macht, bezw. eine Vakat⸗Anzeige, dem Reichskanzler (Reichs⸗Schatzamt) eingesendet. 8

Berlin, den 16. Mai 1885. 5 Der Reichskanzler.

t In Vertretung: on Burchard.

vetanntmachung. .““

Vom 1. Juni ab verkehren für die Dauer der Sommer⸗ monate zwischen Liebenstein (S.⸗M.) und Immelborn auf b- direkten Wege vier tägliche Personenposten mit folgendem Gange:

1 Bm. Vm. Nchm. Nchm.

Aus Liebenstein 6,0 8,45 3,30 7,j35

in Immelborn 6,45 9,30 4,15 8,20

Aus Immelborn 7,10 10,5 5,5 10,15 in Liebenstein 8,0 10,55 5,55 11,5

Erfurt, den 16. Mai 1885. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor Nitschmann.

II. Richtung von Rehburg Bad nach Wunstorf Bhf. a. 1. Post von Rehburg Bad um 5,25 Uhr früh, in Wunstorf Bhf. um 7,40 Uhr Morgens, zum Anschluß an die Eisenbahnzüge:

1) Nr. 105 von Bremen nach Hannover, aus Wunstorf Bhf. um 8 Uhr Vm., 2) Nr. 12 von Hannover nach Minden, aus Wunstorf 8,14 Uhr Vm., 3) Nr. 11 von Minden nach Hannover, aus Wunstorf 8,32 Uhr Bm, 4) Nr. 108 von Hannover nach Bremen, aus Wunstorf 9,12 Uhr Vm.

b. 2. Post von Rehburg Bad um 10,5 Uhr Vorm., in Wunstorf Bhf. um 12,20 Uhr Mittags, zum Anschluß an die Eisenbahnzüge:

1) Nr. 109 von Bremen nach Hannover, aus Wunstorf Bhf. um 12,40 Uhr Mttgs., 2) Nr. 6 von nach Minden, aus Wunstorf 12,48 Uhr Mttgs., 3) Nr. 8 von Hannover nach Minden, aus Wunstorf 1,16 Uhr Nm., 4) Nr. 110 von Hannover nach Bremen, aus Wunstorf 1,35 Uhr Nm.

c. 3. Post von Rehburg Bed um 4,10 Uhr Nachm., in Wunstorf Bhf. um 6,25 Uhr Nachm., zum Anschluß an die Eisenbahnzüge:

1) Nr. 15 von Minden nach Hannover, aus Wunstorf Bhf. um 6,40 Uhr Nm., 2) Nr. 20 von Hannover nach Minden, aus Wunstorf 6,58 Uhr Nm., 3) Nr. 111 von Bremen nach Hannover aus Wunstorf 6,52 Uhr Nm., 4) Nr. 112 von Hannover nach Bremen, aus Wunstorf 7,14 Uhr Abds.

d. 4. Post von Rehburg Bad um 8,15 Uhr Abds., in Wunstorf Bhf. um 10,30 Uhr Abds., zum Anschluß an die Eisenbahnzüge:

1) Nr. 9 von Minden nach Hannover, aus Wunstorf Bhf. um 11,14 Uhr Abds., 2) Nr. 14 von Hannover nach Minden, aus Wunstorf 11,34 Uhr Abds.

Das Personengeld beträgt für die Strecke zwischen Wunstorf Bhf. und Rehburg Bad 1,80 Hannover, den 12. Mai 1885.

Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Lambrecht.

In Altona wird am 26. d. M. mit einer Seesteuer⸗

manns⸗ und Seeschifferprüfung für große Fahrt begonnen werden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihren bisherigen stellvertretenden Leibarzt, den General⸗Arzt zweiter Klasse und Regiments⸗Arzt, Professor Dr. Leuthold, unter Belassung in seinen anderweitigen Dienstverhältnissen, zu Allerhöchstihrem Leibarzt, und den bisherigen außerordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität Halle, Dr. Anton Oberbeck, zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät zu ernennen; sowie den Maurermeistern Heinrich Zech und Karl Partik zu Potsdam das Prädikat als Königliche Hof⸗Maurermeister zu verleihen.

Berlin, den 18. Mai 1885.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin⸗ Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin ist am Sonn⸗

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Den Oberlehrern Dr. Schneider und Dr. LFenebir

am Realgymnasium zu Nordhausen ist das Prädikat Professor beigelegt worden. 1

Der ordentliche Lehrer Wittneben am Gymnasium zu Wilhelmshaven ist zum Oberlehrer befördert worden.

Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Hoppe, am Gymnasium in Stolp, zum Oberlehrer an derselben Anstalt ist genehmigt worden.

Die Berufung des Adjunkten am Joachimsthalschen Gym⸗ nasium zu Berlin, Dr. Matthäi, zum Oberlehrer bei dem

Progymnasium zu Lichterfelde ist genehmigt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General⸗Lieutenant Graf von Perponcher: .

der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. Lucanus, von Königsberg i. Pr.

Bekanntmachung.

Aus Anlaß der am 22. d. M., Vormittags 10 Uhr, auf dem Tempelhofer Felde stattfindenden Parade des Garde⸗Corps wird von 9 Uhr ab bis zur Beendigung derselben die Tempelhofer Chaussee für Wagen und Reiter gesperrt. 1

Auf das Paradefeld selbst werden nur diejenigen FEquipa en zugelassen, deren Inhaber mit polizeilichen Passirscheinen versehen sind. Droschken und andere Personenwagen müssen zurück⸗ gewiesen werden, auch wenn deren Inhaber mit Passirscheinen

PEE heimen Civilkabinets entgegen u

Kürassier⸗Regiment versetzten Rittmeister vo im Großherzoglich

versehen sind.

Während der Parade die Wagen zu verlassen, ist durchaus nicht gestattet. .

Nach der Parade darf die Abfahrt der Guiagen durch die Belle⸗Alliance⸗ oder Pionierstraße und über die Belle⸗Alliance⸗ brücke nicht stattfinden.

Equipagen, deren Inhaber nicht im Besitze von Passirscheinen sind, sowie Droschken, Kremser oder andere derartige Per⸗ sonenwagen können sich rechts (westlich) der Tempelhofer Chaussee aufstellen, wo ihnen ein geeigneter Platz angewiesen werden wird, von welchem das Paradefeld übersehen werden kann.

Ihnen ist das Befahren der Belle⸗Alliancestraße bis zum Steuergebäude jedoch nicht erlaubt, sie müssen vielmehr bei der Kreuzbergstraße in die Lichterfelderstraße einbiegen, um durch diese auf das Tempelhofer Feld zu gelangen.

Die Abfahrt dieser Fuhrwerke ist nur über die Kolonnenbrücke in der Richtung nach Schöneberg gestattet.

Lastwagen und Düngerwagen dürfen während der Zeit. vom Ausrücken der Truppen bis nach vollendetem Einmarsch der⸗ selben in die Stadt, die Belle⸗Alliancestraße und Lichterfelderstraße nicht passiren. 1

Mit dem Beginn des Ausmarsches der Truppen ungefähr 8 ½ Ühr Vormittags bis nach dem Passiren der Allerhöchsten Herrschaften (10 Uhr) und von 11 Uhr ab bis zur Aufhebung der Sperrung wird:

1) die Haltestelle der Omnibusse der Linien vom Halleschen Thor nach dem Landsberger bezw. Schönhauser Thor und nach der Chausseestraße vom Blücherplatz nach dem Belle⸗Allianceplatz zwischen Wilhelm⸗ und Feedrichftbahe verlegt, 1 mer Betrieb der Pferdeeisenbahn in der Friedrichstraße eingestellt,

3) die Linie Dönhofsplatz —Kreuzberg (vom Dönhofsplatz aus ge⸗ 1e 88 zum Belle⸗Allianceplatz, den die Wagen umfahren, ver⸗ ürzt un

.4) die Linie Rixdorf— Behrenstraße nur vom Blücherplatz bis Rixdorf befahren. 1 8

5) Die Linie Dönhofsplatz —Tempelhof bleibt im gewöhnlichen Betriebe und ist ihre Fahrt nur zeitweise und so lange zu unter⸗ brechen, als dies im besonderen Falle nothwendig ist; ebenso ist auch der Betrieb der anderen Pferdebahnlinien nur nach Bedürfniß und soweit zu unterbrechen, als das Passiren der Allerhöchsten Herr⸗ schaft⸗ und der aus⸗ und einmarschirenden Truppen dies nothwendig macht.

Berlin, den 15. Mai 1885.

Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.

MNicctamtliches. Deutsches Reich.

She. Se. Majestät der ser 88 e den Vortrag und empfingen den zum L i Eschwege, 2 Leib⸗Dragoner⸗Regiment r. Diner werden 58 Majestät bei dem Staats⸗Minister einnehmen.

Grafen von Hatzfeldt und Königliche Hoheit der

Se. Kaiserliche u Sonnabend Morgen, kurz vor Kronprinz degah de Hach Bertin, verließ bei Wärterbude 4 9 ½ Uhr, von uf dem Tempelhofer Felde die Besichti⸗

abend Nachmittag hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

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dem Zug und nahm a