C. Institut für Kirchenmusik. Oranienburgerstraße 29. Direktor: Professor Haupt. Zweck der Anstalt: Ausbildung von Organisten, Kantoren, wie auch von Musiklehrern für höhere Lehranstalten, insbeson⸗
dere Schullehrer⸗Seminare.
8 Ausführliche Prospekte sind durch den Direktor des Instituts zu beziehen. 8 Die Aufnahme⸗Prüfung findet am Sonnabend, den 3. April, Morgens 9 Uhr, im Lokale des Instituts statt. er Unterricht beginnt Montag, den 5. April. Berlin, den 20. Februar 1885. Der Vorsitzende der musikalischen Sektion des Senats. Blumner.
Justiz⸗Ministerium.
Der Notar Wolff in Panten ist in den Landgerichts⸗ bezirk Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Bedburg, erseßt worden. 8 eer Rechtsanwalt Barkowski in Bischofsburg ist zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Königsberg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Bischofsburg, der Rechtsanwalt Lilienthal in Zinten zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Königsberg, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Zinten, der Rechtsanwalt Schnösenberg in Lüdenscheid zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lüdenscheid, der Gerichts⸗Assessor Michiels in Wegberg zum Notar r den Bezirk des Landgerichts zu Aachen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wegberg, und der Rechtsanwalt Plotke in Bockenheim zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Frankfurt a. M. mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande und unter Anweisung seines Wohnsitzes in Bockenheim, ernannt worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem als Prosektor bei der Königlichen Thierarzneischule bisher beschäftigten Thierarzt Max Preuße zu Berlin ist, unter Anweisung des Amtswohnsitzes in Obornik, die kom⸗ missarische Verwaltung der Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Obornik übertragen worden.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 9 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
Aiichtamtliches. 4 Deutsches Reich. 3
Preußen. Berlin, 26. Februar. Beide Kaiserliche Majestäten ließen Sich heute im Königlichen Palais, wie alljährlich, diejenigen Mannschaften der Berliner Feuerwehr vorstellen, welche sich im verflossenen Jahre bei Ausübung des Dienstes besonders ausgezeichnet haben.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Vormittag 11 ½ Uhr militärische Meldungen entgegen.
Abends begaben Sich Zhre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin zum Ball in das Königliche Schloß.
— Zu dem Ball, welcher gestern Abend bei ren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten im Weißen Saale des 8 Schlosses stattfand, war nur eine be⸗ schränkte Anzahl von Einladungen ergangen. Das Bild, welches das Ballfest bot, war äußerst glänzend. Beide Kaiserliche Majestäten trafen Sich in der Bilder⸗ Fcgie⸗ wo die Kaiserin Sich unter dem lebensgroßen Bilde önig Friedrich Wilhelms III. niederließ und Cercle hielt. Se. Majestät der Kaiser und König, Allerhöchstwelcher die Uniform Seines 1. Garde⸗Regiments zu Fuß trugen, führten zum Weißen Saal Ihre Kaiserliche und Königliche Fehe die Kronprinzessin; es folgten Se. Kaiserliche und königliche Hoheit der Kronprinz und Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses. Se. Majestät begrüßten durch huldvolles Verneigen die Gesellschaft und verweilten in derselben; zahlreichen Damen und Herren ward die Ehre zu Theil, von dem Kaiser durch ein Gespräch ausgezeichnet zu werden.
An den einzelnen Tänzen betheiligten Sich die jüngeren Prinzessinnen des Königlichen Hauses.
Um 11 Uhr wurde der Ball durch ein Souper unter⸗ brochen, das Se. Majestät der Kaiser mit den vornehmsten
Gästen im Rittersaal einnahmen. Ihre Majestät die Kaiserin hatte Sich gegen 11 Uhr zurückgezogen. Das Fest endete mit einem glänzenden Cotillon. “
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— Der Bundesrath hielt am 25. d. M. unter dem Vorsitz des Königlich bayerischen Gesandten Grafen von Lerchenfeld⸗Köfering eine Plenarsitzung ab. In derselben wurde beschlossen, dem Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1886/87, und dem Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Ver⸗ waltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs Eisen⸗
bahnen, in der vom Reichstage angenommenen Fassung uzustimmen, die Resolutionen des Reichstages zu ven Etats des Reichsamts des Innern und der Verwaltung des Reichsheeres dem Reichskanzler, die
solution zu dem Etat des Reichs⸗Schatzamts dem Ausschuß r Rechnungswesen und dem Ausschuß für Handel und Verkehr u überweisen. Die zu dem vech en ehesn g an den eichstag eingegangenen Petitionen wurden ebenfalls dem Reichs⸗ kanzler überwiesen. Der Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗ Lothringen über die Gefängnißverwaltung, der Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗Lothringen über die Kosten in Grundbuch⸗ sachen und die Gebühren der Notare und der Handelsvertrag mit Zanzibar wurden den zuständigen Ausschüssen zur Vorberathung übergeben. Dem Entwurf eines Gesetzes wegen Feststellung
Entwurf eines Gesetzes wegen Ausprägung einer Nickelmünze zu 20 ₰ wurde die Zustimmung ertheilt, und dem Antrage des Reichskanzlers entsprechend beschlossen, daß unter Abänderung der Beschlüsse vom 25. Juni 1881 und vom 15. November 1 der Umlauf der Reichs⸗ Kassenscheine in Abschnitten zu 20 ℳ auf den Be⸗ trag von 30 000 000 ℳ, und der Reichs⸗Kassenscheine in Abschnitten zu 5 ℳ auf den Betrag von 20 000 000 ℳ festzustellen sei. — Endlich wurde über die üge handiun⸗ vecieden. Gegenstände und über die geschäftliche Behandlung rerer Eingaben Beschluß gefaßt.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Nüstiswesen sowie der Ausschuß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten, der Sen bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten in der Zweiten Beilage.
— In der heutigen (55.) Sitzung des Reichs⸗ tages, welcher der Minister für Landwirthschaft ꝛc., Dr. Lucius, der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts, Dr. von . sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Gesetzes, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, auf Grund des Be⸗ richts der VII. Kommission, fortge 82
Der Abg. Wilbrandt sprach sich für den Antrag Adel⸗ mann aus. Der Regierungsentwurf enthalte zu einschneidende Bestimmungen für die Landwirthschaft.
Der Abg. Nobbe, welcher bei Schluß des Blattes noch sprach, betonte hauptsächlich die Nothwendigkeit einer kräftigen Unterbrückung des Viehschmuggels zur wirksamen Bekämpfung der Lungenseuche. Daß sich dieses Uebel gerade in der Provinz Sachsen so häusig zeige und so schwer zu beseitigen sei, liege hauptsächlich in den eigenthümlichen, dort herrschenden land⸗ wirthschaftlichen Verhältnissen.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Herrenhauses wurde die Berathung des Berichts der IX. Kommission über den Entwurf einer Kreis⸗ 185 für die Provinz Westfalen bei §. 27 fort⸗ gesetzt.
§. 27 bestimmt nach der Regierungsvorlage, daß die Er⸗ nennung der Ehrenamtmänner und der besoldeten Amtmänner ortan durch den Ober⸗Präsidenten erfolgen soll. zuvor hat
Kreisausschuß nach Anhörung der Amtsversammlung ü⸗ die zu diesem Amt vorzuschlagenden Amtsangehörigen Beschluß zu fassen. Von den Vorschlägen des Kreisausschusses kann
der Ober⸗Präsident nur unter Zustimmung des Provinzialraths abweichen.
Die Kommission schlug dem gegenüber eine andere Fassung vor, wonach die bisherige Einrichtung der ehrenamtlichen Ver⸗ waltung der Amtmannsstellen beibehalten und nur in den⸗ jenigen Fällen, wo unter den angesehenen und vorzugsweise aus den größeren Grundbesitzern auszuwählenden Amtsein⸗ gesessenen ein geeigneter Ehrenamtmann nicht zu gewinnen ist, ein besoldeter Amtmann angestellt werden soll. Die Bestäti⸗ gung soll der Ober⸗Präsident nur mit Zustimmung des Pro⸗ vinzialraths versagen dürfen.
Die Herren Boie und Lindemann beantragten, statt der letzteren Bestimmung solgende Fassung:
„Falls der Ober⸗Präsident die sämmtlichen Vorschläge des
Kreisausschusses verwirft, so bedarf derselbe hierzu der Zustimmung des Provinzialraths.“ Der Minister des Innern, von Puttkamer, bat um die Wiederherstellung der Vorlage. Wenn auch der Kommissions⸗ beschluß mit dem Antrage Boie eine Ordnung der Dinge er⸗ geben würde, gegen die sich prinzipiell nicht allzuviel einwenden ließe, so müsse doch der Vorlage jedenfalls der Vorzug ge⸗ geben werden.
Freiherr von Landsberg⸗Steinfurt empfahl den Kom⸗ missionsbeschluß, um Westfalen das Institut der Ehrenamt⸗ männer zu erhalten.
Herr von Kleist⸗Retzow trat für die Fassung der Regie⸗ rungsvorlage ein, wünschte aber die Modifikation, daß die Amtsversammlung über die in Vorschlag zu bringenden Kreis⸗ (statt Amts⸗) angehörigen gehört werden solle.
Bei der Abstimmung wurde der Kommissionsantrag in Verbindung mit dem Amendement Boie angenommen.
m §. 28 wurde nach längerer Debatte der Wortlaut der Regierungsvorlage wieder hergestellt, wonach die Amts⸗ verbände und Landgemeinden zu einem Kassenverbande ver⸗ einigt werden sollen, dem die Zahlung der den in Ruhestand versetzten besoldeten Beamten zustehenden Pensionen obliegt.
Die §§. 29 — 32 wurden ohne Diskussion in der der Regierungsvorlage genehmigt und um 4 Uhr die weitere Berathung auf Freitag 11 Ühr vertagt.
— Der heutigen (5.) Sitzung des Herrenhauses welche der Präsident, Herzog 8 Ranhodn um lan süte eröffnete, wohnten der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Minister des Innern, von Puttkamer, der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg und mehrere Kommissarien bei.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung, Vereidigung einiger Mitglieder, wurde, da der Bischof J. Kopp im Hause noch nicht anwesend war, abgesetzt, und das Haus fuhr so⸗ 956 in der Berathung des Entwurfs einer Kreisordnu ng
owie des Einführungsgesetzes für die Provinzial⸗ Ordnung in der Provinz Westfalen fort. Die Berathung begann bei §. 33. Die Kommission empfahl, denselben in der Fassung der Regierungsvorlage an⸗ zunehmen, ihm aber folgenden Zusatz zu geben:
„In Kreisen, in denen ehemals reichsunmiltelbare Gebietstheile bisher auf Grund des §. 4 A der Kreisordnung für die Rheinprovinz und Westfalen vom 13. Juli 1827 auf den Kreistagen vertreten waren, treten die Besitzer derselben den Kreistagen hinzu.“
Die Herren Boie und Lindemann beantragten, diesen Fusat zu streichen, während Graf von der Schulenburg⸗ Beetzendorf dem Antrage der Kommission zuzustimmen bat damit das liberal⸗euphemistisch sogenannte Prinzip der Selbst⸗ verwaltung nicht durchsetzt werde mit angestellten Beamten.
Freiherr von Landsberg erklärte sich für den Kommissionsvorschlag. Wohin man mit den leider auch von konservativer Seite gutgeheißenen liberalen Einrichtungen ge⸗ kommen sei, wisse man. Wenn es nicht gelungen sei, in den anderen Provinzen das Prinzip der Virilstimmen aufrecht zu erhalten, so solle man es wenigstens für Westfalen nicht auf⸗ geben, um vielleicht dadurch Anlaß zu gewinnen, daß das
Graf von Zieten⸗Schwerin erklärte Trotzdem auch er und zwar gründlich 5 glaube, meine er doch, daß das Ansehen des Adela nicht gewinne, wenn derselbe sich höher stelle als die ü 8 Bevölkerung. Auch er habe das Recht der Virilstimm übrige vergessen; die Verhältnisse hätten es aber beseiti en nicht darum nicht zweckmäßig, daran jetzt noch festzuhalten Er b deshalb, den Antrag der Kommission abzulehnen Er bite „Fürst zu Isenburg⸗Birstein erklärte sich für missionsantrag und meinte: man müsse festhalten, was mn⸗ besitze und nichts ohne Noth aufgeben. was man „Derr Adams erklärte: er könne sich zu einer allgemei Rückwärtsbewegung, nach der Geschichte der letzten &h neinen unseres Vaterlandes, nicht entschließen, und bat um Ablehü des Kommissionsvorschlages. ehnung sich gegen die 888
gegenüber. tiv zu f
“ dan wandte rungen des Grafen Zieten⸗Schwerin und : er kö zugeben, daß das Mandat eines von dem abe askne Grundbesitz gewählten Mitgliedes des Hauses poler s 2. — - welches hier auf rund 8 irilstimmen sitze. üttte deshal - sieanach halb um Annahme des gon⸗ r Minister des Innern, von Puttkamer, fü
aus: Es handle sich hier um Fortführung ee⸗ errungenen einheitlichen Gesetzgebungswerkes, das 2 Zeit gehemmt sein würde, wenn man den Komissonarne annehme. Auf solche Weise werde man nur die Bahn 8 eine revolutionäre Bewegung gegen die jetzige Ges vorbereiten. Er sei erstaunt, mit welcher iche von einer Reform der Gesetzgebung nach rückhwärts geirnte worden sei. Er wolle seine persönliche Meinung über ni⸗ lichkeit oder Nothwendigkeit von Virilstimmen hier gai äußern; aber als Minister Sr. Majestät müsse er die völlige Aussichtslosigkeit eines solchen Bestrebens udah alle Nachtheile, die sich daraus ergeben könnten, hinweisn
Nachdem sich noch Graf Brühl für den Kommissthn ausgesprochen hatte, wurde derselbe in namentlicher Nhüha mit 95 gegen 58 Stimmen abgelehnt.
Die Debatte wurde hierauf unterbrochen, und da inzwi Bischof D. Kopp erschienen war, die ausgesetzte Nereiihzch desselben sowie der Herren Riedesel Freiherr zu Eisenbach umd Fürst zu Bentheim⸗Tecklenburg auf die Verfassung ver⸗ aüuI fortgesetzten Bera
i der sodann fortgesetzten thung der Kreisordnun für Westfalen nahm das Haus nach hs Debatte die 88 bis 49 unverändert, dem Wortlaut der Vorlage gemäß, „n.
Zu §. 50, welcher von der Wählharkeit zum Vahlan und zum Kreistags⸗Abgeordneten handelt hatte die Kommission die Bestimmung vorgeschlagen, von der Wählbarkeit Diesemge auszuschließen, welche ein befoldetes Amt bekleiden, das der Aufsicht des Landraths unterstellt ist
Der Minister des Innern von Puttkamer bekämpfte diese Aenderung, die einen ersten Schnitt in einer ganz neuen und verhängnißvollen Richtung darstellen mürhe.
„Herr Lindemann erklärte sich im Sinne des Ministes, während Freiherr von Landsberg⸗Steinfurt Graf rühl une Graf
von der Schulenburg⸗Beetzendorff die Anschauung der Kom⸗ mission vertheidigten. Bei der Abstimmung 50 nach dem Vorschlage der Kommission angenom des Blattes.) Sitzung des Hauses der
— In der heutigen Abgeordneten, welcher der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegernheiten, Vr. Bon Woßler, nebst mehreren Kommissarien beiwohnte, stand af der Tager⸗ ordnung die Fortsetzung der ersten Peruthung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Anstellung der Impf⸗ ärzte in der Provinz Posen. 3 Der Dr. Graf meinte, es handle sich hier um ein politisches Gesetz. Wer die Regierung in dem Kampfe gegen den Polonismus unterstützen wolle, werde auf eine sachlice Prüfung der Vorlage nicht verzichten können. Schon 195 habe der Abg. Dr. Virchow beantragt, die Inpfung nurantlicen Aerzten zu übertragen. Auch die Reichstagskommissien sich in demselben Sinne ausgesprochen. Ueber die Abgranzung der Impfbezirke sei in dem Gesetz nichts bemerkt. Er benttt⸗ dasselbe an eine Kommission zu verweisen. .„ Der Abg. Kantak hob hervor, daß das Gesetz in du⸗ nahmegesetz gegen die Polen sei. Es heiße zwar, men w die Beschlüsse der Reichs⸗Impfkommission ausführen, uin weshalb nur für die Provinz Posen? Die Vorsage ertüte— eine Beleidigung für alle polnischen Aerzte. Selbst die Dai⸗ schen Posens hätten dieses Gesetz nicht für wünschensvah erklärt. Für die Polen werde das Gesetz immer ein nahmegesetz bleiben. 1 8 1. Der Abg. Dirichlet erklärte, daß er dieser Vorlage te unsympathischer gegenüberstehe als der eben erledigten. Behauptung, daß auch die polnischen Aerzte und M anwalte sich an der Agitation betheiligten, sei nicht be Es sei nicht die Aufgabe der Aerzte zu germanisiren, son 8 die Menschen gesund zu machen. Das Gesetz werde zu g Korruptions⸗ und Protektionssystem der schlimmsten 2 führen. Wenn der Staat den Kommunen das Necht Anstellung von Impfärzten nehme, so möge er zugleich a die Lasten derselben tragen. “ jcben Jartt Der Abg. Dr. Virchow meinte, daß die vnches 9g auch nicht vor Mißgriffen geschützt seien. Er habe gag- polnischen Aerzten, die hier ihre Ausbildung erlangt hätten nichts von nationalpolnischen Bestrebungen bemerkt. th Der Abg. Dr. Freiherr von Schorlemer⸗Alst sneh gegen die Vorlage aus, die wegen ihres politischen 89 5 seitig gegen das Polenthum gerichteten Charakters für ih annehmbar sei. 2* die Vorsage Die Debatte wurde hiermit geschlossen und die Vo an eine Kommission verwiesen. 8 bett Das Haus berieth sodann den Gesetzentwurf, bbil die Errichtung und Unterhaltung von 8 8 Snne in den Provinzen Westpreußer Cosen. 1 Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. von Meyer walde) gegen das Gesetz. d. M. ist der
— Durch Allerhöchste Ordre vom 17. d. M. i Stadtgemeinde Relhachges s Freilegung und Negüihas der Büschingstraße, der Kreuzbergstraße und des. Bürge 55 der Pankstraße vor dem Grundstück Nr. 13 da Isid eignungsrecht zur Erwerbung der benöthigten Grun theile verliehen worden.
— Zu einer hier tagenden
(Arns⸗
Kommission zur Be⸗
eines Nachtrags zum Reichshaushalts⸗Etat für 1886/87 und dem
Prinzip auch für andere Provinzen wieder hergestellt werde.
Kv der rathung über das Exerzier⸗Reglement
ahn