projekt ausgesprochen habe und daß dieser Ausspruch nicht zurückgezogen sei, so werde man ihm den Wunsch nicht ver⸗ üͤbeln, auch hier im Hause zu hören, daß die Summen, welche es bewillige, wirklich im Interesse der Landesvertheidigung verwendet würden.
Darauf bemerkte der Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff: b 8 — 8 Meine Herren! Ich finde es ja sehr begreiflich, daß jeder der Herren, welcher bei dieser sehr wichtigen Vorlage sein Votum ab⸗ geben soll, auch die Sicherheit dafür gewinnen will, daß dieser Kanal nicht blos wirthschaftlich vortheilhaft ist, sondern wie auch in der Motivirung zu dieser Vorlage in den eehhg gestellt ist, den Landesvertheidigungsinteressen dient. Ich glaube aber, meine Herren, iese Sicherheit besteht ohne weiteres dadurch, daß Ihnen der Gesetzentwurf im Auftrage Se. Majestät des Kaisers vorgelegtwordenist. Die Verfassung giebt ja dem Kaiser das Recht, Festungen anzulegen u. s. w. Der Kaiser ist also die Autoritätallein, die im Landesvertheidigungsinter⸗ esse zu befinden hat. Wie sollte ich nun dazu kommen, meine Herren, ohne daß dazu eine besondere Aufforderung ergeht, diese Fen⸗ hier uͤberhaupt zu berühren? Ich glaube, meine Herren, daß auch, da der Hr. Abg. Dr. Bamberger auf den Herrn Feldmarschall Grafen Moltke Bezug genommen hat, daß dessen Enthaltsamkeit in den diesmaligen Verhandlungen sich wesentlich darauf gründet, daß hier eine Vorlage Sr. Majestät des Kaisers dem Reichstage zugegangen ist. In der Autorität Sr. Majestät des Kaisers steckt ja die Autorität des Feld⸗ marschalls Grafen Moltke mit darin; wie also soll denn der Herr Feldmarschall sich hier noch äußern? Soll er hier zu der Frage in ppositivem Sinne Stellung nehmen? Dann trägt er sozusagen einen Tropfen in das Meer. Soll er in negativem Sinne Stellung nehmen? Welche Situation wäre das für den Herrn Feldmarschall, hier seine Autorität gegen die Sr. Majestät des Kaisers auszuspielen? 8 Meine Herren! Ich glaube, es ist streng verfassungsmäßig darin verfahren, daß die Militärverwaltung hier die Initiative zu einer be⸗ onders eingehenden Begründung nach der erörterten Richtung hin nicht genommen hat, sondern daß alle militärischen Organe, die hier bei dieser Frage in Betracht gezogen werden können, auf keinem anderen Standpunkte stehen, als auf dem Sr. Majestät des Kaisers; das ist selbstverständlich. Ich habe übrigens meinen Kommissar instruirt, den Herren in der Kommission auf jede Frage Auskunft zu ertheilen, und habe geglaubt, daß das überhaupt Erörterungen sind, die sich mehr für die Kommission als für das Plenum eignen. Ich bin auch heute noch bereit, wenn irgend einer von den Herren die Ge⸗ fahren, die der Landesvertheidigung aus diesem Kanal erwachsen, näher darlegen will, ihm darauf zu antworten, aber, meine Herren, auch in ter Kommission, denn das sind meiner Meinung nach wirklich nicht Erörterungen, die sich für das Plenum eignen.
Sodann ergriff der Staatssekretär von Boetticher das Wort: 8 Der Hr. Abg. Bamberger hat in der Art und Weise, wie ich den Namen des Hrn. Abg. Büchtemann citirt habe, eine ungerechte Schärfe gefunden. Ich bin mir einer solchen Schärfe nicht bewußt. Das Stenogramm liegt mir noch nicht vor; aber ich meine etwa Folgendes gesagt zu haben: „Glauben die Herren denn, daß, wenn diese Klagen begründet sind gegenüber der Tarifpolitik des preußischen
eirn Eisenbahnministers, daß sich der Hr. Abg. Büchtemann die Gelegenheit entgehen lassen würde, solche Klagen zu verfolgen?“ So etwa habe ich mich geäußert und habe damit weiter nichts aussprechen
wollen, als daß das sachverständigste Mitglied des preußischen Abgeordnetenhausfes — für solches halte ich auf dem Gebiete des Eisenbahnwesens den Hrn. Abg. Büchtemann —
das nebenher die Eisenbahnverwaltung unter eine sehr sorg⸗ fältige Kontrole zu nehmen beliebt, sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen würde, die Verfolgung einer solchen Beschwerde zu übernehmen. Daß darin eine unberechtigte Schärfe liegen sollte, glaube ich kaum, wie Sie das bei näherer Ueberlegung finden werden; jedenfalls hat sie mir ferne gelegen. Ich liebe es nicht, persönli scharf zu werden; sondern ich habe nur das sachliche Interesse im Auge, und dies sachliche Interesse weist darauf hin, daß die preußische Tarifpolitik Gegenstand der Erörterung im preußischen Landtage, nicht aber hier sein sollte.
Der Abg. Dr. Bamberger äußerte, der Minister von Boetticher habe ausdrücklich gesagt, wie das Stenogramm nachher beweisen werde, daß der Abg. Büchtemann den Eisen⸗ bahn⸗Minister sicher angegriffen hätte, wenn Beschwerden dieser Art vorgelegen hätten. Der Abg. Büchtemann werde im Ab⸗ geordnetenhause auf diese Bemerkung zu antworten wissen. Der Minister von Boetticher werde es nicht unnatürlich finden, wenn er (Redner) hier einen abwesenden Kollegen vertheidige, von dem jener ausdrücklich gesagt habe, daß das Angreifen die Hauptsache seiner Thätigkeit wäare. Der Kriegs⸗Minister habe seine Bemerkung als einen Vorwurf aufgefaßt. Das sei nicht der Fall. Er (Redner) habe nur einen Wunsch vorgetragen. Die Behauptung, daß Graf Moltke in dieser Sache nicht das Wort ergriffen hätte, weil er mit derselben übereinstimmte, sei doch wohl etwas zu forma⸗ listisch aufgefaßt. Wäre das der Fall, so würde man wohl niemals das Vergnügen haben, den Grafen Moltke 8 zu hören. Er (Redner) habe den Eindruck, daß sich die Kriegs⸗ behörde jetzt zwar zustimmend zu dieser Vorlage verhalte, daß aber die Initiative zu derselben nicht von ihr, auch nicht von der Marineverwaltung, sondern von der Reichskanzlei ausge⸗ gangen sei. Sollte die Initiative doch von der Landesverthei⸗ digung ausgegangen sein, so würde das gerade die Auskunft sein, die er am meisten zu haben wünschte.
Hierauf erwiderte der Kriegs⸗Minister Schellendorff:
Meine Herren! Der Hr. Abg. Dr. Bamberger sagt, er hätte hier keinen Vorwurf aussprechen wollen darüber, daß bisher in dieser Angelegenheit nicht von militärischer Seite die Initiative zu Erklärungen ergriffen worden wäre. Ich glaube, der Herr Abgeordnete wird vielleicht doch, wenn er das Stenogramm nachher liest, vielleicht sinden, daß — das Wort „Vorwurf' ist vielleicht etwas hart —, er aber eine recht dringende Aufforderung, doch jetzt zu sprechen, an mich gerichtet und dabei seiner Verwunderung darüber Ausdruck gegeben hat, daß bisber meinerseits in dieser Frage nicht gesprochen worden ist; das, glaube ich, wird er in dem Stenogramm finden.
8 Was die Bezugnahme auf den Herrn Feldmarschall Grafen von Moltke anbetrifft, so kann ich die Deduktion gar nicht zugeben, daß, wenn das, was ich vorhin gesagt habe, richtig wäre, der Hr. Abg. Graf von Moltke dann ja überhaupt nicht hier 1e,. und sprechen ürfte. Meine Herren! Nach der Verfassung giebt es gewisse Dinge, die speziell und ausschließlich dem Kaiser vorbehalten sind; die Verfassung stellt ja nach manchen Richtungen hin nicht den Kaiser ausschließlich in den Vordergrund und an die Spitze, aber auf dem Gebiete der Landesvertheidigung stellt sie seine Autorifät gams bestimmt und fest hin, und wenn sie z. B. sagt, der Kaiser hat as Recht, Festungen anzulegen, und wenn sie ferner sagt, der Kaiser at das Recht und die Pflicht, für die Kriegstüchtigkeit u. s. w. des Keiches immer zu sorgen, so glaube ich, liegt darin auch für den Kaiser die Pflicht, keinerlei Vorlagen hier in das Haus gelangen zu lassen, wel die Landesvertheidigung irgendwie beeinträchtigen könnten. Unter diesem Gesichtspunkte also glaube ich, daß, wenn im aftrage des Kaisers eine solche Vorlage hier gemacht wird, daß dann die Fragen der Landesvertheidigung in einem dem Reiche günstigen Sinne bereits erschöpft worden sind. Im Uebrigen, meine Herren, will ich mich gar nicht der Verpflichtung entziehen, auf speziell an mich gerichtete Fragen darüber, ob unter lesem oder jenem Gesichtspunkte vielleicht der Kanal Schwierigkeiten sir die Landesvertheidignng hätte, zu antworten; aber, meine Herren,
Bronsart von
in der Kommission, weil ich nicht wünschen kann, daß derartige Details, die mit wichtigen Fragen der Landesvertheidigung in Zusammenhang sich befinden, hier öffentlich im Plenum diskutirt werden, denn es würde dann absolut, wenn man ganz offen darüber spricht, nicht zu umgehen sein, daß manche Dinge zur Sprache kommen, welche für andere Leute gewiß recht interessant, für uns aber schädlich sein würden. Darin ist der Herr Abgeordnete mit mir gewiß derselben Meinung; er hat auch nichts Anderes im Sinne gehabt, als daß Seitens der Militär⸗ verwaltung eine ausdrückliche Erklärung darüber abgegeben werden sollte, daß dieser Kanal auch durchaus den Interessen der Landespertheidigung diene, und da muß ich immer wieder darauf zurückkommen, daß ich weder ein Recht noch eine Verpflichtung dazu das hier noch besonders zu erklären, anerkennen kann mit Rücksicht auf die Stellung, welche ich auch meinerseits dem Ansehen einer Kaiserlichen Vorlage über Landesvertheidigung gegenüber einzunehmen habe.
Der Herr Abgeordnete hat dann gemeint, er hätte die Empfindung, als ob die Vorlage nicht aus der Initiative der Marinebehörden oder der Landesvertheidigung, sondern aus der der Reichskanzlei hervor⸗ gegangen wäre, und er wünschte darüber etwas zu wissen. Meine
erren! Ich glaube, es ist wohl nicht üblich, daß über die Ent⸗ tehungsgeschichte von Regierungsvorlagen derartige Aufflärungen ge⸗ geben werden. Wir haben auch auf einander gar nicht einen Brodneid, wer bei einer solchen Vorlage das Hauptverdienst hätte. Die Haupt⸗ sache ist doch blos die, daß Ihnen hier eine Vorlage gemacht wird, welche allen Interessen entspricht; und ich kann nur versichern, daß bei dieser Vorlage auch die Militärverwaltung vollständig und sachgemäß betheiligt gewesen ist.
Der Abg. von Helldorff erklärte, daß das Interesse, welches die Landesvertheidigung an der Vorlage habe, in der Kommission zur Genüge erörtert sei. Beschwerden über das Tariswesen der preußischen Bahnen gehörten nicht hierher, sondern in das preußische Abgeordnetenhaus.
Der Abg. Dr. Hänel äußerte, es liege eine Reihe von Mißverständnissen vor. Der Abg. Dr. Bamberger habe an⸗ gefuüͤhrt, daß bisher nur Gründe wirthschaftlicher Natur vor⸗ gebracht seien. Es sei klar, daß dieselben nicht genügten zur Rechtfertigung dieser Vorlage. Auch das militärische Interesse müsse als maßgebend markirt werden. Damit das geschehe, habe der Abg. Bamberger die Herren von der Landesvertheidi⸗ gung aufgefordert, zu bestätigen, daß vom militärischen Stand⸗ punkt die Vorlage eine maßgebende Bedeutung habe. Auch er (Redner) lege Gewicht darauf, daß dem Hause dies noch einmal bestätigt werde.
Darauf entgegnete der Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff
Meine Herren! Ich muß vor allen Dingen hier erklären, daß allerdings insofern ein Mißverständniß obwaltet, wenn ich hier so verstanden worden bin, als ob mit einer Vorlage im Kaiserlichen
. .
Auftrage u. s. w. die panze Frage für Sie einfach erledigt wäre. Ich habe nur hier ausgeführt, weil der Hr. Abg. Bamberger mich pro⸗ vozirt hat zu einer Erklärung und seine Verwunderung darüber aus⸗ sprach, daß noch nicht eine solche Erklärung abgegeben wäre, daß ich keinerlei Beweggrund hätte, nachdem diese Fragen in der Kommission auf das Allergründlichste erörtert worden sind, hier im Plenum die Motive der Vorlage im bestätigenden Sinne zu besprechen. Es könnte sich dies ja auch nur auf wenige allgemeine Worte beschränken, welche, da wir auf Details hier nicht eingehen können, nicht mehr hätten
sagen dürfen als die Begründung, welche Ihnen unter Kaiserlicher Autorität zugegangen ist. Letztere aber überwiegt die meinige und das ist der Grund gewesen, weshalb ich zunächst in der ganzen Sache ge⸗ schwiegen habe. Diesen Grund, glaube ich, werden die Herren aner⸗ kennen und werden damit zufrieden sein. Das versteht sich ganz von selbst, daß alle militärischen Fragen auf das Gründlichste erörtert worden sind; und wenn ich hoffen darf, daß ich das Vertrauen Sr. Majestät des Kaisers genieße, so versteht sich von selbst, daß ich auch zu der militärischen Bedeutung des Kanals nicht irgendwie eine abweichende Stellung einnehmen kann.
Der Abg. Dr. Bamberger meinte, er habe seinen Zweck einigermaßen erreicht. Die Situation sei klarer geworden als vorher, aber nicht in der erwünschten Weise. In ihm habe sich der Eindruck verstärkt, daß die Landesvertheidigung nicht mit besonderem Nachdruck für diese Vorlage eingetreten sei. Die Vorlage stehe auf zwei Füßen, der eine sei der der Küsten⸗ vertheidigung, der andere der des wirthschaftlichen Interesses. Aus dem Verlauf der Diskussion habe er die Ueberzeugung gewonnen, daß das eine wirthschaftliche Interesse nicht aus⸗ reiche, diese Vorlage zu rechtfertigen; deshalb habe er den Wunsch, die Herren von der Landesvertheidigung zu hören. Er verlange nicht die Veröffentlichung von Geheimnissen; er wolle nur eine runde Erklärung darüber, daß die Vorlage im Interesse der Landesvertheidigung liege. Diese sei nicht erfolgt.
Der Abg. von velzarf meinte, die Erörterungen des Abg. Bamberger seien zwecklos und überflüssig, da über den Gegenstand, den er angeregt habe, bereits ausführlich ver⸗ handelt worden sei.
Nachdem noch der Abg. Dr. Bamberger dies bestritten und der Abg. Woermann darauf hingewiesen, daß die militärische und maritime Bedeutung des Kanals allerdings bereits ein⸗ gehend in der Kommission klargestellt worden sei, wurde die Porlage unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung
angenommen.
„Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs, betreffend Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unter⸗ drückung von Viehseuchen.
15 Das Ergebniß der Kommissionsberathung ist, wie auch der Referent Trimborn ausführte, ein wesentlich negatives gewesen. Die Kommission hat die Regierungsvorlage abzulehnen be⸗ schlossen und empfiehlt statt ihrer folgende Resolution:
zden Reichskanzler zu ersuchen, dafür sorgen zu wollen, daß die Vor⸗
kehrungen zur Verhinderung des Schmuggels, sowie die Vorsichts⸗
maßregeln bei der Vieheinfuhr vom Ausland in ein richtiges Ver⸗ hältniß gebracht werden zu den auf die Verminderung von Vieh⸗ seuchen gerichteten wohlberechtigten strengen gesetzlichen Bestim⸗ mungen im Inlande; serner, daß der periodischen Desinfizirung der
Gasthofställe und der Ställe der Viehhändler Seitens der Polizei⸗
behörden dieselbe Aufmerksamkeit zugewendet werde wie der Des⸗
infizirung der Eisenbahnwagen.“ 8 Die Diskussion wurde zunächst eröffnet über Art. 2 der Vorlage, welcher dem §. 45 des Viehseuchengesetzes folgende Fassung geben will:
„Die Polizeibehörde hat die Tödtung der nach des beamteten Thierarztes an der Lungenseuche erkrankten Thiere anzuordnen und kann auch die Tödtung verdächtiger Thiere an⸗ ordnen. Ist der Ausbruch der Seuche festgestellt, so müssen alle verdächtigen Thiere mit einem dauernd haftenden Kennzeichen ver⸗ sehen werden. Die Füdereierenge. sind ermächtigt, für den ganzen Umfang ihres Staatsgebietes oder für Theile desselben die Impfung sämmtlicher Rinder in dem Gehöfte oder in der Ort⸗ schaft, wo die Lungenseuche ausgebrochen ist, anzuordnen.“
Der Abg. von Hasselbach befürwortete hierzu ein vom Grafen von Behr und ihm gestelltes Amendement, wonach bei Viehständen von erheblicher Zahl oder von werthvollen Zucht⸗ thieren nicht die Tödtung, sondern nur die Kennzeichnung der der Ansteckung verdächtigen Thiere polizeilich herbeigeführt, die Impfung auch nur in solchen Gegenden zugelassen werden solle, wo die Lungenseuche an Ausdehnung gewonnen habe. Der Antragsteller führte aus, daß sein Vorschlag besonders
—
dem Gutachten
8
Rücksicht nehme auf die Interessen der oßen Viehwirthts ten der Provinz Sachsen, welche durch hebhn hegving if empfindlich 4 werden müßten. gsvorlage Der Abg. Gra Adelmann hatte gleichfalls ein A ment gestellt, dessen wesentliche Abweichungen von der wen darin bestehen, daß die Landesregierungen in solchen 84 in denen nach ihrem Ermessen durch den plöölicen Ffüle des Viehbestandes besonders drückende Nachtheile hervor erus werden, ermächtigt sein sollen, auf Antrag des beuesenfe Besitzers ausnahmsweise für die Tödtung resp. negerihada öfe oder S Fäuser eine Frist bis 1 88. “ Frist bis zu zmei Nanata ar ierzu bemerkte der Minister für L irthschaf mängs un, Ferhe Dr. für Landwirtsshast N. Meine Herren! Im Gegensatz zu 8 8— ic, Sie in ertter Line bitten, die veae e — stellen. Die Vorlage der verbündeten ist aus se 828 kenntniß hervorgegangen, daß die Bestimmungen des Reichs⸗Sen 8 gesetzes von 1880 nicht genügen, um die Lungenseuche wirfsan de dauernd zu bekämpfen. Ich bemerke in dieser Beziehung ggenh dem Herrn Vorredner, daß wir in Preußen ja bereits 7 18 dasselbe Gesetz haben, was 1880 erst Reichsgesetz geworden it 8* muß ihm ferner entgegnen, an einer wirksamen energischen Arsfüb dieses Gesetzes hat es durchaus auch bisher nicht gesehit und daran nicht 2 hat, bemweisen gerade die statistischen — im Kommissionsbericht auch hervorgeboben sind. Es sind n k Summen angegeben worden, die seit dem Jahre 1875 die Veritteag der verseuchten Bestände in Preußen und besonders i h Provinz Sachsen in Anspruch genommen hat. Drese i gestiegen von 1876 bis 1884 in der Provünz Sachsen ün von 26 000 ℳ auf 346 000 ℳ in den letzten Jahren; und ich n S aus der fortsteigenden verzehnfa 4
on 8 b chten Höhe der gezahlte chädigungen können Sie entnehmen, daß “ der Provinz Sachsen nicht säumig Beden find, nicht Mange Energie bei Tgefäbenag der Geschen estim geseigt baben e dern daß die Gesetzesbestimmungen, so wie sie sin nicht gmüggk Gerade die Verhältnisse der Provinz Sachsen haben ve h — Vorredner wiederholt ausgeführt hat, in der That den nächi Anstoß und Anlaß dazu gegeben. Die Zustände dort in diesn de ziehung sind geradezu unerträglich geworden. Noch auf den laa Provinzial⸗Landtag der Provinz Sachsen sind die Anträge, nit se jetzt von den verbündeten Regierungen formulirt vorliegen, einstiani 5 tellt und anerkannt worden als die wirksamsten Mttel zur Pe ämpfung der Seuche. Nan meine ich doch, daß in der That gene diese Provinz wohl am legitimirtesten ist, ein Urtheil üher den Varj der jebigen Bestimmungen abzugeben, welche am meisten unter de Seuche bet. 8 1 Ferner sind auch die Bestimmungen, wie sie die jetige Verlz will, derart, daß der reelle Handel in fezter Pee hfä wird, ebenso wenig wie der reelle Betrieh der ganbmirihschaft. Die verbündeten Regierungen befürworfen frej Maßregeln, cin⸗ mal die Kennzeichnung des verseuchten und debälhtigen Biehes mi unvertilgbaren Kennzeichen. Durch eine solche Kemzeichnung find allerdings eine gewisse Entwerthung der Wiehbestände statt, aber doh nur eine sehr begrenzte. Durch die Kennzeichaang trich das Vieh nicht entwerthet in ug auf den eigenen Wirthschaftsgebrauch, es wird nicht entwerthet als Spannvieh, es wird aber auch nicht, wenigstens
nicht erheblich, entwerthet, wenn es als Schlachtrieh verkauf wird; wohl aber wird das Vieh entwerthet aftz Hantbelsdleh. venh aber herade der Zweck der Kennzeichnung. Fih neine hoch, man soll in einem Mitgefühl für diejenigen Bestterz beret Nieh bon einer Seuche betroffen wird, nicht so weit g daß man sie darin begünstigt, sich der Bestände, welche der ächtig sind, sich schnell zu entledigen zum Nachtheil u der Übrigen Besitzer. ÜUnd lediglich diese eine Ve⸗ des Viehes witd verhütet und beschränkt durch die Es wird also unmöglich gemach, daß solches verdächtiges Vieh gesundes birweggeschafft wird und die Seuche mit sich im Lande weitet hetreztet. Mitgefühl mit Jemand, ten Bestand bekommen zu haben,
Ich meine, man braucht nicht in heen der das Unglück hat, einen vers 8. zu hab so weit zu gehen, daß man ihm hulfreich ist unt et zulißt, daß er diese verdächtigen Bestände so schnell wie möglich anerwärts aßsett. Also ich meine, die Kennzeichnung ist tite wiecklame Maßtegel, und wenn sie in der Provinz, die am meisten bon der Seache betroffen wird, einstimmig als etwas Richtiges befürwatlet vitt, so, Nente ich hat das auch ein entschiedenes Gewicht. Ich fürchte in der That, daß die Aeußerung, die der Hr. Abg. von Hasselbach sceben gemadt bal daß, wenn eine Abhülfe nicht auf diesem Wege gefunden wittz um dazn kommen wird, innere veterinärpolizeiliche Verkehrsschrmia iu errichten, — daß diese Aeußerung in gewissen Landetthellen ei sehr lebhafte Befürwortung finden möchte. Die Anfänge sehe 9* reits in den Vorschlägen, die Hr. Abg. von Hasselhach onghgartt ü, und die in der landwirthschaftlichen Presse bereits erörtert e Als ein zweites Mittel zur Bekämpfung der Seuche en Regierungsvorlage vor, daß es als zulässig anerkannt witte 8 Seitens der Landes⸗Polizeibehörden die Impfung in gisa üt angeordnet wird; es wird also damit den zuständigen B bötan eine Pflicht auferlegt, sondern nur eine Fakultät ertheilt, 85 n Inh
2
die diese zuständigen Behörden — in Preußen sind das ie gierungs⸗Präsidenten — in die Lage setzt, von diesem Mittel „ u machen, wie es den Umständen nach angemesen 9 scheint⸗ Nun gebe ich vollständig zu — und es sind jn 802 auch in diesem hohen Hause verschiedene Herten me die sich ex professo mit dieser Frage beschäftigt haben — Ir Frage des Werthes der Impfung bei der Lungenseuche noch din einem gewissen Grade kontrovers ist; aber die in den berseuchlat
re Gegenden gemachten Erfahrungen — und das sind di
e Spceling⸗
distrikte in Holland, die preußische Provinz Sachsen und ein Fea von . — haben 5 daß in diesen Genenden wics zeugung von dem Werth der Impfung von Jahr zu Jahr 5 8 ist, und die letzten Berichte aus Holland, die bis zum Jak c dh reichen, weisen meines Erachtens mit sehr überzeugenden Zahlen nae nme durch eine rationell durchgeführte Impfung in der That enegehe Fa⸗ nität des Viehes hergestellt wird, und insbesondere, daß dadarchgieäg breitung der Seuche gehemmt wird. Daß es auch wissen 82 dr Autoritäten anderer Meinung giebt, das ist ausdrücklich 1e. m n Regierungsvorlage beigegebenen Motiven hervorgehoben; die Fhadem aber von Jahr zu Jahr reifer geworden, und sch bin gant besordes frappirt gewesen, wie überzeugt man in der Provinz Sachsen, Mafrege im Regierungsbezirk Magdeburg, von dem Werth 88 Stäm ist, und zwar nicht bei Theoretikern, sondern bei alten, sehr 1 Praktikern, die Rübenwirthschaft seit 30—40 Jahren
betrieben ha⸗
mit Beständen von 400 — 500 Stück Mast⸗ und Spannvieh.. 2 Ich meine also, auch g praktische Erfahrung spricht für dice Vorschlag der verbündeten Regierungen. vali sglag, der Herr angeführt hat, man solle sch wahs beschränken auf eine energische Ausübung der Befugnisse, dif ber Aus⸗ herige Gesetz giebt, so kann ich ihm erwidern: an eneeüan wie übung hat es nicht gefehlt; aber Analogien wie die angeführt absolu man in der Schweiz operirt, passen für unsere Verhältnisse dort i nicht. Dort ist keine landwirthschaftlich⸗technische Induftren gang Weidegang einen großen Theil des Jahres über, dort bgfic rich m Wirtzschaft auf Milchwirthschaft, auf Verkauf von 85 ganz de⸗ endlich findet auch ein Import von außen akes e. Induftri⸗ schwindendem Maße statt, während in den bochentwicke 2 weig, gegenden, im Anhaltischen, in der Provinz Sachsen, in Bnh vies in der Provinz Hannover, Vieh in geringem Maße ansgengeda sondern durchweg das zur Ackerwirthschaft und zur Mast erf
darau
w 2 Am 9 Wir müssen Vieh von auswärts eingeführt wird. Wie ichs, an aß i Landestheilen des Deutschen Reichs, sehen, daß in den Landestheflen ne Deutschen vomigen
denen diese Viehbestände bezogen
inzen do Süddeutschland, insbesondere auch die fränkischen Provinzen
8