1886 / 50 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

um Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuftschen

8 88 Verlin, Freitag, den 26. Februar

Nichtamtliches. solches Geseb ais pü9s E111u6““ 88 88 Seeh. ber rch geg W“ warlin. 26. Februar. Im weiteren Verlauf V IZ indeste ie estgestellt ist, daß von Exekutivstrafen ni ie Rede sei, Preußten. Pelicg t 8 des der Abgeded. LE11““ Schulversäumnisse festgestellt werden. daß der §. 4 vielmehr von Polizeistrafen handele, welche, wie andere 1 estrigen (28.) Senmg der Beratl des Gesetzent Der Abg. von Schenckendorff meinte, er werde mit seinen Polizeistrafen, verhängt werden und unter Umständen auf den unbe⸗ 1““ HNacten erklürte bei Fortsetzung der Vrürasc 18. setzentwurfs, Freunden für die Vorlage stimmen, weil dieselbe die bisherige quemeren Weg der amtsrichterlichen. Thätigkeit gebracht werden t d die Anstellung der 8 sschullehrer in den Ungleichheit auf dem Gebiete der Behandlung der Schulver⸗ müßten, arbeitet die Verwaltungsmaschine schwerer. Auch der Amts⸗ ainzen Westpreußen und Posen und im Regie⸗ säumnisse in den betreffenden Provinzen zu beseitigen geeignet richter empfindet es vielfach schwer, mit diesen 4 Pfennigen operiren sansbezirt Op 8- 8 Abg. ea h; sei. Im Uebrigen stimme Redner dem Wunsch, das Gesetz seenscfe t. e 1 Leralg Srcuvermngaang i6 Unaerhenl zgchisheh zen Werth darauf, daß ihre Kinder den ernten. 1 F N ch, benn bei der exakten Ahndung der Schulversäun nisse alle Monate legten großen hdarauf, 1 e einer kommissarischen Vorberathung zu unterziehen, zu und vielleicht zwei Bestrafungen für Schulvecsän 6 Kinder

—— ——— S

Zeaboer, wie den Kindern das Deutsche beigebr be Se

v.fr Fei ühcatchen Fnea und führe zur 11““ 8 eMälse enenastan l 8 8 n 88 1“ 1 bfften Pl sicfert. e. Neausc .

6 SDae ;08; 86 nis geeigneteste. ungenügende Resultate, wie i ihnen im Jahre 1883 an einem sehr

Fenin Wunder e 9 des D¶Der Abg. Dirichlet bemerkte, wenn auch in Westpreußen regsäüchen Beispiele erörtert habe, namentlich dann, wenn die ERh bgenommen habe. Der Mim er spreche von seinem eine sogenannte Polenfrage existiren möge, für Ostpreußen sich genau berechnen, in wie weit der durch die Schulversäumniß der

1 wollen“ gegen die Polen, als ob dies nicht Pflicht und könne man sie nur künstlich konstruiren, und es sei keine Ver⸗ Ferdet ehnen erwachsende Verdienst die Strafe für die Schulversäumniß eigt.

. Hegierung wäre. Sie dürfe sich nicht wun⸗ anlassung, die Schulord 45 j Fädigkeit der Regie⸗ EEöö1..— sung, die Schulordnung von 1845, welche sich auf die ganze S 86 die Polen zu ihr kein Vertrauen hätten bei dieser Provinz Preußen beziehe, auch für Ostpreußen Rc leeg Die J.e iegt alse ehifagh iin Päht e : Volksschule etwas von

husscen a

nn, S”S lnis Klerus werde Alles in di 85 E585 ; 8 8 2 zweise. Dem polnischen Klerus werde Alles in die Tendenz der Vor Fr.⸗ w 4 unterschre e 8 Behtben was 8 85 1“ gebe. Redner gleichung sücsen ehng se e e Seen E⸗ 1ee Kfächt ae hh K hhen 1b dnh⸗ di nischen Geistliche seitde 8 I 8 6 111u1u1“] ames, dann ben wir auch die Verpflichtung, ür den angemessenen Fn 1“ die 8 8 e ügen. die Vorlagen das Zeichen an der Stirn, daß die Besuch dieser Volksschule zu sorgen. Das ist 88 Gdeäthengentes von Bpertsch sp der Predigt u. s. w. mehr berü⸗ 11““ essort⸗Minister sich in der Lage von Künstlern befun⸗ dem ich mich im Jahre 1883 habe leiten lassen und auch jetzt wieer, Fhende in 11 1”“ Fhr ig. 8- a den 188 denen befohlen sei, ein durch freie Phantasie her⸗ b ich bitte nochmals, nicht Motive anzunehmen, welche nicht 6 ümischen, Ausnahmen vEren Naitation d Kulturkampf zustellendes Kunstwerk in möglichst kurzer Zeit abzuliefern. vorhanden sind. Ich bin der Ueberzeugung, daß trotz aller An⸗ 8 ee Kegierung zur Last. Eine Agitation der katholisch⸗ Wie habe der Kultus⸗Minister, der doch die Verhältnisse kenne, strengungen der Behörden und wir haben das im Jahre 1883 ein⸗ G zcten Lehrer kenne er gar nicht; wohl aber wisse er, daß sich dazu hergeben können, für Ostpreußen eine Polenfrage zu 11“ es noch nicht möglich gewesen ist, überall eineix Ftholischen Lehrer ihre religiösen Pflichten zum konstruiren? Der einzige Grund sei, man habe eine formelle chulbesuch züfrzielegh den Fi .. 1“ T fih ne hen. vöflachlässigäen, I 114“ 1111“ füisüghe kunawe sugasn auch 8 1ägwh n. Peid iteeh hirt. h. MVhatung sie a mNuahne⸗ 1u““ us Ostp. aben en. an habe auf die Gefahr ulbesuch so weit zu kommen, wie dies in anderen Landesthei über die e güsbes gestern angeführt habe, hingewiesen, daß dier Littauer der Polonisirung ausgesetzt selen. der Fall ist. Es sind vorhin Aeußerungen Nercese aHündeötheiban b te aut teüan 2 ren ig b hewahr so seine An⸗ Das sei ganz absurd. Von Polonisirung sei in Ostpreußen Annahme, 8 eine Schulversäumniß als solche einfach bestraft wede äber den Einsuß des zulkowski auf die Lehrer, nicht nur keine Spur zu bemerken, sondern die fteach prach⸗ oder künstig heftraft werden solle. Dies ist doch nicht richtig, denn am Keoͤner eben der Fürf schreibe. Mit diesem Gesetz lichen Elemente seien successive zurückgegangen. Nach der unter allen Umständen müssen doch die Entschuldigungsgründe nach 8 2 eeum den Lehrerstand korrumpiren. Die Losreißung „Nordd. Allg. Ztg.“ seien im Kreis Goldap seit 1879 und im dos Kch Felteg und geprüft werden. Nun appellire ich an die Erfahrung n Lhrer von eehen. ¹ Patronen Kreis Angerburg seit 1880 nur deutschsprechende Konfirmanden bei gechtteh Her gserersünst hee Ae eüeeaber Ee mn das Ve e ziehen. an m 2 sen. Ir ve 8 3 B qF F 8 9, Lenlle Ernährung, bei se⸗ a 1 geiftichen den er 1e; 9 borhanne⸗ In allen anderen Kreisen seien die fremd⸗ schlechtem Wetter ein vernünftiger Mensch auf den Gedanken kommen, b bttüc 1u“] nf gitation. sprechenden Konfirmanden dauernd zurückgegangen. Und das jedes Kind wegen jeder Schulversäumniß zu bestrafen? (Zuruf aus anr behaupte, 8 ie evangelischen Geistlichen nenne man Polonisirung! An die Verhältnisse in Ostpreußen dem Centrum.) Sie sagen: ja. Meine Herren, das ist nicht mög⸗ 8 9 sit iniger ne . 88 Proselyten zu könne man doch nicht denselben Maßstab legen, wie in Rhein⸗ lich, die Entschuldigungsgründe sollen ja nach dem Gesetz oder den 9 nin sicten. Viele 8 ba lische E tern seien genöthigt, ihre land oder in der Mark, darum könne man doch nicht die Be⸗ Sen vägrscheister erörtert werden Es mag wohl vor⸗ 9 e n agelische Schulen zu schicken, wo ihnen evange⸗ strafung der Schulversäumnisse gleichmäßig regeln. Mit poli⸗ kommeg, dash 1113“ b 1nde seg h. über einen Ver⸗ ü hnungen eingepflanzt würden. Die Regierung zeilichen Verordnungen werde und könne man nichts erreichen, steher ein 1“ E1““ 9 vinde vnd diese Vorlage nicht die Germanisirung, sondern denn die Polizei könne gar nicht die Stichhaltigkeit der nes E nderh, Antsdacfteer ahrn Thsashes ne Ectit und den Widerstand der polnischen Bevölkerung Entschuldigungsgründe begutachten, das könne allein der be⸗ Wie Schulversäumnisse zu behandeln sind, 1“ biüen. treffende Schulvorsteher. Würde man solche Bestimmungen in Ostpreußen viele und ausgiebige Erfahrungen gemacht. Gerade in de Büisfion wurde geschlossen und die Vorlage an einführen, so würden viele Gutsbesitzer lieber die Strafgelder den Zeiten des Nothstandes ist es uns gelungen, durch positive Maß⸗ eir homisin von 21 Mitgliedern verwiesen. aus ihrer Tasche zahlen, als die Leute schädigen lassen. Aus regeln einen guten Schulbesuch zu erzielen, ohne daß man nöthig hatte, h en ie erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ diesen Gründen werde Redner denn auch gegen die Vorlage mit Zwangsmitteln Finterherzugehen, sondern wo man die hungernden 8 nfa weestrafung der Schulversäumnisse im stimmen. Kinder durch Darreichung von Nahrungsmitteln in die Schulen lockte. Ich vhan in Schulordnung für vie Elementar⸗ 8 . b 8 glaube, der Hr. Abg. Dirichlet wird die Güte haben, zu bestätigen, daß basan grovinz Preußen vom 11 W“ Hierauf erwiderte der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ die Anregung zu diesen Einrichtungen zum Theil auch von mir aus⸗ dlh un) des Schulreglements vom 29. Mei 1801 und Medizinal⸗Angelegenheiten, Dr. von Goßler: gegangen ist. (Zustimmung des Abg. Dirichlet.) si zie niederen katholischen Schulen in de Meine Herren! Ich bedauere, daß der letzte Herr Vorredner Be⸗- Wir haben damals ganz einfach gesagt; wir haben die Ver⸗ sn ] Latt 9 1 B den denken gegen diese Vorlage an Stellen findet, wo sie nicht existiren. pflichtung, dafür zu sorgen, daß die schulpflichtigen Kinder in die diten und auf dem pla en Lande von Schlesien Die Vorlage ist wirklich harmloser, als sie von dem Herrn Vorredner Schule gehen, einmal, um ihnen die Möglichkeit zu gewähren, trotz 1 nher Grafschaft Glatz. 8 dargestellt ist, Wenn man sich überlegt, meine Herren, wie läßt sich der Schwere der Zeiten etwas Tüchtiges zu lernen, zweitens aber auch, 8 1— V de Abg. Szmula sprach sich gegen die Bestrafung der ein sicheres Mittel finden, um die von allen Seiten, jedenfalls von um den Staat zu sichern, daß nicht aus dieser ökonomischen Kala⸗ e reastumnisse mit Geld aus; denn diese Geldstrafen seien Seiten des Hrn. Abg. Dirichlet gebilligten Ziele der Volksschule zu mität Zustände hervorgehen, welche ihn in sozialer Hinsicht auch noch ri umen Leute in Oberschlesien unerschwinglich. Die erreichen, und wenn man⸗ darüber klar ist, daß ein regel⸗ in der Zukunft gefährden. Das Mittel, welches wir anwandten, - leimungen gestatteten auch nicht immer eine rechtzeitige mäßiger Besuch des Volksschulunterrichts heilsam, förderlich und waren Suppenanstalten, Speisceinrichtungen in der Schule. Wir berrung bei Versäumniß der Schule. Redner wandte nothwendig ist, dann steht man unmittelbar vor der Frage: haben damals in einigen 40 Schulen des Kreises, den wir Beide b mmehr gegen die neulichen Ausfül rungen des Ab Sind diejenigen gesetzlichen Vorschriften ausreichend, welche einen genau kennen von ca. 67 ländlichen Schulen, in ca. 3 1 big berschlesisch ölk 9 2 des Abg. regelmäßigen Schulbesuch sicherstellen sollen? Wir haben auch im 40 und 50 diese Einrichtung getroffen. Die Kinder oüncht über ie o ersch esische Bevölkerung 89 d nahm diese Jahre 1883, als wir diese Frage an der Hand eines Gesetzentwurfs strömten herbei, und wir haben in keinem harten Winter einen so an iem Vorwurf der Unkultur in Sehuh. Die Regierung deriethen, nur unsere Uebereinstimmung darüber zu konstatiren gehabt, guten Schulbesuch gehabt, als im Nothstande. Diese Erfahrungen,

rit die bberschlesische Geistlichkeit in Gold assen lassen, so daß die: vorliegenden Vorschriften, die Vorschriften der preußischen die ich damals in Litthauen gesammelt, habe ich später hingegeben hötioisch und aufopfernd sei dieselbe. Das Deutsch⸗ Shukordnung und des katholischen Schulreglements, nicht ausreichen, nach Oberschlesien, als der Nothstand ausbrach, und sie sind auch mitte in den oberschlesischen Städten große Fortschritte und daß es allermaßen anzustreben. ist, einen besseren, geregelteren dort mit Erfolg benutzt worden. Vor einiger Zeit hat eine west⸗ an. Far an dem Unterrichtssystem liege es, daß Volksschulbesuch, wie derselbe verfassungsmäßig vorgeschrieben und vor⸗ fälische Regierung ich glaube, die von Arnsberg es handelt sich vuf dem 8 Sr,, S ausgesetzt ist, zu erzielen und den Eltern die Förderung des Schul⸗ um eine gebirgige Gegend, welche vielfach weite Schulwege hat schon suf dem platten Lande nicht der Fall sei. Früher besuchs zur Pflicht zu machen. in Folge der Besiedelungsart Westfalens, die vielfach di 5. Ehrer alle polnisch gesprochen und den Bei der Vorbereitung dieses Gesetzes ist in keiner Weise auch litthauische Ansiedelungsart erinnert Speife⸗Einrichtungen währens 1b 3 Dinge klar machen können. Jetzt sollten die nur annähernd davon die Rede gewesen, daß Ostpreußen unter dem ungünstiger Jahreszeit auch dort eingeführt. Später hat die Marienwerderer mim Lehrer polnisch sprechende Kinder im Deutschen unter⸗ Gesichtspunkt einer ihm drohenden Polonisirung in dieses Gesetz Regierung aus eigener Erwägung, vielleicht auch aus Kenntniß der in den emwas pädagogisch Verkehrteres gebe es nicht! Früher bhineingezogen werden sollte. Was von dem Hrn. Abg. Dirichlet über andern Bezirken gemachten Erfahrungen, was ich ihr zum hohen anders gedacht. Damals sei der Redner vom General Masuren vorgetragen worden, ist richtig; die Zahlen, die er ange⸗ Lobe anrechne, Veranstaltungen getroffen, um in den ärmsten Schulen, meben mit der Abfassung einer polnischen Regiments⸗ geben, habe ich selbst der Presse übermittelt und sie veröffentlichen in den schlechtesten Zeiten den Kindern eine angemessene Ernährung in tebeauftragt worden, um auch den polnischen Soldaten lassen, um den meines Erachtens bedauerlichen Irrthum einer sonst der Schule zu bieten. Wenn also einzelne Herren glauben sollten, daß Fhüders gie ücchs z Bernietteln Seinhe wohlmeinenden Zeitung etwas aufzuklären und ihr Momente die Unterrichtsverwaltung die Frage nach dem Schulbesuch und der lür gabe die best 85 fol ge 8 bt 8 Die setzi Metb 1 an die Hand zu geben, welche sie zu einer eigenen Kritik Schulversäumniß nur vom einseitigen Polizeistandpunkte beurtheilt, sabe die 5 t. letzige N der von ihr vordem gemachten Mittheilungen befähigen. Ich bin dannf irren sie sich. enn einem Schulmann etwas ans Herz wachsen veen esten Erfolge geha ie jetzige e don ihr vordem chten Mittheilungen befähigen. Ich bin d sie sich. Wenn einem Schul Herz wachs 2 e Kinder zu Iioten. Der Kulturkampf habe vollends gern bereit, die Schulfrage für Masuren und Litthauen bei Gelegen⸗ kann, so ist es die Volksschule. Die Bevölkerungsklassen, welche die vetorben. Der Autoritätsglaube sei erschüttert. Er heit des Kultus⸗Etats oder sonst, wenn es angethan erscheint, zu er⸗ übrigen Schulen besuchen, können sich meist selbst helfen, aber die, fäist gehört, wie ein Arbeiter gesagt habe: Ach was, ich örtern; im gegenwärtigen Augenblick brauche ich aber nicht näher auf welche an die Volksschule gewiesen sind, sind die ärmsten und gedrück⸗

1 nit einem Geistlichen in einer Zelle zusammengesessen, diesen Gegenstand einzugehen, weil, wie gefagt, Ostpreußen und die testen, viele von ihnen ringen um das tägliche Dasein in jeder Hin⸗ nhg süeht ebenso da wie früher. ei diesem Gesetzentwurfe in gar keinem Konnex stehen. sicht, in wirthschaftlicher wie in intellektueller Hinsicht.

6 zuch von einer Polonisirung der Litthauer ist nicht die Rede; ich Der Hr. Abg. Szmula hat seinerseits auf die Verfügung, der

seiner Aus⸗

Lom Vize⸗Präsidente Sache f 1 882 1 2 1 ze Präsidenten von Heereman zur Sache gerufen, muß beinahe befürchten, daß ich durch eine gestern gemachte Bemer⸗ Regierung zu Oppeln hingewiesen, und ist es mir bei s

lüne Re seine Fre 1 4 dner nochmals, daß er und seine Freunde diesem kung dem Herrn Vorredner Anlaß zu dieser Annahme gegeben habe. führung nicht recht klar geworden, ob er daran eine Bemerkung an⸗

. sete jbro Dusi 5 4 st 16 ihre Zustimmung versagen würden. Die Verhältnisse in Litthauen sind mir auch aus eigener Ansch knüpf b ie Verfü⸗ 74 mi 8 Ia 3 b 8 5 9 w Anschauung knüpfen wollte, dahingehend, da die Verfügung von 1874 mit dem 1 8 5 Abg. Graf Schwerin⸗Putzar wies darauf hin, daß es ziemlich genau bekannt. Das, was ich gestern und bei anderen Ge⸗ Schulreglement von 1801 in ec nhsruc steht. Ich habe mir die 86 b ner um gar keine prinzipiellen Fragen, sondern einfach legenheiten bis zum Jahre 1882 zurück beklagt habe, ist, Verfügung inzwischen kommen lassen, und ich ersehe aus derselben, daß 8 2 e Durchfüöhrung einer strengeren Schulordnung für be⸗ daß von Seiten der polnisch⸗nationalen Agitation eine Unruhe die Regierung in dieser Polizeiverordnung in Ansehung der katholischen 88 ente Gegenden handele. In Schlesien und der Grafschaft in die Litthauer hineingetragen worden ist, nicht etwa, um sie zu Schulen nichts Neues bestimmt, sondern einfach die betreffende Vor⸗ 85 ig seien die Verhältnisse für katholische Schulen auf Grund Polen zu machen, sondern Unzufriedenheit bei ihnen hervorzurufen, schrift aus dem katholischen Schulreglement ganz übernommen 8 ebenso wie das mit den Wenden und andern Völkerschaften geschehen hat. Gleichzeitig ist eine zweite Verfügung erlassen, in der

i Provinzi ü 2 d gäalgesezen geregeltk, welche aber nicht ö ist. Ich habe Ihnen wiederholt aus polnischen Zeitungen und aus ausgesprochen worden ist, daß aus den von mir vorhin ent⸗ sie im Jahre 1872/73 von Seiten des da⸗

NLeann, w' 6 8 3 8 6 8 gine 7 9 g 1 . si ein Kind die Schule in der Woche nur einen anderweitigen Quellen Mittheilungen gemacht, wo sogar die Wallonen wickelten Gründen, wie sie im

lch könne es die übrigen 5 Tage unbehelligt fehlen. und Nordschleswiger an die f bnhaͤlte Redner den hier vorgeschlagenen Weg, die Rege⸗ in ihnen die Vorkämpfer für

Polen herangezogen werden sollen, um maligen Unterrichts⸗Ministers aufgestellt worden sind, im Gebiet des Schulversäumnisse nicht mehr im

nationale Sonderrechte zu erkennen. katholischen Schulreglements die cht . atholischen Schulreglen dern im Wege der Polizeistrafen ge..

auf Grund des Allgemeinen Landrechts polizeilichen Ver⸗ Die Frage, weshalb Ostpreußen in dieses Gesetz hineinges Wege de ivs

8 ge, b 1 t gezogen ege der Exekutivstrafen, son im A. 6 88

8⸗ bungen zu überlassen, für richtiger, als etwa eine Ab⸗ ist, findet durch die Erwägung ihre Erledigung, daß, wenn der §. 4 ahndet werden jollten. Mit der Einführung dieses Grundsatzes ist

anmg der provinziellen Gesetzgebung zu versuchen. Denn der preußischen Schulordnung wegen Westpreußen geändert werden auch im Bereich des katholischen Schulreglements die Schulverwaltung 1 die Aenderung auch für den gesammten Geltungsbereich dieser wesentlich erschwert worden. Wie ist es möglich, im Wege der

eyverordnungen ließen sich besser und zweckentsprechender soll, ; 1 1 für Osipreise 3 21 b zzeistrafen mit einem Schulreglement zu operiren, welches 8 Schulordnung, also auch für Ostpreußen, vorzunehmen ist, sofern die dafnit nür e dann Kinder 1“ e 1

len Verhältnissen anpassen. Die Einzelheiten zu berath

h . FF öe; hen Grü ide Landestheile die gleichen si ist

’4 8 besten einer Kommission zu übertragen sein, und 11“ 8 dchen sind. wat ist er Fall. hee eine volle Woche ohne Noth aus der Schule bleiben?

vamfehle zu diesem Zwecke diefelbe Kommission, welcher 1883 und auch bei anderen Gelegenheiten hat die Mehrheit dieses In vielen Gegenden, in denen die Kinderarbeit einen lohnenden Ver. b 1 st findet, tritt der Fall ein, daß die Kinder regelmäßig fünf Tage

dan eben den vorhe F. 2 b : 5 : ver,ne; hergehenden Entwurf zugewiesen habe. hohen Hauses die Auffassung bekundet, daß die Schulordnung von dien 1 . Spahn glaubte auf Grund seiner richterlichen 1845 nicht ausreiche, um einen d,kaeia Schulbesuch sicher zu 9 der 11“ sfcssten age erscheinen., 8 1 2 7. 2 . 8 71 6 4 8 S f 2 iesem 8 82 2 g2 venn

g, daß hohe Geldstrafen für viele Fälle, als zu stellen, nicht allein wegen der 4 ₰, welche pro Tag als Strafe fest s mnber eine ganze Woche oder darüber hinaus fehlen, tritt immer

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„ungünstig wirken würden. Die Arbeitgeber trügen gesetzt werden, sondern auch wegen des ehange L1“ noch die Prüfung ein, ob die Versäumniß aus Noth erfolgt ist, und

g nan den S r ; h Apparats, welcher in Bewegung gesetzt werden m d . 2 . sitm. 111“ 6 8ss 1 5 85 versäumnisse zu ahnden. Ich bta die Herren mit den wenn diese Noth 9 vutbi en Fnen 88 im Laufe dieser Zeit be⸗ 8 faien Best ings sei anerkannt worden, daß Einzelheiten des §. 4 jetzt nicht behelligen; bemerken standen hat, so entschuldigt das oft die während 1 auten Vestimmungen über die Schulversäumnisse für West⸗ möchte ich indeß, daß die Schulverwaltung die in dem einer längern Periode. Die Schulverwaltung hat lange JVAferd gute Erfolge gehabt hätten, wozu also dieses Gesetz? Verfahren liegenden Schwierigkeiten leichter überwunden hat, Zeit geglaubt, daß die Versäumniß einer ganzen Woche

g 6 vor. S dküis vstrafen, Zritraum ver etr ; zurch richte 5 r. So lange noch z. B. in Westpreußen Strafen nach §. 4 der preußischen Schulordnung Exekuti latt Erkenntniß ist ausdrücklich ausgesprochen worden, daß die Woche dinter

rat leichter und glatter.

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der 100 Schulen existirten, zu denen die eingeschulten Zwangsmittel seien; damals fungirte der A

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