1886 / 50 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

einander ohne Noth versäumt sein muß, ehe eine Bestrafung eintreten kann. Nehmen Sie einen Zustand, wo es der Böswiligkeit der Eltern um des Erwerbes willen möglich ist, die Kinder auch ohne Noth 5 Tage in der Woche regelmäßig der Schule fern zu halten. Wie kann unter solchen Verhältnissen der Unterrichtsbetrieb ein regel⸗ mäßiger sein. Ist man von der Nützlichkeit der Volksschule durch⸗ drungen wie ich es bin, aus innigster enntniß und Ueberzeugung, dann muß meines Erachtens auch dafür gesorgt werden, daß die Schul⸗ behörden in die Lage kommen, den Widerstand von eigennützigen oder irregeleiteten Eltern zu überwinden, sofern die Versäumniß nicht durch die Noth gerechtfertigt ist.

Das sind die Erwägungen, welche die Staatsregierung zu der Vorlage bewogen haben. 8ch glaube, der Gedanke, welcher sie leitet, ist ein richtiger und drängt sich von L auf, wenn man sich mit den Aufgaben der Volksschule in den Landestheilen, mit welchen wir uns beschäftigen, vertraut macht. S bG

Ostpreußen ist, wie gesagt, in den Entwurf hineingekommen, weil Westpreußen hineingekommen ist; und beide Provinzen sind hinein⸗ bezogen, weil die Schulordnung vom Jahre 1845, welche, trotz manchem Veralteten, doch noch vortrefflich und im Großen und Ganzen die beste Schulordnung in Feb ist, gerade auf dem Gebiet der Schul⸗ versäumnisse einen erheblichen Mangel zeigt.

Zum Schluß, meine Herren, kann ich nur sagen: die Ausführungen, die der Abg. Graf von Schwerin gemacht hat, decken sich inhaltlich im Wesentlichen mit meinen eigenen Gedanken, und ich kann Sie nur bitten, in der Kommission oder im Plenum, wo Sie sich mit der Vorlage beschäftigen wollen, mit derselben Objektivität und Nüchtern⸗ heit die Frage zu prüfen, mit der ich an dieselbe herangetreten bin.

Der Abg. Gerlich meinte, wenn der Gesetzentwurf zu einer andern Zeit als gerade mit den Polenvorlagen an das Haus gekommen wäre, so glaube er, hätte derselbe keine Gegner gefunden. Die Sache sei doch sehr einfach, man komme mit einer solchen Lizenz nicht mehr durch, der zufolge Kinder so leicht längere Zeit der Schule fern bleiben könnten, deshalb müsse die Entschuldigungsbedingung und die polizeiliche Ver⸗ ordnung eintreten; letztere, weil sie, wie schon hervorgehoben, sich am besten den Lokalverhältnissen anbequemen könne. Durch die neue Selbstverwaltungsgesetzgebung, insonderheit die Kreisordnung, sei die im §. 4 der Schulordnung von 1845 dem Landrath beigelegte Befugniß, an Stelle der Geldstrafen entsprechend Haft und Gefängniß zu dekretiren, weggefallen, und deshalb sei es am besten, den §. 4 selbst durch eine andere Bestimmung zu ersetzen.

Die Diskussion wurde geschlossen und die Vorlage der⸗ selben Kommission überwiesen, wie die vorhergehende Vorlage.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Anstellung der Impfärzte in der Pro⸗ vinz Posen.

Der Abg. von Schorlemer erklärte, dieses Gesetz habe ein allgemeines Schütteln des Kopfes erregt. Er wolle es nicht lächerlich machen. Was das Gesetz eigentlich wolle, sei unklar. Deutsche Aerzte sollten unter dem Lockmittel der Remuneration für Impfärzte nach Posen geschickt werden, um die polnischen Aerzte kalt zu stellen. Dieser Zweck sei nicht zu erreichen. Denn die polnischen Eltern seien nur verpflichtet, ihre Kinder bei approbirten Aerzten impfen zu lassen. Die Remuneration sei doch auch eine sehr magere Leimruthe. Wenn die deutschen

Aerzte nicht sonst eine Praxis gewinnen könnten, vom Impfen

allein würden sie nicht leben können. Was werde die Folge sein? Eine Achtserklärung der deutschen Aerzte und noch mehr Haß und Erbitterung als bisher. Seien denn etwa die polnischen Aerzte nicht fähige Impfärzte? Wie solle der Arzt beim Impfen irgend polnischen Interessen dienen? Besser wäre eine allgemeine Bestimmung, daß überall gute Lymphe benutzt werde, das geschehe keineswegs immer und vermehre mit Recht die Zahl der Impfgegner. Man möge doch auf⸗ richtig sagen: Wir wollen die polnischen Aerzte vertreiben. Diese Unaufrichtigkeit müsse Redner beklagen. Die Vorlage schädige das Ansehen der Regierung.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗

Anrgelegenheiten, Dr. von Goßler, entgegnete:

Meine Herren! Ich werde gleich dem geehrten Herrn Vorredner antworten; ich werde dann abwarten, ob er dann die verschiedenen Behauptungen, die er aufgestellt hat, aufrecht erhält.

Die Basis, auf welcher sich dieses Gesetz aufbaut, ist zunächst eine rein sachliche; sie ist in zweiter Linie eine politische. Das hat der geehrte Herr Vorredner auch ganz richtig erkannt. D

ie sachliche

Seite ist von eminenter Wichtigkeit und muß auf das ernsteste weiter verfolgt werden, läßt sich aber im Rahmen eines Gelegenheitsgesetzes nicht erweitern, auch nicht erledigen. 1 Darüber sind alle, welche die Entwickelung wesens seit Erlaß der Gesetze vom 8. April 1874 und 12. April 1875 beobachtet haben, nur einer Meinung, daß der Schritt, welchen Preußen im Jahre 1875 gethan hat, indem der preußische Staat die Anstellung der Impfärzte aus den Händen verwaltender Behörden herausnahm, ein falscher war. Kein einziger deutscher Staat hat diesen Weg betreten. Vielmehr sind in der klaren Er⸗ kenntniß, daß in eminentem Maße Gesundheit, Entwicklung und Leben der Einwohner des Staats von der richtigen Impftechnik und Impfpflege abhängen, die beamteten Aerzte, soweit es irgend geht,

die Träger des Impfwesens geworden. Ja, man ist so weit gegangen, daß man, entgegen der Auffassung des

Herrenhauses, dem wir das Gesetz vom 12. April 1875 in seiner gegenwärtigen Fassung verdanken, sogar die Kosten der Impfung, also die Remunerationen der Impfärzte, kommunalen Verbänden auferlegt hat, obwohl die Anstellung der Impfärzte durchaus in den Händen der Staatsbehörden liegt.

Herr von Schorlemer hat Recht, aber auch Unrecht, wenn er sagt, die Technik des Impfens sei eine leichte. Ich könnte ihm mit wenig Mühe Beispiele und Gutachten anführen, die ihn in dieser Auffassung vielleicht erschüttern würden. Die Art des Schnittes, die Art des Eindringens der schneidenden Instrumente ist in der That auch von rechter Erheblichkeit. Das führt jedoch hier zu weit; wir diskutiren hier nicht so sehr ein medizinal⸗technisches Gesetz, als ein politisches. Aber darauf hat er richtig hingewiesen, daß die Beschaffung der ge⸗ eigneten Lymphe von eminenter Bedeutung ist; daß auch namentlich

darin in Preußen gefehlt worden ist, daß eine richtige Kon⸗ trole der Lymphe den Privatärzten gegenüber nicht besteht. Es hat bei der Reichs⸗Impfkommission, die bekanntlich zu⸗ sammengetreten ist auf Initiative des Reichstages, nie ein

Bedenken darüber bestanden, daß das preußische Impfwesen, trotz aller Aufmerksamkeit, die die Behörden darauf verwenden, nicht allermaßen den nothwendigen Ansprüchen gerecht wird; es wird Hrn. von Schor⸗ lemer in gewisser Hinsicht interessiren, vielleicht auch beruhigen, daß insbesondere nach der Richtung der Beschaffung geeigneter animalischer Lymphe ich bemüht bin, soweit es in meinen Kräften steht, Wandel in den bestehenden Verhältnissen zu schaffen.

Aber es kommt noch ferner hinzu, meine Herren: es kommt nicht blos in Betracht die sogenannte Technik und die Lymphe, sondern vor allen Dingen ist nothwendig die Erkenntniß der sanitären Ver⸗ hältnisse, in welchen sich die Impflinge befinden. Wir haben schmerz⸗ licher Weise wiederholt Fälle konstatiren müssen, wo die durch die Kreise bestellten Aerzte, gegen deren Technik und Lymphebeschaffung nichts zu sagen war, um deswillen einen großen Schaden für die Bevölkerung haben, weil sie mit den sanitären Ver⸗ hältnissen des Kreises unzureichend vertraut waren Der beamtete Arzt muß es wissen, sei es durch den Landrath und ihm gleichstehende

Organe, sei es durch die Ortspolizeibehörde; er hat die Verpflichtung, sich mit den polizeibehörden in Verbindung zu setzen dahin, ob irgend welche

sanitären Verhältnisse existiren, wir wollen ein Beispiel gebrauchen, das Vorhandensein ansteckender Krankheiten, Diphtheritis, Masern u. s. w. welche nach gesunden impftechnischen Grundsätzen die An⸗ wendung des Impfens ausschließen. Auf diesem Gebiete ist gefehlt; und die Reichs⸗Impfkommission hat sich, soweit ich es aus den Protokollen ersehen kann, entweder einstimmig, oder mit überwäl 8 der Majorität auf den Standpunkt gestellt, daß unter en Umständen die Auswahl der Impfarzte eine Pflicht und Aufgabe des Staates sei, und daß vorzugsweise die beamteten Impf⸗ ärzte damit zu betrauen seien, erstens wegen des Maßes von Verant⸗ wortung, welches ihre amtliche Stellung mit sich bringt für den Fall, daß sie ihre amtlichen Pflichten verletzen, dann aber, weil sie nach der ganzen Organisation unseres Medizinalwesens allein in der Lage sind, alle in Betracht zu ziehenden sanitären Verhältnisse zu kennen. Also, meine Herren, Sie werden erkennen, daß diese sachliche Seite der Angelegenheit von hoher Bedeutung ist, und ich hoffe auch, daß einmal unsere ganze Organisation hierin eine Aenderung erfahren wird, nicht um die Kommunalverbände in ihren Rechten zu schädigen, son⸗ dern, um das viel höher stehende Interesse der Wahrung der Gesund⸗ eit des Landes zu sichern.

Wenn in der Begründung des vorliegenden Gesetzes auf politische Verhältnisse zurückgegriffen ist, die in der Provinz Posen sich geltend gemacht haben, so ist der Ausgangspunkt hierfür die Erfahrung gewesen, daß es seit einer Reihe von Jahren bewußt bezeugt seit mindestens 3 Jahren das Bestreben der den polnischen Einflüssen unterliegen⸗ den Kreise gewesen ist, das Impfwesen den beamteten Aerzten zu entziehen und an ihre Stelle Aerzte zu setzen, welche auf einem ein⸗ seitig nationalpolnischen Standpunkt stehen. Es ist das bezeugt bei⸗ spielsweise zunächst für den Kreis Kosten schon im Jahre 1882. Es heißt da:

Die polnische Kreistagsmajorität überträgt diesen Aerzten, welche auf Kosten des Marcinkowsli'schen Vereins ausgebildet

des Impf.

werden, zur Befestigung ihrer Stellung und amtliche Funktionen, X

Wirkungskreises Geschäfte in die Hän im hiesigen Kreise

bisher verwalteten drei Distrikte, darunter den nus . belegenen, und schickt diesen deutschen Seee

polnischen Distrikt.

Aus dem Kreise Schrimm wird Aehnliches ; 4 Impfärzte angestellt, darunter 3 Polen. ces gemenet men aus den Kreisen Gnesen und Kröben. W von Kreisen, wo die beamteten Aerzte aus dem Iepfgcsc herausgedrängt und bis zu 3 und 4 Impfärzte Schon jetzt, obwohl die Agitation erst

angestellt sind. Jahren begonnen hat,

über 17 deutschen 20 polnische Aerzte, und den letzten Jahren, als Impfärzte angestellt.

Nun hat Hr. von

Menschen verwehrt werden, seine Kinder impfen zu lass⸗ vorausgesetzt, daß der betreffende erfüllt, die man an einen Impfarzt stellen

sich nicht.

sollte, unter Umst

teten deutschen Impfarzt wobei es auf das Wort n sondern auf das Das ist unter Umständen auch gleichgültig; das, was politisch schd⸗

ankommt,

lich ist, ist, daß nach

eingesetzte K berufene 8 werden. mag dies den Herren, die unbekannt in de sind, wie dem Herrn Vorredner, komisch t Prwbi

Provinz Posen so. großen Respekt und die mit den amtlichen

und falsches Bild, wenn nun Aerzte,

Provenienz gar kein umgeben und als

paar hundert Mark oder Thaler sind übrigens

außer Acht zu lassen.

auch von mir schon seit Jahren hingewiesen worden alt Maßregeln der polnischen Propaganda, 8

der polnische Mittelsta Bildungsanstalten geb⸗ dieses Mittelstandes,

kleinen Städte hineinzusetzen. Sie können ja die Peiren ant schiedenen polnischen Provinzen fragen, heute in den kleinen

der Rechtsanwalt den Mittelpunkt büdet, ati 8 die polnische Agitation schaart. Dieser inzelne öic

ist

meine Herren,

vereins, der Spezialagent des Marcinkoweki'schen h

Vereins zur Bildung baldigst als Mitglied wir anwalts tanzen. Das zur Verfügung.

Wenn man die Sache in diesem Lichte hetrachtet, se it eh noch leicht, zu scherzen und seine mipiges Beme ee machen. Solche müssen

ie ollegen aus den ehemals polnischen Lanpezhes stellung polnischer Aerzte und die Niederlaff anwälte als eine gleichgültige Sache betrachten. Fohe rung aus dem „Dziennik poznanski“ und aniherke

ältnissen, für

mannigfach vor, welch einen polnischen Arzt

die Stelle als eine „polnische“ ausgescheietzetz ggäst es Feird in

Weise die Praxis für Arzt gefördert. Das klorder

Meine Herren!

Vereine ausgebildet si

in derselben Weise für die Zukunft zu sceiezt füt dit Vergangen⸗

heit. Meine Herren! Das sind ja obttz sehtzscheht.. Wem man die Agitation unserer polnischen vtürger. keat. so weiß man sehr wohl, daß dieselbe vutz ittt Fülle. von

einzelnen Maßregeln zusammengesetzt ist; und es ft iätznes Erachtens die Pflicht einer verständigen Staatsregierung deg izzenen aß⸗ regeln dieser Agitation nachzugehen. *em die Staatsregierung die Ueberzeugung gewinnt, daß dafür gesorgt werben mttz daß,. diüse polnischen Aerzte und Agitatoren nicht mit dem amtlichen Nimbas bekleidet werden, so muß sie meines Erachtens auch der Muth ind e Kraft haben, Maßregeln zur Abhülfe vor dem Sande zu berten Hierauf vertagte das Haus die Fortsetzung der Berntzzg auf Freitag 11 Uhr.

Es ist möglich, daß, wenn der Entwurf Ges⸗

ben das bedauerliche Bild, daß schon

Westpreußens nach der Pfeife eines polnischen Acletz her

8 in rren! Wir haben weiten die polnischen Aerzte besonders zahlreithülc

1 Re reeang Uün de derselben legt. Sie nimmt keäpe 5 Beamten in .fehn

Gleiche Beschneneh ir haben jett cine Reit vigeschäft fast gm volnischer Nationaltit 1 vor einig Provinz Posen zwar diese meist erft in

sind in 12 Kreisen der

Schorlemer darin ganz Recht, ch kunn keinen

er will, ngungen bandelten zu . g8 1 nem beam⸗ „deutsch⸗ gar nicht gebracht wird.

assen, wo Impfarzt alle die Bedi kann. Darum

kein einziges polnisches Kind Wort „beamtet⸗

einseitigen, national⸗polnischen Gesichte Aerzte mit einem amtlichen nGcc Uneha kann Provinz Posen rredner. ch erscheinen; es ist aber in de Die breite Masse des Volkes große Achtung vor denjenigen Perjönlicht 8 Funktionen bekleidet sind, und es ist ein schie nun Aerzte, über deren nationalpolristh weifel ist, sich mit dem amtlichen Nimbu zeamte in die Berölkerung treten. f auch durchaus nich Rednern dieses ba als auf eine der 1 anda, welche ergriffen ist, nach id sest ungefähr 20 Jahren auf g89 2 ildet ist und dahin geht, die Hauptrepräsentantm also die Aerzte und die Rechtsannälte, in die den rer⸗ gen, sie werden Ihnen alle dee Städten entweder der Arzt oder

Es ist von

sofort Vorsitzender des olksbibliotheken⸗ ereins oder d

i Westpreußen, er nn Stadtverordnetenversammlung ein, und mehrere kleine Städte Rechts⸗ mir auch

der polnischen Jugend in in die

ist keine Uebertreibung, Namen stehen

erkungen darüber zu en beurtheilt den Ver⸗ bestimmt sind. Feagen Sie Ihre 25 ob sie die An⸗ volnischer Rechts⸗ ja die Aufforde⸗ mski“ u olxischen Preorganen ee ausdrücklich immer daß bränzen, in jede Stabt hineinzubringen. Es pich in den Zeitunngen jeder den deutschen Arzt uetetpraben und der polnische ist die Thatsache.

sie

gemacht, daß der polnüchen nd, und alle diese Stäpetziaten finid verpflichtet,

E

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition 1. des Beutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

Verloojung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5. 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

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.Literarische Anzeigen. . Theater⸗Anzeigen. . Familien⸗Nachrichten.

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In der Börsen⸗ Beilage.

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& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

Annoncen⸗Bureaugx.

Preußischen Stants-Auzeigers: 3 Norkant⸗ Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 1. Verkäufe, f. u. s. w. für ein Kommanditgesellschaften auf Aktien glied. und Aktiengesellschaften. 4) [59279] Die

Marienburger Ziegelei &

Thonwaarenfabrik Actien⸗Gesellschaft.

Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft werden bierduch zur vierzehnten ordentlichen Generalversammlung „Donnerstag, den 18. März a. c., Nachmittags

8

3 Uhr, in den Büttner’schen Gasthof „Zum Deutschen Hause“ in Marieunburg ergebenst ein⸗ geladen.

Diejenigen Actionaire, welche sich bei der General⸗ versammlung betheiligen und ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben nach §§. 21 und 22 des Statuts ihre Actien vorher entweder bei der Gesellschafts⸗ Kasse zu Kalthof, oder bei der Marienburger Privat⸗Bank D. Martens in Marienburg, oder bei Herrn Herrmann Pape in Dauzig, oder bei Herren Baum & Liepmann in Danzig, zu deponiren und dagegen einen Stimmkarte in Empfang zu nehmen.

ETagesordnung: ) Geschäftsbericht pro 1885 und Vorlegung der 2) Bericht der Revisoren über Prüfung der

Bilanz. Bilanz und event. Ertheilung der Decharge. 3) Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsraths

Zur fünften lung, welche

scheidende 3) Neuwahl

ihr Stimmrecht

Mülheim a

statutengemäß ausscheidendes Mit⸗ Wahl von drei Revisoren pro 1886.

„Die Bilanz und der Geschäftsbericht liegen vom 3. März a. c. ab im Geschäftslokale der Gesellschaft zu Kalthof zur Einsicht der

Marienburg, den 23. Februar 1886. Der Aufsichtsrath: Bauer. D. Martens. Julius Kohn. H. Weiße.

199216] Mülheimer Volksbank.

Mittwoch, den 24. März dieses

im kleinen Casino⸗Saale hier Statt findet, laden wir hierdurch ergebenst ein.

1) Geschäftsbericht für 1885, Genehmigung der Bilanz, Gewinnvertheilung und Ertheilung der Entlastung.

2) Ersatzwahl für zwei nach dem Turnus aus⸗

Aufsichtsrathees.. 3 Actionaire, welche in dieser Generalversammlung

zu hinterlegen und dagegen die Eintrittskarten in Empfang zu nehmen.

Ludw. Nöll, Vorsitzender.

[59279]

am Freitag,

Actionaire aus. zr zeeee. Gesellschaft, hier.

Die Direktion: Tagesordnung:

1885 und Rechnungsablage

3) Beschlußfassung über 3 Reingewinns. ordentlichen Generalversamm⸗ 4) Neuwahlen.

Heilbronn, 24. Februar 1886.

Jahres Abends 6 Uhr. Jabres,

[59275]

Marienburger Ziegelei

Tagesordnung:

Mitglieder des Aufsichtsrathes. für ein verstorbenes Mitglied des

gebenst eingeladen. ausüben wollen, haben ihre Actien

.Rhein, 23. Februar 1886. Kalthof oder bei der

Der Aufsichtsrath.

u

u D.

9r 8

8 *

S.“

1 ö 8 Heilbronner Schifffahrtsgesellschaft. IV. ordentliche Generalver den 12. März 1886, Nachmittags 2 Uhr, im Locale der Württemb. Transportversicherungs⸗

sammlung

1) Bericht des Vorstandes über das Betriebsjahr

2) Bericht der Revisions⸗Commission. die Verwendung des

Der Aufsichtsrath.

2 8 G1““ waarenfabrik Actien⸗Gesellschaft. Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden

hierdurch zu einer außerordentlichen General⸗

versammlung zu Donnerstag, den 18.

cr., Nachmittags 4 Uhr, in den Buettner'schen

Gasthof zum Deutschen Hause in Marienburg er⸗

Diejenigen Aktionäre, welche sich bei der General⸗ versammlung betheiligen und ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben nach §§. 21 und 22 des Statuts ihre Aktien vorher entweder bei der Gesellschaftskasse d Marienburger Privat⸗Bank, Martens in Marienburg oder bei Herrn Hermann Pape in Danzig oder bei Herren Baum u. Liepmann in Danzig zu deponiren und dagegen einen Depo⸗ sitenschein nebst Stimmkarte in Empfang zu nehmen.

8 .

setzes ist es

Bau

& Thon⸗ [5901

März

Antrag des Aufsichtsraths:

Unter Bezugnahme auf §8§.

zahlung des Grundkapitals durch die vorliegende 9 kanntmachung zugleich die Gläubiger aufgefoeg. werden, sich bei der Gesellschaft zu melden; die Aufforderung geschieht hiermit.

Marienburg, den Der Aufsichtsrath.

2]

Stallban⸗Actien⸗Gesellschaft. Zur Entgegennahme

b d Feststellung der Bilanz und Fe . und zur Wahl des Vorstandes haben wir eine

auf den 18. März d. J. 11 bassdfnagenan vor dem Neuenthore hieselbst gesetzt, zu welcher die Herren eingeladen werden. 3

Stolp, den 16. Februar 1886.

Tagesordnung:

Aktien bis 60 000. Nominal⸗Vetng in Submission zum Course nicht über 75 % zurückzukaufen, dieselben zu amortisiren und die Differenz zwischen dem Anschaffungsmerthe und dem Nominal⸗Betrage dem Reserrefend zu übertragen, sowie den Aufsichtsrath du be⸗ vollmächtigen, die S. Modalitäten eines ) Rückkaufs auszuführen.

solchen Rückkaufs au ufüch nes 248 de ge vom 18. Juli 1884 über Aktiengesellschaften, erforderlich, daß bei einer tbeilweisen Rü⸗

23. Februar 1886. Die Direktion. Julius Kohrn. H. Weiße

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38 Martens.

des Geschäftsberichts, gur der Dividende pro

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Aktionäre hierdurch

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Die Dirertion. von Gottberg.