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Konsulats⸗Sekretär Schmaeck, ist 1
nannten w - — hie Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Ehe⸗
ieektion in Hannover, und Anton, kommissarisches M
Uus Abonnemeunt beträgt 4 ℳ 50 ₰ für dus Vierteljahr.
8 SBusertionapreis
für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. V
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für Berlin außer den Post⸗-Anstalten auch die Expe⸗
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ersten Gerichtsschreiber, Kanzlei⸗Rath Burchardt bei dem Amtsgericht zu Danzig den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
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Deutsches Reich.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats zu Havana, Grund des §. 1 des Gesetzs vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des ge⸗ Konsulats und für die Dauer seiner Amtsführung
schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, ins⸗ besondere von, unter deutschem Schutz stehenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derseben zu beurkunden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Ober⸗Regierungs⸗Rath von Goldbeck zu Merseburg zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden gath im Ministerium des Königlichen und
die Eisenbahn⸗Direktoren Löhr, Mi isenbahn⸗Direktion in Altona, Hermann, Mitglied der Föniglichen Eisenbahn⸗Direktion in Breslau, Schulze⸗ Nickel, Mitglied der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in 18. a. M., und Land schütz, Mitglied der Königlichen bgisenbahn⸗Direktion in Erfurt, e die Regierungs⸗Assessoren herwig, kommissarisches Mitglied der Königlichen Eese ahe
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glied der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Berlin, zu Re⸗ gjerungs⸗Räthen zu ernennen; ferner
dem Stadt⸗ und Bade⸗Arzt Dr. med. Josef Dießl zu 1ne; in Böhmen den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der Oberförster Ewald zu Ziegenort ist auf die Ober⸗
1h Siebigerode, mit dem Amtssitz zu Annarode im
egierungsbezirk Merseburg, versetzt worden. Der Forst⸗Assessor Regling und der Forst⸗Assessor, emier⸗Lieutenant und Oberjäger im Reitenden Feldjäger⸗ orps, Krumhaar, sind zu Oberförstern ernannt. Dem Oeerförster Regling ist die Oberförsterstelle zu Taubenwalde im hrtetungshezitk Bromberg und dem Oberförster Krum⸗ ar die durch den Tod des Oberförsters Dörinkel erledigte berförsterstelle zu Johannisburg im Regierungsbezirk Wies⸗ aden übertragen worden.
Bekanntmachung.
Am 22. März, dem Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs, sind die Gerichtsschreibereien beim Land⸗ und Amtsgericht Berlin I, sowie die Zahlstellen und Buchhaltereien der Gerichtskasse von 12 Uhr ab geschlossen. Berlin, den 5. März 1886. 8 3 Der Präsident des Landgerichts Berlin I. Bardeleben.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern den Vortrag des eheimen Civilkabinets und heute die Vorträge des Militär⸗ labinets sowie des Kriegs⸗Ministers entgegen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag 11 ½ Uhr den Fürsten Anton Radziwill.
„Nachmittags 1 ¼ Uhr begab Sich Höchstderselbe nach dem Nausoleum in Charlottenburg. 1 8 Abends wohnte Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz mit Ihrer Königlichen Soheit der Prinzessin Victoria der Vor⸗
telung im Opernhause bei. und Königliche Hoheit die
Sich Vormittags um 11 Uhr nach nach dem
8 hre Kaiserliche vronprinzessin begab
dem Friedrichs⸗Stift und Abends 7 ½ Uhr ouisen⸗Stift
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itglied der Königlichen
¹Neisse begeben.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Plenarsitzung zusammen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten, der Schluß⸗ bericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten in der Zweiten Beilage.
— In der heuti gen (64.) Feg des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister von Boetticher und der Staats⸗ sekretär des Reichs⸗Justizamts, Dr. von Schelling, bei⸗ wohnten, wurde die zweite Berathung des von dem Abg. Dr. bE11 eingebrachten Gesetzentwurfs, be⸗ treffend bänderung und Ergänzung des Ge⸗ richtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877, sowie der Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877, fortgesetzt.
Bei Schluß des Blattes waren die bis dahin erledigten Paragraphen nach den Vorschlägen der Kommifsion zur An⸗ nahme gelangt.
— In der heutigen (38.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher mehrere Regierungs⸗Kommissarien beiwohnten, stand zunächst auf der Tagesordnung das Verzeich⸗ niß der von den Kommissionen zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachteten Petitionen.
Auf Antrag der Abgg. Schütt, Rozanski und Rickert wurde eine Anzahl dieser Petitionen an die Kommissionen verwiesen. .
Es folgte die Berathung der Petition der Aktiengesell⸗ schaft Hoesch wegen Rückvergütung eines Stempel⸗ betrages.
Namens der Kommission beantragte der Abg. Wißmann, die Petition der Königlichen Staatsregierung zur Berück⸗ sichtigung zu überweisen.
Das Haus trat diesem Beschluß ohne Debatte bei.
Das Haus berieth sodann eine Petition, betr. die Instandsetzung des Daches auf dem Hause des Schmiedemeisters Hammerschmidtin Messinghausen durch die Eisenbahnverwaltung.
Namens der Kommission beantragte der Abg. Muhl, über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.
Dieser Antrag wurde unter Ablehnung eines Antrags des Abg. von Kleinsorgen, die Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen, angenommen.
Des Weiteren lag vor eine Petition: „die Königliche Staatsregierung zu 1e dahin zu wirken: daß die Stenographie als Unterrichtsgegenstand in die höheren Lehranstalten Preußens eingeführt und das für diesen Zweck geeshisetft⸗ Stenographiesystem durch eine wissenschaftliche Prüfungskommission ausgewählt werde“.
Namens der Kommission beantragte der Abg. Seyffarth (Liegnitz), über die Petition zur Tagesordnung überzugehen.
Der Abg. von Schenckendorff schlug folgende motivirte Tagesordnung vor:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
In der Erwartung, daß die Königliche Staatsregierung im Hin⸗ blick auf den Nutzen, welchen die Stenographie, als eine verkürzte Schreibweise, sowohl für den allgemeinen Schulunterricht als auch für das praktische Leben mannigfach zu gewähren im Stande ist, den auf Verbreitung der Stenographie gerichteten Bestrebungen dort, wo sich ein Bedürfniß hierfür zeigt, auch fernerhin eine wohl⸗ wollende Beachtung und Förderung neben dem sonstigen Unterricht zu Theil werden lassen wird,
über die Petition II Nr. 7 zur Tagesordnung überzugehen.
Nach kurzer Debatte, in welcher sich die Abgg. von Schenckendorff, Dr. Virchow, Dr. Langerhans für die motivirte Tagesordnung aussprachen, während der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Benich und die Abgg. Dr. Kropatscheck, von Haugwitz und Dr. Peters gegen den Antrag von Schenckendorff wurde derselbe abgelehnt, der Antrag der Kommission dagegen angenommen. (Schluß des Blattes.)
— Auf die vor dem 1. Oktober 1885 begangenen, aber nach diesem Termin zur Aburtheilung gelangenden Kontra⸗ ventionen gegen das Rei 1881 kommen, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 12. Januar d. J., die in dem neuen Gesetz vom 29. Mai 1885 (3. Juni 1885), welches am 1. Ok⸗ tober 1885 in Kraft getreten ist, enthaltenen milderen Straf⸗ bestimmungen nicht zur Anwendung; vielmehr bleiben für die Aburtheilung der vor dem 1. Oktober 1885 begangenen Reichs⸗ stempelkontraventionen die Strafbestimmungen des Reichs⸗ stempelgesetzes vom 1. Juli 1881 in vollem Umfange in Kraft.
— Der Kaiserliche Minister⸗Resident in Chile, Legations⸗ Rath Freiherr Schenck zu Schweinsberg, hat Santiago mit längerem Urlaub verlassen. Mit der Vertretung desselben ist der Kaiserliche Konsul in Valparaiso, Freiherr von Sel⸗ deneck, beauftragt.
— Der General⸗Lieutenant Graf von Schlipp enbach 2 Inspecteur der Kriegsschulen, hat sich behufs Inspicirung nach
sstempelgesetz vom 1. Juli
Stettin, 10. März. Die fuitsg⸗ (3.) Sitzung des 12. Pommerschen Provinzial⸗Landtages, welche um 1 Uhr eröffnet wurde, begann mit der Berathung der gestern 8 geheimer Sitzung) beschlossenen gh e zish gtest des Landtags an Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen zu der am 27. Januar vor 25 Jahren erfolgten Uebernahme der Statthalterschaft der rovinz, und es wurde die vom Abg. Tamms⸗Stralsund verfaßte, die Gefühle des ehrfurchtsvollsten Dankes und der unwandel⸗ baren Treue aussprechende Adresse ohne weitere Diskussion unter freudiger Zustimmung angenommen. Auf den Antrag des Ausstellungscomités für die in diesem Jahre stattfindende Jubiläums⸗Kunstausstellung zu Berlin wurde dem genannten Comité die dem Provinzialverbande von Pommern gehörige Statue Friedrichs des Großen von Schadow unter der Voraussetzung zur Verfügung gestellt, daß der Trans⸗ 8 der Statue ohne Gefährdung derselben möglich ist und ie erforderliche Sicherstellung gegen eine etwaige Beschädi⸗ gung gegeben wird. Dagegen ging die Versammlung über die Petition der Haupt⸗Direktion der 88g ökonomischen Gesellschaft vom 11. Januar 1885, betreffend die Errichtung einer Landes⸗Kultur⸗Rentenbank, sowie über die Petition des Vorstands des Kolberg⸗Körliner Vereins für innere Mission, betreffend die Bewilligung einer Beihülfe zum Bau der Herberge zur Heimath in Kolberg, zur Tagesordnung über. Nach erfolgter Feststellung des Etats für die Pom⸗ mersche Feuersozietät für das 1886
Jahr 1. Januar
bis 1887 beschloß die Versammlung das frühere Landwehr⸗Zeughaus zu Neustettin zwecks Errichtung eines Landarmenhauses für 10 840 ℳ anzukaufen,
bewilligte auf die bezüglichen Anträge der landwirthschaftlichen Centralvereine die Summe von 1000 ℳ als Beihülfe für die behufs Förderung der Obstkultur in Aussicht genommenen Maßnahmen und beschloß die Annahme der vom Provinzial⸗ Ausschuß gemachten Vorlage, betreffend die Einrichtung einer neuen Provinzial⸗Irrenanstalt, nach welcher mit Rücksicht auf die große Ueberfüllung der der Provinz zu Gebote stehenden Irrenanstalten, an einem geeigneten, von dem Provinzial⸗Ausschuß noch näher zu bestimmenden Orte der Provinz eine neue Anstalt für Irre mit dbefie i6 300 Betten, eehe indessen eine Erweiterung bis zu 6
Betten gestattet, eingerichtet werden soll. Die Kosten des Neu⸗ baues mit Einschluß der vollständigen Einrichtung, jedoch mit Ausschluß des Grund und Bodens, auf dessen unentgeltliche Ueberweisung Seitens der betreffenden Städte, welche sich um die Anlage beworben haben, gerechnet wird, sind bei der Ein⸗ richtung von 600 Betten auf 2 Millionen Mark veranschlagt, zu deren Beschaffung die Aufnahme einer Anleihe in gleichem Betrage erforderlich wird. Demnächst gelangte die Vor⸗ lage des Provinzial⸗Ausschusses, betreffend die Errichtung
einer Unterstützungskasse für die im Dienst verun⸗ glückten Mitglieder organisirter Feuerwehren und deren
Hinterbliebenen, zur Verhandlung. Das Statut, nach welchem die Mittel der Kasse gebildet werden sollen durch eine ein⸗ malige Zuwendung eines Kapitals von 12 000 ℳ und einen Jahresbeitrag von 1000 ℳ Seitens der Provinz, sowie durch Jahresbeiträge Seitens der betheiligten Gemeinden, und nach welchem bei vollständiger und dauernder Erwerbsunfähigkeit unter Umständen eine monatliche Unterstützung von 60 ℳ ge⸗ währt werden kann, wurde in Uebereinstimmung mit den Vor⸗ schläces der Kommission mit unwesentlichen Eöö ohne nennenswerthe Diskussion angenommen. Den Rest die kein besonderes
der Sitzung füllten Rechnungssachen aus, Interesse boten.
Sachsen. Dresden, 10. März. (Dr. J.) Die Erste) Kammer beseitigte in ihrer heutigen Sitzung ohne Debatte durch anderweite Beschlußfassung die zwischen beiden Kammern noch bestehenden Differenzen über den Gesetzentwurf, eine theilweise Abänderung und Ergänzung des Flcet Berggesetzes betreffend, und stimmte, gleichfalls ohne Debatte, dem von der jenseitigen Kammer angenom⸗ menen Antrage des Vize⸗Präsidenten Streit zu, welcher
insichtlich der Heranziehung des Einkommens vom Gewerbe⸗ vedüiche und des Einkommens der juristischen Personen zu den Kirchen⸗ und Schulanlagen im Wesentlichen eine Abänderung der einschlagenden Bestimmungen des Gesetzes vom 8. März 1838 mit den entsprechenden Vorschriften der Gemeinde⸗ bezweckt. LC11“ Kammer ertheilte dem Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Aufhebung des §. 50, Abs. 1 der Armenordnung, ihre Zustimmung, trat dem von der Ersten Kammer beschlossenen Antrage, das Justiz⸗Ministerium unter gewissen Voraus⸗
setzungen zur Gewährung von Entschädigungen un⸗ schuldig Verurtheilter zu ermächtigen, gegen 5 Stimmen bei und ließ eine Petition um Aufhebung, bez. Abänderung des Gesetzes vom 30. November, die Theilbarkeit des Grundeigenthums betreffend, auf sich beruhen. Derselbe Beschluß wurde gegen 19 Stimmen nach einer lebhaften, in der Hauptsache mit der Frage der Nützlichkeit politischer Eide sich be⸗ schäftigenden Debatte bezüglich einer Beschwerde, Versagung des Bürgerrechts betreffend, gefaßt; ein dazu von dem Abg. Kirbach gestellter Antrag, der Regierung zur Erwägung zu geben, ob