1886 / 61 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

halb er Jura studirt; denn die Disziplinen, welche er zuerst hört, haben über.

d für die gegenwärtige Unterrichtsverwaltung von Werth stets gewesen Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗

88 ind, und din ans üfFestehe zu Fehn Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärte: 3 wiegend einen mehr gelehrten Charakter. Darum gedenke ich mit Dankbar⸗ 1 welche g. 5 Si H s age ihre Berücksichtigung Meine Herren! Ueber die Frage, welche hier zur Diskussion ge⸗ keit verschiedener Herren und freue mich, daß diese Lehrmethode auch heute deh meinersei 8 3 3 b 8 1 3 zogen ist ha e ich mich im vorigen Jahre schon kurz geäußert. In noch durchaus bei vielen Lehrern zur vollen Anerkennung gelangt; G Der Abg. Goldschmidt erneuerte seine schon im vorigen Folge der Anregung, welche in diesem Hause gegeben war, ist der einmal, daß also beispielsweise schon bei dem Studium des gemeinen 8 Jahre vorgetragene Bitte, daß in den Lehrplan auch der Herr Justiz⸗Minister mit mir in Verbindung getreten, um wegen Rechts, des Pandektenrechts, der junge Jurist bereits hingewiese 1 Technischen Hochschulen die Nahrungsmittelchemie aufgenommen (ines Zwischenexamens für die Juristen die nöthigen Vor⸗ wird, an der Hand der allgemeinen Gegenstände des bürger 88 Abg. Dr. er erstützte di üns ; n Neigung, 19 Kichtung hin vorzugehen, gefehlt. a der Erinnerung an z . Ich 1 8 866 eh ibte die Wünsche der beiden habe die Stimmen darüber gewissenhaft eingezogen: manche die Fähigkeit eines jungen Menschen, zu erkennen, daß das bürgerliche eh” 0 Das Kapitel wurde bewilligt; gegen Tit. 2 desselbe sich dafür, manche dagegen aus, aber doch die weit⸗ Leben, wie es sich um uns abspielt, eine Fülle von Rechtsverhältnissen is Sgec 11““ nenh 8 8 lornf 20 n/, aus überwiegende Zahl dagegen. Es liegt ja sehr ist, kann nicht früh genug geweckt werden; ein junger Jurist muß ras „zur . estreitung Sg er theologischen taats⸗ nahe, aus der Einrichtung des sogenannten Tentamenphysikums wissen, daß in dem Augenblick, wo er z. B. eine Droschke besteigt, 8 8. prüfungskommissionen“, votirten Centrum und Polen. bei den Medizinern, wo zwischen einem überwiegend natur⸗ wo er sich ein Billet kauft, er in eine ganze Fülle von Rechts⸗ 8 Bei Kap. 119 „Universitäten“, Tit. 1, Zuschuß für wissenschaftlichen Studium und einem mehr spezifisch medizinischen geschäften eintritt oder eintreten kann. .

du die Universität Königsberg 770 555 ℳ, wünschte der Studium unterschieden werden kann, ein Vorbild herzuleiten. Bei Wenn nach dieser Richtung hin dieser gesunde Zug der früheren hlüg. Dr. Kropatscheck die Bewilligung des höheren Wohnungs⸗ Prüfung der Materien aber, aus welchen das juristische Studium sich Zeit und zuch der jetigen sich noch weiter entwickelt, so werde iich has lbzuschusses für die Kustoden der Universitäts⸗Bibliotheken zusammensetzt, hat es sich als undurchführbar erwiesen, dort etwa eine mich herzlich freuen. Ich erinnere Sie an die sehr bedeutenden slln. geldzusch s⸗Bibliotheken. ahnliche Spaltung eintreten zu lassen. So liegen nicht die allgemei- Werke, die Professor Ihering auf diesem Gebiet geschrieben hat,

Der Abg. Reinhold brachte die vielfach in Professoren⸗ kreisen und im höheren Richterstande auftretenden Klagen über den Verfall des juristischen Studiums auf den Universitäten zur Sprache, dem zweckmäßig durch Einführung eines Ten⸗ tamens innerhalb des Trienniums vor Ablegung der ersten Staatsprüfung entgegenzuarbeiten wäre. Die Ursachen jener betrübenden Erscheinung lägen gleichmäßig in der Trockenheit des Stoffes, in den Besonderheiten der Methode und der Doppelstellung der Professoren als Vertreter der Wissenschaft und als Lehrer der Praxis. Es sei eine unbestreitbare Er⸗ fahrung, daß die Mediziner allgemein als die fleißigsten, die Zuristen als die wenigst fleißigen Studenten gälten. Fleißig seien von den Juristen nur die Ausländer, Schweizer, Ameri⸗

dem alten Juristen lacht das Herz, wenn er diese Werke liest und da z. B. an dem Falle des Besteigens eines Stadtbahnzuges hineingeführt wird in eine zahllose Fülle von vertragsmäßigen und quasi vertragsmäßigen Rechtsverhältnissen, Delikten und allen mög⸗ lichen Formen des Rechtsverkehrs. Etwas Anderes ist es nun mit den Spezialkollegien, die sich leider auf großen Universitäten schwer durchführen lassen. Auch da habe ich dankbar aus der Vergangen⸗ heit und auch aus der Gegenwart anzuerkennen, daß es gerade im Prozeßrecht kleine giebt, von welchen der junge Jurist große Vortheile hat, wenn der Lehrer im Besitz einer zuverlässigen praktischen Kenntniß ist. Da es sich um Lebende handelt, will ich keine Namen nennen; aber ich denke mit Dankbarkeit zurück an einen Lehrer, der zuerst die verschiedenen Aktenstücke vorge⸗ legt hat; da muß ich sagen, daß die Zahl derer, welche von dem Aktenrücken und den Aktendeckeln bis zum letzten Insinuationsdokument

nen und die Spezialcollegia, so liegt auch nicht etwa das römische Recht auf der einen, das deutsche und preußische Recht auf der anderen Seite, daß man da mit einer gewissen Sicherheit eine Spal⸗ tung eintreten lassen könnte. Auch im Verhältniß der Univer⸗ sitäten zu einander hat sich das als gänzlich undurchführbar erwiesen. Man braucht ja nicht so weit zu gehen, daß man den jungen Juristen eine gewisse Freiheit und eine gewisse Abneigung gegen den Kollegien⸗ besuch als Vorrecht zuweist; aber im Verhältniß der einzelnen Univer⸗ sitäten gegen einander werden die Herren schon erkennen, daß es bei⸗ spielsweise nicht möglich sein würde, im Verhältniß von Berlin und Heidelberg oder einer anderen Universität eine richtige Abscheidung zu finden. Was will man denn? Will man den jungen Mann, der in Heidelberg studirt hat, in Berlin nicht weiter studiren lassen oder ihn zwingen, alles noch einmal zu hören, weil er in gewissen Disziplinen noch nicht die nöthige Kenntniß hat?

r u. s. w. Zur Prüfung des Vorschlags, dem auch 85992 Ine Uhä ehe Huristentag e habe sch h ecs Ich glaube, auf diesem Gebiet ist nicht viel zu wollen. An des Exekutors sich klar machten, wie die. einzelnen Phasen 1 bildet aus Th 2e und vraktische 3 rist i Rocht Versuchen hat es nicht gefehlt; aber wenn Sie die Broschüren⸗ und eines Prozesses sich gestalten, von vornherein eine sehr ge⸗ gebildet aus Th praktischen Juristen, Rechts⸗ die Gutachtenlitteratur, die infolge der Diskussion auf diesem Gebiete ringe war. Aber ich habe an mir selbst den Vortheil

erfahren, wenn man im Stande ist, vom rotulus an durch alle kleinen Verfügungen und FehNäht sac sich klar zu machen, wie denn ein einfacher Prozeß, selbst ein Wechselprozeß sich aufbaut. Ich habe auf diese Weise den Wechselprozeß kennen gelernt, Gott sei Dank, sonst nicht. Aber es hat doch sein sehr Gutes, einen kassirten

anwalten u. s. w., niederzusetzen. Den jungen Juristen müsse außerdem die Möglichkeit gewährt werden, sich möglichst früh an die selbständige Arbeit und an das Quellenstudium zu gewöhnen.

erwachsen ist, übersehen, so werden Sie finden, daß auch diejenigen Universitätslehrer, welche durchaus wünschen, daß die Juristen auf der Universität fleißig sein mögen, sich mit dem Gedanken eines Zwischen⸗ examens nicht recht befreunden können. Was die Juristen selbst be⸗ trifft, so habe ich im vorigen Jahre schon gesagt: auch der juristische

Der 2 J das V. u 3 1“ EE1““ vrescheezsgt von Student ist besser als sein Ruf, und ich frene mich herzlich, daß der Wechsel mit Augen gesehen zu haben, um sich einmal le 8 d .. Tr v. behaupteten mfange. vorletzte Herr Redner in dieser Beziehung mit mir vollständig über⸗ klar zu machen, wie sich der Prozeß abspielt. Ich Die Juristen ständen den übrigen Studirenden durchaus nicht einstimmt. Man kann ja, wenn man in die eigene Vergangenheit habe keinen Antrag zu bekämpfen oder zu befürworten

aber ich freue mich, daß im Großen und Ganzen die Auffassung unte Ihnen besteht, daß die Juristen heute nicht schlechter sind als früher, und zweitens, daß wir uns in dem Wunsche vereinigen, daß die guten praktischen Beziehungen, welche zwischen der Wissenschaft und zwischen der eigentlichen Ausübung derselben im gewöhnlichen Leben bestanden haben und bestehen, gewissenhaft gepflegt werden. Meine Worte können keinen anderen Wunsch haben, als daß die Lehrer an den Universitäten, welche die Verantwortung für die Entwickelung der Juristen haben, sich der Ziele nach der Praxis hin allezeit bewußt

nach; die Ausführungen des Abg. Reinhold seien von einem durch Parteileidenschaft verblendeten Standpunkte aus ge⸗ macht.

Der Abg. Dr. Virchow bestätigte gegenüber dem Vor⸗ redner, daß im Volke allerdings die Meinung sich immer weiter verbreite, daß es mit den Größen auf dem Gebiete der Juristen abwärts gehe; die Verhandlungen des Reichs⸗ tages über die Wiedereinführung der Berufung seien ein

zurückblickt, in der That wünschen, daß Einrichtungen, die auf kleinen Universitäten für die Juristen bestehen oder bestanden haben, auch auf größeren Universitäten möglich wären. Ich habe, glaube ich, hier auch schon einmal ausgeführt, daß mit Seminaren bei den Juristen zum Behufe der praktischen Vorbildung nicht allzuviel zu machen ist; denn die Seminare haben überwiegend ein intensiv wissen⸗ schaftliches Streben im Auge und entfernen sich naturgemäß mehr von der praktischen Zurichtung, das Wort „Zurichtung“ hier na⸗ türlich nur in gutem Sinne genommen.

8 klassisches Zeugniß dafür. Ich habe früher schon darauf hingewiesen, daß ich die sogenannten sein mögen. 8

9 Der Abg. Seelig hielt es für seine Pflicht, die fleißigen Konversatorien, wie sie sich in Greifswald und anderen Univer⸗ Die Nüg. Schmidt (Stettin) und Bachem traten eben⸗ 68 Studenten endlich einmal auch in diesem Hause zu vertheidi⸗ sitäten vorfinden, für eine sehr nützliche Einrichtung halte, Konver⸗ falls den Ausführungen des Abg. Reinhold entgegen. 86 9 gen, das Jahr für Jahr nur von Klagen und Anklagen gegen satorien, wo ein Lehrer bezw. mehrere Lehrer hinter einander, eventuell Der Abg. Reinhold verwahrte Vorwurf 1 die Studenten wiederhalle; natürlich schließe er von dieser 1 ebxhecgha be. b C onischer SPeis der EEE111“ der schon Fe ie Thatsache Vätrüftss öin Fürsprache die Besucher der Vergnügungsuniversitäten aus. Eine zum Examen in edlerem Style. Sie wissen, daß ich über das, was nör de;. 885 11“ üihm beigesgrungen sei; auch der

bs besondere innere Begeisterung für das juristische Studium könne man unter den heutigen sozialen Verhältnissen von den auf die Universität gehenden Gymnasial⸗Abiturienten, die vielfach nur das Ziel im Auge hätten, Beamte und dadurch versorgt zu werden, nicht verlangen. Die juristischen Seminarien würden sehr gut besucht. Mit solchen allgemeinen Redewendungen könne man den jungen Juristen nichts anhaben.

Auch der Abg. Lehmann erklärte die Behauptungen des Abg. Reinhold für sehr übertrieben. Das Tentamen sei nicht wünschenswerth.

man Einpauken nennt, mich stets in der abfälligsten Weise aus⸗ A 1 8 F8 gesprochen habe; aber diese Art von geschickter Repetition unter der , noch der Abg. Imwalle den See seiner bezüg⸗ Leitung gewiegter Universitätslehrer halte ich für eine vorzügliche Ein⸗ lichen Aeußerung richtig gestellt hatte, wurde die Debatte ge⸗ richtung. und der Titel bewilligt, desgleichen Tit. 2, Zuschuß

Ich habe in meiner eigenen Vergangenheit dankbar der Lehrer zu für die Universität Berlin 1 757 730 8 gedenken, welche mich in die Praxis des Juristenstandes übergeleitet Haus auf Donnerstag haben. Ich brachte ja Einiges mehr mit, als der Durchschnitt der jungen Studirenden gewöhnlich auf die Universitäten mitbringt, ich wußte und empfand wenigstens, weshalb ich Jura studirte. Das ist ja ein Punkt, der in der Entwickelung des jungen Mannes sehr schwer ist, indem er eigentlich erst nach Jahren darüber zur Klarheit kommt, wes⸗

Um 4 ¼ Uhr vertagte sich das

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88 effentlich er Anzeiger.

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ Großhandel

8

Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Verschiedene Bekanntmachungen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

tte Die verehel. Alwine Zacharias, geb. Nickel, zu in St. Ludwig wohnhaft, ist die zwischen den Parteien b d. 1 86 8 Vorladyungen u. dergl. Dessau, Her geten durch 8 Fufkizrüch Jacoby in bestehende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt Gr. Amtsgericht Heidelberg und bei Gr. Landgericht vnins 1”c; 39 veshs ühe Herrn Gott Dessau, klagt gegen ihren Sh.h Gg. ecae ee sen i. E., den 8. März 1886 vFafiesg mit dem Wohnsitz in Heidelberg zuge⸗ b In der Zwangsvollstreckungssa es Herrn Gott⸗ macher Franz Zacharias von Dessau, z. Zt. in un⸗ ülhausen i. E., den 8. März 1 8 4 fried Levy, Handelsmann, zu Hochfelden wohnend, sche Mesenteit, wegen Uetichen Verlassens Der Landgerichtssekretar: Heidelberg, 8. N 1886. 1 gegen Cheleute Ludwig Zwatan, Tagner, und Maria mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Stahl. Gr. Amtsgericht. Ne Schott, beisammen früher zu Dagsburg, jetzt ohne Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts (L. S.) Kah. 18 bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, über das un⸗ streits vor die Erste Civilkammer des Herzoglichen [614160 C“ 1 Landgerichts zu Dessau auf In der Strafsache gegen die: [61771] Bekanntmachung.

Preußischen Staats-Anzeigers: Verlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

89

ladungen u. dergl. - 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

u. s. w. von öffentlichen Papieren.

1

Literarische Anzeigen. 8 In der Börsen⸗

Annoncen⸗Bureaux.

6. 78 8. Theater⸗Anzeigen.

9. Familien⸗Nachrichten. Beilage.

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote,

bg Vermögen, zufolge Zwangsvollstreckungs⸗ beschlusses des Kaiserlichen Amtsgerichts zu Pfalz⸗ burg vom 18. Februar 1886, wird Termin zur Ver⸗ handlung anberaumt auf Mittwoch, den 14. April 1886, 8 Vormittags 9 Uhr, in der Amtsstube des Versteigerungsbeamten. 8 In Gemäßheit des §. 187 C. P. O. werden die Aleenannten Schuldner zu dieser Verhandlung ge⸗ aden. Pfalzburg, den 8. März 1886. Der Versteigerungsbeamte. Beck, Notar.

Amtsgericht Hamburg. 8 Auf Antrag von Johannes Georg Klindt als enrator perpetuus von Johanne Georgine, geb. Resztock, des Karl Friedrich Rudolf Lämmerhirt

161991]

des Wittwe, wird ein Aufgebot dahin erlassen: ¹ worden. ez. Lindenberg. ellweg. Roth. Her. daß Alle, welche an die durch Beschluß des Der Landgerichtssekretär: Cie Kichtigkeit der AHchecn beenbfat. Steeu e Flenschastec tn, iien Amtsgerichts Hamburg vom 7. September 1885 Scchmidt. (T. 8. itzen, un g . entmündigte und unter der Cura des Antrag⸗ 88 Cerdhtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [61954]] Bekanntmachung.

stellers stehende Fohanne Georgine, geb. Rosztock, des Karl Friedrich Rudolf Lämmerhirt Wittwe Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert werden, solche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf .

Donnerstag, 29. April 1886,

[61814] Oeffentliche Zustellung.

den 10. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 3

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dessau, den 5. März 18è86.

Mayländer, Kanzleirath, 3 Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

[61816] Bekanntmachung. 8 Durch Urtheil der II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 11. Februar 1886 ist die zwischen den Eheleuten Bäcker Wilhelm August Lappe zu Barmen und der ge⸗ schäftslosen Maria Helene, geb. Ernst, daselbst, bis⸗ her bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wir⸗ kung vom 22. Dezember 1885, für aufgelöst erklärt

1618172 ‧‧‧396

Die Ehefrau des Lackirers Peter Maes, Agnes Caroline Hubertine, geb. Giesen, hier wohnhaft, hat gegen ihren genannten, ebenfalls hier wohnenden Ehe⸗ mann die Gütertrennungsklage und ist hierzu Verhandlungstermin auf den 28. April 1886, Vor⸗

Besserer, früher Weinhändler in Basel, Beide jetzt

1) Schreiber Conrad Friedr. Christ. Sustrate, zuletzt in Springe, 1t 2) Schlosser Wilh. Friedr. August Behnsen, zuletzt in Alvesrode, 3) Matrose Carl Heinrich Christoph Horn, zu⸗ letzt in Hannover, wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird, da die Angeschuldigten des Vergehens gegen 8 140 Absatz 1 Nr. 1 des uchs beschuldigt sind, auf Grund der §§. 480, 325, 326 der Strafprozeßordnung 3 zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens angeordnet das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten mit Be⸗ schlag belegt.

vom 3. März 1886 Nr. 4230 wurde Referendar Dr. Julius Wolff dahier als Rechtsanwalt bei

In die Liste der diesseits zugelassenen Rechts⸗ anwälte ist heute eingetragen worden: Rechtsanwalt Richard Ade, bisher in Hall. Den 5. März 1886. K. Württ. Amtsgericht zu K.

alw. Frommann.

[61769] 8 1 ichts⸗Assessor Dr. jur. Lembser ist zu Rüherachenihscha bei dem Königlichen Landgericht zu Magdeburg zugelassen und in die bei demselben Rechtsanpaltzlisth, burg, den 8. März 1886. 1 Königliches Landgericht. Petrenz.

Hannover, den 27. Februar 1886. Königliches Landgericht, Strafkammer IIa.

161770 Bekanntmachung.

In die Listen der bei den unterzeichneten Gerichten zugelassenen Rechtsanwälte ist eingetragen: Dr. Adolphus Lenert Wex zu Hamburg. Hamburg, den 8. März 1886

Die Herren Actionaire der Allgemeinen Renten⸗ Capital⸗ und Lebensversichernngsbank Teu tonia in Leipzig werden für Donnerstag, den S. April 1886, Vormittags 10 Uhr, zur or⸗ dentlichen Generalversammlung im Bank gebäude der Teutonia, Schützenstraße Nr. 12, hier

Sae 10 Uhr V.⸗M., 8 8 ; Ober⸗Landesgericht.

1 9 8c ichnet mittags 9 Uhr, vor der I. Civilkammer des König⸗ Das Hanseatische ber-L durch eingeladen.

9 1“ ihn nteazer. 24, lichen Landgerichts hierselbst anberaumt. S. Slchelcs Tagesordnung: 8

g senelden und swar h unt⸗ Pr. 1“ Das Landgericht. 3 Das Amtsgericht. 1) ö11“ vishöfichh, detgs 85

10” fseht eines hiesigen Zustellungsbevollmäch⸗ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Kalckmann, Dr., Romberg, Dr., dder Revisions⸗Commission, Beschlußfassung

tigten bei Strafe des Ausschlusses. S Sekretär. 6 Heel s

st Hamburg, den 6. März 1886 eeeecc Sess e Sekretär. ö“ C. 88 über

2. I e . ; . di wendung des sich ergebenden Gewinn⸗

ü Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung IYV. (61818] Gütertrennung. . [61840] Bek anntmachung. nihn erwendung des sich erg 8 C““ Durch Urtheil des Haiserlichen Landgerichts zu= . 938, Nach Erlaß des Großh. Ministeriums 2) Wahl dreier Mitglieder in den Auffichtsrath CCECECö Mrltensen, n. ... 8 Bas des Kultus und Unterrichts in Karlsruhe an Stelle der statutengemäß ausscheidenden

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Sofie Emma Bilger, gegen ihren Ehemann Alphons