glichen d J zu Gumbinnen Nr. 19 S. 139, aus⸗ gegeben den 12. Mai 1886, dder Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 19 S. 140, 5) b vesegchen hen 10, Iha 1886; “ 2) das unterm 21. April 1886 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainage⸗Genossenschaft zu Ferhöchst im Kreise Wittlich, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 21 S. 189, ausgegben den 28. Mai 1886; 6) das Allerhöchste Privilegium vom 28. April 1886 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis⸗Anleihescheine des Kreises 8 . Betrage von 500 000 ℳ, durch das Amtsblatt 8 85g eg egierung zu Magdeburg Nr. 23 S. 283, ausgegeben hen 5. Juni 1886; 98n Allerhöchste Erlaß vom 3. Mai 1886, betreffend die Verleihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Steinau fuͤr die Chaussee von Raudten nach Köben mit Abzweigung von Nistiz nach Radschütz, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 23 S. 193, ausgeeben den 4. Juni 1886; der Allerhöchste Erlaß vom 3. Mai 1886, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von dem Kreise Wanzleben auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Mai 1855, 11. Juli 1870 und 25. März 1874 aufgenommenen Anleihen von 4 auf 4 %, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 23 S. 284, ausgegeben den 5. Juni 18863 1 9) das Allerhöchste Privilegium vom 10. Mai 1886 wegen Aus⸗ ertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Lötzen is zum Betrage von 72 000 ℳ, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 23 173, ausgegeben den 9. Juni 1886.
Polizei⸗Verordnung für die zur Lagerung von Spirituosen von mehr als 50 % Tralles bestimmten Lagerräume.
Eingang. Auf Grund der §§. 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Ges.⸗S. S. 195 ff.) und der §. 5 ff. des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 Ges.⸗S. S. 265) wird für die Lagerung von Spirituosen von mehr als 50 % Tralles unter Zustimmung des Gemeindevorstandes für den Stadtkreis Berlin verordnet, was folgt:
41.
Die Lagerräume für mehr c 100 hl Spirituosen müssen nach⸗ stehenden Anforderungen entsprechen:
1) Die Umfassungswände sind massiv und bis zur Höhe von 35 cm über dem Fußboden ohne Unterbrechungen herzustellen.
2) Die Decken sind — sofern sie Zwischendecken sind — massiv zu wölben. .
3) Der Fußboden ist aus unverbrennlichem, undurchlässigem Material (z. B. Ziegelsteinpflaster mit Cement⸗ oder Asphaltüberzug) herzustellen und muß ein Gefälle von mindestens 1: 100 nach einer Senkgrube haben, welche ihrerseits in einen natürlichen Wasserlauf oder in die öffentlichen Kanalisationsanlagen oder in eine außerhalb des Lagergebäudes befindliche Cisterne entwässert. 3.
Sofern ein derartiger Abfluß überhaupt unausführbar ist, dürfen die Lagerräume nur bis zur Hälfte ihres kubischen Inhalts belcht werden, während die massiven Umfassungswände bis zu solcher Höhe keine Unterbrechungen haben dürfen, so daß die Verdünnung des Spiritus in dem Raum selbst bis unter 50 % Tralles stattfinden kann, ohne ein Ueberfließen herbeizuführen.
4) Sofern die Entwässerung der Senkgrube des Lagerraumes in einen natürlichen Wasserlauf oder in die öffentliche Kanalisations⸗ anlage stattfindet, ist an das Abflußrohr ein Wasserleitungsrohr mit Absperrschieber unter einem spitzen Winkel zur Abflußrichtung anzuschließen, dessen. Abmessungen ausreichen, um an der Vereinigungsstelle durch Oeffnen des Schiebers eine Verdünnung des Spiritus unter 30 % Tralles mit Sicherheit herbeizuführen, wobei die Stromgeschwindigkeit des abfließenden Spiritus nach Maßgabe der Gefällverhältnisse und der Höhenlage des Lagerraumes in Rechnung zu ziehen und der mittlere Druck in der Wasserleitung auf 3 At⸗ mosphären anzunehmen ist. Die Ausmündung des Abflußrohres in einen natürlichen Wasserlauf muß unter den niedrigsten Wasserstand gelegt werden. Sofern die Abwässerung in eine Cisterne stattfindet, muß die Größe der letzteren ausreichen, um den Inhalt des größesten angeschlossenen Lagerraums aufnehmen zu können, ohne überzufließen.
5) Unterhalb des Lagerraumes dürfen nur von massiven Wänden umschlossene und überwölbte Räume liegen.
6) Die Umfassungs⸗ und . der Lagerräume sind als Brandmauern zu behandeln. Etwaige in Reichhöhe gelegene Oeff⸗ nungen müssen so eingerichtet sein, daß von Außen nichts hinein⸗ geworfen werden kann.
7) Zum inneren Ausbau dürfen keinerlei brennbare Materialien verwendet werden. (Dachkonstruktion nicht einbegriffen.)
Als Lagergefäße dürfen nur Reservoirs aus unverbrennlichem Material oder Gebinde benutzt werden. Sofern die Lagerung un⸗ mittelbar in unterirdischen überwölbten oder mit Erdschüttung auf unverbrennlicher Decke versehenen Reservoirs stattfindet, müssen sämmt⸗ liche Oeffnungen derselben (Einfüllöffnungen, Inhaltszeiger, Rohre für die Entnahme von Spiritus ꝛc.) auf einfache und schnelle Weise luftdicht abgeschlossen werden können (Absperrschieber). Sofern die Lagerung in Reservoirs stattfindet, welche in den genaß §. 1 her⸗ geseühen Lagerräumen aufgestellt sind, sind folgende Anforderungen zu stellen:
1) Die Inhaltszeiger müssen mit selbstthätigem luftdichten Ver⸗ schluß versehen sein.
2) Jeder Behälter muß mit einem unverschließbaren Ent⸗
lüftungsrohr versehen sein, welches in ungefährlicher Weise ins Freie zu führen und hier mit einem Glpycerin⸗ verschluß und Drahtnetz zu versehen ist. Der AQuerschnitt
des Rohres ist so zu bemessen, daß die durch die Einwirkung eines eeuers auf das Reservoir sich entwickelnden Spiritusdämpfe entweichen önnen, ohne eine Sprengung des letzteren herbeizuführen. — Werden mehrere Entlüftungsrohre von Reservoirs eines und desselben Lager⸗ raumes vereinigt, so muß der Querschnitt des Sammelrohres min⸗ destens gleich der Summe der Querschnitte der einmündenden Rohre sein.
Eine künstliche Beleuchtung der Lagerräume ist nur dann statt⸗ haft, wenn der Nachweis geführt wird, daß die spezielle Einrichtung derselben jede Explosionsgefahr ausschließt. Als transportable Be⸗ “ nur Sicherheitslampen nach Davis’schem System be⸗ nutzt werden.
§. 4.
In ein und demselben Raume dürfen in der Regel höchstens 2500 hl Spiritus lagern. Etwaige größere Lagerabtheilungen bedürfen einer besonderen Genehmigung.
Die Lagerung anderer brennbarer Materialien irgend welcher Art zusammen mit Spirituosen in ein und demselben gemäß §. 1 her⸗ gerichteten Lagerraume eines Feehesg ist unstatthaßt.
Falls die besonderen Umstände der Lagerung es gestatten, kann die Polizeibehörde auf Antrag Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.
Auf die bereits vorhandenen Spirituslager findet diese Verordnung
nur insoweit Am 1 8 b Zinteress eal⸗ eea. als es das öffentliche Sicherheitsinteresse §. 7
Uebertretungen dieser Verordnung werden, s icht die5
8. „ sofern nicht die Be⸗
stimmungen des Strafgesetzbuches, insbesondere §. 367 Nr. 6 desselben,
Stelle ung finden, mit Geldstrafe bis zu 60 ℳ bestraft, an deren Ftelle im Falle des Unvermögens entsprechende Haft tritt
8
“
§. 8. b 1
Polizeiverordnung tritt mit dem 1. Oktober 1886
in Kraft. 5 1 Berlin, den 25. Juni 1886.
Der Polizei⸗Präsident.
Freiherr von Richthofen.
Bekanntmachungen 1 auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die Königliche Kreishauptmannschaft als Landes⸗Polizei⸗ behörde hat die nichtperiodische Druchschrift: „An die Wähler des XII. und XIII. Wahl⸗ kreises“, welche vollzogen ist mit „Die Sozialdemokratie des XII. und XIII. Wahl⸗ kreises. Druck und Verlag der Schweizerischen Ge⸗ nossenschafts⸗Buchdruckerei. Hottingen⸗Zürich“, auf Grund §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die ge⸗ meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten. Leipzig, den 27. Juni 1886. Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.
Aiichtamtliches.
Berlin, 29. Juni. Se. Eb aus Em
1“* 85
Preußen. Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus berichtet, heute eine Kurpromenade und hörten später die Vor⸗ träge des Ober⸗Hofmarschalls Grafen Perponcher und des Chefs des Militärkabinets, General⸗Lieutenants von Albedyll.
An dem gestrigen Diner bei Sr. Majestät hat auch der frühere Polizei⸗Präsident von Berlin, Birkliche Geheime Rath von Madai, Theil genommen. Nach dem Diner unter⸗ nahmen Se. Majestät eine Ausfahrt und wohnten Abends der Vorstellung im Theater bei. 1
Zur heutigen Tafel waren geladen: der Fürst und die Fürstin Solms⸗Braunfels, der General der Infanterie, von Schachtmeyer, der frühere Chef der Admiralität, von Stosch, zu — ber⸗Landesgerichts⸗Präsident Albrecht aus Frank⸗ urt a. M.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormittags im Neuen Palais mehrere Vorträge entgegen.
Zum Diner war der Botschafter von Keudell mit Gemahlin
eeladen, zum Thee der Herzog von Ratibor, der Wirkliche heime Rath von Wentzel und der Wirkliche Geheime Lega⸗
tions⸗Rath Reichart.
— Auch die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen hielten gestern eine Sitzung.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung S der Abgeordneten befindet sich in der Zweiten eilage.
— Durch Allerhöchste Ordre vom 7. Juni d. J. ist den Gemeinden Dreis⸗Tiefenbach, Eckmannshausen und Hürzhausen im Kreise Siegen, welche die Dreisbach⸗
llenbacher Chaussee innerhalb ihrer Gemeindebezirke aus⸗ gebaut haben, für die in ihren Grenzen belegenen Strecken dieser Straße gegen Uebernahme der künftigen chaussee⸗ mäßigen Unterhaltung derselben das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeld⸗ Tarifs vom 29. 1840, einschließlich der in dem⸗ selben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor⸗ schriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen — verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarif vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗ vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
— Ein im inneren Verkehr zwischen dem Staats⸗ anwalt und der ihm vorgesetzten Behörde über eine Straf⸗ sache erstatteter Bericht darf nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, I. Strafsenats, vom 8. April d. J., bei der Ver⸗ handlung dieser Sache nicht zur Verlesung gelangen.
— Wird Arbeitern bei der Lohnzahlung der ganze Lohn⸗ betrag zwar baar auf den Tisch aufgezählt, von dieser auf⸗ gezählten Summe aber sodann der Betrag für die von Restaurateuren gegen Vorschußzettel den Arbeitern kreditirten Lebensmittel abgezogen und der Restbetrag den Arbeitern überlassen, so macht sich nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, II. Strafsenats, vom 20. April d. J., der Arbeits⸗ geber dadurch der Verletzung des Gebots der Lohn⸗Baar⸗ zahlung (§§. 115, 119, 146,1 R.⸗Gew.⸗O.) schuldig.
— Der Großherzoglich hessische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Wirkliche Geheime Rath Dr. Neidhardt, gat einen ihm von seiner Regierung bewilligten Urlaub an⸗ getreten. Während der Abwesenheit desselben von Berlin ist der stellvertretende Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzog⸗ liche Ministerial⸗Rath von Werner mit der interimistischen Wahrnehmung der gesandtschaftlichen Geschäfte beauftragt.
— Der General⸗Lieutenant des Barres, Präses der Ober⸗Militär⸗Examinations⸗Kommission, ist von einem fünf⸗ wöchentlichen Urlaub aus Bad Oeynhausen zurückgekehrt und hat sich heute auf Dienstreisen begeben.
— Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Glaser, Dr. Lubarsch und Dr. Nega in Breslau, Aug. Müller in Eichberg, Dr. Schnell in Oberlahnstein.
— S. M. Kreuzer „Nautilus“, Kommandant Kor⸗ vetten⸗Kapitän Rötger, ist am 27. Juni cr. in Chemulpo ein⸗ getroffen und beabsichtigt, am 29. dess. Monats wieder in See zu gehen.
Bayern. München, 28. Juni. (W. T. B.) Im Thronsaale des Residenzschlosses fand heute die Eides⸗ leistung des Prinz⸗Regenten Luitpold statt. Prinz
Luitpold bestieg die Stufen des Thrones, worauf der Justiz⸗ Minister den in der Verfassungsurkunde enthaltenen Eid verlas und Prinz Luitpold, indem er die drei ersten Finger der rechten Hand zum Schwur erhob, die Worte: „Ich schwöre“ sprach. Hierauf hielt der Präsident der Kammer
der Reichsräthe, Freiherr von Franckenstein, eine Ansprache an den ö in welcher er wiederholt des schmerz⸗ lichen Verlustes gedachte, den das Königliche Haus und das bayerische Volk erlitten habe, und gleichzeitig dem Vertrauen und der Zuversicht auf die Regentschaft Ausdruck gab, sowie das unveränderte Festhalten an den seit 16 Jahren bestehenden Verträgen betonte. Die Ansprache schloß mit einem dreifachen Hoch auf den Prinz⸗Regenten, in welches die Anwesenden enthusiastisch einstimmten. Luitpold sprach seinen Dank aus und hob hervor, daß die Vorsehung ihm am späten Lebensabende die schwere Pflicht auferlegt habe, die Zügel der Regierung u ergreifen. „Möge es mir vergönnt sein“, so schloß erselbe, ‚zum Wohl des treuen Volkes wirken zu können, das ist mein sehnlichster Wunsch. Das walte Gott!“ Der Prinz⸗Regent verneigte sich hierauf gegen die Versammlung reichte dem Präsidenten von Franckenstein die Hand vn verließ den Saal.
Nachmittags ernannte der Prinz⸗Regent seinen militäri⸗ schen Hofstaat. Der bisherige persönliche Adjutant des Prinzen, Freyschlag, ist zum General⸗Major und General⸗ Adjutanten befördert worden. Der persönliche Adjutant des verstorbenen Königs, Rittmeister von Le Bret⸗Nucourt, tritt wieder in die Front ein. G
Der Prinz⸗Regent verfügte ferner, daß die Beglaubi⸗ glaubigungsschreiben der bayerischen Gesandten erneuert werden und daß dem Bundesrath die Uebernahme der Regentschaft notifizirt werde.
Die Kommission der Kammer der Abgeord⸗ neten lehnte heute durch Stich⸗Entscheid den vom Ministerium eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend die Umgestal⸗ tung der Verfassungsbestimmung über die pro⸗ visorische Anstellung von Beamten während der Regentschaft, ab. 2
— 29. Juni. (W. T. B.) Die „Allgemeine Zeitung“ veröffentlicht nachstehendes Handschreiben des Prinz⸗ Regenten an den Kriegs⸗Minister:
„Nachdem ich die Regentschaft und den Oberbefehl über die Armee übernommen habe, lege ich die Stelle als General⸗Inspektor der Armee nieder. Ich behalte mir die Wiederbesetzung dieser Stelle vor, verfüge jedoch einstweilen den Einzug der etatsmäßig daran ge⸗ knüpften Kompetenzen. Der Kriegs⸗Minister wird das hiernach Er⸗ forderliche veranlassen. gez. Luitpold.“
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 27. Juni. Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht die Ernennung des bisherigen Landes⸗ Präsidenten in Schlesien, Olivier Marquis von Bacquehem, zum Handels⸗Minister, sowie ferner das Gesetz vom 25. Juni d. J. womit Bestimmungen über die Gerichts⸗ barkeit in Strafsachen, welchen anarchistische Be⸗ strebungen zu Grunde liegen, erlassen werden.
Schweiz. Bern, 28. Juni. (W. T. B.) Der National⸗ rath genehmigte heute einstimmig den Gesetzentwurf, de⸗ treffend die Organisirung des Landsturms.
Großbritannien und Irland. London, 28. Juni. (W. T. B.) Der . Gladstone ist heute Abend nach Hawarden zurückgekehrt. — In Liverpool hielt derselbe Nachmittags eine Rede, in welcher er die Schwäche der von Hartington gegen die Politik bezüglich Irlands vor⸗ gebrachten Argumente hervorhob und betonte: er sehe dem Wahlkampf ohne Zagen entgegen. Was den Vorwurf Hartington's angehe, daß er im Jahre 1881 die Nationalisten bekämpft habe, während er sie jetzt unterstütze, so müsse er be⸗ merken, daß er 1881 geglaubt habe, dieselben hätten Unrecht, jetzt glaube er, sie hätten Recht.
Frankreich. Paris, 28. Juni. (W. T. B.) General Prinz Murat und sein Sohn sind, da sie einer ehemaligen Herrscherfamilie angehören, aus den Armeelisten gestrichen worden. — Der Herzog von Nemours hat die Präsidentschaft der Gesellschaft zur Hülfe⸗ leistung für Verwundete niedergelegt.
Das „Journal des Débats“ meldet aus Shanghai daß die Verhandlungen zwischen England und China in Betreff Birma's abgebrochen worden seien.
Spanien. Madrid, 29. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer tadelte General Lopez Dominguez die Haltung des Kriegs⸗Ministers und erklärte, daß wenn die dringenden Bedürfnisse der Armee nicht befriedigt würden, Spanien bittere Früchte ernten werde.
Serbien. Belgrad, 28. Juni. (W. T. B.) Die auswärts verbreiteten Nachrichten über die angeblich zu⸗ nehmende Unsicherheit durch Ueberfälle räuberischer Banden sind übertrieben; nur in den südlichen Kreisen sind solche vorgekommen. Die Behörden haben deshalb ener⸗ gische Maßregeln ergriffen, welche von Erfolg begleitet sind.
Bulgarien. Sofia, 29. Juni. (W. T. B.) Die Antwort⸗Adresse der Deputirtenkammer auf die Eröffnungs⸗Botschaft ist dem Fürsten übergeben worden. Im Anschluß an den Inhalt der Botschaft giebt die Adresse der Befriedigung darüber Ausdruck, daß Nord⸗ und Süd⸗Bulgarien unter dasselbe Scepter gestellt und ihre Ver⸗ treter in einer gesetzgebenden Versammlung vereinigt worden seien. Die Adresse dankt dem Volke und dem Heere, spricht das tiefste Vertrauen gegen den Fürsten aus und giebt ferner dem vollen Vertrauen in die Humanität und die Großmuth der Mächte und namentlich Rußlands Ausdruck, welches Bul⸗ garien mit Wohlthaten überhäuft habe.
Amerika. Washington, 28. Juni. (W. T B.) Von dem Mitgliede des Repräsentantenhauses, Ran⸗ dall, ist bei dem Hause ein Gesetzentwurf, betreffend die Reform des Zolltarifs, eingebracht worden. Derselbe schläggt eine Ermäßigung der Einfuhrzölle und der inneren Zoll⸗ abgaben, eine Abänderung der Gesetze, betreffend die Erhebung der Staatseinnahmen, sowie die Aufhebung aller inneren Ab⸗ gaben vom Taback und Zucker, ferner aller Gesetze vor, welche den Verkauf von Taback und den Tabacksdau einschränken. Dieses Gesetz, welches am 1. Januar in Kraft zu treten hätte, würde eine Minderung der Staatseinnahmen um etwa 35 Millionen Dollars herbeiführen. Die Annahme des Entwurfs gilt für höchst unwahrscheinlich.
Chicago, 28. Juni. (W. T. B.) Der Lake⸗ Shore⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft gelang es heute, trotz der Fortdauer des Strikes, mit Hülse der Polizei verschiedene Güterzüge von hier abzulassen.
Süd⸗Amerika. Chile. Valparaiso, 28. Juni.
Der
(W. T. B.) Der Minister des Balmaceda, ik Chile gewählt worden.
ist zum Präsidenten der Republ —y—