1886 / 242 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Oct 1886 18:00:01 GMT) scan diff

111“XAX“ ö1“A“; Tilgung 7700 mehr eingestellt sind. Die Verwaltungskosten der Amtsgerichte sind um 45 000 niedriger angesetzt, ferner bei den Besoldungen der Forstverwaltung etwa 13 000 ℳ, bei den Hebegebühren der Sporteleinnahmen 12 000 ℳ, bei Erlaß und Ausfällen von Sporteln aus Strafgeldern etwa 15 500 ℳ, bei Steuererlassen 6750 ℳ, bei Wartegeldern und Pensionen etwa 15 875 weniger in Anschlag gebracht.

8

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. Oktober. (W. T. B.) Zun Ehren des Erzherzogs Otto und der Erzherzogin Karia Josefa fand heute in Schönbrunn ein Gala⸗ diner statt, an welchem der Kaiser, der König von Sachsen, der Kronprinz und die Kronprinzessin, die übrigen hier weilenden Mitglieder des Kaiserlichen Hauses, die Gesandten Bayerns und Sachsens sowie Graf Kälnoky Theil nahmen. 8 Pest, 11. Oktober. (Wn. Die zur Verhand⸗ lung über die kroatischen Angelegenheiten entsendete ungarische Regnicolar⸗Deputation hat in ihrer heute abgehaltenen Sitzung die detaillirte Berathung des auf das Nuntium der kreatiscen Regnicolar⸗Deputation zu ertheilenden Renuntiums fortgesetzt und beendet. Der Text des Re⸗ nuntiums wurde mit geringeren Modifikationen in seiner ganzen Ausdehnung einstimmig angenommen. Die Regnicolar⸗Deputation beschloß, daß, nachdem die kroatische Deputation ihr Nuntium ins Ungarische erssf zugesendet hatte, in Erwiderung dieser Courtoisie das Renuntium ins Kroatische übersetzt werden soll. Der authentische Originaltert wird natürlich der ungarische bleiben. Das Präsidium wurde mit der Zusendung des Re⸗ nuntiums betraut. In Folge Beschlusses der Regnicolar⸗ Deputation werden die Mitglieder der kroatischen Deputation aufgefordert werden, mit Rücksicht darauf, daß der Austausch des Nuntiums und des Renuntiums schon schriftlich erfolgte, die Verhandlungen hinfort behufs Beschleunigung des Ge⸗ schäftsganges mündlich in gemeinsamer Sitzung vorzunehmen.

Schweiz. Bern, 13. Oktober. Die Botschaft des Bundesraths, betreffend das Bundesgesetz über die Herstellung und Besteuerung des Branntweins, ist soeben im Druck erschienen. Derselben ist der nunmehr redaktionell festgestellte, aus neunundzwanzig Paragraphen be⸗ stehende Gesetzentwurf beigegeben. Der „Bund“ meldet dar⸗ über Folgendes: 1 1

Der Gesetzentwurf sieht in Art. 6 eine nach dem jährlichen Produktionsquantum der Brennereien abgestufte innere Fasesceen. steuer und in Art. 8 eine an der Grenze zu erhebende Importsteuer vor, welche in ihrem Betrage der höchst erhobenen Fabrikationssteuer im Innern entsprechen soll. Die interne Steuer wird sich nach den Vorschriften des vorcitirten Art. 6 zwischen 61 und 85 Fr. für den Hektoliter absoluten Alkohols bewegen, während die Importsteuer für dasselbe Quantum auf 85 Fr. sich belaufen wird. 2

Der gegenwärtige Branntweinkonsum der Schweiz beziffert sich auf weni stens 30 Millionen Liter. Der Bundesrath nimmt aber an, der Einfluß der Reform werde so stark sein, daß er diesen Konsum schon während der ersten Jahre um 6 Millionen Liter zu mindern

vermöge; der künftige Trinkverbrauch würde sich demnach auf 24 Millionen Liter Branntwein oder 120 000 hl absoluten Alkohols

tellen.

Der heutige Konsum wird zu von der ausländischen, zu von der inländischen Produktion gedeckt. Wie sich dieses Verhältniß nach Erlaß des Gesetzes gestalten wird, ist schwer mit Genauigkeit voraus zu sagen. Um indessen für die Beurtheilung der fiskalischen Seite des Steuersystems einige Anhaltspunkte zu gewinnen, kann der künftige Im 21 zu 65 000 bl, die innere Erzeugung zu 55 000 hl angesetzt werden. Die vom Ausland bezogenen 65,000 hl haben eine Import⸗ steuer von 85 Fr. zu entrichten; die im Inland produzirten 55 000 hl. sollen je nach der Größe der Erzeugungsstätte mit 61 bis 85 Fr. ver⸗ steuert werden.

Nun supponirt der Bundesrath, nach Maßgabe der jetzt bestehen⸗ den Verhältnisse, die Großbetriebe und die umfangreicheren Mittel⸗ betriebe würden auch in Zukunft ihre gegenwärtige Produktion von rund 30 000 hl aufrecht erhalten; es blieben dann für die Klein⸗ betriebe 25 000 hl zu erzeugen übrig. Sofern diese Kleinbrennereien, was nach der Tendenz des Entwurfes und nach der bisherigen Gestal⸗ tung des ganzen Brennwesens der Schweiz wohl vorausgesetzt werden darf, in der kleinstzulässigen, einer Produktion von jährlich 200 bis 300 hl entsprechenden Form betrieben werden, so haben 30 000 hl der im Inland produzirten Alkoholmenge die höchste Steuer von 85 Fr., 25 000 hl die niedrigste von 61 Fr. zu leisten.

Unter allen diesen annehmbaren, wenn auch immerhin blos den Charakter der Wahrscheinlichkeit tragenden Voraussetzungen ergiebt sich brutto folgende Neueinnahme: Import 65 ,000 hl, Erzeugniß des Großbetriebes 30 000 hl, zusammen 95 000 hl zu je 85 Fr. =

8 075 000 Fr., Erzeugniß des Kleinbetriebes 25 000 hl zu je 61 Fr. = 1 525 000 Fr. Total der Brutto⸗Einnahme 9 600 000. Fr.

Für Magazine zum Einlagern von Sprit ꝛc. budgetirt der Bundesrath keinen Posten, von der Annahme ausgehend, daß die interessirten Privaten solche Magazine entweder selbst zu errichten oder für die vom Bund errichteten eine zur Deckung der Kosten aus⸗ reichende F. werden zu bezahlen haben.

Was die Erhebungskosten betrifft, so sind nach Art. 18 des Ent⸗ wurfs zunächst 6 % der Importsteuer dem Bund als fixer Beitrag an die Zollverwaltung abzuliefern. Es macht dies 331 500 Fr. Dem Bund ist ferner der Aufwand für vermehrten Grenzschutz zu vergüten. Der Bundesrath veranschlagt diesen Aufwand auf 43 500 Fr., die ge⸗ sammte, dem Bund zufließende Entschädigung für die Erhebung der Importsteuer also auf 375 000 Fr.

Wenn jede der kleinen Inlandsbrennereien jährlich 250 hl erzeugt, braucht es zur Aufarbeitung der dieser Kategorie zugewiesenen 25 000 hl 100 Kleinbetriebe. Die übrigen 30 000 hl können von den bestehenden sieben Spritfabriken und den sechs heute schon über 250 hl im Jahr produzirenden Dampfbrennereien erzeugt werden. Im Ganzen hätte der Fiskus also mit höchstens 113 Brennstätten

izu thun.

Die Kontrole der industriellen Großbetriebe wäre eine durch das ganze Jahr fortlaufende. Die landwirthschaftlichen Kleinbetriebe dagegen wären nur während weniger, zwischen Oktober und Mai fallender Monate regelmäßig zu beaussichtigen. Die Gesammt⸗ kontrole concentrirt sich also auf sieben Monate. Soll nun jede Brennerei von je zwei Beamten monatlich zwei Mal oder im

rücksichtigung des geringen der RFedasagen Gegenstände à fonds ufgewendek werden müssen, vorge 11ee nun noch Steuerverluste, Entschädigungen an die Kantone für ihre Mitwirkung bei der Durchführung 8 Gese es, Auslagen für Eichung und Unterhalt der Megophakehe he er Bundesrath glaubt dicßen Faktoren und allen vnheteegese eneh osten sehr ausreichend Rechnung zu tragen, wenn er schließ 1 en G esammt⸗ aufwand für Verwaltung zu 780 000 Fr. ansetzt. ve Ver⸗ wirklichung dieser Annahme wird das Gesetz eine Nettoeinnahme von mindestens 8 820 000 Fr. oder rund 3,10 Fr. auf den Kopf der Bevölkerung einbringen. 8 1u“ ie Bergtlaufstellung belief sich der jahresdurchschnittliche Ohmgeld⸗ und Oktroi⸗Ertrag der sechzehn Kantone und zwei Ge⸗ meinden, die auf geistige Getränke Eingangsgebühren erheben, in den Jahren 1880 bis 1884 auf netto 3 610 000 Fr. (Die bezüglichen Zahlen sind zumeist den kantonalen Rechenschaftsberichten entnommen; da die letzteren aber die Erhebungskosten nicht immer klar ersicht⸗ lich machen, so wird für die spätere Abrechnung mit den Kantonen eine Verifikation der gegebenen Daten vorbehalten.

Art. 6 der Uebergangsbestimmungen der Verfassung nun garantirt den betroffenen Kantonen und Gemeinden wenigstens diesen Reinertrag bis zum Ende des Jahres 1890, und auch noch nach 1890 soll eine all⸗ fällige Einbuße auf demselben den in Frage kommenden Interessenten nicht auf einmal in vollem Umfange, sondern nur allmählich bis zum Jahre 1895 erwachsen. Da die Verhältnisse nach 1890 noch nicht genau übersehbar sind und Eile zur Regelung derselben nicht vor⸗ liegt, so ist für die zur Verwirklichung der letztgenannten Bestim⸗ mung verfassungsgemäß vorgesehenen Vorschriften im jetzigen Gesetzentwurf noch keine Sorge getroffen. Der Erlaß dieser Vor⸗ schriffen kann um so eher auf eine spätere besondere Vorlage ver⸗ schoben werden, als aller Wahrscheinlichkeit nach nur für die Ge⸗ meinden Genf und Carouge, und auch für diese nur in verhältniß⸗ mäßig beschränktem Umfang, besondere Maßnahmen sich als noth⸗ wendig erweisen werden. 2

Wenn 1 von der Uebergangsperiode 1890/95 ganz absieht, o giebt die Verfassung im u Feebeheasceseh für die Vertheilung der Steuer folgende Weg⸗ leitung: Als allgemeine und dauernde Regel sollen sämmtliche Kan⸗ tone nach Verhältniß der durch die jeweilige letzte Volkszählung ermittelten faktischen Bevölkerung am Reinertrag partizipiren. Reichen aber die nach diesem Maßstab berechneten Antheile nicht aus, um jedep Kanton und jeder Gemeinde die Eingangsgebühren zu ersetzen, so söllen die übrigen Kantone bis zum Jahre 1891 im Verhältniß ihrer Bevölkerung zur Deckung des Defizits beitragen.

Aus einer aufgestellten Berechnung geht hervor, daß die Ohm⸗ geld⸗Kantone und Oktroi⸗Gemeinden vor 1891 zusammen circa 2 405 000 Fr., nach 1895 circa 2 325 000 Fr. über ihre bisherigen Bezüge hinaus erhalten. Die Nichtohmgeld⸗Kantone empfangen vor 1891 circa 2 807 000 Fr., nach 1895 circa 2 887 000 Fr.

Von diesen Summen ist allerdings ein Zehntel nach Art. 32 bis, Al. 4, für bestimmte Zwecke reservirt und von den übrigen neun Zehn⸗ teln muß ein hier nicht genau ermittelbarer, jedenfalls aber nicht un⸗ bedeutender Betrag zum Ersatz der mit dem Erlaß eines Bundes⸗ gesetzes in Wegfall kommenden kantonalen Branntweinfabrikations⸗ gebühren und zur Ausgleichung derjenigen Steuern Verwendung finden, welche durch Al. 2 des Art. 32 bis der Verfassung wegerkannt worden sind. Immerhin werden sich mit Ausnahme der Gemeinden Genf

Ganzen vierzehn Mal inspieirt werden, so kann die Inspektion, wenn die Controleure täglich gemeinschaftlich nur je eine Brennerei besuchen, während der 210 Tage des Betriebs durch circa 15 Beamte ausgeübt werden. Da die Aufsichtsbeamten indessen auch die Kontrole der Reinigungsanstalten und andere Funk⸗ tionen kleinerer Art zu verrichten haben, so kann ihre Gesammtzahl im Maximum auf 25 Personen berechnet werden. Die Central⸗

behörde ehen.

9 Ureauausla e. erfordern. 6

Die Kontrol Ma

erheischen. Summe. Franken,

uf Bundesko ü apparate haün Entwurf belast Ein gleiches

die zum A

jedes I. 181 1 Berfahren ö“ in48 einem Zehntel di

hat aus höchstens 4 bis 5 Beamten und Angestellten zu be⸗ Diese persönliche Kontrole wird für Gehalte, Reisekosten, ei ꝛc, einen Jahresaufwand von höchstens 150 000 Fr.

113 Brennereien anzuschaffenden 8 einmalige Auslage von ehse 18 Fr. eser

1 ie rund eine illi ei n ngehenden Brennapparate 88

und Carouge alle Betheiligten mit Bezug auf ihre Partizipation an der Branntweinsteuer jetzt und später in einer annehmbaren Situation befinden.

Als Aufgabe der Bundesgesetzgebung in der Alkoholfrage bezeichnet die Botschaft: 1) die Vertheuerung des Branntweins; 2) die Ver⸗ besserung seiner Qualität; 3) die Beseitigung der mit der Erzeugung und dem Vertrieb des Branntweins aus der Brennerei verbundenen Mißstände; 4) die Erzielung eines den Zwecken der Reform und den bestehenden Verhältnissen angepaßten Finanzresultats.

Dieser Aufgabe will der bundesräthliche Entwurf gerecht werden: 1) durch Erhebung einer von 61 bis auf 85 Franken für den Hektoliter ansteigenden Fabrikationssteuer (Art. 6); 2) durch Belastung der Ein⸗ i mit einem Zoll von 25 bis 40 Franken und einer Zuschlags⸗ steuer von 85 Franken für den Hektoliter (Art. 8 und 9); 3) durch die Vorschrift einer zunächst kantonal festzustellenden Verkaufssteuer (Art. 14); 4) durch die Einführung einer obligatorischen Entfuselung h einheimische wie ausländische Waare (Art. 3, 4 und 5); 5) durch as Verlangen der Konzessionirung und durch die Aufstellung von Normen für die minimale Größe einer Brennerei, wie endlich durch⸗ das Verbot der Handelsformen, welche zur Ausbreitung der Schnaps⸗ pest sich als besonders geeignet erwiesen haben (Art. 1, 2 und 13).

Basel, 14. Oktober. (W. T. B.) Nachdem die betreffende Kommission des Nationalraths sich mit 8 gegen 3 Stimmen im Prinzip für das Alkoholmonopol erklärt hat, ist heute zwischen den Anhängern der Fabrikat⸗ steuer und denjenigen des Verkaufsmonopols ein Kom⸗ promiß erfolgt, nach welchem der Import, die Fabrikation und die Reinigung des Sprits Sache des Bundes sein soll. Für die Abfindung der Brenner und der Kartoffelproduzenten sind geeignete Maßregeln in Aussicht genommen.

Großbritannien und Irland. London, 13. Oktober. (W. T. B.) Die „Pallmall⸗Gazette“ veröffentlicht eine von Lord Charles Beresford, Mitglied des Marine⸗ Raths, an letzteren gerichtete Denkschrift, in welcher der⸗ selbe hervorhebt, daß trotz der Erfahrungen des Jahres 1885 keinerlei Schritte gethan seien, um einen Plan zur Beschaffung geeigneten Kriegsmaterials im Kriegsfall aufzustellen und dessen Ausführung vorzuberei⸗ ten; während die Admiralitäten Frankreichs, Deutschlands und Rußlands einen Stab hätten, dessen einzige Aufgabe darin bestehe, bis ins Einzelnste gehende Pläne für die Kriegs⸗ vorbereitung zu entwerfen. Lord Beresford tadelt lebhaft, daß bei der gegenwärtigen Organisation des Dienstes es möglich sei, daß die feindlichen Schiffe in entfernten Meeren in der Lage wären, eine Kriegserklärung früher zu erfahren als die Befehlshaber englischer Schiffe. Der Effektivbestand der Marine im Fall eines Krieges sei durchaus ungenügend; es wird be⸗ sonders hervorgehoben, daß die Mobilisirung der ersten Re⸗ serve in Frankreich in 48 Stunden erfolge, während dieselbe in England 5 Tage in Anspruch nehme. Die Denkschrift er⸗ wähnt ferner das Fehlen eines Plans für die Versorgung der englischen Kolonialstationen mit Kohlen und betont, daß überhaupt kein eigentlicher Feldzugsplan vorhanden sei; es er⸗ scheine durchaus nothwendig, ein eigenes Departement für das Nachrichtenwesen herzustellen, das sich in Betreff der fremden Flotten, der neuen Erfindungen und dergleichen auf dem

aufenden zu erhalten und die Kriegsvorbereitungen jeder

Art zu organisiren hätte. Nur bezüglich des Departements für das Marine⸗Transportwesen spricht sich Lord Beresford anerkennend aus.

14. Oktober. (W. T. 2 Die Admiralität hat beschlossen, zum besseren Schutz der Fischerboote in der Nordsee das Kriegsschiff „Hearty“ dorthin zu entsen⸗ den. Der Kommandant desselben wird voraussichtlich die Auf⸗ sicht über die zum Schutz der Fischerboote in der Nordsee be⸗ findlichen Kreuzer haben.

(A. C.) Aus Indien wird dem „Reuter'schen Bureau“ gemeldet:

Bombay, 12. Oktober. In Hothiarpur, im Pendschab, kam es zwischen Mohamedanern und Hindus zu einem ernst⸗ llichen Zusammenstoß. Die Ersteren plünderten und sdemolirten

W1““

Art. 32 bis, Al. 4, und Art. 6 der Ueber⸗

die Häuser der Letzteren. Eine Abtheilung der Connaught⸗Rangers, welche auf dem Marsch nach Jullundur waren, wurde von den Be⸗ hörden zurückgehalten, um Ruhe zu stiften. Es kamen nur wenige Verwundungen vor.

Aus Birma berichtet dasselbe Bureau:

Rangun, 11. Oktober. Die Abtheilung des Oberst⸗ Lieutenants Winslow ist wohlbehalten nach Thayetmyo zu⸗ rückgekehrt. Unterwegs wurden 2 Soldaten verwundet und! getödtet. Aus Ober⸗Birma ist die Nachricht eingetroffen, daß Sheinmagoo von einer Schaar Shans verbrannt wurde. Die Distrikte Sagaing und Yayoo haben von den Rebellen⸗ häuptlingen Hlaoo und Mino viel zu leiden. Mehrere Dörfer haben sich ihnen unterworfen. Die englischen Truppen haben erfolgreich gegen die Insurgenten im westlichen Myingyan operirt, dagegen ist das westliche Mindu in den Händen der Rebellen. Eime Polizei⸗Abtheilung hatte in Maithila ein siegreiches Gefecht mit einer 60 Mann starken Schaar Freischärler. Von den letzteren wurden 10 getödtet und 4 gefangen genommen. 8

Ottawa (Canada), 12. Oktober. (R. B.) Die Be⸗ richte aus den industriellen Centren Canadas äußern sich sehr günstig über die geschäftliche Thätigkeit zu jetziger Zeit. Die Eisenbahnausweise ergeben, daß das Be⸗ triebsmaterial bis zu seiner vollen Leistungsfähigkeit in An⸗ spruch genommen wird.

Frankreich. Paris, 12. Oktober. (Fr. C.) Dem heutigen Ministerrath wohnten unter dem Vorsitz des Hrn. de Freycinet alle Minister bei. Nachdem der Minister des Aeußern die Mittheilung gemacht hatte, daß die letzten Depeschen des General⸗Residenten auf Madagascar, L. Myre de Villers, über die dortige Lage und die Beziehungen zu den Hovas⸗Regierungen günstig lauteten, ging man zu der Berathung über die Budgetpläne für 1887 über. Es wurde beschlossen, an der Aufhebung des außerordentlichen Budgets, so⸗ wie an der Erhöhung der Alkoholsteuer, jedoch von 156 auf nur 200, statt, wie es ursprünglich hieß, auf 215 Fr., festzuhalten und der Finanz⸗Minister wird morgen den Budgetausschuß davon in Kenntniß setzen. Von der Einkommensteuer war abermals nicht die Rede. Nach dem Vorangehenden ist die Vermuthung gestattet, daß das ganze Kabinet mit Hru. Sadi Carnot die Einführung der von Hrn. Camille Dreyfus geplanten Reform für unzweckmäßig hält. Hinsichtlich der Strikes wußte der Minister des Innern zu berichten, daß die Zahl der Arbeiter, welche in Vierzon in die Werkstätten zurückkehren, sich zusehends mehrt und daß die Zimmerleute, die in La Palice (Charente⸗Inférieure), 500 an der Zahl, aus Aerger über den Zuzug fremder Arbeiter, in der dortigen Wagenfabrik gestrikt hatten, anderen Sinnes geworden sind.

Wie der „Temps“ zu wissen glaubt, pflichtete der Minister dem Vorschlage des Siegelbewahrers, Louise Michel zu begnadigen, bei. Was die Verhafteten von Vierzon betrifft, so bleiben sie trotz der Fürsprache Henry Maret’'s i Gefängniß und werden am Freitag vor dem Zuchgolzeigerktk 9

in Bourges erscheinen. . 13. Oktober. (W. T. B.) Der Präsident Gréevy

stattete heute dem König von Griechenland einen Besuch ab und empfing den Gegenbesuch desselben. Der

König wird morgen nach Villafranca abreisen.

Die Budgetkommission hat trotz der in der heutigen Sitzung von dem Finanz⸗Minister Sadi Carnot ab⸗ gegebenen Erklärung ihre früheren, von dem ministeriellen Budgetentwurf abweichenden Beschlüsse aufrecht erhalten.

Wie in parlamentarischen Kreisen verlautet, wird der Deputirte Reache den Minister⸗Präsidenten de Freycinet wegen der Verzögerung der Ernennung eines Botschafters für St. Petersburg inter⸗ pelliren. Der Marine⸗Minister Aube wird morgen in der Kammer einen Gesetzentwurf, betreffend die Vervollständigung der Flotte, einbringen.

Serbien. Belgrad, 13. Oktober. (W. T. B.) Der König empfing heute den zum Gesandten ernannten bis⸗ herigen englischen Minister⸗Residenten, Wyndham, in feier⸗

licher Audienz und nahm dessen Beglaubigungsschreiben entgegen.

Auch bei den heutigen Nachwahlen wurden die Kandidaten der Regierungspartei gewählt. Die

neue Skupschtina zählt nunmehr 120 Mitglieder der Regierungspartei und 50 Mitglieder der Oppositionspartei.

Bulgarien. Sofia, 13. Oktober. (W. T. B.) Von einer der hiesigen russischen diplomatischen Agentur nahe⸗ stehenden Seite wird gemeldet, daß General von Kaul⸗ bars heute in Varna mehrere Deputationen von Landleuten empfangen habe, welche den lebhaften Wunsch ausdrückten: das Land möge zu einer Verständigung mit Rußland gelangen.

14. Oktober. (W. T. B.) Die bulgarische Re⸗ gierung wird in ihrer Antwort an Nekliudoff geltend machen, daß die Nationalversammlung allein kompetent sei, über die Legalität der Wahlen zu urtheilen, und daß die Aufforderung der Regierung an die Konsuln, den Ausländern die Betheiligung an den Wahlen zu verbieten, dadurch gerechtfertigt sei, daß den Konsuln eine besondere Jurisdiktion über ihre Landesangehörigen zustehe, während die bulgarische Regierung denselben gegenüber nur eine be⸗ schränkte Machtvollkommenheit besitze.

Mußland und Polen. St. Petersburg, 14. Oktober. (W. T. B.) Das „Journal de St. Péetersbourg“ sagt: Die in Bulgarien Regierenden haben trotz der ihnen zu Theil gewordenen Rathschläge eines weisen und vorsichtigen Verhaltens es für angezeigt gehalten, die Ereignisse zu überstürzen und in allgemeiner Verwirrung und bei entfesselten Leidenschaften die Wahlen zu der großen Sobranje anzuordnen, welche die Aufgabe hat, einen neuen Fürsten zu wählen. Das Resultat der Wahl, somet es uns bis jetzt bekannt ist, war denn auch ir⸗ jenige, welches es unter den gegeben Umständen sein kante und sein sollte. Dank dem System eines geschickt organfirten Terrorismus, vor keinem Mittel zurückschreckend, gelang 8 der bulgarischen Regentschaft, die gemäßigten Elemente zurh⸗ zudrängen, fast zu vernichten, und einen vollen Erfolg zu er⸗ zwingen, indem sie die Wähler vergewaltigte. Die Vorkomm⸗ nisse in Sofia und anderen Städten zeigen, was die unter einem solchen Regime und mit solchen Mitteln zu Stande ge⸗ brachten Wahlen werth sind. Alle Diejenigen, welche sich nicht wie eine gelehrige Heerde zu der Urne führen ließen, um die vorbereiteten und durch die Agenten der Regentschaft vertheil⸗ ten Stimmzettel abzugeben, waren Gewaltthätigkeiten ausgesetzt und wurden mit Steinwürfen und Stockschlägen empfangen. Diese beklagenswerthen Auftritte sind eine eklatante, leider allzu

eklatante Rechtfertigung der Richtigkeit und Angemessenheit des mit so großem Nachdrucke den in Bulgarien Regierenden er⸗

6 8 8

8