1887 / 111 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 May 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, 13. Mai 1887.

Die Säuglingssterblichkeit im Deutsche der Jahre 1875 bis 1877. Von Dr. Arthur Würzburg.

(Arbeiten aus dem Kaiserlichen Gehühihehee 88 2 38

Die Arbeit beschäftigt sich in ihrem bisher erschienenen ersten Theile mit der Feststellung der Höhe der sterblichkeit im Deutschen Reich während der Jahre 8 is 1877 unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen 88 2 lung derselben. Durch die Betheiligung nahezu e. Bundesstaaten an der Erhebung des Materials, welches der Arbeit zu Grunde liegt, ist es zum ersten Male ermöglicht worden, für einen bestimmten Zeitraum die zur Meldung gelangten Todesfälle unter den Säuglingen ihrer Zahl nach in Vergleich zu stellen. Damit dürfte eine seste Grundlage gewonnen sein, auf dem Wege weiterer Forschung den verschiedenen Ursachen der im Allgemeinen bekanntlich beträchtlichen Säuglings⸗ sterblichkeit im Deutschen Reiche und dem Antheil jeder ein⸗ zelnen Ursache an der Höhe dieser Sterblichkeit nachzugehen.

Als Säuglinge im Sinne der Arbeit gelten alle Kinder ebensjahre. .“ 8r eaen dhler jahre g ztlichen Fenei berrhchhe des ganzen Reichs von 23,14 auf je 100 Le endgeborene während der Berichtsperiode fielen die geringsten Ziffern, nämlich nicht über 15,00, auf Schaumburg⸗Lippe, Oldenburg und Waldeck. Ihnen schließen sich mit einer Säuglings⸗ sterblichkeit von 15,01 bis 20,00 Mecklenburg⸗Schwerin und Strelitz, Lippe, Schwarzburg⸗Rudolstadt und Son⸗ dershausen, Bremen, Lübeck, Anhalt, Sachsen⸗Weimar, Braunschweig und Hessen an. Unter dem Durchschnitt beträgt die Säuglingssterblichkeit ferner in Preußen, Sachsen⸗ Meiningen, Elsaß⸗Lothringen, Hamburg und Reuß ä. L., während die Säuglingssterblichkeit in Reuß j. L. (25,96 Proz.), Baden (25,98), Sachsen (28,19), Bayern (30,18), Sachsen⸗ Altenburg (30,20) und Württemberg (31,55) denselben, theil⸗ weise erheblich, überschreitet. Schon hieraus ergiebt sich eine gewisse Uebereinstimmung der Säuglingssterblichkeit nach der

Reich

geographischen Lage der einzelnen Staaten; dies tritt, wie zwei der Arbeit beigegebene Kartogramme er⸗ kennen lassen, bei einer detaillirteren Betrachtung

nach Regierungsbezirken und Kreisen in Preußen und ent⸗ sprechenden Verwaltungsbezirken in den anderen Staaten noch deutlicher hervor. Die Säuglingssterblichkeit nimmt hiernach im Allgemeinen in der Richtung von Nordwesten nach Süd⸗ osten zu. Das Gebiet der verhältnißmäßig Säug⸗ lingssterblichkeit bis zu 20,00 auf je 100 Lebendgeborene er⸗ streckt sich vom Regierungsbezirk Stralsund aus über die beiden mecklenburgischen Großherzogthümer, die freien Städte Lübeck und Bremen, den Regierungsbezirk Schleswig, das Herzogthum Braunschweig, das Großherzogthum Olden⸗ burg, die Provinzen Hannover, Westfalen, Hessen⸗Nassau und die Rheinprovinz (nur der Regierungsbezirk Köln hat 20,03 Proz.), die Fürstenthümer Schaumburg⸗Lippe, Lippe, Waldeck, Schwarzburg⸗Sondershausen und Rudolstadt, das Großherzogthum Sachsen⸗Weimar, den Regierungsbezirk Erfurt, die Provinzen Oberhessen und den Regierungsbezirk falz bis zum Bezirk Lothringen. In nicht unmittel⸗ ayem Zusammenhange mit diesem ziemlich geschlossenen Gebietskomplexr befinden sich bei gleich niedriger Säuglingssterblichkeit allein der Regierungsbezirk Köln und das Herzogthum Anhalt. Andererseits liegt im Südosten des Reichs das Gebiet mit der vergleichsweise höchsten Säug⸗ lingssterblichkeit (über 30,00 auf je 100 Lebendgeborene), be⸗ stehend aus dem Herzogthum Sachsen⸗Altenburg, den Regie⸗ rungsbezirken Zwickau, Oberpfalz und Regensburg, Nieder⸗ barern, Oberbayern, Schwaben und Neuburg, Sigmaringen, dem Donau⸗ und dem Schwarzwaldkreise. Zwischen diesen beiden Gebieten zieht sich dasjenige mit mittlerer Säuglings⸗ sterblichkeit (20,01 bis 30,00 Proz.) in größter Ausdehnung von Nordosten (Ostpreußen) nach Südwesten (Elsaß) hin. Unbeschadet des soeben in Kürze skizzirten allgemeineren Verhaltens ist die Sterblichkeit der Säuglinge je nach der Oertlichkeit erheblichen Schwankungen unterworfen. Dies spricht sich meist in der Weise aus, daß Gegenden mit hoher Säuglingssterblichkeit, gewissermaßen als Centren, von solchen mit geringerer zonenweise umgeben werden. Letztere fallen rücksichtlich ihrer Säuglingssterblichkeit allmählich nach der Peripherie zu ab. Solcher Centren lassen sich drei unter⸗ scheiden: ein füdliches (Bayern, Württemberg), ein südöstliches (sächsisch⸗ und schlesisch⸗böhmische Grenzbezirke) und ein drittes weiter nördlich in Brandenburg Stadtkreise Berlin, Charlotten⸗ burg, Landkreise Niederbarnim, Teltow, Oberbarnim, Ost⸗ havelland, Lebus. In dem erstgenannten Centrum werden die verhältnißmäßig höchsten Grade der Säuglingssterblichkeit (über 45,00 auf je 100 Lebendgeborene) erreicht und zwar gehören dieselben den bayerischen Bezirksämtern Velburg, Stadtamhof, Hemau (Oberpfalz), Kelheim (Niederbayern), Eichstätt (Mittelfranken), Ingolstadt, Pfaffenhofen, München links der Isar, Landsberg, Bruck, Friedberg sr 289 Augsburg, Krumbach, Günzburg und 85 unmittelbaren Stadt ugsburg an. Die für die ersten sechs Lebensmonate beobachteten Sterbe⸗ ziffern entsprechen so ziemlich den Ergebnissen, welche bezüglich der Gesammt⸗Säuglingssterblichkeit gewonnen sind, sodaß letztere von dem Grade der Gefährdung der Kinder während der Kfcln sechs Monate vermuthlich in maßgebender Weise be⸗ influßt wird. Die Säuglingssterblichkeit im ersten Lebens⸗ monat ist, zumal in Bayern und Württemberg, in einer ganzen Reihe von Kreisen mit leidlich günstiger Gesammt⸗ Säauglingssterblichkeit weit erheblicher als dem Endresultat entspricht. Im Königreich Sachsen, in Schlesien und Branden⸗ burg finden sich gleichzeitig umgekehrt solche Kreise, welche gegenüber einer hohen Gesammt⸗Säuglingssterblichkeit für den ersten Monat nur eine geringe Zahl von Todesfällen auf⸗ weisen. Für solche Bezirke kommt demnach das schlechte Ge⸗ segntergebniß wohl wesentlich auf Rechnung des zweiten bis echsten Monats. Ein ähnliches Verhalten läßt sich für Be⸗ zirke des südlichen Centrums mit hoher Säuglingssterblichkeit, nur in noch früheren Perioden, in den beiden ersten Wochen, an den ersten drei Tagen oder am ersten Tage konstatiren. e drei Bezirksämter Bruck, Friedberg, Augsburg allein

weigen fur sämmtliche Phasen des ersten Lebensjahres eine gleichmäßig vohe Sterbüächkeit. .“

Auch im Jahre 1886 Bevölkerung 8- wendungen

1886 hat sich der Wohlthätigkeitsfinn der Schenkungen und letztwillige Zu⸗

11“ 14““ 11““ 11““ Soweit das Ressort des Ministeriums der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten hierbei in Betracht kommt, sind wir in der Lage, eine bezügliche nach Heteeeben ge⸗ ordnete Zusammenstellung derjenigen Zuwendungen, welche im

der im Ressort des Ministeriums der geistlichen ec.

einzelnen Falle den Betrag von 3000 übersti

2 8 ees 1 böftnpan een in 8 29ee eh vom 23. ruar 1870 der Allerhöchsten Genehmi haben, nachstehend mitzutheilen: nehmigung d

Zusammenstellung Angelegenheiten während des Jahres 1886

durch Allerhz

Erlasse genehmigten Schenkungen und letztwilligen Zuwendungen, nach Kategorien geordnei⸗ —— —— E 1. 2 3. 4. 5. b 65 1 Die in Geld 8 üh Bezeichnung gemachten üne der 82 i (Summe de Nr. der Zuwendungen der Kol. 3 und 4. sgema inzelnen Kategorien. betragen igen. 8 3₰ 3 1 Evangelische Kirchen und Pfarrgemeinden.. .. 736 338 26 269 900 1 006 238 26 5 2. CErvangelisch⸗kirchliche Anstalten, Stiftungen, Gesell⸗ 2 I schaften und Vereine ““ 343 000 —8 177 45 520 45 1 und 1 Grundstück, und 1 Grundstück, bestehend aus Haus bestehend aus Haus und Garten. und Garten. 3. Evangelisch⸗kirchliche Gemeinschaften außerhalb der 1 8 Landeskirche und dazu gehörige Anstalten 97 473 67 97473 67 4. Piesem und die zu denselben gehörenden Seültrte 8 1 1 8 ’1 3 88 5 1 1s - 971. Katholische Kirchen und Pfarr nc b en 8 und Grendtsdät ven 9 11 ““ zus. 34 ha 27 a 89 m zus. 34 ha 27 a 89 am 8 6p sowie Kirchen⸗ sowie Kirchen⸗ d utensilien. utensilien Katholisch⸗kirchliche Anstalten, Stiftungen ꝛc. 665 088 34 122 500 787 588

und ein Bildniß. 215 082

Dieselben enthalten zu⸗

e f gen f 1 nächst einen Bericht über die Geschäftsthätigkeit im dritten Geschäfts⸗

seine Mittheilun

jahr vom 1. April 1886 bis 31. März 1887. Danach betrug die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder am 31. März 1887 20 278, am 31. März 1886 16 362, es traten also im Laufe des Jahres hinzu 3916. Außerdem wurden an Jahreskarten an außerordentliche Mit⸗ glieder ausgegeben 1257, dagegen im Vorjahr 1014. Der Garantie⸗ fonds (nach §. 5 des Statuts Minimalbetrag 500 000 ℳ) beträgt 1 688 600 ℳ; davon gegen Abnahme⸗Verpflichtungsscheine zweier

Zeichner reponirt 200 000, zusammen also 1 488 600 Effekten

gemäß §. 8 des Statuts im Depot bei der Reichsbank und den

Banquiers 987 493,65 Der Gesammtumsatz der von dem Vereins⸗

hause selbst gelieferten Waaren betrug 2 548 488,50 (1885/86

1 756 904 ℳ), ungerechnet diejenigen Waaren, welche durch

Vermittelung des Vereins von solchen Firmen, die mit dem

Verein in Verbindung stehen, an die Mitglieder direkt ge⸗

liefert worden sind. Von obiger Ziffer entfallen auf den eigenen

Werkstättenbetrieb 950 071,40 (in 1885/86 528 330,70 ℳ). Es

wurden in der Uniform⸗Werkstätte des Vereins nach Maß angefertigt

21 766 Röcke und in der Wäscheanstalt an Hemden 14 822. Der

Gesammtumsatz vertheilt sich auf 82 265 einzelne Rechnungen, gegen

51 911 im Vorjahre An schriftlichen Ordres die persönlichen

Baareinkäufe im Vereinshause ungerechnet wurden bearbeitet

ca. 42 000. Durch Vermittelung des Vereins von den mit demselben

in Verbindung stehenden Lieferanten wurden ausgeführt 1783. An⸗

Postanweisungen gingen ein 23 240 Stück. Die Mittheilungen ent⸗

halten ferner Anordnungen für den Fall einer Mobilmachung und für

Sammelordres; außerdem liegt denselben bei ein Verzeichniß der

Verkehrserleichterungen für die Mitglieder des Vereins. Die ordent⸗

liche Mitgliederversammlung für 1887 findet am 27. Oktober 1887

in Berlin statt.

Gestern trafen die Fourier⸗Kommandos vom 4. Garde⸗ Regiment z. und 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiment Königin Elisabeth hier ein, um die Quartiere für die Morgen zur Theilnahme an den Frühjahrsübungen eintreffenden Regimenter vorzubereiten.

Rostock, 10. Mai. Nach unserer Stadtverfassung bestand die Stadtvertretung bisher aus dem Magistrats⸗Kollegium (3 Bürger⸗ meister, 1 Syndikus und 8 Rathsherren, sowie 1 Protonotar und 1 Sekretär) und aus dem die ganze Bürgerschaft repräsentirenden, nach dem landesherrlichen Regulativ vom 25. August 1770 gebildeten Kollegium der hundert Männer. Das Letztere zerfiel in das erste Quartier (bestehend aus 50 Deputirten der Kaufmanns⸗Compagnie) und in das zweite Quartier, in welchem 50 Deputirte der Gewerks⸗ ämter Sitz und Stimme hatten. Nach fast 40jährigen Verhandlungen über Aenderung dieser, wie aus dem Vorstehenden erhellt, im Wesent⸗ lichen noch auf dem alten Zunftwesen ruhenden Gemeindevertretung ist man jetzt endlich zu einer Reform derselben einig geworden. Der hiesige Magistrat amtlich Ein Ehrbarer Rath genannt macht nunmehr in der „Rostocker Zeitung“ als offizielles Publikandum ein am 15. März d. J. vom Großherzog unter Gegenzeichnung des Ministers des Innern genehmigtes neues Statut der repräsentirenden Bürgerschaft in 32 Artikeln bekannt, welches am 1. Juli d. J. in Kraft tritt. Laut desselben wird die Gesammtheit der Einwohner und Bürger durch die repräsentirende Bürgerschaft vertreten, welche aus 60 Mit⸗ gliedern bestehen soll. Zur Wahl der Bürgervertreter sind die

Bürger in Grundlage der städtischen Armensteuer in 3 Klassen ge⸗ theilt. Die erste Klasse bilden diejenigen (284), welche 40 und

darüber, die zweite (450), Steuerjahre gezahlt haben. übrigen wahlberechtigten

welche 13 14 Armensteuer im letzten

In der dritten Klasse befinden sich alle b d n Bürger (1701). Jede Klasse wählt ein Drittel der Bürgerrepräsentanten, ohne an die Mitglieder der Klasse oder die im Wahlbezirk Wohnenden gebunden zu sein. Zuerst hat die stärkste Klasse, also die dritte, zu wählen. Für dieselbe sollen 4 Bezirke, in denen je 5 Repräsentanten zu wählen sind, gebildet wer⸗ den. Dann wählt die zweite Klasse in 2 Bezirken je 10 Repräsen⸗ tanten und endlich die erste Klasse insgesammt ihre 20 Repräsentanten. Feder in der Stadt und deren Feldmark wohnende 25 Jahr alte Bürger besitzt das aktive und das passive Wahlrecht. Nicht wahlberechtigt und nicht wählbar sind die Mitglieder des Magistrats, städtische Beamten, die aus der Stadtkasse besoldet werden, Lehrer

an inländische Korporationen und

andere juristische Personen in sehr reger Weise be⸗

thätigt.

stätigtes Regulativ

und Diejenigen, deren Bürgerrecht gesetzlich ist. Alle zwei Jahre scheidet der vierte Theil der Bürgerrepräsentanten aus. Dem Statut der repräsentirenden Bürgerschaft ist ein gleichfalls landesherrlich be⸗

r die Wahl d Mitgli⸗ der des Ma

18 Universitäten und die zu denselben gehörigen Institute 215 082 082 8. Höhere Lehranstalten und die mit denselben ver⸗ 8 ben . ꝛc. 8 205 522 205 522 1 Volksschulgemeinden, Elementarschulen bezw. die den letzteren gleichstehenden Institute 1 36 565 36 565 b 10. Taubstummen⸗ und Blindenanstalten . . . .. 51 000 51 000 11. Waisenhäuser und andere Wohlthätigkeitsanstalten. 128 000 28 000 8 15. Kunst⸗ und wissenschaftliche Institute, Anstalten ꝛc. 200 300 203 300 13. Heil⸗ ꝛc. Anstalten 11“.“ 127 600 127 600 —1 Gesammtsumme .. 980 813 98 4 779 517 50 14 und 1 Grundstück, und 1 Grundstück, bestehend aus Haus bestehend aus Haus und Garten, sowie und Garten, sowie Grundstücke von Grundstücke von zus. 34 ha 27 a 89 qm 34 ha 27 a 89 qm Kirchenutensilien und Kirchenutensilien und ein Bildniß ein Bildniß (ohne Werthbestim⸗ (ohne Werthbestim⸗ mung). mung). 9 izier⸗Verein in Berlin veröffentlicht istrats sowie ein solches, betreffend die Wahl

tellung der bürgerschaftlichen Mitglieder des Verwaltungs⸗ ments beigegeben. Die Wahl der Rathsherren geschieht nach bent genannten Normativ in der Weise, daß der Magistrat der n tirenden Bürgerschaft drei Kandidaten vorschlägt, aus welchen das neue Rathsmitglied wählt. Bei der Wahl eines Bür oder eines Rathssyndikus wirkt aber die repräsentirende nicht mit. Die Zahl der wahlberechtigten Bürger (s. o.) Ganzen 2435 bei einer Einwohnerzahl von 39 356.

„Paris, 12. Mai. (W. T. B.) Der Verkauf der diamanten hat heute seinen Anfang genommen. Zu de hatten sich gegen 250 inländische und ausländische Juwelien zahlreiche andere Interessenten eingefunden.

Florenz, 12. Mai. (W. T. B.) In Gexgenvatt Königs, der Königin, des Kronprinzen, des M. Zanardelli, der Vertreter der fremden Mächte, der Präsitien Senats und der Deputirtenkammer sowie zahlreicher anderer Me träger fand heute unter dem Geläut aller Glocken die fl Enthüllung der neuen Domfagade statt. Der Pe und die umliegenden Straßen waren reich mit Flaggen beschent Von dem Erzbischof wurde ein Hochamt zelebrirt und daßzez ser pihst⸗ liche Segen ertheilt. Der König und die Königin mitet tdenmn wohnten dem Hochamt bei.

Zur Eröffnung der Opernsaison hner Theater hatte sich, ungeachtet der ungünstigen 2 das Publikum in bemerkenswerth großer Fahl eingefunden. s nurde mit Gounod’s „Margarethe“ begonnen und dit Dei hatte sich lebhafter Anerkennung zu erfreuen. Alle Künstler, zit le⸗ nahme des hier schon bekannten und bewährken Hen. Heine der seit mehreren Jahren zu den ständigen. Gästen m kräftigsten Stützen der Sommeroper zählt, traten neu vot das Publikum. Hr. Heine führte auch gestetn seine Valentin Partie mit weichem, wohlklingendem Orpan zmd edlem Vortrage durch. Nächst diesem Künstler gebührt die grötte Anerkemmmg Hm. Nebuschka als Mephisto; seine schauspielerische Seistung verrieth Ge⸗ wandtheit und Sicherheit, und seine Stimmte hat einen vollen, an⸗ genehmen Klang und zeugt von trefflicher Schulung; der Vartrag war durchweg scharf pointirt und durch feine satzrische, allen Ue treibungen fern gehaltene Nüancen auch wirkungsvoll. Die Rolle de Fauft gab Hr. Bandrowsky, ein Sänger mit einem hellen und kiftita

eenor, welcher aber außer seinem, wie es scheint, bildunzsfätitgen Stimmmaterial noch wenig zu bieten vermochte. Die Eis. bas bei ihm noch zu unedel, beinahe roh zu Tage; besondert arfflln wirkte diese mangelhafte Tonbildung bei den von dem Sänzet Fehäin unvermittelten Uebergängen vom kaum hörbaren Pians zum 9] Forte. Unentwickelt wie der gesangliche Vortrag, zezgtt s 4 mimische Können des Gastes. Bei weitem h ut die Leistung des Frl. Kepes als Margarethe; at Par⸗ Anfängerin noch erkennbar ist in der Unfrettet te achl⸗ stellung, so wurde dieser Mangel durch die schne lichen. klingende und auch ausdrucksfähige Stimme üdenschernde Die junge Künstlerin entwickelte in ihren Sätzen t l unterft und glanzvolle Höhe, welche von einer mächtigen Kufflt ne sorg⸗ wird. Die Koloraturen waren zumeist sauber, und 88” 55 fältiges Studium wird die Stimme sicher von allen lRear daf. freien, so daß man noch große Erfolge von derselben krt Uagi Die Partie des Siebel wurde von Frl. Werner umuthig geaf und frisch gesungen. Im Ganzen war der Erfolg der 1. führung ein erfreulicher und wohlverdienter. Das sehr derbolte Hente rief die Darsteller, besonders Frl. Kepes, zu wie allen nach jedem Aktschluß.

u——

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholn).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstal, Berlin SW., Wilbelmstraße Nr. 32. 8

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)⸗

sowie den Sommer⸗Fahrplan für den Eisenba bezirk Bromberg. 3

Berlin: