1887 / 111 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 May 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, Freitag, den 13. Mai

1166“ W chen Staats⸗Anzeiger.

1887.

8— 8 4 8 I Berlin, 13. Mai. Im weiteren Verlauf der gestrigen (28.) Fekung des Reichstages ergriff bei forgefeͤter erster Berathung des Gesetzentwurfs, betressend die Abänderung der Gewerbeordnung der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Ober⸗ RegierungsRath Lohmann das Wort: 8 Meine Herren! Wenn von derjenigen Seite, welcher der letzte Herr Vorredner angehört, gegen diese Vorlage ein lebhafter Wider⸗ spruch erhoben wird, so kann das Niemand befremden, der die bis⸗ herigen Verhandlungen dieses Hauses über die Angelegenheiten der Innungen kennt. Wenn aber der erste Herr Redner, ich möchte sagen, in noch viel schärferer Weise gegen die Vorlage und gegen die verbündeten Regierungen sich ausgesprochen hat, so kann dies, glaube ich, alle Diejenigen, welche mit den verschiedenen Strömungen in der dwerkerpartei nicht etwas näher bekannt sind, nur im höchsten laße befremden. Ja, meine Herren, wenn das wirklich wahr wäre, vas der Herr gesagt hat, daß er nämlich die überwiegende Majorität des deutschen Handwerkerstandes vertrete, und wenn die verbündeten Kegierungen in ihren Erwägungen sich leiten ließen durch die Rück⸗ sicht auf das Maß des Dankes, welches sie für ihre Maßregeln von den Betheiligten einernten, wenn sie sich dadurch beeinflussen ließen, so könnten sie durch die Rede dieses Herrn veranlaßt werden, ihre Bestrebungen für das Innungswesen überhaupt aufzugeben.

richtung allerdings geeignet sein würde, um dem Zweck, für den sie bestimmt ist, zu entsprechen.

ch glaube also, meine Herren, daß die Einwendungen, welche nach dieser Seite erhoben sind, durchaus unzutreffend sind.

Im Uebrigen, wie gesagt, habe ich für die Angriffe des Hrn. Metzner so wenig thatfächliche Unterlagen in seinem Vortrage gefun⸗ den, vaß ich nicht im Stande bin, auf deren Widerlegung noch näher einzugehen. Ich muß also das den Verhandlungen in der Kommission vorbehalten, falls der Herr auch da seine Einwendungen gegen die Vorlage noch aufrecht erhalten sollte.

Gegenüber den Ausführungen des Hrn. Abg. Baumbach, die sich ja im Ganzen viel weniger speziell auf diese Vorlage beziehen, als auf den ganzen Gang der gesetzgeberischen Entwickelung, den der Herr in der Vorlage wieder verfolgt sieht, will ich nur auf zwei Punkte kommen. Das Eine ist seine Ausführung über die nach seiner Auf⸗ fassung immer noch mangelhafte Entwickelung des Innungswesens in Deutschland. Ja, meine Herren, wir waren leider nicht in der Lage, in der Begründung der Vorlage schon diejenigen Zahlen anzugeben, die sich nun am Ende des Jahres 1886 in dieser Beziehung heraus⸗ gestellt haben. Die betreffenden statistischen Ermittelungen waren damals noch nicht abgeschlossen und namentlich ihr Ergebniß uns noch nicht bekannt. Ich bin auch gegenwärtig nur in der Lage, für Preußen diese genaueren Zahlen angeben zu können. Danach verhält sich die Sache aber folgendermaßen: Während am Ende des Jahres 1885 vorhanden waren 813 neu⸗ errichtete und 2373 reorganisirte Innungen, waren am 1. Dezember

Meine Herren, auf diesem Standpunkt stehen die verbündeten Regie⸗ rungen nicht. Sie haben auch bei den Erwägungen über diese Frage nur die allgemeinen Interessen im Auge, und nur insofern die Inter⸗ essen des Handwerkerstandes allgemeine Interessen sind, nur insofern erfahren sie die Förderung der verbündeten Regierungen. Ja, meine Herren, das ist der Standpunkt, von welchem die verbündeten Regie⸗ rungen von Anfang an ausgegangen sind bei der Behandlung dieser Frage: die Entwickelung aufmerksam zu verfolgen und sich ein Urtheil darüber zu bilden, was etwa im Wege der Gesetzgebung geschehen könne, um die Entwickelung zu einem erwünschten Ziele zu leiten. Niemals werden sich die verbündeten Regierungen auf denjenigen Standpunkt stellen, den der erste Herr Redner, wenigstens nach dem Klange seiner Worte einzunehmen schien: daß es nämlich nur darauf ankomme, ein Gesetz zu geben, welches ohne Rücksicht auf die allgemeinen wirthschaftlichen Interessen, auf die Entwickelung der Großindustrie und ihrer Interessen einfach darauf hinausläuft, daß Alles nur im Interesse des Handwerks geordnet werde, daß womöglich Jedem, der nicht in einer Innung ist, verboten würde, überhaupt etwas zu machen, was zum Handwerk gehört, und mit Artikeln zu handeln, welche zu Handwerkerwaaren gehören, und daß den Innungen noch die Befugniß gegeben werde, selbst darüber zu entscheiden, wer in ihre Mitte aufgenommen werden soll, sodaß damit dann das vollständige Monopol fertig wäre. Nein, meine Herren, auf diesen Standpunkt werden sich die verbündeten Regierungen nicht stellen. Dagegen werden sie fortfahren, auch nachdem diese Vorlage, wie sie hoffen, Gesetz geworden ist, den weiteren Verlauf der Bewegung sorgsam zu beachten und sich dann darüber schlüssig 2 machen, was etwa sonst noch auf dem Wege der Gesetzgebung zu thun ist.

Meine Herren, der erste Herr Redner hat ja in der großen Fülle der Vorwürfe, die er den verbündeten Regierungen gemacht, auch allerlei Behauptungen aufgestellt, die er, soweit ich es habe verfolgen hnnen, überhaupt nicht begründet hat. Er hat gesprochen von einem Aderspruche zwischen dem Gesetze und seiner Begründung, ich habe her nicht bemerkt, daß er einen einzigen Punkt angeführt hätte, vorin dieser Widerspruch zu Tage träte. Er hat behauptet, daß die Ausführungsbestimmungen, auf welche in der Begründung der §§ g und h Bezug genommen wird, in der Regel der Art wären, daß die Handwerker ihnen sehr antipathisch gegenüberständen, und daß man deshalb nicht wünschen könne, auf solche Ausführungsbestimmungen vertröstet zu werden; was sich in den Ausführungsbestimmungen sagen ließe, das lasse sich auch im Gesetze sagen. Was diese letztere Be⸗ hauptung anbetrifft, so scheint der Herr die Begründung zu §§. g und h nicht gelesen zu haben; denn den Ausführungsbestimmungen ist de nicht die Aufgabe zugewiesen, eine nähere Anweisung über dasjenige in geben, was als geeignet anzusehen ist, und was nicht als geeignet mzusehen ist, sondern es ist ihnen nur die Aufgabe zugewiesen, Sorge dafür zu treffen, daß die Prüfung dieser Frage eine allseitige, gründ⸗ liche und sichere sein werde, und derartige Anweisungen, meine Herren, ann man nur im Wege einer Ausführungsbestimmung erlassen.

Wenn er aber davon spricht, daß die Ausführungsbestimmungen den Handwerkern in der Regel sehr antipathisch wären, so habe ich auch hier die Anführung eines Beispiels vermißt. Ich möchte aber den Herm doch ersuchen, unter seinen Kollegen, die an der Spitze der Iumgsbewegung stehen, namentlich unter denjenigen dieser Herren, die hier in Berlin ihren Wohnsitz haben, sich einmal zu erkundigen, ob sie wiklich Ursache haben, demjenigen, was die Regierung auf giesem Gebiete im Wege der Verwaltung thut, so antipathisch gegen⸗ vterzusteben, wie es nach seinen Worten der Fall sein müßte.

Meine Herren! Dann hat der erste Herr Redner seinen Wider⸗ aach hauptsächlich dagegen erhoben, daß die Bestimmungen der seigen Verwaltungsbehörde, um die es sich hier handelt, nur dann en werden sollen, wenn die Einrichtungen, zu denen die Beiträge in mßerhalb der Innungen stehenden Handwerker gefordert werden, fir den Zweck, zu dem sie bestimmt sind, geeignet erscheinen. ss, meine Herren, ich kann doch kaum glauben, daß selbst der Herr Jerredner so weit gehen würde, den Anspruch zu erheben, daß die ußerhalb der Innung stehenden Handwerker auch Beiträge leisten follen zu Einrichtungen, die für ihren Zweck ungeeignet sind. Nun in, das giebt der Herr jetzt zu. Er sagt aber: Ja, was ist denn un geeignet? Das ist ganz in das diskretionäre Ermessen der oheren Verwaltungsbehörde gestellt, und, sagt er, die Hauptsache ist: in müssen wieder erst die Innungen sich verbluten an den Ausgaben, ie sie für diese Einrichtungen zunächst selbst zu leisten hätten, und est hinterher wird dann entschieden, ob die Uebrigen, die außerhalb der Innung geblieben sind, an diesen Beiträgen sich betheiligen sollen. Ja, meine Herren, ich glaube, in dieser Beziehung hat der Herr Vorredner die Vorlage doch mißverstanden. Es ist hier in voller glsccht nicht dieselbe Voraussetzung dnestent wie in 8 100 e, nach velcher die Innung sich auf dem Gebiete des Lehrlingswesens, uim welches es sich eben handelt, bewährt haben soll, ehe die entsprechende Bestimmung von der höheren Verwaltungs⸗ chärde getroffen werden kann. Hier ist die Voraussetzung abin gefaßt, daß die Einrichtung, um welche es sich handelt, higmet sein soll, den Zweck derselben wirklich zu erfüllen. Meine Herren, das ist möglich, ohne daß eine derartige Einrichtung stzon längere Zeit in Wirksamkeit gestanden hat. Wenn z. B. eine mmung daran geht, eine 1 zu begründen, so würde dieser achweis vollständig zu erfüllen sein, wenn der Plan dieser Fachschule augestellt und nachgewiesen wird, daß in der und der Weise die Lehr⸗ kfte für die Durchführung dieses Planes zu gewinnen seien, und ferer nachgewiesen wird, wie hoch sich die Kosten dieser ganzen Ein⸗ lichtung e werden, und daß sie unter Heranziehung der außer⸗ 8 silh der Innung stehenden Handwerker wirklich ausgedehnt werden

ee; dann würde die höhere Verwaltungsbehörde, ohne daß diese

Dank, sei man jetzt auf dem Rückwege, man wolle eine Brücke

Schule schon besteht, in der Lage sein zu entscheiden, daß diese Ein⸗

1886 vorhanden 1305 neuerrichtete und 4271 reorganisirte Innungen; und während am 1. Dezember 1885 in Preußen noch 3330 nicht reorganisirte Innungen vorhanden waren, ist die Zahl dieser nicht reorganisirten Innungen bis zum 1. Dezember 1885 bereits zurück⸗ gegangen auf die Zahl von 1920, und ich kann hinzufügen, daß, nach⸗ dem die Reorganisirung der älteren Innungen einen so günstigen Verlauf genommen hat, der Königlich preußische Handels⸗Minister sich veranlaßt gesehen hat, nunmehr die Schritte in die Wege zu leiten, die darauf gerichtet sind, alle diejenigen Innungen, die sich binnen einer bestimmten Frist nicht gleichfalls organisiren, auf Grund des Art. 3 des Gesetzes vom Jahre 1883 aufzuheben. Dann, meine Herren, sagt der Hr. Abg. Baumbach: Ja, die Leistungen, welche bisher die Innungen für derartige Einrichtungen, wie sie in diesem Gesetzentwurf vorgesehen sind, geleistet haben, sind ja so minimale, daß es doch wohl nicht gerechtfertigt erscheint, dazu nun auch die außerhalb der Innung Handwerker heran⸗ zuziehen. Ja, meine Herren, ich kann nicht zugeben, daß sie so minimal sind, wie der Hr. Abg. Baumbach sie ansieht, aber ich gebe voll⸗ ständig zu, daß diese Leistungen bisher verhältnißmäßig noch nicht von großer Erheblichkeit gewesen sind; aber, meine Herren, das ist gerade ein Hauptpunkt gewesen für die Einbringung dieses Gesetzes. Und zwar hängt das so zusammen: Die Mittel, welche die Innungen bis⸗ her auf diese Dinge verwandt haben, waren eben desholb so geringe, weil die Innungen eine große Scheu haben, ihren Mitgliedern für diese Einrichtungen Lasten aufzulegen, indem sie sich sagten: bei dem schwachen Genossenschaftsbewußtsein, welches im An⸗ fange dieser Bewegung und die ja noch in ihren Anfängen bei einem großen Theil der Mitglieder vorhanden ist, da können wir es noch nicht wagen, den Mitgliedern erhebliche Lasten aufzuerlegen, wenn wir nicht riskiren wollen, daß uns ein großer Theil der Mit⸗ glieder wieder austritt, und zwar unter Berufung darauf; Warum sollen wir nun gerade diejenigen sein, die diese im allgemeinen Inter⸗ esse zu errichtenden Einrichtungen bezahlen, während hier eine ganze Menge von unseren Fachgenossen draußen steht, welche das ruhig mit ansehen, uns bezahlen lassen, und ihrerseits den Genuß davon haben? Wenn die Innungen in der Lage sind, auch Diejenigen, welche in die Innungen nicht eintreten wollen, mit zu diesen Kosten, natürlich nur im Verhältniß, heranzuziehen, so werden sie auch nicht mehr die Scheu haben, ihre eigenen Mitglieder zu den Kosten der Verwaltung heranzuziehen, und die verbündeten Regierungen wenigstens leben der Hoffnung, daß dann in der Pflege dieser Einrichtungen außerordentlich viel mehr geschehen wird, als das nach den bisherigen Einrichtungen der Fall sein konnte. Damit, meine Herren, schließe ich meine Be⸗ merkungen zu den Ausführungen der beiden Herren Vorredner und glaube, daß alle Einzelheiten dieses Gesetzentwurfes besser in der Kommission zur Berathung kommen werden.

Der Abg. von Kleist⸗Retzow äußerte: Die Innungen sollten für dieses Gesetz dankbar sein, es sei ein weiterer Schritt zur Stärkung der Innungen. Wenn der Abg. Baum⸗ bach den Innungen nichts zuwenden wolle, so könne er sich nicht wundern, daß sie mißmuthig und neidisch seien, sie könnten ja nicht blühen, wenn man sie nicht aufkommen lasse. Die Lessing'schen Ausführungen seien das Beste, was jener für die Ansicht der Konservativen anführen könne. Die Deutsch⸗ freisinnigen hätten doch den Handwerkerstand längst aufgegeben. Lessing aber erkenne an, daß noch existenzfähige Kräfte darin seien. Der Abg. Baumbach habe sich die Ansichten zu eigen gemacht, welche der Fabrikant und Exporteur Siegmund Meyer aus Wien jüngst in einer Broschüre niedergelegt habe. Ob⸗ jektiv und unparteiisch seien dessen Ausführungen doch nicht. Das Resultat der Gewerbefreiheit sei gewesen, daß der Stär⸗ kere den Schwächeren zu erdrücken gesucht habe. Gott sei

apitalismus und Armuth. Man habe jüngst eine Zwangsgenossenschaft bei den Großindustriellen, den Bergwerksbesitzern zugelassen, warum wolle man dasselbe dem Handwerk nicht zugestehen? Man werde zu Zwangsinnungen kommen; wenn man die Invaliden⸗ und Altersversorgung einführe, dann werde man ihnen auch die Kranken⸗ veeee überlassen müssen. Augenblicklich aber wolle man noch gar keine Zwangsinnungen. Jetzt hätten nur die außerhalb der E“ rivilegien, das sei un⸗ billig, ein wahrer Widersinn, wenn die Ausnützung der Innungsinstitute und ihrer Wohlthaten ohne Kosten ermöglicht werde. Der Reichspartei sei er von Herzen dankbar, daß sie den Konservativen mit ihren auf die Gewerbeordnung bezüg⸗ lichen Anträgen soweit entgegengekommen sei, nun würden die Anträge durchgehen. Allerdings wünsche auch er, daß der Selbstverwaltung in den Innungen weiterer Spielraum seewährt werde, denn gerade die Innungen selbst könnten ihre Wohlzahrtseintichtun en am besten verwalten. Wenn er also gefragt werden sollte, wem er die Entscheidung über die Verleihung von Rechten in die Hand geben wolle, so sage er ohne Feaern; den Innungen und nicht den Verwaltungsbehörden. Er sei dafür, daß man einmal den Versuch mache, den Innungen selbst die Ent⸗ scheidung zu überlassen und Normativbestimmungen aufzustellen. Redner hielt die Handwerker selbst für die geeignetste Instanz

schlagen zwischen

mit der Ausführung, daß die Vorlage den berechtigten Be⸗ strebungen der Hendaiter Rechnung trage, woran er die Bitte knüpfte, daß der Reichstag dem Gesetz, das zum Segen des Handwerks gereichen und gegen die Sozialdemokratie ein dauerhaftes Bollwerk bilden werde, mit Wohlwollen entgegen kommen möchte.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Lohmann entgegnete: Wenn der Vorredner der Ansicht sei, daß die Handwerker am besten beurtheilen könnten, ob eine Innung berechtigt sei, so möge das richtig

um Errichtung thatsächlich nie von dem gesammten betreffen den Handwerk einer Stadt, sondern doch stets nur von einem Theil desselben gestellt würden. Von einer bestimmten An⸗ zahl entscheide sich oft nur ein ganz kleiner Bruchtheil für die Innung, und wenn auch die Majorität dafür sei, so werde

doch innerhalb dieser Majorität wieder über die wei⸗ teren Modalitäten abgestimmt, so daß schließlich der fertige Plan nur durch einen oft nur sehr geringen

Theil der Mitglieder eines Handwerksbetriebes der Genehmi⸗ ung der Behörden unterbreitet werde. Unter solchen Um⸗ ftänden müsse die Behörde auch die entgegenstehenden Inter⸗ essen ernstlich berücksichtigen und namentlich auch prüfen, ob sich die Innung auf dem Gebiet des Lehrlingswesens derart bewährt habe, daß ihr die Genehmigung ertheilt werden könne. Diese Prüfungen seien oft sehr schwierig und erforderten viel Zeit, zumal da, wo die Innung erst so kurze Zeit bestehe, daß sich die Behörde nach der beregten Richtung hin noch keine Gewißheit habe verschaffen können. Die Behörden seien indeß den Bestrebungen der Innungen stets mit dem größten Wohl⸗ wollen entgegengekommen, und thatsächlich seien bis jetzt gegen ihre Entscheidungen noch keine Beschwerden eingegangen. Die

gegen das Gesetz zu Tage gefördert.

Der Abg. Kräker erklärte, er könne in der Vorlage nichts finden, was die Leiden der Arbeiter lindern könnte. Der Abg. Metzner wolle die Zwangsinnungen direkt einführen. Der Abg. von Kleist⸗Retzow wolle dasselbe, wenn auch indirekt. Die Abgabe, die von Nichtinnungsmitgliedern gefordert werde, sei nichts als eine Innungssteuer. Die Gesellen, die Arbeit suchten und schon auf der Herberge so wie so bezahlen müßten, wenn sie Arbeit erhielten, sollten nun auch noch an die In⸗ nung bezahlen? Die Innungseinrichtungen, namentlich die Fachschulen, würden zum Theil von der Regierung erhalten, zu diesen Ausgaben müsse jeder Arbeiter schon als Staats⸗ bürger beitragen und nun solle er noch einen besonderen Bei⸗ trag an eine besondere Gesellschaftsklasse zahlen? Wie wolle man es mit den kleinen Städten und dem Lande machen? Sollten die dort wohnenden Handwerker, die doch keine Fachschulen er⸗ hielten, auch dazu bezahlen? Und warum wolle man denn die Handwerker in den Fabriken nicht zu den Beiträgen heran⸗ zehen? Sie würden dadurch immer mehr Gesellen in die treiben, zudem arbeiteten viele Meister fast nur mit

ehrlingen, die Zahl der Beitragzahlenden werde also immer

kleiner und der Beitrag schließlich für die wenigen Gesellen nicht mehr zu erschwingen sein. Von Kunsthandwerk und er

höhtem Genuß könne bei dem Elend der Arbeiter überhaupt keine Rede sein, bei einer Produktionsweise, wie sie getrieben werde, könne man niemals das Handwerk fördern, man werde Großmeister unter den Handwerkern erziehen. Der Große fresse den Kleinen hier wie in der Großindustrie. Die Innungen müßten sich zusammenthun, die Rohstoffe zusammen einkaufen und die Arbeit unter sich vertheilen. Nur von Staats wegen geförderte Genossenschaften könnten helfen. Durch solche Gesetze aber, wie die vorliegenden, werde man die Unzufriedenheit fördern und die Arbeiter den Sozial⸗ demokraten zuführen; nun, die Sozialdemokraten könnten ja damit zufrieden sein.

Der Abg. Nobbe wünschte, daß die Ausführungen des Vorredners recht weit in das Land hinausdringen möchten. Das Handwerk sei nicht todt! Wenn er (Redner) das glaubte, dann würde dieses Gesetz Ae eege überflüssig sein; da seine Partei das nicht glaube, so habe sie bereits in der vorigen Session einen Antrag eingebracht, der fast mit diesem Gesetz gleichlautend sei, und zwar unter Führung des Abg. Lohren, von dem er bedauere, daß derselbe, durch Krankheit behindert, nicht an seiner (des Redners) Stelle stehe. Er bedauere, daß der Abg. Lohren nicht mit der ihm eigenen Wärme der Re gierung seinen Dank für den Entwurf aussprechen könne. Nur durch Hebung des korporativen Geistes und durch Ver⸗ leihung von Rechten, die es wünschenswerth machten, Innungs⸗ mitglied zu werden, sei den Innungen zu helfen. Auch er kenne die Handwerker und er meine, daß es gerade die Solidesten unter ihnen seien er spreche dabei auf Grund von Erfahrungen aus seiner Heimath die an dem Ausbau der Innungen arbei⸗ teten. Aber die Regierung wolle gar keine Zwangsinnung, sie wolle nur neue Lebenszwecke der Innungen erwecken. Der einzige Unterschied zwischen der Vorlage und dem früheren Antrage sei der, daß nicht die schließliche Entscheidung über die Verleihung von Rechten der höheren Verwaltungsbehörde, sondern der Irnung, welche sich Verdienste auf dem Lehrlings⸗ gebiete erworben habe, überlassen werden sollte, und er glaube, daß der Vorschlag der Regierung der bessere sei; er gebe an⸗ gemessene Kautelen für eine unparteiische rtheilung und gestatte auch den Gegner zu hören; es könnte sich 15 eine Ungerechtigkeit namentlich gegen die Gesellen geltend machen. Allerdings hätten die Letzteren, darin gebe er dem Vorredner Recht, an manchen Einrichtungen, wie ag den Fachschulen, weniger Interesse. Er (Redner) halte eri

8 8 212 ei⸗ deshalb für geboten, der Behörde eine unparteiischen ec

dung zu überlassen, es werde das keineswegs we es gebe sein: das Handwerk sei sehr dezentrolisrt ltungsbehörden

die Distrikte der len, die Einzelnen es sich daun Lmpfohleien Lande einen len und au Aber das seien

: ben. 8 fanecnss festgesetzten ven in erhefston erörtert werden

ekundäre Fraßen, die Voffnung, daß das Gesetz angenommen a

innungen, die über ich erstreckten, da werde nur pro rata heranzuzie

zur Beurtheilung der Frage, ob eine Innung Existenzberechti⸗ gung habe, und schloß, indem er bei einer Anzahl untergeord⸗ neterer Fragen eine genauere Fassung des Entwurfs wünschte,

könnten. Schritt, den Innungs⸗Angehörigen veiheffen gegenüber den Meistern, die sich zu ihrem

es sei ein Recht zu

sein; aber er möchte jenem entgegenhalten, daß die Gesuche

Ausführungen des Vorredners hätten sonach keine Gründe