8 Zweite Wirage 8 “ zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
½ 111. Berlin, Freitag, den 13. Mai 1887.
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8 Gewerbe und Handel. per 100 kg Die neue österreichischeungarische Zolltarif⸗Novelle In T.⸗Nr. 76 b ist am Schlusse beizufügen: „Franz⸗ 8 f c. gefärbt.
hat die Zustimmung beider Häuser des Reichsraths gefunden.
Indem wir dieselbe nachstehend zum Abdruck bringen, machen brangtmein Connag⸗.
d. mehrfarbig gewebt, bedruckt Der Zollsatz der T.⸗Nr. 78a (Speiseessig in Fässern) chefarbig ge
130. Gemeine, dichte, d. i. Gewebe aus Garn Nr. 50
wir darauf aufmerksam, daß das Gesetz voraussichtlich am wird erhöht von 3 F f 8 8 nauf an ksam, 1 Fl. auf .. ... 5 — und darunter, auf 5 mm im Quadrat mehr als 38 Fäden 1. Juni d. J. in Wirksamkeit 6” wird. 8a sene n T.⸗Nr. 78 b (Speiseessig in Flaschen oder zählend: 8 8 1. 1 rügen) von 110 1“ Das Gesetz vom 25. Mai 1882, betreffend den allgemeinen Zoll⸗ 10) In der Klasse XIV (Eßwaaren) werden erhöht: “ b. vobl ice
tarj des österreichisch⸗ungarischen Zollgebietes (R.⸗G.⸗Bl. Nr. 47), wird in vachfolgenden Punkten abgeändert:
1) 3n Artikel VIII, Z. 9 ist an Stelle der Worte „der Kunst und Wissenschaft“ zu setzen „der Kunst, Wissenschaft und des Gewerb⸗
Der Zollsatz der T⸗Nr. 80 (Brot, gemeines, sowohl
schwarzes als weißes, Schiffszwieback) von 1 Fl. 50 Kr. auf 3 75 Der Zollsatz der T.⸗Nr. 81 (Sago und Sagosurrogate,
Tapioka, Arrowroot), dann 82 (Teigwerk) von 6 Fl. auf. 10.
ereee gefärrht.
d. mehrfarbig gewebt, bedruckt . . . . . . . . „1131. Feine, d. i. Gewebe aus Garn über Nr. 50 bis einschließlich Nr. 100:
fleißes.. Der Zollsatz der T.⸗Nr. 84 (Fleischwürste) von 20 Fl. auf 25 — a. roh 1 8 16“ 2 Artikel IX, Z. 3 hat zu lauten: Der Zollsatz der T⸗Nr. 89 (Käse) von 10 Fl. aut 2 b. gebleicht, gefärbt farbig gewebt oder be⸗ Der Proviant der ein⸗ und auslaufenden Schiffe unter den im Der Zolsaß der T.⸗Nr. 91 82 nen 89 1 Fbnht gefärbt, mehrfarbig gewebt oder be
132. Feinste, d. i. Gewebe aus Garn über Nr. 100; Tülle (Bobbinets, Petinets, derlei Vorhangstoffe und Möbel⸗ netze); Waaren in Verbindung mit Metallfäden . . . .
Anmerkung. Steifnetze, bobbinetartige . . ¹
133. Gestickte Webewaaren; Spitzen
134. Sammete und sammetartige Webewaaren (mit
masg⸗ Chokolade, Chokoladesurrogate und ⸗Fabrikate) von 11) In der Klasse XVII (Mineralien) wird die T.⸗Nr. 103 b (Erden und mineralische Stoffe, gebrannt, ge⸗ schlemmt oder gemahlen) zerlegt, wie folgt:
†ꝗ Faersadeen
Verordnungswege festgesetzten Bedingungen. 3) In Artikel X, Z. 4 sind die Worte: „mit Ausnahme von Ver⸗ 50. zehrungsgegenständen“ zu streichen. 3 Artikel XII, Z. 1 hat zu lauten: Der zum Kultus für arme Kirchen und Gotteshäuser der ver⸗ schidenen Religionen bestimmten Gegenstände (exkl. der Orgeln),
dam der Materialien zum Baue oder zur Herstellung solcher Kirchen v11A4“*“ frei aufgeschnittenem oder nicht aufgeschnittenem Flor); Band⸗, und Gotteshäuser. .12) In der Klasse XX (Farb⸗ und Gärbestoffe) Posamentier⸗, Knopf⸗ und Wirkwaaren .. . 8. wird die T.⸗Nr. 109 zu lauten haben: 135. Dochte; Gurten, Treibriemen, Schläuche; Netze
Der dem im §. 1 erwähnten Gesetze beiliegende Einfuhr⸗Zolltarif 109. Farbhölzer: und Seile, grobe.
vird in nachstehender Weise abgeändert: ä e634“”“ rei. 8 1 5 1) In Klasse IV (Zucker) ist hinter T.⸗Nr. 20 aufzunehmen: b. “ (d. i. geraspelt, gemahlen, geschnitten) f — A11“ Hanf, Jute zc.) er 100 k & verklei ert, fermentiikt 2 — ; 3 8 Fl. Ks. 13) In der Klasse XX(Gummen und Harze) wird Der Zoll. der T⸗Nr. 137 e (Flachs⸗ und Hanfgarne;
Garne nicht besonders benannte: gezwirnt) wird erhöht von
12 PFF 1“*“ Die T.⸗Nr. 137 d erhält folgende Fassung:
137 d Leinengarn für den Detailverkauf adjustirt:
2. Fewicchch “
Die Anmerkung hinter T.⸗Nr. 137 wird gestrichen.
der Zollsatz der T.⸗Nr. 116 (Asphaltmastix, Asphaltbitumen) erhöht v F aa 1 50 In der T.⸗Nr. 118 (Copalharz, Damarharz u. s. w) wird das Wort „Citronensaft“ gestrichen. 14) Die Klasse XXI(Mineralöle, dann Braun⸗ 1 kohlen⸗ und Schiefertheer) erhält folgende Fassungt:
Anmerkung zu T.⸗Nr. 20. Melasse für bereits bestehende Brennereien, bis 1. August 1888 gegen Erlaubniß⸗ scheine unter den im Verordnungswege festzusetzenden veeaen 2141641450 2) In der Klasse VI (Getreide c.) haben die T.⸗Nrn. 23 bis 27 zu lauten, wie folgt:
Getreide: 119. roh mit Ausnahme der in T.⸗Nr. 120 genannten De llsatz der T.⸗ 139 (Graue 2 inwand 23. Mais, Hirse, Heidekorn. . . — 50 oder zu Beleuchtungszwecken ohne vorausgegangene mit u. s. w. t. Salfase) Se deh. von “ 1 9. 23 (bis) Gerste Hafer. .. .. — 75 Destillation verbundene Raffinirung oder Reinigung nicht Die Anmerkung hinter T.⸗Nr. 139 wird lauten:
24. Weizen, Svelz, Roggen, Halbfrucht 1 50 verwendbar: Anmerkung. Gebrauchte signirte Säcke aus grauer
a. schwere, deren Dichte bei 120 R. 830 Grade e der Dichte des reinen Wassers) über⸗
Packleinwand, welche zum Füllen mit Getreide eingeführt und gefüllt binnen zwei Monaten wieder ausgeführt werden, 2 unter den im Verordnungswege vorzuzeichenden Bedingungen ietto und Kontwyvlen6— E“ Die T.⸗Nr. 142 wird lauten:
Anmerkung 1. Für den Bedarf Dalmatiens und der quarnerischen Inseln kann die Kaiserl. Königl. Regierung im Einvernehmen mit der Königl. ungarischen Regierung die zollfreie Einfuhr der nachbenannten Getreidegattungen,
. 1 zur Marigalmenge 11 b. leichte von und unter der Dichte von 830 Graden 2 40
r.⸗Ctr. und Weizen und Hirse bis zur Maximal⸗ netto „142. Leiner is 2 fä f
menge von jährlich 20 000 Mtr.⸗Ctr., über einvernehmlich 120. roh, zu Beleuchtungszwecken ohne vorausgegangene 5 mm: Cefeensfes get sser, bis c rtafähe.
zu bestimmende Zollämter und unter einvernehmlich jeweilig mit Destillation verbundene Raffinirung oder Reinigung F56“*“ 9
festzusetzenden näheren Modalitäten bewilligen. verwendbar. “*“ 40 — b. gebleicht, gefärbt, mehrfarbig gewebt oder bedruckt 80 Anmerkung 2. Für die Einfuhr von Getreide ser⸗ 1 netto c. Hamaßt öö9—
bischen Ursprunges im Grenzverkehre aus Serbien über die 121. raffinirt oder halbraffinirt: Der Zollsatz der T.⸗Nr. 146 (Spitzen, Kanten; gestickte
ungarisch⸗ und bosnisch⸗serbische Grenze bleiben die Zölle a. schwere, deren Dichte 880 Grad übersteigt, dunkle, Webewaaren) wird erhöht von 200 Fl. auf. . . . . 300
der Nr. 23 und 24 des allgemeinen Zolltarifes vom auch Rückstände von der Mineralöl⸗Destillation Die Anmerkung hinter Nr. 148 hat zu lauten:
25. Mai 1882 (R.⸗G.⸗Bl. Nr. 47) in Kraft. oder Reinigung . . . . . . . . . . . Anmerkung. Gebrauchte signirte Säcke aus Jute,
“ netto welche zum Füllen mit Getreide eingeführt und gefüllt binnen b. 1e2. 880 Grad übersteigt, gelbe zwei Monaten wieder ausgeführt werden, be. den im und röthlich gelbe, dann Schmieröle, auch gemengt Verordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kon-
Anmerkung 3. Für Mühlen und Bäckereien im Grenzbezirke, bis höchstens 10 km einwärts, bleiben beim Bezuge von Getreide aus meistbegünstigten Nachbarländern,
auf Helenbafi gen unter 8 im kede ae we. 85 Enl animalischen oder vegetabilischen Oelen oder trolen .. zuzeichnenden Bedingungen und Kontrolen, die Zölle der Nr. etten. 1e4““ ie Zoilsätze der T. Nr. 151 (ESeilerwaaren) werben ind 24 des allgemeinen Zolltarifes vom 25. Mai 1882 4 netto echütd eBollsäbe ““ R-G.⸗Bl. 5b 47) bis-zum 31. Dezember 1887 in Kraft. “ c. leichte, von und unter der Dichte von 880 Graden 10 — a. Seile, Taue, Stricke, auch gebleicht, getheert von oo11114“ b netto 11“ 8 Hulsenfrüchte: Anmerkungen. 1) Die Verbrauchsabgabe (R.⸗G.⸗Bl. b. u. f. w. von 12 Fl. auf .. ..
Hinter der T.⸗Nr. 151 a wird folgende Anmerkung neu
26. Bohnen, Lupinen, Erbsen, Linsen, Wicken .. 1 — 1882, Nr. 55, §. 2) ist in den Zollsätzen der Nr. 120 und aufgenommen:
27. Mehl und Mahlprodukte (gCerollte, ge⸗ 121c inbegriffen. Diese Verbrauchsabgabe wird auch auf Kokos⸗ u. dergl. Fasern zu Strängen
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strotete, geschälte Körner; Graupen, Grütze, Gries) aus mund Häl senfrüchten 2142 3 3) In Klasse VII (Gemüse, Obst ꝛc.) treten folgende Aenderungen ein: Z Der Zollsatz der T.⸗Nr. 29 (Weintrauben, frische, für den Tafelgenuß; Ananas) wird erhöht von 5 Fl. auf 10 Der Zollsatz der T.⸗Nr. 30 (Nüsse und Haselnüsse, nocken oder ausgeschält) und 31 (Feine Tafelgemüuse, frisch) nid erhöht von 2 Fl. 50 Kr. auf. . . . . . . . 5 In T⸗Nr. 32 (Gemüse und Obst, nicht besonders be⸗ namtes) wird der Zollsatz der Bestimmung unter b (ge⸗ towcnet oder zubereiket u. s. w. mit unverändertem Wort⸗ laute wie bisher) erhöht von 2 Fl. 50 Kr. auf T.⸗Nr. 33 hat zu lauten: 3 33. Oelsaat, nicht anderweitig tarifirte. “ 83 (bis). Leinsaat, Palmkerne, Obstkerne . . .. In T.Nr. 34 werden die Worte „Cichorienwurzel, getrochnet (nicht gebrannt)“ gestrichen. * Nr. 35 hat zu lauten: 85. Frische Zierblumen und „Blattwerk, eee .85 (kis). Lebende Gewächse; Cichorienwurzel, getrocknet, vmnmhhmbhe bb- 4) In Klasse VIII (Schlacht⸗ und Zugvieh) naten die Zollsätze der nachfolgend verzeichneten Tarif⸗ mmern erhöht:
89. (Ochsen) von 10 Fl. auf.
penderungen ein:
Waaren daraus) erhält in den N
dasjenige mittelst Raffinirung (Reinigung) in den im Reichs⸗ rathe vertretenen Königreichen und Ländern mit Ausnahme des ; von Triest dargestellte Mineralöl aus⸗ gedehnt, dessen Dichte bei der Temperatur von 120 R. 870 Grade, aber nicht 880 Grade überschreitet. 2) Rohes und zu Beleuchtungszwecken ohne voraus⸗ Raffinirung oder Reinigung nicht verwendbares ineralöl rumänischer Erzeugung, dessen Dichte bei 120 R. 830 Grade übersteigt (Nr. 119 a), in der Einfuhr über die rumänische Grenze gegen Ursprungscertifikate auf Erlaubniß⸗ scheine unter den im Verordnungswege festzusetzenden Be⸗ dingungen und Kontrolen, in der jährlichen Maximalmenge von 200 000 Mtr.⸗Ctr.. .“
Diese Jahresmaximalmenge wird auf die im Reichs⸗ rath vertretenen Königreiche und Länder und die Länder der ungarischen Krone nach dem durchschnittlichen Bezugs⸗ verhältnisse der Jahre 1884 und 1885 vertheilt.
3) Raffinirte, für industrielle Zwecke als Lösungs⸗ und Extraktionsmittel bestimmte Mineralöle, unter der Dichte von 770 Graden, gegen Erfüllung der im Verordnungswege vorgezeichneten Bedingungen und Kontrolen—
15) Die Klasse XXII (Baumwolle, Garne und 1.124 in 135 folgende 5 8 . L
Fassung: Baumwollgarne: 124. einfach, roh: a. bis Nr. 12 englisch
b. gebleicht
Anmerkung.
zusammengedreht (Kokosgarn u. dergl.) zur Fabrikation von Decken u. dergl. auf Erlaubnißschein unter den im Ver⸗ ordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrolen
17) In Klasse XXIV (Wolle, Wollengarn Wollenwaaren) treten folgende Modifikationen ein: Die T.⸗Nr. 154 erhält folgende Fassung: 154. Wollengarne (aus Wolle oder Thierhaaren) und Vigognegarne: a. Garne aus groben Thierhaaren (Rindviehhaaren u. dergl.) bis inkl. Nr. 5 metrisch, einfach oder 1 voubiik I5h *““ b. Mohair⸗, Alpacca⸗ (auch mottled Alpacca-) und Genappes⸗Garn; hartes Kammgarn aus Glanz⸗ wolle (Weftgarn) über Nr., 30 metrisch; alle diese einfach oder doublirt, roh, bei der Einfuhr über besonders ermächtigte Zollämter . . . . . . c. Garne, nicht besonders benannte, roh, einfach: 1. bis Nr. 45 metrisch. ““ 2. über Nir 45 metrtiitkt d. Garne, nicht besonders benannte, roh, doublirt oder mehrdrähtig: 1. bis Nr. 45 metrisch. 2. über Nr. 45 menisich“ e. Garne, nicht besonders benannte, gebleicht, gefärbt, bedruckt, einfach: 8 1. bis Nr. 45 metrisch 2. über Nr. 45 metrisch. 16
2 8 . . 2* . . Seren. — 3 . 8 22 4 . . 84 . 6. ünseh) nen t 111“ b. über Nr. 12 bis Nr. 29 englisch. 5 f. Garne, nicht besonders benannte, gebleicht, gefärbt, In der Klasse IX (Thiere, andere) werden c. über Nr. 29 bis Nr. 50 englisch. 1 s, vere.ern hs 6 ie Zollsätze der T.⸗Nr. 51 (Fische, frische; Fluf. und d. über Nr. 50 englisch . . . . . 16 —— 1 b F risch⸗. 8* Hahkrebse; Schnecken, frische), dann der T.⸗Nr. 52 124 (bis). doublirt, roh; 8 F. er Nr. 45 2 v 5 r ven v. eNNaͤschel⸗ oder Schalthiere ꝛc.) erhöht von 1 Fl. auf 2 Fl., a. bis Nr. 12 englisch .. 8 — Il- 8 An 6 in der Wolle gefärbte 8 so. von 10 Fl. auf 25 Fl. b. über Nr. 12 bis Nr. 29 englisch. 10 — melirte einfache und doublirte Garne. 3 1 per 100 kg c. über Nr. 29 bis Nr. 60 englisch. 8 16 2b Anmerkung zu f. Teppich⸗ ettengarn, bedruckt, auf Fl. Kr. d. über Nr. 60 englisch. . . ..“ 5 — Cele . unter öö vorzuzeich⸗ n 6) In der Klasse X (Thierische Produkte) 125. einfach oder doublirt, gebleicht oder gefärbt: nenden Bedingungen und Kontrolen . . . . . . . . vird . Zollsatz 81 vnl 2 — Pnaht von r. 12 glischI“ — Der Zollsatz der T.⸗Nr. 156 b (Fußteppiche, andere, —8“ b. über Nr. 12 bis Nr. 29 englisch. auch wird erhöht von 40 Fl. IJ252 ind erhält die T.⸗Nr. 58 folgende Fassung: c. über Nr. 29 bis Nr. 50 englisch. In T.⸗Nr. 158 (Wollene Webewaaren, nicht besonders 58. Wachs (auch Pflanzenwachs): d. über Nr. 50 englisch... .2 — benannte) wird als neue Unterabtheilung hinter b aufge⸗ a. im nakürlichen Zustande. . . . . . . . . 5 126. drei⸗ und mehrdrähtig, roh, gebleicht oder gefärbt 24 — nommen: 1 1 d. präparirt (gebleicht, gefärbt ꝛc.) . . . . . . 10 127. Garne, für den Detailverkauf adjustirt; Weber⸗ c. im Gewichte von 200 g und weniger per 1 qm, a10 7) In der Klasse XI (Fette) haben zu lauten: litzen aus Garnen. 3 auch bedruckt. “] 68. Stearinsäure, Palmitinsäure; Paraffin 8 6 Baumwollwaaren: Die T.⸗Nrn. 159 und 160 erhalten folgende Fassung. 69. Ceresin, Wallrath . . . . . . . 4 128. Gemeine glatte, d. i. Gewebe aus Garn Nr. 50 7159. Sammete und sammetartige Gewebe St 71. Elainsälure v117121252 und darunter, auf 5 mm im Quadrat 38 Fäden oder weniger geschnittenem oder nicht aufgeschnittenem Flor); Band⸗, 100 71 (bis). Fette und Fetigemenge, nicht besonders be⸗ zählend, glatt, auch einfach geköpert: Posamentier⸗, Knopf⸗ und Wirkwaaren .. . ne nunnte, auch Fischthran . . . . . . . . “ v““ — 160. Bedruckte wollene Webewaaren — e. 856— 99e In der Klasse XII (Oele, fette) wird der Zoll⸗ b. gebleicht 45 — der unter Nr. 156 b, 158 0 und eiees w. mit un⸗ saß der T.⸗Nr. 72 (Olivenöl u. s. w. mit unverändertem ““ 55 — „Der Zollsatz der T.⸗Nr. 1 8 wird erhöht von 9200 Vertlaute wie bisher) von 4 Fl. auf . . . . . . . 8 d. mehrfarbig gewebt, bedruckt ... .. .780 — nerandertem Wortlalte iii a sjener der T.⸗Nr. 73 (Rüböl, Leinöl u. s. w. mit un⸗ 8 1 gemusterte, d. 8 58 8 Für Nr. 50 150 .ae gsen 165 b (Filse, vnee 83 50 vera ie bi 2 Fl. L“ und darunter, auf 5 mm im Quadra a — Nr. zb von auf ee Wortlaute wie bisher) von 2 Fl. auf v. Sen den oder ee.. wnesseach wie .“ Een. 9 ; f — asse . ein: 9) In der Klasse XIII (Getränke) L1eeö 1 3 88 . aldewe Nenderungen