1887 / 125 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jun 1887 18:00:01 GMT) scan diff

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Das Abonnement betrügt nierteljährlich 4 50 ₰. Alle Nost⸗-Anstalten nehmen Bestellung an;

V für Berlin außer den ZBost⸗Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne NUummern kosten 25 ₰.

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¹6h 125.

Insertionspreis für den Raum einer Uruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

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des Deutschen Reichs⸗Auzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. 88

dagen zu Pessin im Krei bümnzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem bisherigen Kreis⸗Schul⸗Inspektor, Superintendenten Nüller zu Michelau im Kreise Brieg den Rothen Adler⸗ Uden vierter Klasse; dem Forstkassen⸗Rendanten a. D. Lappe in Borm im Kreise Franzburg den Königlichen Kronen⸗Orden veeter Klasse; sowie dem Schafmeister Friedrich Burg⸗ se Westhavelland das Allgemeine

Se Najestät der König haben Allergnädigst geruht: hem Ober⸗Bürgermeister Pockels zu Braunschweig den

Artikel 5. Das neue Zollsystem tritt zu gleicher Zeit in den deut⸗ schen und französischen Gebieten in Kraft und zwar vom 1. August 1887 ab.

Es wird für zwei Jahre eingeführt. Wenn die ver⸗ tragenden Theile nicht sechs Monat vor Ablauf dieser Zeit ihre Absicht, den Vertrag aufzuheben, kundgegeben haben, so git derselbe als für einen weiteren zweijährigen tillschweigend verlängert und so fort bis zum Ab auf der folgenden Zeiträume.

Geschehen zu Berlin in doppelter Ausfertigung den fünf⸗ undzwanzigsten Mai 1887. fürüägung fänf

Kümglichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; sowie dem Direktor C. 89 Graf Berchem. 8* ) ne. erbe tte. 88,5. 8% yder Großherzoglich badischen Kunstgewerbeschule in Karlsruhe, 1X“ E2 N7,5. % Hermann Götz, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse E“ LC1“ 1“ n. 1 zu verleihen. Bekanntmachung. 1 24 5. p Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Inseln Föhr 24/5. 8 ee Shül Ceihe 11 gestalten sich während der 25./5. 12 D t ch 8 R i ch Monate Juni un zuli d. J., wie folgt: b Nö5.,h 1 eutsche eich. 1 298 3 A. Nach Föhr (Wyk): 3 N5. bl UNebereinkunft. 1) Von Husum nach Föhr täglich mittels der Dampfschiffe 1 9 zwischen Deutschland und Frankreich 8 Uhr 25 Min. Vorm. aus 6, über die Einführung eines Zollsystems in der Hemnburg, Kggerthor ag Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 15 Min. 2,6— beiderseitigen Gebieten an der Sklavenküste. bends) ist Wyt (Föhr), mit Ausnahme des 3. bis 5, 18. bis 23,5. 8 Die Regierung Sr. Majestät des Deutschen ö 89

5,5. Kaisers und die Regierung der Französischen Republik, in der Absicht, die Entwickelung des Handels in den Gebieten eider Staaten an der Sklavenküste zwischen den englischen

6/5. 8 7/5. 87

55. & Festtzungen an der Goldküste im Westen und Dah omey im . 1 8

Osten zu

27,5. 87

Atoffen. 55 far Artikel 1. 6/5. 81 De deutschen

sichern, haben in Gemäßheit der zwischen ihnen unter dem 24. Dezember 1885 getroffenen Uebereinkunft be⸗ sjossen, gemeinschaftlich zur Einführung eines Zollsystems zu

schräten und zu diesem Zweck die folgenden Bestimmungen

und französischen Besitzungen an der Sklavenkütte sollen ein einheitliches Zollgebiet bilden ohne

3 Zwischen⸗olgrenze dergestalt, daß in diesem Gebiet ein und 5 5. 7 deeselben zölle erhoben werden und daß die auf einem Ge⸗ 15. K biet verzolten Waaren, ohne einer neuen Abgabe zu unter⸗ liegen, in das andere eingeführt werden können. /6. 9 Artikel 2. 88 Die Einfuhr in das gemeinschaftliche Zollgebiet unterliegt 5. 87 folgenden Zöllet: 8 28 .“ Sinheitenn 8 Deutsche] Französische Englische 8 Mark Francs Schillinge Fr. C. sh. d. unter 40 % 1 3 5 per Tralles.. 0,32 0,40 0,384/100 4 5. N Kiste von 40 bis 28 Ganever- zu 60 % Fralles 048 0,60 0,576/100 P6,5. N sseitern über 60 % t Tralles.. 0,80 1,00 0,960100 unter 40 % 1 Tralles .. 0,01à100% y0,02 0,0ℳ8⁄00 . 8 ; von 40 bis 60⁰ *. Um per Eiter] Tralles 8 0,02 0⁰% ůc:0,03 0,028/100 über 60 % Tralles ... 0,04 0,05 0,048/100 Lahack per Kilogramm . . . .. 0,10 0,12 ½ 0,120/100 pulver per 100 Pfund englisch 2,50 3,12 ½ 2,6 Gewehre per Stück... .. .. 0,50 0,62 ½ 0,6 Artikel 3. Alle anderen, als die vorstehend bezeichneten Artikel unterliegen einem Einfuhrzolle nicht. Artikel 4.

nn englischem Gelde erfolgen.

Artkl 2 vorgesehenen Zölle angiebt,

je

Die Erhebung der Zölle kann in deutschem, französischem

kine jede auf der Grenze des gemeinsamen Zollgebietes lcxne Hebestelle soll sich im Besitz einer gleichlautenden Lübele befinden, welche im Einzelnen den Betrag der im

nachdem die

1 Erhehrang durch die teressenten in der einen oder in dr anderen Geldsorte erfolgt. Die verschiedenen lünzsorten gelten übrigens als gesetzliches Zahl⸗

mittel in gleicher Weise, wie in ihrem Ursprungslande,

lschen Goldmünzen sowie die

Die Austausch münzen vo

=1 Schilling = 1 Franken 25 Centimes).

soͤdaß also einerseits alle deutschen, französischen und eng⸗ französischen silbernen Fünf⸗ pankenstücke und die deutschen Einthalerstücke (3 ℳ), so lange se in Deutschland gesetzliches Zahlmittel sind, unbeschränkt als Zahlmittel gelten, während andererseits die deutschen, fuanzösischen und englischen Scheidemünzen nur bis zu einem etimmten Betrage in Zahlung genommen zu werden brauchen, bimlich die Münzen bis zu 20 ℳ, die

is zu 50 Franken und die englischen bis zu 40 Schilling. eamten beider Länder haben allmonatlich einen der in die beiderseitigen Kassen geflossenen Silber⸗ vorzunehmen, indem sie der Auswechslun en Tarif bestimmte Werizoerbältniß zu Grunde lege

ing.

das durch

An den Tagen vom 18. bis 20. Juni und vom 2. bis 4., 18. bis

20. Juli findet ein Anschluß an das Schiff in Husum nur bei Be⸗

Aubang 1—1 Zuges 6 Uhr 15 Min. früh von Hamburg (Kloster⸗ or) statt.

Die Schiffe werden postseitig nur zur Beförderung von Brief⸗

postsendungen benutzt. Dauer der Ueberfahrt ab Husum ungefähr

3 Stunden. 1 2) Ueber Dagebüll nach Föhr:

a. von Flensburg nach Dagebüll Personenpost täglich 11 Uhr 35 Min. Abends has Ankunft des 5 Uhr 55 Min. Nm. aus Ham⸗ burg, Klosterthor, abfahrenden Eisenbahnzuges ab Berlin, Schles. Bhf., 11 Uhr 37 Min. Vm. über Uelzen —), in Dagebüll 7 Uhr 15 Min. Vorm.; 1 .

b. von Tondern über Deezbüll nach Dagebüll Privat⸗Personen⸗ fuhrwerk täglich 2 Uhr 10 Min. Nm. (nach Ankunft des 8 Uhr 25 Min. Vm. aus Hamburg, Klosterthor, abfahrenden Eisenbahnzuges ab Berlin, Lehrter Bhf., 11. Uhr 15 Min. Abends —), in Deezbüll 5 Uhr 10 Min. Nm. Die Weiterfahrt von Deezbüll richtet sich nach dem Abgange des Dampfschiffes aus Dagebüll. n78

Von Dagebüll zweimal täglich mittels des Dampfschiffes „Stephan“. Abgang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt un⸗ gefähr ¼ Stunden. 9

Am 6., 21. Juni, 6., 21. Juli fällt die erste Fahrt von Dage⸗ büll nach Wyk (Föhr) aus. Die Beförderung erfolgt mittels Segel⸗ schiffes bei beiden Fahrten am 17. Juni und 18. Juli.

Die Verbindungen über Dagebüll dienen zur Beförderung von Postsendungen jeder Art.

B. Nach Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer:

Von Tondern nach Hoyer:

a. Personenpost täglich 1 Uhr 50 Min. Nm. (nach Ankunft des 8 Uhr 9. hne est. 8 Hamburg, Klosterthor, abfahrenden Eisen⸗ bahnzuges inb e Bhf., 11 Uhr 15 Min. Abends —), in Hoyer 3 Uhr 20 Min. Nm.;

12 Post mittels Privat⸗Personenfuhrwerks täglich 7 Uhr 35 Min. Vorm; dasselbe schließt an die Personenpost von Flensburg an (aus

lensburg 11 Uhr 35 Min. Abends, in Tondern 7 Uhr Vm. ab

amburg, Klosterthor, 5 Uhr 55 Min. Nm., ab Berlin, Schles. Bhf., 11 Uhr 37 Min. Vm., über Uelzen), Ankunft in Hoyer 9 Uhr 35 Min. Vm.;

9 mittels besonderen Privat⸗Personenfuhrwerks von Tondern nach Hoyer in denjenigen Fällen, in welchen durch die Beförderungs⸗ gelegenheiten zu Ba und b der Anschluß an die Dampfschiffe nicht er⸗ reicht wird. Der Abgang dieses Privat⸗Personenfuhrwerks von Ton⸗ dern richtet sich nach dem Abgange der Schiffe von Hoyer.

Von Hoyer nach Sylt bis zum 14. Juni täglich einmalige, vom 15. Juni ab täglich zweimalige Beförderung mittels der Dampfschiffe „Sylt“ und „Westerland“. Beförderung von Postsendungen jeder Art. Der Abgang der Schiffe ist vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden. An den Tagen vom

15 Min. Abends noch an dem Tage der Abfahrt aus Hamburg

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1887 in Kraft. Arkundlich unter Un

von Scholz.

Wundarztstelle Kreuzbu burg, ist definitiv zum

8. bis 19., 21. bis 30. Juni, 1. bis 4., 6. bis 19., 21. bis 31. Juli ernannt worden. ist Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 8 Uhr 25 Min. BWW. 7 aus Hamburg, Klosterthor ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 8 18b

2) aus Munkmarsch: am 7., 9., 12., 13., 15. bis 17., 19., 21., 23. bis 25., 27. bis 30. Juni, 1., 3., 5., 7., 9., 11. bis 13., 15., 16., 19., 21., 23., 25. bis 30. Juli.

Die Fahrzeit beträgt ungefähr 2 ½ Stunden.

Kiel, den 29. Mai 1887. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. Husadel.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Wirklichen Geheimen Rath und Präsidenten des Bundesamts für das Heimathwesen, Bernhard Woldemar König, in den Adelstand zu erheben. 8 Geseitz, betreffend Ergänzungen des Ausführungsgesetzes vom 24. April 1878 zum Deutschen Gerichts⸗ JJI verfassungsgesetz. Vom 16. Mai 1887.

m, von Gottes Gnaden Preußen ꝛc.

verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: 3 Artikel I.

Die §§. 28 und 69 des Ausführungsgesetzes vom 24. April 1878 zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (Gesetz⸗Samml. S. 230) erhalten die nachstehende Fassung:

§. 28. In dem Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Köln tritt an die Stelle der Vorschrift im zweiten Absatz des §. 26 folgende Bestimmung:

Die Amtsgerichte sind ferner zuständig:

1) für die in den Artikeln 867, 872 der Rheinischen Civil⸗ se efcebrweh den Handelsgerichten zugewiesenen Angelegen⸗ heiten;

2) für die in den Artikeln 796, 1007, 1008 des Rhei⸗ nischen bürgerlichen Gesetzbuchs, in den Artikeln 907 bis 952, 986 der Rheinischen Civilprozeßordnung und in der Ver⸗ ordnung, betreffend die Sicherung der Eröffnung mystischer Testamente, vom 5. November 1843 den Landgerichten, Land⸗ ““ und Ober⸗Prokuratoren zugewiesenen Ge⸗

äfte.

§. 69. Die zur Eintragung in das Handelsregister, das Genossenschaftsregister oder das Musterregister vor dem Amts⸗ gericht zu erklärenden Anmeldungen, einschließlich der Zeich⸗ nung von Firmen und Unterschriften, können vor dem G richtsschreiber des Amtsgerichts erfolgen.

Die in den Artikeln 784, 793, 1457, 1463, 1466 des Rheinischen bürgerlichen Gesetzbuchs und in den Artikeln 874. 997 der Rheinischen Civilprozeßordnung bezeichneten Erklä⸗ rungen sind vor dem Gerichtsschreiber des Amtsgerichts ab⸗

zugeben. 3 Artikel II.

Wir Wilhel König von

serer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. b Gegeben Berlin, den 16. Mai 1887.

L. S. Wilhelm. von Puttkamer. Maybach. Lucius. von Boetticher. von Goßler. Bronsart von Schellendorff.

von Bismarck. Friedberg.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten. bisherige kommissarische Verwalter rg O.⸗Schl., Dr. med. Kühn zu Kreuz⸗ Kreis⸗Wurdarzt des gedachten Kreises

Der der Kreis⸗

Hin der darauf folgenden Nacht zu erreichen. An den Tagen vom t. int derz⸗ 89 17- bis 30. Juni, 1. bis 3., 9. bis 11., 18., 24., 25., 27. bis 31. Juli werden zum Anschluß an den um 9 Uhr 56 Min. Abends von Hamburg, Klosterthor, abgehenden Schnellzug Extrazüge von Tingleff nach Tondern (Ankunft in Tondern 2 Uhr 48 Min. früh) abgelassen, vermittels deren Reisende, welche von Berlin, Lehrter Bahnhof, 5 Uhr 15 Min. Nm., von Hamburg, Klosterthor, 9 Uhr 56 Min. Abends abgereist sind, mit den früh bz. Vormittags von Hoyer nach Sylt abgehenden Schiffen Anschluß und Weiter⸗ beförderung finden.

C. Dampfschiffsverbindung 1 Föhr und Sylt. wischen Wvk (Föhr) und dem Anlegeplatz Munkmarsch, auf Sxlis Füche ein unmittelbarer Verkehr mittels des Dampfschiffes

„Nordfriesland“ an folgenden Tagen statt: b 1) aus Wyk (Föhr): am 6., 8., 11., 12., 14. bis 16., 18., 19., 22. 24. bis 30. Juni, 2., 3., 6⸗ 8, 10. bis 12, 14. 16,, 17., 19.

22., 24. bis 28., 30., 31. Juli, 8

sind für das Jahr 1. April 1887 folgt zusammengesetzt:

Professor (klassische Philolo Kommission),

Bekanntmachung.

ichen Wissenschaftlichen Prüfungs⸗Kommissionen 8 saaschafbhch 8b 8 März 1888 wie

Die Königl

e angedeutet.)

(Die Prüfungsfächer sind in Parenthes Westpreußen

1) Für die Provinzen Ost⸗ und 18 ds. Königsberg i. 1 Ordentliche Mitglieder.

8 d 1 ierungs⸗Rath un Friedländer, heinund Reigleich Direktor der

Klasfisce Philologie), (Deutsch), 8 3

ie und Pädagogik) Fesochgie und Pädagogic),

9 u““

Dr.

Ludwich, Proföse⸗ Prosesor Pr

0 1se ühübof

Dr. Dr. Schade, Dr. Thiele, Dr. Walter