1887 / 165 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Jul 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Das Abonnement beträgt vierteljährlich 4 Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

sür Gertin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern

P

50 ₰.

kosten 25 ₰.

A.

Berlin, Montag, den 18. Juli, Abends.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

8

Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem General⸗Arzt 1. Klasse a. D. Dr. von Beck, bisher Cerps-Arzt des XIV. Armee⸗Corps, den Stern zum König⸗ lichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Obersten a. D. von Otto, bisher Commandeur des 4. Westfälischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 17, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe: dem Proviantamts⸗Controleur a. D. Gabriel Frankfurt a. O. den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie den emeritirten katholischen Hauptlehrern Gauglitz zu Walditz im Kreise Neurode und Richter zu Kreuzendorf im Kreise Namslau und dem Büchsenmacher a. D. bisher beim 2. Bataillon 1. Hanseatischen

Schärtiger, Infanterie⸗Regiments Nr. 75, das Allgemeine Ehrenzeichen zu

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Pfarrer, Lizentiaten der Theologie, Friedrich Spitta in Oberkassel bei Bonn, zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität Straß⸗ burg zu ernennen geruht.

Abgereist: Se. Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗ Justizamts, Dr. von Schelling, nach Suͤddeutschland;

der General⸗Auditeur der Armee, Wirkliche Geheime Ober⸗ Justiz⸗Rath Ittenbach, nach der Schweiz.

Forstakademie Eberswalde. Winter⸗Semester 1887/88.

Ober⸗Forstmeister Dr. Danckelmann: Waldbaulehre 5 St. Ablösung der Waldgrundgerechtigkeiten 1 St. Forstliches Repetitorium 1 St. Forstliche Erkursionen.

orstmeister Bando: Fo und Forsttechnologie 3 St. 282 in ee. heer.dne und Jagd 1 St.

Forstliche Exkursionen.

orstmeister RKunnebaum: Geodäsie II. 1 St. Forstver⸗ Feseser Führie 1 St. Waldwegebau 2 St. Ferfüace rkursionen. 8S b Forstmeister Zeising: Forstpolitik 2 St. Forstliche Exkur⸗ sonen.

Professor Dr. Schwappach: Forstgeschichte, Forststatistik 2 St. Holzmeßkunde 1 St. Feorstliche Erkursionen. fessor Dr. Müttrich: Cgordinaten, Grundbegriffe der ana⸗ lytischen Geometrie und mathematische Grundlehren der Holzmeßkunde 2 St. Mechanik 2 St. Meteorologie und Klin lehre 1 St.

Dem Kaiserlichen Notar Vogel in Kolmar i d. J. nachgesuchte Entlassung aus dem

die zum 8 izdienst des ertheilt worden.

Königreich Breußen. 8

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den vortragenden bei der Ober⸗Rechnungskammer, 2 Ober⸗ —12 Schiek, zum Geheimen 8 ssessor Spude in Bochum zum Landrath,

ordentli „Geheimen Hofrath riedrich 899. venssstae , beee.

4122

g in der juristischen Fakultät der Friedrich⸗ unter gleichzeitiger Verleihung des als Geheimer iz⸗Rath, zu ernennen; dem Provinzial⸗Schulrath Dr. Todt in Magdeburg den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath,

dem K. Dr. 8 Doeblin zu Berncastel,

dem Arn Dr. Eduard Rintelen zu

gen, und dem praktischen Arzt Dr. Adolsf Dierlin 1 —2 im Kreise Bleckede den Chanabte⸗ als

dem Kaufmann Gustay Tro Firma „S. Troplowitz und Sohn⸗ dem Kaufmann Jéroôme Mons zu Kassel das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen; ferner

den Ober⸗Bürgermeister Bödcher zu Fberjade der von I der Stadtverordneten⸗Versammlung dasel olgten Wieder⸗ wahl gemäß, für eine weitere zwölfjährige Antsdauer als Ersten Pürpernkeister dieser Stadt, den bisherigen Bürgermeister der Stadt Brieg, Carl Heidborn f der 8 der 15— She kung offenen Wiederwahl gemäß, in für 5 zwölfjährige Amtsdauer, enschaft den unbesoldeten Stadtrath Rudolf Wieser in Fursten⸗

walde, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung —,— Wahl gemäß, als unbesoldeten Beigeordneten dieser

zu Dahlen⸗ nitäts⸗Rath,

plowitz, Inhaber der zu Breslau, und

tadt für die gesetzliche Amtsdauer von sechs und 2 2 von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Lüttrin⸗ gahl den Rentner Abraham

Kotth 8. Frnfehen Wahls dihe Beigeordneten der otthaus als unbesoldeten Beigeordne Stadt Lüttringhausen für eine sechsjährige Amtsdauer zu be⸗

Mintstertum der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

8 Der bisherige kommissarische Verwalter des Physikats des

Krei es M „Dr. med. Adolf Albert zu Meisenheim

8 115 zum Kreis⸗Physikus des gedachten Kreises ernannt Dem O am Humboldts⸗Gymnasium zu Berlin, Dr. Heinrich Neusel, it das Prädikat Profesior beigelegi Dem ordentlichm Lehrer Dr. Wilhelm Müller am Real⸗Progymnastum f 85 berlehrer . verliehen Worbehn zu Rathenow ist der Titel Oberlehre

Ministerium des Innern.

Dem Landrath Spude ist das Landrathsamt Land⸗ eise Bochum übertragen worden. 8 G

Dr. Schubert: Repetitorium in Stereometrie und Trigono⸗ vn ö en: St. Sc. qhees or Remelé: emeine und anorganische emie

1* Repetitorium in Chemie, Mineralogie und Geognosie t. 8 Dr. Ramann: Organische Chemie 1 St. Bodenkundliche

Erkursionen.

eessor Dr. Luerssen: Allgemeine Botanik, tar Botanis 2 .

Eser Altum: Wirhelttiere 4 Et. Waldbeschri⸗

een durch Thiere und Gegenmittel. Fischzucht und Präpariren t. Zoologische Exkursionen.

vomie, Phy⸗ m in Bo⸗

Dr. Cdstein: Repetitorium in Zoologie 1 St. Amtsgerichts⸗Rath ün ivilrecht II. Theil 2 St. Repetitorium in Rechtskunde 2 St.

Oekonomie⸗Rath Dr. Freiherr von Canstein: Landwirthschaft für Forstleute I. Theil: Acker⸗ und Wiesenbau 2 St. Das Winter⸗Semester hbeginnt Montag, den 17. Oktober 1887, und endet Sonnabend, den 17. März 1888. 18 Meldungen zur Aufnahme find baldmöglichst unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung, forstliche Lehrzeit, Führung, über den Besitz der erforderlichen Subsistenzmittel sowie unter Angabe des Militärverhältnisses an den Unterzeichneten 5 richten. Der Direktor der Forst⸗Akademie. Danckelmann.

8 Bekanntmachungen 1616“ grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Die Königliche Kreishauptmannschaft Leipzig als Landes⸗ Polizeibehörde hat die bisher erschienenen Nummern 1—15 der periodischen Druckschrift: .

„Der Beobachter. Verantwortlicher Redacteur: rm. Rauh, Probstheida. Druck und Verlag von lbert Seebach, Leipzig.“ auf Grund von 8. 11, 12 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗

fährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober II mit der 1. verboten, daß dieses Verbot sich auch auf das fernere Erscheinen dieser Druckschrift erstreckt.

ipzig, den 14. Juli 1887. 1 Königliche Kreishauptmannschaft. Gumprecht.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 18. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten, wie „W. T. B.“ von der Mainau meldet, gestern Vormittag dem in der Schloßkapelle abgehaltenen Gottesdienst bei und nahmen Nachmittags an dem Familiendiner bei den Großherzoglichen Herrschaften Theil.

Der Prozeß der Stadtgemeinde Berlin gegen den preußischen Fiskus, vertreten durch das Polizei⸗ eeeee. wegen Erstattung der von der Stadtgemeinde an

hehältern, Besoldungen und Remunerationen der zum Nachtwacht⸗ und Feuerlöschwesen gehörenden Beamten für das Jahr 1855 gezahlten Beträge mit zusonmnen 191 018 nebst Zinsen, ist am 20. Mai d. J. vom Reichs⸗ gericht, IV. Civilsenat, zu Ungunsten der Stadtgemeinde entschieden und damit der seit länger als 30 Jahren zwischen

Stadt und Polizei zu Berlin bestehende Streit wegen der Nachtwacht⸗ und Feuerlöͤschkosten ebe worden. Bereits

der Mitte der fünfziger Jahre hatte die Stadtgemeinde Klage gegen das Polizei⸗Präsidium erhoben auf Erstattung der Kosten des unter der Polizeiverwaltung stehenden Nachtwacht⸗ und Feuerlöschwesens und auf Uebernahme der in der Zu⸗ kunft entstehenden Kosten auf die Staatskasse. Diese Klage war vom Ober⸗Tribunal durch Urtheil vom 1. Juli 1858 angebrachter⸗ maßen abgewiesen worden, indem S erwogen hatte, die Stadtgemeinde habe in Ansehung keines der vom Staat angestellten Beamten die für eine Haftung des Beklagten anzu⸗ nehmende Voraussetzung, welche darin bestehe, daß die Stadt nicht nöthig gehabt haben wuͤrde, den betreffenden Beamten anzustellen und zu besolden, daß sie vielmehr die Geschäfte des Beamten durch die schon vorhandenen Gemeindebeamten würde wahrnehmen lassen können, behauptet und klar gemacht. Die Stadtgemeinde erhob nun im Jahre 1885 Klage gegen den Fiskus auf Erstattung der Nachtwacht⸗ und Feuerlösch⸗ kosten pro 1855 im Betrage von 191 018 ℳ, indem sie eine geschichtliche Darstellung des Feuerlöschwesens zu Berlin seit Anfang des vorigen bahrhunderts gab und dabei Thatsachen anführte, welche beweisen sollten, daß die Stadtgemeinde, wenn der Staat nicht die Polizeiverwaltung und damit die anderweite Ordnung der Feuerwehr in die Hand genommen hätte, im Jahre 1855 nicht nöthig gehabt haben würde, zu den in Frage stehenden Ge⸗ schäften besondere Beamte oder andere Personen anzunehmen und zu besolden, daß diese Geschäfte vielmehr ohne Aufwen⸗

dung von Kosten durch die freiwillige Bürgerfeuerwehr, wie solche früher bestanden, würden haben wahrgenommen werden können. Die Klägerin wurde aber mit ihrer Klage in beiden anzen abgewiesen, indem das Kammergericht annahm, die Einrichtung der Berufsfeuerwehr eine allseitig aner⸗ kannte Nothwendigkeit gewesen war. Die Revision der Stadt⸗ semeinde wurde vom Reichsgericht Fneeen indem es gründend ausführte: „Mit der Annahme allseitiger Aner⸗ kennung der für die Einrichtung der Berufsfeuerwehr in Berlin vorhanden gewesenen Nothwendigkeit hat das Berufungsgericht ausspre wollen, daß die allseitig anerkannte Annahme jener Nothwendigkeit und damit die Not igkeit selbst wie eine offenkundige Thatsache im Sinne des §. 264 der Civilprozeßordnung aufzufassen sei und daher der Klägerin in Ansehung ihrer Behauptung, daß die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr in Berlin überall nicht nothwendig gewesen

sei, kein Glaube geschenkt werden könne . . . .. ne Rechtsnormverletzung ist in der Annahme der Offen⸗ kundigkeit der fraglichen Thatsache nicht zu n. Das Berufun icht bemerkt, daß die Kllägerin selbst die Nothwendigkeit der Einrichtung einer Berufs⸗ feuerwehr nicht bestritten habe. iese Bemerkung ist

augenscheinlich durch den Thatbestand des Urtheils 1. Instanz hervorgerufen, worin es bei Darstellung des unter den Par⸗ teien unstreitigen Sachverhalts heißt, daß die Unhaltbarkeit des früheren Feuerlöschwesens klar zu Tage getreten, die Noth⸗ wendigkeit einer Aenderung allseitig anerkannt und in Folge dieser Erkenntniß die Neuordnung des Feuerlöschwesens mit

rrichtung einer Berufsfeuerwehr ausgeführt worden sei. Muß aber mit der Nothwendigkeit der Ein⸗ richtung einer Berufsfeuerwehr gerechnet werden, so ist damit dem mit der gegenwärtigen Klage gemachten Versuche der Neubegründung des Anspruchs der Boden entzogen. War die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr nothwendig, so ist die von der Klägerin aufgestellte Behauptung, daß sie, wenn sie die Verwaltung Feuerlöschwesens behalten hätte, nicht nöthig gehabt haben würde, besondere Beamte anzustellen, widerlegt.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Graf von Bismarck⸗Schönhausen, hat einen ihm aus Gesund⸗ heitsrücksichten Allerhöchst bewilligten Uͤrlaub angetreten. -

Derselbe wird er.S. seiner Abwesenheit bünch. 29 Unter⸗Staatssekretär, Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath, Grafen von Berchem, vertreten.

Der Kaiserliche Botschafter von Radowitz h. ihm IIega veneese Urlaub angetreten. 22 . u. seiner Abwesenheit von Konstantinopel fungirt deiistisch e Botschafts⸗Sekretär von Kiderlen als interimistischer Geschäftsträger. tacs

118 ollmächtigten zum Bundesrath, Königlich baperschen öber Salench 8 eiger und Großherzoglich badischer Ministerial⸗Rath Scherer sind von hier abgereist.

2* ecteur der 1. Ingenieur⸗Inspektion, General⸗ ZE1“ von der Anfangs d. M. an⸗

etretenen Inspizirungsreise in die Provinzen Hannover und leswig⸗Holstein sowie von der Besichtigung des Schleswig⸗ Holsteinischen Pionier⸗Bataillons Nr. 9 hierher zurückgekehrt.

Der General⸗Lieutenant von Lewinski, Inspecteur der 2. Feld⸗Artillerie⸗Inspektion, hat sich behufs Besichtigung der 3. Feld⸗Artillerie⸗Brigade, auf einige Tage nach dem Schießplatz bei Jüterbog begeben.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. Kordeutor in Bunzlau, Dr. Hänsel in Ls 8

C

witz hat einen

Dr. Bibelje in Teutschenthal, Dr. Telschow in

(Erfurt), Dr Wolf in Herford, b Dencmann in Enger.